Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035967.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.06.16, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01827
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Außerplanmäßige Aufwendungen /außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete
in Systembauweise auf dem Gelände "An der Alten Messe", An den Tierkliniken
ohne Nr. sowie Ausführungsbeschluss für die Betreibung, Ausstattung, Bewachung
und die Leistungen der sozialen Betreuung
Beschluss:
1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001466.700 (Asyl – Alte Messe Systembauweise) werden für 2015 in Höhe von 7.115.000 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt“ (1098700000).
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001466.700 (Asyl – Alte Messe Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 335.000 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt“ (1098700000).
3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313.001.44 (Asyl – Alte Messe Systembau) werden für 2016 in Höhe von 3.249.650 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 2.092.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen
Erstattung des Freistaates in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) sowie in Höhe
von 1.156.950 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
(1098600000.
4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig
veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der
entsprechenden Haushaltssatzungen.
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und
gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
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6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen
der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2016
ab 2017
2015
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
nein
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2.092.700
2.511.200
1.100.313001.10
3.249.650
3.360.850
1.100.313.001.44
1.100.313001.10
7.115.000
335.000
7.0001466.700
7.0001466.700
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Seite 2/4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 3/4
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu
19.26
Überplanmäßige Aufwendungen /außerplanmäßige Auszahlungen gemäß
§ 79 (1) SächsGemO; Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zur
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in
Systembauweise auf dem Gelände "An der Alten Messe", An den
Tierkliniken ohne Nr.
Vorlage: VI-DS-01827
Beschluss:
1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001466.700 (Asyl - Alte Messe Systembauweise) werden für 2015 in Höhe von 7.115.000
€ bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Finanzhaushalt" (1098700000).
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001466.700 (Asyl - Alte Messe Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 335.000 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Finanzhaushalt" (1098700000).
3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313.001.44 (Asyl - Alte Messe Systembau) werden für 2016 in Höhe von 3.249.650 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 2.092.700 € aus den Mehrerträgen aus der
pauschalen Erstattung des Freistaates in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für
Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.156.950 € aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt". (1098600000.
4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren
planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie
Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten
und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die
Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen
Leipzig, den 17. September 2015
Seite: 1/1
1.
Begründung der Notwendigkeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden
Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402
erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung
von Asylsuchenden.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen
nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar
schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest
teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die
Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird.
Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen.
2.
Beschreibung des Vorhabens
2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen
Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu
können, sollen an den Tierkliniken ohne Nummer, 04103 Leipzig im Ortsteil ZentrumSüdost auf dem Flurstück 2474/5 der Gemarkung Leipzig voraussichtlich ab März 2016
Bungalows in Systembauweise genutzt werden.
Über die Bereiche des Flürstückes 2474/5 der Gemarkung Leipzig westlich der Landsteiner Straße verliefen früher die Gleistrassen zur Anbindung der Leipziger Großmarkthalle („Kohlrabizirkus“) bzw. befanden sich die Entladezonen des LKW-Verkehrs zur
örtlichen Versorgung. Die im Eigentum der Stadt Leipzig befindliche Fläche ist als externe
Kompensationsmaßnahme (Entsiegelung der Fläche) dem B-Plan 383 "Industriegebiet
östlich der Radefelder Allee" zugeordnet. Der B-Plan hat Satzungsbeschluss (RBV1119/12 vom 25.01.2012).
Die Einzelheiten der Umsetzung werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der
Stadt Leipzig und der Dr.Ing.-h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (Porsche AG) geregelt.
Dieser Vertrag wurde in der Ratsversammlung am 25.01.2012 (RB-V-1118/12)
beschlossen. In diesem Vertrag wurde geregelt, dass die o.g. Fläche nicht der ersten
Ausbaustufe des Porsche-Werkes, sondern den weiteren Ausbaustufen zugeordnet wird.
Da die zweite Ausbaustufe kurz vor ihrem Abschluss steht, laufen zur Zeit Abstimmungen
mit der Porsche AG hinsichtlich der Ablösung der notwendigen Gelder an die Stadt
Leipzig und dem Zeitpunkt der Umsetzung. Es ist vorgesehen, die Maßnahme bis zum
31.12.2016 durch die Stadt Leipzig nach Ablösung der Gelder durch die Porsche AG
umzusetzen. Dies wird in einem Nachtrag zum Vertrag vom 25.01.2012 geregelt.
Auf Grund der Bedeutung der Standortsuche nach Unterkünften für Asylbewerber für die
Seite 1
Stadt Leipzig wäre es auch vertretbar, den Zeitpunkt der Umsetzung auf den 31.12.2018
zu verschieben. Damit wäre eine temporäre Nutzung der Fläche möglich.
Geplant ist die temporäre Errichtung einer Bungalowanlage in Systembauweise für ca.
350 Personen mit einer Standzeit von ca. 2-3 Jahren. Das ca. 19.600 m² umfassende
Flurstück bietet ausreichend Platz für die Errichtung von 14 eingeschossigen, baugleichen
Bungalow-Anlagen für jeweils 26 Bewohner einschließlich Freiflächen und Nebenanlagen.
Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt
Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet.
Leipzig – Stadtplanausschnitt (Ausschnitt http://www.openstreetmap.de/karte.html)
Seite 2
Leipzig - „An der Alten Messe“, Lageplan (Katasterauszug, Luftbild http://stadtplan.leipzig.de)
3.
Beschreibung der beabsichtigten Investition
3.1 Rahmenbedingungen
Bei Einrichtung bzw. Errichtung von Objekten zur Unterbringung von Asylbewerbern ist die
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und zur
sozialen Betreuung (VwV – Unterbringung und soziale Betreuung) sowie sonstige
rechtliche Vorgaben zu beachten. Aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten des Grundstückes ist die Aufstellung der geplanten 14 Nutzungseinheiten nur räumlich begrenzt
möglich. Gegenwärtig wird das Flurstück noch von einem Baubetrieb zu Lagerzwecken
genutzt. Folgende Festlegungen zur temporären Nutzung wurden vereinbart:
•
•
•
•
Bis 31. Juli 2015 ist das Flurstück zur Lagerung von Erdaushub an einen
Baubetrieb verpachtet; eine Verlängerung des Pachtverhältnisses erfolgt nicht.
Das Flurstück steht danach bis zum 31. 12. 2018 als temporäre Asylbewerberunterkunft zur Verfügung. Die anschließende Räumung erfolgt bis zum 28. Februar
2019.
Die Durchführung der Kompensationsmaßnahme für den Bebauungsplan 383
erfolgt danach ab 1. März 2019. Diese Kompensationsmaßnahme dient dem
Ausgleich der 2. Ausbaustufe der Werkserweiterung von Porsche.
In der Nachtragsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 25. Januar 2012
zwischen der Porsche AG und der Stadt Leipzig - derzeit in der Endverhandlung wird die Zeitschiene nach Ziffer (3) aufgenommen. Dadurch ist die Firma Porsche
über den konkreten Umsetzungsbeginn informiert.
Seite 3
Die Bungalowanlage soll nach Ende der Standzeit zurückgebaut werden. Eine weitere
Versiegelung der Standfläche ist nicht vorgesehen.
3.2 Erläuterung Projektkonzept
Das ca. 19.600 m² umfassende Flurstück bietet ausreichend Platz für die Errichtung von
14 eingeschossigen, baugleichen Bungalow-Anlagen für jeweils 26 Bewohner
einschließlich Freiflächen und Nebenanlagen.
Zur Auslobung eines sinnvollen und wirtschaftlichen Bebauungskonzeptes werden durch
die LESG und das Architekturbüro Weis & Volkmann in Abstimmung mit dem Sozialamt
Variantenuntersuchungen zur bestmöglichen Anordnung und Ausbildung der geplanten
Gebäudekörper auf dem Flurstück durchgeführt. Erste Entwürfe mit Modulanordnung
gehobener Wohnqualität wurden verworfen, da diese zu hohe Kosten verursachen
würden.
Lageplan / Grundrisse / Ansichten
Schlussendlich werden Varianten einfacher, kompakter Baukörper vertiefend analysiert,
die eine gute einfache Wohnqualität am Standort bieten können. Die gesamte Bruttogrundfläche der Bungalow-Anlage beträgt ca. 4.970 m² zuzüglich der Flächen für die
allgemeine Verwaltung. Für die Gestaltung der Außenanlagen wird ein Freiflächenkonzept
erarbeitet. Die medienseitige Erschließung des Gebiets wird über die Landsteiner Straße
erfolgen.
Das Konzept setzt folgende Standards für Gemeinschaftsunterkünfte konsequent um:
•
•
•
•
•
•
Sicherheitsvorkehrungen und deren angemessene optische Gestaltung sind am
Standort in geeignetem Maß umsetzbar.
Die gute Lage und Verkehrsanbindung des Standortes ermöglicht eine
angemessene Integration in das urbane Leben der Stadt Leipzig.
Es werden Unterkünfte auf größerer Wohngruppenbasis geschaffen.
Die Mindestwohnfläche je Bewohner beträgt mehr als 7,5 m².
Ein Wohn-/Schlafraum wird mit max. 2 Bewohnern belegt.
Je Bungaloweinheit werden Sanitäreinrichtungen und Küche zur Verfügung gestellt.
Seite 4
•
•
•
Der Zugang zu Medien (Funk/Fernsehen) erfolgt über eine zentrale
Satellitenanlage.
Der ständige Zugang zu einem Telefon wird gewährleistet.
Der Gesamtkomplex ermöglicht eine soziale Betreuung, die sich an den
individuellen Problemlagen der Bewohner/-innen orientiert.
Auf dem benachbarten östlichen Flurstück 2472/21 (Liegenschaft der LEVG) sollen
Wirtschafts- u. Büroräume für die Verwaltung sowie Räume / Flächen zur Freizeitnutzung
für die Bewohner/-innen entstehen.
3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Die Stadt Leipzig kommt ihrer Pflichtaufgabe nach, geeignete Unterkünfte für
Asylbewerber zu schaffen.
3.4 Energiekonzept
Die Planung der Interimsbauten erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten
Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
•
•
•
•
möglichst niedrige Investitionskosten,
möglichst niedrige Betriebskosten,
hohe Funktionalität,
wirtschaftliche Betriebsführung.
Prinzipiell liegt für die Planung von Gebäuden die Vorgabe „der aktuellen ENEV„ zu
Grunde.
3.5 Barrierefreies Bauen
Der Bungalows werden z.T. barrierefrei errichtet.
3.6 Planungsbeteiligte
Projektsteuerung
Objektplanung nach § 33 HOAI
Freianlagenplanung nach § 38 HOAI
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
4.
LESG
Weis & Volkmann
Weis & Volkmann
RPP
wird noch festgelegt
Sicherheitskonzept
Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig
in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden.
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, die für die in RBV-1825/13
beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Anwendung zu bringen.
Seite 5
5.
Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung
Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben
werden.
Die Betreibung beinhaltet:
•
•
•
•
•
•
•
die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft,
die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten,
die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen,
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken
(Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.),
eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung,
eine Hausleitung.
Die soziale Betreuung beinhaltet:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen,
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der
Bundesrepublik Deutschland,
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der
Gemeinschaftsunterkunft,
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur
Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie
Integration kleinerer Kinder in Kitas,
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung,
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege
der Objekte und ihrer Außenanlagen,
Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb,
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum,
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und
Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel
von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 350 Plätzen sind
somit 7 Vollzeitstellen und 3 Vollzeitstellen für die Bewirtschaftung im Objekt vorzuhalten.
6.
Wirtschaftlichkeit
Seite 6
Die Kostenprognose für die Herrichtung der Unterkunft orientiert sich an Baukostenwerten
vergleichbarer Vorhaben unter Einbeziehung aktueller Vergleichsangebote und wurde im
Rahmen der Grundlagenermittlung für das Vorhaben unter Mitwirkung diverser Fachplaner
in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung
aktuell gültiger baulicher und technischer Standards erstellt.
Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe
Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die
Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die
Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die
Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus
bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen.
Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich
37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR
je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt
Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen
Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden,
für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2.
7.
Zeitliche Einordnung des Vorhabens
13.07.2015
Grundsatz- und Planungsbeschluss der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
06/2015 bis 08/2015
Planung, Leistungsphase 1 bis 4
14.09.2015
Planungsbeschluss, Ausführungsbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters
16.09.15
Baubeschluss der Ratsversammlung zur Bereitstellung der
Mittel
10/2015 bis 05/2016
Baudurchführung
ab 03/2016
voraussichtlicher (Teil-)Nutzungsbeginn
Die Bungalows sollen ab März Anfang 2016 fertig gestellt und genutzt werden können.
8.
Finanzielle Auswirkungen
8.1 Baumaßnahme
8.1.1.
Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
1
2
19 %
Ansatz Kauf
Annahme: Entgeltgruppe E 4
variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung
Seite 7
Kostenermittlungsstufe:
Kostenüberschlag
KG-Nr.
Kostengruppe
Kosten
100
Grundstück
0,00 €
200
Herrichten und Erschließen
65.000,00 €
300
Bauwerk – Baukonstruktionen
6.650.000,00 €
400
Bauwerk – Technische Anlagen
50.000,00 €
500
Außenanlagen
460.000,00 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
0,00 €
700
Baunebenkosten
225.000,00 €
100 - 700 Summe
7.450.000,00 €
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
•
•
•
•
•
•
8.1.2.
KG 100: Stadt Leipzig
KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für die
Baufeldfreimachung, Rückbau - massive Einfriedung, Betonflächen und
Stacheldraht erfasst.
KG 300 und 400: Die Interimbauten sind als voll ausgestattete Modulbaukörper
geplant und sollen auf Streifenfundamenten gegründet werden.
KG 500: Für die Außenanlagen wurden Baukosten für die Herstellung der
Geländeoberflächen und befestigten Flächen sowie die Errichtung der notwendigen
Baukonstruktionen und technischen Anlagen einschl. der technischen Erschließung
auf dem Grundstück kalkuliert.
KG 600: Die Kosten werden durch den Betreiber / Nutzer getragen.
KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender
Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte
angesetzt.
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig aus Haushaltsmitteln. Die LESG tritt
als Bauherrenvertretung und Projektsteuerer auf. Die Finanzierung der Maßnahme wird in
drei Phasen sicher gestellt:
Phase 1 – Planung und Baufeldvorbereitung
Die Aufwendungen der Planungs- und Vorbereitungsphase sind den Kostengruppen 200,
teilweise 500 und 700 zuzuordnen. Finanziert werden soll die gesamte Planung
einschließlich der Projektsteuerung der LESG und die Baufeldvorbereitung.
Phase 2 – Herrichten und Erschließung (Bauphase)
Die Aufwendungen der Bauphase setzten sich aus den Kostengruppen 300 (hier
einmalige Aufwendungen), 400, 500 und 700 (außer die Anteile aus Phase 1) zusammen.
In der Kostengruppe 300 sind die einmaligen Baukosten zur Gründung und Aufstellung
Seite 8
der Gebäude enthalten. Die Bauphase wird mit ca. 1.050.000 € Finanzmittelbedarf aus
dem Haushalt angesetzt.
Phase 3 – Herstellen der Unterkunft über 2 oder alternativ 3 Jahre
Für die Herstellung der Unterkunft sollen der Module in Systembauweise angekauft
werden. Die Investitionskosten werden mit 20.000 € je Modul kalkuliert. Bei einem Bedarf
von 20 Modulen je Bungalow -Einheit und dem geplanten Umfang von 16 BungalowAnlagen entspricht dies einer Investitonssumme von 6.400.000,00 €.
Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI (Planung,
Funktionalausschreibung, Projektsteuerung sowie diverse Gutachten) sowie Teilbaukosten
der KG 200, 300, 500 betragen ca. 250.000,00 €.
8.1.3.
Einordnung in den städtischen Haushalt
Jahr
<2015>
<2016>
<2017>
<<2018>
Gesamt
Planung und Baufeldvorbereitung (Phase 1)
250.000 €
0€
0€
0€
250.000 €
Bau (Phase 2)
465.000 €
335.000 €
0€
0€
800.000 €
Kaufpreis Bungalowanlagen (Phase 3)
6.400.000 €
0€
0€
0€
6.400.000 €
Gesamt
7.115.000 €
335.000 €
0€
0€
7.450.000 €
Investitionshaushalt
Die Höhe der Folgekosten, d.h. der Energiebedarf und die Ermittlung der Betriebs- und
Unterhaltskosten können noch nicht beziffert werden.
Für das Jahr 2015 sind außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 7.115.000 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung.ohne
Deckung Finanzhaushalt.“ (1098700000). Für 2016 sind 335.000 € außerplanmäßige
Auszahlungen erforderlich, die ebenfalls aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung.ohne Deckung Finanzhaushalt.“ (1098700000) gedeckt werden.
8.2 Betreibung und soziale Betreuung
2016
2017
An den Tierkliniken An den Tierkliniken ohne
ohne Nr.
Nr.
350 Plätze
350 Plätze
10 Monate
12 Monate
Erträge *
2.092.700 €
2.511.200 €
Aufwendungen
3.249.650 €
3.360.850 €
Bewirtschaftung
109.600 €
131.500 €
Bewachung
278.000 €
333.600 €
soziale Betreuung
326.400 €
391.650 €
Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung
490.000 €
49.000 €
davon:
Seite 9
2016
2017
An den Tierkliniken An den Tierkliniken ohne
ohne Nr.
Nr.
350 Plätze
350 Plätze
10 Monate
12 Monate
Erstattung für Betriebsaufwendungen
500.000 €
600.000 €
Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe
1.545.650 €
1.855.100 €
Zuschuss
1.156.950 €
849.650 €
Für das Jahr 2016 sind außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 3.249.650 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in Höhe von 2.092.700 € aus den Mehrerträgen aus
der pauschalen Erstattung vom Freistaat in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für
Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.156.950 € aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). Im Jahr 2017 sind Erträge
in Höhe von 2.511.200 € sowie Aufwendungen in Höhe von 3.360.850 € planmäßig zu
veranschlagen.
Anmerkung:
Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für
Asylbewerber" ausgeschöpft sind, wird die Deckung der außerplanmäßigen
Aufwendungen, die nicht durch die pauschale Erstattung des Freistaates gedeckt sind,
aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“
(1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01616 aus der RV
am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der
Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen
und Geduldeten).
9.
Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
Die Sanierungsmaßnahme der Bestandsgebäude wird einen größeren Zeitraum
beanspruchen und damit längerfristig nur einen Bruchteil der möglichen Kapazität bieten
können.
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