Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039172.pdf
Größe
2,2 MB
Erstellt
25.09.15, 12:00
Aktualisiert
26.02.16, 08:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01901
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ortschaftsrat Engelsdorf
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren
zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen
Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Verfahrensführende Behörde:
Vorhabenträger:
Größe des Vorhabens:
Derzeitige Nutzung:
Lage:
Geplanter Abbauzeitraum:
Geplante Nachnutzung:
Sächsisches Oberbergamt
Mitteldeutsche Baustoffe GmbH Petersberg (MBG)
39 ha (davon 35,2 ha für Rohstoffabbau)
Landwirtschaft
südöstlich Kleinpösna in Seifertshain, siehe Lageplan
2017-2021
Landschaftssee (s. Lageplan der landschaftspflegerischen
Maßnahmen)
Der Vorhabenträger beabsichtigt eine Erweiterung des Kiessandtagebaus Kleinpösna um das neu
aufzuschließende Feld 5b, um nach Beendigung des derzeitigen Abbaus in Baufeld 3 den
Rohstoffabbau im Bereich Kleinpösna weiterführen zu können. Das Baufeld 5b liegt weiter entfernt
zur Ortslage Kleinpösna. Allerdings sollen auch künftig die Aufbereitungsanlage am jetzigen
Standort im Baufeld 1, welches überwiegend im Stadtgebiet liegt, verbleiben und die LKWTransporte weiterhin über die Kiesgrubenstraße abgewickelt werden.
Im Zuge des Abbaus sind die Umverlegungen des Albrechtshainer Weges um 30m nach Norden
und des Langrabens geplant.
Inhalt der Stellungnahme
Baufeld 5b durch direkten Autobahnanschluss und Siedlungsferne günstig zu bewerten, aber
insgesamt erhebliche Bedenken aufgrund von:
–
Vorbelastung durch Rohstoffabbau
–
weiterer Belastung der Kiesgrubenstraße mit LKW-Verkehr
–
Konflikte zwischen LKW-Verkehr und Erholungssuchenden
–
Radverkehr zur Leipzig-Elbe-Radroute über Kiesgrubenstraße nicht möglich
–
kein Rahmenbetriebsplan und keine Wiedernutzbarmachungskonzeption für alle Baufelder
–
unwiederbringlicher Verlust von Landwirtschaftsflächen in erheblichem Umfang
–
Forderung nach ordnungsgemäßer Herstellung der gesamten Kiesgrubenstraße
–
Forderung nach Einhaltung der Schallschutz- und Staubschutzmaßnahmen
Kurzhistorie und -ausblick Kiesabbau Kleinpösna:
vor 1990
Abbau in Baufeld 1 und 2a
1998
Zulassung Rahmenbetriebsplan Kleinpösna (Baufelder 1 – 4)
2006
Übernahme des Abbaubetriebes durch die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH
bis 2010
Abbau in Baufeld 4
2012-2013
Abbau in Baufeld 6 (Abbau wurde durch einen Hauptbetriebsplan zugelassen)
2010-2016
Abbau in Baufeld 3
2016-2023
Abbau in Baufeld 5b
2023-2045
Abbau in Baufeld 5a
Anlagen:
1 - Lageplan
2 - Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen
3 - Entwurf der Stellungnahme
-ENTWURF-
Sächsisches Oberbergamt
Postfach 13 64
Beigeordnete für Stadtentwicklung und
Bau
09583 Freiberg
4717.2-02/134
-4917/ -4930
korwin.schwarzlose@leipzig.de
.11.2015
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung Kiessandtagebau Kleinpösna im
Baufeld 5b in Seifertshain
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 11.08.2015 erhielt die Stadt Leipzig vom Sächsischen Oberbergamt im Rahmen des
bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens den Rahmenbetriebsplan zur Weiterführung
des
Kiessandtagebaus Kleinpösna im neu aufzuschließenden Baufeld 5b in Seifertshain der Mitteldeutschen
Baustoffe GmbH mit der Bitte um Stellungnahme. Die Stadt Leipzig hatte sich zuletzt mit Schreiben vom
20.08.2015 zum Antrag der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH auf Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für
die Baufelder 1-4 zum geplanten Abbau u.a. im Baufeld 5b geäußert. Zu den vorgelegten Unterlagen hat die
Stadt Leipzig folgende Bedenken und Hinweise:
Genereller Hinweis
Aus Sicht der Stadt Leipzig ist eine regionale Baustoffversorgung vorteilhaft, soweit tatsächlich überwiegend
die regionale Rohstoffnachfrage durch die Bergbauunternehmen bedient werden. Das Baufeld 5b des
Kiessandtagebaus Kleinpösna erweitert den bestehenden Betrieb und liegt relativ siedlungsfern direkt an der
Autobahn mit direktem Autobahnanschluss und hat daher im Vergleich zu anderen Standorten Lagevorteile.
Diesem positivem Aspekt stehen allerdings auch negative Aspekte entgegen, welche insgesamt zu folgender
Einschätzung führen, welche im folgenden erläutert werden:
Die Stadt Leipzig hat erhebliche Bedenken gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur
Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b.
Bedenken
Die erheblichen Bedenken der Stadt Leipzig resultieren aus folgenden Gründen:
Abbauzeitraum und Vorbelastung
Die Ortslage Kleinpösna ist bereits durch die bestehenden Abbaufelder des Kiessandtagebaus Kleinpösna
sowie in geringerem Umfang durch den Kiessandtagebau Hirschfeld vorbelastet. Die mit dem
Rahmenbetriebsplan beabsichtigte Verlängerung des Abbaus im Gesamtfeld Kleinpösna bis 2023 ist mit
einer entsprechenden längeren Belastung der benachbarten Ortslage Kleinpösna verbunden, auch wenn das
geplante Baufeld 5b sich weiter entfernt von der Ortslage befinden. Betrachtet man den geplanten Abbau in
Baufeld 5a mit, ist sogar von einer Belastung Kleinpösnas für die nächsten 30 Jahre auszugehen. Die
Belastungen resultieren hauptsächlich aus der weiteren Abwicklung der Kiestransporte über die nördlich von
Kleinpösna vorbeiführende Kiesgrubenstraße.
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtl. PFV Rahmenbetriebsplan Kleinpösna – BF 5b
Seite 2 /4
Nutzungskonflikte
Das Baufeld 5b liegt außerhalb der Stadtgrenze Leipzig, jedoch verbleibt die Aufbereitungsanlage auch in
diesem Zeitraum am jetzigen Standort im Baufeld 1, welches überwiegend im Stadtgebiet liegt. Der
Wirtschaftsverkehr des Kieswerkes erfolgt somit weiterhin über die Kiesgrubenstraße in Richtung A 14, was
insbesondere in den Sommermonaten zu Konflikten mit Badegästen und sonstigen Erholungssuchenden
führen könnte. Das Problem wird sich ggf. noch verschärfen, wenn der Kiesabbau im Baufeld 3 Ende 2017
erschöpft ist und die Nordseite dieses Baufeldes voraussichtlich zum Badestrand ausgebaut wird. In diesem
Zusammenhang zeichnet sich schon jetzt der Bedarf für Anlagen der touristischen Infrastruktur
(Gastronomie, Toiletten, weitere Stellplätze) ab. Der letztgenannte Aspekt wird in den Erläuterungen (Kapitel
3.3.1) über die zu erwartenden Beeinträchtigungen, bezogen auf das Schutzgut Mensch, nicht ausreichend
beachtet.
Belastung des Straßennetzes
Eine Änderung der Verkehrsanbindung und der gegenwärtigen Abbaumenge von ca. 650.000 t/Jahr
gegenüber dem derzeitigen Zustand ist nicht vorgesehen, so dass die Verkehrsströme auch zukünftig
beibehalten werden. D.h., mit dem Neuaufschluss von Baufeld 5b wird die Kiesgrubenstraße weiter mit
Kiestransporten belegt sein, welche mit einer auch weiterhin erhöhten Beanspruchung der Straße verbunden
sind.
Die Kiesgrubenstraße ist im Bereich von der Dorfstraße (Kleinpösna) bis zum Kieswerk (Baufeld 1)
asphaltiert. Bis zur Einfahrt in das Kieswerk ist ein Befahren möglich. Bestehende Schadstellen wurden
ausgebessert. Der asphaltierte Straßenabschnitt ist nicht erstmalig grundhaft ausgebaut und hergestellt. Die
Kiestransporte sind mit einer erhöhten Beanspruchung der Straße verbunden. Aufgrund des Alters und des
Verschleißes der Asphaltbefestigung ist mit erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung zu rechnen.
Dies auch im Hinblick auf eine Radverbindung.
Der daran anschließende sandgeschlämmte Bereich der Kiesgrubenstraße (teilweise in der Baulast der Stadt
Leipzig und teilweise in der Baulast des Landkreises Leipzig) ist so stark beschädigt, dass er aus Gründen
der Verkehrssicherungspflicht für den gesamten Verkehr (auch für Fußgänger) gesperrt werden musste. Der
Landkreis hat Kenntnis von der Sperrung der Straße.
Die Zufahrt zum Kieswerk erfolgt über die Dorfstraße Kleinpösna, die dadurch einer erhöhten Belastung
ausgesetzt ist.
Leipzig-Elbe-Radweg (Europa-Radweg)
Im Rahmen der SachsenNetz Rad soll die Kiesgrubenstraße an den Leipzig-Elbe-Radweg (Europa-Radweg)
in Richtung Albrechtshain angebunden werden. Durch die Schäden im sandgeschlämmten Bereich der
Kiesgrubenstraße ist ein Radverkehr nicht möglich.
Rahmenbetriebsplan und Wiedernutzbarmachungskonzeption für alle Baufelder
Die eingereichten Unterlagen zum Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren enthalten weder einen
gemeinsamen Rahmenbetriebsplan für alle bisherigen und künftigen Baufelder noch eine übergreifende
Gesamtdarstellung zur Wiedernutzbarmachung. Damit ist eine wesentliche Forderung aus der o.g.
Stellungnahme der Stadt Leipzig nach wie vor nicht erfüllt.
Die in den Anlagen beigefügten Planunterlagen (A 3.3 - Abbauentwicklungsplan und A 4.2 - Lageplan der
landschaftspflegerischen Maßnahmen) enthalten nur Darstellungen zum Baufeld 5b und teilweise zum
Baufeld 4. Der Erläuterungsbericht enthält zwar Angaben zum Flächenbedarf des Gesamtvorhabens
(Tabellen zur Flächeninanspruchnahme und Flächenrückgabe), aber die Ausführungen zur
Abbauentwicklung und zum zeitlichen Ablauf der Maßnahmen zur Landschaftspflege und
Wiedernutzbarmachung sind ebenfalls nur auf die Baufelder 5 b und 4 beschränkt.
Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen
Mit dem Abbau des Baufeldes 5b gehen der Landwirtschaft 39 ha Fläche verloren. Sollte danach wie vom
Vorhabenträger geplant das Baufeld 5a abgebaut werden, würden weitere 42 ha landwirtschaftlicher
Nutzfläche in Anspruch genommen. Da als Folgenutzungen für die beiden Baufelder 5b und 5a jeweils
Landschaftsseen vorgesehen sind, würden damit der Landwirtschaft auf beiden genannten Baufeldern über
80 ha Fläche dauerhaft verloren gehen.
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtl. PFV Rahmenbetriebsplan Kleinpösna – BF 5b
Seite 3 /4
Ungeachtet der generellen Bedenken der Stadt Leipzig zum Neuaufschluss des Baufeldes 5b, sind bei
Zulassung des Rahmenbetriebsplans folgende Bedenken/Forderungen und Hinweise zu berücksichtigen:
Bedenken/Forderungen
Straßenunterhaltung
Für den o.g. sandgeschlämmten Bereich der Kiesgrubenstraße müsste ein grundhafter Ausbau der Straße
erfolgen. Im städtischen Haushalt ist eine solche Maßnahme mittelfristig nicht vorgesehen. Der
sandgeschlämmte Bereich der Kiesgrubenstraße ist für die Erschließung des Baufeldes 5b erforderlich.
Ein zukünftiger Ausbau der Kiesgrubenstraße und der verlängerten Kiesgrubenstraße muss auch die
Straßenentwässerung und das Ableiten von Oberflächenwasser gewährleisten. Gegenwärtig wird durch die
Kiesaufschüttungen das Oberflächenwasser von der Kiesgrubenanlage beiderseits auf den unbefestigten
Straßenabschnitt abgeleitet bzw. der Abfluss verhindert, was zu einem erheblichen Wasserrückstau auf den
öffentliche Flächen (Straße) führt. Seitens der Grundstückseigentümer/Pächter der angrenzenden Flurstücke
ist dies zu verhindern.
Das Straßennetz im Plangebiet ist, wie oben dargelegt wurde, in einem teilweise sehr desolaten
Zustand. Als auch künftiger Hauptnutzerin der Kiesgrubenstraße und der verlängerten – für die
Erschließung des Baufeldes 5b (und perspektivisch des Baufeldes 5a) notwendigen sandgeschlämmten Kiesgrubenstraße müsste durch die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH die
Kiesgrubenstraße auf ihrer gesamten Länge ordnungsgemäß hergestellt werden. Mögliche erhöhte
Aufwendungen zur Unterhaltung der Dorfstraße aufgrund der Belastungen durch Kiestransporte sind
ebenfalls von der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH zu übernehmen.
Wiedernutzbarmachungskonzeption
Die überarbeitete Wiedernutzbarmachungskonzeption des RBP von 1998 mit der Geltungsdauer bis zum
31.12.2045 wurde bisher noch nicht umgesetzt. Im Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen ist eine
aktuelle Wiedernutzbarmachungskonzeption vorzulegen. Ausgehend von der beantragten Verlängerung ist
es aus unserer Sicht immer dringlicher, dass ein Gesamtplan zum weiteren Abbau und den Planungen zur
Wiedernutzbarmachung erarbeitet wird.
Immissionsschutz: Gewerbelärm, Staubimmissionen
Der Anlagenbetrieb hat antragsgemäß so zu erfolgen, dass das Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm- und Staubimmissionen an den Immissionsorten auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Orts lage Kleinpösna verursacht. Dafür sind die im Kapitel 5.5.4 des schalltechnischen Gutachtens (SIP, IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH Zittau, 24. Oktober 2011, Projekt-Nr.
SO540-1) aufgeführten Schallschutzmaßnahmen:
• Betrieb des Kieswerkes und Lkw-Lieferverkehr/Umschlagtätigkeiten werktags von 6 bis 22 Uhr, ausgenommen Betrieb der Pumpenstation (auch nachts von 22 bis 6 Uhr),
• Anordnung der Siebtürme wie bisher,
• Schaffung von Abschirmungen als Lärm- und Sichtschutz durch Lager und Aufhaldungen von Kies
westlich der Siebtürme (in Richtung Ortslage Kleinpösna),
• Baufeldfreimachung nur im Tagzeitraum
und die im Kapitel 6, Satz 2 der Stellungnahme zu den in der Umgebung des Kieswerkes Kleinpösna zu erwartenden Staubimmissionen (SN der IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz
mbH Zittau, 27. Oktober 2011, Projekt-Nr. LO296-1) genannten Staubminderungsmaßnahmen:
• bedarfsgerechte Wasserberieselung an den Siebtürmen,
• Befeuchtung der Fahrwege auf dem Anlagengelände nach Bedarf, um einen staubtrockenen Untergrund zu vermeiden,
• Befeuchtung der Lager bei ungünstigen Wetterlagen zur Vermeidung von Abwehungen,
• unverzügliche Beseitigung der durch Fahrzeuge und Baumaschinen verursachten Verschmutzungen
der anliegenden Straßen, Wege und Plätze gemäß § 17 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtl. PFV Rahmenbetriebsplan Kleinpösna – BF 5b
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Hinweis
Das Abbaufeld liegt außerhalb der Stadt Leipzig und damit in der Zuständigkeit der Unteren
Landwirtschaftsbehörde des Landkreises Leipzig. Städtisches Eigentum ist nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin
Verteiler:
23, 36, 66, 67, 80, 61.0, 61.11, 61.4
OR Engelsdorf – Fr. Opitz
K:\61_1\Umland\Stellungnahmen\Kies-Ton\Kleinpösna\PFV Baufeld 5b\ST BRPFV RBP Kleinpösna BF 5b.odt