Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041085.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
20.10.15, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 17:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01994
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
19.11.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Stadtrat Konrad Riedel
Stadtrat Claus Müller
Betreff
Fußverkehrsbeauftragter
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage
Im Juli wurde durch den Stadtrat die Erstellung eines Fußwegekonzeptes und die Schaffung der
Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten beschlossen.
Dazu stand ein Änderungsantrag zur Abstimmung, wonach diese Aufgabe dem
Radverkehrsbeauftragten hälftig übertragen werden sollte.
Dieser Änderungsantrag wurde mit übergroßer Mehrheit, bei nur 2 Ja-Stimmen, abgelehnt.
Wie jetzt zu hören ist, wird aber genau diese Lösung nun von der Verwaltung praktiziert.
Wir fragen an:
Stimmt es, dass die Funktion des Fußverkehrsbeauftragten durch den Radverkehrsbeauftragten mit
ausgeübt wird ?
Wenn ja: Ist die Missachtung von Ratsbeschlüssen künftig allgemeingültige Praxis in der
Stadtverwaltung ? Hätte diese nicht wenigstens eine Informationspflicht gehabt ?
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