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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041085.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
20.10.15, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 17:45

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01994 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 19.11.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Stadtrat Konrad Riedel Stadtrat Claus Müller Betreff Fußverkehrsbeauftragter Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage Im Juli wurde durch den Stadtrat die Erstellung eines Fußwegekonzeptes und die Schaffung der Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten beschlossen. Dazu stand ein Änderungsantrag zur Abstimmung, wonach diese Aufgabe dem Radverkehrsbeauftragten hälftig übertragen werden sollte. Dieser Änderungsantrag wurde mit übergroßer Mehrheit, bei nur 2 Ja-Stimmen, abgelehnt. Wie jetzt zu hören ist, wird aber genau diese Lösung nun von der Verwaltung praktiziert. Wir fragen an: Stimmt es, dass die Funktion des Fußverkehrsbeauftragten durch den Radverkehrsbeauftragten mit ausgeübt wird ? Wenn ja: Ist die Missachtung von Ratsbeschlüssen künftig allgemeingültige Praxis in der Stadtverwaltung ? Hätte diese nicht wenigstens eine Informationspflicht gehabt ? Seite 1/3