Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1037363.pdf
Größe
549 kB
Erstellt
18.08.15, 12:00
Aktualisiert
20.01.16, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01745
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
1. Lesung
Ratsversammlung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den
Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. §
14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
rechtsbereinigt 09.05.2015
Beschlussvorschlag:
1.
Anpassung der Elternbeiträge erfolgt gem. § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der in Punkt 3.1.1 ausgewiesenen
Höhe. Für Tagespflege gelten weiterhin die Elternbeiträge einer dem Alter des Kindes
entsprechenden Kindertagesstätte.
2.
Die neuen Elternbeiträge werden beschlossen und treten zum 01.01.2016 in Kraft.
3.
Der Beschluss DS-00205/14 vom 20.11.2014 wird entsprechend geändert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nei
n
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nei
n
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nei
n
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
Ergeb. HH Erträge
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
01.01. 31.12.
siehe Pkt. 4
16
16
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Gesetzliche Grundlagen
1
2.
Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung
1
der Elternbeiträge
3.
Aufbringen der Betriebskosten
1
3.1
Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung
1
3.1.1
Berechnung der Elternbeiträge
1
3.2
Ermäßigung des Elternbeitrages
3
3.3
Absenkung der Elternbeiträge
3
3.4
Finanzierung Tagespflege
3
4.
Finanzielle Auswirkungen
3
5.
Verfahren zur Umsetzung
3
Anlagen
Anlage 1:
Auszug aus dem Sächsisches Gesetz zur Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen
(Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) rechtsbereinigt vom 09.05.2015
Anlage 2:
Berechnung der Elternbeiträge Kinderkrippe, Kindergarten und Hort
Anlage 3a:
Berechnung der Elternbeiträge für die Mehrbetreuung in Kinderkrippen
und in Kindergärten
Anlage 3b:
Berechnung der Elternbeiträge für die Mehrbetreuung im Hort
Anlage 4:
Übersicht über die Elternbeiträge ab 01.01.2016
Anlage 5:
Auszug aus den Budgeteinheiten Finanzierung Kinderbetreuung
Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen der Stadt
Leipzig und in Tagespflege
1.
Gesetzliche Grundlagen
- Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung
- Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) rechtsbereinigt mit Stand vom 9. Mai 2015
2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung der Elternbeiträge
(Anlagen 2 und 3a, 3b)
Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen tragen deren Träger. Betriebskosten sind die
Personal- und Sachkosten. Die Betriebskosten ergeben sich aus den in der jeweiligen Gemeinde,
getrennt nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort, ermittelten durchschnittlichen Personal- und
Sachkosten aller Einrichtungen nach § 14 (1) SächsKitaG unter Berücksichtigung der Betreuungszeit. Sie sind lt. § 14 (2) SächsKitaG jährlich bis zum 30. Juni zu ermitteln und zu veröffentlichen.
Mit der Veröffentlichung der Betriebskostenabrechnung 2014 für alle Kindertageseinrichtungen
der Stadt Leipzig werden die Elternbeiträge für die Stadt Leipzig gemäß den gesetzlichen Grundlagen neu berechnet und bei Abweichungen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege nach § 3 (3) SächsKitaG werden analog der Elternbeiträge
für die entsprechende Kindertageseinrichtungen und Betreuungsart erhoben. Grundlage hierfür ist
§ 15 (3) SächsKitaG.
3.
Aufbringung der Betriebskosten
3.1
Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung
Entsprechend § 15 (2) SächsKitaG besteht die Möglichkeit, die durchschnittlichen Betriebskosten
pro Platz für den ungekürzten Elternbeitrag in einer prozentualen Spanne je Betreuungsart festzuschreiben. So kann der Anteil der Eltern pro Platz bei Aufnahme eines Kindes
–
–
–
in eine Kinderkrippe
in einen Kindergarten
und in einem Hort
23% (Spanne lt. SächsKitaG 20 – 23 %)
30% (Spanne lt. SächsKitaG 20 – 30 %)
30% (Spanne lt. SächsKitaG 20 – 30 %)
betragen. Für Kinder in Kindertagespflege nach § 3 (3) SächsKitaG werden gemäß § 14 (6)
SächsKitaG die gleichen Elternbeiträge wie für Gleichaltrige in Kinderkrippe, Kindergarten bzw.
Hort erhoben.
Die Elternbeiträge werden als Monatsbeiträge erhoben. Bei Leistungsbeginn, sofern dieser nicht
am 01. des Monats erfolgt und bei Leistungsende aufgrund Wechsel von der Tagespflege in eine
Kindertageseinrichtung bzw. Schuljahresbeginn und -ende wird ein taggenauer Elternbeitrag je
Betreuungsart festgesetzt. Berechnungsgrundlage dafür sind durchschnittlich 20,74 Kalendertage
pro Monat (Urteil VG Leipzig 5K 1074/12). Berücksichtigt wird dabei die Betreuung von Montag bis
Freitag.
3.1.1
Berechnung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leipzig
Die vom Stadtrat getroffenen Regelungen zu
• Absenkungen der Elternbeiträge lt. Ratsbeschluss V – 419/10 vom 16.06.2010
• Die Berechnungsgrundlagen für Mehrbetreuungsbeiträge (Betreuungszeit die über 9 Stunden in der Krippe und im Kindergarten und über 6 Stunden im Hort hinaus gehen)
bleiben unverändert.
-1-
Prozentuale Beteiligung der Eltern pro Platz je Betreuungsart
Berechnung der Elternbeiträge gemäß § 15 (2) SächsKitaG (Anlage 4)
mo monatliche
mo
Kosten pro
Platz 2013
in Euro
Kinderkrippe 9 h
Personalkosten
Sachkostenanteil
Kosten pro Platz
Kindergarten 9 h
Personalkosten
Sachkostenanteil
Kosten pro Platz
1Hort
6 Std.
Personalkosten
Sachkostenanteil
Kosten pro Platz
monatliche
Kosten pro
Platz 2014
in Euro
prozentualer
Anteil der BK
als Elternbeitragsberechnungsgrundlage
Elternbeitrag
neu in
Euro
Elternbeitrag
alt in
Euro
Differenz
in
Euro
687,28
226,39
913,67
707,86
237,77
945,63
23
217,50
210,14
7,36
317,21
104,49
421,70
326,70
109,74
436,44
30
130,93
126,51
4,42
185,57
61,13
246,70
191,13
64,20
255,33
30
76,60
74,01
2,59
3.2. Ermäßigung des Elternbeitrages
Soweit die Eltern geltend machen, dass ihnen die Belastung gemäß § 90 (3) und (4) SGB VIII des
Elternbeitrages für die Regel- und Mehrbetreuungszeit nicht zuzumuten ist, trifft das Amt für Jugend, Familie und Bildung auf Antrag der Eltern die erforderlichen Feststellungen nach §§ 82 ff
SGB XII. Bereits gewährte Ermäßigungen nach SGB XII i.V.m. § 90 (3) und (4) SGB VIII bleiben
durch die Anpassung der Elternbeiträge mit dieser Vorlage unberührt.
3.3
Absenkung der Elternbeiträge
Der Träger der Kindertageseinrichtungen hat Absenkungen in den Elternbeiträgen gem. § 15 (1)
SächsKitaG zu berücksichtigen. Absenkungen werden vorgenommen für Alleinerziehende, die tatsächlich Ihr Kind allein betreuen, pflegen und erziehen und für alle Kinder aus Haushaltsgemeinschaften von Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung gemäß
SächsKitaG besuchen. Dabei müssen die Kinder mindestens mit einem leiblichen, adoptiven oder
Stiefelternteil in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
3.4
Finanzierung Tagespflege
Für den Bereich kommunale Kindertagespflege wird der Elternbeitrag mittels Bescheid geltend
gemacht, da kein direktes (privatrechtliches) Rechtsverhältnis zu den jeweiligen Eltern besteht.
Berechnungsgrundlage bei der Festsetzung des Elternbeitrages sowie der Finanzierung der laufenden Geldleistung sind durchschnittlich 20,74 Kalendertage pro Monat (Montag – Freitag).
Wird nach Einzelfallprüfung bei nachgewiesenem Bedarf eine weitergehende Zusatzbetreuung in
Tagespflege gewährt, wird ein Elternbeitrag in Höhe von 50 % der laufenden Geldleistung, exclusive der individuellen Beiträge zur Krankenversicherung und Alterssicherung, erhoben. Den derzeit gültigen Stadtratsbeschluss zur Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig entsprechend beträgt der Elternbeitrag je Zusatzleistungsstunde für alle Altersgruppen bei:
* der Betreuung in den Räumen der Personensorgeberechtigten: 1,46 €;
* der Betreuung in den Räumen der Tagespflegeperson: 1,68 €;
* der Betreuung in angemieteten Räumen der Tagespflegeperson: 1,72 €.
-2-
4.
Finanzielle Auswirkungen
(sind ertrags-und aufwandsseitig noch nicht HHPE 2016)
Mit der Beschlussfassung der neuen Elternbeiträge ergibt sich im Haushaltsjahr 2016 eine Zuschussreduzierung in Höhe von 1.338.400 Mio. €. Die genauen Berechnungen sind in der Anlage
5 dargestellt.
5.
Verfahren zur Umsetzung
Die Vertragsanpassung für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen des Amtes für Jugend,
Familie und Bildung erfolgt automatisch, da die Verträge einen entsprechenden Passus enthalten.
Die Anpassung der Verträge in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger erfolgt durch die
Leiterinnen der Einrichtungen. Weiterhin werden Informationen vom Amt für Jugend, Familie und
Bildung für alle Träger vorbereitet.
Darüber hinaus werden die Eltern durch Aushänge in den Kindertageseinrichtungen und die Informationen in der Presse vom Amt für Jugend, Familie und Bildung über die Änderungen in Kenntnis gesetzt.
-3-
-4-
AfJFB
der Stadt Leipzig
Anlage 4
Elternbeiträge pro Monat in Euro ab 01.01.2016
Betreuungsstunden täglich / wöchentlich
Kinderkrippe /
Tagespflege
1. Kind
4
5
6
7
8
9
10 / 50
neu
alt
neu
alt
96,67
93,40
58,00
56,04
120,83
116,74
72,50
70,05
145,00
140,09
87,00
84,06
169,17
163,44
101,50
98,07
193,33
186,79
116,00
112,07
217,50
210,14
130,50
126,08
256,82
248,32
154,09
148,99
Alleinerziehende
1. Kind
neu
alt
2.Kind
neu
alt
87,00
84,06
48,33
46,70
108,75
105,07
60,42
58,37
130,50
126,08
72,50
70,05
152,25
147,10
84,58
81,72
174,00
168,11
96,67
93,40
195,75
189,13
108,75
105,07
231,14
223,49
128,41
124,16
neu
alt
neu
alt
58,19
56,23
34,91
33,74
72,74
70,28
43,64
42,17
87,29
84,34
52,37
50,60
101,83
98,40
61,10
59,04
116,38
112,45
69,83
67,47
130,93
126,51
78,56
75,91
149,08
144,13
89,45
86,48
Alleinerziehende
1. Kind
neu
alt
2.Kind
neu
alt
52,37
50,60
29,10
28,11
65,47
63,26
36,37
35,14
78,56
75,91
43,64
42,17
91,65
88,56
50,92
49,20
104,74
101,21
58,19
56,23
117,84
113,86
65,47
63,26
134,17
129,72
74,54
72,07
2.Kind
Kindergarten
1. Kind
2.Kind
Die Elternbeiträge für die Zusatzbetreuung (>9 Stunden) berechnen sich auf der Basis der Personalkostenanteile. Da die Personalkosten pro Platz gestiegen sind, steigen auch die Elternbeiträge im Krippen- und Kindergartenbereich für die Mehrbetreuung.
Hort
1. Kind
2.Kind
Betreuungsstunden täglich /wöchentlich
1/5
5 / 25
6 / 30
neu
alt
neu
alt
Alleinerziehende
1. Kind
neu
alt
2.Kind
neu
alt
12,77
12,34
63,83
61,68
38,30
37,01
76,60
74,01
45,96
44,41
11,49
11,11
57,45
55,51
31,92
30,84
68,94
66,61
38,30
37,01
11/ 55
315,81
305,59
189,49
183,35
284,23
275,03
157,91
152,80
176,30
170,57
105,78
102,34
158,67
153,51
88,15
85,29
Da die Personal-
Auszug aus den Budgeteinheiten Finanzierung Kinderbetreuung
- dargestellt sind ausschl. Beträge mit Abhänigkeit von der Höhe der Elternbeiträge -
Budgeteinheit
PSP-Element
Bezeichnung
Kostenart
Anlage 5
Kostenart Beschreibung
Plan 2015
Plan 2016 ohne
Erhöhung
Elternbeiträge
Plan 2016 mit
Erhöhung
Elternbeiträge
Differenz
2016
1.100.36.1.0.01.01.01
Übernahme EB Hort öffentl. Träger
43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen
1.100.36.1.0.01.01.01
Übernahme EB Hort öffentl. Träger
43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen
782.300
810.550
838.950
28.400
2.513.200
2.603.950
2.695.100
91.150
1.100.36.1.0.01.01.02
Übernahme EB Horte LFS / FSZ
43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen
25.000
25.950
25.950
0
1.100.36.1.0.01.01.02
Übernahme EB Horte LFS / FSZ
43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen
112.200
116.450
116.450
0
1.100.36.1.0.01.01.03
Übernahme EB Kitas öffentl.Träger
43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen
1.819.450
1.897.300
1.963.650
66.350
1.100.36.1.0.01.01.03
Übernahme EB Kitas öffentl.Träger
43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen
1.532.900
1.598.500
1.654.400
55.900
51_365_2ZW 1.100.36.1.0.01.01.04
Übernahme EB Kitas freier Träger
43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen
6.667.750
7.258.950
7.542.700
283.750
1.100.36.1.0.01.01.04
Übernahme EB Kitas freier Träger
43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen
5.051.300
5.499.150
5.715.200
216.050
1.100.36.1.0.01.02.01
Übernahme EB Kindertagespfl. öffentl.Tr.
43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen
293.600
293.600
303.900
10.300
1.100.36.1.0.01.02.01
Übernahme EB Kindertagespfl. öffentl.Tr.
43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen
452.200
452.200
468.050
15.850
1.100.36.1.0.01.02.02
Übernahme EB Kindertagespfl. fr. Träger
43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen
820.900
893.649
930.549
36.900
1.100.36.1.0.01.02.02
Übernahme EB Kindertagespfl. fr. Träger
43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen
Übernahme Elternbeiträge
742.500
808.350
836.450
28.100
20.813.299
22.258.600
23.091.350
832.750
-6.864.400
-7.112.350
-7.361.250
-248.900
1.100.36.5.0.01.01.12
Kindertageseinrichtungen, Horte öff.Tr.
34613000 Elternbeiträge
1.100.36.5.0.01.01.12
Kindertageseinrichtungen, Horte öff.Tr.
34613100 Elternbeiträge, Absenkung n. § 15 KitaG
-782.300
-810.550
-838.950
-28.400
1.100.36.5.0.01.01.12
Kindertageseinrichtungen, Horte öff.Tr.
34613200 Elternbeitr., Ermäßig. n. § 15(6) KitaG
-2.513.200
-2.603.950
-2.695.100
-91.150
51_365_2ZW 1.100.36.5.0.01.01.18
Kindertageseinrichtungen, öffentl.Träger
34613000 Elternbeiträge
-5.836.800
-6.086.600
-6.299.450
-212.850
1.100.36.5.0.01.01.18
Kindertageseinrichtungen, öffentl.Träger
34613100 Elternbeiträge, Absenkung n. § 15 KitaG
-1.819.450
-1.897.300
-1.963.650
-66.350
1.100.36.5.0.01.01.18
Kindertageseinrichtungen, öffentl.Träger
34613200 Elternbeitr., Ermäßig. n. § 15(6) KitaG
Kindertageseinrichtungen, öffentl. Träger / Horte
51_365_3ZW
1.100.36.5.0.01.01.20
Kindertageseinrichtungen freier Träger
43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche
Kindertageseinrichtung, freie Träger
51_365_6ZW
-1.598.500
-1.654.400
-55.900
-20.109.250
-20.812.800
-703.550
109.891.700
120.754.550
119.531.600
-1.222.950
109.891.700
120.754.550
119.531.600
-1.222.950
-1.701.100
-1.701.100
-1.760.650
-59.550
1.100.36.5.0.01.02.10
Kindertagespflege, kommunale
33213000 Elternbeiträge
1.100.36.5.0.01.02.10
Kindertagespflege, kommunale
33213100 Elternbeiträge, Absenkung n. § 15 KitaG
-293.600
-293.600
-303.900
-10.300
1.100.36.5.0.01.02.10
Kindertagespflege, kommunale
33213200 Elternbeitr., Ermäßig. n. § 15(6) KitaG
-452.200
-452.200
-468.050
-15.850
-2.446.900
-2.446.900
-2.532.600
-85.700
7.883.850
8.215.100
8.215.100
0
Kindertagespflege kommunal
1.100.36.5.0.01.02.10
Kindertagespflege, kommunale
43317800 Förderung der Kindertagespflege § 23 SGB
Kindertagespflege kommunal
51_365_7ZW
-1.532.900
-19.349.050
1.100.36.5.0.01.02.20
Kindertagespflege, freier Träger
43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche
7.883.850
8.215.100
12.632.500
13.082.000
8.215.100
0
12.923.050
-158.950
-158.950
Kindertagespflege freie Träger
12.632.500
13.082.000
12.923.050
Erträge gesamt
-21.795.950
-22.556.150
-23.345.400
Aufwendungen gesamt
151.221.349
164.310.250
163.761.100
Zuschussbedarf gesamt
129.425.399
141.754.100
140.415.700
-1.338.400
Seite 1von 1Seiten
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1
verschlechtert
ja
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1