Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038295.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:46

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01786-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung Bestätigung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Mehr öffentliche Grillplätze! Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/4 Sachverhalt: Die Prüfung der Möglichkeiten der Anlage von 5 weiteren Grillplätzen im Stadtgebiet von Leipzig muss differenziert danach betrachtet werden, ob sie innerhalb oder außerhalb von Wald angelegt werden sollen. Im Wald: Entsprechend § 15 Sächs. WaldG ist im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald das Anzünden und Unterhalten von Feuer oder offenem Licht ohne Genehmigung der Forstbehörde nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden von der Forstbehörde errichtete und genehmigte Feuerstellen. In der Vergangenheit wurde wiederholt nach geeigneten genehmigungsfähigen Plätzen zum Anlegen von Feuerstellen bzw. zum Errichten von Lagerfeuer- und Grillplätzen gesucht. Im Ergebnis dessen wurden die 3 bekannten Lagerfeuer- und Grillplätze errichtet und ausgewiesen. Ansonsten ist festzustellen, dass die Möglichkeiten des Errichtens und Ausweisens von Feuerstellen bzw. Lagerfeuer- und Grillplätzen in den Waldgebieten der Stadt Leipzig erschöpft sind, was wie folgt begründet wird: 1. Es gibt nur wenige Plätze, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, dort einen Lagerfeuer- oder Grillplatz zu errichten und sicher sowie umweltfreundlich zu betreiben. Ausreichende Anschlüsse für Rettungswege, gute Erreichbarkeit für die potentiellen Nutzer, keine Störung des Naturhaushaltes, der Erholungssuchenden und Nachbarn sind hierfür wesentliche Kriterien. 2. In Schutzgebieten sind diese Plätze grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. 3. Mit den 3 vorhandenen Lagerfeuer- und Grillplätzen ist ein sehr hoher Aufwand beim Betrieb und bei der Unterhaltung verbunden. Auf Grund der positiven Erfahrung, dass seit Ausweisung dieser 3 Lagerfeuerplätze ein massiver Rückgang an illegalen Lagerfeuern im Wald zu verzeichnen war und demzufolge die Forstschutzsituation verbessert wurde, ist dieser Aufwand gerechtfertigt. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind zu diesem Zweck allerdings nicht notwendig. Außerhalb des Waldes: Die Erfahrungen mit den vorhandenen Grillplätzen zeigen, dass ausgewiesene öffentliche Grillplätze keine Alternative zum individuellen Grillverhalten in kleinen Gruppen darstellen. Grundsätzlich ist das Grillen in den öffentlichen Grünanlagen zulässig, wenn entsprechende Verhaltensregeln eingehalten und keine Schäden verursacht werden. Aus fachlicher Sicht verbessert sich die Situation durch weitere Grillplätze nicht. Neu einzurichtende Grillplätze würden daher ohne die Situation zu verbessern, Finanzmittel beanspruchen, die dringend für die Instandhaltung der Grünflächen und deren vorhandene Ausstattung benötigt werden. Das vorhandene Budget erfordert bereits jetzt eine Prioritätensetzung, die lediglich die Nutzbarkeit der vorhandenen Anlagen gewährleistet. Eignung für Spontanpartys Die ausgewiesenen öffentlichen Grillplätze wurden auf Grund der Vorschriften des SächsWaldG festgelegt. Flächen für Spontan-Partys unterliegen weitergehenden Rahmenbedingungen. Bereits im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Antrages Nr. V/F 119/14 zum Thema „Freiflächen für Kultur- und Partyveranstaltungen“ der Fraktion DIE LINKE vom 27.03.2014 wurden Standortvorschläge überprüft. Im Ergebnis dessen war keiner für Spontan-Partys geeignet. Dies Seite 2/4 hatte insbesondere immissionsschutz- sowie naturschutzrechtliche Gründe. Daher ist auch eine Verknüpfung mit der Einrichtung zusätzlicher Grillplätze nicht zielführend. Anlagen: Seite 3/4