Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039469.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
15.10.15, 12:00
Aktualisiert
08.03.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01979
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff
Nutzung des ehemaligen Interpelz-Hochhauses am Brühl für Asylbewerber/-innen
und Geduldete
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Der Oberbürgermeister traf - ohne Einbeziehung des Stadtrates - die Entscheidung, das ehemalige
Interpelz-Hochhaus am Brühl in der Innenstadt von Leipzig für Asylbewerber/innen und Geduldete
zu nutzen. Der Einzug der Hilfebedürftigen soll noch in diesem Jahr, möglichst schon ab Ende
Oktober 2015 und zeitlich begrenzt bis Ende April 2016 erfolgen. Aus Gesprächen mit vielen
besorgten Leipziger Bürgern ergeben sich daher für die AfD-Stadtratsfraktion folgende Fragen in
Bezug auf Standort, Sicherheitsvorkehrungen, Kostentransparenz sowie auf ein reibungsloses
Miteinander zwischen Leipzigern, Touristen und Asylbewerbern/-innen bzw. Geduldeten.
Wir fragen an:
1.
Welche Sicherheitsvorkehrungen sind von Seiten des Oberbürgermeisters vorgesehen, um
den Schutz der Asylbewerber/-innen und Geduldeten gewährleisten zu können?
2.
Ist vor dem Hintergrund der zunehmenden zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzungen ein
Sicherheitszaun zum Schutz der Asylbewerber/-innen und Geduldeten um das Brühlhochhaus
geplant?
3.
Wieviel Quadratmeter Wohnraum stehen durchschnittlich jedem Bewohner des Hauses zur
Verfügung?
4.
Welche Gesamtkosten (Betriebskosten, Sicherheitskosten, Betreuungskosten usw.),
einschließlich der bisher bekannten 110.000 Euro für Umbau, werden für die Unterbringung im oben
genannten Objekt in Ansatz gebracht?
5.
Welche präventiven Maßnahmen sind seitens der Stadtverwaltung geplant, um eventuelle
zwischenmenschliche Konflikte durch das unmittelbare Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturen
auf engstem Raum innerhalb und außerhalb der Asylunterkunft zu vermeiden?
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6.
Kann der Oberbürgermeister dem Stadtrat verbindlich zusichern, dass der Auszug der
Asylbewerber/-innen und Geduldeten aus dem Hochhaus am Brühl bis Ende April 2016 erfolgt?
Anlagen:
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