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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039172.pdf
Größe
2,2 MB
Erstellt
25.09.15, 12:00
Aktualisiert
26.02.16, 08:18

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01901 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Umwelt und Ordnung Ortschaftsrat Engelsdorf Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Verfahrensführende Behörde: Vorhabenträger: Größe des Vorhabens: Derzeitige Nutzung: Lage: Geplanter Abbauzeitraum: Geplante Nachnutzung: Sächsisches Oberbergamt Mitteldeutsche Baustoffe GmbH Petersberg (MBG) 39 ha (davon 35,2 ha für Rohstoffabbau) Landwirtschaft südöstlich Kleinpösna in Seifertshain, siehe Lageplan 2017-2021 Landschaftssee (s. Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen) Der Vorhabenträger beabsichtigt eine Erweiterung des Kiessandtagebaus Kleinpösna um das neu aufzuschließende Feld 5b, um nach Beendigung des derzeitigen Abbaus in Baufeld 3 den Rohstoffabbau im Bereich Kleinpösna weiterführen zu können. Das Baufeld 5b liegt weiter entfernt zur Ortslage Kleinpösna. Allerdings sollen auch künftig die Aufbereitungsanlage am jetzigen Standort im Baufeld 1, welches überwiegend im Stadtgebiet liegt, verbleiben und die LKWTransporte weiterhin über die Kiesgrubenstraße abgewickelt werden. Im Zuge des Abbaus sind die Umverlegungen des Albrechtshainer Weges um 30m nach Norden und des Langrabens geplant. Inhalt der Stellungnahme Baufeld 5b durch direkten Autobahnanschluss und Siedlungsferne günstig zu bewerten, aber insgesamt erhebliche Bedenken aufgrund von: – Vorbelastung durch Rohstoffabbau – weiterer Belastung der Kiesgrubenstraße mit LKW-Verkehr – Konflikte zwischen LKW-Verkehr und Erholungssuchenden – Radverkehr zur Leipzig-Elbe-Radroute über Kiesgrubenstraße nicht möglich – kein Rahmenbetriebsplan und keine Wiedernutzbarmachungskonzeption für alle Baufelder – unwiederbringlicher Verlust von Landwirtschaftsflächen in erheblichem Umfang – Forderung nach ordnungsgemäßer Herstellung der gesamten Kiesgrubenstraße – Forderung nach Einhaltung der Schallschutz- und Staubschutzmaßnahmen Kurzhistorie und -ausblick Kiesabbau Kleinpösna: vor 1990 Abbau in Baufeld 1 und 2a 1998 Zulassung Rahmenbetriebsplan Kleinpösna (Baufelder 1 – 4) 2006 Übernahme des Abbaubetriebes durch die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH bis 2010 Abbau in Baufeld 4 2012-2013 Abbau in Baufeld 6 (Abbau wurde durch einen Hauptbetriebsplan zugelassen) 2010-2016 Abbau in Baufeld 3 2016-2023 Abbau in Baufeld 5b 2023-2045 Abbau in Baufeld 5a Anlagen: 1 - Lageplan 2 - Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen 3 - Entwurf der Stellungnahme -ENTWURF- Sächsisches Oberbergamt Postfach 13 64 Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau 09583 Freiberg 4717.2-02/134 -4917/ -4930 korwin.schwarzlose@leipzig.de .11.2015 Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung Kiessandtagebau Kleinpösna im Baufeld 5b in Seifertshain Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 11.08.2015 erhielt die Stadt Leipzig vom Sächsischen Oberbergamt im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens den Rahmenbetriebsplan zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im neu aufzuschließenden Baufeld 5b in Seifertshain der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH mit der Bitte um Stellungnahme. Die Stadt Leipzig hatte sich zuletzt mit Schreiben vom 20.08.2015 zum Antrag der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH auf Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für die Baufelder 1-4 zum geplanten Abbau u.a. im Baufeld 5b geäußert. Zu den vorgelegten Unterlagen hat die Stadt Leipzig folgende Bedenken und Hinweise: Genereller Hinweis Aus Sicht der Stadt Leipzig ist eine regionale Baustoffversorgung vorteilhaft, soweit tatsächlich überwiegend die regionale Rohstoffnachfrage durch die Bergbauunternehmen bedient werden. Das Baufeld 5b des Kiessandtagebaus Kleinpösna erweitert den bestehenden Betrieb und liegt relativ siedlungsfern direkt an der Autobahn mit direktem Autobahnanschluss und hat daher im Vergleich zu anderen Standorten Lagevorteile. Diesem positivem Aspekt stehen allerdings auch negative Aspekte entgegen, welche insgesamt zu folgender Einschätzung führen, welche im folgenden erläutert werden: Die Stadt Leipzig hat erhebliche Bedenken gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b. Bedenken Die erheblichen Bedenken der Stadt Leipzig resultieren aus folgenden Gründen: Abbauzeitraum und Vorbelastung Die Ortslage Kleinpösna ist bereits durch die bestehenden Abbaufelder des Kiessandtagebaus Kleinpösna sowie in geringerem Umfang durch den Kiessandtagebau Hirschfeld vorbelastet. Die mit dem Rahmenbetriebsplan beabsichtigte Verlängerung des Abbaus im Gesamtfeld Kleinpösna bis 2023 ist mit einer entsprechenden längeren Belastung der benachbarten Ortslage Kleinpösna verbunden, auch wenn das geplante Baufeld 5b sich weiter entfernt von der Ortslage befinden. Betrachtet man den geplanten Abbau in Baufeld 5a mit, ist sogar von einer Belastung Kleinpösnas für die nächsten 30 Jahre auszugehen. Die Belastungen resultieren hauptsächlich aus der weiteren Abwicklung der Kiestransporte über die nördlich von Kleinpösna vorbeiführende Kiesgrubenstraße. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtl. PFV Rahmenbetriebsplan Kleinpösna – BF 5b Seite 2 /4 Nutzungskonflikte Das Baufeld 5b liegt außerhalb der Stadtgrenze Leipzig, jedoch verbleibt die Aufbereitungsanlage auch in diesem Zeitraum am jetzigen Standort im Baufeld 1, welches überwiegend im Stadtgebiet liegt. Der Wirtschaftsverkehr des Kieswerkes erfolgt somit weiterhin über die Kiesgrubenstraße in Richtung A 14, was insbesondere in den Sommermonaten zu Konflikten mit Badegästen und sonstigen Erholungssuchenden führen könnte. Das Problem wird sich ggf. noch verschärfen, wenn der Kiesabbau im Baufeld 3 Ende 2017 erschöpft ist und die Nordseite dieses Baufeldes voraussichtlich zum Badestrand ausgebaut wird. In diesem Zusammenhang zeichnet sich schon jetzt der Bedarf für Anlagen der touristischen Infrastruktur (Gastronomie, Toiletten, weitere Stellplätze) ab. Der letztgenannte Aspekt wird in den Erläuterungen (Kapitel 3.3.1) über die zu erwartenden Beeinträchtigungen, bezogen auf das Schutzgut Mensch, nicht ausreichend beachtet. Belastung des Straßennetzes Eine Änderung der Verkehrsanbindung und der gegenwärtigen Abbaumenge von ca. 650.000 t/Jahr gegenüber dem derzeitigen Zustand ist nicht vorgesehen, so dass die Verkehrsströme auch zukünftig beibehalten werden. D.h., mit dem Neuaufschluss von Baufeld 5b wird die Kiesgrubenstraße weiter mit Kiestransporten belegt sein, welche mit einer auch weiterhin erhöhten Beanspruchung der Straße verbunden sind. Die Kiesgrubenstraße ist im Bereich von der Dorfstraße (Kleinpösna) bis zum Kieswerk (Baufeld 1) asphaltiert. Bis zur Einfahrt in das Kieswerk ist ein Befahren möglich. Bestehende Schadstellen wurden ausgebessert. Der asphaltierte Straßenabschnitt ist nicht erstmalig grundhaft ausgebaut und hergestellt. Die Kiestransporte sind mit einer erhöhten Beanspruchung der Straße verbunden. Aufgrund des Alters und des Verschleißes der Asphaltbefestigung ist mit erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung zu rechnen. Dies auch im Hinblick auf eine Radverbindung. Der daran anschließende sandgeschlämmte Bereich der Kiesgrubenstraße (teilweise in der Baulast der Stadt Leipzig und teilweise in der Baulast des Landkreises Leipzig) ist so stark beschädigt, dass er aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht für den gesamten Verkehr (auch für Fußgänger) gesperrt werden musste. Der Landkreis hat Kenntnis von der Sperrung der Straße. Die Zufahrt zum Kieswerk erfolgt über die Dorfstraße Kleinpösna, die dadurch einer erhöhten Belastung ausgesetzt ist. Leipzig-Elbe-Radweg (Europa-Radweg) Im Rahmen der SachsenNetz Rad soll die Kiesgrubenstraße an den Leipzig-Elbe-Radweg (Europa-Radweg) in Richtung Albrechtshain angebunden werden. Durch die Schäden im sandgeschlämmten Bereich der Kiesgrubenstraße ist ein Radverkehr nicht möglich. Rahmenbetriebsplan und Wiedernutzbarmachungskonzeption für alle Baufelder Die eingereichten Unterlagen zum Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren enthalten weder einen gemeinsamen Rahmenbetriebsplan für alle bisherigen und künftigen Baufelder noch eine übergreifende Gesamtdarstellung zur Wiedernutzbarmachung. Damit ist eine wesentliche Forderung aus der o.g. Stellungnahme der Stadt Leipzig nach wie vor nicht erfüllt. Die in den Anlagen beigefügten Planunterlagen (A 3.3 - Abbauentwicklungsplan und A 4.2 - Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen) enthalten nur Darstellungen zum Baufeld 5b und teilweise zum Baufeld 4. Der Erläuterungsbericht enthält zwar Angaben zum Flächenbedarf des Gesamtvorhabens (Tabellen zur Flächeninanspruchnahme und Flächenrückgabe), aber die Ausführungen zur Abbauentwicklung und zum zeitlichen Ablauf der Maßnahmen zur Landschaftspflege und Wiedernutzbarmachung sind ebenfalls nur auf die Baufelder 5 b und 4 beschränkt. Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen Mit dem Abbau des Baufeldes 5b gehen der Landwirtschaft 39 ha Fläche verloren. Sollte danach wie vom Vorhabenträger geplant das Baufeld 5a abgebaut werden, würden weitere 42 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in Anspruch genommen. Da als Folgenutzungen für die beiden Baufelder 5b und 5a jeweils Landschaftsseen vorgesehen sind, würden damit der Landwirtschaft auf beiden genannten Baufeldern über 80 ha Fläche dauerhaft verloren gehen. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtl. PFV Rahmenbetriebsplan Kleinpösna – BF 5b Seite 3 /4 Ungeachtet der generellen Bedenken der Stadt Leipzig zum Neuaufschluss des Baufeldes 5b, sind bei Zulassung des Rahmenbetriebsplans folgende Bedenken/Forderungen und Hinweise zu berücksichtigen: Bedenken/Forderungen Straßenunterhaltung Für den o.g. sandgeschlämmten Bereich der Kiesgrubenstraße müsste ein grundhafter Ausbau der Straße erfolgen. Im städtischen Haushalt ist eine solche Maßnahme mittelfristig nicht vorgesehen. Der sandgeschlämmte Bereich der Kiesgrubenstraße ist für die Erschließung des Baufeldes 5b erforderlich. Ein zukünftiger Ausbau der Kiesgrubenstraße und der verlängerten Kiesgrubenstraße muss auch die Straßenentwässerung und das Ableiten von Oberflächenwasser gewährleisten. Gegenwärtig wird durch die Kiesaufschüttungen das Oberflächenwasser von der Kiesgrubenanlage beiderseits auf den unbefestigten Straßenabschnitt abgeleitet bzw. der Abfluss verhindert, was zu einem erheblichen Wasserrückstau auf den öffentliche Flächen (Straße) führt. Seitens der Grundstückseigentümer/Pächter der angrenzenden Flurstücke ist dies zu verhindern. Das Straßennetz im Plangebiet ist, wie oben dargelegt wurde, in einem teilweise sehr desolaten Zustand. Als auch künftiger Hauptnutzerin der Kiesgrubenstraße und der verlängerten – für die Erschließung des Baufeldes 5b (und perspektivisch des Baufeldes 5a) notwendigen sandgeschlämmten Kiesgrubenstraße müsste durch die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH die Kiesgrubenstraße auf ihrer gesamten Länge ordnungsgemäß hergestellt werden. Mögliche erhöhte Aufwendungen zur Unterhaltung der Dorfstraße aufgrund der Belastungen durch Kiestransporte sind ebenfalls von der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH zu übernehmen. Wiedernutzbarmachungskonzeption Die überarbeitete Wiedernutzbarmachungskonzeption des RBP von 1998 mit der Geltungsdauer bis zum 31.12.2045 wurde bisher noch nicht umgesetzt. Im Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen ist eine aktuelle Wiedernutzbarmachungskonzeption vorzulegen. Ausgehend von der beantragten Verlängerung ist es aus unserer Sicht immer dringlicher, dass ein Gesamtplan zum weiteren Abbau und den Planungen zur Wiedernutzbarmachung erarbeitet wird. Immissionsschutz: Gewerbelärm, Staubimmissionen Der Anlagenbetrieb hat antragsgemäß so zu erfolgen, dass das Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm- und Staubimmissionen an den Immissionsorten auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Orts lage Kleinpösna verursacht. Dafür sind die im Kapitel 5.5.4 des schalltechnischen Gutachtens (SIP, IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH Zittau, 24. Oktober 2011, Projekt-Nr. SO540-1) aufgeführten Schallschutzmaßnahmen: • Betrieb des Kieswerkes und Lkw-Lieferverkehr/Umschlagtätigkeiten werktags von 6 bis 22 Uhr, ausgenommen Betrieb der Pumpenstation (auch nachts von 22 bis 6 Uhr), • Anordnung der Siebtürme wie bisher, • Schaffung von Abschirmungen als Lärm- und Sichtschutz durch Lager und Aufhaldungen von Kies westlich der Siebtürme (in Richtung Ortslage Kleinpösna), • Baufeldfreimachung nur im Tagzeitraum und die im Kapitel 6, Satz 2 der Stellungnahme zu den in der Umgebung des Kieswerkes Kleinpösna zu erwartenden Staubimmissionen (SN der IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH Zittau, 27. Oktober 2011, Projekt-Nr. LO296-1) genannten Staubminderungsmaßnahmen: • bedarfsgerechte Wasserberieselung an den Siebtürmen, • Befeuchtung der Fahrwege auf dem Anlagengelände nach Bedarf, um einen staubtrockenen Untergrund zu vermeiden, • Befeuchtung der Lager bei ungünstigen Wetterlagen zur Vermeidung von Abwehungen, • unverzügliche Beseitigung der durch Fahrzeuge und Baumaschinen verursachten Verschmutzungen der anliegenden Straßen, Wege und Plätze gemäß § 17 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtl. PFV Rahmenbetriebsplan Kleinpösna – BF 5b Seite 4 /4 Hinweis Das Abbaufeld liegt außerhalb der Stadt Leipzig und damit in der Zuständigkeit der Unteren Landwirtschaftsbehörde des Landkreises Leipzig. Städtisches Eigentum ist nicht betroffen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin Verteiler: 23, 36, 66, 67, 80, 61.0, 61.11, 61.4 OR Engelsdorf – Fr. Opitz K:\61_1\Umland\Stellungnahmen\Kies-Ton\Kleinpösna\PFV Baufeld 5b\ST BRPFV RBP Kleinpösna BF 5b.odt