Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040587.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
21.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-01355-NF-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
2. Lesung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Clearingstelle für private Investitionen im Amt für Wirtschaftsförderung
Beschlussvorschlag:
Es wird eine Claeringstelle für private Investitionen eingerichtet, die mit ausreichenden
Kompetenzen ausgestattet ist, um den Ausgleich des privaten Engagements und der öffentlichen
Interessen im Wege der Moderation / Mediation herbeizuführen. Diese Stelle sollte außerhalb
der Fachämter eingeordnet werden, um in der oben beschriebenen Rolle im Sinne der Stadt und
der Unternehmen tätig werden zu können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung
Der Service der Lotsen, als Türöffner und Wegweiser für die Wirtschaft in der Stadtverwaltung tätig
zu sein, hat sich bewährt. Doch er kommt regelmäßig an seine Grenzen, wenn es um die sachliche
Bewertung von Fachmeinungen und Entscheidungen geht. Die Stellen sind nicht der Art
ausgestattet, dass die sie besetzenden Personen die entsprechende Ausbildung und Erfahrung
mitbringen.
Mit dem Ziel der Herstellung der Verlässlichkeit von Verhandlungs- und Abstimmungsergebnissen
auf beiden Seiten soll eine Clearingstelle eingerichtet und ausgestattet werden. Mit ihrer Hilfe soll
das mutmaßliche Sender-Empfänger-Problem zwischen Investor und Verwaltung weitgehend
minimiert werden. Auf diesem Wege soll auch die Vereinfachung von Verfahren ermöglicht werden,
ohne die Gestaltungsoptionen für die Stadtgesellschaft zu beschneiden oder unrechtmäßige
Eingriffe in Entscheidungskompetenz einzelner Behörden zu suggerieren. Zu diesem Zweck sollte
die Stelle auch außerhalb der Fachämter eingerichtet werden.
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Die Clearingstelle ist also mehr als ein Lotsenservice. Hier wird eine verwaltungsinterne Moderation
ermöglicht, die ebenfalls nach außen wirkt. Die Clearingstelle sollte so besetzt werden, dass durch
sie eine grundsätzliche Auslegung von Fachmeinungen der Ämter und Behörden sowie eine
Reflexion ihrer Wirkung auf den Investor möglich ist. Die hier eingesetzte Person sollte fortwährend
in den Genuss dazu erforderlicher Weiterbildung kommen und so eng als möglich in die
Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
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