Daten
Kommune
Leipzig
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Erstellt
28.09.15, 12:00
Aktualisiert
08.03.18, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Eilentscheidung Nr. VI-DS-01903
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Vorberatung
28.10.2015
Mitteilung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Grundsatzbeschluss
für die Nutzung eines Bürogebäudes als Unterkunft für Asylbewerber/-innen und
Geduldete im Hochhaus Brühl, Brühl 34-50; Ausführungsbeschluss für die
Anmietung, Ausstattung, Bewirtschaftung, Bewachung und soziale Betreuung
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der
Ratsversammlung am 28.10.2015
1.
Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für 2015 für die
Herrichtung der Unterkunft (Duschcontainer) in Höhe von 110.000 € im zentralen Budget „Amt 50 –
Bauliche und technische Unterhaltung (50_UH) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt Asyl (1098300000).
2.
Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.27 (GU Asyl Notunterbringung) für 2015 in Höhe von 1.965.350 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“
(1098300000).
3.
Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.27(GU Asyl Notunterbringung) für 2016 in Höhe von 1.683.400 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“
(1098300000).
4.
Die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und die Leistungen der sozialen Betreuung in der
Notunterkunft werden an externe Partner vergeben.
ausgefertigt: 30.09.2015
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
1.855.350
110.000
1.100.313.001.27
50_UH
2016
1.683.400
1.100.313001.27
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Begründung Eilfallkompetenz:
Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalls eine
rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann.
Nahezu alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten
in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in
Pensionen sind derzeit ausgelastet. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt, wöchentlich 200
Flüchtlinge an die Stadt zu übergeben. Um auch in der kalten Jahreszeit die Unterbringung in
beheizten Räumlichkeiten gewährleisten zu können, ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben.
Das Hochhaus Bühl kann kurzfristig hergerichtet werden für eine von Oktober 2015 - April 2016
befristete wohnartige Unterbringung von ca. 522 Asylbewerber/-innen. Vertragsabschluß und
Auftragserteilung für die notwendigen baulichen Ergänzungen duldeten keinen Aufschub.
Es gab keine andere Möglichkeit, so kurzfristig den bestehenden Bedarf an Plätzen zu decken. Eine
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters war unumgänglich, da es nicht möglich war, in der Kürze
der zur Verfügung stehenden Zeit auch unter Außerachtlassung der Ladungsfristen eine
Stadtratssitzung einzuberufen, in welcher der Stadtrat beschlussfähig gewesen wäre.
1. Ausgangssituation/ Begründung der Notwendigkeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden
Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die
Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf
5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350
Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der
Unterbringung von Asylsuchenden.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und
Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten
reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu
können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine
vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten
Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht
vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet.
Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig
zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für
eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der
bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen.
2. Beschreibung des Vorhabens
Zur weiteren Untersetzung des Kapazitätsbedarfes wird das Hochhaus am Brühl. Brühl
34-50, für eine kurzfristige und befristete wohnartige Unterbringung von ca. 522
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vorgeschlagen.
Nach einer erfolgten Vorprüfung durch das Sozialamt hinsichtlich der Eignung des
Objektes aus fachamtlicher Sicht (Größe, innerer und äußerer Zuschnitt, Lage im
Stadtgebiet, Infrastruktur im Umfeld, Verfügbarkeit) wurde der Standort auch von der
Polizei (?) sowie weiteren beteiligten Fachämtern und Mitgliedern der Projektgruppe Asyl
auf seine Eignung hin überprüft und befürwortet.
2.1 Lage des Objektes und bauliche Voraussetzungen
Bei dem Hochhaus am Brühl handelt es sich um ein Bürohaus mit einer Fläche von ca
9.000 qm.
Das Objekt kann mit wenigen Maßnahmen (kein raumbildender Umbau, keine neuen
Bodenbeläge, Teeküchen in den Etagen, insgesamt gepflegter Eindruck, im Erdgeschoss
Anschaffung und Einbau von ca. 50 Duschen, einzelnen Reparatur- und
Reinigunsleistungen) sofort einer Nutzung zugeführt werden. Da ein Brandschutzkonzept
noch nicht vorliegt wird sicherheitshalber ein personellen Brandschutzaufwand
berücksichtigt.
Die Gesamtkapazität liegt bei ca. 522 Plätzen. Die Zimmer werden von 2 – 6 Personen
genutzt werden. Kochgelegenheiten (Herde) werden im Erdgeschoss konzentriert und dies
wird als Kommunikationszentrum verstanden (Tische, Bänke, Fernsehgelegenheiten). Ein
Wachdienst kann im Erdgeschoss untergebracht werden.
Als Aufenthaltsfläche im Freien ist eine Teilfläche des städtischen Grundstücks 362/3
denkbar.
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Das Haus befindet sich in privatem Besitz. Es soll für den Zeitraum von Oktober 2015 –
April 2016 angemietet werden.
2.2 Eckpunkte des Mietvertrages/Nutzungsvereinbarung: Verhandlungsergebnisse
Der Vermieter ist bereit, das Gebäude mietfrei zur Nutzung zu überlassen. Der Vermieter
verlangt lediglich die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen für die Herstellung
der sofortigen Nutzungsfähigkeit (s.o. für Anschaffung und Montage ca. 50 Duschen,
Reinigung, u.ä.)
Der aktuelle Verhandlungsstand zum 25.09.2015 mit dem Vermieter wird nachfolgend kurz
zusammengefasst:
•
•
•
•
Laufzeit: bis April 2016
Nutzungsbeginn: sehr kurzfristige Realisierung (1-2 Wochen)
Mietzins: 0 €/m²
Erstattung von für die Nutzungsfähigkeit notwendigem Aufwand in Höhe von ca.
110.000 €
Legt man eine Nutzfläche von ca. 9.ooo qm und 6 Monate Nutzungszeit zugrunde ergäbe
das eine Kaltmiete von um die 2 €/qm. Die Anschaffung und der Anschluss von 50
Einzelduschen ist darin enthalten.
Ein Mietvertrag auf Basis dieser Konditionen/eine Vereinbarung über eine Einmalzahlung
erfolgt kurzfristig.
•
2.3 Bewirtschaftung und Soziale Betreuung in der Einrichtung
Neben der reinen Anmietung des Objektes bedarf es eines Angebotes an sozialer Betreuung sowie einer Bewirtschaftung des Hauses. Auf Grund der gesammelten positiven Erfahrungen bei der Bewirtschaftung und Betreuung aus einer Hand in bestehenden Einrichtungen der Stadt Leipzig wird bei der Vergabe der Leistungen ein vergleichbarer Ansatz
verfolgt.
Die Leistungen zur sozialen Betreuung und Bewirtschaftung des Objektes Hochhaus am
Brühl sind Gegenstand einer Ausschreibung.
Die Bewirtschaftung beinhaltet:
• die Unterhaltung, Instandsetzung
Gemeinschaftsflächen,
sowie
Versorgung
und
Reinigung
der
•
die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten,
•
die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
•
die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen,
•
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken
(Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.).
Das ebenso im Objekt vorzuhaltende Angebot an Betreuungsleistungen (soziale Betreuung) soll sich an den individuellen Problemlagen der Bewohner/-innen orientieren.
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2.4 Sicherheitskonzept
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in RBV-1825/13
gesetzten Standard der Kategorie I zur Anwendung zu bringen.
3. Wirtschaftlichkeit
Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt Hochhaus am Brühl
soll durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses
Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben.
Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass
sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern
günstiger gestaltet werden kann.
Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden
Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen.
Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich
37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je
VZÄ (Bruttopersonalkosten) an.
Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen,
dass ab 2014 für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von
38,7 TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca.
50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2.
4. Zeitliche Einordnung des Vorhabens
•
•
•
•
28.09.2015 Beschlussfassung der Dienstberatung Oberbürgermeister
Standort und Verhandlungsauftrag für Mietvertrag
KW 40/2015 Herstellung der Bezugsfähigkeit des Objektes
KW 41/2015 Objektübergabe und Nutzungsbeginn
April 2016 voraussichtliches Nutzungsende
zum
5. Finanzielle Auswirkungen
5.1 Aufwendungen und Erträge für das Objekt Brühl 34-50
Eine Kaltmiete fällt nicht an. Über eine Nebenkostenpauschale ist noch keine
Verständigung erfolgt. Generell werden nur diejenigen Betriebs- und Nebenkosten gezahlt,
die dem Vermieter auch tatsächlich entstehen. Für die Berechnung der
Haushaltsauswirkungen wurden sie bisher noch nicht berücksichtigt.
Die Bestimmung der voraussichtlichen Aufwendungen für die Erstausstattung, Ersatzausstattung, die Bewirtschaftung des Hauses und die soziale Betreuung der
1Annahme:
2
Entgeltgruppe E 4
variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung
Seite 3
Bewohner erfolgt grundsätzlich anhand von Erfahrungswerten bzw. bisherigen
Ausschreibungsergebnissen und dem gemäß RBV-1825/13 und RBV-1826/13 vom
21.11.2013 festgelegten Personalschlüssel.
Haushalt 2015
Hochhaus Brühl
522 Plätze
3 Monate
Haushalt 2016
Hochhaus Brühl
522 Plätze
4 Monate
1.965.350
1.683.400
0
0
dav. Ausstattung/Inventar
626.400
62.650
dav. Bewirtschaftung
156.600
208.800
dav. Betreuung
156.600
208.800
42.000
56.000
Bewachung
127.500
170.000
dav. Leistungen AsylbLG
746250
977150
Duschcontainer (50_UH)
110.000
0
Aufwendungen
dav. Miete
dav. Brandschutzmaßnahmen
Es wird davon ausgegangen, dass die Aufwendungen und Auszahlungen zur
Unterbringung der Asylbewerber in voller Höhe vom Bund sowie vom Freistaat Sachsen
erstattet werden.
Für das Jahr 2015 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.965.350 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
Für das Jahr 2016 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.683.400 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
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