Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1013768.pdf
Größe
268 kB
Erstellt
15.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. A-00121/14-NF-004
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
16.12.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
21.01.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Linden- und Platanenallee Naunhofer Straße als Naturdenkmal festsetzen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1.
Die beidseitig doppelreihige Lindenallee in der Naunhofer Straße von der Augustiner-straße bis
Ludolf-Colditz-Straße und die ebenfalls beidseitig doppelreihige Platanenallee in der Naunhofer Straße
von der Ludolf-Colditz-Straße bis zur Holzhäuser Straße in Stötteritz, wird als gesamte Allee als
Naturdenkmal gemäß der Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale
unter Naturschutz gestellt.
2.
Um die gesamte Allee der Naunhofer Straße als Naturdenkmal festzusetzen, soll der bereits
im Landschaftsschutzgebiet befindliche Teil (Augustinerstraße bis Kommandand-Prendel-Allee) der
Lindenallee aus diesem ausgegliedert werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Leipzigs Naturdenkmal sind zumeist alte, seltene und die Landschaft prägende Einzelbäume. Eine
doppelreihige ca. 100 Jahre alte Allee wie in der Naunhofer Straße gibt es in Leipzig kein zweites Mal.
Die in Stötteritz liegende Lindenallee ist hauptsächlich mit Krim- und Holländischen Linden bepflanzt. Der
Bürgerverein Stötteritz hat im letzten Pflanzzeitraum zu Baumspenden aufgerufen und konnte Lücken im
Bestand mit mindestens 40 Bäumen wieder auffüllen.
Die Allee wurde vermutlich im Zusammenhang mit der Olympia-Bewerbung Leipzigs aus dem bis dahin
bestehenden Naturschutzstatus herausgelöst. Die alten Pfosten für die ehemalige Beschilderung mit der
Naturschutzeule sind teilweise sogar noch erhalten. Ein Schild steht noch vollständig.
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Die gesamte Allee soll geschützt werden, um weitere Eingriffe in den Bestand zu verhindern, sowie
Eingriffe im Wurzel- und Kronenbereich unter anderen Gesichtspunkten und nur nach Genehmigung
erfolgen dürfen. So wird winterlicher Streusalzaustrag gänzlich untersagt und im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht müssen andere Streumittel wie Split zum Einsatz kommen.
Letztlich, damit diese für Leipzig einzigartige Allee als natürliches Denkmal wieder stärker
wahrgenommen wird und dauerhaft erhalten bleibt.
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.02.2015
zu 15.6. Linden- und Platanenallee Naunhofer Straße als Naturdenkmal festsetzen
Vorlage: A-00121/14-NF-004
Beschluss:
1. Die beidseitig doppelreihige Lindenallee in der Naunhofer Straße von der Augustiner-straße
bis Ludolf-Colditz-Straße und die ebenfalls beidseitig doppelreihige Platanenallee in der
Naunhofer Straße von der Ludolf-Colditz-Straße bis zur Holzhäuser Straße in Stötteritz, wird
als gesamte Allee als Naturdenkmal gemäß der Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig
zur Festsetzung der Naturdenkmale unter Naturschutz gestellt.
2. Um die gesamte Allee der Naunhofer Straße als Naturdenkmal festzusetzen, soll der
bereits im Landschaftsschutzgebiet befindliche Teil (Augustinerstraße bis KommandandPrendel-Allee) der Lindenallee aus diesem ausgegliedert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 32
Nein - Stimmen: 30
Enthaltungen: 2
Leipzig, den 26. Februar 2015
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RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. A-00121/14 vom 25.08.2014 / Neufassung 16.12.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 25.02.2015
Beschluss- Nr. A-00121/14-NF-004
Eingereicht von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Linden-und Platanenallee in der Naunhofer Straße als Naturdenkmal festsetzen
Beschluss:
1. Die beidseitig doppelreihige Lindenallee in der Naunhofer Straße von der Augustinerstraße bis
Ludolf-Colditz-Straße und die ebenfalls beidseitig doppelreihige Platanenallee in der Naunhofer
Straße von der Ludolf-Colditz-Straße bis zur Holzhäuser Straße in Stötteritz, wird als gesamte
Allee als Naturdenkmal gemäß der Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der
Naturdenkmale unter Naturschutz gestellt.
2. Um die gesamte Allee der Naunhofer Straße als Naturdenkmal festzusetzen, soll der bereits
im Landschaftsschutzgebiet befindliche Teil (Augustinerstraße bis Kommandant-Prendel-Allee)
der Lindenallee aus diesem ausgegliedert werden.
Stand vom 14.07.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Anfang 2016 soll durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen die
Vitalität der Linden, Platanen und Kastanien in den unter Schutz zu stellenden Alleeabschnitten der
Naunhofer Allee geprüft und bewertet werden.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Dieses Sachverständigengutachten soll dann miteinfließen in die naturschutzfachliche Bewertung
hinsichtlich einer Ausweisung des beantragten Alleeabschnitts als Naturdenkmal.