Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1037790.pdf
Größe
240 kB
Erstellt
28.09.15, 12:00
Aktualisiert
30.06.17, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Eilentscheidung Nr. VI-DS-01904
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Vorberatung
28.10.2015
Mitteilung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO; Änderung
Ausführungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und
Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände Torgauer Straße 290
Beschlussvorschlag:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der
Ratsversammlung am 28.10.2015
Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für 2015 werden in Höhe von
insgesamt 4.200.000 € im PSP-Element 7.0001474.700 (Asyl – Torgauer Straße 290
Systembauweise) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung im Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000).
ausgefertigt: 29.09.2015
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
4.200.000
7.0001474.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
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Begründung Eilfallkompetenz:
Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalls eine
rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann. Der
Ausführungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in
Systembauweise auf dem Freigelände Torgauer Straße 290 wurde in der letzten Stadtratssitzung
beschlossen. Die daraufhin durchgeführte Einholung von Angeboten für Container hat ergeben,
dass die favorisierte Variante zur Anmietung eines Teils der Container dazu geführt hätte, dass der
unbedingt erforderliche Bereitstellungstermin 2016 auf keinen Fall hätte gehalten werden können.
Das Angebot eines anderen Bieters zum Kauf der Container stellt dies aber sicher. Allerdings war
der Termin zur Annahme des Angebotes so eng gesetzt, dass eine Beauftragung am 29.09.2015
erfolgen musste, sonst wären die Container anderweitig verkauft worden. Der Ankauf der Container
macht eine Änderung des Stadtratsbeschlusses erforderlich, da die Mietvariante die beschlossenen
Mittel zur Anmietung über die Mietzeit (ab 2016) verteilt, während der Ankauf der Container eine
kurzfristige Bereitstellung bereits ab 2015 erfordert. Da es keine Möglichkeit gab, auf einem anderen
Anbieter zurückzugreifen, war eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters unumgänglich, da es
nicht möglich war, in der Kürze der zu Verfügung stehenden Zeit (28. und 29.09.2015) auch unter
Außerachtlassung der Ladungsfrist eine Stadtratssitzung einzuberufen, in welcher der Stadtrat
beschlussfähig gewesen wäre.
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Information zur
Änderung des Ausführungsbeschlusses VI-DS-01826 durch
Eilentscheidung des OBM VI-DS-01904
für die Maßnahme
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in
Systembauweise auf dem Freigelände der Einrichtung in der Torgauer Straße
290
(außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO für 2015)
Bauvorhaben:
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Sozialamt
Sozialamt
Stadthaus, Burgplatz 1, 04109 Leipzig
Baufachamt
Stadt Leipzig
Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Technisches Rathaus
Prager Straße 118 - 136, 04317 Leipzig
Vertretung Baufachamt:
LESG
Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
Salomonstr. 21, 04103 Leipzig
Stand:
25.09.15
Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG
Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf
dem Freigelände der Einrichtung in der Torgauer Straße 290
Stand vom: 25.09.15
Inhaltsverzeichnis
1
Präambel........................................................................................................................... 2
2
Investitionsaufwand ........................................................................................................2
3
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen .......................................................3
4
Einordnung in die Haushaltsplanung ............................................................................4
Präambel
Die Beschlussvorlage VI-DS-01826 wird geändert.
Bisher war geplant, dass 6 Bungaloweinheiten mit einer Laufzeit von 24 Monaten gemietet
werden, damit entstehen 1.728 T€ Mietkosten. Weitere 4 Bungaloweinheiten sollten mit
einem Investitionsaufwand von 1.152 T€ gekauft werden.
Eine zeitliche Begrenzung der Nutzung der Gesamtanlage ist nicht absehbar. Die
vorliegenden Angebote für die Anmietung der 6 Bungaloweinheiten beinhalten Liefertermine,
bei denen die geplante Inbetriebnahme der Gesamtanlage im März 2016 nicht sichergestellt
werden kann. Das vorliegende Kaufangebot sichert die Lieferung bis März 2016 ab. Damit
wird der Kauf der Gesamtanlage wirtschaftlicher, weil ohne Erhöhung der im
Ursprungsbeschluss eingestellten Finanzmittel weiterhin umgesetzt werden kann. Die
Umsetzung der Maßnahme erfolgt weiterhin für temporäre Wohnnutzung ohne EnEV 14.
Die neue Investitionssumme setzt sich zusammen aus dem bisherigen Mietanteil i.H.v. 1.728
T€ und dem Kaufanteil i.H.v. 1.152 T€ auf nunmehr 2.880 T€, die in der Kostengruppe 300
enthalten sind. Die beschlossenen Gesamtkosten von 4.200 T€ werden nicht überschritten.
Der in der Begründung der Beschlussvorlage VI-DS-01826 enthaltene Punkt 8. Finanzielle
Auswirkungen wird wie nachfolgend neu gefasst:
Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
19 %
Ansatz Kauf
Kostenüberschlag
KG-Nr. Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
300
Bauwerk – Baukonstruktionen
Kosten
0,00 €
50.000,00 €
3.500.000,00 €
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Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG
Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf
dem Freigelände der Einrichtung in der Torgauer Straße 290
Stand vom: 25.09.15
400
Bauwerk – Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
100 700
Summe
davon Investitionshaushalt
50.000,00 €
425.000,00 €
0,00 €
175.000,00 €
4.200.000,00 €
4.200.00,00 €
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
•
•
•
•
•
•
KG 100: Stadt Leipzig
KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für die
Baufeldfreimachung, Rückbau - massive Einfriedung, Betonflächen und Stacheldraht
erfasst.
KG 300 und 400: Die Interimsbauten sind als voll ausgestattete Modulbaukörper
geplant und sollen auf Streifenfundamenten gegründet werden. Hier sind auch die
Kosten für den Ankauf der Module , die im Investitionshaushalt zu verbuchen sind,
berücksichtigt.
KG 500: Für die Außenanlagen wurden Baukosten für die Herstellung der
Geländeoberflächen und befestigten Flächen sowie die Errichtung der notwendigen
Baukonstruktionen und technischen Anlagen einschl. der technischen Erschließung
auf dem Grundstück kalkuliert.
KG 600: Die Kosten werden durch den Betreiber / Nutzer getragen.
KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender
Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte
angesetzt.
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig aus Haushaltsmitteln. Die LESG tritt als
Bauherrenvertretung und Projektsteuerer auf.
Die Finanzierung der Maßnahme wird in drei Phasen sicher gestellt, wobei die Phase 1 in
dieser Vorlage zur Beschlussfassung eingereicht wird:
Phase 1 – Planung und Baufeldvorbereitung
Die Aufwendungen der Planungs- und Vorbereitungssphase sind den Kostengruppen 200,
teilweise 500 und 700 zuzuordnen. Finanziert werden soll die gesamte Planung
einschließlich der Projektsteuerung der LESG und die Baufeldvorbereitung. Aus der
Grobkalkulation wird ein Finanzbedarf von 250.000 € für diese erste Phase kalkuliert.
Phase 2 – Herrichten und Aufstellung Gebäude (Bauphase)
Die Aufwendungen der Bauphase setzten sich aus den Kostengruppen 300 (hier einmalige
Aufwendungen), 400, 500 und 700 (außer die Anteile aus Phase 1) zusammen.
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Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG
Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf
dem Freigelände der Einrichtung in der Torgauer Straße 290
Stand vom: 25.09.15
Insbesondere in der Kostengruppe 300 werden ausschließlich die einmaligen Baukosten zur
Gründung und Aufstellung der Gebäude entstehen. Die Bauphase wird mit ca. 1.070.000 €
Finanzmittelbedarf aus dem Haushalt angesetzt.
Phase 3 – Kauf der Gebäude / Module
Von den geplanten 10 Bungalowanlagen sollen alle käuflich erworben werden.
Bisher war geplant, dass 6 Bungaloweinheiten mit einer Laufzeit von 24 Monaten gemietet
werden, damit entstehen 1.728 T€ Mietkosten. Weitere 4 Bungaloweinheiten sollten mit
einem Investitionsaufwand von 1.152 T€ gekauft werden.
Eine zeitliche Begrenzung der Nutzung der Gesamtanlage ist nicht absehbar. Die
vorliegenden Angebote für die Anmietung der 6 Bungaloweinheiten beinhalten Liefertermine,
bei denen die geplante Inbetriebnahme der Gesamtanlage im März 2016 nicht sichergestellt
werden kann. Das vorliegende Kaufangebot sichert die Lieferung bis März 2016 ab. Damit
wird der Kauf der Gesamtanlage wirtschaftlicher, weil ohne Erhöhung der im
Ursprungsbeschluss eingestellten Finanzmittel weiterhin umgesetzt werden kann. Die
Bungaloweinheiten werden beschafft für die temporäre Wohnnutzung ohne EnEV 14.
Die neue Investitionssumme setzt sich zusammen aus dem bisherigen Mietanteil i.H.v. 1.728
T€ und dem Kaufanteil i.H.v. 1.152 T€ auf nunmehr 2.880 T€, die in der Kostengruppe 300
enthalten sind.
Einordnung in die Haushaltsplanung
Jahr
<2015>
<2016>
<2017>
<<2018>
Gesamt
0,00 €
0,00 €
0,00 € 250.000,00
€
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 1.070.000,
00 €
0,00 € 2.880.000,
00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 4.200.000,
00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Investitionshaushalt
Planung und
250.000,00 €
Baufeldvorbereit
ung (Phase 1)
Bau (Phase 2)
1.070.000,00
€
Ankauf und
2.880.000,00
Montage von 10
€
Bungalowanlage
n (Phase 3)
Gesamt
4.200.000,00
€
Ergebnishaushalt
0,00 €
0,00 €
Für das Jahr 2015 sind außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 4.200.000,00 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Finanzhaushalt „ (1098400000).
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