Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039475.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
15.10.15, 12:00
Aktualisiert
31.05.16, 13:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01981
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff
Klärung der Zulässigkeit politischer Werbung seitens städtischer Unternehmen in
der Öffentlichkeit
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Das Schauspielhaus Leipzig plakatiert derzeit an seinem Gebäude mit einem Goethezitat „Das
Land, das die Fremden nicht beschützt, geht bald unter“. Aus Sicht unserer Fraktion wird damit die
politische Neutralität eines öffentlichen Unternehmens verletzt. Die Zeiten derartiger öffentlicher
Vorgaben für „richtige Politik“ sollten eigentlich längst der Vergangenheit angehören.
Wir fragen an:
1.
Ist politische Werbung seitens eines Unternehmens vom Status des Schauspielhauses
rechtens und damit zulässig?
2.
Wenn NEIN, welche Verpflichtungen ergeben sich für den Oberbürgermeister gegenüber
städtischen Unternehmen und Einrichtungen zur Wahrung politischer Neutralität?
Anlagen:
Seite 1/3