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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039480.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
16.10.15, 12:00
Aktualisiert
13.01.16, 09:57

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-01625-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 27.10.2015 Vorberatung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Betreff Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14 Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße - Nutzungsarten" zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain Beschlussvorschlag: Der Ratsbeschluss Nr. RBV-2098/14 vom 18.06.2014 wird wie folgt geändert: „Die Stadtverwaltung überarbeitet nach Fortschreibung des STEP Zentren das Planungsrecht im Bereich des B-Plans Nr. 355 in der Art, dass die Errichtung und der Betrieb von Einzelhandel/Lebensmitteleinzelhandel von bis zu 800 m² Verkaufsfläche auf der bisherigen Fläche des derzeitigen Lebensmittelmarktes in der Schönberger Straße zulässig wird.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Bereits zum Beschluss des B-Planes 355 gab es seit vielen Jahren den Lebensmittelmarkt in der Schönberger Straße, damals in der Regie von Lidl. Anders, als beim Konsummarkt in der Dieskaustraße besteht in der Schönberger Straße kein planungsrechtlicher, sondern nur der übliche Bestandsschutz. Nach dem unerwarteten Rückzug von Lidl aus der Einrichtung Anfang 2014 vergingen bis Ende März 2015 annähernd 15 Monate, bis ein neuer Mieter den Markt wiedereröffnen konnte. Eigentlich eine Rekordzeit, in alle Beteiligten wie Eigentümer, Stadtverwaltung, Ortschaftsrat, Politiker und viele privat Engagierte nach kurzen Anlaufschwierigkeiten zusammenarbeiteten. Trotzdem wäre nach weiteren 9 Monaten der Bestandsschutz Seite 1/3 weggebrochen und aus den verschiedensten Interessenlagen ein erst dann wieder aufgenommener Handel beklagbar. Aus diesem Grund darf der Ratsbeschluss Nr. RBV-2098/14 vom 18.06.2014 nicht aufgehoben werden. Aufgrund der derzeit wieder bestehenden, dezentralen Nahversorgung durch Penny, die durch die Bevölkerung sehr gut angenommen wird, schlägt der Ortschaftsrat aber vor den Ratsbeschluss wie oben stehend zu ändern. Seite 2/3