Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041103.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
08.10.15, 12:00
Aktualisiert
23.06.16, 06:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01745-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den
Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. §
14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
rechtsbereinigt 09.05.2015
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Anpassung der Elternbeiträge wird in Punkt 3.1.1 folgendermaßen geändert beschlossen:
(siehe folgende Tabelle)
Seite 1/4
Kinderkrippe 9 h
Personalkosten
Sachkostenanteil
Kosten pro Platz
Kindergarten 9 h
Personalkosten
Sachkostenanteil
Kosten pro Platz
1Hort 6 Std.
Personalkosten
Sachkostenanteil
Kosten pro Platz
monatliche
Kosten pro
Platz 2013
in Euro
monatliche
Kosten pro
Platz 2014
in Euro
prozentualer
Elternbeitrag
Anteil der BK
neu in
als
Euro
Elternbeitragsberech
nungsgrundlage
Elternbeitrag Differenz
alt in
in
Euro
Euro
687,28
226,39
913,67
707,86
237,77
945,63
22%
208,04 €
210,14 €
-2,10 €
317,21
104,49
421,70
326,70
109,74
436,44
29%
126,57 €
126,51 €
0,06 €
185,57
61,13
246,70
191,13
64,20
255,33
29%
74,05 €
74,01 €
0,04 €
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Aktuell wird monatlich eine neue Kita eröffnet. Mit dem Ausbau versucht die Stadt dem Bedarf nach
Kindertagesbetreuung, aber auch dem Gesetzesanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr nachzukommen.
Die Anpassung der Elternbeiträge im vergangenen Jahr war daher vertretbar, für dieses Jahr halten
wir eine Atempause bei den Beiträgen für gefordert. Weiterhin ist der Betreuungsschlüssel in
Sachsen der höchste. Insofern ist die Maximalausreizung des möglichen Beitrages nicht begründet.
Der unterbreitete Änderungsvorschlag bleibt somit in allen Kategorien (Krippe, Kindergarten und
Hort) unter dem höchstmöglichen Beitragssatz nach §15 SächsKitaG und bleibt weitestgehend im
Rahmen der bisherigen Höhe. Dieses sollte dann auch für die kommenden Jahre Grundlage
bleiben, so wie es jahrelang in Leipzig üblich war.
Anlagen:
Seite 2/4