Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035400.pdf
Größe
6,6 MB
Erstellt
07.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01819
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
Zuständigkeit
Bestätigung
07.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Außerplanmäßige Auszahlungen / überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für
Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Gustav-Mahler-Straße 21 und
Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und
soziale Betreuung
Beschlussvorschlag:
1. Die dauerhafte Nutzung des Objektes in der Gustav-Mahler-Straße 21, 04109 Leipzig, für
gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit 55 Plätzen wird bestätigt.
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001473.700 (Asyl - Gustav-Mahler-Str. 21) werden für 2015 in Höhe von 805.000 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“
(1098700000).
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit
50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2015 in Höhe von 127.950 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“
(1098600000).
4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig
veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der
entsprechenden Haushaltssatzungen.
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und
gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie III zuzüglich Wachschutz.
6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen
der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
7. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle
erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen, die für den Nutzungsbeginn im Dezember 2015
notwendig sind.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Erträge
2015
ab 2016
Aufwendungen
2015
ab 2016
Einzahlungen
Auszahlungen
Zu Lasten anderer OE
wo veranschlagt
28.900
342.700
1.100.313001.36
1.100.313001.36
127.950
732.950
1.100.313001.36
1.100.313001.36
805.000
1.100.313001.36
2015
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Höhe in EUR
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Sachverhalt
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Verwaltungsausschuss vom 07.10.2015
zu 5.3
Außerplanmäßige Auszahlungen / überplanmäßige Aufwendungen gemäß
§ 79 (1) SächsGemO: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer
Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Gustav-MahlerStraße 21 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung,
Bewachung, Ausstattung und soziale Betreuung
Vorlage: VI-DS-01819
Beschluss:
1. Die dauerhafte Nutzung des Objektes in der Gustav-Mahler-Straße 21, 04109 Leipzig, für
gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit 55 Plätzen wird
bestätigt.
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001473.700 (Asyl - Gustav-Mahler-Str. 21) werden für 2015 in Höhe von 805.000 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000).
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit
50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2015 in Höhe von 127.950 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt“ (1098600000).
4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren
planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie
Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten
und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie III zuzüglich
Wachschutz.
6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die
Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
7. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle
erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen, die für den Nutzungsbeginn im Dezember
2015 notwendig sind.
Abstimmungsergebnis: 14/0/0
Leipzig, den 8. Oktober 2015
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1. Begründung der Notwendigkeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden
Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402
erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor enorme Herausforderungen bei der Unterbringung
von Asylsuchenden.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen
nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar
schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest
teilweise untersetzen können.
2. Beschreibung des Vorhabens
2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen
Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu
können, soll das Wohnhaus in der Gustav-Mahler-Straße 21, 04109 Leipzig im Ortsteil
Zentrum-West ab 18.12.2015 genutzt werden. Das Gebäude soll als dauerhafte
Unterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Flüchtlingen mit insgesamt 55 Plätzen
hergerichtet werden. Die Liegenschaft ist Eigentum der Stadt Leipzig. Der Standort wird
gemäß RBV-1826/13 der Kategorie B „Wohnen in kleineren Gemeinschaftsunterkünften
mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ zugeordnet.
Das Objekt ist hinsichtlich Größe, innerem und äußerem Zuschnitt, Lage im Stadtgebiet,
Infrastruktur im Umfeld, Verfügbarkeit, planungsrechtlicher Nutzung für die Unterbringung
von Asylsuchenden geeignet. Es erfolgte eine Abstimmung mit der Polizei. Das Objekt
liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Einkaufsmöglichkeiten und der direkte Zugang
zum ÖPNV sind gegeben.
Das Gebäude verfügt über Untergeschoss, Erdgeschoss, drei Obergeschosse und ein
Dachgeschoss (Grundriss siehe Anlage). Im Erdgeschoss, den drei Obergeschossen und
dem Dachgeschoss werden Wohngruppen mit Wohn-/Schlafräumen für jeweils 1-2
Personen, Küche, Gemeinschaftsraum und Bad eingerichtet. Ein Raum zum Waschen
und Trocknen der persönlichen Wäsche der Bewohner ist im Erdgeschoss eingerichtet.
Gemeinschaftsräume sowie Räume für die soziale Betreuung und den Wachschutz
werden im Erdgeschoss eingerichtet. Das Untergeschoss steht den Bewohnern nicht zur
Nutzung zur Verfügung.
Zum Wohnhaus gehört ein Hof, welcher eingezäunt ist und für Freizeitaktivitäten genutzt
werden kann.
Vor Inbetriebnahme sind folgende Baumaßnahmen erforderlich:
•
•
Abbruch-/ Trockenbau-/ Metallbau-/ Tischler-/ Fliesen-/ Bodenbelag-/ Malerarbeiten,
Sanierungs-/ Instandsetzungsarbeiten Dach/ Fassade,
Seite 1
•
•
•
•
•
•
•
•
Erneuerung Fenster/ Außentüren,
Neustrukturierung der Sanitärbereiche, Herstellung von Sanitäranlagen je
Wohngruppe,
brandschutztechnische Ertüchtigung gem. Brandschutzkonzept,
Erneuerung der Wasser-/Abwasser-/Sanitär-/ Heizungs-/ Elt-Installationen,
Überprüfung und Komplettierung der Fernmeldeeinrichtungen
Ertüchtigung der Küchen/ Gemeinschaftsräume je Wohngruppe,
Einrichtung von Büro- und Gemeinschaftsräumen im Erdgeschoss,
Herrichtung der Außenanlagen.
2.2 Sicherheitskonzept
Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie B „Wohnen in kleineren
Gemeinschaftsunterkünften mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ (vgl. RBV1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen,
die für die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie III zur Anwendung
zu bringen und zusätzlich aufgrund der aktuellen Sicherheitslage eine Bewachung
vorzusehen.
2.3 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung
Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben
werden.
Die Betreibung beinhaltet:
•
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•
•
•
•
•
die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft,
die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten,
die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen,
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken
(Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.),
eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung,
eine Hausleitung.
Die soziale Betreuung beinhaltet:
•
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•
•
Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen,
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der
Bundesrepublik Deutschland,
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der
Gemeinschaftsunterkunft,
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur
Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
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•
•
•
•
•
•
•
Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie
Integration kleinerer Kinder in Kitas,
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung,
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege
der Objekte und ihrer Außenanlagen,
Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb,
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum,
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und
Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel
von 1 Vollzeitstellen/40 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 55 Plätzen ist
1,5 Vollzeitstelle für die Soziale Betreuung und 0,75 VzÄ für die Bewirtschaftung im Objekt
vorzuhalten.
3. Wirtschaftlichkeit
Sowohl die Bewirtschaftung, die Bewachung als auch die soziale Betreuung im Objekt
sollen durch externe Partner realisiert werden. Ebenso soll die Ausstattung der Unterkunft
an Fremdfirmen vergeben werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt
durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung
und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden
kann. Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung
wurden Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen.
Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich
37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR
je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt
Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen
Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR 1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden,
für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2.
Eine Bewachung des Objektes durch die Stadt Leipzig selbst würde mit folgenden
Kosten verbunden sein:
Entgeltgruppe
Durchschnittliche
Anzahl
Bruttopersonalkosten/Jahr VzÄ
Sachkostenzuschlag
Schichtzuschläge
Gesamtkosten/
Jahr/Objekt
EG 3
34.383,00 €
3,5
1.600 €
5.040 €
126.980 €3
Max. EG 8 (Anleiter)
49.067,00 €
0,8
1.260 €
1.260 €
49.720 €4
Summe
176.694,00 €
Bei einer Vergabe der Bewachungsleistungen an externe Partner sind unter Berücksichtigung der Mindestlöhne im Bewachungsgewerbe durchschnittlich 16,00 €/h (Wochen1
Annahme: Entgeltgruppe E 4
variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung
3 Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit noch nicht enthalten
4 Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit noch nicht enthalten
2
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end- und Nachtzuschläge eingerechnet) zuzüglich Mehrwertsteuer zu veranschlagen,
mithin je Objekt 166.800 € p.a.
4. Zeitliche Einordnung des Vorhabens
08.09.2015
09/2015 – 12/2015
18.12.2015
Grundsatzbeschluss der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Herstellung der Bezugsfähigkeit des Objektes
Nutzungsbeginn
5. Finanzielle Auswirkungen
2015
Gustav-Mahler-Straße 21
55 Plätze
1 Monat
Ab 2016
Gustav-Mahler-Straße 21
55 Plätze
12 Monate
28.900 €
342.700 €
115.950 €
732.950 €
12.000 €
144.000 €
3.000 €
35.700 €
13.900 €
166.800 €
7.450 €
89.150 €
Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung
66.000 €
6.600 €
Leistungen AsylbLG und für Bildung und
Teilhabe
25.600 €
290.700 €
Erträge *
Aufwendungen
davon:
Erstattung für Betriebsaufwendungen
Bewirtschaftung
Bewachung
soziale Betreuung
Herrichtung der Unterkunft (Auszahlungen)
805.000 €
Zuschuss
892.050 €
390.250 €
*Die Erträge aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat je Asylbewerber können hier nur nachrichtlich angegeben
werden, da diese erst zeitversetzt ausgereicht werden und damit nicht sofort zur Deckung herangezogen werden
können.
Für das Jahr 2015 sind Auszahlungen in Höhe von 805.000 € und Aufwendungen in Höhe
von 115.950 € zu veranschlagen. Für das Jahr 2016 sind Aufwendungen in Höhe von
732.950 € zu veranschlagen.
Für die Folgejahre sind jeweils Aufwendungen in Höhe von 732.950 € zu planen. Diese
sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen konkret zu benennen und
entsprechend zu berücksichtigen.
Anmerkung:
Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für
Asylbewerber"
ausgeschöpft sind, wird die Deckung der überplanmäßigen
Aufwendungen aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt“ (1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS01616 aus der RV am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im
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Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen
von Asylbewerber/-innen und Geduldeten).
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
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