Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010339.pdf
Größe
266 kB
Erstellt
13.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. A-00385/14-NF-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
2. Lesung
Ratsversammlung
20.11.2014
2. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Ausgleichsflächen (V/A 550) - NEUFASSUNG
Beschluss:
Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen grundsätzlich nicht als Ausgleichsflächen für
Industrieansiedlungen oder Bauvorhaben ausgewiesen und umgenutzt werden. Ausnahmsweise
können nach Einverständnis der Pächter bzw. Eigentümer geringwertige, nicht genutzte
landwirtschaftliche Anbauflächen zur Ausgleichsbegrünung umgenutzt werden, nicht aber durch
einseitige Kündigungen von Pachtverträgen durch die Stadt.
Entsprechende Haushaltsmittel zur vorsorglichen Einrichtung der Teilflächen von innerstädtischen
Industriebrachen werden eingestellt.
Begründung:
Neben Kleingartenanlagen prägen traditionell auch landwirtschaftliche Nutzflächen das Bild der
Stadt, vor allem in den nach 1990 eingemeindeten Ortsteilen. Nicht zuletzt wegen der hohen
Bodenqualität werden diese Flächen intensiv für Feldbau genutzt. Insbesondere in den
randstädtischen sind sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Für Industrieansiedlungen gab es vor allem
im Nordraum nach 1990 einen hohen Druck zur Inanspruchnahme für die teilweise flächenintensiven
gewerblichen Ansiedlungen, vor allem der Logistikbranche. Selbst wenn diese nicht überbaut
wurden, wurden bisher gewolltermaßen in der Nachbarschaft die Ausgleichsmaßnahmen
überwiegend durch Großgrünbepflanzung umgesetzt. Deshalb sollte zukünftig verstärkt auf
Teilflächen der innerstädtischen Industriebrachen hochwertiger Ausgleich geschaffen werden mit der
Chance, in der Kernstadt Grünareale und Grünzüge auszubauen und möglichst zu vernetzen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/3
Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu
Ausgleichsflächen (V/A 550)
15.10.1. Vorlage: A-00385/14-NF-002
Beschluss:
Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen grundsätzlich nicht als Ausgleichsflächen für
Industrieansiedlungen oder Bauvorhaben ausgewiesen und umgenutzt werden.
Ausnahmsweise können nach Einverständnis der Eigentümer geringwertige, landwirtschaftliche
Anbauflächen zur Ausgleichsbegrünung umgenutzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt1
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Punkt 2
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
Leipzig, den 21.11.2014
Seite: 1/1
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. V/A 550 /A-00385/14 vom 16.05.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 11.11.2014
Beschluss- Nr.
Eingereicht von Dezernat III
Ausgleichsflächen
Stand vom 03.09.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Datum/Unterschrift
Sachstand:
1. Allgemeines
Wie im Vw-Standpunkt A/00385/14, ehemals V/A 550, dargelegt, ist es bereits
Verwaltungshandeln, mit Landwirtschaftsflächen schonend umzugehen und diese grundlegend
nicht für Ausgleichsmaßnahmen auszuweisen.
Dies erfolgt nur, wenn ohne diese Flächen eine Vollkompensation nicht möglich ist und in jedem
Fall in Abstimmung mit dem Pächter und nach Zustimmung des Eigentümers.
Leider ist es bei den aktuell laufenden B-Plan-Verfahren, wie z. B. dem B-Plan Nr. 236
"Radefelder Allee Südost“ mit einem räumlichen Geltungsbereich von ca. 56 ha und einer
geplanten versiegelten Fläche von ca. 41 ha oder dem B-Plan Nr. 208 "Industriegebiet
Seehausen II" mit einem räumlichen Geltungsbereich von ca. 54,3 ha und einer geplanten
Versiegelung von ca. 35,6 ha nicht möglich, eine Vollkompensation ohne die Inanspruchnahme
von Landwirtschaftsflächen zu erreichen. Dies ist aber erklärtes Ziel, sowohl der Stadtverwaltung
als auch des Investors.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Deshalb ist mit Stand vom 31.08.2015 für den B-Plan Nr. 236 die Inanspruchnahme von 21,6 ha
Landwirtschaftsfläche notwendig, um eine Vollkompensation zu erreichen. Das Verfahren ist noch
nicht abgeschlossen. Derzeit finden die Abstimmungen mit den Pächtern statt, um zum Beispiel
durch die Zuordnung von Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen eine Weiternutzung
der Landwirtschaftsflächen zu gewährleisten.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle sofort zuordenbaren Maßnahmen auf anderen Flächen - auch
interkommunal - ausgeschöpft. Es werden jedoch laufend Flächen geprüft und Abstimmungen
innerhalb der Stadtverwaltung, mit den Umlandkommunen, Eigentümern und Nutzern geführt, um
weitere Flächen und Maßnahmen zuordnen zu können.
Seit dem Ratsbeschluss am 20.11.2014 konnten jedoch zahlreiche Maßnahmen aus dem
städtischen und interkommunalen Kompensationsflächenpool - außerhalb von
Landwirtschaftsflächen - auf Brachflächen, im Straßenraum oder als Ergänzung zu bestehenden
Grünstrukturen
➢
➢
aktuellen, noch nicht abgeschlossenen Verfahren zugeordnet oder
bereits umgesetzt werden bzw. die Umsetzung ist noch 2015/2016 geplant.
2.
Maßnahmen in laufenden Verfahren
•
Rückbau ehemalige Stallanlage in Hohenheida, weitere Nutzung als Landwirtschaftsfläche
•
Rückbau ehemaliger Landwirtschaftsbetrieb in Göbschelwitz, weitere Nutzung als
Landwirtschaftsfläche
•
Rückbau, Entsiegelung und Aufforstung ehemaliger Flugplatz Waldpolenz/Brandis (TF)
•
Rückbau und Aufforstung ehemaliges Klinkerwerk in Liebertwolkwitz
•
Rückbau und Aufforstung AGRA-Hügel in Dölitz
•
Rückbau und Begrünung alte Leinestraße in Dölitz
•
Rückbau und Begrünung einer Gewerbebrache an der Deponie Liebertwolkwitz
•
Rückbau und Begrünung von Fundamenten im Gebiet des Bienitz
•
Rückbau und Begrünung einer ehemaligen Stallanlage Am Sandweg in Liebertwolkwitz
•
Rückbau und Begrünung alter Schafstall in Taucha
•
Straßenbaumpflanzungen Anhalter Straße
•
Straßenbaumpflanzungen Hartzstraße
•
Straßenbaumpflanzungen Stammerstraße
•
Straßenbaumpflanzungen Podelwitzer Straße
•
Straßenbaumpflanzungen am Dorfanger Hohenheida
•
Straßenbaumnpflanzungen am Dorfanger Baalsdorf
Sollten die Maßnahmen wie geplant umgesetzt werden, erfolgt dies auf einer Fläche von
25,1 ha. Dabei werden 7,3 ha entsiegelt.
Insgesamt sind 132 Baumpflanzungen vorgesehen.
3.
Maßnahmen zur Umsetzung 2015/2016
Die Umsetzung erfolgt durch die Stadt Leipzig, die Finanzierung durch den jeweiligen
Kompensationspflichtigen. Nur Maßnahmen auf den Südfriedhof und in Waldpolenz wurden bzw.
werden durch den Vorhabensträger selbst umgesetzt.
•
Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude, Entsiegelungen und Begrünung zur
Wiederherstellung des denkmalgerechten, historischen Zustandes auf dem Südfriedhof
•
Entsiegelung und Begrünung Schulhof Waldorfschule in Lößnig
•
Rückbau ehemalige Paußnitzbrücke
•
Entsiegelung alte Zufahrt Paußnitzbrücke und Aufforstung
•
Rückbau, Entsiegelung und Begrünung einer Wohn-/Gewerbe-Brachfläche am Dölitzer
Schacht
•
Rückbau und Aufforstung ehemaliger Schießplatz am LVB-Sportplatz in Connewitz
•
Rückbau, Entsiegelung und Begrünung Bahn-/Gewerbebrache in der Bennigsenstraße
(Voraussetzung: Räumung des Wagenplatzes)
•
Straßenbaumpflanzungen in der Riebeckstraße
•
Rückbau, Entsiegelung und Aufforstung ehemaliger Flugplatz Waldpolenz/Brandis (TF)
•
Straßenbaumpflanzungen Holbeinstraße
•
Rückbau und Ensiegelung des ehemaligen bfb-Geländes in der Hans-Driesch-Straße und
Begrünung zur Wiederherstellung der denkmalgeschützten Parkanlage
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte bzw. erfolgt auf einer Fläche von 11,07 ha, davon
sind 6,55 ha zu entsiegeln. Außerdem werden 47 Straßenbäume gepflanzt.
Erstmals ist es 2015/2016 durch zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel möglich, Maßnahmen
"im Vorgriff" durch die Stadt Leipzig umzusetzen und später durch den Investor zu refinanzieren.
Dadurch wird eine höhere Akzeptanz für die Bauvorhaben in der Öffentlichkeit erreicht.
•
Entsiegelung und Erweiterung öffentliches Grün in der Ziolkowskistraße
•
Entsiegelung und Begrünung ehemaliger Parkplatz in der Uranusstraße
•
Bepflanzungen an der Etzoldschen Sandgrube
•
Straßenbaumpflanzungen Mölkauer Straße
•
Strraßenbaumpflanzungen Ossietzky-/Volbedingstraße
•
Straßenbaumpflanzungen Zerbster Straße
Die Maßnahmen werden auf einer Fläche von 0,83 ha mit einer zu entsiegelnden Fläche von
0,15 ha umgesetzt. Es werden 47 Straßenbäume gepflanzt.