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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1035400.pdf
Größe
6,6 MB
Erstellt
07.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:43

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01819 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss Zuständigkeit Bestätigung 07.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Außerplanmäßige Auszahlungen / überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Gustav-Mahler-Straße 21 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und soziale Betreuung Beschlussvorschlag: 1. Die dauerhafte Nutzung des Objektes in der Gustav-Mahler-Straße 21, 04109 Leipzig, für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit 55 Plätzen wird bestätigt. 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001473.700 (Asyl - Gustav-Mahler-Str. 21) werden für 2015 in Höhe von 805.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). 3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2015 in Höhe von 127.950 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie III zuzüglich Wachschutz. 6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben. 7. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen, die für den Nutzungsbeginn im Dezember 2015 notwendig sind. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Erträge 2015 ab 2016       Aufwendungen 2015 ab 2016 Einzahlungen Auszahlungen Zu Lasten anderer OE wo veranschlagt 28.900 342.700 1.100.313001.36 1.100.313001.36 127.950 732.950 1.100.313001.36 1.100.313001.36 805.000 1.100.313001.36             2015 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Höhe in EUR nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Sachverhalt BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Verwaltungsausschuss vom 07.10.2015 zu 5.3 Außerplanmäßige Auszahlungen / überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Gustav-MahlerStraße 21 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und soziale Betreuung Vorlage: VI-DS-01819 Beschluss: 1. Die dauerhafte Nutzung des Objektes in der Gustav-Mahler-Straße 21, 04109 Leipzig, für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit 55 Plätzen wird bestätigt. 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001473.700 (Asyl - Gustav-Mahler-Str. 21) werden für 2015 in Höhe von 805.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). 3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2015 in Höhe von 127.950 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie III zuzüglich Wachschutz. 6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben. 7. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen, die für den Nutzungsbeginn im Dezember 2015 notwendig sind. Abstimmungsergebnis: 14/0/0 Leipzig, den 8. Oktober 2015 Seite: 1/1 1. Begründung der Notwendigkeit Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor enorme Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. 2. Beschreibung des Vorhabens 2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, soll das Wohnhaus in der Gustav-Mahler-Straße 21, 04109 Leipzig im Ortsteil Zentrum-West ab 18.12.2015 genutzt werden. Das Gebäude soll als dauerhafte Unterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Flüchtlingen mit insgesamt 55 Plätzen hergerichtet werden. Die Liegenschaft ist Eigentum der Stadt Leipzig. Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie B „Wohnen in kleineren Gemeinschaftsunterkünften mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ zugeordnet. Das Objekt ist hinsichtlich Größe, innerem und äußerem Zuschnitt, Lage im Stadtgebiet, Infrastruktur im Umfeld, Verfügbarkeit, planungsrechtlicher Nutzung für die Unterbringung von Asylsuchenden geeignet. Es erfolgte eine Abstimmung mit der Polizei. Das Objekt liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Einkaufsmöglichkeiten und der direkte Zugang zum ÖPNV sind gegeben. Das Gebäude verfügt über Untergeschoss, Erdgeschoss, drei Obergeschosse und ein Dachgeschoss (Grundriss siehe Anlage). Im Erdgeschoss, den drei Obergeschossen und dem Dachgeschoss werden Wohngruppen mit Wohn-/Schlafräumen für jeweils 1-2 Personen, Küche, Gemeinschaftsraum und Bad eingerichtet. Ein Raum zum Waschen und Trocknen der persönlichen Wäsche der Bewohner ist im Erdgeschoss eingerichtet. Gemeinschaftsräume sowie Räume für die soziale Betreuung und den Wachschutz werden im Erdgeschoss eingerichtet. Das Untergeschoss steht den Bewohnern nicht zur Nutzung zur Verfügung. Zum Wohnhaus gehört ein Hof, welcher eingezäunt ist und für Freizeitaktivitäten genutzt werden kann. Vor Inbetriebnahme sind folgende Baumaßnahmen erforderlich: • • Abbruch-/ Trockenbau-/ Metallbau-/ Tischler-/ Fliesen-/ Bodenbelag-/ Malerarbeiten, Sanierungs-/ Instandsetzungsarbeiten Dach/ Fassade, Seite 1 • • • • • • • • Erneuerung Fenster/ Außentüren, Neustrukturierung der Sanitärbereiche, Herstellung von Sanitäranlagen je Wohngruppe, brandschutztechnische Ertüchtigung gem. Brandschutzkonzept, Erneuerung der Wasser-/Abwasser-/Sanitär-/ Heizungs-/ Elt-Installationen, Überprüfung und Komplettierung der Fernmeldeeinrichtungen Ertüchtigung der Küchen/ Gemeinschaftsräume je Wohngruppe, Einrichtung von Büro- und Gemeinschaftsräumen im Erdgeschoss, Herrichtung der Außenanlagen. 2.2 Sicherheitskonzept Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie B „Wohnen in kleineren Gemeinschaftsunterkünften mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ (vgl. RBV1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, die für die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie III zur Anwendung zu bringen und zusätzlich aufgrund der aktuellen Sicherheitslage eine Bewachung vorzusehen. 2.3 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben werden. Die Betreibung beinhaltet: • • • • • • • die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft, die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften, die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.), eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung, eine Hausleitung. Die soziale Betreuung beinhaltet: • • • • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen, Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland, Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft, Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen, Seite 2 • • • • • • • Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas, Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung, Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege der Objekte und ihrer Außenanlagen, Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb, Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung, Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum, Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1 Vollzeitstellen/40 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 55 Plätzen ist 1,5 Vollzeitstelle für die Soziale Betreuung und 0,75 VzÄ für die Bewirtschaftung im Objekt vorzuhalten. 3. Wirtschaftlichkeit Sowohl die Bewirtschaftung, die Bewachung als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe Partner realisiert werden. Ebenso soll die Ausstattung der Unterkunft an Fremdfirmen vergeben werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen. Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich 37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR 1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2. Eine Bewachung des Objektes durch die Stadt Leipzig selbst würde mit folgenden Kosten verbunden sein: Entgeltgruppe Durchschnittliche Anzahl Bruttopersonalkosten/Jahr VzÄ Sachkostenzuschlag Schichtzuschläge Gesamtkosten/ Jahr/Objekt EG 3 34.383,00 € 3,5 1.600 € 5.040 € 126.980 €3 Max. EG 8 (Anleiter) 49.067,00 € 0,8 1.260 € 1.260 € 49.720 €4 Summe 176.694,00 € Bei einer Vergabe der Bewachungsleistungen an externe Partner sind unter Berücksichtigung der Mindestlöhne im Bewachungsgewerbe durchschnittlich 16,00 €/h (Wochen1 Annahme: Entgeltgruppe E 4 variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung 3 Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit noch nicht enthalten 4 Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit noch nicht enthalten 2 Seite 3 end- und Nachtzuschläge eingerechnet) zuzüglich Mehrwertsteuer zu veranschlagen, mithin je Objekt 166.800 € p.a. 4. Zeitliche Einordnung des Vorhabens 08.09.2015 09/2015 – 12/2015 18.12.2015 Grundsatzbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters Herstellung der Bezugsfähigkeit des Objektes Nutzungsbeginn 5. Finanzielle Auswirkungen 2015 Gustav-Mahler-Straße 21 55 Plätze 1 Monat Ab 2016 Gustav-Mahler-Straße 21 55 Plätze 12 Monate 28.900 € 342.700 € 115.950 € 732.950 € 12.000 € 144.000 € 3.000 € 35.700 € 13.900 € 166.800 € 7.450 € 89.150 € Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung 66.000 € 6.600 € Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe 25.600 € 290.700 € Erträge * Aufwendungen davon: Erstattung für Betriebsaufwendungen Bewirtschaftung Bewachung soziale Betreuung Herrichtung der Unterkunft (Auszahlungen) 805.000 € Zuschuss 892.050 € 390.250 € *Die Erträge aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat je Asylbewerber können hier nur nachrichtlich angegeben werden, da diese erst zeitversetzt ausgereicht werden und damit nicht sofort zur Deckung herangezogen werden können. Für das Jahr 2015 sind Auszahlungen in Höhe von 805.000 € und Aufwendungen in Höhe von 115.950 € zu veranschlagen. Für das Jahr 2016 sind Aufwendungen in Höhe von 732.950 € zu veranschlagen. Für die Folgejahre sind jeweils Aufwendungen in Höhe von 732.950 € zu planen. Diese sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen konkret zu benennen und entsprechend zu berücksichtigen. Anmerkung: Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber" ausgeschöpft sind, wird die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS01616 aus der RV am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Seite 4 Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten). 6. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. Seite 5