Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034787.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
31.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01796
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
07.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Außerplanmäßige Auszahlungen / überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO: Grundsatz- und Planungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für
Asylbewerber/-innen und Geduldete im Deiwitzweg 1 und Ausführungsbeschluss für
die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und soziale Betreuung
Beschlussvorschlag:
1. Die dauerhafte Nutzung des Objektes im Deiwitzweg 1, 04207 Leipzig, für gemeinschaftliches
Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit bis zu 88 Plätzen wird bestätigt.
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001472.700 (GU Deiwitzweg 1) werden für 2015 für Planungsmittel in Höhe von 350.000 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt“ (1098700000).
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit
50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2016 in Höhe von 477.700 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“
(1098600000).
4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig
veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der
entsprechenden Haushaltssatzungen.
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und
gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft und die Leistungen der sozialen
Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
2016
ab 2017
178.050
532.700
1.100.313001.37
1.100.313001.37
Aufwendungen
2016
ab 2017
477.700
1.126.050
1.100.313001.37
1.100.313001.37
Einzahlungen
Auszahlungen
2015
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
350.000
nein
von
7.0001472.700
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
x
nein
wenn ja,
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Begründung/Sachverhalt
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Verwaltungsausschuss vom 07.10.2015
zu 5.2
Außerplanmäßige Auszahlungen / überplanmäßige Aufwendungen
gemäß § 79 (1) SächsGemO: Grundsatz- und Planungsbeschluss zur
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete im
Deiwitzweg 1 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung,
Bewachung, Ausstattung und soziale Betreuung
Vorlage: VI-DS-01796
Beschluss:
1. Die dauerhafte Nutzung des Objektes im Deiwitzweg 1, 04207 Leipzig, für
gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit bis zu 88 Plätzen
wird bestätigt.
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001472.700 (GU Deiwitzweg 1) werden für 2015 für Planungsmittel in Höhe von 350.000
€ bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000).
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit
50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2016 in Höhe von 477.700 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt“ (1098600000).
4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren
planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie
Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten
und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft und die Leistungen der
sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
Abstimmungsergebnis: 14/0/0
Leipzig, den 8. Oktober 2015
Seite: 1/1
1. Begründung der Notwendigkeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden
Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402
erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor enorme Herausforderungen bei der Unterbringung
von Asylsuchenden.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen
nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar
schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest
teilweise untersetzen können.
2. Beschreibung des Vorhabens
2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen
Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu
können, soll die ehemalige, derzeit leerstehende Kindertagesstätte im Deiwitzweg 1,
04207 Leipzig im Ortsteil Lausen-Grünau ab 01.09.2016 genutzt werden. Das Gebäude
soll als dauerhafte Unterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Flüchtlingen mit
insgesamt 88 Plätzen hergerichtet werden. Die Liegenschaft ist Eigentum der Stadt
Leipzig. Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Häuser für
gemeinschaftliches Wohnen mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“
zugeordnet.
Das Objekt ist hinsichtlich Größe, innerem und äußerem Zuschnitt, Lage im Stadtgebiet,
Infrastruktur im Umfeld, Verfügbarkeit, planungsrechtlicher Nutzung für die Unterbringung
von Asylsuchenden geeignet. Es erfolgte eine Abstimmung mit der Polizei. Das Objekt
liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Einkaufsmöglichkeiten und der direkte Zugang
zum ÖPNV sind gegeben. Unweit, in der Liliensteinstraße 15a, befindet sich eine weitere
Unterkunft für Flüchtlinge mit 200 Plätzen und in der Liliensteinstraße 1 und 1a ist ab
September 2016 ebenso eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft mit 88 Plätzen
vorgesehen.
Das Gebäude verfügt über Untergeschoss, Erdgeschoss und zwei Obergeschosse
(Grundriss siehe Anlage). Im Untergeschoss, Erdgeschoss und den zwei Obergeschossen
werden Wohn-/Schlafräume für jeweils 2 Personen eingerichtet. Auf jeder Etage werden
Wohngruppen eingerichtet mit Küche/ Gemeinschaftsraum und Sanitäranlagen
einschließlich Räume zum Waschen und Trocknen der persönlichen Wäsche der
Bewohner im Sockelgeschoss. Gemeinschaftsräume sowie Räume für die soziale
Betreuung werden im Sockelgeschoss sowie ein Raum für den Wachschutz im
Erdgeschoss eingerichtet.
Der Außenbereich der Unterkunft ist umzäunt. Zum Grundstück gehört ein parkähnlicher
Außenbereich, der für Freizeitangebote genutzt werden kann. Der Zugang zum Gelände
erfolgt über den Deiwitzweg.
Seite 1
Vor Inbetriebnahme sind folgende Baumaßnahmen erforderlich:
•
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•
•
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•
•
•
Unterteilung der Gruppenräume zur Herstellung von 2-Personen-Zimmern in
Wohngruppen,
Herstellung von Sanitäranlagen je Wohngruppe,
Errichtung von Küchen/ Gemeinschaftsräumen je Wohngruppe,
Einrichtung von Gemeinschaftsräumen im Sockelgeschoss,
brandschutztechnische Ertüchtigung gem. Brandschutzkonzept,
Sanierungs-/ Instandsetzungsarbeiten Dach/ Fassade,
Erneuerung Fenster/ Außentüren,
Abbruch-/ Trockenbau-/ Metallbau-/ Tischler-/ Fliesen-/ Bodenbelag-/ Malerarbeiten,
Erneuerung der Sanitär-/ Heizungs-/ Elt-Installationen,
Instandsetzungsarbeiten an Grundleitungen,
Anpassung der Außenanlagen.
Mit dieser Vorlage werden Planungsmittel in Höhe von 350.000 € für alle Leistungsphasen
bis zur Objektübergabe (KG 700) bereit gestellt. Der Baubeschluss wird zeitnah in die
Gremien eingebracht.
2.2 Sicherheitskonzept
Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Häuser für gemeinschaftliches
Wohnen mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet
werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in
RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Anwendung zu bringen.
2.3 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung
Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben
werden.
Die Betreibung beinhaltet:
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die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft,
die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten,
die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen,
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken
(Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.),
eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung,
eine Hausleitung.
Die soziale Betreuung beinhaltet:
•
Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und GeSeite 2
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•
•
•
•
schlechtsgruppen,
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der
Bundesrepublik Deutschland,
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der
Gemeinschaftsunterkunft,
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur
Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie
Integration kleinerer Kinder in Kitas,
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung,
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege
der Objekte und ihrer Außenanlagen,
Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb,
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum,
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und
Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel
von 1 VzÄ/50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 88 Plätzen sind somit 2
VzÄ im Objekt vorzuhalten.
3. Wirtschaftlichkeit
Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe
Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die
Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die
Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die
Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus
bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen.
Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich
37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR
je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt
Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen
Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden,
für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2.
4. Zeitliche Einordnung des Vorhabens
01.09.2015
10/2015 – 08/2016
01.09.2016
1
2
Grundsatz- und Planungsbeschluss der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Herstellung der Bezugsfähigkeit des Objektes
Nutzungsbeginn
Annahme: Entgeltgruppe E 4
variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung
Seite 3
5. Finanzielle Auswirkungen
2015
Deiwitzweg 1
2016
Deiwitzweg 1
88 Plätze
4 Monate
ab 2017
Deiwitzweg 1
88 Plätze
12 Monate
Erträge *
178.050 €
532.700 €
Aufwendungen
477.700 €
1.126.050 €
Bewirtschaftung
35.200 €
105.600 €
Bewachung
34.150 €
102.450 €
soziale Betreuung
35.200 €
105.6000 €
Ausstattung einschließlich
Ersatzbeschaffung
105.600 €
10.600 €
Leistungen AsylbLG und für
Bildung und Teilhabe
160.750 €
481.500 €
Betreibung
106.800 €
320.300 €
299.650 €
593.350 €
davon:
Herrichtung der Unterkunft
(Auszahlungen)
350.000 €
Zuschuss
350.000 €
* Die Erträge aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat je Asylbewerber können hier nur nachrichtlich angegeben
werden, da diese erst zeitversetzt ausgereicht werden und damit nicht sofort zur Deckung herangezogen werden
können.
Für das Jahr 2015 sind Auszahlungen in Höhe von 350.000 € und für das Jahr 2016
sind Aufwendungen in Höhe von 477.700 € zu veranschlagen.
Für die Folgejahre sind jeweils Aufwendungen in Höhe von 1.126.050 € zu planen.
Diese sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen konkret zu benennen und
entsprechend zu berücksichtigen.
Anmerkung:
Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für
Asylbewerber"
ausgeschöpft sind, wird die Deckung der überplanmäßigen
Aufwendungen aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt“ (1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS01616 aus der RV am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im
Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen
von Asylbewerber/-innen und Geduldeten).
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
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