Daten
Kommune
Leipzig
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1017722.pdf
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Erstellt
04.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.08.16, 13:13
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Ratsversammlung
EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorlage Nr. DS-00788/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
03.03.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
17.03.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.03.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131 sowie Ergänzung der Betrauung der LVB um
die Linie 91
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im
Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
(ZVNL) abzuschließen. Ab dem Jahr 2015 werden vom ZVNL für die Sicherung der Verkehrsleistung
im Rahmen der Finanzierung von PlusBuslinien im ZVNL-Gebiet jährlich 296.568,70 € bereitgestellt.
2. Der Oberbürgermeister wird dazu ermächtigt, eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von
PlusBuslinien im Stadtgebiet von Leipzig“ mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
abzuschließen.
3. Ergänzend zu der bisherigen Betrauung gemäß Ratsbeschluss vom 28.10.2009, ergänzt durch
die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 und RBV-1842/13 vom 11.12.2013 wird die
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie 91
(Leipzig Wahren – Güterverkehrszentrum (GVZ) – Grenze Stadt Leipzig/Landkreis Nordsachsen)
betraut und diese Linie in Anlage 2/1 des Betrauungsbeschlusses ergänzend aufgenommen. Die
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des bisherigen Betrauungsbeschlusses finden auf diese
Linie Anwendung.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der LVV, der
Geschäftsführung der LVV den Beschluss über die Ergänzung des 2009 beschlossenen Konzepts
zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und der Betrauung der LVB mit der Linie 91 zur
Kenntnis zu geben und zugleich anzuweisen, dass die Geschäftsführung der LVV den Beschluss
umsetzt und eine Weisung an die Geschäftsführung der LVB erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
1. Veranlassung
Die Stadt Leipzig erhielt in den vergangenen Jahren auf Grundlage des zwischen der Stadt Leipzig
und dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) abgeschlossenen „Vertrag zur
Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ für die
Finanzierung der Buslinien 65, 100 (entfiel 2014) und 131 Zuwendungen i. H. v. 230.217 € pro Jahr.
Gemäß der „Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB zur Finanzierung von
regional bedeutsamen Buslinien im Stadtgebiet Leipzig“ leitet die Stadt die vom ZVNL erhaltenen
Mittel in voller Höhe an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH weiter. Beide Vereinbarungen
enden am 31.12.2014, sodass Nachfolgeregelungen erforderlich sind.
Die unter den o. g. Zuwendungsvertrag bzw. die Zuschussvereinbarung fallenden Linien sind
Gegenstand des am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzeptes zur
Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“. Die LVB sind somit von der
Stadt Leipzig mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf den o. g. Linien betraut und über den
31.12.2014
hinaus
Inhaber
der
entsprechenden
personenbeförderungsrechtlichen
Liniengenehmigungen.
Die Stadt Leipzig und der ZVNL beabsichtigen, für den o. g. und am 31.12.2014 endenden
Zuwendungsvertrag für regional bedeutsame Buslinien eine Nachfolgeregelung (künftiger Name:
„PlusBuslinien“), den „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch
Zuwendung“ (Anlage 1) abzuschließen. Um die finanziellen Mittel auch weiterhin den LVB zur
Verfügung stellen zu können, bedarf es außerdem einer neuen „Zuschussvereinbarung zur
Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ (Anlage 2) zwischen der Stadt Leipzig und
den LVB.
Gegenstand beider neuen Verträge ist neben den bisherigen Linien 65 und 131 auch die Linie 91
(Leipzig, Wahren – Güterverkehrszentrum, GVZ). Die Linie 100 war bereits 2014 mit der
Neuregelung der Verkehre im Landkreis Leipzig entfallen.
2. Angebot im Güterverkehrszentrum (GVZ)
Bisherige Situation
Das GVZ wurde in den letzten Jahren ausschließlich durch die von der Auto-Webel GmbH
gefahrene Linie 190 mit Beginn in Radefeld und einem Linienverlauf über das GVZ und den
Verknüpfungspunkt Lützschena bis nach Wahren durch den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) angebunden. Die 190 verkehrt dabei seit dem 15.12.2013 Montag bis Freitag von 5 bis 18
Uhr im Stundentakt sowie 6-mal täglich an Samstagen und 4-mal täglich an Sonn- und Feiertagen.
Da mit diesem Fahrplan alle Kriterien für eine „PlusBuslinie“ (Buslinien, mit denen man auf direktem
Weg zur S-Bahn oder zum Zug gelangt) erfüllt sind und sogar zusätzlich eine Fahrt nach 20 Uhr
hinzugefügt wurde, um die Belange des Abendverkehrs besser abdecken zu können, wurde die
Verkehrsleistung einmalig mittels Vertrag für die Dauer von einem Jahr durch den ZVNL finanziell
unterstützt. Vertraglich ist die Verkehrsleistung der Linie 190 auf dem Stadtgebiet Leipzig in einer
Vereinbarung zwischen Auto-Webel und der Stadt Leipzig bis zum 13.12.2014 geregelt. Mit Ablauf
dieser Vereinbarung endet auch die einstweilige Betriebserlaubnis für diese Linie.
Ergänzend zur Linie 190 von Auto-Webel wird seit dem 18.08.2014 eine Linie 190E (Wahren – GVZ
– Radefeld), die teilweise über den Absatz von Jobtickets im GVZ finanziert wird, von den LVB
gefahren. Auch diese Linie verkehrt im Stundentakt, sodass letztlich in Abstimmung dieser
Fahrzeiten mit denen der Linie 190 ein Halbstundentakt zwischen Wahren und dem GVZ angeboten
wurde. Die einstweilige Betriebserlaubnis für die Linie 190E lief ebenfalls am 13.12.2014 aus. Für
den Zeitraum vom 18.08. bis 13.12.2014 bestand zwischen der Stadt und den LVB keine
vertragliche Regelung der als 190E deklarierten Linie auf dem Stadtgebiet.
Durch die Buslinie 190 von Auto-Webel bzw. durch die zusätzlich seit August 2014 verkehrende
Linie 190E der LVB konnte die Zielstellung, die ÖPNV-Erschließung im GVZ seit der Eröffnung zu
verbessern, in den letzten Jahren bereits erfolgreich umgesetzt werden. Durch die Ansiedlung
weiterer großer Unternehmen und die positive wirtschaftliche Entwicklung im GVZ sind der Erhalt
und die weitere Verbesserung einer leistungsfähigen Anbindung an den ÖPNV sowie an den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) künftig von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort
Leipzig.
Neues Angebot
Um weiterhin die Erschließung des GVZ zu gewährleisten und damit auch die Standards laut dem
gültigen Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig erfüllen zu können, ist eine Anbindung auch über den
Ablauf der Betriebserlaubnisse der 190 sowie der 190E hinaus zwingend notwendig.
In enger Abstimmung mit dem Landkreis Nordsachsen, Auto-Webel und den LVB wurde folgende
Lösung erarbeitet: Im Stadtgebiet von Leipzig verkehrt ausschließlich die dann mit der Ziffer „91“
versehene Linie (Leipzig, Wahren – GVZ) der LVB.
Von Auto-Webel wird weiterhin das Hoheitsgebiet des Landkreises Nordsachsen durch die Linie 190
(Delitzsch – GVZ) bedient. Als Grenze gilt die erste Haltestelle im Stadtgebiet von Leipzig. Die Linie
190 wird ab dem 14.12.2014 nicht mehr durch die Stadt Leipzig bezuschusst, da die
Verkehrsleistung ausschließlich auf dem Gebiet des Landkreises Nordsachsen erbracht und
demnach auch von diesem als Aufgabenträger finanziert wird.
Für den Fahrgast ist die Trennung der Linien bzw. Genehmigungen an der Stadt- bzw.
Landkreisgrenze jedoch kaum spürbar, da Auto-Webel ca. die Hälfte der Fahrten der Linie 91
(entspricht einem Stundentakt) übernimmt und somit die im Landkreis Nordsachsen verkehrende
Linie 190 direkt und ohne Umstieg in die Linie 91 übergeht.
Bezüglich der Linie 91 wird der seit August 2014 bestehende Stundentakt grundsätzlich beibehalten,
jedoch durch weitere Fahrten, die dann auf der Linie 190 wegfallen, letztlich wieder zu einem
Halbstundentakt Montag bis Freitag ausgeweitet. An Samstagen werden 9 Fahrten pro Tag und an
Sonntagen 4 Fahrten pro Tag zwischen Wahren und dem GVZ angeboten. Mit diesem Fahrplan
kann einer gewissen Anzahl an Wünschen bzw. Schichtwechselzeiten der ansässigen Firmen
(bspw. eine zusätzliche Fahrt 21:49 Uhr vom GVZ nach Wahren) durch den ÖPNV entsprochen
werden, sodass unter anderem auch über den Absatz von Jobtickets durch die LVB die
Finanzierung zusätzlicher Fahrten abgedeckt werden kann. Um jedoch weitere Unternehmen für die
Abnahme von Jobtickets zu gewinnen, gilt es, sich auch in den kommenden Jahren intensiv mit den
im GVZ ansässigen Firmen abzustimmen und den Fahrplan der Linie 91 noch besser an die
Schichtzeiten anzupassen.
Bezüglich des Linienverlaufes wird die Linie 91 (im Gegensatz zur Route der Linie 190 in den
vergangenen Jahren) im Rahmen eines 2-jährigen Probebetriebes vorerst nicht mehr über die
Verknüpfungsstelle Lützschena geführt. Grund hierfür ist, dass sich seit der Inbetriebnahme des
Verknüpfungspunktes einige Rahmenbedingungen geändert haben, die zum Zeitpunkt des Baus der
Bushaltestelle noch nicht absehbar waren. Das GVZ wurde intensiv von Investoren (vor allem
Ausbau des Porschewerkes und dazugehöriger Zuliefererfirmen) nachgefragt, sodass inzwischen
dreimal so viele Mitarbeiter dort beschäftigt sind, als noch vor 5 Jahren. Diese dynamische
Entwicklung hält an, begleitet von der Tatsache, dass für die Akquirierung der notwendigen
Mitarbeiter eine attraktive ÖPNV-Anbindung immer wichtiger wird. Um dieses Ziel erreichen zu
können, reicht es jedoch nicht aus, die Attraktivität des Angebotes nur durch einen dichteren Takt zu
erhöhen, sondern auch durch einen anderen Linienverlauf die Fahrzeit für die Mitarbeiter zu
verkürzen. Die Linie wird künftig vom Rathaus Wahren nicht mehr über Lützschena, sondern direkt
über die 2011 fertig gestellte B6 mit Halt am Bahnhof Wahren durch das GVZ geführt und somit die
Fahrzeit verkürzt. Der S-Bahnhof Lützschena wird für diese 2-jährige Testphase nur noch
gelegentlich durch Schienenersatzverkehrsbusse sowie Fahrradfahrer genutzt werden. Zur
Steigerung der Nachfrage ist die Inbetriebnahme einer Fahrradverleihstation am S-Bahnhof
Lützschena vorgesehen. Da die Verknüpfungsstelle Lützschena zum Teil durch Fördermittel des
ZVNL sowie des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) finanziert wurde, ist dieses
Vorhaben intensiv mit den Fördermittelgebern abgestimmt worden. Beide Fördermittelgeber sind im
Zusammenhang mit einem Aussetzen der Zweckbindungsfrist mit der 2-jährigen Testphase
einverstanden und es entstehen durch diese Linienführung für den Probebetrieb keine
Rückzahlungsforderungen.
Nach bzw. bereits während der 2-jährigen Testphase soll eine Evalierung und Bewertung der
Fahrgastzahlen auf der Linie 91 durchgeführt werden. Anschließend kann auf dieser Grundlage die
Entscheidung getroffen werden, wie diese Linie künftig in Bezug auf den Linienverlauf geführt
werden soll.
3. PlusBusvertrag mit dem ZVNL
Die bisherige regional bedeutsame Buslinie 65 verkehrt auf der Route von Markranstädt über Miltitz
– Schönau – Großzschocher bis zum S-Bahnhof Markkleeberg. Bis zum Fahrplanwechsel am
13.12.2014 wird Montag bis Freitag auf diesem Kurs ein 20-Minuten-Takt, zwischen Markranstädt
und Großzschocher sogar ein 10-Minuten-Takt angeboten. Samstags wird ein 15-Minuten-Takt
(zwischen 9 - 17 Uhr) bzw. ein 30-Minuten-Takt in den Früh- und Abendstunden des Samstags und
an Sonn- und Feiertagen gefahren. Die Linie 131 fährt ebenfalls bis zum 13.12.2014 auf der Route
von Merseburg über Günthersdorf – Rückmarsdorf – Leipzig-Lindenau zum Leipziger Hauptbahnhof.
Montag bis Freitag wird dabei ein Stundentakt bzw. Samstag zwischen Leipzig und Günthersdorf
(Einkaufszentrum) ein Halbstundentakt bedient. Sonn- und Feiertags werden 4 Fahrten pro Tag
gefahren.
Auf beiden Linien soll das derzeitige Verkehrsangebot (Routenführung, Taktung) beibehalten
werden, um sowohl den Mindeststandards des Nahverkehrsplanes der Stadt Leipzig als auch den
PlusBusstandards (u. a. Stundentakt) gerecht zu werden.
Beide Linien sollen dabei wie bisher durch den ZVNL bezuschusst werden. Bis zum 31.12.2014
erfolgt dies über den „Vertrag zur Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien Buslinien im
Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“, ab dem 01.01.2015 soll die Finanzierung durch eine
entsprechende Nachfolgeregelung, den „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des
ZVNL durch Zuwendung“ (Anlage 1) zwischen der Stadt leipzig und dem ZVNL geregelt werden.
Dabei wird neben den Linien 65 und 131 auch die Linie 91, welche ebenfalls den Standard einer
PlusBuslinie erfüllt, in die neue Vereinbarung mit dem ZVNL aufgenommen. Der Vertrag stellt die
Finanzierung bis 31.12.2019 für insgesamt 5 Jahre sicher. Gemäß § 2 dieses Zuwendungsvertrages
erhält die Stadt Leipzig jährlich einen gedeckelten Zuwendungsbetrag i. H. v. 296.568,70 €.
4. Zuschussvereinbarung mit den LVB
Mit den LVB hat die Stadt eine „Zuschussvereinbarung [...] zur Finanzierung von regional
bedeutsamen Buslinien im Stadtgebiet Leipzig“ zur Weiterleitung der Zuschusssumme des ZVNL in
voller Höhe an die LVB abgeschlossen. Da auch diese zum 31.12.2014 ausläuft, die PlusBuslinien
wie oben beschrieben jedoch weiterhin durch den ZVNL bezuschusst werden, ist für die
Weiterleitung dieses Geldes ebenfalls eine Nachfolgeregelung, die „Zuschussvereinbarung zur
Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ (Anlage 2) zwischen der Stadt und den LVB
notwendig. Diese wird zunächst im Zusammenhang mit dem Probebetrieb der Linie 91 über Wahren
für einen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen.
In der Zuschussvereinbarung wird geregelt, dass die Stadt Leipzig die vom ZVNL erhaltenen Mittel
für PlusBuslinien in voller Höhe an die LVB weiterleitet. Zusätzlich zu diesen 296.568,70 € wird die
Stadt Leipzig weitere Mittel i. H. v. 50.000 € pro Jahr an die LVB auszahlen. Somit stehen den LVB
für die genannten drei Linien pro Jahr 346.568,70 € zur Verfügung.
5. Darstellung der Finanzierung im städtischen Haushalt
Bezüglich der Finanzierung werden im PSP-Element 1.100.51.1.1.06, Sachkonto 4316 0000, in den
Jahren 2015 und 2016 jeweils 116.318,70 € als zusätzliche Aufwendungen benötigt. Die Deckung
erfolgt aus dem zweckgebundenen Mehrertrag in Höhe von 66.318,70 € im Sachkonto 3143 0000
(Zuweisungen für laufende Zwecke von Zweckverbänden) und i. H. v. 50.000 € aus dem Sachkonto
4317 0000 (Zuschüsse an private Unternehmen) im PSP-Element 1.100.51.1.1.06. Die Finanzierung
stellt sich demnach wie folgt dar:
Bedarf
Deckung
Tatsächlicher Bedarf
für PlusBuslinien der
LVB
Einnahmen vom
ZVNL lt.
Haushaltsplan
2015/16
Mehreinnahmen vom Zuschüsse an private
ZVNL lt.
Unternehmen lt.
Zuwendungsvertrag
Haushaltsplan
2015/16
346.568,70 €
230.250 €
66.318,70 €
(Sachkonto: 43160000) (Sachkonto: 31430000) (Sachkonto: 31430000)
50.000 €
(Sachkonto:
43170000)
6. Ergänzung des Betrauungsbeschlusses
Neben dem Abschluss des PlusBusvertrages mit dem ZVNL und der Zuschussvereinbarung mit den
LVB muss außerdem ergänzend zu der bisherigen Betrauung gem. Ratsbeschluss vom 28.10.2009
die LVB mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie 91 ab dem 13.12.2014 betraut
werden. Dazu ist eine Ergänzung des bestehenden Betrauungsbeschlusses durch die Anlage 2/1
mit der Linie 91 notwendig. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des bisherigen
Betrauungsbeschlusses finden dann auch auf diese Linie Anwendung.
Darüberhinaus ist es notwendig, dass der Oberbürgermeister die Geschäftsführung der Leipziger
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH in deren Gesellschafterversammlung über die
Ergänzung des 2009 beschlossenen „Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und
der Betrauung der LVB“, ergänzt durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 und RBV1842/13 vom 11.12.2013, mit der Linie 91 informiert und zugleich anweist, dass die
Geschäftsführung der LVV diesen Beschluss umsetzt und wiederum eine Weisung an die
Geschäftsführung der LVB erteilt. Beide Weisungen sind in den Anlagen 3 und 4 zu dieser Vorlage
enthalten.
7. Rechtliche Prüfung
Das in den oberen Punkten genannte Verfahren stützt sich bezüglich der PlusBuslinien auf die
bisherigen und bis zum 31.12.2014 gültigen Vereinbarungen und ist somit bereits erfolgreich
erprobt. Des weiteren wurde die Vorgehensweise bezüglich der Zuschussvereinbarung mit den LVB
und die Ergänzung des Betrauungsbeschlusses durch die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs,
welche bereits im vergangenen Jahr die Vereinbarung zu den Landkreisverkehren für die LVB
juristisch betreut hat, rechtlich beurteilt. Im Ergebnis der Prüfung bestehen keine Einwände gegen
das beschriebene Vorgehen.
Die steuerrechtliche Prüfung des Vorhabens wird durch die LVV vorgenommen.
8. Ausblick
Die LVB streben an, dass die für die Linien 65, 91 und 131 erhaltenen Zuschüsse mittelfristig nicht
mehr durch eine separate Vereinbarung mit der Stadt an die LVB gezahlt, sondern in den
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) integriert werden. Da jedoch die Betriebserlaubnis der
Linie 91 vorerst auf 2 Jahre begrenzt ist, muss diese Linie spätestens mit Ablauf des 13.12.2016 neu
vergeben werden. Geplant ist auch dann wieder eine Direktvergabe der 91 an die LVB. Laut der
Verordnung (EG) 1370/2007, Art. 7, Abs. 2 muss die Absicht einer entsprechenden Direktvergabe
spätestens ein Jahr vor Beginn der Verkehrsleistung veröffentlicht werden. Diese Vorinformation für
öffentliche Dienstleistungsaufträge bezogen auf die Linie 91 wurde von der Stadt Leipzig am
12.12.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sofern es gegen die Direktvergabe
keine Einwände gibt, besteht dann bereits ab Dezember 2015 die Möglichkeit, die Linie direkt an die
LVB zu vergeben und mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt auch in den VLFV zu überführen.
Anlagen:
Anlage 1: Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung
zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig
Anlage 2: Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig
zwischen den LVB und der Stadt Leipzig
Anlage 3: Folgen bei Ablehnung
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.03.2015
zu
18.10.
Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131 sowie Ergänzung der
Betrauung der LVB um die Linie 91
Vorlage: DS-00788/14
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien
im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum
Leipzig (ZVNL) abzuschließen. Ab dem Jahr 2015 werden vom ZVNL für die Sicherung der
Verkehrsleistung im Rahmen der Finanzierung von PlusBuslinien im ZVNL-Gebiet jährlich
296.568,70 € bereitgestellt.
2. Der Oberbürgermeister wird dazu ermächtigt, eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung
von PlusBuslinien im Stadtgebiet von Leipzig“ mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
GmbH abzuschließen.
3. Ergänzend zu der bisherigen Betrauung gemäß Ratsbeschluss vom 28.10.2009, ergänzt
durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 und RBV-1842/13 vom 11.12.2013
wird die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit der Erbringung von Verkehrsleistungen
auf der Linie 91 (Leipzig Wahren – Güterverkehrszentrum (GVZ) – Grenze Stadt
Leipzig/Landkreis Nordsachsen) betraut und diese Linie in Anlage 2/1 des
Betrauungsbeschlusses
ergänzend
aufgenommen.
Die
gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen des bisherigen Betrauungsbeschlusses finden auf diese Linie Anwendung.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der LVV, der
Geschäftsführung der LVV den Beschluss über die Ergänzung des 2009 beschlossenen
Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und der Betrauung der LVB mit
der Linie 91 zur Kenntnis zu geben und zugleich anzuweisen, dass die Geschäftsführung
der LVV den Beschluss umsetzt und eine Weisung an die Geschäftsführung der LVB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 26. März 2015
Seite: 1/1
nein
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
nein
von
bis
Erträge
ab 2015
Aufwendungen
ab 2015
x
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
1.100.51.1.1.06/
Sachkonto 3143 0000
116.318,70 € 1.100.51.1.1.06/
Sachkonto 4316 0000
. /. 50.000,00 € Sachkonto 4317 0000
66.318,70 €
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Zuschussvereinbarung
Zwischen der
Stadt Leipzig,
vertreten durch den Oberbürgermeister,
dieser vertreten durch den 1. Bürgermeister
Herr Andreas Müller
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
nachfolgend - Stadt Leipzig - genannt
und den
Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführung,
Georgiring 3
04109 Leipzig
USt IdNr.: DE 141482754
nachfolgend - LVB - genannt
zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig.
Präambel
1. Mit dem am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB” (RB IV/17-54/09) wurde die
LVB auf dem Busliniennetz im Territorium der Stadt Leipzig mit bestimmten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut. Zu den von der Betrauung erfassten Buslinien zählen auch bestimmte Buslinien, zu denen der ZVNL bis zum Jahr 2009 einen Zuschussbeitrag leistete. Am 31.12.2009 lief der gemeinsam zwischen der LVB, der Stadt Leipzig,
dem ehemaligen Landkreis Leipziger Land und dem ZVNL geschlossene Vertrag zur Erbringung und Finanzierung von Busersatzleistungen aus.
2. Um die bis 2009 den Verkehrsunternehmen bereit gestellten Gelder an die jeweiligen
Aufgabenträger auszureichen, damit diese ihrerseits die Gelder an die Verkehrsunternehmen weiterleiten können, hatten die Stadt Leipzig und der ZVNL Zuwendungsverträge geschlossen. Der aktuelle Zuwendungsvertrag vom 16.01./24.02.2012 endet mit Ablauf des 31.12.2014.
3. Die Stadt Leipzig und die LVB hatten am 30.12.2010/02.03.2011 eine Zuschussvereinbarung geschlossen, damit die von der Betrauung erfassten regionalbedeutsamen Buslinien
ab dem Jahr 2010 durch Weiterleitung der vom ZVNL erhaltenen Mittel durch die Stadt
Leipzig an die LVB aufrecht erhalten werden können. Diese Vereinbarung endet zum
31.12.2014.
4. Am […] haben die Stadt Leipzig und der ZVNL den Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung geschlossen. Mit der vorliegenden Vereinbarung sollen die dadurch bereitgestellten Mittel an die LVB weitergeleitet werden. Daneben gewährt die Stadt Leipzig einen ergänzenden Zuschuss.
5. Ohne diese Zuschüsse ist die LVB nicht in der Lage, die Verkehrsleistungen auf den PlusBuslinien ab dem 01.01.2015 zu erbringen.
Seite 1 von 5 der Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig
6. Der mit dieser Vereinbarung gewährte Zuschuss und weitere Zuschüsse der Stadt
Leipzig, welche aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen der LVB gezahlt werden, werden unabhängig vom im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag in der Fassung
der Zusatzfestlegung vom 23.12.2013 (im Folgenden kurz VLFV genannt) vereinbarten
Zuschuss gewährt.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die LVB betreibt die auf den im Territorium der Stadt Leipzig liegenden PlusBuslinien
gemäß Anlage 1 – Fahrplanangebot zum 01.01.2015 – und sorgt damit für eine angemessene Vorhaltung von straßengebundenen Verkehrsleistungen als Ersatz für SPNVVerkehre. Das Ziel ist die nachhaltige Erschließung der Potenziale entlang der im Nahverkehrsplanes ZVNL definierten Verbindungen, die nicht durch den SPNV bedient werden.
(2) Die LVB ist im Besitz der entsprechenden Genehmigungen gemäß § 42 PBefG bzw. einer
einstweiligen Erlaubnis. Die Linienführung auf den Buslinien zum 01.01.2015 ergibt sich
aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag.
(3) Ein Auftragsverhältnis entsteht durch diese Vereinbarung nicht.
(4) Die LVB weist gegenüber der Stadt Leipzig die Verwendung der jährlich ausgereichten
Mittel jeweils zum 31.01. des Folgejahres nach. Die LVB legt bis zu diesem Termin eine
detaillierte Übersicht der Fahrgastzahlen als Hochrechnung aus dem Fahrgastzählsystem
vor.
§ 2 Finanzierung
(1) Zur Finanzierung von Busverkehrsleistungen erhält die Stadt Leipzig vom ZVNL zweckgebundene Zuwendungen in Höhe eines gedeckelten Zuwendungsbetrages von
296.568,70 EUR. Diese Mittel leitet die Stadt als auffüllenden Zuschuss zur Finanzierung
der in § 1 genannten Leistungen an die LVB weiter.
(2) Über die Mittel nach Absatz 1 hinaus gewährt die Stadt Leipzig einen ergänzenden Zuschuss i.H.v. 50.000 EUR.
(3) Der Zuschuss wird auf derzeit jährlich 346.568,70 EUR festgesetzt.
(4) Die Auszahlung der Mittel an die LVB, gemäß Absatz 3, erfolgt in 12 Monatsraten und
zum jeweiligen Monatsende.
(5) Werden vom ZVNL weniger Mittel bereitgestellt, wird die Stadt Leipzig die LVB darüber
informieren und ist berechtigt, den jährlichen Zuschussbetrag im gleichen Umfang zu reduzieren. Vermindert sich der Zuschussbetrag, ist die LVB berechtigt, das Verkehrsangebot in Abstimmung mit der Stadt zu reduzieren.
(6) Die Stadt Leipzig wird die LVB über die Bedingungen und Termine der Zahlungen informieren.
Seite 2 von 5 der Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig
(7) Es erfolgt keine Rechnungslegung, die Zahlungen sind auf Grund dieser Vereinbarung
auf das nachfolgende Konto der LVB zu leisten:
Commerzbank Leipzig
IBAN: DE 98 8604 0000 0100 1924 00
BIC: COBA DEFF XXX
Zahlungsgrund: Zuschussvereinbarung Stadt Leipzig PlusBuslinien
§ 3 Änderungen im Verkehrsangebot
(1) Sollte es auf Grund von Änderungen von Liniengenehmigungen bzw. der einstweiligen
Erlaubnis zu Änderungen der Linienführung kommen, zeigt die LVB dies der Stadt unverzüglich an.
(2) Soweit eine Unterschreitung der in der Anlage 1 unter „Als PlusBus bezuschusste Fahrplankilometer“ definierten Verkehrsleistungen durch die LVB erfolgt, wird eine Kürzung
des Zuschussbetrages im gleichen Verhältnis vorgenommen. Kürzungen unter „Gesamte
Fahrplankilometer“ sind, soweit sie nicht die „Als PlusBus bezuschusste Fahrplankilometer“ unterschreiten, von der Kürzung des Zuschussbetrages ausgeschlossen.
§ 4 Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Zur Vermeidung einer Überkompensation legt die LVB der Stadt Leipzig jährlich einen Verwendungsnachweis gemäß § 2 Absatz 6 des VLFV in Verbindung mit Tz. 7.4 der Finanzierungsrichtlinie der Stadt Leipzig vor. Dieser Verwendungsnachweis weist auch die Zuschüsse gemäß dieser
Vereinbarung aus.
§ 5 Vertragslaufzeit
(1) Dieser Vertrag beginnt zum 01.01.2015 und endet spätestens mit Ablauf des
31.12.2016.
(2) Für den Fall, dass die von dieser Vereinbarung umfassten Mittel Gegenstand des VLFV
werden, werden sich die Parteien über eine Vertragsaufhebung verständigen.
(3) Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten
kündbar.
(4) Eine Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei grob vertragswidrigem Verhalten des
Vertragspartners wie völlig ausbleibende Zahlungen, kann jederzeit erfolgen. Dazu zählt
insbesondere, dass sich die wirtschaftlichen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen derart ändern, dass der LVB ein Festhalten an dem Vertrag wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann. In diesem Fall behalten sich die LVB die außerordentliche Kündigung vor.
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder künftig in ihm aufgenommene
Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der
übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind
durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen
Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Seite 3 von 5 der Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung der Parteien.
(2) Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
(3) Gerichtsstand ist Leipzig.
Stadt Leipzig
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Leipzig, den ……….
Leipzig, den ……….
_________________________
Andreas Müller
Erster Bürgermeister
__________________________________
Geschäftsführung
Anlage 1 – Fahrleistung PlusBuslinien (Stadt Leipzig)
Seite 4 von 5 der Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig
Anlage 1 zur Zuschussvereinbarung
Fahrleistung PlusBus-Linien (Stadt Leipzig)
Relation
Linienbezeichnung
(Fahrplan 2015)
Als PlusBus bezuschusste Fahrplankilometer
Gesamte Fahrplankilometer
(„Jedermannverkehr“)
(Jahresfahrplan
2014/15)
(Markkleeberg –) Grenze (LL/L) –
Großzschocher – Schönau –
Miltitz – Grenze (L/LL)
(–Markranstädt)
65
608.449
643.566
Wahren – S-Bf. Wahren –
Porsche / Güterverkehrszentrum
91
95.524
169.167
Leipzig Hbf. – Grenze (L/TDO)
(– Landesgrenze – Günthersdorf,
Nova Eventis – Merseburg, Bf.)
131
123.048
192.778 (*)
827.021
1.005.511
Summe
(*) Fahrplankilometer aller Fahrten der LVB auf der Gesamtstrecke Leipzig Hbf. – Merseburg
ohne Fahrplankilometer der von der PNVG mit eigener Liniengenehmigung durchgeführten
Fahrten.
Die Fahrplankilometerleistung bezieht sich auf ein „Normjahr“.
Berechnung
Es werden nur Fahrleistungen im Jedermannverkehr berechnet. Fahrten, die nur an Schultagen
verkehren, bleiben unberücksichtigt.
Hochrechnung Jahreswerte:
Anzahl Wochentage:
252
davon Freitage:
51
Anzahl Samstage:
52
Anzahl Sonn- und Feiertage:
61
Seite 5 von 5 der Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig
Anlage 3 – Folgen bei Ablehnung
18.12.2014
_____________________________________________________________________________________________________
Anlage 3 - Folgen bei Ablehnung
Bei Ablehnung der Vereinbarung werden die bereits erreichten Verbesserungen im
Güterverkehrszentrum (GVZ) wieder zu Nichte gemacht und das GVZ wäre zukünftig wieder
ein sehr schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenes Gebiet der Stadt Leipzig.
Das strategische Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ und die
Gewinnung weiterer Investoren für dieses Gebiet kann ohne eine akzeptable ÖPNVAnbindung nur schwer erreicht werden. Die Mindeststandards des beschlossenen
Nahverkehrsplans werden dann ebenfalls nicht erreicht.
Falls die geplante Vereinbarung mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH nicht
zustande kommt, würden außerdem zahlreiche Beschäftigte, die derzeit die Linie 91 nutzen
und auf den ÖPNV angewiesen sind, ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen.
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RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00788/14
Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015
Beschluss- Nr. <BITTE HIER EINTRAGEN>
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131 sowie Ergänzung der Betrauung der LVB
um die Linie 91
Stand vom 11.08.2015
noch nicht begonnen
✘ umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Die entsprechenden Beschlusspunkte wurden vollumfänglich umgesetzt. Im Einzelnen
umfasst dies:
zu den Beschlusspunkten 1. und 2.:
Der „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“
zwischen der Stadt Leipzig und dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
(ZVNL) sowie die „Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und den Leipziger
Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ wurden mit Datum vom 31.03.2015 abgeschlossen.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
zu Beschlusspunkt 3.:
Ergänzend zu der bisherigen Betrauung gemäß Ratsbeschluss vom 28.10.2009, ergänzt
durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 und RBV-1842/13 vom
11.12.2013 wurde die LVB mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie 91
(Leipzig Wahren – Güterverkehrszentrum (GVZ) – Grenze Stadt Leipzig/Landkreis Nordsachsen) betraut. Zudem wurde diese Linie in die Anlage 2/1 des Betrauungsbeschlusses („Liniengenehmigungen (Stadt und abgehende Verkehre) und sonstige betraute Verkehre“) ergänzend aufgenommen. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des bisherigen Betrauungsbeschlusses finden auf diese Linie Anwendung. Die aktualisierte Anlage 2/1 des Betrauungsbeschlusses mit Stand vom 31.12.2014 ist im entsprechenden
„Bericht zu den ergänzenden Anforderungen“ für 2013/2014, welcher von den LVB erstellt wird, zu finden.
-2-
zu Beschlusspunkt 4.:
Die Stadt Leipzig hat als alleinige Gesellschafterin der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung unter
Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristvorschriften mit Datum vom 22.04.2015
die folgende Weisung erteilt:
„Die Geschäftsführung der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
wird angewiesen, den Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015 zur DS00788/14 umzusetzen und ihrerseits die Geschäftsführung der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH anzuweisen, die in der Ergänzungsbetrauung gemäß Ratsbeschluss
vom 25.03.2015 zur DS-00788/14 enthaltenen Verpflichtungen umzusetzen.“
Darüberhinaus hat der Oberbürgermeister der Geschäftsführung der LVV den Beschluss
über die Ergänzung des 2009 beschlossenen Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV in
der Stadt Leipzig und der Betrauung der LVB mit der Linie 91 mit Datum vom
22.04.2015 zur Kenntnis gegeben.