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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037591.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
21.09.15, 12:00
Aktualisiert
03.02.16, 09:58

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Ratsversammlung Eilentscheidung Nr. VI-DS-01882 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Vorberatung 28.10.2015 Mitteilung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Nutzung der Pavillons 10.13 und 10.14 auf der Alten Messe als Unterkunft für Asylbewerber/innen und Geduldete in der Straße des 18. Oktober 46 Beschluss: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung am 28.10.2015: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element 1.100.313.001.27 (Notunterkünfte und Pensionen) für 2015 in Höhe von 572.700 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element 1.100.313.001.47 (GU Asyl - Messehalle 17) für 2016 in Höhe von 570.900 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). ausgefertigt am 30.09.2015 Burkhard Jung Oberbürgermeister Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2015 2016 572.700 570.900 Einzahlungen 1.100.313.001.27 1.100.313.001.27        Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Begründung Eilfallkompetenz: Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalls eine rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann. Nahezu alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt, wöchentlich 200 Flüchtlinge an die Stadt zu übergeben. Um auch in der kalten Jahreszeit die Unterbringung in beheizten Räumlichkeiten gewährleisten zu können, ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben. Die Pavillons 10.13 und 10.14 können kurzfristig hergerichtet werden für eine von Oktober 2015 – März 2016 befristete wohnartige Unterbringung von ca. 99 Asylbewerber/-innen. Vertragsabschluß und Auftragserteilung für die notwendigen baulichen Ergänzungen duldeten keinen Aufschub. Es gab keine andere Möglichkeit, so kurzfristig den bestehenden Bedarf an Plätzen zu decken. Eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters war unumgänglich, da es nicht möglich war, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit auch unter Außerachtlassung der Ladungsfristen eine Stadtratssitzung einzuberufen, in welcher der Stadtrat beschlussfähig gewesen wäre. 1. Begründung der Notwendigkeit Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Pro gnose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantrags stellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Gedulde ten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. 2. Beschreibung des Vorhabens 2.1 Objekt Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, sollen auf der Alten Messe, Straße des 18. Oktobers 46, 04103 Leipzig im Ortsteil Zentrum-Südost die Pavillons 10.13 und 10.14 voraussichtlich ab Oktober 2015 befristet bis Ende März 2016 als Notunterkunft genutzt werden. Die Bewohner sollen so schnell wie möglich in Gemeinschaftsunterkünfte oder in eine eigene Wohnung umziehen. Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet, wobei hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen durch die Nutzung als Notunterkunft von den Standards abgewichen wird. Die für die Nutzung vorgesehenen Bereiche der Pavillons sind derzeit ungenutzt. Sie befinden sich noch bis 31.03.2015 im Eigentum der LEVG Leipziger Entwicklungs- u. Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks – KG, einer städtischen Tochtergesellschaft. Eine Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge über den 31.03.2016 hinaus, wäre mit dem neuen Besitzer abzustimmen. In den Pavillons können kurzfristig Plätze für 99 Personen, davon 45 im Pavillon 10.13 und 44 im Pavillon 10.14 geschaffen werden. Der Zugang zur Unterkunft erfolgt über die Straße des 18. Oktobers. Im Pavillon 10.13. können 390 m² genutzt werden. Die Betten sollen im Hallenbereich ohne feste Unterteilung aufgestellt werden. Mit 2,60 m hohen Trennwänden sollen im Erdgeschoss einzelne Bereiche von 5 bis 6 Betten voneinander abgetrennt werden. Der Galeriebereich soll für die soziale Betreuung genutzt werden. Im Erdgeschoss soll in einem separaten Raum Küche und Speiseraum eingerichtet werden. Die Sanitärbereiche sollen um Duschen erweitert werden. Im Pavillon 10.14 können 970 Seite 1 m² genutzt werden. Es sollen auch die mit Dachfenstern ausgestatteten Räume zur Belegung genutzt werden – auf diese Weise können 44 Plätze geschaffen werden. Es werden Wohngruppen mit Schlaf- und Wohnräumen und eigenen Küchen und Sanitärbereichen eingerichtet. Vermieter wird die LEVG Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. GrundstücksKG, Deutscher Platz 4, 04103 Leipzig, sein. 2.2 Miete Da die Nutzung der Pavillons als kurzzeitiges Interim ausgelegt ist, sollen die notwendigen Anlagen und Ausstattungen nach Möglichkeit angemietet werden. Dies betrifft unter anderem die Sanitärcontainer und Sichtschutzabtrennung mit Bauzaun. Hinzukommen noch eine Grundmiete und sonstige Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser, Grundsteuer u.a. Die Bruttokaltmiete für die Pavillons beträgt 2,38 € je Quadratmeter. Aufgrund der Nutzung während der Wintermonate wird eine Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 4 € brutto je Quadratmeter veranschlagt. Die monatlichen Kosten für Miete und Nebenkostenvoraus zahlung belaufen sich für beide Pavillons auf 8.677 € brutto. 2.3 Sicherheitskonzept Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung werden die für die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Grundlage genommen. Zur Sicherung der Liegenschaft während der Baudurchführung wird eine Bewachung im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen beauftragt. 2.4 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung Die Leistungen zur Bewirtschaftung, Bewachung und sozialen Betreuung des Objektes einschließlich Cateringleistungen für die unterzubringenden Flüchtlinge sollen vergeben werden. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Aufgrund eines erhöhten Betreuungsbedarfes durch die räumliche Situation im Pavillon 10.13 und zusätzliche Leistungen wie Essenausgabe sind intensivere Betreuungszeiten und damit ein höherer Personalschlüssel erforderlich. Eine medizinische Betreuung erfolgt über Ehrenamtliche, deren Aufwand vergütet wird. 3. Zeitliche Einordnung des Vorhabens 28.09.2015 Grundsatz- und Ausführungsbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters und Mittelbereitstellung 09/2015 Baubeschluss Aufsichtsrat LEVG 09/2015 Beginn Baudurchführung Seite 2 10/2015 Nutzungsbeginn Die Gebäude sollen ab Oktober 2015 fertig gestellt und genutzt werden können. 4. Finanzielle Auswirkungen – Einordnung in den städtischen Haushalt 2015 2016 Pavillon 10.13 und 10.14 Pavillon 10.13 und 10.14 99 Plätze 99 Plätze 3 Monate 3 Monate Aufwendungen 572.700 € 570.900 € 26.100 € 26.100 € 125.550 € 125.550 € Bewirtschaftung 20.100 € 20.100 € Essenausgabe 30.000 € 30.000 € 750 € 750 € 151.350 € 151.350 € Verpflegung/Speisenversorgung 15.900 € 15.900 € Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung 12.300 € 10.500 € Sachkosten laufender Betrieb 52.550 € 52.550 € 138.100 € 138.100 € davon: Miete, Betriebskosten Bewachung während Nutzung medizinische Betreuung soziale Betreuung Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe Es wird davon ausgegangen, dass die Aufwendungen und Auszahlungen zur Unterbringung der Asylbewerber/-innen in voller Höhe vom Bund sowie vom Freistaat Sachsen erstattet werden. Für das Jahr 2015 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 572.700 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). Für das Jahr 2016 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 570.900 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 5. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. Seite 3