Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1017731.pdf
Größe
271 kB
Erstellt
10.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01043
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
17.02.2015
Bestätigung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
17.02.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.03.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Kofinanzierung der Stadt Leipzig einer Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge
Erwachsene ohne Beschäftigungsperspektive (Anschlussvorhaben zu Projekt
SCHAUPLATZ) entsprechend einer Ausschreibung des Jobcenters Leipzig
Beschlussvorschlag;
1. Die Ratsversammlung beschließt die Kofinanzierung der durch das Jobcenter Leipzig
ausgeschriebenen Aktivierungshilfe nach § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II „Angebot für Jugendliche
und junge Erwachsenen ohne konkrete Beschäftigungsperspektive“ zu 15 % in Höhe von 52.105,50
€ für den Zeitraum 01.05.2015 – 31.07.2016.
2. Die anfallenden Mittel werden aus dem Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP
1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung) vorbehaltlich der Genehmigung des
Doppelhaushaltes 2015/2016 zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.05.15
01.01.16
31.12.15
31.07.16
27.789,60
24.315,90
1.100.57.1.0.02.01
1.100.57.1.0.02.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Sachverhalt:
Städtische Kofinanzierung einer Aktivierungshilfe des Jobcenter Leipzig als
Anschlussvorhaben zu Projekt SCHAUPLATZ
Nach Ablehnung der Förderung des Projektes SCHAUPLATZ durch die SAB wurde durch das
Jobcenter Leipzig die Entscheidung getroffen, zur Fortführung des Angebotes für die Jugendlichen
und jungen Erwachsenen ohne konkrete Beschäftigungsperspektive eine Aktivierungshilfe nach § 45
SGB III i.V.m. § 16 SGB II für 30 Teilnehmer/-innen ab dem 01.05.2015 bei der Bundesagentur für
Arbeit einzukaufen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt Leipzig einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 15 % der
entstehenden Maßnahmekosten trägt.
Die zwischen dem Jobcenter Leipzig und dem Regionalen Einkaufszentrum der Bundesagentur für
Arbeit abgestimmte Kostenkalkulation dieser Maßnahme geht von Gesamtkosten in Höhe von
347.370,00 € für die Dauer von 15 Monaten aus. Die Stadt Leipzig hat somit einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 52.105,50 € für die Laufzeit 01.05.2015 – 31.07.2016 zu erbringen. Die
Aufteilung dieses Anteils auf die Jahre stellt sich wie folgt dar:
2015: 27.789,60 €
2016: 24.315,90 €
Die anfallenden Mittel werden aus dem Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP
1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung) vorbehaltlich der Genehmigung des
Doppelhaushaltes 2015/2016 zur Verfügung gestellt.
Ohne die vorgeschlagene städtische Kofinanzierung ist die Fortführung dieses dringend benötigten
Projektes der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit nicht gewährleistet. Zudem gehen Fördermittel
von annähernd 295.000 € für die Stadt Leipzig verloren.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.03.2015
zu
18.15.
Kofinanzierung der Stadt Leipzig einer Aktivierungshilfe für Jugendliche
und junge Erwachsene ohne Beschäftigungsperspektive
(Anschlussvorhaben zu Projekt SCHAUPLATZ) entsprechend einer
Ausschreibung des Jobcenters Leipzig
Vorlage: VI-DS-01043
Beschluss;
1. Die Ratsversammlung beschließt die Kofinanzierung der durch das Jobcenter Leipzig
ausgeschriebenen Aktivierungshilfe nach § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II „Angebot für
Jugendliche und junge Erwachsenen ohne konkrete Beschäftigungsperspektive“ zu 15 % in
Höhe von 52.105,50 € für den Zeitraum 01.05.2015 – 31.07.2016.
2. Die anfallenden Mittel werden aus dem Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP
1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung) vorbehaltlich der
Genehmigung des Doppelhaushaltes 2015/2016 zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 26. März 2015
Seite: 1/1
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015
Beschluss- Nr. 1043
Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Kofinanzierung der Stadt Leipzig einer Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge
Erwachsene ohne Beschäftigungsperspektive (Anschlussvorhaben zum Projekt
SCHAUPLATZ) entsprechend einer Ausschreibung des Jobcenters Leipzig
Stand vom 07.08.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Wirtschaft und Arbeit
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Den Zuschlag für die o. g. Ausschreibung erhielt der Träger ZAW (Zentrum für Aus- und Weiterbildung
GmbH Leipzig).
Dementsprechend wurde dem Träger mit Bescheid vom 27.05.2015 die beantragte Kofinanzierung in Höhe
von 49.988,48 EUR (entspricht 15 % der Gesamtprojektkosten) bewilligt.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Das Projekt hat eine Laufzeit vom 01.05.2015 bis 31.07.2016.