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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1035964.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:43

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01826 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Überplanmäßige Aufwendungen / außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände in der Torgauer Straße 290 sowie Ausführungsbeschluss für die Betreibung, Ausstattung, Bewachung und Leistungen der sozialen Betreuung Beschluss: 1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001474.700 (Asyl - Torgauer Straße 290 Systembauweise) werden für 2015 in Höhe von 2.052.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001474.700 (Asyl - Torgauer Straße 290 Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 420.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). 3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.313001.09 (GU Torgauerstraße 290 Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 3.200.300 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 1.522.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.677.600 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. 6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben. Seite 1/4 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen bis ab 2017       1.522.700 1.100.313001.09 1.826.700 1.100.313001.09 2016 ab 2017       3.200.300 1.100.313001.09 3.460.250 1.100.313001.09                          2015 2016       Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von Erträge Aufwendungen nein nein von Höhe in EUR 2.052.000 420.000 wo veranschlagt 7.0001474.700 7.0001474.700 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Seite 2/4 Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Anlagen: Seite 3/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 19.25 Überplanmäßige Aufwendungen / außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände in der Torgauer Straße 290 Vorlage: VI-DS-01826 Beschluss: 1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001474.700 (Asyl - Torgauer Straße 290 Systembauweise) werden für 2015 in Höhe von 2.052.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000). 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001474.700 (Asyl - Torgauer Straße 290 Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 420.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000). 3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.313001.09 (GU Torgauerstraße 290 Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 3.200.300 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 1.522.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.677.600 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000). 4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. 6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 5 Enthaltungen Leipzig, den 17. September 2015 Seite: 1/1 1. Begründung der Notwendigkeit Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. 2. Beschreibung des Vorhabens 2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, sollen auf dem Freigelände der Einrichtung in der Torgauer Straße 290, 04347 Leipzig im Ortsteil Paunsdorf auf dem Flurstück 800/3 der Gemarkung Paunsdorf voraussichtlich ab März 2016 Bungalows in Systembauweise genutzt werden. Auf dem Grundstück Torgauer Straße 290 werden die beiden bewohnten Gebäude grundhaft saniert und modernisiert. Für die zügige Ausführung der Bauarbeiten sollen die Bewohner/-innen auf einem Teilbereich des Grundstückes in einem Interim untergebracht werden. Geplant sind Bungalows in Systembauweise für ca. 260 Personen für ca. 2 Jahre für die Bauzeit der Modernisierung. Die Liegenschaft ist Eigentum der Stadt Leipzig. Der ca. 10.400 m² große südöstliche Freibereich des insgesamt ca. 25.000 m² umfassenden Flurstückes bietet ausreichend Platz für die Errichtung von 10 eingeschossigen, baugleichen Bungalow-Anlagen für jeweils 26 Bewohner/-innen einschließlich Freiflächen und Nebenanlagen. Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet. Seite 1 Leipzig – Unterkunft für Asylbewerber in der Torgauer Straße 290, Lageplan (Katasterauszug, Luftbild http://stadtplan.leipzig.de) 3. Beschreibung der beabsichtigten Investition 3.1 Umwelt- und Rahmenbedingungen / Bauplanungsrechtliche Einordnung Bei Einrichtung bzw. Errichtung von Objekten zur Unterbringung von Asylbewerbern ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und zur sozialen Betreuung (VwV – Unterbringung und soziale Betreuung) sowie sonstige rechtliche Vorgaben zu beachten. Aufgrund der vorhandenen Dimensionierung des Grundstückes ist die Aufstellung der notwendigen 10 Nutzungseinheiten nur räumlich begrenzt möglich. Für das Baugebiet gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heiterblick“ Nr. 40.3. Zur Umsetzung des Vorhabens müssen folgende Befreiungen von den Festsetzungen des B-Planes beantragt werden: • • • Festsetzung unter Ziff. 1.1.1.d In den festgesetzten Gewerbegebieten GE 1 – GE 4.2 sind die gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen a) Anlagen für […] soziale [...] Zwecke nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Die im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen im südwestlichen Teil des Grundstückes werden überschritten. Deshalb wird eine Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen beantragt. Grünordnerische Festsetzungen Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Standzeit der Bungalows in Systembauweise wird Seite 2 gebeten die genannten, im Textteil des Bebauungsplanes beschriebenen Maßnahmen nicht durchführen zu müssen. Die Bungalows sollen nach Ende der Standzeit zurückgebaut werden. Eine Vollversiegelung der Standfläche ist nicht vorgesehen. Übersicht Grundstück / potentielles Baufeld - Aufstellungskonzept 3.2 Erläuterung Projektkonzept Der ca. 10.400 m² große südöstliche Freibereich des insgesamt ca. 25.000 m² umfassenden Flurstückes bietet ausreichend Platz für die Errichtung von 10 eingeschossigen, baugleichen Bungalow-Anlagen für jeweils 26 Bewohner/-innen einschließlich Freiflächen und Nebenanlagen. Der geplante Komplex soll eine Kapazität für 260 Menschen bieten. Zur Auslobung eines sinnvollen und wirtschaftlichen Bebauungskonzeptes wurden durch die LESG und das Planungsbüro IBB in Abstimmung mit dem Sozialamt Variantenuntersuchungen zur bestmöglichen Anordnung und Ausbildung der geplanten Gebäudekörper auf dem Flurstück durchgeführt. Erste Entwürfe mit Modulanordnung gehobener Wohnqualität wurden verworfen, da diese zu viel Raum auf Kosten der Freiraumqualität beanspruchen. Seite 3 Grundriss / Ansicht / Kennwerte Einzel-Bungalow Schlussendlich wurden Varianten einfacher, kompakter Baukörper vertiefend analysiert, die eine gute einfache Wohnqualität am Standort bieten können. Die gesamte Bruttogrundfläche der Bungalow-Anlage beträgt ca. 3.550 m². Für die Gestaltung der Außenanlagen wird ein Freiflächenkonzept erarbeitet. Die Erschließung des Gebiets wird über die Bestandseinrichtung erfolgen. Das Konzept setzt folgende Standards für Gemeinschaftsunterkünfte konsequent um: • • • • • • • • • Sicherheitsvorkehrungen und deren angemessene optische Gestaltung sind am Standort in geeignetem Maß umsetzbar. Die Lage und Verkehrsanbindung des Standortes ermöglicht eine angemessene Integration in das urbane Leben der Stadt Leipzig. Es werden Unterkünfte auf größerer Wohngruppenbasis geschaffen. Die Mindestwohnfläche je Bewohner beträgt mehr als 7,5 m². Ein Wohn-/Schlafraum wird mit max. 2 Bewohnern belegt. Je Bungaloweinheit werden Sanitäreinrichtungen und Küche zur Verfügung gestellt. Der Zugang zu Medien (Funk/Fernsehen) erfolgt über eine zentrale Satellitenanlage. Der ständige Zugang zu einem Telefon wird gewährleistet. Der Gesamtkomplex ermöglicht eine soziale Betreuung, die sich an den individuellen Problemlagen der Bewohner/-innen orientiert. Im Zuge der parallelen Sanierung der Bestandsgebäudes sollen Wirtschafts- u. Büroräume für die Verwaltung sowie Räume / Flächen zur Freizeitnutzung für die Bewohner entstehen. Seite 4 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Die Stadt Leipzig kommt ihrer Pflichtaufgabe nach, geeignete Unterkünfte für Asylbewerber zu schaffen. 3.4 Energiekonzept Die Planung der Interimsbauten erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen: • • • • möglichst niedrige Investitionskosten, möglichst niedrige Betriebskosten, hohe Funktionalität, wirtschaftliche Betriebsführung. Prinzipiell liegt für die Planung von Gebäuden die Vorgabe „der aktuellen ENEV„ zu Grunde. 3.5 Barrierefreies Bauen Die Bungalows werden barrierefrei errichtet. 3.6 Planungsbeteiligte Projektsteuerung Objektplanung nach § 33 HOAI Freianlagenplanung nach § 38 HOAI Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 4. LESG IB Bauplanung IB Bauplanung wird noch festgelegt wird noch festgelegt Sicherheitskonzept Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, die für die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Anwendung zu bringen. 5. Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben werden. Die Betreibung beinhaltet: • • die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft, die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Seite 5 • • • • • Verkehrssicherungspflichten, die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften, die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.), eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung, eine Hausleitung. Die soziale Betreuung beinhaltet: • • • • • • • • • • • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen, Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland, Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft, Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen, Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas, Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung, Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege der Objekte und ihrer Außenanlagen, Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb, Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung, Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum, Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 260 Plätzen sind somit 5 Vollzeitstelle und 2,6 Vollzeitstelle für die Bewirtschaftung im Objekt vorzuhalten. 6. Wirtschaftlichkeit Die Kostenprognose für die Herrichtung der Unterkunft orientiert sich an Baukostenwerten vergleichbarer Vorhaben unter Einbeziehung aktueller Vergleichsangebote und wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung für das Vorhaben unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher und technischer Standards erstellt. Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die Seite 6 Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen. Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich 37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR 1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2. 7. Zeitliche Einordnung des Vorhabens 13.07.2015 Grundsatz- und Planungsbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters 06/2015 bis 08/2015 Planung, Leistungsphase 1 bis 4 14.09.2015 Planungsbeschluss, Ausführungsbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters 16.09.15 Baubeschluss der Ratsversammlung zur Bereitstellung der Mittel 10/2015 bis 05/2016 Baudurchführung ab 03/2016 voraussichtlicher (Teil-)Nutzungsbeginn Die Interimsgebäude sollen ab März Anfang 2016 fertig gestellt und genutzt werden können. 8. Finanzielle Auswirkungen 8.1 Herrichtung und Miete 8.1.1. Konsumtiver und investiver Aufwand Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: Kostenermittlungsstufe: 19 % Kostenüberschlag KG-Nr. Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 400 Bauwerk – Technische Anlagen 500 Außenanlagen 1 2 Ansatz Miete für 2 Jahre Kosten 0,00 € 50.000,00 € 3.500.000,00 € 50.000,00 € 425.000,00 € Annahme: Entgeltgruppe E 4 variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung Seite 7 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten 0,00 € 175.000,00 € 100 - 700 Summe 4.200.000,00 € davon Ergebnishaushalt 1.728.000,00 € 2.472.000,00 € davon Investitionshaushalt Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: • • • • • • 8.1.2. KG 100: Stadt Leipzig KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für die Baufeldfreimachung, Rückbau – massive Einfriedung, Betonflächen und Stacheldraht erfasst. KG 300 und 400: Die Interimsbauten sind als voll ausgestattete Modulbaukörper geplant und sollen auf Streifenfundamenten gegründet werden. Hierin sind auch die Mietzahlungen, die im Ergebnishaushalt zu verbuchen sind, berücksichtigt. KG 500: Für die Außenanlagen wurden Baukosten für die Herstellung der Geländeoberflächen und befestigten Flächen sowie die Errichtung der notwendigen Baukonstruktionen und technischen Anlagen einschl. der technischen Erschließung auf dem Grundstück kalkuliert. KG 600: Die Kosten werden durch den Betreiber / Nutzer getragen. KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte angesetzt. Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig aus Haushaltsmitteln. Die LESG tritt als Bauherrenvertretung und Projektsteuerer auf. Die Finanzierung der Maßnahme wird in drei Phasen sicher gestellt. Phase 1 – Planung und Baufeldvorbereitung Die Aufwendungen der Planungs- und Vorbereitungssphase sind den Kostengruppen 200, teilweise 500 und 700 zuzuordnen. Finanziert werden soll die gesamte Planung einschließlich der Projektsteuerung der LESG und die Baufeldvorbereitung. Aus der Grobkalkulation wird ein Finanzbedarf von 250.000 € für diese erste Phase kalkuliert. Phase 2 – Herrichten und Aufstellung Gebäude (Bauphase) Die Aufwendungen der Bauphase setzten sich aus den Kostengruppen 300 (hier einmalige Aufwendungen), 400, 500 und 700 (außer die Anteile aus Phase 1) zusammen. Insbesondere in der Kostengruppe 300 werden ausschließlich die einmaligen Baukosten zur Gründung und Aufstellung der Gebäude entstehen. Die Bauphase wird mit ca. 1.070.000 € Finanzmittelbedarf aus dem Haushalt angesetzt. Phase 3 – Betreibung der Unterkunft über 2 Jahre Seite 8 Von den geplanten 10 Bungalowanlagen sollen 4 (für ca. 100 Personen) käuflich erworben werden und 6 weitere von einem Hersteller/Lieferanten angemietet werden. Für die Betreibung der Unterkunft in Form eines Mietmodells mit dem Hersteller / Lieferanten der Module in Systembauweise werden pro Monat 12.000 € je Bungalow, bestehend aus 24 Modulen, kalkuliert. Dies entspricht bei einem Bedarf von 6 Bungalow-Anlagen einer Miete von 72.000 € / Monat. Bei einer Laufzeit von 2 Jahren entstehen 1.728.000 € Gesamtmiete als Haushaltsposition auf 3 Jahre verteilt ab Inbetriebnahme. Für den Ankauf/Umsetzung und Montage/Umbau der 4 Bungalow-Anlagen sind Investitionsmittel in Höhe von 1.152.000 € im Jahr 2015 einzuordnen. 8.1.3. Folgekosten Die Höhe der Folgekosten d.h. der Energiebedarf und die Ermittlung der Betriebs- und Unterhaltskosten können noch nicht beziffert werden. 8.1.4. Einordnung in den städtischen Haushalt Jahr <2015> <2016> <2017> <<2018> Gesamt 0€ 720.000 € 864.000 € 144.000 € 1.728.000 € 1.152.000 € 0€ 0€ 0€ 1.152.000 € Planung und Baufeldvorbereitung (Phase 1) 250.000 € 0€ 0€ 0€ 250.000 € Bau (Phase 2) 650.000 € 420.000 € 0€ 0€ 1.070.000 € 2.052.000 € 420.000 € 0€ 0€ 2.472.000 € Ergebnishaushalt Miete für 6 Bungalowanlagen Investitionshaushalt Ankauf und Montage von 4 Bungalowanlagen Gesamt Für das Jahr 2015 sind außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 2.052.000 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). Für 2016 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 720.000 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 8.2 Ausstattung, Betreibung, soziale Betreuung und Leistungen 2016 Torgauer Straße 290 260 Plätze 10 Monate 2017 Torgauer Straße 290 260 Plätze 12 Monate Erträge * 1.522.700 € 1.826.700 € Aufwendungen 2.480.300 € 2.596.250 € Bewirtschaftung 109.600 € 131.500 € Bewachung 278.000 € 333.600 € davon: Seite 9 2016 Torgauer Straße 290 260 Plätze 10 Monate 2017 Torgauer Straße 290 260 Plätze 12 Monate soziale Betreuung 181.100 € 217.300 € Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung 364.000 € 36.400 € Erstattung für Betriebsaufwendungen 400.000 € 500.000 € 1.147.600 € 1.377.450 € 957.600 € 769.550 € Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe Zuschuss Für das Jahr 2016 sind außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.480.300 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in Höhe von 1.522.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.677.600 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). Im Jahr 2017 sind Erträge in Höhe von 1.826.700 € sowie Aufwendungen in Höhe von 2.596.250 € planmäßig zu veranschlagen. Anmerkung: Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber" ausgeschöpft sind, wird die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen, die nicht durch die pauschale Erstattung vom Freistaat gedeckt sind, aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01616 aus der RV am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten). 9. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. Die Sanierungsmaßnahme der Bestandsgebäude wird einen größeren Zeitraum beanspruchen und damit längerfristig nur einen Bruchteil der möglichen Kapazität bieten können. Seite 10