Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037787.pdf
Größe
171 kB
Erstellt
28.09.15, 12:00
Aktualisiert
08.03.18, 15:06

öffnen download melden Dateigröße: 171 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Eilentscheidung Nr. VI-DS-01903 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Vorberatung 28.10.2015 Mitteilung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Grundsatzbeschluss für die Nutzung eines Bürogebäudes als Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete im Hochhaus Brühl, Brühl 34-50; Ausführungsbeschluss für die Anmietung, Ausstattung, Bewirtschaftung, Bewachung und soziale Betreuung Beschluss: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung am 28.10.2015 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für 2015 für die Herrichtung der Unterkunft (Duschcontainer) in Höhe von 110.000 € im zentralen Budget „Amt 50 – Bauliche und technische Unterhaltung (50_UH) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt Asyl (1098300000). 2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element 1.100.313.001.27 (GU Asyl Notunterbringung) für 2015 in Höhe von 1.965.350 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element 1.100.313.001.27(GU Asyl Notunterbringung) für 2016 in Höhe von 1.683.400 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 4. Die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und die Leistungen der sozialen Betreuung in der Notunterkunft werden an externe Partner vergeben. ausgefertigt: 30.09.2015 Burkhard Jung Oberbürgermeister Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 1.855.350 110.000 1.100.313.001.27 50_UH 2016 1.683.400 1.100.313001.27 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Begründung Eilfallkompetenz: Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalls eine rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann. Nahezu alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt, wöchentlich 200 Flüchtlinge an die Stadt zu übergeben. Um auch in der kalten Jahreszeit die Unterbringung in beheizten Räumlichkeiten gewährleisten zu können, ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben. Das Hochhaus Bühl kann kurzfristig hergerichtet werden für eine von Oktober 2015 - April 2016 befristete wohnartige Unterbringung von ca. 522 Asylbewerber/-innen. Vertragsabschluß und Auftragserteilung für die notwendigen baulichen Ergänzungen duldeten keinen Aufschub. Es gab keine andere Möglichkeit, so kurzfristig den bestehenden Bedarf an Plätzen zu decken. Eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters war unumgänglich, da es nicht möglich war, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit auch unter Außerachtlassung der Ladungsfristen eine Stadtratssitzung einzuberufen, in welcher der Stadtrat beschlussfähig gewesen wäre. 1. Ausgangssituation/ Begründung der Notwendigkeit Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. 2. Beschreibung des Vorhabens Zur weiteren Untersetzung des Kapazitätsbedarfes wird das Hochhaus am Brühl. Brühl 34-50, für eine kurzfristige und befristete wohnartige Unterbringung von ca. 522 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vorgeschlagen. Nach einer erfolgten Vorprüfung durch das Sozialamt hinsichtlich der Eignung des Objektes aus fachamtlicher Sicht (Größe, innerer und äußerer Zuschnitt, Lage im Stadtgebiet, Infrastruktur im Umfeld, Verfügbarkeit) wurde der Standort auch von der Polizei (?) sowie weiteren beteiligten Fachämtern und Mitgliedern der Projektgruppe Asyl auf seine Eignung hin überprüft und befürwortet. 2.1 Lage des Objektes und bauliche Voraussetzungen Bei dem Hochhaus am Brühl handelt es sich um ein Bürohaus mit einer Fläche von ca 9.000 qm. Das Objekt kann mit wenigen Maßnahmen (kein raumbildender Umbau, keine neuen Bodenbeläge, Teeküchen in den Etagen, insgesamt gepflegter Eindruck, im Erdgeschoss Anschaffung und Einbau von ca. 50 Duschen, einzelnen Reparatur- und Reinigunsleistungen) sofort einer Nutzung zugeführt werden. Da ein Brandschutzkonzept noch nicht vorliegt wird sicherheitshalber ein personellen Brandschutzaufwand berücksichtigt. Die Gesamtkapazität liegt bei ca. 522 Plätzen. Die Zimmer werden von 2 – 6 Personen genutzt werden. Kochgelegenheiten (Herde) werden im Erdgeschoss konzentriert und dies wird als Kommunikationszentrum verstanden (Tische, Bänke, Fernsehgelegenheiten). Ein Wachdienst kann im Erdgeschoss untergebracht werden. Als Aufenthaltsfläche im Freien ist eine Teilfläche des städtischen Grundstücks 362/3 denkbar. Seite 1 Das Haus befindet sich in privatem Besitz. Es soll für den Zeitraum von Oktober 2015 – April 2016 angemietet werden. 2.2 Eckpunkte des Mietvertrages/Nutzungsvereinbarung: Verhandlungsergebnisse Der Vermieter ist bereit, das Gebäude mietfrei zur Nutzung zu überlassen. Der Vermieter verlangt lediglich die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen für die Herstellung der sofortigen Nutzungsfähigkeit (s.o. für Anschaffung und Montage ca. 50 Duschen, Reinigung, u.ä.) Der aktuelle Verhandlungsstand zum 25.09.2015 mit dem Vermieter wird nachfolgend kurz zusammengefasst: • • • • Laufzeit: bis April 2016 Nutzungsbeginn: sehr kurzfristige Realisierung (1-2 Wochen) Mietzins: 0 €/m² Erstattung von für die Nutzungsfähigkeit notwendigem Aufwand in Höhe von ca. 110.000 € Legt man eine Nutzfläche von ca. 9.ooo qm und 6 Monate Nutzungszeit zugrunde ergäbe das eine Kaltmiete von um die 2 €/qm. Die Anschaffung und der Anschluss von 50 Einzelduschen ist darin enthalten. Ein Mietvertrag auf Basis dieser Konditionen/eine Vereinbarung über eine Einmalzahlung erfolgt kurzfristig. • 2.3 Bewirtschaftung und Soziale Betreuung in der Einrichtung Neben der reinen Anmietung des Objektes bedarf es eines Angebotes an sozialer Betreuung sowie einer Bewirtschaftung des Hauses. Auf Grund der gesammelten positiven Erfahrungen bei der Bewirtschaftung und Betreuung aus einer Hand in bestehenden Einrichtungen der Stadt Leipzig wird bei der Vergabe der Leistungen ein vergleichbarer Ansatz verfolgt. Die Leistungen zur sozialen Betreuung und Bewirtschaftung des Objektes Hochhaus am Brühl sind Gegenstand einer Ausschreibung. Die Bewirtschaftung beinhaltet: • die Unterhaltung, Instandsetzung Gemeinschaftsflächen, sowie Versorgung und Reinigung der • die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, • die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften, • die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, • die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.). Das ebenso im Objekt vorzuhaltende Angebot an Betreuungsleistungen (soziale Betreuung) soll sich an den individuellen Problemlagen der Bewohner/-innen orientieren. Seite 2 2.4 Sicherheitskonzept Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in RBV-1825/13 gesetzten Standard der Kategorie I zur Anwendung zu bringen. 3. Wirtschaftlichkeit Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt Hochhaus am Brühl soll durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen. Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich 37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen, dass ab 2014 für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2. 4. Zeitliche Einordnung des Vorhabens • • • • 28.09.2015 Beschlussfassung der Dienstberatung Oberbürgermeister Standort und Verhandlungsauftrag für Mietvertrag KW 40/2015 Herstellung der Bezugsfähigkeit des Objektes KW 41/2015 Objektübergabe und Nutzungsbeginn April 2016 voraussichtliches Nutzungsende zum 5. Finanzielle Auswirkungen 5.1 Aufwendungen und Erträge für das Objekt Brühl 34-50 Eine Kaltmiete fällt nicht an. Über eine Nebenkostenpauschale ist noch keine Verständigung erfolgt. Generell werden nur diejenigen Betriebs- und Nebenkosten gezahlt, die dem Vermieter auch tatsächlich entstehen. Für die Berechnung der Haushaltsauswirkungen wurden sie bisher noch nicht berücksichtigt. Die Bestimmung der voraussichtlichen Aufwendungen für die Erstausstattung, Ersatzausstattung, die Bewirtschaftung des Hauses und die soziale Betreuung der 1Annahme: 2 Entgeltgruppe E 4 variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung Seite 3 Bewohner erfolgt grundsätzlich anhand von Erfahrungswerten bzw. bisherigen Ausschreibungsergebnissen und dem gemäß RBV-1825/13 und RBV-1826/13 vom 21.11.2013 festgelegten Personalschlüssel. Haushalt 2015 Hochhaus Brühl 522 Plätze 3 Monate Haushalt 2016 Hochhaus Brühl 522 Plätze 4 Monate 1.965.350 1.683.400 0 0 dav. Ausstattung/Inventar 626.400 62.650 dav. Bewirtschaftung 156.600 208.800 dav. Betreuung 156.600 208.800 42.000 56.000 Bewachung 127.500 170.000 dav. Leistungen AsylbLG 746250 977150 Duschcontainer (50_UH) 110.000 0 Aufwendungen dav. Miete dav. Brandschutzmaßnahmen Es wird davon ausgegangen, dass die Aufwendungen und Auszahlungen zur Unterbringung der Asylbewerber in voller Höhe vom Bund sowie vom Freistaat Sachsen erstattet werden. Für das Jahr 2015 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.965.350 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). Für das Jahr 2016 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.683.400 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 6. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. Seite 4