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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038415.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
08.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:32

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01523-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 22.10.2015 Vorberatung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Bildungsqualität sichern – Schulangebot ausbauen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht ________________________________________________________________________________ Alternativvorschlag Die Stadt Leipzig unterstützt freie Schulträger anlassbezogen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Suche nach Liegenschaften zur Erweiterung ihrer Kapazitäten. Begründung Die Stadt Leipzig ist nach § 23 Schulgesetz (SchulG) Schulträgerin von öffentlichen Schulen und hat diese Angelegenheit als Pflichtaufgabe zu erfüllen. In diesem Zusammenhang obliegt der Stadt Leipzig die Pflicht, ausreichend Schulgebäude und Schulräume zu errichten und mit den notwendi gen Lehr- und Lernmitteln auszustatten. Dabei gilt jetzt und auch zukünftig, dass die Stadt Leipzig für alle schulpflichtigen Leipziger Kinder, die eine öffentliche Schule besuchen, einen Schulplatz be reitstellt. In der Schulnetzplanung finden die Schulen in freier Trägerschaft mit ihren Angeboten Berücksich tigung. Sie stellen neben den öffentlichen Schulen ein eigenständiges und ergänzendes Bildungsang ebot dar. Um den großen Bedarf an zusätzlichen Schulkapazitäten zu decken, werden vorhandene städti sche Liegenschaften wie auch private Grundstücke durch die AG Standortsicherung auf ihre Eig nung als Schulstandort geprüft. Zusätzlich werden dringend Liegenschaften für Sporthallen und Kitas benötigt. Erst wenn eine Nutzung für diese Pflichtaufgaben der Stadt Leip zig nicht in Fra ge kommt, kann entschieden werden, ob kommunale Grundstücke für die Ver pachtung/den Verkauf an Freie Schulen zur Verfügung gestellt werden können. Im Rahmen der Standortrecherchen sind derzeit keine ungenutzten städtischen Schulliegenschaften bekannt, die zur Vergabe an freie Schulen für das Schuljahr 2016/17 ff. vorbereitet wer den könnten. In sämtlichen derzeit leerstehenden Schulgebäuden finden geplante Nutzungen statt, wie z.B.: – Interim-Klassen für geplante Gymnasien bzw. Grundschulen, – Interimsnutzungen für ausgelagerte / auszulagernde Schulstandorte infolge Komplexsanie rungen bzw. laufen bereits Vorbereitungen für eine dauerhafte weitere Eigennutzung durch die Stadt Leip zig. Unter dem Vorbehalt der Priorität der Nutzung städtischer Liegenschaften für die Erfüllung kommun aler Pflichtaufgaben kann die Stadt Leipzig freie Träger bei der Suche nach Liegenschaften zur Er weiterung schulischer Kapazitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und hat dies bereits anlassbezogen getan. Zur Frage der Inklusion/Integration von Schülern mit Behinderung und der Integration von Flücht lingskindern ist anzumerken, dass sich die öffentlichen Schulen dieser Aufgabe stellen. In Bezug auf das erwähnte Beispiel – 221 Anmeldungen an der Schule Connewitz für acht erste Klassen – ist anzumerken, dass es eine gesetzliche Regelung zur Anmeldung an Grundschulen gibt (§ 3 Schulordnung Grundschulen – SOGS). Es müssen alle schulpflichtigen Kinder an einer öffentli chen Schule ihres Schulbezirkes angemeldet werden, unabhängig davon ob sie in der Folge eine öffent liche Schu le oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen (§ 3 Abs. 6 SOGS). Eine Schulanmeldung ist nicht gleichzusetzen mit der endgültigen Aufnahme der Schüler und der Klas senbildung an den öffentlichen Grundschulen. Die Doppelnutzung von Hort- und Klassenräume in Grundschulen ist eine Maßnahme, um die Schulgebäude optimal auszulasten. Sie hilft dem Schulträ ger, bei Kapazitätsschwankungen schnellstmöglich zu reagieren. Die als Beispiel angeführte Lessingschule hat nicht zwei, sondern sieben separate Horträume und 14 Horträume in Doppel nutzung mit Unterrichtsräumen der Schule. Damit stehen dem Hort insgesamt 21 Gruppenräume zur Verfügung. Für den Hort gibt es aufgrund der offenen Hortarbeit keine festgelegte Kinderzahl pro Hortgrup pe, aber einen festgelegten Personalschlüssel (1: 20) . Die Quadratmeter der Hortfläche bemisst sich nach der Anzahl der Hortkinder im gesamten Hort (pro Hortkind – 2,5 m²).