Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035964.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01826
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen / außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete
in Systembauweise auf dem Freigelände in der Torgauer Straße 290 sowie
Ausführungsbeschluss für die Betreibung, Ausstattung, Bewachung und Leistungen
der sozialen Betreuung
Beschluss:
1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001474.700 (Asyl - Torgauer Straße 290 Systembauweise) werden für 2015 in Höhe von
2.052.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000).
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001474.700 (Asyl - Torgauer Straße 290 Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 420.000
€ bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt“ (1098700000).
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313001.09 (GU Torgauerstraße 290 Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von
3.200.300 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 1.522.700 € aus den Mehrerträgen aus der
pauschalen Erstattung vom Freistaat in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber)
sowie in Höhe von 1.677.600 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt“ (1098600000).
4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig
veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der
entsprechenden Haushaltssatzungen.
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und
gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen
der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
bis
ab 2017
1.522.700 1.100.313001.09
1.826.700 1.100.313001.09
2016
ab 2017
3.200.300 1.100.313001.09
3.460.250 1.100.313001.09
2015
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
Erträge
Aufwendungen
nein
nein
von
Höhe in EUR
2.052.000
420.000
wo veranschlagt
7.0001474.700
7.0001474.700
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Seite 2/4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 3/4
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu
19.25
Überplanmäßige Aufwendungen / außerplanmäßige Auszahlungen gemäß
§ 79 (1) SächsGemO; Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zur
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in
Systembauweise auf dem Freigelände in der Torgauer Straße 290
Vorlage: VI-DS-01826
Beschluss:
1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001474.700 (Asyl - Torgauer Straße 290 Systembauweise) werden für 2015 in Höhe von
2.052.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000).
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001474.700 (Asyl - Torgauer Straße 290 Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von
420.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000).
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313001.09 (GU Torgauerstraße 290 Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von
3.200.300 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 1.522.700 € aus den Mehrerträgen
aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für
Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.677.600 € aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000).
4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren
planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie
Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten
und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die
Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 5 Enthaltungen
Leipzig, den 17. September 2015
Seite: 1/1
1.
Begründung der Notwendigkeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden
Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402
erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung
von Asylsuchenden.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen
nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar
schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest
teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die
Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird.
Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen.
2.
Beschreibung des Vorhabens
2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen
Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu
können, sollen auf dem Freigelände der Einrichtung in der Torgauer Straße 290, 04347
Leipzig im Ortsteil Paunsdorf auf dem Flurstück 800/3 der Gemarkung Paunsdorf
voraussichtlich ab März 2016 Bungalows in Systembauweise genutzt werden.
Auf dem Grundstück Torgauer Straße 290 werden die beiden bewohnten Gebäude
grundhaft saniert und modernisiert. Für die zügige Ausführung der Bauarbeiten sollen die
Bewohner/-innen auf einem Teilbereich des Grundstückes in einem Interim untergebracht
werden. Geplant sind Bungalows in Systembauweise für ca. 260 Personen für ca. 2 Jahre
für die Bauzeit der Modernisierung.
Die Liegenschaft ist Eigentum der Stadt Leipzig. Der ca. 10.400 m² große südöstliche
Freibereich des insgesamt ca. 25.000 m² umfassenden Flurstückes bietet ausreichend
Platz für die Errichtung von 10 eingeschossigen, baugleichen Bungalow-Anlagen für
jeweils 26 Bewohner/-innen einschließlich Freiflächen und Nebenanlagen.
Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt
Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet.
Seite 1
Leipzig – Unterkunft für Asylbewerber in der Torgauer Straße 290, Lageplan (Katasterauszug, Luftbild http://stadtplan.leipzig.de)
3.
Beschreibung der beabsichtigten Investition
3.1 Umwelt- und Rahmenbedingungen / Bauplanungsrechtliche Einordnung
Bei Einrichtung bzw. Errichtung von Objekten zur Unterbringung von Asylbewerbern ist die
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die
Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften
und zur sozialen Betreuung (VwV – Unterbringung und soziale Betreuung) sowie sonstige
rechtliche Vorgaben zu beachten. Aufgrund der vorhandenen Dimensionierung des
Grundstückes ist die Aufstellung der notwendigen 10 Nutzungseinheiten nur räumlich
begrenzt möglich. Für das Baugebiet gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Heiterblick“ Nr. 40.3. Zur Umsetzung des Vorhabens müssen folgende
Befreiungen von den Festsetzungen des B-Planes beantragt werden:
•
•
•
Festsetzung unter Ziff. 1.1.1.d
In den festgesetzten Gewerbegebieten GE 1 – GE 4.2 sind die gemäß § 8 Abs. 3
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen a) Anlagen für […] soziale [...]
Zwecke nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen im südwestlichen Teil des
Grundstückes werden überschritten. Deshalb wird eine Befreiung von den
Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen beantragt.
Grünordnerische Festsetzungen
Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Standzeit der Bungalows in Systembauweise wird
Seite 2
gebeten die genannten, im Textteil des Bebauungsplanes beschriebenen Maßnahmen
nicht durchführen zu müssen.
Die Bungalows sollen nach Ende der Standzeit zurückgebaut werden. Eine
Vollversiegelung der Standfläche ist nicht vorgesehen.
Übersicht Grundstück / potentielles Baufeld - Aufstellungskonzept
3.2 Erläuterung Projektkonzept
Der ca. 10.400 m² große südöstliche Freibereich des insgesamt ca. 25.000 m²
umfassenden Flurstückes bietet ausreichend Platz für die Errichtung von 10
eingeschossigen, baugleichen Bungalow-Anlagen für jeweils 26 Bewohner/-innen
einschließlich Freiflächen und Nebenanlagen. Der geplante Komplex soll eine Kapazität
für 260 Menschen bieten.
Zur Auslobung eines sinnvollen und wirtschaftlichen Bebauungskonzeptes wurden durch
die LESG und das Planungsbüro IBB in Abstimmung mit dem Sozialamt
Variantenuntersuchungen zur bestmöglichen Anordnung und Ausbildung der geplanten
Gebäudekörper auf dem Flurstück durchgeführt. Erste Entwürfe mit Modulanordnung
gehobener Wohnqualität wurden verworfen, da diese zu viel Raum auf Kosten der
Freiraumqualität beanspruchen.
Seite 3
Grundriss / Ansicht / Kennwerte Einzel-Bungalow
Schlussendlich wurden Varianten einfacher, kompakter Baukörper vertiefend analysiert,
die eine gute einfache Wohnqualität am Standort bieten können. Die gesamte
Bruttogrundfläche der Bungalow-Anlage beträgt ca. 3.550 m².
Für die Gestaltung der Außenanlagen wird ein Freiflächenkonzept erarbeitet. Die
Erschließung des Gebiets wird über die Bestandseinrichtung erfolgen.
Das Konzept setzt folgende Standards für Gemeinschaftsunterkünfte konsequent um:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sicherheitsvorkehrungen und deren angemessene optische Gestaltung sind am
Standort in geeignetem Maß umsetzbar.
Die Lage und Verkehrsanbindung des Standortes ermöglicht eine angemessene
Integration in das urbane Leben der Stadt Leipzig.
Es werden Unterkünfte auf größerer Wohngruppenbasis geschaffen.
Die Mindestwohnfläche je Bewohner beträgt mehr als 7,5 m².
Ein Wohn-/Schlafraum wird mit max. 2 Bewohnern belegt.
Je Bungaloweinheit werden Sanitäreinrichtungen und Küche zur Verfügung gestellt.
Der Zugang zu Medien (Funk/Fernsehen) erfolgt über eine zentrale
Satellitenanlage.
Der ständige Zugang zu einem Telefon wird gewährleistet.
Der Gesamtkomplex ermöglicht eine soziale Betreuung, die sich an den
individuellen Problemlagen der Bewohner/-innen orientiert.
Im Zuge der parallelen Sanierung der Bestandsgebäudes sollen Wirtschafts- u. Büroräume für die Verwaltung sowie Räume / Flächen zur Freizeitnutzung für die Bewohner
entstehen.
Seite 4
3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Die Stadt Leipzig kommt ihrer Pflichtaufgabe nach, geeignete Unterkünfte für
Asylbewerber zu schaffen.
3.4 Energiekonzept
Die Planung der Interimsbauten erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten
Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
•
•
•
•
möglichst niedrige Investitionskosten,
möglichst niedrige Betriebskosten,
hohe Funktionalität,
wirtschaftliche Betriebsführung.
Prinzipiell liegt für die Planung von Gebäuden die Vorgabe „der aktuellen ENEV„ zu
Grunde.
3.5 Barrierefreies Bauen
Die Bungalows werden barrierefrei errichtet.
3.6 Planungsbeteiligte
Projektsteuerung
Objektplanung nach § 33 HOAI
Freianlagenplanung nach § 38 HOAI
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
4.
LESG
IB Bauplanung
IB Bauplanung
wird noch festgelegt
wird noch festgelegt
Sicherheitskonzept
Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig
in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden.
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, die für die in RBV-1825/13
beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Anwendung zu bringen.
5.
Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung
Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben
werden.
Die Betreibung beinhaltet:
•
•
die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft,
die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Seite 5
•
•
•
•
•
Verkehrssicherungspflichten,
die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen,
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken
(Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.),
eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung,
eine Hausleitung.
Die soziale Betreuung beinhaltet:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen,
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der
Bundesrepublik Deutschland,
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der
Gemeinschaftsunterkunft,
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur
Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie
Integration kleinerer Kinder in Kitas,
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung,
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege
der Objekte und ihrer Außenanlagen,
Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb,
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum,
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und
Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel
von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 260 Plätzen sind
somit 5 Vollzeitstelle und 2,6 Vollzeitstelle für die Bewirtschaftung im Objekt vorzuhalten.
6.
Wirtschaftlichkeit
Die Kostenprognose für die Herrichtung der Unterkunft orientiert sich an Baukostenwerten
vergleichbarer Vorhaben unter Einbeziehung aktueller Vergleichsangebote und wurde im
Rahmen der Grundlagenermittlung für das Vorhaben unter Mitwirkung diverser
Fachplaner in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter
Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher und technischer Standards erstellt.
Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe
Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die
Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die
Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die
Seite 6
Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus
bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen.
Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich
37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR
je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt
Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen
Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR 1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden,
für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2.
7.
Zeitliche Einordnung des Vorhabens
13.07.2015
Grundsatz- und Planungsbeschluss der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
06/2015 bis 08/2015
Planung, Leistungsphase 1 bis 4
14.09.2015
Planungsbeschluss, Ausführungsbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters
16.09.15
Baubeschluss der Ratsversammlung zur Bereitstellung der
Mittel
10/2015 bis 05/2016
Baudurchführung
ab 03/2016
voraussichtlicher (Teil-)Nutzungsbeginn
Die Interimsgebäude sollen ab März Anfang 2016 fertig gestellt und genutzt werden
können.
8.
Finanzielle Auswirkungen
8.1 Herrichtung und Miete
8.1.1.
Konsumtiver und investiver Aufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
19 %
Kostenüberschlag
KG-Nr.
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
300
Bauwerk – Baukonstruktionen
400
Bauwerk – Technische Anlagen
500
Außenanlagen
1
2
Ansatz Miete für 2 Jahre
Kosten
0,00 €
50.000,00 €
3.500.000,00 €
50.000,00 €
425.000,00 €
Annahme: Entgeltgruppe E 4
variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung
Seite 7
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
0,00 €
175.000,00 €
100 - 700 Summe
4.200.000,00 €
davon Ergebnishaushalt
1.728.000,00 €
2.472.000,00 €
davon Investitionshaushalt
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
•
•
•
•
•
•
8.1.2.
KG 100: Stadt Leipzig
KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für die
Baufeldfreimachung, Rückbau – massive Einfriedung, Betonflächen und
Stacheldraht erfasst.
KG 300 und 400: Die Interimsbauten sind als voll ausgestattete Modulbaukörper
geplant und sollen auf Streifenfundamenten gegründet werden. Hierin sind auch
die Mietzahlungen, die im Ergebnishaushalt zu verbuchen sind, berücksichtigt.
KG 500: Für die Außenanlagen wurden Baukosten für die Herstellung der
Geländeoberflächen und befestigten Flächen sowie die Errichtung der notwendigen
Baukonstruktionen und technischen Anlagen einschl. der technischen Erschließung
auf dem Grundstück kalkuliert.
KG 600: Die Kosten werden durch den Betreiber / Nutzer getragen.
KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender
Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte
angesetzt.
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig aus Haushaltsmitteln. Die LESG tritt
als Bauherrenvertretung und Projektsteuerer auf. Die Finanzierung der Maßnahme wird in
drei Phasen sicher gestellt.
Phase 1 – Planung und Baufeldvorbereitung
Die Aufwendungen der Planungs- und Vorbereitungssphase sind den Kostengruppen 200,
teilweise 500 und 700 zuzuordnen. Finanziert werden soll die gesamte Planung
einschließlich der Projektsteuerung der LESG und die Baufeldvorbereitung. Aus der
Grobkalkulation wird ein Finanzbedarf von 250.000 € für diese erste Phase kalkuliert.
Phase 2 – Herrichten und Aufstellung Gebäude (Bauphase)
Die Aufwendungen der Bauphase setzten sich aus den Kostengruppen 300 (hier
einmalige Aufwendungen), 400, 500 und 700 (außer die Anteile aus Phase 1) zusammen.
Insbesondere in der Kostengruppe 300 werden ausschließlich die einmaligen Baukosten
zur Gründung und Aufstellung der Gebäude entstehen. Die Bauphase wird mit ca.
1.070.000 € Finanzmittelbedarf aus dem Haushalt angesetzt.
Phase 3 – Betreibung der Unterkunft über 2 Jahre
Seite 8
Von den geplanten 10 Bungalowanlagen sollen 4 (für ca. 100 Personen) käuflich
erworben werden und 6 weitere von einem Hersteller/Lieferanten angemietet werden. Für
die Betreibung der Unterkunft in Form eines Mietmodells mit dem Hersteller / Lieferanten
der Module in Systembauweise werden pro Monat 12.000 € je Bungalow, bestehend aus
24 Modulen, kalkuliert. Dies entspricht bei einem Bedarf von 6 Bungalow-Anlagen einer
Miete von 72.000 € / Monat. Bei einer Laufzeit von 2 Jahren entstehen 1.728.000 €
Gesamtmiete als Haushaltsposition auf 3 Jahre verteilt ab Inbetriebnahme. Für den
Ankauf/Umsetzung und Montage/Umbau der 4 Bungalow-Anlagen sind Investitionsmittel
in Höhe von 1.152.000 € im Jahr 2015 einzuordnen.
8.1.3.
Folgekosten
Die Höhe der Folgekosten d.h. der Energiebedarf und die Ermittlung der Betriebs- und
Unterhaltskosten können noch nicht beziffert werden.
8.1.4.
Einordnung in den städtischen Haushalt
Jahr
<2015>
<2016>
<2017>
<<2018>
Gesamt
0€
720.000 €
864.000 €
144.000 €
1.728.000 €
1.152.000 €
0€
0€
0€
1.152.000 €
Planung und Baufeldvorbereitung (Phase 1)
250.000 €
0€
0€
0€
250.000 €
Bau (Phase 2)
650.000 €
420.000 €
0€
0€
1.070.000 €
2.052.000 €
420.000 €
0€
0€
2.472.000 €
Ergebnishaushalt
Miete für 6
Bungalowanlagen
Investitionshaushalt
Ankauf und Montage von 4
Bungalowanlagen
Gesamt
Für das Jahr 2015 sind außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 2.052.000 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). Für 2016 sind überplanmäßige Aufwendungen in
Höhe von 720.000 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000).
8.2 Ausstattung, Betreibung, soziale Betreuung und Leistungen
2016
Torgauer Straße 290
260 Plätze
10 Monate
2017
Torgauer Straße 290
260 Plätze
12 Monate
Erträge *
1.522.700 €
1.826.700 €
Aufwendungen
2.480.300 €
2.596.250 €
Bewirtschaftung
109.600 €
131.500 €
Bewachung
278.000 €
333.600 €
davon:
Seite 9
2016
Torgauer Straße 290
260 Plätze
10 Monate
2017
Torgauer Straße 290
260 Plätze
12 Monate
soziale Betreuung
181.100 €
217.300 €
Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung
364.000 €
36.400 €
Erstattung für Betriebsaufwendungen
400.000 €
500.000 €
1.147.600 €
1.377.450 €
957.600 €
769.550 €
Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe
Zuschuss
Für das Jahr 2016 sind außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.480.300 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in Höhe von 1.522.700 € aus den Mehrerträgen aus
der pauschalen Erstattung vom Freistaat in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für
Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.677.600 € aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). Im Jahr 2017 sind Erträge
in Höhe von 1.826.700 € sowie Aufwendungen in Höhe von 2.596.250 € planmäßig zu
veranschlagen.
Anmerkung:
Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für
Asylbewerber" ausgeschöpft sind, wird die Deckung der überplanmäßigen
Aufwendungen, die nicht durch die pauschale Erstattung vom Freistaat gedeckt sind, aus
der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“
(1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01616 aus der RV
am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der
Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen
und Geduldeten).
9.
Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
Die Sanierungsmaßnahme der Bestandsgebäude wird einen größeren Zeitraum
beanspruchen und damit längerfristig nur einen Bruchteil der möglichen Kapazität bieten
können.
Seite 10