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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037363.pdf
Größe
549 kB
Erstellt
18.08.15, 12:00
Aktualisiert
20.01.16, 11:02

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01745 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 1. Lesung Ratsversammlung 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 09.05.2015 Beschlussvorschlag: 1. Anpassung der Elternbeiträge erfolgt gem. § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der in Punkt 3.1.1 ausgewiesenen Höhe. Für Tagespflege gelten weiterhin die Elternbeiträge einer dem Alter des Kindes entsprechenden Kindertagesstätte. 2. Die neuen Elternbeiträge werden beschlossen und treten zum 01.01.2016 in Kraft. 3. Der Beschluss DS-00205/14 vom 20.11.2014 wird entsprechend geändert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nei n ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nei n ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nei n ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von Ergeb. HH Erträge wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 01.01. 31.12. siehe Pkt. 4 16 16 Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung 1 3.1.1 Berechnung der Elternbeiträge 1 3.2 Ermäßigung des Elternbeitrages 3 3.3 Absenkung der Elternbeiträge 3 3.4 Finanzierung Tagespflege 3 4. Finanzielle Auswirkungen 3 5. Verfahren zur Umsetzung 3 Anlagen Anlage 1: Auszug aus dem Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) rechtsbereinigt vom 09.05.2015 Anlage 2: Berechnung der Elternbeiträge Kinderkrippe, Kindergarten und Hort Anlage 3a: Berechnung der Elternbeiträge für die Mehrbetreuung in Kinderkrippen und in Kindergärten Anlage 3b: Berechnung der Elternbeiträge für die Mehrbetreuung im Hort Anlage 4: Übersicht über die Elternbeiträge ab 01.01.2016 Anlage 5: Auszug aus den Budgeteinheiten Finanzierung Kinderbetreuung Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig und in Tagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen - Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung - Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) - Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) rechtsbereinigt mit Stand vom 9. Mai 2015 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung der Elternbeiträge (Anlagen 2 und 3a, 3b) Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen tragen deren Träger. Betriebskosten sind die Personal- und Sachkosten. Die Betriebskosten ergeben sich aus den in der jeweiligen Gemeinde, getrennt nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort, ermittelten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten aller Einrichtungen nach § 14 (1) SächsKitaG unter Berücksichtigung der Betreuungszeit. Sie sind lt. § 14 (2) SächsKitaG jährlich bis zum 30. Juni zu ermitteln und zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung der Betriebskostenabrechnung 2014 für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig werden die Elternbeiträge für die Stadt Leipzig gemäß den gesetzlichen Grundlagen neu berechnet und bei Abweichungen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege nach § 3 (3) SächsKitaG werden analog der Elternbeiträge für die entsprechende Kindertageseinrichtungen und Betreuungsart erhoben. Grundlage hierfür ist § 15 (3) SächsKitaG. 3. Aufbringung der Betriebskosten 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung Entsprechend § 15 (2) SächsKitaG besteht die Möglichkeit, die durchschnittlichen Betriebskosten pro Platz für den ungekürzten Elternbeitrag in einer prozentualen Spanne je Betreuungsart festzuschreiben. So kann der Anteil der Eltern pro Platz bei Aufnahme eines Kindes – – – in eine Kinderkrippe in einen Kindergarten und in einem Hort 23% (Spanne lt. SächsKitaG 20 – 23 %) 30% (Spanne lt. SächsKitaG 20 – 30 %) 30% (Spanne lt. SächsKitaG 20 – 30 %) betragen. Für Kinder in Kindertagespflege nach § 3 (3) SächsKitaG werden gemäß § 14 (6) SächsKitaG die gleichen Elternbeiträge wie für Gleichaltrige in Kinderkrippe, Kindergarten bzw. Hort erhoben. Die Elternbeiträge werden als Monatsbeiträge erhoben. Bei Leistungsbeginn, sofern dieser nicht am 01. des Monats erfolgt und bei Leistungsende aufgrund Wechsel von der Tagespflege in eine Kindertageseinrichtung bzw. Schuljahresbeginn und -ende wird ein taggenauer Elternbeitrag je Betreuungsart festgesetzt. Berechnungsgrundlage dafür sind durchschnittlich 20,74 Kalendertage pro Monat (Urteil VG Leipzig 5K 1074/12). Berücksichtigt wird dabei die Betreuung von Montag bis Freitag. 3.1.1 Berechnung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leipzig Die vom Stadtrat getroffenen Regelungen zu • Absenkungen der Elternbeiträge lt. Ratsbeschluss V – 419/10 vom 16.06.2010 • Die Berechnungsgrundlagen für Mehrbetreuungsbeiträge (Betreuungszeit die über 9 Stunden in der Krippe und im Kindergarten und über 6 Stunden im Hort hinaus gehen) bleiben unverändert. -1- Prozentuale Beteiligung der Eltern pro Platz je Betreuungsart Berechnung der Elternbeiträge gemäß § 15 (2) SächsKitaG (Anlage 4) mo monatliche mo Kosten pro Platz 2013 in Euro Kinderkrippe 9 h Personalkosten Sachkostenanteil Kosten pro Platz Kindergarten 9 h Personalkosten Sachkostenanteil Kosten pro Platz 1Hort 6 Std. Personalkosten Sachkostenanteil Kosten pro Platz monatliche Kosten pro Platz 2014 in Euro prozentualer Anteil der BK als Elternbeitragsberechnungsgrundlage Elternbeitrag neu in Euro Elternbeitrag alt in Euro Differenz in Euro 687,28 226,39 913,67 707,86 237,77 945,63 23 217,50 210,14 7,36 317,21 104,49 421,70 326,70 109,74 436,44 30 130,93 126,51 4,42 185,57 61,13 246,70 191,13 64,20 255,33 30 76,60 74,01 2,59 3.2. Ermäßigung des Elternbeitrages Soweit die Eltern geltend machen, dass ihnen die Belastung gemäß § 90 (3) und (4) SGB VIII des Elternbeitrages für die Regel- und Mehrbetreuungszeit nicht zuzumuten ist, trifft das Amt für Jugend, Familie und Bildung auf Antrag der Eltern die erforderlichen Feststellungen nach §§ 82 ff SGB XII. Bereits gewährte Ermäßigungen nach SGB XII i.V.m. § 90 (3) und (4) SGB VIII bleiben durch die Anpassung der Elternbeiträge mit dieser Vorlage unberührt. 3.3 Absenkung der Elternbeiträge Der Träger der Kindertageseinrichtungen hat Absenkungen in den Elternbeiträgen gem. § 15 (1) SächsKitaG zu berücksichtigen. Absenkungen werden vorgenommen für Alleinerziehende, die tatsächlich Ihr Kind allein betreuen, pflegen und erziehen und für alle Kinder aus Haushaltsgemeinschaften von Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung gemäß SächsKitaG besuchen. Dabei müssen die Kinder mindestens mit einem leiblichen, adoptiven oder Stiefelternteil in einer Haushaltsgemeinschaft leben. 3.4 Finanzierung Tagespflege Für den Bereich kommunale Kindertagespflege wird der Elternbeitrag mittels Bescheid geltend gemacht, da kein direktes (privatrechtliches) Rechtsverhältnis zu den jeweiligen Eltern besteht. Berechnungsgrundlage bei der Festsetzung des Elternbeitrages sowie der Finanzierung der laufenden Geldleistung sind durchschnittlich 20,74 Kalendertage pro Monat (Montag – Freitag). Wird nach Einzelfallprüfung bei nachgewiesenem Bedarf eine weitergehende Zusatzbetreuung in Tagespflege gewährt, wird ein Elternbeitrag in Höhe von 50 % der laufenden Geldleistung, exclusive der individuellen Beiträge zur Krankenversicherung und Alterssicherung, erhoben. Den derzeit gültigen Stadtratsbeschluss zur Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig entsprechend beträgt der Elternbeitrag je Zusatzleistungsstunde für alle Altersgruppen bei: * der Betreuung in den Räumen der Personensorgeberechtigten: 1,46 €; * der Betreuung in den Räumen der Tagespflegeperson: 1,68 €; * der Betreuung in angemieteten Räumen der Tagespflegeperson: 1,72 €. -2- 4. Finanzielle Auswirkungen (sind ertrags-und aufwandsseitig noch nicht HHPE 2016) Mit der Beschlussfassung der neuen Elternbeiträge ergibt sich im Haushaltsjahr 2016 eine Zuschussreduzierung in Höhe von 1.338.400 Mio. €. Die genauen Berechnungen sind in der Anlage 5 dargestellt. 5. Verfahren zur Umsetzung Die Vertragsanpassung für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung erfolgt automatisch, da die Verträge einen entsprechenden Passus enthalten. Die Anpassung der Verträge in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger erfolgt durch die Leiterinnen der Einrichtungen. Weiterhin werden Informationen vom Amt für Jugend, Familie und Bildung für alle Träger vorbereitet. Darüber hinaus werden die Eltern durch Aushänge in den Kindertageseinrichtungen und die Informationen in der Presse vom Amt für Jugend, Familie und Bildung über die Änderungen in Kenntnis gesetzt. -3- -4- AfJFB der Stadt Leipzig Anlage 4 Elternbeiträge pro Monat in Euro ab 01.01.2016 Betreuungsstunden täglich / wöchentlich Kinderkrippe / Tagespflege 1. Kind 4 5 6 7 8 9 10 / 50 neu alt neu alt 96,67 93,40 58,00 56,04 120,83 116,74 72,50 70,05 145,00 140,09 87,00 84,06 169,17 163,44 101,50 98,07 193,33 186,79 116,00 112,07 217,50 210,14 130,50 126,08 256,82 248,32 154,09 148,99 Alleinerziehende 1. Kind neu alt 2.Kind neu alt 87,00 84,06 48,33 46,70 108,75 105,07 60,42 58,37 130,50 126,08 72,50 70,05 152,25 147,10 84,58 81,72 174,00 168,11 96,67 93,40 195,75 189,13 108,75 105,07 231,14 223,49 128,41 124,16 neu alt neu alt 58,19 56,23 34,91 33,74 72,74 70,28 43,64 42,17 87,29 84,34 52,37 50,60 101,83 98,40 61,10 59,04 116,38 112,45 69,83 67,47 130,93 126,51 78,56 75,91 149,08 144,13 89,45 86,48 Alleinerziehende 1. Kind neu alt 2.Kind neu alt 52,37 50,60 29,10 28,11 65,47 63,26 36,37 35,14 78,56 75,91 43,64 42,17 91,65 88,56 50,92 49,20 104,74 101,21 58,19 56,23 117,84 113,86 65,47 63,26 134,17 129,72 74,54 72,07 2.Kind Kindergarten 1. Kind 2.Kind Die Elternbeiträge für die Zusatzbetreuung (>9 Stunden) berechnen sich auf der Basis der Personalkostenanteile. Da die Personalkosten pro Platz gestiegen sind, steigen auch die Elternbeiträge im Krippen- und Kindergartenbereich für die Mehrbetreuung. Hort 1. Kind 2.Kind Betreuungsstunden täglich /wöchentlich 1/5 5 / 25 6 / 30 neu alt neu alt Alleinerziehende 1. Kind neu alt 2.Kind neu alt 12,77 12,34 63,83 61,68 38,30 37,01 76,60 74,01 45,96 44,41 11,49 11,11 57,45 55,51 31,92 30,84 68,94 66,61 38,30 37,01 11/ 55 315,81 305,59 189,49 183,35 284,23 275,03 157,91 152,80 176,30 170,57 105,78 102,34 158,67 153,51 88,15 85,29 Da die Personal- Auszug aus den Budgeteinheiten Finanzierung Kinderbetreuung - dargestellt sind ausschl. Beträge mit Abhänigkeit von der Höhe der Elternbeiträge - Budgeteinheit PSP-Element Bezeichnung Kostenart Anlage 5 Kostenart Beschreibung Plan 2015 Plan 2016 ohne Erhöhung Elternbeiträge Plan 2016 mit Erhöhung Elternbeiträge Differenz 2016 1.100.36.1.0.01.01.01 Übernahme EB Hort öffentl. Träger 43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen 1.100.36.1.0.01.01.01 Übernahme EB Hort öffentl. Träger 43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen 782.300 810.550 838.950 28.400 2.513.200 2.603.950 2.695.100 91.150 1.100.36.1.0.01.01.02 Übernahme EB Horte LFS / FSZ 43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen 25.000 25.950 25.950 0 1.100.36.1.0.01.01.02 Übernahme EB Horte LFS / FSZ 43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen 112.200 116.450 116.450 0 1.100.36.1.0.01.01.03 Übernahme EB Kitas öffentl.Träger 43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen 1.819.450 1.897.300 1.963.650 66.350 1.100.36.1.0.01.01.03 Übernahme EB Kitas öffentl.Träger 43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen 1.532.900 1.598.500 1.654.400 55.900 51_365_2ZW 1.100.36.1.0.01.01.04 Übernahme EB Kitas freier Träger 43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen 6.667.750 7.258.950 7.542.700 283.750 1.100.36.1.0.01.01.04 Übernahme EB Kitas freier Träger 43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen 5.051.300 5.499.150 5.715.200 216.050 1.100.36.1.0.01.02.01 Übernahme EB Kindertagespfl. öffentl.Tr. 43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen 293.600 293.600 303.900 10.300 1.100.36.1.0.01.02.01 Übernahme EB Kindertagespfl. öffentl.Tr. 43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen 452.200 452.200 468.050 15.850 1.100.36.1.0.01.02.02 Übernahme EB Kindertagespfl. fr. Träger 43316500 Übernahme Elternbeiträge aus Absenkungen 820.900 893.649 930.549 36.900 1.100.36.1.0.01.02.02 Übernahme EB Kindertagespfl. fr. Träger 43316600 Übernahme Elternbeiträge aus Ermäßigungen Übernahme Elternbeiträge 742.500 808.350 836.450 28.100 20.813.299 22.258.600 23.091.350 832.750 -6.864.400 -7.112.350 -7.361.250 -248.900 1.100.36.5.0.01.01.12 Kindertageseinrichtungen, Horte öff.Tr. 34613000 Elternbeiträge 1.100.36.5.0.01.01.12 Kindertageseinrichtungen, Horte öff.Tr. 34613100 Elternbeiträge, Absenkung n. § 15 KitaG -782.300 -810.550 -838.950 -28.400 1.100.36.5.0.01.01.12 Kindertageseinrichtungen, Horte öff.Tr. 34613200 Elternbeitr., Ermäßig. n. § 15(6) KitaG -2.513.200 -2.603.950 -2.695.100 -91.150 51_365_2ZW 1.100.36.5.0.01.01.18 Kindertageseinrichtungen, öffentl.Träger 34613000 Elternbeiträge -5.836.800 -6.086.600 -6.299.450 -212.850 1.100.36.5.0.01.01.18 Kindertageseinrichtungen, öffentl.Träger 34613100 Elternbeiträge, Absenkung n. § 15 KitaG -1.819.450 -1.897.300 -1.963.650 -66.350 1.100.36.5.0.01.01.18 Kindertageseinrichtungen, öffentl.Träger 34613200 Elternbeitr., Ermäßig. n. § 15(6) KitaG Kindertageseinrichtungen, öffentl. Träger / Horte 51_365_3ZW 1.100.36.5.0.01.01.20 Kindertageseinrichtungen freier Träger 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche Kindertageseinrichtung, freie Träger 51_365_6ZW -1.598.500 -1.654.400 -55.900 -20.109.250 -20.812.800 -703.550 109.891.700 120.754.550 119.531.600 -1.222.950 109.891.700 120.754.550 119.531.600 -1.222.950 -1.701.100 -1.701.100 -1.760.650 -59.550 1.100.36.5.0.01.02.10 Kindertagespflege, kommunale 33213000 Elternbeiträge 1.100.36.5.0.01.02.10 Kindertagespflege, kommunale 33213100 Elternbeiträge, Absenkung n. § 15 KitaG -293.600 -293.600 -303.900 -10.300 1.100.36.5.0.01.02.10 Kindertagespflege, kommunale 33213200 Elternbeitr., Ermäßig. n. § 15(6) KitaG -452.200 -452.200 -468.050 -15.850 -2.446.900 -2.446.900 -2.532.600 -85.700 7.883.850 8.215.100 8.215.100 0 Kindertagespflege kommunal 1.100.36.5.0.01.02.10 Kindertagespflege, kommunale 43317800 Förderung der Kindertagespflege § 23 SGB Kindertagespflege kommunal 51_365_7ZW -1.532.900 -19.349.050 1.100.36.5.0.01.02.20 Kindertagespflege, freier Träger 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche 7.883.850 8.215.100 12.632.500 13.082.000 8.215.100 0 12.923.050 -158.950 -158.950 Kindertagespflege freie Träger 12.632.500 13.082.000 12.923.050 Erträge gesamt -21.795.950 -22.556.150 -23.345.400 Aufwendungen gesamt 151.221.349 164.310.250 163.761.100 Zuschussbedarf gesamt 129.425.399 141.754.100 140.415.700 -1.338.400 Seite 1von 1Seiten Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1 verschlechtert ja nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)             3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1