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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037790.pdf
Größe
240 kB
Erstellt
28.09.15, 12:00
Aktualisiert
30.06.17, 12:16

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Inhalt der Datei

Eilentscheidung Nr. VI-DS-01904 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Vorberatung 28.10.2015 Mitteilung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO; Änderung Ausführungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände Torgauer Straße 290 Beschlussvorschlag: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung am 28.10.2015 Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für 2015 werden in Höhe von insgesamt 4.200.000 € im PSP-Element 7.0001474.700 (Asyl – Torgauer Straße 290 Systembauweise) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000). ausgefertigt: 29.09.2015 Burkhard Jung Oberbürgermeister Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 4.200.000 7.0001474.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Seite 2/3 Begründung Eilfallkompetenz: Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalls eine rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann. Der Ausführungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände Torgauer Straße 290 wurde in der letzten Stadtratssitzung beschlossen. Die daraufhin durchgeführte Einholung von Angeboten für Container hat ergeben, dass die favorisierte Variante zur Anmietung eines Teils der Container dazu geführt hätte, dass der unbedingt erforderliche Bereitstellungstermin 2016 auf keinen Fall hätte gehalten werden können. Das Angebot eines anderen Bieters zum Kauf der Container stellt dies aber sicher. Allerdings war der Termin zur Annahme des Angebotes so eng gesetzt, dass eine Beauftragung am 29.09.2015 erfolgen musste, sonst wären die Container anderweitig verkauft worden. Der Ankauf der Container macht eine Änderung des Stadtratsbeschlusses erforderlich, da die Mietvariante die beschlossenen Mittel zur Anmietung über die Mietzeit (ab 2016) verteilt, während der Ankauf der Container eine kurzfristige Bereitstellung bereits ab 2015 erfordert. Da es keine Möglichkeit gab, auf einem anderen Anbieter zurückzugreifen, war eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters unumgänglich, da es nicht möglich war, in der Kürze der zu Verfügung stehenden Zeit (28. und 29.09.2015) auch unter Außerachtlassung der Ladungsfrist eine Stadtratssitzung einzuberufen, in welcher der Stadtrat beschlussfähig gewesen wäre. Seite 3/3 Information zur Änderung des Ausführungsbeschlusses VI-DS-01826 durch Eilentscheidung des OBM VI-DS-01904 für die Maßnahme Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände der Einrichtung in der Torgauer Straße 290 (außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO für 2015) Bauvorhaben: Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Sozialamt Sozialamt Stadthaus, Burgplatz 1, 04109 Leipzig Baufachamt Stadt Leipzig Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Technisches Rathaus Prager Straße 118 - 136, 04317 Leipzig Vertretung Baufachamt: LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH Salomonstr. 21, 04103 Leipzig Stand: 25.09.15 Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände der Einrichtung in der Torgauer Straße 290 Stand vom: 25.09.15 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel........................................................................................................................... 2 2 Investitionsaufwand ........................................................................................................2 3 Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen .......................................................3 4 Einordnung in die Haushaltsplanung ............................................................................4 Präambel Die Beschlussvorlage VI-DS-01826 wird geändert. Bisher war geplant, dass 6 Bungaloweinheiten mit einer Laufzeit von 24 Monaten gemietet werden, damit entstehen 1.728 T€ Mietkosten. Weitere 4 Bungaloweinheiten sollten mit einem Investitionsaufwand von 1.152 T€ gekauft werden. Eine zeitliche Begrenzung der Nutzung der Gesamtanlage ist nicht absehbar. Die vorliegenden Angebote für die Anmietung der 6 Bungaloweinheiten beinhalten Liefertermine, bei denen die geplante Inbetriebnahme der Gesamtanlage im März 2016 nicht sichergestellt werden kann. Das vorliegende Kaufangebot sichert die Lieferung bis März 2016 ab. Damit wird der Kauf der Gesamtanlage wirtschaftlicher, weil ohne Erhöhung der im Ursprungsbeschluss eingestellten Finanzmittel weiterhin umgesetzt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt weiterhin für temporäre Wohnnutzung ohne EnEV 14. Die neue Investitionssumme setzt sich zusammen aus dem bisherigen Mietanteil i.H.v. 1.728 T€ und dem Kaufanteil i.H.v. 1.152 T€ auf nunmehr 2.880 T€, die in der Kostengruppe 300 enthalten sind. Die beschlossenen Gesamtkosten von 4.200 T€ werden nicht überschritten. Der in der Begründung der Beschlussvorlage VI-DS-01826 enthaltene Punkt 8. Finanzielle Auswirkungen wird wie nachfolgend neu gefasst: Investitionsaufwand Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: Kostenermittlungsstufe: 19 % Ansatz Kauf Kostenüberschlag KG-Nr. Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk – Baukonstruktionen Kosten 0,00 € 50.000,00 € 3.500.000,00 € Seite 2 von 4 Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände der Einrichtung in der Torgauer Straße 290 Stand vom: 25.09.15 400 Bauwerk – Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten 100 700 Summe davon Investitionshaushalt 50.000,00 € 425.000,00 € 0,00 € 175.000,00 € 4.200.000,00 € 4.200.00,00 € Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: • • • • • • KG 100: Stadt Leipzig KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für die Baufeldfreimachung, Rückbau - massive Einfriedung, Betonflächen und Stacheldraht erfasst. KG 300 und 400: Die Interimsbauten sind als voll ausgestattete Modulbaukörper geplant und sollen auf Streifenfundamenten gegründet werden. Hier sind auch die Kosten für den Ankauf der Module , die im Investitionshaushalt zu verbuchen sind, berücksichtigt. KG 500: Für die Außenanlagen wurden Baukosten für die Herstellung der Geländeoberflächen und befestigten Flächen sowie die Errichtung der notwendigen Baukonstruktionen und technischen Anlagen einschl. der technischen Erschließung auf dem Grundstück kalkuliert. KG 600: Die Kosten werden durch den Betreiber / Nutzer getragen. KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte angesetzt. Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig aus Haushaltsmitteln. Die LESG tritt als Bauherrenvertretung und Projektsteuerer auf. Die Finanzierung der Maßnahme wird in drei Phasen sicher gestellt, wobei die Phase 1 in dieser Vorlage zur Beschlussfassung eingereicht wird: Phase 1 – Planung und Baufeldvorbereitung Die Aufwendungen der Planungs- und Vorbereitungssphase sind den Kostengruppen 200, teilweise 500 und 700 zuzuordnen. Finanziert werden soll die gesamte Planung einschließlich der Projektsteuerung der LESG und die Baufeldvorbereitung. Aus der Grobkalkulation wird ein Finanzbedarf von 250.000 € für diese erste Phase kalkuliert. Phase 2 – Herrichten und Aufstellung Gebäude (Bauphase) Die Aufwendungen der Bauphase setzten sich aus den Kostengruppen 300 (hier einmalige Aufwendungen), 400, 500 und 700 (außer die Anteile aus Phase 1) zusammen. Seite 3 von 4 Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände der Einrichtung in der Torgauer Straße 290 Stand vom: 25.09.15 Insbesondere in der Kostengruppe 300 werden ausschließlich die einmaligen Baukosten zur Gründung und Aufstellung der Gebäude entstehen. Die Bauphase wird mit ca. 1.070.000 € Finanzmittelbedarf aus dem Haushalt angesetzt. Phase 3 – Kauf der Gebäude / Module Von den geplanten 10 Bungalowanlagen sollen alle käuflich erworben werden. Bisher war geplant, dass 6 Bungaloweinheiten mit einer Laufzeit von 24 Monaten gemietet werden, damit entstehen 1.728 T€ Mietkosten. Weitere 4 Bungaloweinheiten sollten mit einem Investitionsaufwand von 1.152 T€ gekauft werden. Eine zeitliche Begrenzung der Nutzung der Gesamtanlage ist nicht absehbar. Die vorliegenden Angebote für die Anmietung der 6 Bungaloweinheiten beinhalten Liefertermine, bei denen die geplante Inbetriebnahme der Gesamtanlage im März 2016 nicht sichergestellt werden kann. Das vorliegende Kaufangebot sichert die Lieferung bis März 2016 ab. Damit wird der Kauf der Gesamtanlage wirtschaftlicher, weil ohne Erhöhung der im Ursprungsbeschluss eingestellten Finanzmittel weiterhin umgesetzt werden kann. Die Bungaloweinheiten werden beschafft für die temporäre Wohnnutzung ohne EnEV 14. Die neue Investitionssumme setzt sich zusammen aus dem bisherigen Mietanteil i.H.v. 1.728 T€ und dem Kaufanteil i.H.v. 1.152 T€ auf nunmehr 2.880 T€, die in der Kostengruppe 300 enthalten sind. Einordnung in die Haushaltsplanung Jahr <2015> <2016> <2017> <<2018> Gesamt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 250.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.070.000, 00 € 0,00 € 2.880.000, 00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.200.000, 00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Investitionshaushalt Planung und 250.000,00 € Baufeldvorbereit ung (Phase 1) Bau (Phase 2) 1.070.000,00 € Ankauf und 2.880.000,00 Montage von 10 € Bungalowanlage n (Phase 3) Gesamt 4.200.000,00 € Ergebnishaushalt 0,00 € 0,00 € Für das Jahr 2015 sind außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 4.200.000,00 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt „ (1098400000). Seite 4 von 4