Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038282.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
02.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01929
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Stadtrat Steffen Wehmann
Betreff
Verzögerung des Umbaus der Georg-Schumann-Straße (Nachfragen zur Anfrage F01578)
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
In der Ratsversammlung am 8.7.2015 fragte ich nach Verzögerungen beim Umbau der GeorgSchumann-Straße und bei weiteren im "Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und
Brückenbau 2013-2020“ geplanten Maßnahmen (F 01578). Die schriftliche Antwort ist leider in
Teilen nicht ausreichend.
Schon mit dem Beschluss RBIV/837/07 wurde bestimmt : „Die in dieser Vorlage aufgeführten
Prioritätenlisten werden jährlich fortgeschrieben“. In der DS V/3095 ist unter Punkt VII auf S. 20 zu
lesen, dass „bei Veränderungen“ die Prioritätenliste „erneut zu präzisieren“ ist.
Weiterhin wurde unter Punkt III der Vorlage u. a. kommuniziert: „… Die fehlende Umsetzung der
Baumaßnahmen des Mittelfristprogrammes bis 2020“ führt zu einer weiteren „Verschlechterung der
baulichen Mängel, Verkehrssicherheitsdefizite und Unfallschwerpunkte können nicht allumfassend
behoben werden.“
Dabei geben die Listen 1 und 2 der Anlage 2 erst einmal Auskunft über das Ziel der Fertigstellung
der 53 Maßnahmen bis zum Jahr 2020.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist die Aussage aus dem Verkehrs- und Tiefbauamt, die Fertigstellung der Georg-SchumannStraße verzögert sich bis 2030, richtig ?
Sofern nein, bitte ich um Nennung des geplanten Fertigstellungsjahres.
2. Wann und in welchen zeitlichen Abständen sollen aus Sicht der Verwaltung die „Veränderungen“
in der „Prioritätenliste“ dem Stadtrat kommuniziert werden? Wie sollen diese (Anlage 2/Listen 1
und 2 sowie Anlagen 3 bis 8) durch den Stadtrat legitimiert werden?
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3. Wann ist die Fertigstellung der in der Antwort auf die Anfrage F 01578 gekennzeichneten
Maßnahmen (Anlage 2/ Liste 1 „in planerischer Vorbereitung befinden sich“ sowie jener in der
Anlage 2 /Liste 2) nun geplant ?
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