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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1013768.pdf
Größe
268 kB
Erstellt
15.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:44

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. A-00121/14-NF-004 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 16.12.2014 2. Lesung Ratsversammlung 21.01.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Linden- und Platanenallee Naunhofer Straße als Naturdenkmal festsetzen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Die beidseitig doppelreihige Lindenallee in der Naunhofer Straße von der Augustiner-straße bis Ludolf-Colditz-Straße und die ebenfalls beidseitig doppelreihige Platanenallee in der Naunhofer Straße von der Ludolf-Colditz-Straße bis zur Holzhäuser Straße in Stötteritz, wird als gesamte Allee als Naturdenkmal gemäß der Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale unter Naturschutz gestellt. 2. Um die gesamte Allee der Naunhofer Straße als Naturdenkmal festzusetzen, soll der bereits im Landschaftsschutzgebiet befindliche Teil (Augustinerstraße bis Kommandand-Prendel-Allee) der Lindenallee aus diesem ausgegliedert werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Leipzigs Naturdenkmal sind zumeist alte, seltene und die Landschaft prägende Einzelbäume. Eine doppelreihige ca. 100 Jahre alte Allee wie in der Naunhofer Straße gibt es in Leipzig kein zweites Mal. Die in Stötteritz liegende Lindenallee ist hauptsächlich mit Krim- und Holländischen Linden bepflanzt. Der Bürgerverein Stötteritz hat im letzten Pflanzzeitraum zu Baumspenden aufgerufen und konnte Lücken im Bestand mit mindestens 40 Bäumen wieder auffüllen. Die Allee wurde vermutlich im Zusammenhang mit der Olympia-Bewerbung Leipzigs aus dem bis dahin bestehenden Naturschutzstatus herausgelöst. Die alten Pfosten für die ehemalige Beschilderung mit der Naturschutzeule sind teilweise sogar noch erhalten. Ein Schild steht noch vollständig. Seite 2/3 Die gesamte Allee soll geschützt werden, um weitere Eingriffe in den Bestand zu verhindern, sowie Eingriffe im Wurzel- und Kronenbereich unter anderen Gesichtspunkten und nur nach Genehmigung erfolgen dürfen. So wird winterlicher Streusalzaustrag gänzlich untersagt und im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen andere Streumittel wie Split zum Einsatz kommen. Letztlich, damit diese für Leipzig einzigartige Allee als natürliches Denkmal wieder stärker wahrgenommen wird und dauerhaft erhalten bleibt. Anlagen: Seite 3/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.02.2015 zu 15.6. Linden- und Platanenallee Naunhofer Straße als Naturdenkmal festsetzen Vorlage: A-00121/14-NF-004 Beschluss: 1. Die beidseitig doppelreihige Lindenallee in der Naunhofer Straße von der Augustiner-straße bis Ludolf-Colditz-Straße und die ebenfalls beidseitig doppelreihige Platanenallee in der Naunhofer Straße von der Ludolf-Colditz-Straße bis zur Holzhäuser Straße in Stötteritz, wird als gesamte Allee als Naturdenkmal gemäß der Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale unter Naturschutz gestellt. 2. Um die gesamte Allee der Naunhofer Straße als Naturdenkmal festzusetzen, soll der bereits im Landschaftsschutzgebiet befindliche Teil (Augustinerstraße bis KommandandPrendel-Allee) der Lindenallee aus diesem ausgegliedert werden. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 32 Nein - Stimmen: 30 Enthaltungen: 2 Leipzig, den 26. Februar 2015 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. A-00121/14 vom 25.08.2014 / Neufassung 16.12.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 25.02.2015 Beschluss- Nr. A-00121/14-NF-004 Eingereicht von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Linden-und Platanenallee in der Naunhofer Straße als Naturdenkmal festsetzen Beschluss: 1. Die beidseitig doppelreihige Lindenallee in der Naunhofer Straße von der Augustinerstraße bis Ludolf-Colditz-Straße und die ebenfalls beidseitig doppelreihige Platanenallee in der Naunhofer Straße von der Ludolf-Colditz-Straße bis zur Holzhäuser Straße in Stötteritz, wird als gesamte Allee als Naturdenkmal gemäß der Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale unter Naturschutz gestellt. 2. Um die gesamte Allee der Naunhofer Straße als Naturdenkmal festzusetzen, soll der bereits im Landschaftsschutzgebiet befindliche Teil (Augustinerstraße bis Kommandant-Prendel-Allee) der Lindenallee aus diesem ausgegliedert werden. Stand vom 14.07.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Anfang 2016 soll durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen die Vitalität der Linden, Platanen und Kastanien in den unter Schutz zu stellenden Alleeabschnitten der Naunhofer Allee geprüft und bewertet werden. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Dieses Sachverständigengutachten soll dann miteinfließen in die naturschutzfachliche Bewertung hinsichtlich einer Ausweisung des beantragten Alleeabschnitts als Naturdenkmal.