Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038882.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
09.10.15, 12:00
Aktualisiert
26.01.16, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Eilentscheidung Nr. VI-DS-01959
Status: nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussfassung
Grundstücksverkehrsausschuss
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
28.10.2015
Mitteilung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung, hier:
Kurzfristige Unterbringung der Stellenmehrbedarfe der Ausländerbehörde des
Ordnungsamtes und des Amtes für Gebäudemanagement am Standort TRH sowie
weitere Ämter an den Standorten NRH/SH und RH Wahren.
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der RV
am 28.10.2015
1.
Die kurzfristige Anmietung von Büroflächen im 2. und 3. OG der Riebeckstr. 51a ist zur
Flächenabsicherung für die bereits bestätigten zusätzlichen Stellen ab 01.01.2016, die im
Technischen Rathaus nicht mehr bereitgestellt werden können, vorzunehmen.
2.
Die Deckung der zusätzlichen Aufwendungen für Umzüge, Miete, Büroausstattung sowie
arbeitsbezogener Sachkosten erfolgt aus den Budgets der Ämter, in denen zusätzliche Stellen
eingerichtet werden.
Ausgefertigt am 09.10.2015
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Begründung der Eilfallkompetenz:
Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalles eine
rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann.
Um die dringend erforderliche Errweiterung der Ausländerbehörde vornehmen zu können, muss die
Anmietung der Bürofläche in der Riebeckstr. 51a sofort erfolgen. Die Nutzungsfähigkeit der
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Büroräume ist schnellstmöglich herzustellen, damit die Arbeitsfähigkeit der erweiterten
Ausländerbehörde umgehend hergestellt werden kann.
Es ist arbeitsorganisatorisch notwendig, die Erweiterung der Ausländerbehörde an die bereits im
Technischen Rathaus Haus B vorhandenen Strukturen zu koppeln. Daher ist der Umzug des
Rechnungsprüfungsamtes aus dem Haus B in die neu angemietete Fläche sofort einzuleiten.
Nur so kann ein umgehender Beginn der Herrichtungs- und Einrichtungsarbeiten für die neuen
Arbeitsräume gewährleistet werden.
Alle Reservemöglichkeiten zur Sofortunterbringung von Arbeitsplätzen im Technischen Rathaus
wurden bereits ausgeschöpft.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
71.530,80
€p.a
65_MP (COElemente : 21/10/65)
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2016
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
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Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
x
Begründung:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung
Mitzeichnung
Anlage 1 – Stadt >Leipzig Mietvertrag 2. OG – neu – nicht öffentlich
Seite 3/4
Begründung
1. Ausgangssituation
Entsprechend der vorliegenden Vorlagen VI-DS-01334-15 und VI-DS-01756-15 sind
Stellenbedarfe zu verzeichnen, auf die wegen der akut steigenden Flüchtlings- und
Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen neuen Aufgaben bzw. dramatisch ansteigenden
Fallzahlen in mehrerern Bereichen der Verwaltung reagiert werden muss.
Mit der Bestätigung der erstgenannten Vorlage in der DB OBM am 02.06.2015 wurden zusätzliche
Stellen im Ordnungsamt, Bereich Ausländerbehörde, im Sozialamt, Bereich Migrantenhilfe sowie
im Rechtsamt bestätigt. Eine räumliche Unterbringung dieser zusätzlichen Arbeitsplätze zum
01.08.2015 konnte im Zusammenwirken mit den jeweiligen Fachämtern realisiert werden.
Weitere Büroarbeitsplätze, die im Zuge der rasant ansteigenden Flüchtlings- und
Asylbewerberzahlen gemäß der bestätigten Vorlage VI-DS-01756-15 in Höhe von 131,90 Stellen
zu schaffen sind, können mangels disponiblen Leerstandes, insbesondere im Technischen
Rathaus (TRH), der Kiewer Straße aber auch an anderen betroffenen Verwaltungsstandorten nicht
mehr abgebildet werden. Mit der Bestätigung der genannten Vorlage sind diese Stellen ab sofort,
spätestens zum 01.01.2016 einzurichten und zu besetzen. Weitere Stellenmehrbedarfe ergeben
sich zudem aus den bereits eingebrachten Vorlagen VI-DS-01808-15 (§77), VI-DS-01756/001 und
VI-DS-01808/001 (Poolstellen).
Im Zuge der Erarbeitung und Umsetzung einer Gesamtkonzeption zur "Verwaltungsunterbringung"
und damit einhergehender, perspektivisch geplanter Veränderungen im Zusammenhang mit der
Belegung des Technischen Rathauses können voraussichtlich Ende 2016 Flächen freigelenkt
werden (z. B. durch die räumliche Zusammenführung der Stadtkasse in Rathausnähe
entsprechend DA 04/2014 v. 10.03.2014). Da jedoch kurzfristig zum 01.01.2016 Büroarbeitsplätze
in Größenordnungen geschaffen werden müssen, ist im Vorfeld eine Entscheidung zur Anmietung
eines Interims bzw. ggf. auch als Dauerlösung unabdingbar, um die dringenden Raumbedarfe an
nachfolgenden Standorten decken zu können.
2. Bedarfe an Büroarbeitsplätzen
(A) Ordnungsamt
Im Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener Flüchtlinge und Asylbewerber wurden
in der DB OBM am 02.06.2015 5 zusätzliche Stellen im Bereich der Ausländerbehörde bestätigt.
Die dafür benötigten Arbeitsplätze wurden interimsweise im Technischen Rathaus, Haus A, ab
dem
01.08.2015 eingerichtet. Zudem mussten in jüngster Vergangenheit 9 Mitarbeiter/-innen der
Ausländerbehörde temporär in das Haus A ausgelagert werden. Der Arbeitsprozess ist damit
erheblich gestört. Mit Bestätigung der Stellenmehrbedarfe lt. Vorlage VI-DS-01756-15 sind in der
Ausländerbehörde ab sofort 10 weitere Stellen einzurichten. Es ist zwingend erforderlich, die
Unterbringung dieser 24 Arbeitsplätze konzentriert im Haus B in unmittelbarer Nähe zum jetzigen
Standort (Erdgeschosszone und teilweise Nutzung der 1. und 2. Etage) abzusichern. Ein weiterer
Arbeitsplatz ist in der Meldebehörde (Haus A) im Zusammenhang mit den
Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen.
(B) Amt für Gebäudemanagement (AGM)
Entsprechend der aktuellen Vorlage VI-DS-01756-15 wurden beim AGM 8 zusätzliche Stellen für
die Errichtung, Vorbereitung und bauliche Betreuung von Asylbewerberunterkünften bestätigt.
Nach Ablauf der zweijährigen Befristung sollen diese Stellen für die Realisierung des
Schulbauprogramms weitergenutzt werden. Mit Vorlage Nr. VI-DS-01756-001-15 wurden 2 weitere
Stellen für Bauinvestitionen für Kitas und Schulen bestätigt (Deckung aus Stellenpool). Mangels
disponiblen Leerstandes können auch diese Mehrbedarfe am betroffenen Verwaltungsstandort
gegenwärtig nicht abgebildet werden. Entsprechend Vorlage VI-DS-01808 wurde eine zusätzliche
Stelle Betriebskostenabrechnung befristet bis Ende 2016 eingerichtet, welcher ein entsprechender
Arbeitsplatz im Stadthaus zur Verfügung gestellt werden konnte.
(C) Amt für Jugend, Familie und Bildung
Mit Vorlage Nr. VI-DS-01756-001-15 wurden 4 zusätzliche Stellen für den Bereich 51.6 zur
Vorbereitung investiver Baumaßnahmen für Kitas und Schulen bestätigt (Deckung aus
Stellenpool). Die Abteilung ist gegenwärtig im Rathaus Wahren untergebracht. Der zusätzliche
Flächenbedarf für die Büroarbeitsplätze ist am Standort Rathaus Wahren nicht verfügbar und kann
nur durch Freilenkung anderer Bereiche und deren Umzug realisiert werden. Weitere zusätzliche
Stellen sind am Standort Naumburger Straße 26 zu berücksichtigen; auch hier ist derzeit kein
Leerstand zu verzeichnen.
(D) Amt für Wirtschaftsförderung, Rechtsamt, Hauptamt, GB OBM, Standesamt und
Personalamt
Die vorgenannten Organisationseinheiten haben ebenfalls Arbeitsplatz- und Archivflächenbedarfe
angezeigt, denen gegenwärtig im Bestand nicht entsprochen werden kann. Die Unterbringung
dieser Bedarfe kann nur im Rahmen einer Umzugskette geprüft und ggfls. ermöglicht werden. Im
Bezug auf das Hauptamt handelt es sich vorrangig um die Notwendigkeit, einen neuen Standort
für das Bürgeramt Stadthaus zu finden, wodurch die frei werdenden Räume im Stadthaus
anderweitig genutzt werden können (z.B. Vermietung oder Nutzung durch Fachämter mit
Stellenmehrbedarfen).
(E) Sozialamt
Die bereits bestätigten Stellenmehrbedarfe des Sozialamtes lt. Vorlage VI-DS-01334 konnten am
Standort Kiewer Straße untergebracht werden. Dies gelang nur durch Verlagerung eines
Bereiches
des Ordnungsamtes in das Rathaus Leutzsch und die Anmietung von zusätzlichen Flächen in der
Kiewer Straße. Der nunmehr angezeigte und bestätigte Mehrbedarfe in Höhe von 43,4 Stellen für
die Migrantenhilfe kann am Standort nicht mehr abgebildet werden. Derzeit werden alternative
Unterbringungsvarianten geprüft.
Der Stellenbedarf der zuvor genannten Bedarfsträger Ordnungsamt und AGM, der nicht in den
betreffenden Verwaltungsliegenschaften abgesichert werden kann, beträgt insgesamt 21
Stellen/Arbeitsplätze. Die einzige Möglichkeit einer bedarfsgerechten Unterbringung besteht in
einer standortnahen Anmietung in der Nähe zum Technischen Rathaus. Die Bedarfe im Neuen
Rathaus und im Rathaus Wahren überschreiten bereits die in der Riebeckstraße verfügbaren
Kapazitäten, so dass auch noch weitere Optionen im Bestand (z.B. Beratungsräume) geprüft
werden müssen.
Aus vorgenannten Gründen ist die unverzügliche Anmietung von Büroflächen am zum TRH
nahegelegenen Standort Riebeckstraße 51a zunächst als Sofortlösung erforderlich.
3.Standort Riebeckstraße 51a
Das Objekt befindet sich im Eigentum der Städtischen Altenpflegeheime Leipzig gGmbH. Mit der
Anmietung der Riebeckstraße 51a können im 2. / 3. OG bis zu 42 Arbeitsplätze eingerichtet
werden. Die erste Priorität zur Abdeckung der Unterbringung der Mehrbedarfe bildet die
Ausländerbehörde, die zwingend konzentriert am jetzigen Standort in der Prager Straße 118 - 136,
Haus B, unterzubringen ist.
Aus diesem Grund wurden verschiedene Varianten geprüft, welche Struktureinheiten von Ämtern
mit den geringsten Eingriffen in den laufenden Geschäftsbetrieb umziehen können. Hierzu wurden
seitens des AGM verschiedene Varianten aufbereitet und entsprechende Gespräche mit den
betroffenen Ämtern geführt. Gegenwärtig zeichnet sich ein Umzug des Rechnungsprüfungsamtes
als zu favorisierende Variante ab. Diesbezüglich prüft der Vermieter derzeit mögliche
Umbaumaßnahmen und das AGM und das RPA erarbeiten eine detaillierte Belegungsplanung. Mit
dem Auszug des RPA aus dem TRH in das neue Mietobjekt können insgesamt 35 Räume zur
Unterbringung der Stellenmehrbedarfe des Ordnungsamtes und des AGM freigelenkt werden.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ohne die Anmietung des Standortes Riebeckstraße 51a die
Zusatzbedarfe ab sofort nicht mehr untergebracht werden können. Bei Berücksichtigung der
entsprechend der Vorlagen VI-DS-01756-15 und VI-DS-01808 bestätigten Stellenmehrbedarfe
müssen allein am Standort Technisches Rathaus eine Vielzahl von Arbeitsplätzen neu geschaffen
werden (unter Berücksichtigung des Mitbestimmungsrechtes des Personalrates nach § 81 Abs. 2
Nr. 11 SächsPersVG). Diese Mehrbedarfe können voraussichtlich perspektivisch nicht vollständig
auf den freiwerdenden Flächen der Stadtkasse abgebildet werden. Aus diesem Grund ist davon
auszugehen, dass der Standort Riebeckstraße 51a auch perspektivisch erhalten werden muss.
Alternativ wurde der Umbau der Dussmannfläche im Haus B des Technischen Rathauses (TRH)
für 7 Mitarbeiter des Ordnungsamtes geprüft, welcher lt. einen Kostenvoranschlag aus dem Jahre
2011 mit Kosten von ca. 130 T€ wirtschaftlich nicht vertretbar und für die Unterbringung der aktuell
bekannten Stellenmehrbedarfe in keiner Weise ausreichend ist.
4. Eckdaten und Konditionen des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird ab 01.01.2016 unbefristet eingegangen.
Die Mietvertragskonditionen sind folgende:
Gesamtmietfläche: 916,92 m² (2. und 3. OG)
monatliche Kaltmiete: 3.668,60 €
monatliche Vorauszahlungen auf Nebenkosten: 2.292,30 €
monatliche Mietzahlung gesamt: 5.960,90 €
Die jährlichen Aufwendungen zur Gesamtmietzahlung belaufen sich auf 71.530,80 €.
Die Büroflächen können kurzfristig bezogen werden. Eine datentechnische Anbindung an das
Stadtnetz erfolgt mieterseits durch die Lecos GmbH, die hierfür ca. 3.600,00 € brutto
veranschlagt. Neben den im Deckblatt genannten Aufwendungen im Bugdet 65_MP für die
monatliche Miete fallen bei einer Anmietung Kosten für die Umzüge (ca. 600 €/ Arbeitsplatz), die
laufende Bewirtschaftung (z.B. Reinigung und Bewachung) und ggf. Büroausstattung an. Diese
sind durch die jeweiligen Fachämter bereitzustellen, in welchen die Stellenmehrbedarfe notwendig
sind.
5. Folgen bei Ablehnung
Für die bereits bestätigten Stellenmehrbedarfe bzw. die im Geschäftsgang befindlichen
Bedarfsanmeldungen stehen in den betreffenden Verwaltungsgebäuden keine Arbeitsplätze mehr
zur Verfügung.