Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1033935.pdf
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730 kB
Erstellt
29.05.15, 12:00
Aktualisiert
09.05.16, 16:22
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01472
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
Vorberatung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12,
Kohlgartenstraße 58, 04315 Leipzig,
Nutzeranpassung für das BSZ 12, Instandsetzung und Modernisierung
in Verbindung mit der Bestätigung der überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1)
Sächs. GemO in Höhe von 701.000 € - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12, Kohlgartenstraße wird realisiert (Baubeschluss
gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Ziffer 7.
2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen 996.000 €. In den Haushaltjahren werden im PSPElement 7.0001341.700, BSZ 12, AS
Kohlgartenstraße 58 bereitgestellt:
2014:
95.000 €
2015:
901.000 €
3. Im PSP-Element „BSZ 12 Außenstelle Kohlgartenstraße 58“ (7.0001341.700) werden im Haushaltsjahr
2015 überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 701.000 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt i. H. v. 200.000 € aus dem PSP Element „BSZ 12 R. Blum“ (1.100.23.1.3.01.01, SK 42119000) und i. H.
v. 501.000 € aus dem PSP Element „Kapazitätserweiterung 77. Schule“ (7.0001354.700, SK 78511000).“
4. Im Haushaltsjahr 2016 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten anteilig in Höhe
von:
KG 200: 0 €
KG 300: 66 €
KG 400: 0 €
an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt.
5. Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll in Höhe von
KG 200: 0 €
KG 300: 79 €
KG 400: 0 €
an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die
Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
7.0001341.700
2015
996.000
95.000
901.000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2014
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2017
79
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Das Berufliche Schulzentrum „Robert Blum“ an ihrem derzeitigen Standorten Komarowstr. und
Wodanstr. ist die einzige berufsbildende Förderschule für Lernbehinderte im Direktionsbezirk Leipzig
(Stadt Leipzig; Leipziger Land; Nordsachsen) und ganz Sachsen. Es werden unterschiedliche
Ausbildungsgänge bzw. Fachwerkerausbildungsgänge (gem. § 66 BBiG und § 42 m HWO) und das
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bzw. das gestreckte BVJ angeboten.
Perspektivisch sind die Verlegung und Zusammenführung des Beruflichen Schulzentrums „Robert
Blum“ am Standort Rosenowstr. 56 und 60 geplant (Ratsbeschluss Nr. RBV-300/10 vom 24.03.2010
zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-Nordost). Voraussetzung hierfür ist
die Sanierung der beiden Schulgebäude. Die Sanierung des Gebäudes Rosenowstr. 60 wird Anfang
Oktober 2015 abgeschlossen sein. Das zweite Schulgebäude in der Rosenowstr. 56 wird noch von
der 66. Schule genutzt, die jedoch nach Sanierung des Gebäudes Komarowstr. 2 in dieses Objekt
umziehen wird. Voraussichtlich ab dem Jahr 2022 (in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung) kann das
Gebäude Rosenowstr. 56 durch das BSZ 12 genutzt werden.
Das derzeit genutzte Gebäude in der Wodanstr. 40 befindet sich in einem allgemein baulich sehr
schlechten Zustand und hat massive Mängel im Bereich des Brandschutzes sowie Nässeschäden
und Schimmelbefall. Deshalb soll für einen befristeten Zeitraum, bis zur Fertigstellung des
Schulgebäudes Rosenowstr. 56, das jetzt leer stehende städtische Schulgebäude Kohlgartenstr. 58
durch das BSZ 12 nachgenutzt werden. Das Schulgebäude in der Kohlgartenstr. 58 zeichnet sich
durch seine Lagegunst für die Förderschüler aus und wurde Anfang der 1990iger Jahre teilsaniert
und bis zum Sommer 2014 durch eine Freie Schule genutzt.
Das Objekt befindet sich in einem äußerlich guten Zustand. Der bauliche Aufwand ist überschaubar.
Allerdings sind insbesondere für das BSZ 12 umfangreiche Nutzeranpassungen erforderlich.
Außerdem müssen bauliche Mängel und technische Defizite beseitigt werden. Darüber hinaus sind
im Rahmen der Bauunterhaltung nach Fremdnutzung aufgelaufene Maßnahmen der Instandsetzung
und
Erneuerung
u.a.
an
Böden
und
Wänden
erforderlich.
Anlagen:
Haushaltsvorlage Baubeschluss
Lageplan
Nutzungskostentabelle 1
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu
19.19
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme Außenstelle BSZ
12, Kohlgartenstraße 58, 04315 Leipzig,
Nutzeranpassung für das BSZ 12, Instandsetzung und Modernisierung
in Verbindung mit der Bestätigung der überplanmäßigen Auszahlung
nach § 79 (1) Sächs. GemO in Höhe von 701.000 € - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01472
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12, Kohlgartenstraße wird realisiert (Baubeschluss
gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Ziffer 7.
2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen 996.000 €. In den Haushaltjahren werden
im PSP-Element 7.0001341.700, BSZ 12, AS Kohlgartenstraße 58 bereitgestellt:
2014:
95.000 €
2015:
901.000 €
3. Im PSP-Element „BSZ 12 Außenstelle Kohlgartenstraße 58" (7.0001341.700) werden im
Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v.
701.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H. v. 200.000 € aus dem PSP Element „BSZ 12
R. Blum" (1.100.23.1.3.01.01, SK 42119000) und i. H. v. 501.000 € aus dem PSP Element
„Kapazitätserweiterung 77. Schule" (7.0001354.700, SK 78511000)."
4. Im Haushaltsjahr 2016 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten anteilig in Höhe
von:
KG 200: 0 €
KG 300: 66 €
KG 400: 0 €
an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt.
5. Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll in Höhe von
KG 200: 0 €
KG 300: 79 €
KG 400: 0 €
an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die
Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. September 2015
Seite: 1/1
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Schule Kohlgartenstr. 58,
Nachnutzung durch das BSZ 12 – Nutzeranpassungen,
Instandsetzung und Modernisierung
Bauvorhaben:
Nutzeranpassungen für das BSZ-12,
Instandsetzung und Modernisierung
Berufsschulzentrum 12, Außenstelle
Kohlgartenstraße 58, 04315 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126/128, 04317 Leipzig
Stand:
26.08.2015
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12
Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung
Stand vom: 26.08.2015
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
4
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
4
2.2 Ableitung des Bedarfes
4
2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahmen
4
2.4 Alternativlösungen
4
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
5
3.1 Städtebauliche Einordnung
5
3.2 Erläuterung der Planung
5
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
6
3.4 Eigentumsverhältnisse
6
3.5 Energiekonzept
6
3.6 Barrierefreies Bauen
7
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
7
4 Finanzieller Aufwand
7
5 Finanzierung
7
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
8
7 Fristenplan
9
8 Planungsbeteiligte
9
9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9
9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
9
9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
9
9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
10
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Nutzungskosten Tabelle 1
Lageplan
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12
Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung
Stand vom: 26.08.2015
Kurzerläuterung
Das Berufliche Schulzentrum „Robert Blum“ mit den Standorten Komarowstr. und Wodanstr. ist die einzige berufsbildende Förderschule für Lernbehinderte im Direktionsbezirk Leipzig (Stadt Leipzig; Leipziger
Land; Nordsachsen) und ganz Sachsen. Es werden unterschiedliche Ausbildungsgänge bzw. Fachwerkerausbildungsgänge (gem. § 66 BBiG und § 42 m HWO) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bzw. das
gestreckte BVJ angeboten.
Perspektivisch ist die Zusammenführung des Beruflichen Schulzentrums „Robert Blum“ am Standort Rosenowstr. 56 und 60 geplant (Ratsbeschluss Nr. RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Neustrukturierung des
Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-Nordost). Voraussetzung hierfür ist die Sanierung der beiden Schulgebäude. Die Sanierung des Gebäudes Rosenowstr. 60 wird Anfang Oktober 2015 abgeschlossen sein. Das
zweite Schulgebäude in der Rosenowstr. 56 wird noch von der 66. Schule genutzt, die jedoch nach Sanierung des Gebäudes Komarowstr. 2 in dieses Objekt umziehen wird. Voraussichtlich ab dem Jahr 2022 (in
Abhängigkeit der Mittelbereitstellung) kann das Gebäude Rosenowstr. 56 durch das BSZ 12 genutzt werden.
Das Gebäude in der Wodanstr. 40 befindet sich in einem allgemein baulich sehr schlechten Zustand und
hat massive Mängel im Bereich des Brandschutzes sowie Nässeschäden und Schimmelbefall. Deshalb
soll für einen befristeten Zeitraum, bis zur Fertigstellung des Schulgebäudes Rosenowstr. 56, das jetzt
leer stehende städtische Schulgebäude Kohlgartenstr. 58 durch das BSZ 12 nachgenutzt werden. Das
Schulgebäude in der Kohlgartenstr. 58 wurde Anfang der 1990iger Jahre teilsaniert und bis zum Sommer
2014 durch eine Freie Schule genutzt.
Das Objekt befindet sich in einem äußerlich guten Zustand. Der bauliche Aufwand ist überschaubar. Allerdings sind insbesondere für das BSZ 12 umfangreiche Nutzeranpassungen erforderlich. Außerdem müssen bauliche Mängel und technische Defizite beseitigt werden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Bauunterhaltung nach Fremdnutzung aufgelaufene Maßnahmen der Instandsetzung und Erneuerung u.a. an
Böden und Wänden erforderlich.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Die Außenstelle des Beruflichen Schulzentrums 12 ist eine städtische Einrichtung der Berufsbildung.
Das Berufliche Schulzentrum 12 ist im Schuljahr 2014/15 mit 412 Schüler/-innen und 46 Lehrer/-innen belegt, perspektivisch sind ca. 500 Schüler/-innen und ca. 50 Lehrer/-innen vorgesehen.
Der Stadt Leipzig kommt in ihrer Funktion als Oberzentrum entsprechend des Landesentwicklungsplanes
Sachsen besondere regionale und überregionale Bedeutung zu. Sie wird, wie bisher, auch zukünftig für
einen großen Teil der Region Mittelpunkt des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens sein. Die
Beruflichen Schulzentren nehmen hierbei im Gesamtgefüge einen wichtigen Platz ein. Damit hat die
Schulnetzplanung nicht nur für die Beruflichen Schulzentren in der Stadt Leipzig eine große Bedeutung,
sondern auch für den gesamten Regierungsbezirk Leipzig und darüber hinaus.
Die Schulstandorte des BSZ 12 sind wichtige und zentrale Orte für die Ausbildung der berufsbildenden
Förderschule geworden. In diesem Beruflichen Schulzentrum werden aus dem Direktionsbezirk Leipzig
die Schüler/-innen mit Lernbehinderung beschult und ausgebildet. Die gute Verkehrsanbindung zum
Hauptbahnhof macht diesen Schulstandort für eine berufsbildende Schule attraktiv.
Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in Leipzig werden jetzt und zukünftig leistungsfähige und moderne Berufliche Schulzentren benötigt, die den Anforderungen der Wirtschaft und
Gesellschaft gerecht werden. Das Nachfrageverhalten an beruflicher Ausbildung, auch im Förderschulbereich, wird zukünftig wieder stärker ansteigen, so dass die Schulstandorte des BSZ 12 zur Schulversorgung benötigt werden.
Mit der baulichen Fertigstellung des Schulgebäudes in der Kohlgartenstraße 58 könnte dann auch die bisherige (marode) Außenstelle des Beruflichen Schulzentrums 12 – Wodanstraße 40 – abgelöst werden.
Da mit fortschreitender Sanierung der Bestandsgebäude kaum noch Objekte für Auslagerungen zur Verfügung stehen, soll diese Schule anschließend auch für andere Schulen als Ausweichobjekt nachgenutzt
werden.
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12
Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung
Stand vom: 26.08.2015
1.2
Beschlüsse
•
Stadtratsbeschluss DSV/ 1301/ Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012
vom 21.03.2012
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Das Gebäude wurde um 1912 als Schulgebäude errichtet, bestehend aus einem Mittelbau mit zentraler
Treppenanlage, einem Ostflügel entlang der Kohlgartenstraße sowie einem Westflügel an der Dresdner
Straße. Die Bauausführung erfolgte in der damals üblichen Bauweise mit Ziegelmauerwerkswänden,
massiven Kellergeschossdecken und Holzbalkendecken in den Obergeschossen. Mittelbau und Ostflügel
sind voll unterkellert, besitzen Erdgeschoss und 3 Obergeschosse, während der Westflügel über einem
Kriechkeller Turnhalle und Aula übereinander mit Höhenversatz zum übrigen Gebäude aufweist sowie ein
weiteres Normalgeschoss. Die Dächer über den Seitenflügeln wurden als nicht ausgebaute, flach geneigte Satteldächer mit Holzpfettendachstuhl und Bahnendeckung auf Holzschalung ausgebildet; der Mittelbau in gleicher Bauweise als Walmdach. Am Ostflügel schließt sich nördlich ein kleiner, später errichteter,
zweigeschossiger Anbau bis zum Nachbarhaus an.
Während der gesamten Nutzungszeit wurde das Gebäude als Schule genutzt.
Der im Grundriss V-förmige Baukörper schließt einen kleinen Schulhof ein, erreichbar über eine Durchfahrt von der Dresdner Straße. Der zentrale Mittelteil wird über einen straßenseitigen Haupteingang mit
Freitreppe erschlossen sowie über zwei hofseitige Zugänge; ein zweites Treppenhaus im Ostflügel hat
einen Zugang vom Schulhof.
Die äußeren Abmessungen betragen ca. 65 m entlang der Kohlgartenstraße sowie ca. 50 m entlang der
Dresdner Straße. Das Gebäude besitzt eine Bruttogrundfläche von ca. 1350 m² somit eine Bruttogeschossfläche von ca. 7.100 m².
2.2
Ableitung des Bedarfes
Zur qualifizierten Unterrichtsdurchführung in der Außenstelle des Beruflichen Schulzentrum 12 benötigt
dieses auf Grund der spezifischen fachlichen Ausrichtung spezielle Fachunterrichtsräume (FUR), welche
im Objekt Kohlgartenstr. 58 z.Zt. nicht vorhanden sind. Insbesondere die Ausbildungsgänge Köche und
Hauswirtschaftslehre sowie Maler und Bau (Maurer) machen umfangreiche bauliche Anpassungen und
Umbauten sowie die Nachrüstung entsprechender Sanitär-, Lüftungs- und Elektroinstallationen erforderlich. Darüber hinaus sind im Gebäude die notwendigen Wasch- und Umkleideräume jeweils getrennt für
schmutzende Tätigkeiten sowie solche mit Hygieneanforderungen zu schaffen.
Ein Sanierungsstau bezüglich der baulichen Unterhaltung des über viele Jahre an eine Schule in freier
Trägerschaft vermieteten Gebäudes insbesondere bei Heizung, Sanitär- und Elektroanlagen, sowie z.B.
bei Bodenbelägen und Malerarbeiten ist zu verzeichnen. Brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen sind zu modernisieren bzw. zu ergänzen.
Unter Punkt 3.2 Erläuterung Planung werden die Maßnahmen im Einzelnen erläutert.
2.3
Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahmen
Die derzeitige Außenstelle des BSZ 12 in der Wodanstr. 40, Baujahr 1940, unsaniert, weist erhebliche
bauliche und brandschutztechnische Mängel auf. Auf Grund langjähriger Nässeschäden im gesamten
Kellerbereich mit in der Folge massivem Schimmelpilzbefall liegt dort zusätzlich eine akute Gesundheitsgefährdung vor. Bereits jetzt kann nur noch mit Einschränkungen unterrichtet werden.
Die geplante Zusammenführung der Außenstellen des BSZ 12 aus der Wodanstr. 40 mit derjenigen aus
der Komarowstr. 2 am Standort Rosenowstraße erfordert, wie in der Kurzerläuterung dargelegt, noch
mehrere Jahre Vorlauf bei Planung, Finanzierung und baulicher Realisierung, sodass umgehend für die
Außenstelle Wodanstr. 40 für diesen Zeitraum ein Interimsstandort bereitgestellt werden muss.
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12
Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung
Stand vom: 26.08.2015
2.4
Alternativlösungen
Ein anderes, z.Zt. leer stehendes Ausweichobjekt vergleichbarer Größe und Eignung steht nicht zur Verfügung. Die Sanierung der Wodanstr. 40 ist auf Grund von Art und erheblichem Umfang der dortigen
Bauschäden und Mängel im genutzten Zustand nicht möglich und unter Berücksichtigung der geplanten
Zusammenlegung beider Außenstellen unter wirtschaftlichen Aspekten nicht darstellbar.
Es gibt keine Alternativen.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die zwingend erforderliche Bereitstellung des Interimsstandortes zum zeitnahen Umzug aus der Wodanstr. 40 ohne die unter Pkt. 2.2 genannten, notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der Kohlgartenstr. 58
durchgeführt zu haben, ist nicht möglich. Eine Weiterführung der bisher am Standort Wodanstr. 40 durchgeführten Lehrausbildung ist aus Gründen der bestehenden Brandschutzmängel sowie des Gesundheitsschutzes für Auszubildende wie Lehrkräfte nicht länger vertretbar. Dem Objekt droht aus diesen, unter 2.3
erläuterten Gründen, die Schließung.
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Das Objekt Kohlgartenstr. 58 als Interimsstandort für das BSZ 12 befindet sich am Schnittpunkt der Kohlgartenstraße mit der Dresdner Straße in Nähe des Stadtzentrums sowie in zentraler Lage im Leipziger
Osten, unmittelbar am Stadtteilzentrum Reudnitz mit günstiger Anbindung an den ÖPNV.
3.2
Erläuterung der Planung
Die erforderlichen Baumaßnahmen betreffen das gesamte Gebäude und gliedern sich wie folgt:
Bauwerk – Baukonstruktionen (KG 300, DIN 276)
Nutzeranpassung für das BSZ 12:
• Für die Fachunterrichtsräume (FUR) wie z.B. für Bau- und Malerausbildung werden neue Fußbodenbeläge einschl. neuem Fußbodenaufbau hergestellt
• Die FUR Kochen und Hauswirtschaft erhalten zusätzlich Fliesenbeläge auf Böden und Wänden,
Durchbrüche für notwendige Raumverbindungen werden geschaffen, flankierende Putz- und Malerarbeiten werden ausgeführt.
• Nicht vorhandene Wasch- und Umkleideräume, jeweils gesondert für schmutzende Tätigkeiten
sowie solche mit Hygieneanforderungen, werden neu geschaffen.
• Ein PC-Kabinett wird mit entsprechendem Netzwerk ebenfalls neu ausgestattet.
• Mit diesen und weiteren Maßnahmen werden Räume mit angemessenen Unterrichtsbedingungen
zur Verfügung gestellt.
Maßnahmen Bauunterhaltung und Brandschutz :
• Beschädigte und defekte Bauteile wie z.B. Türen, Bodenbeläge, Putze, Anstriche, u.ä. werden repariert oder durch neue ersetzt.
• Brandschutztechnische Einrichtungen werden instandgesetzt bzw. ergänzt.
• Sicherheitsmängel z.B. an Treppen und Treppengeländern werden beseitigt.
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12
Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung
Stand vom: 26.08.2015
Bauwerk – Technische Anlagen (KG 400, DIN 276)
Die vorgenannten baukonstruktiven Maßnahmen bedingen eine Reihe von flankierenden Maßnahmen bei
den technischen Anlagen. Dazu gehören u.a. die teilweise Erneuerung von Steigleitungen sowie Druckspülern der WC-Anlagen. Für die Fachunterrichtsräume sowie die neu einzubauenden Sanitärräume müssen die Wasser- und Abwasserverteilungen entsprechend erweitert werden und für mehrere FUR sind
Fett- bzw. Sedimentabscheider einzubauen. Z.T. sind Heizkörper in den FUR zu erneuern.
Die Lehrküchen erhalten den Vorschriften entsprechende Be- und Entlüftungstechnik, die z.T. über baulich herzustellende Decken- und Wanddurchbrüche sowie über Dach geführt werden.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wird die Brandmeldeanlage zur frühzeitigen Erkennung von Entstehungsbränden mit entsprechender Alarmierung erneuert, ebenso die Fluchtweg- und Notbeleuchtung im
gesamten Gebäude sowie die Notstromversorgung.
.
Damit sind entsprechende bauliche Maßnahmen ebenso wie solche zur Haustechnik und insbesondere
der Stark- und Schwachstromtechnik notwendig, welche in der Vorplanung in diesem Umfang noch nicht
abzusehen waren.
Außenanlagen (KG 500, DIN 276)
Derzeit weist der Schulhof u.a. aufgrund verschlissener Beläge Stolperstellen auf; die Einfriedung ist desolat. Diese Mängel werden behoben, so dass eine deutliche Verbesserung des Zustandes eintritt.
3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Durch die Baumaßnahmen werden im Objekt Kohlgartenstr. 58 für das BSZ 12 die erforderlichen Fachunterrichtsräume, deren technische Ausstattung und die zugehörigen Sanitärräume geschaffen, um die Ausbildung entsprechend der spezifischen Anforderungen dieser berufsbildenden Förderschule zu gewährleisten. Gleichzeitig werden bestehende bauliche und anlagentechnische Defizite beseitigt.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Reudnitz
Flurstücksnummer
252
Flurstückgröße in m²
2130 m²
Eigentum
Stadt Leipzig
3.5
Energiekonzept
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Es werden lediglich interne Ausbau- und Instandsetzungsmaßnahmen am Bestand ohne Maßnahmen
an der Gebäudehülle durchgeführt.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
Wärmeerzeugung und -verteilung:
• Die vorhandene Ölheizungsanlage ist z.Zt. funktionstüchtig und soll befristet weiter genutzt werden.
• Über eine Energieträgerumstellung ist im Rahmen einer gesonderten Maßnahme zu befinden.
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12
Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung
Stand vom: 26.08.2015
Warmwassererzeugung / Trinkwassernetz:
• Die nicht mehr funktionsfähige Warmwassererzeugungsanlage wird rückgebaut und durch dezentrale Anlagen für die neu zu schaffenden Waschräume und Küchen ersetzt.
Lufttechnische Anlagen:
• Im Zusammenhang mit der erforderlichen Schaffung von Lehrküchen werden die vorgeschriebenen Be- und Entlüftungsanlagen eingebaut.
Wasser/Abwasser:
• Das bestehende Netz der Wasser- und Abwasserleitungen bleibt unverändert und wird für die
Fachunterrichts- und Sanitärräume des BSZ-12 erweitert.
Stark- und Schwachstrom:
• Der Bestand bleibt weitgehend erhalten. Insbesondere für die neu zu schaffenden Fachunterrichtsräume wird die Stark- und Schwachstrominstallation teilweise erneuert bzw. erweitert.
• Neue Leuchten werden mit energiesparenden Leuchtmitteln ausgestattet.
3.6
Barrierefreies Bauen
Da die Baumaßnahme lediglich Instandsetzungsmaßnahmen und begrenzte Nutzungsanpassungen speziell für die Nachnutzung durch das BSZ 12 auf Grundlage der Ausrichtung als berufsbildender Förderschule betrifft, ist für die befristete Nutzungszeit keine Barrierefreiheit vorgesehen. Daher wurde auch die
Behindertenvertretung nicht in den Planungsprozess eingebunden. Allerdings werden alle von der Instandsetzungsmaßnahme dauerhaft betroffenen Bauteile so hergestellt, dass ein späterer barrierefreier
Ausbau möglich ist.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
•
4
nicht relevant
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 28.04.2015
Kostengruppe
Gesamtkosten *
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Summe
4.900,00 €
429.000,00 €
397.600,00 €
20.500,00 €
144.000,00 €
996.000,00 €
* Gesamtkosten der Maßnahmen für die Schule Kohlgartenstr. 58 aus
Nutzeranpassungen für das BSZ 12, Instandsetzungen und Modernisierungen
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12
Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung
Stand vom: 26.08.2015
5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
<
nicht förderfähig
>
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Förderprogramm
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
2014
95000
95.000
2015
49.000
852000
901.000
95.000
901.000
Gesamt
144.000
852.000
996.000
0
0
996.000
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im PSP-Element 7.001341.700 BSZ 12, AS Kohlgartenstraße 58,
Brandschutz. Es werden überplanmäßig 701.000 € bereitgestellt. Die Deckung in Höhe von 200.000 € erfolgt aus dem ErgHH PSP- Element 1.100.23.1.3.01.01 BSZ 12 “R.-Blum“ (SK 42119000). Weiterhin werden 501.000 € aus dem FinHH PSP- Element 7.0001354.700, Kapazitätserweiterung 77. Schule gedeckt,
da sich die Vorbereitung der Maßnahme zeitlich verzögert hat. Diese Mittel werden 2016 bzw. 2017 der
Baumaßnahme wieder zugeführt.
7
Fristenplan
Baubeginn
Bauende
geplant: Anfang Juni 2015
geplant: 02 / 2016
Baubeginn und Bauende sind abhängig von der rechtzeitigen Bereitstellung der finanziellen Mittel.
Die Planung bis zur LP 6 soll bis Ende 2. Quartal 2015 abgeschlossen werden, so dass ein unverzüglicher
Ausschreibungsbeginn gewährleistet werden kann.
Stadt Leipzig
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12
Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung
Stand vom: 26.08.2015
8
Planungsbeteiligte
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
AIB Bechstein
Technische Ausrüstung nach § 53 - HLS
AIB Bechstein
Technische Ausrüstung nach § 53 - Elektro
AIB Bechstein
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
Die Nutzungskosten der KG: 320 ( ohne Medienentsorgung ), 330,340,350 ( ohne 351 und 353 f. Technische Anlagen ), 360, und 370 wurden bereits in der Klausur des OB vom 26./29.09.2014 beantragt und
bestätigt. ("Inbetriebnahme neuer Kindertagesstätten und Schulen - Mehraufwendungen für Gebäudebewirtschaftungs- und Baukostenunterhaltungsleistungen in 2015/2016 und Folgekostenplanung")
Deshalb betragen diese in dieser Vorlage 0 €.
Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2017
( nach Gegenrechnung der Nutzungskosten für das BSZ 12 am bisherigen Standort Wodanstr. 40 )
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
0,00 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
79,00 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
0,00 EUR
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.03.2016 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das
Jahr der Inbetriebnahme betragen ( nach Gegenrechnung der Nutzungskosten für das BSZ 12 am bisherigen Standort Wodanstr. 40 )
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
0,00 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
66,00 EUR
Stadt Leipzig
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Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12
Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung
Stand vom: 26.08.2015
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
0,00 EUR
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Das Projekt hat in Folge der Standortverlegung aus der Wodanstraße 40 in die Kohlgartenstraße 58
keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
Die Wodanstr. 40 wird nicht weiter als Schulstandort genutzt.
9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 KG 300 + 400
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300
etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Kennwerte des Vorhabens:
Schule Kohlgartenstr. 58,
Nachnutzung durch das BSZ 12 :
Nutzeranpassungen, Instandsetzung,
Brandschutzmaßnahmen
Vergleichsobjekte, gleicher Gebäudetyp,
gleiches Gebäudealter, ähnliche BGF :
NF
BGF
BRI
KG 300 + 400
BKI
BKI-Kennwert
(Komplettsanierung)
Stadt Leipzig
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4.271
7.103
30.630
826.600
m²
m²
m³
€
116 € / m² BGF
843 € / m² BGF
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Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
BSZ 12
Berufsschulzentrum Aussenstelle Kohlgartenstraße 58
Kohlgartenstr, 58
04315 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Nutzeranpassung für das BSZ12, Instandsetzung und Modernisierung
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
210
210
210
210
220
220
220
220
200
311
312
313
314
314
315
316
319
310
321
321
322
322
329
329
329
329
320
331
332
333
334
339
339
339
339
339
339
339
330
30.07.2015
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Personalkosten
Schul-SB
0
0
Personalkosten
Hausmeister
0
0
Personalkosten
Hallenwart
0
0
Personalkosten
0
0
0
Sachkosten
Schul-SB
0
0
Sachkosten
Hausm.,Hallenwart
0
0
Sachkosten
Hygiene
0
0
Sachkosten
Feuerlöscher
0
0
Objektmanagementkosten
0
0
Bezeichnung
OS Musterstraße
0
Infrastruktuell. Gebäudem.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01
BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01
0
0
0
0
0
0
4241 9201
4255 2200
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9130
0
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
4241 9120
4241 9121
4241 9417
4241 9310
4241 9418
4241 9413
4241 9222
4241 9910
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
4241 9410
4241 9161
0
4241 9414
4241 9162
4241 9412
4241 9411
4241 9191
4241 9192
4241 9300
4241 9164
Wasser
Öl
Gas
Feste Brennstoffe
Holzpellets
Fernwärme
Strom
Sonstiges
Versorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Schmutzwasser
Regenwasser
Müll
Abscheider
Sonstiges
Schädlinge
Container
Sonderleistungen
Entsorgung
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Unterhaltsreinigung
Glasreinigung
Fassadenreinigung
Schornstein
Grundreinigung
Sonderreinigung
Wäschereileistungen
Schmutzfangmatten
Bodenpolster
Gardinen, Lamellen
Wirtschaftsd., Kita
Reinigung, Pflege Gebäude (G)
NUK_51_extern_Tab_1
-1.666
-24.165
0
0
0
14.824
4.567
0
-1.389
-20.137
0
0
0
12.353
3.805
0
-6.441
-5.367
1.788
397
0
2.000
0
0
0
0
1.490
331
0
1.667
0
0
0
0
4.185
3.488
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
PSP- Element
Sachkonto
Seite 1/3
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
BSZ 12
Berufsschulzentrum Aussenstelle Kohlgartenstraße 58
Kohlgartenstr, 58
04315 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Nutzeranpassung für das BSZ12, Instandsetzung und Modernisierung
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
341
341
341
342
349
349
340
351
352
353
353
355
359
350
361
362
362
369
360
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege Außenanlagen (A)
Bedienung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
300
Dienste
Dienste
Dienste
Dienste
Kontrollen
Notrufservicepssch.
Aufschaltung.,etc.
Sonstiges
Sicherheits- und Überwachungsdienste
Grundsteuer
Versicherungsb.
0
Abgaben und Beiträge, (Einnahmen)
Betriebskosten
410
420
430
440
400
Techn. Anlagen
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
wasserl. Urinalanlagen
Rev. Feuerlöscher
Sonstiges
Bedienung, Inspektion und Wartung
371 Abgaben u. Beiträge
372 Abgaben u. Beiträge
379 Einnahme
370
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Befestigte Flächen
0
0
Winterdienst
0
0
Straße
0
0
Pflanz- u. Grünfl.
0
0
Pflegevert. in Kitas
0
0
Baumkontrolle,etc.
0
0
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzungkosten
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung
Voraussichtliche Inbetriebnahme:
Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme:
KG 200
KG 300
KG 400
Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten:
KG 200
KG 300
KG 400
30.07.2015
Bezeichnung
PSP- Element
0
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
0
4241 9416
4241 9419
4241 3100
4241 9221
4241 9223
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
0
4211 1000
4211 2000
4241 9415
4255 2010
0
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
BSZ 12 "Robert Blum"
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
1.100.23.1.3.01.01
0
4241 9291
4241 9420
0
0
0
0
0
0
1.500
0
835
0
0
0
1.250
0
696
0
0
0
2.335
1.946
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01
0 BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01
0 BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01
0
0
79
66
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Berufsb. Förderschu. i.ö.T.
1.100.23.1.3.01
Berufsb. Förderschu. i.ö.T.
1.100.23.1.3.01
Berufsb. Förderschu. i.ö.T.
1.100.23.1.3.01
BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01
Sachkonto
4211 1000
4211 2000
4211 2000
4241 9225
01.03.2016
10
10
10
0,83
0,83
0,83
Seite 3 nur für den Fall "Aufwachsen" der Schule (schuljahresweise Erhöhung der Zügigkeit)
NUK_51_extern_Tab_1
Seite 2/3
SCHULHOF
KOHLGARTENSTR. 58
ZUFAHRT / DURCHFAHRT
Bestandsplan
Titel
04315 Leipzig, Köhlgartenstraße 58
Hhenbezug:
Lagebezug:
Y 4528059
X 5689386
NN
RD83
ca. 1:500
0m
10m
04.12.2014
20m
30m
Unterschrift:
40m
50m
Stadt Leipzig, Amt 65.3
26.08.2015
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01472
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12, Kohlgartenstraße 58,
04315 Leipzig, Nutzeranpassung für das BSZ12, Instandsetzung und Modernisierung
in Verbindung mit der Bestätigung der überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) Sächs. GemO
in Höhe von 701.000 €
Betreff:
Die Beschlussvorlage soll den Status „eilbedürftig“ erhalten und in der
Ratsversammlung am
16.09.2015
behandelt werden.
Begründung:
Mit der Beschlussfassung der Vorlage in der Ratsversammlung am 16.09.2015 wird die finanzielle
Grundlage geschaffen, die begonnene Baumaßnahme fertigzustellen und dafür dringend
erforderliche Baulose der Ausbaugewerke und der Haustechnik umgehend zu vergeben.
Nur unter dieser Voraussetzung kann eine termingerechte Fertigstellung als realistisch angesehen
werden.
Wird der Beschluss später gefasst, wird der geplante und bereits beschlossene Umzug der
Außenstelle des BSZ 12 aus der Wodanstr. 40 in die Kohlgartenstr. 58 in Frage gestellt, weil die
verbleibende Bauzeit für eine Fertigstellung bis zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres
2015/2016 nicht mehr ausreicht.
Für den Inhalt:
Herr Adolph, 65.32