Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040084.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
19.10.15, 12:00
Aktualisiert
18.04.17, 10:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01629-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Verfahren zur indirekten Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirates
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird durch folgende Neufassung ersetzt:
Der Ratsbeschluss vom 15.10.2014 zu Antrag A-00196 „Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirates“
wird aufgehoben.
Die Besetzung des Migrantenbeirates erfolgt nach dem bisherigen bewährten Verfahren.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Die aufgrund des mehrheitlich gefassten Ratsbeschlusses nunmehr vorgelegte Wahlordnung
bestätigt die Bedenken, die sowohl von uns als auch im ablehnenden Verwaltungsstandpunkt
formuliert wurden.
Besonders problematisch ist dabei, dass mit der Wahlordnung Migranten erster und zweiter Klasse
geschaffen werden. Migranten mit ausländischer Staatsbürgerschaft bekommen aufgrund des
Melderegisters automatisch ein Wahlrecht. Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft müssen
hingegen einen gesonderten Antrag stellen, um das Wahlrecht zu erhalten.
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Diese Ungleichbehandlung ist aufgrund der melderechtlichen Gegebenheiten unvermeidlich, aber
politisch nicht vertretbar und genau das falsche Signal an integrationswillige Migranten, die eine
Einbürgerung anstreben.
Das bisherige Besetzungsverfahren hat sich aus unserer Sicht bewährt. Vor allem gewährleistet es
eine nach Herkunftsländern und -kontinenten, Alter, Geschlecht und sozialem Status ausgewogene
Zusammensetzung des Migrantenbeirates, der so die ganze Vielfalt der Leipziger Bevölkerung mit
Migrationshintergrund repräsentativ wiederspiegelt.
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