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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1034787.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
31.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:41

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01796 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 2. Lesung Verwaltungsausschuss 07.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Außerplanmäßige Auszahlungen / überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Grundsatz- und Planungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete im Deiwitzweg 1 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und soziale Betreuung Beschlussvorschlag: 1. Die dauerhafte Nutzung des Objektes im Deiwitzweg 1, 04207 Leipzig, für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit bis zu 88 Plätzen wird bestätigt. 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001472.700 (GU Deiwitzweg 1) werden für 2015 für Planungsmittel in Höhe von 350.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). 3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2016 in Höhe von 477.700 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. 6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft und die Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge 2016 ab 2017 178.050 532.700 1.100.313001.37 1.100.313001.37 Aufwendungen 2016 ab 2017 477.700 1.126.050 1.100.313001.37 1.100.313001.37 Einzahlungen Auszahlungen        2015 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis 350.000 nein von 7.0001472.700 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan x nein wenn ja, Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Begründung/Sachverhalt Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Verwaltungsausschuss vom 07.10.2015 zu 5.2 Außerplanmäßige Auszahlungen / überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Grundsatz- und Planungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete im Deiwitzweg 1 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und soziale Betreuung Vorlage: VI-DS-01796 Beschluss: 1. Die dauerhafte Nutzung des Objektes im Deiwitzweg 1, 04207 Leipzig, für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit bis zu 88 Plätzen wird bestätigt. 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001472.700 (GU Deiwitzweg 1) werden für 2015 für Planungsmittel in Höhe von 350.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). 3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2016 in Höhe von 477.700 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. 6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft und die Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben. Abstimmungsergebnis: 14/0/0 Leipzig, den 8. Oktober 2015 Seite: 1/1 1. Begründung der Notwendigkeit Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor enorme Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. 2. Beschreibung des Vorhabens 2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, soll die ehemalige, derzeit leerstehende Kindertagesstätte im Deiwitzweg 1, 04207 Leipzig im Ortsteil Lausen-Grünau ab 01.09.2016 genutzt werden. Das Gebäude soll als dauerhafte Unterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Flüchtlingen mit insgesamt 88 Plätzen hergerichtet werden. Die Liegenschaft ist Eigentum der Stadt Leipzig. Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Häuser für gemeinschaftliches Wohnen mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ zugeordnet. Das Objekt ist hinsichtlich Größe, innerem und äußerem Zuschnitt, Lage im Stadtgebiet, Infrastruktur im Umfeld, Verfügbarkeit, planungsrechtlicher Nutzung für die Unterbringung von Asylsuchenden geeignet. Es erfolgte eine Abstimmung mit der Polizei. Das Objekt liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Einkaufsmöglichkeiten und der direkte Zugang zum ÖPNV sind gegeben. Unweit, in der Liliensteinstraße 15a, befindet sich eine weitere Unterkunft für Flüchtlinge mit 200 Plätzen und in der Liliensteinstraße 1 und 1a ist ab September 2016 ebenso eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft mit 88 Plätzen vorgesehen. Das Gebäude verfügt über Untergeschoss, Erdgeschoss und zwei Obergeschosse (Grundriss siehe Anlage). Im Untergeschoss, Erdgeschoss und den zwei Obergeschossen werden Wohn-/Schlafräume für jeweils 2 Personen eingerichtet. Auf jeder Etage werden Wohngruppen eingerichtet mit Küche/ Gemeinschaftsraum und Sanitäranlagen einschließlich Räume zum Waschen und Trocknen der persönlichen Wäsche der Bewohner im Sockelgeschoss. Gemeinschaftsräume sowie Räume für die soziale Betreuung werden im Sockelgeschoss sowie ein Raum für den Wachschutz im Erdgeschoss eingerichtet. Der Außenbereich der Unterkunft ist umzäunt. Zum Grundstück gehört ein parkähnlicher Außenbereich, der für Freizeitangebote genutzt werden kann. Der Zugang zum Gelände erfolgt über den Deiwitzweg. Seite 1 Vor Inbetriebnahme sind folgende Baumaßnahmen erforderlich: • • • • • • • • • • • Unterteilung der Gruppenräume zur Herstellung von 2-Personen-Zimmern in Wohngruppen, Herstellung von Sanitäranlagen je Wohngruppe, Errichtung von Küchen/ Gemeinschaftsräumen je Wohngruppe, Einrichtung von Gemeinschaftsräumen im Sockelgeschoss, brandschutztechnische Ertüchtigung gem. Brandschutzkonzept, Sanierungs-/ Instandsetzungsarbeiten Dach/ Fassade, Erneuerung Fenster/ Außentüren, Abbruch-/ Trockenbau-/ Metallbau-/ Tischler-/ Fliesen-/ Bodenbelag-/ Malerarbeiten, Erneuerung der Sanitär-/ Heizungs-/ Elt-Installationen, Instandsetzungsarbeiten an Grundleitungen, Anpassung der Außenanlagen. Mit dieser Vorlage werden Planungsmittel in Höhe von 350.000 € für alle Leistungsphasen bis zur Objektübergabe (KG 700) bereit gestellt. Der Baubeschluss wird zeitnah in die Gremien eingebracht. 2.2 Sicherheitskonzept Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Häuser für gemeinschaftliches Wohnen mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Anwendung zu bringen. 2.3 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben werden. Die Betreibung beinhaltet: • • • • • • • die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft, die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften, die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.), eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung, eine Hausleitung. Die soziale Betreuung beinhaltet: • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und GeSeite 2 • • • • • • • • • • schlechtsgruppen, Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland, Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft, Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen, Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas, Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung, Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege der Objekte und ihrer Außenanlagen, Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb, Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung, Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum, Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1 VzÄ/50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 88 Plätzen sind somit 2 VzÄ im Objekt vorzuhalten. 3. Wirtschaftlichkeit Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen. Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich 37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2. 4. Zeitliche Einordnung des Vorhabens 01.09.2015 10/2015 – 08/2016 01.09.2016 1 2 Grundsatz- und Planungsbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters Herstellung der Bezugsfähigkeit des Objektes Nutzungsbeginn Annahme: Entgeltgruppe E 4 variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung Seite 3 5. Finanzielle Auswirkungen 2015 Deiwitzweg 1 2016 Deiwitzweg 1 88 Plätze 4 Monate ab 2017 Deiwitzweg 1 88 Plätze 12 Monate Erträge * 178.050 € 532.700 € Aufwendungen 477.700 € 1.126.050 € Bewirtschaftung 35.200 € 105.600 € Bewachung 34.150 € 102.450 € soziale Betreuung 35.200 € 105.6000 € Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung 105.600 € 10.600 € Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe 160.750 € 481.500 € Betreibung 106.800 € 320.300 € 299.650 € 593.350 € davon: Herrichtung der Unterkunft (Auszahlungen) 350.000 € Zuschuss 350.000 € * Die Erträge aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat je Asylbewerber können hier nur nachrichtlich angegeben werden, da diese erst zeitversetzt ausgereicht werden und damit nicht sofort zur Deckung herangezogen werden können. Für das Jahr 2015 sind Auszahlungen in Höhe von 350.000 € und für das Jahr 2016 sind Aufwendungen in Höhe von 477.700 € zu veranschlagen. Für die Folgejahre sind jeweils Aufwendungen in Höhe von 1.126.050 € zu planen. Diese sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen konkret zu benennen und entsprechend zu berücksichtigen. Anmerkung: Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber" ausgeschöpft sind, wird die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS01616 aus der RV am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten). 6. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. Seite 4