Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039480.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
16.10.15, 12:00
Aktualisiert
13.01.16, 09:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01625-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
27.10.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Betreff
Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14
Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße - Nutzungsarten"
zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain
Beschlussvorschlag:
Der Ratsbeschluss Nr. RBV-2098/14 vom 18.06.2014 wird wie folgt geändert:
„Die Stadtverwaltung überarbeitet nach Fortschreibung des STEP Zentren das
Planungsrecht im Bereich des B-Plans Nr. 355 in der Art, dass die Errichtung und der
Betrieb von Einzelhandel/Lebensmitteleinzelhandel von bis zu 800 m² Verkaufsfläche auf
der bisherigen Fläche des derzeitigen Lebensmittelmarktes in der Schönberger Straße
zulässig wird.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Bereits zum Beschluss des B-Planes 355 gab es seit vielen Jahren den Lebensmittelmarkt
in der Schönberger Straße, damals in der Regie von Lidl. Anders, als beim Konsummarkt in
der Dieskaustraße besteht in der Schönberger Straße kein planungsrechtlicher, sondern nur
der übliche Bestandsschutz.
Nach dem unerwarteten Rückzug von Lidl aus der Einrichtung Anfang 2014 vergingen bis
Ende März 2015 annähernd 15 Monate, bis ein neuer Mieter den Markt wiedereröffnen
konnte. Eigentlich eine Rekordzeit, in alle Beteiligten wie Eigentümer, Stadtverwaltung,
Ortschaftsrat, Politiker und viele privat Engagierte nach kurzen Anlaufschwierigkeiten
zusammenarbeiteten. Trotzdem wäre nach weiteren 9 Monaten der Bestandsschutz
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weggebrochen und aus den verschiedensten Interessenlagen ein erst dann wieder
aufgenommener Handel beklagbar.
Aus diesem Grund darf der Ratsbeschluss Nr. RBV-2098/14 vom 18.06.2014 nicht
aufgehoben werden. Aufgrund der derzeit wieder bestehenden, dezentralen Nahversorgung
durch Penny, die durch die Bevölkerung sehr gut angenommen wird, schlägt der
Ortschaftsrat aber vor den Ratsbeschluss wie oben stehend zu ändern.
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