Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038415.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
08.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01523-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
22.10.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Bildungsqualität sichern – Schulangebot ausbauen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
________________________________________________________________________________
Alternativvorschlag
Die Stadt Leipzig unterstützt freie Schulträger anlassbezogen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten
bei der Suche nach Liegenschaften zur Erweiterung ihrer Kapazitäten.
Begründung
Die Stadt Leipzig ist nach § 23 Schulgesetz (SchulG) Schulträgerin von öffentlichen Schulen und hat
diese Angelegenheit als Pflichtaufgabe zu erfüllen. In diesem Zusammenhang obliegt der Stadt
Leipzig die Pflicht, ausreichend Schulgebäude und Schulräume zu errichten und mit den notwendi
gen Lehr- und Lernmitteln auszustatten. Dabei gilt jetzt und auch zukünftig, dass die Stadt Leipzig
für alle schulpflichtigen Leipziger Kinder, die eine öffentliche Schule besuchen, einen Schulplatz be
reitstellt.
In der Schulnetzplanung finden die Schulen in freier Trägerschaft mit ihren Angeboten Berücksich
tigung. Sie stellen neben den öffentlichen Schulen ein eigenständiges und ergänzendes
Bildungsang ebot dar.
Um den großen Bedarf an zusätzlichen Schulkapazitäten zu decken, werden vorhandene städti
sche Liegenschaften wie auch private Grundstücke durch die AG Standortsicherung auf ihre Eig
nung als Schulstandort geprüft. Zusätzlich werden dringend Liegenschaften für Sporthallen und
Kitas benötigt. Erst wenn eine Nutzung für diese Pflichtaufgaben der Stadt Leip zig nicht in Fra ge
kommt, kann entschieden werden, ob kommunale Grundstücke für die Ver pachtung/den Verkauf
an Freie Schulen zur Verfügung gestellt werden können.
Im Rahmen der Standortrecherchen sind derzeit keine ungenutzten städtischen Schulliegenschaften
bekannt, die zur Vergabe an freie Schulen für das Schuljahr 2016/17 ff. vorbereitet wer den
könnten. In sämtlichen derzeit leerstehenden Schulgebäuden finden geplante Nutzungen statt, wie
z.B.:
–
Interim-Klassen für geplante Gymnasien bzw. Grundschulen,
–
Interimsnutzungen für ausgelagerte / auszulagernde Schulstandorte infolge Komplexsanie
rungen
bzw. laufen bereits Vorbereitungen für eine dauerhafte weitere Eigennutzung durch die Stadt Leip
zig.
Unter dem Vorbehalt der Priorität der Nutzung städtischer Liegenschaften für die Erfüllung kommun
aler Pflichtaufgaben kann die Stadt Leipzig freie Träger bei der Suche nach Liegenschaften zur Er
weiterung schulischer Kapazitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und hat dies bereits
anlassbezogen getan.
Zur Frage der Inklusion/Integration von Schülern mit Behinderung und der Integration von Flücht
lingskindern ist anzumerken, dass sich die öffentlichen Schulen dieser Aufgabe stellen.
In Bezug auf das erwähnte Beispiel – 221 Anmeldungen an der Schule Connewitz für acht erste
Klassen – ist anzumerken, dass es eine gesetzliche Regelung zur Anmeldung an Grundschulen gibt
(§ 3 Schulordnung Grundschulen – SOGS). Es müssen alle schulpflichtigen Kinder an einer öffentli
chen Schule ihres Schulbezirkes angemeldet werden, unabhängig davon ob sie in der Folge eine
öffent liche Schu le oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen (§ 3 Abs. 6 SOGS). Eine
Schulanmeldung ist nicht gleichzusetzen mit der endgültigen Aufnahme der Schüler und der Klas
senbildung an den öffentlichen Grundschulen.
Die Doppelnutzung von Hort- und Klassenräume in Grundschulen ist eine Maßnahme, um die
Schulgebäude optimal auszulasten. Sie hilft dem Schulträ ger, bei Kapazitätsschwankungen
schnellstmöglich zu reagieren. Die als Beispiel angeführte Lessingschule hat nicht zwei, sondern
sieben separate Horträume und 14 Horträume in Doppel nutzung mit Unterrichtsräumen der Schule.
Damit stehen dem Hort insgesamt 21 Gruppenräume zur Verfügung.
Für den Hort gibt es aufgrund der offenen Hortarbeit keine festgelegte Kinderzahl pro Hortgrup pe,
aber einen festgelegten Personalschlüssel (1: 20) . Die Quadratmeter der Hortfläche bemisst sich
nach der Anzahl der Hortkinder im gesamten Hort (pro Hortkind – 2,5 m²).