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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1035967.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.06.16, 09:04

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01827 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Außerplanmäßige Aufwendungen /außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Gelände "An der Alten Messe", An den Tierkliniken ohne Nr. sowie Ausführungsbeschluss für die Betreibung, Ausstattung, Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung Beschluss: 1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001466.700 (Asyl – Alte Messe Systembauweise) werden für 2015 in Höhe von 7.115.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001466.700 (Asyl – Alte Messe Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 335.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). 3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.313.001.44 (Asyl – Alte Messe Systembau) werden für 2016 in Höhe von 3.249.650 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 2.092.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen Erstattung des Freistaates in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.156.950 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. (1098600000. 4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. Seite 1/4 6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen       2016 ab 2017                   2015 2016       Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis nein von Höhe in EUR wo veranschlagt 2.092.700 2.511.200 1.100.313001.10 3.249.650 3.360.850 1.100.313.001.44 1.100.313001.10              7.115.000 335.000 7.0001466.700 7.0001466.700 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Seite 2/4 Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Anlagen: Seite 3/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 19.26 Überplanmäßige Aufwendungen /außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Gelände "An der Alten Messe", An den Tierkliniken ohne Nr. Vorlage: VI-DS-01827 Beschluss: 1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001466.700 (Asyl - Alte Messe Systembauweise) werden für 2015 in Höhe von 7.115.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000). 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001466.700 (Asyl - Alte Messe Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 335.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000). 3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.313.001.44 (Asyl - Alte Messe Systembau) werden für 2016 in Höhe von 3.249.650 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 2.092.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen Erstattung des Freistaates in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.156.950 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt". (1098600000. 4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. 6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen Leipzig, den 17. September 2015 Seite: 1/1 1. Begründung der Notwendigkeit Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. 2. Beschreibung des Vorhabens 2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, sollen an den Tierkliniken ohne Nummer, 04103 Leipzig im Ortsteil ZentrumSüdost auf dem Flurstück 2474/5 der Gemarkung Leipzig voraussichtlich ab März 2016 Bungalows in Systembauweise genutzt werden. Über die Bereiche des Flürstückes 2474/5 der Gemarkung Leipzig westlich der Landsteiner Straße verliefen früher die Gleistrassen zur Anbindung der Leipziger Großmarkthalle („Kohlrabizirkus“) bzw. befanden sich die Entladezonen des LKW-Verkehrs zur örtlichen Versorgung. Die im Eigentum der Stadt Leipzig befindliche Fläche ist als externe Kompensationsmaßnahme (Entsiegelung der Fläche) dem B-Plan 383 "Industriegebiet östlich der Radefelder Allee" zugeordnet. Der B-Plan hat Satzungsbeschluss (RBV1119/12 vom 25.01.2012). Die Einzelheiten der Umsetzung werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Dr.Ing.-h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (Porsche AG) geregelt. Dieser Vertrag wurde in der Ratsversammlung am 25.01.2012 (RB-V-1118/12) beschlossen. In diesem Vertrag wurde geregelt, dass die o.g. Fläche nicht der ersten Ausbaustufe des Porsche-Werkes, sondern den weiteren Ausbaustufen zugeordnet wird. Da die zweite Ausbaustufe kurz vor ihrem Abschluss steht, laufen zur Zeit Abstimmungen mit der Porsche AG hinsichtlich der Ablösung der notwendigen Gelder an die Stadt Leipzig und dem Zeitpunkt der Umsetzung. Es ist vorgesehen, die Maßnahme bis zum 31.12.2016 durch die Stadt Leipzig nach Ablösung der Gelder durch die Porsche AG umzusetzen. Dies wird in einem Nachtrag zum Vertrag vom 25.01.2012 geregelt. Auf Grund der Bedeutung der Standortsuche nach Unterkünften für Asylbewerber für die Seite 1 Stadt Leipzig wäre es auch vertretbar, den Zeitpunkt der Umsetzung auf den 31.12.2018 zu verschieben. Damit wäre eine temporäre Nutzung der Fläche möglich. Geplant ist die temporäre Errichtung einer Bungalowanlage in Systembauweise für ca. 350 Personen mit einer Standzeit von ca. 2-3 Jahren. Das ca. 19.600 m² umfassende Flurstück bietet ausreichend Platz für die Errichtung von 14 eingeschossigen, baugleichen Bungalow-Anlagen für jeweils 26 Bewohner einschließlich Freiflächen und Nebenanlagen. Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet. Leipzig – Stadtplanausschnitt (Ausschnitt http://www.openstreetmap.de/karte.html) Seite 2 Leipzig - „An der Alten Messe“, Lageplan (Katasterauszug, Luftbild http://stadtplan.leipzig.de) 3. Beschreibung der beabsichtigten Investition 3.1 Rahmenbedingungen Bei Einrichtung bzw. Errichtung von Objekten zur Unterbringung von Asylbewerbern ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und zur sozialen Betreuung (VwV – Unterbringung und soziale Betreuung) sowie sonstige rechtliche Vorgaben zu beachten. Aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten des Grundstückes ist die Aufstellung der geplanten 14 Nutzungseinheiten nur räumlich begrenzt möglich. Gegenwärtig wird das Flurstück noch von einem Baubetrieb zu Lagerzwecken genutzt. Folgende Festlegungen zur temporären Nutzung wurden vereinbart: • • • • Bis 31. Juli 2015 ist das Flurstück zur Lagerung von Erdaushub an einen Baubetrieb verpachtet; eine Verlängerung des Pachtverhältnisses erfolgt nicht. Das Flurstück steht danach bis zum 31. 12. 2018 als temporäre Asylbewerberunterkunft zur Verfügung. Die anschließende Räumung erfolgt bis zum 28. Februar 2019. Die Durchführung der Kompensationsmaßnahme für den Bebauungsplan 383 erfolgt danach ab 1. März 2019. Diese Kompensationsmaßnahme dient dem Ausgleich der 2. Ausbaustufe der Werkserweiterung von Porsche. In der Nachtragsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 25. Januar 2012 zwischen der Porsche AG und der Stadt Leipzig - derzeit in der Endverhandlung wird die Zeitschiene nach Ziffer (3) aufgenommen. Dadurch ist die Firma Porsche über den konkreten Umsetzungsbeginn informiert. Seite 3 Die Bungalowanlage soll nach Ende der Standzeit zurückgebaut werden. Eine weitere Versiegelung der Standfläche ist nicht vorgesehen. 3.2 Erläuterung Projektkonzept Das ca. 19.600 m² umfassende Flurstück bietet ausreichend Platz für die Errichtung von 14 eingeschossigen, baugleichen Bungalow-Anlagen für jeweils 26 Bewohner einschließlich Freiflächen und Nebenanlagen. Zur Auslobung eines sinnvollen und wirtschaftlichen Bebauungskonzeptes werden durch die LESG und das Architekturbüro Weis & Volkmann in Abstimmung mit dem Sozialamt Variantenuntersuchungen zur bestmöglichen Anordnung und Ausbildung der geplanten Gebäudekörper auf dem Flurstück durchgeführt. Erste Entwürfe mit Modulanordnung gehobener Wohnqualität wurden verworfen, da diese zu hohe Kosten verursachen würden. Lageplan / Grundrisse / Ansichten Schlussendlich werden Varianten einfacher, kompakter Baukörper vertiefend analysiert, die eine gute einfache Wohnqualität am Standort bieten können. Die gesamte Bruttogrundfläche der Bungalow-Anlage beträgt ca. 4.970 m² zuzüglich der Flächen für die allgemeine Verwaltung. Für die Gestaltung der Außenanlagen wird ein Freiflächenkonzept erarbeitet. Die medienseitige Erschließung des Gebiets wird über die Landsteiner Straße erfolgen. Das Konzept setzt folgende Standards für Gemeinschaftsunterkünfte konsequent um: • • • • • • Sicherheitsvorkehrungen und deren angemessene optische Gestaltung sind am Standort in geeignetem Maß umsetzbar. Die gute Lage und Verkehrsanbindung des Standortes ermöglicht eine angemessene Integration in das urbane Leben der Stadt Leipzig. Es werden Unterkünfte auf größerer Wohngruppenbasis geschaffen. Die Mindestwohnfläche je Bewohner beträgt mehr als 7,5 m². Ein Wohn-/Schlafraum wird mit max. 2 Bewohnern belegt. Je Bungaloweinheit werden Sanitäreinrichtungen und Küche zur Verfügung gestellt. Seite 4 • • • Der Zugang zu Medien (Funk/Fernsehen) erfolgt über eine zentrale Satellitenanlage. Der ständige Zugang zu einem Telefon wird gewährleistet. Der Gesamtkomplex ermöglicht eine soziale Betreuung, die sich an den individuellen Problemlagen der Bewohner/-innen orientiert. Auf dem benachbarten östlichen Flurstück 2472/21 (Liegenschaft der LEVG) sollen Wirtschafts- u. Büroräume für die Verwaltung sowie Räume / Flächen zur Freizeitnutzung für die Bewohner/-innen entstehen. 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Die Stadt Leipzig kommt ihrer Pflichtaufgabe nach, geeignete Unterkünfte für Asylbewerber zu schaffen. 3.4 Energiekonzept Die Planung der Interimsbauten erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen: • • • • möglichst niedrige Investitionskosten, möglichst niedrige Betriebskosten, hohe Funktionalität, wirtschaftliche Betriebsführung. Prinzipiell liegt für die Planung von Gebäuden die Vorgabe „der aktuellen ENEV„ zu Grunde. 3.5 Barrierefreies Bauen Der Bungalows werden z.T. barrierefrei errichtet. 3.6 Planungsbeteiligte Projektsteuerung Objektplanung nach § 33 HOAI Freianlagenplanung nach § 38 HOAI Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 4. LESG Weis & Volkmann Weis & Volkmann RPP wird noch festgelegt Sicherheitskonzept Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, die für die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Anwendung zu bringen. Seite 5 5. Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben werden. Die Betreibung beinhaltet: • • • • • • • die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft, die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften, die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.), eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung, eine Hausleitung. Die soziale Betreuung beinhaltet: • • • • • • • • • • • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen, Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland, Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft, Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen, Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas, Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung, Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege der Objekte und ihrer Außenanlagen, Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb, Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung, Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum, Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 350 Plätzen sind somit 7 Vollzeitstellen und 3 Vollzeitstellen für die Bewirtschaftung im Objekt vorzuhalten. 6. Wirtschaftlichkeit Seite 6 Die Kostenprognose für die Herrichtung der Unterkunft orientiert sich an Baukostenwerten vergleichbarer Vorhaben unter Einbeziehung aktueller Vergleichsangebote und wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung für das Vorhaben unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher und technischer Standards erstellt. Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen. Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich 37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2. 7. Zeitliche Einordnung des Vorhabens 13.07.2015 Grundsatz- und Planungsbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters 06/2015 bis 08/2015 Planung, Leistungsphase 1 bis 4 14.09.2015 Planungsbeschluss, Ausführungsbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters 16.09.15 Baubeschluss der Ratsversammlung zur Bereitstellung der Mittel 10/2015 bis 05/2016 Baudurchführung ab 03/2016 voraussichtlicher (Teil-)Nutzungsbeginn Die Bungalows sollen ab März Anfang 2016 fertig gestellt und genutzt werden können. 8. Finanzielle Auswirkungen 8.1 Baumaßnahme 8.1.1. Investitionsaufwand Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: 1 2 19 % Ansatz Kauf Annahme: Entgeltgruppe E 4 variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung Seite 7 Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag KG-Nr. Kostengruppe Kosten 100 Grundstück 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 65.000,00 € 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 6.650.000,00 € 400 Bauwerk – Technische Anlagen 50.000,00 € 500 Außenanlagen 460.000,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 700 Baunebenkosten 225.000,00 € 100 - 700 Summe 7.450.000,00 € Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: • • • • • • 8.1.2. KG 100: Stadt Leipzig KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für die Baufeldfreimachung, Rückbau - massive Einfriedung, Betonflächen und Stacheldraht erfasst. KG 300 und 400: Die Interimbauten sind als voll ausgestattete Modulbaukörper geplant und sollen auf Streifenfundamenten gegründet werden. KG 500: Für die Außenanlagen wurden Baukosten für die Herstellung der Geländeoberflächen und befestigten Flächen sowie die Errichtung der notwendigen Baukonstruktionen und technischen Anlagen einschl. der technischen Erschließung auf dem Grundstück kalkuliert. KG 600: Die Kosten werden durch den Betreiber / Nutzer getragen. KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte angesetzt. Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig aus Haushaltsmitteln. Die LESG tritt als Bauherrenvertretung und Projektsteuerer auf. Die Finanzierung der Maßnahme wird in drei Phasen sicher gestellt: Phase 1 – Planung und Baufeldvorbereitung Die Aufwendungen der Planungs- und Vorbereitungsphase sind den Kostengruppen 200, teilweise 500 und 700 zuzuordnen. Finanziert werden soll die gesamte Planung einschließlich der Projektsteuerung der LESG und die Baufeldvorbereitung. Phase 2 – Herrichten und Erschließung (Bauphase) Die Aufwendungen der Bauphase setzten sich aus den Kostengruppen 300 (hier einmalige Aufwendungen), 400, 500 und 700 (außer die Anteile aus Phase 1) zusammen. In der Kostengruppe 300 sind die einmaligen Baukosten zur Gründung und Aufstellung Seite 8 der Gebäude enthalten. Die Bauphase wird mit ca. 1.050.000 € Finanzmittelbedarf aus dem Haushalt angesetzt. Phase 3 – Herstellen der Unterkunft über 2 oder alternativ 3 Jahre Für die Herstellung der Unterkunft sollen der Module in Systembauweise angekauft werden. Die Investitionskosten werden mit 20.000 € je Modul kalkuliert. Bei einem Bedarf von 20 Modulen je Bungalow -Einheit und dem geplanten Umfang von 16 BungalowAnlagen entspricht dies einer Investitonssumme von 6.400.000,00 €. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI (Planung, Funktionalausschreibung, Projektsteuerung sowie diverse Gutachten) sowie Teilbaukosten der KG 200, 300, 500 betragen ca. 250.000,00 €. 8.1.3. Einordnung in den städtischen Haushalt Jahr <2015> <2016> <2017> <<2018> Gesamt Planung und Baufeldvorbereitung (Phase 1) 250.000 € 0€ 0€ 0€ 250.000 € Bau (Phase 2) 465.000 € 335.000 € 0€ 0€ 800.000 € Kaufpreis Bungalowanlagen (Phase 3) 6.400.000 € 0€ 0€ 0€ 6.400.000 € Gesamt 7.115.000 € 335.000 € 0€ 0€ 7.450.000 € Investitionshaushalt Die Höhe der Folgekosten, d.h. der Energiebedarf und die Ermittlung der Betriebs- und Unterhaltskosten können noch nicht beziffert werden. Für das Jahr 2015 sind außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 7.115.000 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung.ohne Deckung Finanzhaushalt.“ (1098700000). Für 2016 sind 335.000 € außerplanmäßige Auszahlungen erforderlich, die ebenfalls aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung.ohne Deckung Finanzhaushalt.“ (1098700000) gedeckt werden. 8.2 Betreibung und soziale Betreuung 2016 2017 An den Tierkliniken An den Tierkliniken ohne ohne Nr. Nr. 350 Plätze 350 Plätze 10 Monate 12 Monate Erträge * 2.092.700 € 2.511.200 € Aufwendungen 3.249.650 € 3.360.850 € Bewirtschaftung 109.600 € 131.500 € Bewachung 278.000 € 333.600 € soziale Betreuung 326.400 € 391.650 € Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung 490.000 € 49.000 € davon: Seite 9 2016 2017 An den Tierkliniken An den Tierkliniken ohne ohne Nr. Nr. 350 Plätze 350 Plätze 10 Monate 12 Monate Erstattung für Betriebsaufwendungen 500.000 € 600.000 € Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe 1.545.650 € 1.855.100 € Zuschuss 1.156.950 € 849.650 € Für das Jahr 2016 sind außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 3.249.650 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in Höhe von 2.092.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.156.950 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). Im Jahr 2017 sind Erträge in Höhe von 2.511.200 € sowie Aufwendungen in Höhe von 3.360.850 € planmäßig zu veranschlagen. Anmerkung: Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber" ausgeschöpft sind, wird die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen, die nicht durch die pauschale Erstattung des Freistaates gedeckt sind, aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01616 aus der RV am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten). 9. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. Die Sanierungsmaßnahme der Bestandsgebäude wird einen größeren Zeitraum beanspruchen und damit längerfristig nur einen Bruchteil der möglichen Kapazität bieten können. Seite 10