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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041103.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
08.10.15, 12:00
Aktualisiert
23.06.16, 06:11

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-01745-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 09.05.2015 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Anpassung der Elternbeiträge wird in Punkt 3.1.1 folgendermaßen geändert beschlossen: (siehe folgende Tabelle) Seite 1/4 Kinderkrippe 9 h Personalkosten Sachkostenanteil Kosten pro Platz Kindergarten 9 h Personalkosten Sachkostenanteil Kosten pro Platz 1Hort 6 Std. Personalkosten Sachkostenanteil Kosten pro Platz monatliche Kosten pro Platz 2013 in Euro monatliche Kosten pro Platz 2014 in Euro prozentualer Elternbeitrag Anteil der BK neu in als Euro Elternbeitragsberech nungsgrundlage Elternbeitrag Differenz alt in in Euro Euro 687,28 226,39 913,67 707,86 237,77 945,63 22% 208,04 € 210,14 € -2,10 € 317,21 104,49 421,70 326,70 109,74 436,44 29% 126,57 € 126,51 € 0,06 € 185,57 61,13 246,70 191,13 64,20 255,33 29% 74,05 € 74,01 € 0,04 € Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Aktuell wird monatlich eine neue Kita eröffnet. Mit dem Ausbau versucht die Stadt dem Bedarf nach Kindertagesbetreuung, aber auch dem Gesetzesanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr nachzukommen. Die Anpassung der Elternbeiträge im vergangenen Jahr war daher vertretbar, für dieses Jahr halten wir eine Atempause bei den Beiträgen für gefordert. Weiterhin ist der Betreuungsschlüssel in Sachsen der höchste. Insofern ist die Maximalausreizung des möglichen Beitrages nicht begründet. Der unterbreitete Änderungsvorschlag bleibt somit in allen Kategorien (Krippe, Kindergarten und Hort) unter dem höchstmöglichen Beitragssatz nach §15 SächsKitaG und bleibt weitestgehend im Rahmen der bisherigen Höhe. Dieses sollte dann auch für die kommenden Jahre Grundlage bleiben, so wie es jahrelang in Leipzig üblich war. Anlagen: Seite 2/4