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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040587.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
21.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:54

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-01355-NF-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Beschlussfassung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 2. Lesung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Clearingstelle für private Investitionen im Amt für Wirtschaftsförderung Beschlussvorschlag: Es wird eine Claeringstelle für private Investitionen eingerichtet, die mit ausreichenden Kompetenzen ausgestattet ist, um den Ausgleich des privaten Engagements und der öffentlichen Interessen im Wege der Moderation / Mediation herbeizuführen. Diese Stelle sollte außerhalb der Fachämter eingeordnet werden, um in der oben beschriebenen Rolle im Sinne der Stadt und der Unternehmen tätig werden zu können. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung Der Service der Lotsen, als Türöffner und Wegweiser für die Wirtschaft in der Stadtverwaltung tätig zu sein, hat sich bewährt. Doch er kommt regelmäßig an seine Grenzen, wenn es um die sachliche Bewertung von Fachmeinungen und Entscheidungen geht. Die Stellen sind nicht der Art ausgestattet, dass die sie besetzenden Personen die entsprechende Ausbildung und Erfahrung mitbringen. Mit dem Ziel der Herstellung der Verlässlichkeit von Verhandlungs- und Abstimmungsergebnissen auf beiden Seiten soll eine Clearingstelle eingerichtet und ausgestattet werden. Mit ihrer Hilfe soll das mutmaßliche Sender-Empfänger-Problem zwischen Investor und Verwaltung weitgehend minimiert werden. Auf diesem Wege soll auch die Vereinfachung von Verfahren ermöglicht werden, ohne die Gestaltungsoptionen für die Stadtgesellschaft zu beschneiden oder unrechtmäßige Eingriffe in Entscheidungskompetenz einzelner Behörden zu suggerieren. Zu diesem Zweck sollte die Stelle auch außerhalb der Fachämter eingerichtet werden. Seite 1/3 Die Clearingstelle ist also mehr als ein Lotsenservice. Hier wird eine verwaltungsinterne Moderation ermöglicht, die ebenfalls nach außen wirkt. Die Clearingstelle sollte so besetzt werden, dass durch sie eine grundsätzliche Auslegung von Fachmeinungen der Ämter und Behörden sowie eine Reflexion ihrer Wirkung auf den Investor möglich ist. Die hier eingesetzte Person sollte fortwährend in den Genuss dazu erforderlicher Weiterbildung kommen und so eng als möglich in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Seite 2/3