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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1013176.pdf
Größe
266 kB
Erstellt
12.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:44

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. A-00073/14-A-003 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Beschlussfassung Verwaltungsausschuss Beschlussfassung Betriebsausschuss Kulturstätten Beschlussfassung Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Beschlussfassung Betriebsausschuss Stadtreinigung Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Freihandelsabkommen "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft" TTIP (eRIS: V/A 555) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt folgende Resolution: Leipziger Resolution Die Stadt Leipzig begrüßt, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA weiter ausgebaut werden soll und damit auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands sowie seiner Kommunen für die Zukunft gesichert wird. Allerdings birgt das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) sowie das bereits weitgehend ausgehandelte Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) auch Risiken für die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig appelliert daher an - die Kommission der Europäischen Union, - das Parlament der Europäischen Union, - die Bundesregierung, - die Sächsische Staatsregierung, sich im Zuge der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), des multinationalen Dienstleistungsabkommens Trade in Services Agreement (TiSA) sowie beim bereits weitgehend verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig schließt sich vor diesem Hintergrund vollumfänglich dem gemeinsamen Positionspapier von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag, Deutschem Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband der kommunalen Unternehmen e. V. vom Oktober 2014 zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen an. Insbesondere spricht sich die Ratsversammlung der Stadt Leipzig dafür aus, - dass die öffentliche Daseinsvorsorge im Rahmen einer Positivliste aus dem Freihandelsabkommen TTIP herausgenommen wird und zwar für den Marktzugang wie auch bei der Inländergleichbehandlung, - dass die nach langen Verhandlungen bei den EU-Vergaberichtlinien erreichten Erleichterungen für Inhouse-Vergaben, die interkommunale Zusammenarbeit sowie Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft nicht durch die Hintertür eines Freihandelsabkommens auch nur ansatzweise in Frage gestellt werden dürfen, - dass auf spezielle Investitionsschutzregelungen für Unternehmen verzichtet wird, da derartige Regelungen zum Investitionsschutz in Freihandelsabkommen mit ausgeprägter rechtsstaatlicher Tradition und ausreichendem Rechtsschutz vor nationalen Gerichten nicht notwendig sind, - dass die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards, insbesondere zum Umweltund Verbraucherschutz, auf keinen Fall mit dem vorrangigen Ziel des Abbaus von nichttarifären Handelshemmnissen reduziert werden dürfen, - dass nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die Parlamente der 28 EUMitgliedsstaaten in das Ratifizierungsverfahren der Freihandelsabkommen mit einbezogen werden müssen, da es sich bei TTIP und CETA um sog. gemischte Abkommen handelt, d. h. Abkommen, dessen Inhalt über die Kompetenzen der EU hinausgeht und auch in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten fallen, - dass die kommunale Ebene, die auf nationaler Ebene in dem Beirat beim Bundeswirtschaftsminister vertreten ist, insbesondere auch an den bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen beteiligt wird und - dass die vorbenannten Forderungen auch bei zukünftigen Verhandlungen mit anderen Staaten über Freihandelsabkommen berücksichtigt werden. 2. Der Oberbürgermeister ist beauftragt, über mögliche Folgen des geplanten Freihandelsabkommen hinsichtlich der betroffenen kommunalen Bereiche in den zuständigen Ausschüssen und im Stadtrat zu informieren. Wenn nötig, sind dazu geeignete Partner einzuladen. Begründung: Derzeit wird hinter verschlossenen Türen und völlig intransparent von der EU-Kommission eine „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) zwischen den USA und der EU verhandelt. Ziel des Abkommens ist die weitere umfassende Deregulierung und Liberalisierung von Handelsbeziehungen und Dienstleistungen. Die Bundesregierung wähnt sich auf der Zielgeraden und übt öffentlichen Druck aus, das Abkommen zügig abzuschließen1. Die Unterzeichnung dieses Abkommens wird erhebliche Konsequenzen auch für die Kommunen und ihre Aktivitäten im Rahmen der Daseinsvorsorge beinhalten. Die dort bisher noch festgeschriebenen Ausnahmeregelungen hinsichtlich des öffentlichen Versorgungsbereiches und der Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Verkehr oder Leiharbeit sollen offenbar aufgehoben werden. Innerhalb dieser Megazone sollen die Regelungen von ausländischen Investoren aus ihrem eigenen Heimatland im Partnerland gelten. Fallen die Standards im Heimatland niedriger aus, dann müssen diese im Partnerland anerkannt werden. Handelsbarrieren wie z. B. Produkt- und Qualitätsstandards werden abgebaut (Chlorhühnchen, Hormonfleisch). Das Verhandlungsmandat scheint, wie u. a. der bayrische Städtetag betont, auch kommunalrelevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz und sogar die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Ein weiterer Kritikpunkt aber ist der sogenannte Investorenschutz, ein Sonderklagerecht für Unternehmen. Dieses soll erweitert werden, und für öffentliche Ausschreibungen soll das Prinzip der Inländerbehandlung festgeschrieben werden. Damit steht zu erwarten, dass sog. nichttarifäre Handelshemmnisse und Regulierungen massiv reduziert werden. Teil beider Abkommen soll ein spezielles Investorenklagerecht gegen Staaten sein, um ggf. Schadenersatz durchsetzen zu können. Klagegründe sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschränkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne aufgrund von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien. Die Klagen von ausländischen Konzernen wegen entgangener Gewinnerwartungen aufgrund von inländischen Hemmnissen werden vor Schiedsgerichten verhandelt, die nicht öffentlich tagen, deren Urteile völkerrechtlich verbindlich sind und gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsmöglichkeiten mehr gibt. Mit dieser Resolution bekennt sich der Stadtrat zur kommunalen Selbstverwaltung und stärkt die Position des Städte- und Gemeindetages. Sie wurde in ähnlicher Form bereits von den Kommunalvertretungen in mehreren Kommunen verabschiedet. 1 „Es geht doch gar nicht darum, dass Standards gesenkt würden. Kein Freihandelsabkommen der Welt kann deutsche oder europäische Gesetze aushebeln. Und es kann auch nicht kommende Gesetze durch die Drohung von Entschädigungszahlungen verhindern. […] Verpassen wir diese Chance, in dem wir eine zum Teil hysterische Debatte um diese Dinge zu führen, werden uns vermutlich unsere Kinder verfluchen, weil die sozialen, ökologischen und ökonomischen Standards dann in Asien gesetzt werden, und das sind sicherlich andere, als wenn wir sie setzen.“ Bundesminister für Wirtschaft und Energie im Interview mit dem Spiegel (1.12.2014) nachzulesen: http://www.bmwi.de/DE/Presse/reden,did=672322.html . Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.02.2015 zu 15.4. Freihandelsabkommen "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft" TTIP Vorlage: A-00073/14-NF-003 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt folgende Resolution: Leipziger Resolution Die Stadt Leipzig begrüßt, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA weiter ausgebaut werden soll und damit auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands sowie seiner Kommunen für die Zukunft gesichert wird. Allerdings birgt das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP) sowie das bereits weitgehend ausgehandelte Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA) auch Risiken für die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig appelliert daher an die Kommission der Europäischen Union, das Parlament der Europäischen Union, die Bundesregierung, die Sächsische Staatsregierung, sich im Zuge der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), des multinationalen Dienstleistungsabkommens Trade in Services Agreement (TiSA) sowie beim bereits weitgehend verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen. - Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig schließt sich vor diesem Hintergrund vollumfänglich dem gemeinsamen Positionspapier von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag, Deutschem Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband der kommunalen Unternehmen e. V. vom Oktober 2014 zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen an. Insbesondere spricht sich die Ratsversammlung der Stadt Leipzig dafür aus, - dass die öffentliche Daseinsvorsorge im Rahmen einer Positivliste aus dem Freihandelsabkommen TTIP herausgenommen wird und zwar für den Marktzugang wie auch bei der Inländergleichbehandlung, - dass die nach langen Verhandlungen bei den EU-Vergaberichtlinien erreichten Erleichterungen für Inhouse-Vergaben, die interkommunale Zusammenarbeit sowie Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft nicht durch die Hintertür eines Freihandelsabkommens auch nur ansatzweise in Frage gestellt werden dürfen, Seite: 1/2 - dass auf spezielle Investitionsschutzregelungen für Unternehmen verzichtet wird, da derartige Regelungen zum Investitionsschutz in Freihandelsabkommen mit ausgeprägter rechtsstaatlicher Tradition und ausreichendem Rechtsschutz vor nationalen Gerichten nicht notwendig sind, - dass die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards, insbesondere zum Umwelt- und Verbraucherschutz, auf keinen Fall mit dem vorrangigen Ziel des Abbaus von nichttarifären Handelshemmnissen reduziert werden dürfen, - dass nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die Parlamente der 28 EUMitgliedsstaaten in das Ratifizierungsverfahren der Freihandelsabkommen mit einbezogen werden müssen, da es sich bei TTIP und CETA um sog. gemischte Abkommen handelt, d. h. Abkommen, dessen Inhalt über die Kompetenzen der EU hinausgeht und auch in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten fallen, - dass die kommunale Ebene, die auf nationaler Ebene in dem Beirat beim Bundeswirtschaftsminister vertreten ist, insbesondere auch an den bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen beteiligt wird und - dass die vorbenannten Forderungen auch bei zukünftigen Verhandlungen mit anderen Staaten über Freihandelsabkommen berücksichtigt werden. 2. Der Oberbürgermeister ist beauftragt, über mögliche Folgen des geplanten Freihandelsabkommen hinsichtlich der betroffenen kommunalen Bereiche in den zuständigen Ausschüssen und im Stadtrat zu informieren. Wenn nötig, sind dazu geeignete Partner einzuladen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 20 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen Leipzig, den 26. Februar 2015 Seite: 2/2