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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039011.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
13.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:52

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Einwohneranfrage Nr. VI-EF-01964 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 28.10.2015 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Siedlerverband Thomas Müntzer e. V Herr Klaus Gimmerthal Herr Frank Börner Betreff Erschließung Emil-Teichsiedlung Sachverhalt: Die Erschließung der Emil Teich Siedlung ist das letzte große Erschließungsvorhaben der KWL mit einem laut Planung bekannt gewordenen Wertumfang von ca. 6,5 Mio. Euro. Die Siedlung ist eine der ältesten Siedlungen der Stadt Leipzig und ist lt. SMUL seit 1990 als verdichtetes Wohngebiet ausgewiesen. Bereits im ersten Bebauungsplan Nr. 123 von 1936 wurde auf die schwierigen Entwässerungsbedingungen hingewiesen. 1942 erfolgte eine Neubearbeitung diese Planes unter Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit. Diese führte zu einem Varianten-Vergleich (Weiterbau der Siedlung mit und ohne zentrale Entwässerung) und zu einem Baustopp durch das damalige Tiefbauamt. Im Jahr 2012 bewirkte ein Bürgervotum die Korrektur eines falschen ABK aus dem Jahr 2008, der die 1936 festgestellte Gegebenheit völlig außer acht ließ. Mit dem Ratsbeschluss vom 17.04.2013 wurde die Änderung des ABK beschlossen. Damit wurde auf Druck der Bürger auch verhindert, dass Fördermittel für langfristig nicht funktionierende, aber dennoch vorgesehene, biologische Kleinkläranlagen verschwendet werden. Wir möchten festhalten, dass die übergroße Mehrheit unserer Siedler und auch wir als Arbeitsgruppe es als sehr positiv bewerten, dass die Erschließungsmaßnahmen am 16.03.2015 begonnen haben und im Wesentlichen auch zügig vorankommen. Wir möchten außerdem betonen, dass es uns allen bewusst ist, einen erheblichen eigenen finanziellen Beitrag leisten zu müssen. Wir erwarten aber auch Unterstützung, Transparenz sowie eine ehrliche Argumentation. Deshalb bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum wurde die Emil Teich Siedlung nicht bereits in den 1990er Jahren an die Kanalisation angeschlossen? 2. Warum wird nicht im Sinne der Gleichbehandlung zu anderen Erschließungsmaßnahmen und der sozialen Verträglichkeit der Höchstsatz des Baukostenzuschusses auf 8.500 Euro begrenzt oder der Beitrag von KWL/Stadt von 30 auf 50 % erhöht? 3. Welche Möglichkeiten bieten sich beim jetzigen Stand des Vorhabens den Baukostenzuschuss, den die Anwohner zu zahlen haben, zu senken? 4. Die derzeit veranschlagten Kosten sind für die Siedler ohne die Gewährung der Akteneinsicht nicht nachvollziehbar. Wir können die Mehrkosten transparent gemacht werden? Begründung zu 1.: Die Stadt Leipzig erhielt seit 1990 erhebliche Fördermittel zur Ertüchtigung und zum Neubau ihrer Abwasseranlagen. In der uns vorliegenden Presseerklärung der Stadt und der KWL aus den Jahren 2001 bis 2005 wird immer betont: "Lt. EU Gesetz sind alle Altsiedlungen an das zentrale Abwassernetz anzuschließen ...!" zu 2. und 3.: Die Konsequenz aus diesem Versäumnis der Stadt ist, dass die Siedler unter Androhung von Ordnungsstrafen bis zum 31.12.1999 gezwungen wurden, Kleinkläranlagen mit anschließender flächenmäßiger Versickerung zu errichten. Es wäre die Pflicht gewesen, vor dem Zwang zu diesen Maßnahmen fachlich kompetent zu überprüfen, ob diese überhaupt realisierbar sind. Die Siedler haben vor 15 Jahren einen erheblichen finanziellen Aufwand leisten müssen und sind jetzt mit einer unvergleichlich höheren Belastung insbesondere durch den Wegfall von Fördergeldern konfrontiert. zu 4.: Die Mehrkosten scheinen nicht zuletzt durch augenscheinliche Planungsfehler zustande zu kommen. Dazu kommen unserer Meinung nach falsche Unterlagen bezüglich alter Medienverläufe, falsche Profilvorgaben, nicht benötigte Kampfmittelbeseitigung, mühselige Bahnquerung und ein fast lächerlicher Schilderwald. Wir bitten um schriftliche Beantwortung.