Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039011.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
13.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-01964
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Siedlerverband Thomas Müntzer e. V
Herr Klaus Gimmerthal
Herr Frank Börner
Betreff
Erschließung Emil-Teichsiedlung
Sachverhalt:
Die Erschließung der Emil Teich Siedlung ist das letzte große Erschließungsvorhaben der KWL mit
einem laut Planung bekannt gewordenen Wertumfang von ca. 6,5 Mio. Euro.
Die Siedlung ist eine der ältesten Siedlungen der Stadt Leipzig und ist lt. SMUL seit 1990 als
verdichtetes Wohngebiet ausgewiesen.
Bereits im ersten Bebauungsplan Nr. 123 von 1936 wurde auf die schwierigen Entwässerungsbedingungen hingewiesen. 1942 erfolgte eine Neubearbeitung diese Planes unter Berücksichtigung
der Bodenbeschaffenheit. Diese führte zu einem Varianten-Vergleich (Weiterbau der Siedlung mit
und ohne zentrale Entwässerung) und zu einem Baustopp durch das damalige Tiefbauamt.
Im Jahr 2012 bewirkte ein Bürgervotum die Korrektur eines falschen ABK aus dem Jahr 2008, der
die 1936 festgestellte Gegebenheit völlig außer acht ließ. Mit dem Ratsbeschluss vom 17.04.2013
wurde die Änderung des ABK beschlossen.
Damit wurde auf Druck der Bürger auch verhindert, dass Fördermittel für langfristig nicht funktionierende, aber dennoch vorgesehene, biologische Kleinkläranlagen verschwendet werden.
Wir möchten festhalten, dass die übergroße Mehrheit unserer Siedler und auch wir als Arbeitsgruppe es als sehr positiv bewerten, dass die Erschließungsmaßnahmen am 16.03.2015 begonnen
haben und im Wesentlichen auch zügig vorankommen.
Wir möchten außerdem betonen, dass es uns allen bewusst ist, einen erheblichen eigenen
finanziellen Beitrag leisten zu müssen.
Wir erwarten aber auch Unterstützung, Transparenz sowie eine ehrliche Argumentation.
Deshalb bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde die Emil Teich Siedlung nicht bereits in den 1990er Jahren an die Kanalisation
angeschlossen?
2. Warum wird nicht im Sinne der Gleichbehandlung zu anderen Erschließungsmaßnahmen und der
sozialen Verträglichkeit der Höchstsatz des Baukostenzuschusses auf 8.500 Euro begrenzt oder der
Beitrag von KWL/Stadt von 30 auf 50 % erhöht?
3. Welche Möglichkeiten bieten sich beim jetzigen Stand des Vorhabens den Baukostenzuschuss,
den die Anwohner zu zahlen haben, zu senken?
4. Die derzeit veranschlagten Kosten sind für die Siedler ohne die Gewährung der Akteneinsicht
nicht nachvollziehbar. Wir können die Mehrkosten transparent gemacht werden?
Begründung
zu 1.:
Die Stadt Leipzig erhielt seit 1990 erhebliche Fördermittel zur Ertüchtigung und zum Neubau ihrer
Abwasseranlagen. In der uns vorliegenden Presseerklärung der Stadt und der KWL aus den Jahren
2001 bis 2005 wird immer betont: "Lt. EU Gesetz sind alle Altsiedlungen an das zentrale
Abwassernetz anzuschließen ...!"
zu 2. und 3.:
Die Konsequenz aus diesem Versäumnis der Stadt ist, dass die Siedler unter Androhung von
Ordnungsstrafen bis zum 31.12.1999 gezwungen wurden, Kleinkläranlagen mit anschließender
flächenmäßiger Versickerung zu errichten. Es wäre die Pflicht gewesen, vor dem Zwang zu diesen
Maßnahmen fachlich kompetent zu überprüfen, ob diese überhaupt realisierbar sind. Die Siedler
haben vor 15 Jahren einen erheblichen finanziellen Aufwand leisten müssen und sind jetzt mit einer
unvergleichlich höheren Belastung insbesondere durch den Wegfall von Fördergeldern konfrontiert.
zu 4.:
Die Mehrkosten scheinen nicht zuletzt durch augenscheinliche Planungsfehler zustande zu
kommen. Dazu kommen unserer Meinung nach falsche Unterlagen bezüglich alter Medienverläufe,
falsche Profilvorgaben, nicht benötigte Kampfmittelbeseitigung, mühselige Bahnquerung und ein fast
lächerlicher Schilderwald.
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.