Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040147.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
23.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. 01475-NF-002-ÄA-006
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Seniorenbeirat Leipzig
Betreff
Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
Zu dem im Beschlusspunkt 1 zu beschließenden Konzept wird folgende Ergänzung
eingearbeitet. Die Ergänzung bezieht sich auf Punkt „3.6. - Rechtsgrundlagen und
Förderprogramme“. Nach der Maßnahme: „Anforderungen an eine Wohnungsbauförderung“ soll eine weitere Maßnahme „Förderung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen an
die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen“ mit folgendem Wortlaut eingefügt
werden:
Förderung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse älterer und
behinderter Menschen
Ziel von Wohnungsanpassungsmaßnahmen ist der Erhalt von Selbstständigkeit und damit
Lebensqualität im Alter. Selbstständigkeit bedeutet, ein von Hilfen anderer Menschen
unabhängiges Leben führen zu können. Durch eine Unterstützung des altersgerechten
Umbaus soll es älteren Menschen möglich sein, länger in der eigenen Wohnung zu leben.
Maßnahmen zur Schaffung altersgerechten Wohnraums (Wohnungsanpassungsmaßnahmen) sind beispielsweise Einbau bodengleicher Duschen und Haltegriffe, Beseitigung von
Hindernissen und Schwellen oder Anbau von Treppenlift und Rampe. Die Anpassung von
Wohnungen an die Situation älterer Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen ist
deshalb notwendig, weil:
•
es immer mehr ältere allein lebende Menschen mit Einschränkungen und ohne
Pflegestufe gibt und dadurch der Bedarf an Wohnungsanpassungsmaßnahmen
gegenbenenfalls mit konkreten mieterbezogenen individuellen Vereinbarungen
sprunghaftsteigt,
•
oft ungenügende finanzielle Voraussetzungen bei einem Großteil der Betroffenen
vorhanden sind, auf eigene Kosten Anpassungsmaßnahmen durchführen zu lassen und
•
Vermieter Umbaumaßnahmen nicht zustimmen oder aus Kostengründen ablehnen.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Erarbeitung einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Herrichtung
von alters- oder behindertengerechten Wohnungen.
•
Bereitstellung finanzieller Mittel je Haushaltsjahr von mindestens 200 T€.
Begründung:
Aus Sicht des Seniorenbeirates erfährt das Thema Wohnungsanpassung im
Wohnungspolitischen Konzept nicht die notwendige Bedeutung. Es reicht nicht, das Thema
lediglich mit dem Freistaat Sachsen zu beraten (vgl. Seite 37 im Konzept) beziehungsweise
als potenziellen Schwerpunkt zum Thema Kooperation (vgl. Seite 41) zu fassen.
Die KfW (2014) und die Bundesregierung (2013) schätzten ein, dass der Bedarf an
barrierefreien Wohnungsangeboten vor allem im älteren Wohnungsbestand steigen wird.
Insbesondere Menschen, die in ihrer körperlichen Mobilität eingeschränkt sind, keine
Leistungen der Pflegeversicherung erhalten (keine Bewilligung von Pflegestufe) und nur
über geringe Renten verfügen, benötigen die Förderung von Maßnahmen zur
Wohnungsanpassung an ihre Bedürfnisse.
Der aus dem Sozialgesetzbuch XI abgeleitete Grundsatz „ambulant vor stationär“ (§ 3 SGB
XI) entspricht nicht nur dem Wunsch Älterer, so lange wie möglich zu Hause zu leben,
sondern liegt gleichermaßen im Interesse des Sozialsystems, da die Unterbringung in
stationären Einrichtungen teurer als das Angebot ambulanter und niedrigschwelliger
Dienstleistungen ist.
Anfang der 2000er Jahre existierte bereits eine Richtlinie zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen. Die nunmehr zu erarbeitende Richtlinie kann sich daran orientieren.