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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040642.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
19.10.15, 12:00
Aktualisiert
21.10.18, 21:44

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-01438-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 28.10.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Betreff Flächennutzungsplan, Änderungen in mehreren Bereichen; Stadtbezirke (Ortsteile): Alt-West (Böhlitz-Ehrenberg), Nordost (SchönefeldAbtnaundorf, Mockau-Nord, Thekla, Plaußig-Portitz), Ost (Engelsdorf, Mölkau, Volkmarsdorf), Südost (Stötteritz, Probstheida), Südwest (Großzschocher, Hartmannsdorf-Knautnaundorf); Aufstellungsbeschluss hier: Änderungsbereich 14 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt, den Änderungsbereich 14 „Erweiterungsfläche Flughafen“ als Gewerbegebiet vorzusehen und am südlichen Rand der Fläche einen durchgehenden Grünstreifen in einer Breite von 80 Meter darzustellen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Die Fläche soll als „Gewerbliche und industrielle Baufläche“ ausgewiesen werden. Das ist wegen der im Umfeld befindlichen Wohnbebauung und den schon bestehenden Belastungen nicht zumutbar. Die Belastung des Nordens darf nicht durch die Ansiedlung von lärmintensiven Firmen, durch weitere Abgase und Feinstaub erhöht werden. Die gesundheitlichen Aspekte für die dort lebenden Leipziger Bürger müssen Vorrang haben. An die Südseite soll ein 80 m breiter Grünstreifen angelegt werden und ein durchgängiger breiter Grüngürtel zur Abschirmung der Gewerbegebiete von der Wohnbebauung entstehen. Das hat der Ortschaftsrat schon bei der bisherigen Diskussion zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan gefordert. Der Ortschaftsrat beantragt, den Änderungsbereich 14 „Erweiterungsfläche Flughafen“ als Gewerbegebiet vorzusehen und am südlichen Rand der Fläche einen durchgehenden Grünstreifen in einer Breite von 80 Meter darzustellen. Anlagen: Seite 2/3