Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1037591.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
21.09.15, 12:00
Aktualisiert
03.02.16, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Eilentscheidung Nr. VI-DS-01882
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Vorberatung
28.10.2015
Mitteilung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Nutzung der
Pavillons 10.13 und 10.14 auf der Alten Messe als Unterkunft für Asylbewerber/innen und Geduldete in der Straße des 18. Oktober 46
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der
Ratsversammlung am 28.10.2015:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.27 (Notunterkünfte und Pensionen) für 2015 in Höhe von 572.700 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt
Asyl“ (1098300000).
2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.47 (GU Asyl - Messehalle 17) für 2016 in Höhe von 570.900 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“
(1098300000).
ausgefertigt am 30.09.2015
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2015
2016
572.700
570.900
Einzahlungen
1.100.313.001.27
1.100.313.001.27
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Begründung Eilfallkompetenz:
Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalls eine
rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann.
Nahezu alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten
in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in
Pensionen sind derzeit ausgelastet. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt, wöchentlich 200
Flüchtlinge an die Stadt zu übergeben. Um auch in der kalten Jahreszeit die Unterbringung in
beheizten Räumlichkeiten gewährleisten zu können, ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben.
Die Pavillons 10.13 und 10.14 können kurzfristig hergerichtet werden für eine von Oktober 2015 –
März 2016 befristete wohnartige Unterbringung von ca. 99 Asylbewerber/-innen. Vertragsabschluß
und Auftragserteilung für die notwendigen baulichen Ergänzungen duldeten keinen Aufschub.
Es gab keine andere Möglichkeit, so kurzfristig den bestehenden Bedarf an Plätzen zu decken. Eine
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters war unumgänglich, da es nicht möglich war, in der Kürze
der zur Verfügung stehenden Zeit auch unter Außerachtlassung der Ladungsfristen eine
Stadtratssitzung einzuberufen, in welcher der Stadtrat beschlussfähig gewesen wäre.
1.
Begründung der Notwendigkeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden
Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Pro gnose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402
erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantrags stellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung
von Asylsuchenden.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Gedulde ten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen
nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar
schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest
teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die
Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird.
Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen.
2.
Beschreibung des Vorhabens
2.1 Objekt
Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu
können, sollen auf der Alten Messe, Straße des 18. Oktobers 46, 04103 Leipzig im Ortsteil
Zentrum-Südost die Pavillons 10.13 und 10.14 voraussichtlich ab Oktober 2015 befristet
bis Ende März 2016 als Notunterkunft genutzt werden. Die Bewohner sollen so schnell
wie möglich in Gemeinschaftsunterkünfte oder in eine eigene Wohnung umziehen.
Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt
Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet, wobei hinsichtlich der
räumlichen Voraussetzungen durch die Nutzung als Notunterkunft von den Standards
abgewichen wird.
Die für die Nutzung vorgesehenen Bereiche der Pavillons sind derzeit ungenutzt. Sie befinden sich noch bis 31.03.2015 im Eigentum der LEVG Leipziger Entwicklungs- u. Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks – KG, einer städtischen Tochtergesellschaft. Eine Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge über den 31.03.2016 hinaus, wäre mit
dem neuen Besitzer abzustimmen.
In den Pavillons können kurzfristig Plätze für 99 Personen, davon 45 im Pavillon 10.13
und 44 im Pavillon 10.14 geschaffen werden. Der Zugang zur Unterkunft erfolgt über die
Straße des 18. Oktobers. Im Pavillon 10.13. können 390 m² genutzt werden. Die Betten
sollen im Hallenbereich ohne feste Unterteilung aufgestellt werden. Mit 2,60 m hohen
Trennwänden sollen im Erdgeschoss einzelne Bereiche von 5 bis 6 Betten voneinander
abgetrennt werden. Der Galeriebereich soll für die soziale Betreuung genutzt werden. Im
Erdgeschoss soll in einem separaten Raum Küche und Speiseraum eingerichtet werden.
Die Sanitärbereiche sollen um Duschen erweitert werden. Im Pavillon 10.14 können 970
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m² genutzt werden. Es sollen auch die mit Dachfenstern ausgestatteten Räume zur
Belegung genutzt werden – auf diese Weise können 44 Plätze geschaffen werden. Es
werden Wohngruppen mit Schlaf- und Wohnräumen und eigenen Küchen und
Sanitärbereichen eingerichtet.
Vermieter wird die LEVG Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH &
Co. GrundstücksKG, Deutscher Platz 4, 04103 Leipzig, sein.
2.2 Miete
Da die Nutzung der Pavillons als kurzzeitiges Interim ausgelegt ist, sollen die notwendigen
Anlagen und Ausstattungen nach Möglichkeit angemietet werden. Dies betrifft unter
anderem die Sanitärcontainer und Sichtschutzabtrennung mit Bauzaun. Hinzukommen
noch eine Grundmiete und sonstige Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser,
Grundsteuer u.a.
Die Bruttokaltmiete für die Pavillons beträgt 2,38 € je Quadratmeter. Aufgrund der Nutzung
während der Wintermonate wird eine Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 4 € brutto
je Quadratmeter veranschlagt. Die monatlichen Kosten für Miete und Nebenkostenvoraus zahlung belaufen sich für beide Pavillons auf 8.677 € brutto.
2.3 Sicherheitskonzept
Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig
in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden.
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung werden die für die in RBV-1825/13 beschriebenen
Maßnahmen der Kategorie I zur Grundlage genommen. Zur Sicherung der Liegenschaft
während der Baudurchführung wird eine Bewachung im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen
beauftragt.
2.4 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung
Die Leistungen zur Bewirtschaftung, Bewachung und sozialen Betreuung des Objektes
einschließlich Cateringleistungen für die unterzubringenden Flüchtlinge sollen vergeben
werden. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein
Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Aufgrund eines erhöhten
Betreuungsbedarfes durch die räumliche Situation im Pavillon 10.13 und zusätzliche
Leistungen wie Essenausgabe sind intensivere Betreuungszeiten und damit ein höherer
Personalschlüssel erforderlich. Eine medizinische Betreuung erfolgt über Ehrenamtliche,
deren Aufwand vergütet wird.
3.
Zeitliche Einordnung des Vorhabens
28.09.2015
Grundsatz- und Ausführungsbeschluss der Dienstberatung
des Oberbürgermeisters und Mittelbereitstellung
09/2015
Baubeschluss Aufsichtsrat LEVG
09/2015
Beginn Baudurchführung
Seite 2
10/2015
Nutzungsbeginn
Die Gebäude sollen ab Oktober 2015 fertig gestellt und genutzt werden können.
4.
Finanzielle Auswirkungen – Einordnung in den städtischen Haushalt
2015
2016
Pavillon 10.13 und 10.14 Pavillon 10.13 und 10.14
99 Plätze
99 Plätze
3 Monate
3 Monate
Aufwendungen
572.700 €
570.900 €
26.100 €
26.100 €
125.550 €
125.550 €
Bewirtschaftung
20.100 €
20.100 €
Essenausgabe
30.000 €
30.000 €
750 €
750 €
151.350 €
151.350 €
Verpflegung/Speisenversorgung
15.900 €
15.900 €
Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung
12.300 €
10.500 €
Sachkosten laufender Betrieb
52.550 €
52.550 €
138.100 €
138.100 €
davon:
Miete, Betriebskosten
Bewachung während Nutzung
medizinische Betreuung
soziale Betreuung
Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe
Es wird davon ausgegangen, dass die Aufwendungen und Auszahlungen zur
Unterbringung der Asylbewerber/-innen in voller Höhe vom Bund sowie vom Freistaat
Sachsen erstattet werden.
Für das Jahr 2015 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 572.700 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
Für das Jahr 2016 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 570.900 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
5.
Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
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