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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1017722.pdf
Größe
837 kB
Erstellt
04.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.08.16, 13:13

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Ratsversammlung EILBEDÜRFTIG Beschlussvorlage Nr. DS-00788/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 03.03.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 17.03.2015 2. Lesung Ratsversammlung 25.03.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131 sowie Ergänzung der Betrauung der LVB um die Linie 91 Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) abzuschließen. Ab dem Jahr 2015 werden vom ZVNL für die Sicherung der Verkehrsleistung im Rahmen der Finanzierung von PlusBuslinien im ZVNL-Gebiet jährlich 296.568,70 € bereitgestellt. 2. Der Oberbürgermeister wird dazu ermächtigt, eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet von Leipzig“ mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH abzuschließen. 3. Ergänzend zu der bisherigen Betrauung gemäß Ratsbeschluss vom 28.10.2009, ergänzt durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 und RBV-1842/13 vom 11.12.2013 wird die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie 91 (Leipzig Wahren – Güterverkehrszentrum (GVZ) – Grenze Stadt Leipzig/Landkreis Nordsachsen) betraut und diese Linie in Anlage 2/1 des Betrauungsbeschlusses ergänzend aufgenommen. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des bisherigen Betrauungsbeschlusses finden auf diese Linie Anwendung. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der LVV, der Geschäftsführung der LVV den Beschluss über die Ergänzung des 2009 beschlossenen Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und der Betrauung der LVB mit der Linie 91 zur Kenntnis zu geben und zugleich anzuweisen, dass die Geschäftsführung der LVV den Beschluss umsetzt und eine Weisung an die Geschäftsführung der LVB erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: 1. Veranlassung Die Stadt Leipzig erhielt in den vergangenen Jahren auf Grundlage des zwischen der Stadt Leipzig und dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) abgeschlossenen „Vertrag zur Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ für die Finanzierung der Buslinien 65, 100 (entfiel 2014) und 131 Zuwendungen i. H. v. 230.217 € pro Jahr. Gemäß der „Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB zur Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien im Stadtgebiet Leipzig“ leitet die Stadt die vom ZVNL erhaltenen Mittel in voller Höhe an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH weiter. Beide Vereinbarungen enden am 31.12.2014, sodass Nachfolgeregelungen erforderlich sind. Die unter den o. g. Zuwendungsvertrag bzw. die Zuschussvereinbarung fallenden Linien sind Gegenstand des am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“. Die LVB sind somit von der Stadt Leipzig mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf den o. g. Linien betraut und über den 31.12.2014 hinaus Inhaber der entsprechenden personenbeförderungsrechtlichen Liniengenehmigungen. Die Stadt Leipzig und der ZVNL beabsichtigen, für den o. g. und am 31.12.2014 endenden Zuwendungsvertrag für regional bedeutsame Buslinien eine Nachfolgeregelung (künftiger Name: „PlusBuslinien“), den „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ (Anlage 1) abzuschließen. Um die finanziellen Mittel auch weiterhin den LVB zur Verfügung stellen zu können, bedarf es außerdem einer neuen „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ (Anlage 2) zwischen der Stadt Leipzig und den LVB. Gegenstand beider neuen Verträge ist neben den bisherigen Linien 65 und 131 auch die Linie 91 (Leipzig, Wahren – Güterverkehrszentrum, GVZ). Die Linie 100 war bereits 2014 mit der Neuregelung der Verkehre im Landkreis Leipzig entfallen. 2. Angebot im Güterverkehrszentrum (GVZ) Bisherige Situation Das GVZ wurde in den letzten Jahren ausschließlich durch die von der Auto-Webel GmbH gefahrene Linie 190 mit Beginn in Radefeld und einem Linienverlauf über das GVZ und den Verknüpfungspunkt Lützschena bis nach Wahren durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Die 190 verkehrt dabei seit dem 15.12.2013 Montag bis Freitag von 5 bis 18 Uhr im Stundentakt sowie 6-mal täglich an Samstagen und 4-mal täglich an Sonn- und Feiertagen. Da mit diesem Fahrplan alle Kriterien für eine „PlusBuslinie“ (Buslinien, mit denen man auf direktem Weg zur S-Bahn oder zum Zug gelangt) erfüllt sind und sogar zusätzlich eine Fahrt nach 20 Uhr hinzugefügt wurde, um die Belange des Abendverkehrs besser abdecken zu können, wurde die Verkehrsleistung einmalig mittels Vertrag für die Dauer von einem Jahr durch den ZVNL finanziell unterstützt. Vertraglich ist die Verkehrsleistung der Linie 190 auf dem Stadtgebiet Leipzig in einer Vereinbarung zwischen Auto-Webel und der Stadt Leipzig bis zum 13.12.2014 geregelt. Mit Ablauf dieser Vereinbarung endet auch die einstweilige Betriebserlaubnis für diese Linie. Ergänzend zur Linie 190 von Auto-Webel wird seit dem 18.08.2014 eine Linie 190E (Wahren – GVZ – Radefeld), die teilweise über den Absatz von Jobtickets im GVZ finanziert wird, von den LVB gefahren. Auch diese Linie verkehrt im Stundentakt, sodass letztlich in Abstimmung dieser Fahrzeiten mit denen der Linie 190 ein Halbstundentakt zwischen Wahren und dem GVZ angeboten wurde. Die einstweilige Betriebserlaubnis für die Linie 190E lief ebenfalls am 13.12.2014 aus. Für den Zeitraum vom 18.08. bis 13.12.2014 bestand zwischen der Stadt und den LVB keine vertragliche Regelung der als 190E deklarierten Linie auf dem Stadtgebiet. Durch die Buslinie 190 von Auto-Webel bzw. durch die zusätzlich seit August 2014 verkehrende Linie 190E der LVB konnte die Zielstellung, die ÖPNV-Erschließung im GVZ seit der Eröffnung zu verbessern, in den letzten Jahren bereits erfolgreich umgesetzt werden. Durch die Ansiedlung weiterer großer Unternehmen und die positive wirtschaftliche Entwicklung im GVZ sind der Erhalt und die weitere Verbesserung einer leistungsfähigen Anbindung an den ÖPNV sowie an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) künftig von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Leipzig. Neues Angebot Um weiterhin die Erschließung des GVZ zu gewährleisten und damit auch die Standards laut dem gültigen Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig erfüllen zu können, ist eine Anbindung auch über den Ablauf der Betriebserlaubnisse der 190 sowie der 190E hinaus zwingend notwendig. In enger Abstimmung mit dem Landkreis Nordsachsen, Auto-Webel und den LVB wurde folgende Lösung erarbeitet: Im Stadtgebiet von Leipzig verkehrt ausschließlich die dann mit der Ziffer „91“ versehene Linie (Leipzig, Wahren – GVZ) der LVB. Von Auto-Webel wird weiterhin das Hoheitsgebiet des Landkreises Nordsachsen durch die Linie 190 (Delitzsch – GVZ) bedient. Als Grenze gilt die erste Haltestelle im Stadtgebiet von Leipzig. Die Linie 190 wird ab dem 14.12.2014 nicht mehr durch die Stadt Leipzig bezuschusst, da die Verkehrsleistung ausschließlich auf dem Gebiet des Landkreises Nordsachsen erbracht und demnach auch von diesem als Aufgabenträger finanziert wird. Für den Fahrgast ist die Trennung der Linien bzw. Genehmigungen an der Stadt- bzw. Landkreisgrenze jedoch kaum spürbar, da Auto-Webel ca. die Hälfte der Fahrten der Linie 91 (entspricht einem Stundentakt) übernimmt und somit die im Landkreis Nordsachsen verkehrende Linie 190 direkt und ohne Umstieg in die Linie 91 übergeht. Bezüglich der Linie 91 wird der seit August 2014 bestehende Stundentakt grundsätzlich beibehalten, jedoch durch weitere Fahrten, die dann auf der Linie 190 wegfallen, letztlich wieder zu einem Halbstundentakt Montag bis Freitag ausgeweitet. An Samstagen werden 9 Fahrten pro Tag und an Sonntagen 4 Fahrten pro Tag zwischen Wahren und dem GVZ angeboten. Mit diesem Fahrplan kann einer gewissen Anzahl an Wünschen bzw. Schichtwechselzeiten der ansässigen Firmen (bspw. eine zusätzliche Fahrt 21:49 Uhr vom GVZ nach Wahren) durch den ÖPNV entsprochen werden, sodass unter anderem auch über den Absatz von Jobtickets durch die LVB die Finanzierung zusätzlicher Fahrten abgedeckt werden kann. Um jedoch weitere Unternehmen für die Abnahme von Jobtickets zu gewinnen, gilt es, sich auch in den kommenden Jahren intensiv mit den im GVZ ansässigen Firmen abzustimmen und den Fahrplan der Linie 91 noch besser an die Schichtzeiten anzupassen. Bezüglich des Linienverlaufes wird die Linie 91 (im Gegensatz zur Route der Linie 190 in den vergangenen Jahren) im Rahmen eines 2-jährigen Probebetriebes vorerst nicht mehr über die Verknüpfungsstelle Lützschena geführt. Grund hierfür ist, dass sich seit der Inbetriebnahme des Verknüpfungspunktes einige Rahmenbedingungen geändert haben, die zum Zeitpunkt des Baus der Bushaltestelle noch nicht absehbar waren. Das GVZ wurde intensiv von Investoren (vor allem Ausbau des Porschewerkes und dazugehöriger Zuliefererfirmen) nachgefragt, sodass inzwischen dreimal so viele Mitarbeiter dort beschäftigt sind, als noch vor 5 Jahren. Diese dynamische Entwicklung hält an, begleitet von der Tatsache, dass für die Akquirierung der notwendigen Mitarbeiter eine attraktive ÖPNV-Anbindung immer wichtiger wird. Um dieses Ziel erreichen zu können, reicht es jedoch nicht aus, die Attraktivität des Angebotes nur durch einen dichteren Takt zu erhöhen, sondern auch durch einen anderen Linienverlauf die Fahrzeit für die Mitarbeiter zu verkürzen. Die Linie wird künftig vom Rathaus Wahren nicht mehr über Lützschena, sondern direkt über die 2011 fertig gestellte B6 mit Halt am Bahnhof Wahren durch das GVZ geführt und somit die Fahrzeit verkürzt. Der S-Bahnhof Lützschena wird für diese 2-jährige Testphase nur noch gelegentlich durch Schienenersatzverkehrsbusse sowie Fahrradfahrer genutzt werden. Zur Steigerung der Nachfrage ist die Inbetriebnahme einer Fahrradverleihstation am S-Bahnhof Lützschena vorgesehen. Da die Verknüpfungsstelle Lützschena zum Teil durch Fördermittel des ZVNL sowie des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) finanziert wurde, ist dieses Vorhaben intensiv mit den Fördermittelgebern abgestimmt worden. Beide Fördermittelgeber sind im Zusammenhang mit einem Aussetzen der Zweckbindungsfrist mit der 2-jährigen Testphase einverstanden und es entstehen durch diese Linienführung für den Probebetrieb keine Rückzahlungsforderungen. Nach bzw. bereits während der 2-jährigen Testphase soll eine Evalierung und Bewertung der Fahrgastzahlen auf der Linie 91 durchgeführt werden. Anschließend kann auf dieser Grundlage die Entscheidung getroffen werden, wie diese Linie künftig in Bezug auf den Linienverlauf geführt werden soll. 3. PlusBusvertrag mit dem ZVNL Die bisherige regional bedeutsame Buslinie 65 verkehrt auf der Route von Markranstädt über Miltitz – Schönau – Großzschocher bis zum S-Bahnhof Markkleeberg. Bis zum Fahrplanwechsel am 13.12.2014 wird Montag bis Freitag auf diesem Kurs ein 20-Minuten-Takt, zwischen Markranstädt und Großzschocher sogar ein 10-Minuten-Takt angeboten. Samstags wird ein 15-Minuten-Takt (zwischen 9 - 17 Uhr) bzw. ein 30-Minuten-Takt in den Früh- und Abendstunden des Samstags und an Sonn- und Feiertagen gefahren. Die Linie 131 fährt ebenfalls bis zum 13.12.2014 auf der Route von Merseburg über Günthersdorf – Rückmarsdorf – Leipzig-Lindenau zum Leipziger Hauptbahnhof. Montag bis Freitag wird dabei ein Stundentakt bzw. Samstag zwischen Leipzig und Günthersdorf (Einkaufszentrum) ein Halbstundentakt bedient. Sonn- und Feiertags werden 4 Fahrten pro Tag gefahren. Auf beiden Linien soll das derzeitige Verkehrsangebot (Routenführung, Taktung) beibehalten werden, um sowohl den Mindeststandards des Nahverkehrsplanes der Stadt Leipzig als auch den PlusBusstandards (u. a. Stundentakt) gerecht zu werden. Beide Linien sollen dabei wie bisher durch den ZVNL bezuschusst werden. Bis zum 31.12.2014 erfolgt dies über den „Vertrag zur Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien Buslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“, ab dem 01.01.2015 soll die Finanzierung durch eine entsprechende Nachfolgeregelung, den „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ (Anlage 1) zwischen der Stadt leipzig und dem ZVNL geregelt werden. Dabei wird neben den Linien 65 und 131 auch die Linie 91, welche ebenfalls den Standard einer PlusBuslinie erfüllt, in die neue Vereinbarung mit dem ZVNL aufgenommen. Der Vertrag stellt die Finanzierung bis 31.12.2019 für insgesamt 5 Jahre sicher. Gemäß § 2 dieses Zuwendungsvertrages erhält die Stadt Leipzig jährlich einen gedeckelten Zuwendungsbetrag i. H. v. 296.568,70 €. 4. Zuschussvereinbarung mit den LVB Mit den LVB hat die Stadt eine „Zuschussvereinbarung [...] zur Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien im Stadtgebiet Leipzig“ zur Weiterleitung der Zuschusssumme des ZVNL in voller Höhe an die LVB abgeschlossen. Da auch diese zum 31.12.2014 ausläuft, die PlusBuslinien wie oben beschrieben jedoch weiterhin durch den ZVNL bezuschusst werden, ist für die Weiterleitung dieses Geldes ebenfalls eine Nachfolgeregelung, die „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ (Anlage 2) zwischen der Stadt und den LVB notwendig. Diese wird zunächst im Zusammenhang mit dem Probebetrieb der Linie 91 über Wahren für einen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen. In der Zuschussvereinbarung wird geregelt, dass die Stadt Leipzig die vom ZVNL erhaltenen Mittel für PlusBuslinien in voller Höhe an die LVB weiterleitet. Zusätzlich zu diesen 296.568,70 € wird die Stadt Leipzig weitere Mittel i. H. v. 50.000 € pro Jahr an die LVB auszahlen. Somit stehen den LVB für die genannten drei Linien pro Jahr 346.568,70 € zur Verfügung. 5. Darstellung der Finanzierung im städtischen Haushalt Bezüglich der Finanzierung werden im PSP-Element 1.100.51.1.1.06, Sachkonto 4316 0000, in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 116.318,70 € als zusätzliche Aufwendungen benötigt. Die Deckung erfolgt aus dem zweckgebundenen Mehrertrag in Höhe von 66.318,70 € im Sachkonto 3143 0000 (Zuweisungen für laufende Zwecke von Zweckverbänden) und i. H. v. 50.000 € aus dem Sachkonto 4317 0000 (Zuschüsse an private Unternehmen) im PSP-Element 1.100.51.1.1.06. Die Finanzierung stellt sich demnach wie folgt dar: Bedarf Deckung Tatsächlicher Bedarf für PlusBuslinien der LVB Einnahmen vom ZVNL lt. Haushaltsplan 2015/16 Mehreinnahmen vom Zuschüsse an private ZVNL lt. Unternehmen lt. Zuwendungsvertrag Haushaltsplan 2015/16 346.568,70 € 230.250 € 66.318,70 € (Sachkonto: 43160000) (Sachkonto: 31430000) (Sachkonto: 31430000) 50.000 € (Sachkonto: 43170000) 6. Ergänzung des Betrauungsbeschlusses Neben dem Abschluss des PlusBusvertrages mit dem ZVNL und der Zuschussvereinbarung mit den LVB muss außerdem ergänzend zu der bisherigen Betrauung gem. Ratsbeschluss vom 28.10.2009 die LVB mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie 91 ab dem 13.12.2014 betraut werden. Dazu ist eine Ergänzung des bestehenden Betrauungsbeschlusses durch die Anlage 2/1 mit der Linie 91 notwendig. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des bisherigen Betrauungsbeschlusses finden dann auch auf diese Linie Anwendung. Darüberhinaus ist es notwendig, dass der Oberbürgermeister die Geschäftsführung der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH in deren Gesellschafterversammlung über die Ergänzung des 2009 beschlossenen „Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und der Betrauung der LVB“, ergänzt durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 und RBV1842/13 vom 11.12.2013, mit der Linie 91 informiert und zugleich anweist, dass die Geschäftsführung der LVV diesen Beschluss umsetzt und wiederum eine Weisung an die Geschäftsführung der LVB erteilt. Beide Weisungen sind in den Anlagen 3 und 4 zu dieser Vorlage enthalten. 7. Rechtliche Prüfung Das in den oberen Punkten genannte Verfahren stützt sich bezüglich der PlusBuslinien auf die bisherigen und bis zum 31.12.2014 gültigen Vereinbarungen und ist somit bereits erfolgreich erprobt. Des weiteren wurde die Vorgehensweise bezüglich der Zuschussvereinbarung mit den LVB und die Ergänzung des Betrauungsbeschlusses durch die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, welche bereits im vergangenen Jahr die Vereinbarung zu den Landkreisverkehren für die LVB juristisch betreut hat, rechtlich beurteilt. Im Ergebnis der Prüfung bestehen keine Einwände gegen das beschriebene Vorgehen. Die steuerrechtliche Prüfung des Vorhabens wird durch die LVV vorgenommen. 8. Ausblick Die LVB streben an, dass die für die Linien 65, 91 und 131 erhaltenen Zuschüsse mittelfristig nicht mehr durch eine separate Vereinbarung mit der Stadt an die LVB gezahlt, sondern in den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) integriert werden. Da jedoch die Betriebserlaubnis der Linie 91 vorerst auf 2 Jahre begrenzt ist, muss diese Linie spätestens mit Ablauf des 13.12.2016 neu vergeben werden. Geplant ist auch dann wieder eine Direktvergabe der 91 an die LVB. Laut der Verordnung (EG) 1370/2007, Art. 7, Abs. 2 muss die Absicht einer entsprechenden Direktvergabe spätestens ein Jahr vor Beginn der Verkehrsleistung veröffentlicht werden. Diese Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge bezogen auf die Linie 91 wurde von der Stadt Leipzig am 12.12.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sofern es gegen die Direktvergabe keine Einwände gibt, besteht dann bereits ab Dezember 2015 die Möglichkeit, die Linie direkt an die LVB zu vergeben und mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt auch in den VLFV zu überführen. Anlagen: Anlage 1: Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig Anlage 2: Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig zwischen den LVB und der Stadt Leipzig Anlage 3: Folgen bei Ablehnung BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.03.2015 zu 18.10. Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131 sowie Ergänzung der Betrauung der LVB um die Linie 91 Vorlage: DS-00788/14 Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) abzuschließen. Ab dem Jahr 2015 werden vom ZVNL für die Sicherung der Verkehrsleistung im Rahmen der Finanzierung von PlusBuslinien im ZVNL-Gebiet jährlich 296.568,70 € bereitgestellt. 2. Der Oberbürgermeister wird dazu ermächtigt, eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet von Leipzig“ mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH abzuschließen. 3. Ergänzend zu der bisherigen Betrauung gemäß Ratsbeschluss vom 28.10.2009, ergänzt durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 und RBV-1842/13 vom 11.12.2013 wird die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie 91 (Leipzig Wahren – Güterverkehrszentrum (GVZ) – Grenze Stadt Leipzig/Landkreis Nordsachsen) betraut und diese Linie in Anlage 2/1 des Betrauungsbeschlusses ergänzend aufgenommen. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des bisherigen Betrauungsbeschlusses finden auf diese Linie Anwendung. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der LVV, der Geschäftsführung der LVV den Beschluss über die Ergänzung des 2009 beschlossenen Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und der Betrauung der LVB mit der Linie 91 zur Kenntnis zu geben und zugleich anzuweisen, dass die Geschäftsführung der LVV den Beschluss umsetzt und eine Weisung an die Geschäftsführung der LVB erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 26. März 2015 Seite: 1/1 nein Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft x Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt nein von bis Erträge ab 2015 Aufwendungen ab 2015 x nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 1.100.51.1.1.06/ Sachkonto 3143 0000 116.318,70 € 1.100.51.1.1.06/ Sachkonto 4316 0000 . /. 50.000,00 € Sachkonto 4317 0000 66.318,70 € Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Zuschussvereinbarung Zwischen der Stadt Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den 1. Bürgermeister Herr Andreas Müller Martin-Luther-Ring 4 - 6 04109 Leipzig nachfolgend - Stadt Leipzig - genannt und den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Georgiring 3 04109 Leipzig USt IdNr.: DE 141482754 nachfolgend - LVB - genannt zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig. Präambel 1. Mit dem am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB” (RB IV/17-54/09) wurde die LVB auf dem Busliniennetz im Territorium der Stadt Leipzig mit bestimmten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut. Zu den von der Betrauung erfassten Buslinien zählen auch bestimmte Buslinien, zu denen der ZVNL bis zum Jahr 2009 einen Zuschussbeitrag leistete. Am 31.12.2009 lief der gemeinsam zwischen der LVB, der Stadt Leipzig, dem ehemaligen Landkreis Leipziger Land und dem ZVNL geschlossene Vertrag zur Erbringung und Finanzierung von Busersatzleistungen aus. 2. Um die bis 2009 den Verkehrsunternehmen bereit gestellten Gelder an die jeweiligen Aufgabenträger auszureichen, damit diese ihrerseits die Gelder an die Verkehrsunternehmen weiterleiten können, hatten die Stadt Leipzig und der ZVNL Zuwendungsverträge geschlossen. Der aktuelle Zuwendungsvertrag vom 16.01./24.02.2012 endet mit Ablauf des 31.12.2014. 3. Die Stadt Leipzig und die LVB hatten am 30.12.2010/02.03.2011 eine Zuschussvereinbarung geschlossen, damit die von der Betrauung erfassten regionalbedeutsamen Buslinien ab dem Jahr 2010 durch Weiterleitung der vom ZVNL erhaltenen Mittel durch die Stadt Leipzig an die LVB aufrecht erhalten werden können. Diese Vereinbarung endet zum 31.12.2014. 4. Am […] haben die Stadt Leipzig und der ZVNL den Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung geschlossen. Mit der vorliegenden Vereinbarung sollen die dadurch bereitgestellten Mittel an die LVB weitergeleitet werden. Daneben gewährt die Stadt Leipzig einen ergänzenden Zuschuss. 5. Ohne diese Zuschüsse ist die LVB nicht in der Lage, die Verkehrsleistungen auf den PlusBuslinien ab dem 01.01.2015 zu erbringen. Seite 1 von 5 der Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig 6. Der mit dieser Vereinbarung gewährte Zuschuss und weitere Zuschüsse der Stadt Leipzig, welche aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen der LVB gezahlt werden, werden unabhängig vom im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag in der Fassung der Zusatzfestlegung vom 23.12.2013 (im Folgenden kurz VLFV genannt) vereinbarten Zuschuss gewährt. § 1 Vertragsgegenstand (1) Die LVB betreibt die auf den im Territorium der Stadt Leipzig liegenden PlusBuslinien gemäß Anlage 1 – Fahrplanangebot zum 01.01.2015 – und sorgt damit für eine angemessene Vorhaltung von straßengebundenen Verkehrsleistungen als Ersatz für SPNVVerkehre. Das Ziel ist die nachhaltige Erschließung der Potenziale entlang der im Nahverkehrsplanes ZVNL definierten Verbindungen, die nicht durch den SPNV bedient werden. (2) Die LVB ist im Besitz der entsprechenden Genehmigungen gemäß § 42 PBefG bzw. einer einstweiligen Erlaubnis. Die Linienführung auf den Buslinien zum 01.01.2015 ergibt sich aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag. (3) Ein Auftragsverhältnis entsteht durch diese Vereinbarung nicht. (4) Die LVB weist gegenüber der Stadt Leipzig die Verwendung der jährlich ausgereichten Mittel jeweils zum 31.01. des Folgejahres nach. Die LVB legt bis zu diesem Termin eine detaillierte Übersicht der Fahrgastzahlen als Hochrechnung aus dem Fahrgastzählsystem vor. § 2 Finanzierung (1) Zur Finanzierung von Busverkehrsleistungen erhält die Stadt Leipzig vom ZVNL zweckgebundene Zuwendungen in Höhe eines gedeckelten Zuwendungsbetrages von 296.568,70 EUR. Diese Mittel leitet die Stadt als auffüllenden Zuschuss zur Finanzierung der in § 1 genannten Leistungen an die LVB weiter. (2) Über die Mittel nach Absatz 1 hinaus gewährt die Stadt Leipzig einen ergänzenden Zuschuss i.H.v. 50.000 EUR. (3) Der Zuschuss wird auf derzeit jährlich 346.568,70 EUR festgesetzt. (4) Die Auszahlung der Mittel an die LVB, gemäß Absatz 3, erfolgt in 12 Monatsraten und zum jeweiligen Monatsende. (5) Werden vom ZVNL weniger Mittel bereitgestellt, wird die Stadt Leipzig die LVB darüber informieren und ist berechtigt, den jährlichen Zuschussbetrag im gleichen Umfang zu reduzieren. Vermindert sich der Zuschussbetrag, ist die LVB berechtigt, das Verkehrsangebot in Abstimmung mit der Stadt zu reduzieren. (6) Die Stadt Leipzig wird die LVB über die Bedingungen und Termine der Zahlungen informieren. Seite 2 von 5 der Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig (7) Es erfolgt keine Rechnungslegung, die Zahlungen sind auf Grund dieser Vereinbarung auf das nachfolgende Konto der LVB zu leisten: Commerzbank Leipzig IBAN: DE 98 8604 0000 0100 1924 00 BIC: COBA DEFF XXX Zahlungsgrund: Zuschussvereinbarung Stadt Leipzig PlusBuslinien § 3 Änderungen im Verkehrsangebot (1) Sollte es auf Grund von Änderungen von Liniengenehmigungen bzw. der einstweiligen Erlaubnis zu Änderungen der Linienführung kommen, zeigt die LVB dies der Stadt unverzüglich an. (2) Soweit eine Unterschreitung der in der Anlage 1 unter „Als PlusBus bezuschusste Fahrplankilometer“ definierten Verkehrsleistungen durch die LVB erfolgt, wird eine Kürzung des Zuschussbetrages im gleichen Verhältnis vorgenommen. Kürzungen unter „Gesamte Fahrplankilometer“ sind, soweit sie nicht die „Als PlusBus bezuschusste Fahrplankilometer“ unterschreiten, von der Kürzung des Zuschussbetrages ausgeschlossen. § 4 Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Zur Vermeidung einer Überkompensation legt die LVB der Stadt Leipzig jährlich einen Verwendungsnachweis gemäß § 2 Absatz 6 des VLFV in Verbindung mit Tz. 7.4 der Finanzierungsrichtlinie der Stadt Leipzig vor. Dieser Verwendungsnachweis weist auch die Zuschüsse gemäß dieser Vereinbarung aus. § 5 Vertragslaufzeit (1) Dieser Vertrag beginnt zum 01.01.2015 und endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2016. (2) Für den Fall, dass die von dieser Vereinbarung umfassten Mittel Gegenstand des VLFV werden, werden sich die Parteien über eine Vertragsaufhebung verständigen. (3) Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar. (4) Eine Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei grob vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners wie völlig ausbleibende Zahlungen, kann jederzeit erfolgen. Dazu zählt insbesondere, dass sich die wirtschaftlichen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen derart ändern, dass der LVB ein Festhalten an dem Vertrag wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann. In diesem Fall behalten sich die LVB die außerordentliche Kündigung vor. (5) Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 6 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder künftig in ihm aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. Seite 3 von 5 der Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig § 7 Schlussbestimmungen (1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. (2) Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. (3) Gerichtsstand ist Leipzig. Stadt Leipzig Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Leipzig, den ………. Leipzig, den ………. _________________________ Andreas Müller Erster Bürgermeister __________________________________ Geschäftsführung Anlage 1 – Fahrleistung PlusBuslinien (Stadt Leipzig) Seite 4 von 5 der Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig Anlage 1 zur Zuschussvereinbarung Fahrleistung PlusBus-Linien (Stadt Leipzig) Relation Linienbezeichnung (Fahrplan 2015) Als PlusBus bezuschusste Fahrplankilometer Gesamte Fahrplankilometer („Jedermannverkehr“) (Jahresfahrplan 2014/15) (Markkleeberg –) Grenze (LL/L) – Großzschocher – Schönau – Miltitz – Grenze (L/LL) (–Markranstädt) 65 608.449 643.566 Wahren – S-Bf. Wahren – Porsche / Güterverkehrszentrum 91 95.524 169.167 Leipzig Hbf. – Grenze (L/TDO) (– Landesgrenze – Günthersdorf, Nova Eventis – Merseburg, Bf.) 131 123.048 192.778 (*) 827.021 1.005.511 Summe (*) Fahrplankilometer aller Fahrten der LVB auf der Gesamtstrecke Leipzig Hbf. – Merseburg ohne Fahrplankilometer der von der PNVG mit eigener Liniengenehmigung durchgeführten Fahrten. Die Fahrplankilometerleistung bezieht sich auf ein „Normjahr“. Berechnung Es werden nur Fahrleistungen im Jedermannverkehr berechnet. Fahrten, die nur an Schultagen verkehren, bleiben unberücksichtigt. Hochrechnung Jahreswerte: Anzahl Wochentage: 252 davon Freitage: 51 Anzahl Samstage: 52 Anzahl Sonn- und Feiertage: 61 Seite 5 von 5 der Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig Anlage 3 – Folgen bei Ablehnung 18.12.2014 _____________________________________________________________________________________________________ Anlage 3 - Folgen bei Ablehnung Bei Ablehnung der Vereinbarung werden die bereits erreichten Verbesserungen im Güterverkehrszentrum (GVZ) wieder zu Nichte gemacht und das GVZ wäre zukünftig wieder ein sehr schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenes Gebiet der Stadt Leipzig. Das strategische Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ und die Gewinnung weiterer Investoren für dieses Gebiet kann ohne eine akzeptable ÖPNVAnbindung nur schwer erreicht werden. Die Mindeststandards des beschlossenen Nahverkehrsplans werden dann ebenfalls nicht erreicht. Falls die geplante Vereinbarung mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH nicht zustande kommt, würden außerdem zahlreiche Beschäftigte, die derzeit die Linie 91 nutzen und auf den ÖPNV angewiesen sind, ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen. Seite 1 von 1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00788/14 Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015 Beschluss- Nr. <BITTE HIER EINTRAGEN> Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Finanzierung der PlusBuslinien 65, 91 und 131 sowie Ergänzung der Betrauung der LVB um die Linie 91 Stand vom 11.08.2015 noch nicht begonnen ✘ umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Die entsprechenden Beschlusspunkte wurden vollumfänglich umgesetzt. Im Einzelnen umfasst dies: zu den Beschlusspunkten 1. und 2.: Der „Vertrag zur Finanzierung von PlusBuslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ zwischen der Stadt Leipzig und dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sowie die „Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH zur Finanzierung von PlusBuslinien im Stadtgebiet Leipzig“ wurden mit Datum vom 31.03.2015 abgeschlossen. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 zu Beschlusspunkt 3.: Ergänzend zu der bisherigen Betrauung gemäß Ratsbeschluss vom 28.10.2009, ergänzt durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010 und RBV-1842/13 vom 11.12.2013 wurde die LVB mit der Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie 91 (Leipzig Wahren – Güterverkehrszentrum (GVZ) – Grenze Stadt Leipzig/Landkreis Nordsachsen) betraut. Zudem wurde diese Linie in die Anlage 2/1 des Betrauungsbeschlusses („Liniengenehmigungen (Stadt und abgehende Verkehre) und sonstige betraute Verkehre“) ergänzend aufgenommen. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des bisherigen Betrauungsbeschlusses finden auf diese Linie Anwendung. Die aktualisierte Anlage 2/1 des Betrauungsbeschlusses mit Stand vom 31.12.2014 ist im entsprechenden „Bericht zu den ergänzenden Anforderungen“ für 2013/2014, welcher von den LVB erstellt wird, zu finden. -2- zu Beschlusspunkt 4.: Die Stadt Leipzig hat als alleinige Gesellschafterin der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung unter Verzicht auf die Einhaltung von Form- und Fristvorschriften mit Datum vom 22.04.2015 die folgende Weisung erteilt: „Die Geschäftsführung der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH wird angewiesen, den Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015 zur DS00788/14 umzusetzen und ihrerseits die Geschäftsführung der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH anzuweisen, die in der Ergänzungsbetrauung gemäß Ratsbeschluss vom 25.03.2015 zur DS-00788/14 enthaltenen Verpflichtungen umzusetzen.“ Darüberhinaus hat der Oberbürgermeister der Geschäftsführung der LVV den Beschluss über die Ergänzung des 2009 beschlossenen Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und der Betrauung der LVB mit der Linie 91 mit Datum vom 22.04.2015 zur Kenntnis gegeben.