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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040147.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
23.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:55

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. 01475-NF-002-ÄA-006 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Seniorenbeirat Leipzig Betreff Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Zu dem im Beschlusspunkt 1 zu beschließenden Konzept wird folgende Ergänzung eingearbeitet. Die Ergänzung bezieht sich auf Punkt „3.6. - Rechtsgrundlagen und Förderprogramme“. Nach der Maßnahme: „Anforderungen an eine Wohnungsbauförderung“ soll eine weitere Maßnahme „Förderung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen“ mit folgendem Wortlaut eingefügt werden: Förderung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen Ziel von Wohnungsanpassungsmaßnahmen ist der Erhalt von Selbstständigkeit und damit Lebensqualität im Alter. Selbstständigkeit bedeutet, ein von Hilfen anderer Menschen unabhängiges Leben führen zu können. Durch eine Unterstützung des altersgerechten Umbaus soll es älteren Menschen möglich sein, länger in der eigenen Wohnung zu leben. Maßnahmen zur Schaffung altersgerechten Wohnraums (Wohnungsanpassungsmaßnahmen) sind beispielsweise Einbau bodengleicher Duschen und Haltegriffe, Beseitigung von Hindernissen und Schwellen oder Anbau von Treppenlift und Rampe. Die Anpassung von Wohnungen an die Situation älterer Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen ist deshalb notwendig, weil: • es immer mehr ältere allein lebende Menschen mit Einschränkungen und ohne Pflegestufe gibt und dadurch der Bedarf an Wohnungsanpassungsmaßnahmen gegenbenenfalls mit konkreten mieterbezogenen individuellen Vereinbarungen sprunghaftsteigt, • oft ungenügende finanzielle Voraussetzungen bei einem Großteil der Betroffenen vorhanden sind, auf eigene Kosten Anpassungsmaßnahmen durchführen zu lassen und • Vermieter Umbaumaßnahmen nicht zustimmen oder aus Kostengründen ablehnen. Weitere Schritte zur Umsetzung: • Erarbeitung einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Herrichtung von alters- oder behindertengerechten Wohnungen. • Bereitstellung finanzieller Mittel je Haushaltsjahr von mindestens 200 T€. Begründung: Aus Sicht des Seniorenbeirates erfährt das Thema Wohnungsanpassung im Wohnungspolitischen Konzept nicht die notwendige Bedeutung. Es reicht nicht, das Thema lediglich mit dem Freistaat Sachsen zu beraten (vgl. Seite 37 im Konzept) beziehungsweise als potenziellen Schwerpunkt zum Thema Kooperation (vgl. Seite 41) zu fassen. Die KfW (2014) und die Bundesregierung (2013) schätzten ein, dass der Bedarf an barrierefreien Wohnungsangeboten vor allem im älteren Wohnungsbestand steigen wird. Insbesondere Menschen, die in ihrer körperlichen Mobilität eingeschränkt sind, keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten (keine Bewilligung von Pflegestufe) und nur über geringe Renten verfügen, benötigen die Förderung von Maßnahmen zur Wohnungsanpassung an ihre Bedürfnisse. Der aus dem Sozialgesetzbuch XI abgeleitete Grundsatz „ambulant vor stationär“ (§ 3 SGB XI) entspricht nicht nur dem Wunsch Älterer, so lange wie möglich zu Hause zu leben, sondern liegt gleichermaßen im Interesse des Sozialsystems, da die Unterbringung in stationären Einrichtungen teurer als das Angebot ambulanter und niedrigschwelliger Dienstleistungen ist. Anfang der 2000er Jahre existierte bereits eine Richtlinie zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen. Die nunmehr zu erarbeitende Richtlinie kann sich daran orientieren.