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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1033935.pdf
Größe
730 kB
Erstellt
29.05.15, 12:00
Aktualisiert
09.05.16, 16:22

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Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01472 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Fachausschuss Finanzen Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung Vorberatung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12, Kohlgartenstraße 58, 04315 Leipzig, Nutzeranpassung für das BSZ 12, Instandsetzung und Modernisierung in Verbindung mit der Bestätigung der überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) Sächs. GemO in Höhe von 701.000 € - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12, Kohlgartenstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Ziffer 7. 2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen 996.000 €. In den Haushaltjahren werden im PSPElement 7.0001341.700, BSZ 12, AS Kohlgartenstraße 58 bereitgestellt: 2014: 95.000 € 2015: 901.000 € 3. Im PSP-Element „BSZ 12 Außenstelle Kohlgartenstraße 58“ (7.0001341.700) werden im Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 701.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H. v. 200.000 € aus dem PSP Element „BSZ 12 R. Blum“ (1.100.23.1.3.01.01, SK 42119000) und i. H. v. 501.000 € aus dem PSP Element „Kapazitätserweiterung 77. Schule“ (7.0001354.700, SK 78511000).“ 4. Im Haushaltsjahr 2016 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten anteilig in Höhe von: KG 200: 0 € KG 300: 66 € KG 400: 0 € an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt. 5. Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll in Höhe von KG 200: 0 € KG 300: 79 € KG 400: 0 € an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen wenn ja, nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 7.0001341.700 2015 996.000 95.000 901.000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2014 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2017 79 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Das Berufliche Schulzentrum „Robert Blum“ an ihrem derzeitigen Standorten Komarowstr. und Wodanstr. ist die einzige berufsbildende Förderschule für Lernbehinderte im Direktionsbezirk Leipzig (Stadt Leipzig; Leipziger Land; Nordsachsen) und ganz Sachsen. Es werden unterschiedliche Ausbildungsgänge bzw. Fachwerkerausbildungsgänge (gem. § 66 BBiG und § 42 m HWO) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bzw. das gestreckte BVJ angeboten. Perspektivisch sind die Verlegung und Zusammenführung des Beruflichen Schulzentrums „Robert Blum“ am Standort Rosenowstr. 56 und 60 geplant (Ratsbeschluss Nr. RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-Nordost). Voraussetzung hierfür ist die Sanierung der beiden Schulgebäude. Die Sanierung des Gebäudes Rosenowstr. 60 wird Anfang Oktober 2015 abgeschlossen sein. Das zweite Schulgebäude in der Rosenowstr. 56 wird noch von der 66. Schule genutzt, die jedoch nach Sanierung des Gebäudes Komarowstr. 2 in dieses Objekt umziehen wird. Voraussichtlich ab dem Jahr 2022 (in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung) kann das Gebäude Rosenowstr. 56 durch das BSZ 12 genutzt werden. Das derzeit genutzte Gebäude in der Wodanstr. 40 befindet sich in einem allgemein baulich sehr schlechten Zustand und hat massive Mängel im Bereich des Brandschutzes sowie Nässeschäden und Schimmelbefall. Deshalb soll für einen befristeten Zeitraum, bis zur Fertigstellung des Schulgebäudes Rosenowstr. 56, das jetzt leer stehende städtische Schulgebäude Kohlgartenstr. 58 durch das BSZ 12 nachgenutzt werden. Das Schulgebäude in der Kohlgartenstr. 58 zeichnet sich durch seine Lagegunst für die Förderschüler aus und wurde Anfang der 1990iger Jahre teilsaniert und bis zum Sommer 2014 durch eine Freie Schule genutzt. Das Objekt befindet sich in einem äußerlich guten Zustand. Der bauliche Aufwand ist überschaubar. Allerdings sind insbesondere für das BSZ 12 umfangreiche Nutzeranpassungen erforderlich. Außerdem müssen bauliche Mängel und technische Defizite beseitigt werden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Bauunterhaltung nach Fremdnutzung aufgelaufene Maßnahmen der Instandsetzung und Erneuerung u.a. an Böden und Wänden erforderlich. Anlagen: Haushaltsvorlage Baubeschluss Lageplan Nutzungskostentabelle 1 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 19.19 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12, Kohlgartenstraße 58, 04315 Leipzig, Nutzeranpassung für das BSZ 12, Instandsetzung und Modernisierung in Verbindung mit der Bestätigung der überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) Sächs. GemO in Höhe von 701.000 € - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01472 Beschluss: 1. Die Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12, Kohlgartenstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Ziffer 7. 2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen 996.000 €. In den Haushaltjahren werden im PSP-Element 7.0001341.700, BSZ 12, AS Kohlgartenstraße 58 bereitgestellt: 2014: 95.000 € 2015: 901.000 € 3. Im PSP-Element „BSZ 12 Außenstelle Kohlgartenstraße 58" (7.0001341.700) werden im Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 701.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H. v. 200.000 € aus dem PSP Element „BSZ 12 R. Blum" (1.100.23.1.3.01.01, SK 42119000) und i. H. v. 501.000 € aus dem PSP Element „Kapazitätserweiterung 77. Schule" (7.0001354.700, SK 78511000)." 4. Im Haushaltsjahr 2016 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten anteilig in Höhe von: KG 200: 0 € KG 300: 66 € KG 400: 0 € an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt. 5. Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll in Höhe von KG 200: 0 € KG 300: 79 € KG 400: 0 € an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. September 2015 Seite: 1/1 HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 – Nutzeranpassungen, Instandsetzung und Modernisierung Bauvorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung Berufsschulzentrum 12, Außenstelle Kohlgartenstraße 58, 04315 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126/128, 04317 Leipzig Stand: 26.08.2015 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung Stand vom: 26.08.2015 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 4 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 4 2.2 Ableitung des Bedarfes 4 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahmen 4 2.4 Alternativlösungen 4 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 5 3.1 Städtebauliche Einordnung 5 3.2 Erläuterung der Planung 5 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 6 3.4 Eigentumsverhältnisse 6 3.5 Energiekonzept 6 3.6 Barrierefreies Bauen 7 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 7 4 Finanzieller Aufwand 7 5 Finanzierung 7 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 8 7 Fristenplan 9 8 Planungsbeteiligte 9 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 9 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan 9 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 10 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Nutzungskosten Tabelle 1 Lageplan Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 2 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung Stand vom: 26.08.2015 Kurzerläuterung Das Berufliche Schulzentrum „Robert Blum“ mit den Standorten Komarowstr. und Wodanstr. ist die einzige berufsbildende Förderschule für Lernbehinderte im Direktionsbezirk Leipzig (Stadt Leipzig; Leipziger Land; Nordsachsen) und ganz Sachsen. Es werden unterschiedliche Ausbildungsgänge bzw. Fachwerkerausbildungsgänge (gem. § 66 BBiG und § 42 m HWO) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bzw. das gestreckte BVJ angeboten. Perspektivisch ist die Zusammenführung des Beruflichen Schulzentrums „Robert Blum“ am Standort Rosenowstr. 56 und 60 geplant (Ratsbeschluss Nr. RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-Nordost). Voraussetzung hierfür ist die Sanierung der beiden Schulgebäude. Die Sanierung des Gebäudes Rosenowstr. 60 wird Anfang Oktober 2015 abgeschlossen sein. Das zweite Schulgebäude in der Rosenowstr. 56 wird noch von der 66. Schule genutzt, die jedoch nach Sanierung des Gebäudes Komarowstr. 2 in dieses Objekt umziehen wird. Voraussichtlich ab dem Jahr 2022 (in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung) kann das Gebäude Rosenowstr. 56 durch das BSZ 12 genutzt werden. Das Gebäude in der Wodanstr. 40 befindet sich in einem allgemein baulich sehr schlechten Zustand und hat massive Mängel im Bereich des Brandschutzes sowie Nässeschäden und Schimmelbefall. Deshalb soll für einen befristeten Zeitraum, bis zur Fertigstellung des Schulgebäudes Rosenowstr. 56, das jetzt leer stehende städtische Schulgebäude Kohlgartenstr. 58 durch das BSZ 12 nachgenutzt werden. Das Schulgebäude in der Kohlgartenstr. 58 wurde Anfang der 1990iger Jahre teilsaniert und bis zum Sommer 2014 durch eine Freie Schule genutzt. Das Objekt befindet sich in einem äußerlich guten Zustand. Der bauliche Aufwand ist überschaubar. Allerdings sind insbesondere für das BSZ 12 umfangreiche Nutzeranpassungen erforderlich. Außerdem müssen bauliche Mängel und technische Defizite beseitigt werden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Bauunterhaltung nach Fremdnutzung aufgelaufene Maßnahmen der Instandsetzung und Erneuerung u.a. an Böden und Wänden erforderlich. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Die Außenstelle des Beruflichen Schulzentrums 12 ist eine städtische Einrichtung der Berufsbildung. Das Berufliche Schulzentrum 12 ist im Schuljahr 2014/15 mit 412 Schüler/-innen und 46 Lehrer/-innen belegt, perspektivisch sind ca. 500 Schüler/-innen und ca. 50 Lehrer/-innen vorgesehen. Der Stadt Leipzig kommt in ihrer Funktion als Oberzentrum entsprechend des Landesentwicklungsplanes Sachsen besondere regionale und überregionale Bedeutung zu. Sie wird, wie bisher, auch zukünftig für einen großen Teil der Region Mittelpunkt des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens sein. Die Beruflichen Schulzentren nehmen hierbei im Gesamtgefüge einen wichtigen Platz ein. Damit hat die Schulnetzplanung nicht nur für die Beruflichen Schulzentren in der Stadt Leipzig eine große Bedeutung, sondern auch für den gesamten Regierungsbezirk Leipzig und darüber hinaus. Die Schulstandorte des BSZ 12 sind wichtige und zentrale Orte für die Ausbildung der berufsbildenden Förderschule geworden. In diesem Beruflichen Schulzentrum werden aus dem Direktionsbezirk Leipzig die Schüler/-innen mit Lernbehinderung beschult und ausgebildet. Die gute Verkehrsanbindung zum Hauptbahnhof macht diesen Schulstandort für eine berufsbildende Schule attraktiv. Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in Leipzig werden jetzt und zukünftig leistungsfähige und moderne Berufliche Schulzentren benötigt, die den Anforderungen der Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden. Das Nachfrageverhalten an beruflicher Ausbildung, auch im Förderschulbereich, wird zukünftig wieder stärker ansteigen, so dass die Schulstandorte des BSZ 12 zur Schulversorgung benötigt werden. Mit der baulichen Fertigstellung des Schulgebäudes in der Kohlgartenstraße 58 könnte dann auch die bisherige (marode) Außenstelle des Beruflichen Schulzentrums 12 – Wodanstraße 40 – abgelöst werden. Da mit fortschreitender Sanierung der Bestandsgebäude kaum noch Objekte für Auslagerungen zur Verfügung stehen, soll diese Schule anschließend auch für andere Schulen als Ausweichobjekt nachgenutzt werden. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 3 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung Stand vom: 26.08.2015 1.2 Beschlüsse • Stadtratsbeschluss DSV/ 1301/ Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012 vom 21.03.2012 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Das Gebäude wurde um 1912 als Schulgebäude errichtet, bestehend aus einem Mittelbau mit zentraler Treppenanlage, einem Ostflügel entlang der Kohlgartenstraße sowie einem Westflügel an der Dresdner Straße. Die Bauausführung erfolgte in der damals üblichen Bauweise mit Ziegelmauerwerkswänden, massiven Kellergeschossdecken und Holzbalkendecken in den Obergeschossen. Mittelbau und Ostflügel sind voll unterkellert, besitzen Erdgeschoss und 3 Obergeschosse, während der Westflügel über einem Kriechkeller Turnhalle und Aula übereinander mit Höhenversatz zum übrigen Gebäude aufweist sowie ein weiteres Normalgeschoss. Die Dächer über den Seitenflügeln wurden als nicht ausgebaute, flach geneigte Satteldächer mit Holzpfettendachstuhl und Bahnendeckung auf Holzschalung ausgebildet; der Mittelbau in gleicher Bauweise als Walmdach. Am Ostflügel schließt sich nördlich ein kleiner, später errichteter, zweigeschossiger Anbau bis zum Nachbarhaus an. Während der gesamten Nutzungszeit wurde das Gebäude als Schule genutzt. Der im Grundriss V-förmige Baukörper schließt einen kleinen Schulhof ein, erreichbar über eine Durchfahrt von der Dresdner Straße. Der zentrale Mittelteil wird über einen straßenseitigen Haupteingang mit Freitreppe erschlossen sowie über zwei hofseitige Zugänge; ein zweites Treppenhaus im Ostflügel hat einen Zugang vom Schulhof. Die äußeren Abmessungen betragen ca. 65 m entlang der Kohlgartenstraße sowie ca. 50 m entlang der Dresdner Straße. Das Gebäude besitzt eine Bruttogrundfläche von ca. 1350 m² somit eine Bruttogeschossfläche von ca. 7.100 m². 2.2 Ableitung des Bedarfes Zur qualifizierten Unterrichtsdurchführung in der Außenstelle des Beruflichen Schulzentrum 12 benötigt dieses auf Grund der spezifischen fachlichen Ausrichtung spezielle Fachunterrichtsräume (FUR), welche im Objekt Kohlgartenstr. 58 z.Zt. nicht vorhanden sind. Insbesondere die Ausbildungsgänge Köche und Hauswirtschaftslehre sowie Maler und Bau (Maurer) machen umfangreiche bauliche Anpassungen und Umbauten sowie die Nachrüstung entsprechender Sanitär-, Lüftungs- und Elektroinstallationen erforderlich. Darüber hinaus sind im Gebäude die notwendigen Wasch- und Umkleideräume jeweils getrennt für schmutzende Tätigkeiten sowie solche mit Hygieneanforderungen zu schaffen. Ein Sanierungsstau bezüglich der baulichen Unterhaltung des über viele Jahre an eine Schule in freier Trägerschaft vermieteten Gebäudes insbesondere bei Heizung, Sanitär- und Elektroanlagen, sowie z.B. bei Bodenbelägen und Malerarbeiten ist zu verzeichnen. Brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen sind zu modernisieren bzw. zu ergänzen. Unter Punkt 3.2 Erläuterung Planung werden die Maßnahmen im Einzelnen erläutert. 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahmen Die derzeitige Außenstelle des BSZ 12 in der Wodanstr. 40, Baujahr 1940, unsaniert, weist erhebliche bauliche und brandschutztechnische Mängel auf. Auf Grund langjähriger Nässeschäden im gesamten Kellerbereich mit in der Folge massivem Schimmelpilzbefall liegt dort zusätzlich eine akute Gesundheitsgefährdung vor. Bereits jetzt kann nur noch mit Einschränkungen unterrichtet werden. Die geplante Zusammenführung der Außenstellen des BSZ 12 aus der Wodanstr. 40 mit derjenigen aus der Komarowstr. 2 am Standort Rosenowstraße erfordert, wie in der Kurzerläuterung dargelegt, noch mehrere Jahre Vorlauf bei Planung, Finanzierung und baulicher Realisierung, sodass umgehend für die Außenstelle Wodanstr. 40 für diesen Zeitraum ein Interimsstandort bereitgestellt werden muss. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 4 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung Stand vom: 26.08.2015 2.4 Alternativlösungen Ein anderes, z.Zt. leer stehendes Ausweichobjekt vergleichbarer Größe und Eignung steht nicht zur Verfügung. Die Sanierung der Wodanstr. 40 ist auf Grund von Art und erheblichem Umfang der dortigen Bauschäden und Mängel im genutzten Zustand nicht möglich und unter Berücksichtigung der geplanten Zusammenlegung beider Außenstellen unter wirtschaftlichen Aspekten nicht darstellbar. Es gibt keine Alternativen. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Die zwingend erforderliche Bereitstellung des Interimsstandortes zum zeitnahen Umzug aus der Wodanstr. 40 ohne die unter Pkt. 2.2 genannten, notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der Kohlgartenstr. 58 durchgeführt zu haben, ist nicht möglich. Eine Weiterführung der bisher am Standort Wodanstr. 40 durchgeführten Lehrausbildung ist aus Gründen der bestehenden Brandschutzmängel sowie des Gesundheitsschutzes für Auszubildende wie Lehrkräfte nicht länger vertretbar. Dem Objekt droht aus diesen, unter 2.3 erläuterten Gründen, die Schließung. 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung Das Objekt Kohlgartenstr. 58 als Interimsstandort für das BSZ 12 befindet sich am Schnittpunkt der Kohlgartenstraße mit der Dresdner Straße in Nähe des Stadtzentrums sowie in zentraler Lage im Leipziger Osten, unmittelbar am Stadtteilzentrum Reudnitz mit günstiger Anbindung an den ÖPNV. 3.2 Erläuterung der Planung Die erforderlichen Baumaßnahmen betreffen das gesamte Gebäude und gliedern sich wie folgt: Bauwerk – Baukonstruktionen (KG 300, DIN 276) Nutzeranpassung für das BSZ 12: • Für die Fachunterrichtsräume (FUR) wie z.B. für Bau- und Malerausbildung werden neue Fußbodenbeläge einschl. neuem Fußbodenaufbau hergestellt • Die FUR Kochen und Hauswirtschaft erhalten zusätzlich Fliesenbeläge auf Böden und Wänden, Durchbrüche für notwendige Raumverbindungen werden geschaffen, flankierende Putz- und Malerarbeiten werden ausgeführt. • Nicht vorhandene Wasch- und Umkleideräume, jeweils gesondert für schmutzende Tätigkeiten sowie solche mit Hygieneanforderungen, werden neu geschaffen. • Ein PC-Kabinett wird mit entsprechendem Netzwerk ebenfalls neu ausgestattet. • Mit diesen und weiteren Maßnahmen werden Räume mit angemessenen Unterrichtsbedingungen zur Verfügung gestellt. Maßnahmen Bauunterhaltung und Brandschutz : • Beschädigte und defekte Bauteile wie z.B. Türen, Bodenbeläge, Putze, Anstriche, u.ä. werden repariert oder durch neue ersetzt. • Brandschutztechnische Einrichtungen werden instandgesetzt bzw. ergänzt. • Sicherheitsmängel z.B. an Treppen und Treppengeländern werden beseitigt. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 5 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung Stand vom: 26.08.2015 Bauwerk – Technische Anlagen (KG 400, DIN 276) Die vorgenannten baukonstruktiven Maßnahmen bedingen eine Reihe von flankierenden Maßnahmen bei den technischen Anlagen. Dazu gehören u.a. die teilweise Erneuerung von Steigleitungen sowie Druckspülern der WC-Anlagen. Für die Fachunterrichtsräume sowie die neu einzubauenden Sanitärräume müssen die Wasser- und Abwasserverteilungen entsprechend erweitert werden und für mehrere FUR sind Fett- bzw. Sedimentabscheider einzubauen. Z.T. sind Heizkörper in den FUR zu erneuern. Die Lehrküchen erhalten den Vorschriften entsprechende Be- und Entlüftungstechnik, die z.T. über baulich herzustellende Decken- und Wanddurchbrüche sowie über Dach geführt werden. Im Rahmen der Baumaßnahmen wird die Brandmeldeanlage zur frühzeitigen Erkennung von Entstehungsbränden mit entsprechender Alarmierung erneuert, ebenso die Fluchtweg- und Notbeleuchtung im gesamten Gebäude sowie die Notstromversorgung. . Damit sind entsprechende bauliche Maßnahmen ebenso wie solche zur Haustechnik und insbesondere der Stark- und Schwachstromtechnik notwendig, welche in der Vorplanung in diesem Umfang noch nicht abzusehen waren. Außenanlagen (KG 500, DIN 276) Derzeit weist der Schulhof u.a. aufgrund verschlissener Beläge Stolperstellen auf; die Einfriedung ist desolat. Diese Mängel werden behoben, so dass eine deutliche Verbesserung des Zustandes eintritt. 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Durch die Baumaßnahmen werden im Objekt Kohlgartenstr. 58 für das BSZ 12 die erforderlichen Fachunterrichtsräume, deren technische Ausstattung und die zugehörigen Sanitärräume geschaffen, um die Ausbildung entsprechend der spezifischen Anforderungen dieser berufsbildenden Förderschule zu gewährleisten. Gleichzeitig werden bestehende bauliche und anlagentechnische Defizite beseitigt. 3.4 Eigentumsverhältnisse Gemarkung Reudnitz Flurstücksnummer 252 Flurstückgröße in m² 2130 m² Eigentum Stadt Leipzig 3.5 Energiekonzept Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Es werden lediglich interne Ausbau- und Instandsetzungsmaßnahmen am Bestand ohne Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: Wärmeerzeugung und -verteilung: • Die vorhandene Ölheizungsanlage ist z.Zt. funktionstüchtig und soll befristet weiter genutzt werden. • Über eine Energieträgerumstellung ist im Rahmen einer gesonderten Maßnahme zu befinden. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 6 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung Stand vom: 26.08.2015 Warmwassererzeugung / Trinkwassernetz: • Die nicht mehr funktionsfähige Warmwassererzeugungsanlage wird rückgebaut und durch dezentrale Anlagen für die neu zu schaffenden Waschräume und Küchen ersetzt. Lufttechnische Anlagen: • Im Zusammenhang mit der erforderlichen Schaffung von Lehrküchen werden die vorgeschriebenen Be- und Entlüftungsanlagen eingebaut. Wasser/Abwasser: • Das bestehende Netz der Wasser- und Abwasserleitungen bleibt unverändert und wird für die Fachunterrichts- und Sanitärräume des BSZ-12 erweitert. Stark- und Schwachstrom: • Der Bestand bleibt weitgehend erhalten. Insbesondere für die neu zu schaffenden Fachunterrichtsräume wird die Stark- und Schwachstrominstallation teilweise erneuert bzw. erweitert. • Neue Leuchten werden mit energiesparenden Leuchtmitteln ausgestattet. 3.6 Barrierefreies Bauen Da die Baumaßnahme lediglich Instandsetzungsmaßnahmen und begrenzte Nutzungsanpassungen speziell für die Nachnutzung durch das BSZ 12 auf Grundlage der Ausrichtung als berufsbildender Förderschule betrifft, ist für die befristete Nutzungszeit keine Barrierefreiheit vorgesehen. Daher wurde auch die Behindertenvertretung nicht in den Planungsprozess eingebunden. Allerdings werden alle von der Instandsetzungsmaßnahme dauerhaft betroffenen Bauteile so hergestellt, dass ein späterer barrierefreier Ausbau möglich ist. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen • 4 nicht relevant Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 28.04.2015 Kostengruppe Gesamtkosten * 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe 4.900,00 € 429.000,00 € 397.600,00 € 20.500,00 € 144.000,00 € 996.000,00 € * Gesamtkosten der Maßnahmen für die Schule Kohlgartenstr. 58 aus Nutzeranpassungen für das BSZ 12, Instandsetzungen und Modernisierungen Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 7 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung Stand vom: 26.08.2015 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: < nicht förderfähig > förderfähig Angaben in Euro brutto Förderprogramm Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 2014 95000 95.000 2015 49.000 852000 901.000 95.000 901.000 Gesamt 144.000 852.000 996.000 0 0 996.000 Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im PSP-Element 7.001341.700 BSZ 12, AS Kohlgartenstraße 58, Brandschutz. Es werden überplanmäßig 701.000 € bereitgestellt. Die Deckung in Höhe von 200.000 € erfolgt aus dem ErgHH PSP- Element 1.100.23.1.3.01.01 BSZ 12 “R.-Blum“ (SK 42119000). Weiterhin werden 501.000 € aus dem FinHH PSP- Element 7.0001354.700, Kapazitätserweiterung 77. Schule gedeckt, da sich die Vorbereitung der Maßnahme zeitlich verzögert hat. Diese Mittel werden 2016 bzw. 2017 der Baumaßnahme wieder zugeführt. 7 Fristenplan Baubeginn Bauende geplant: Anfang Juni 2015 geplant: 02 / 2016 Baubeginn und Bauende sind abhängig von der rechtzeitigen Bereitstellung der finanziellen Mittel. Die Planung bis zur LP 6 soll bis Ende 2. Quartal 2015 abgeschlossen werden, so dass ein unverzüglicher Ausschreibungsbeginn gewährleistet werden kann. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 8 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung Stand vom: 26.08.2015 8 Planungsbeteiligte Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 AIB Bechstein Technische Ausrüstung nach § 53 - HLS AIB Bechstein Technische Ausrüstung nach § 53 - Elektro AIB Bechstein 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) Die Nutzungskosten der KG: 320 ( ohne Medienentsorgung ), 330,340,350 ( ohne 351 und 353 f. Technische Anlagen ), 360, und 370 wurden bereits in der Klausur des OB vom 26./29.09.2014 beantragt und bestätigt. ("Inbetriebnahme neuer Kindertagesstätten und Schulen - Mehraufwendungen für Gebäudebewirtschaftungs- und Baukostenunterhaltungsleistungen in 2015/2016 und Folgekostenplanung") Deshalb betragen diese in dieser Vorlage 0 €. Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2017 ( nach Gegenrechnung der Nutzungskosten für das BSZ 12 am bisherigen Standort Wodanstr. 40 ) Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 0,00 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 79,00 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 0,00 EUR Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.03.2016 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen ( nach Gegenrechnung der Nutzungskosten für das BSZ 12 am bisherigen Standort Wodanstr. 40 ) Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 0,00 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 66,00 EUR Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 9 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Baubeschluss Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 Vorhaben: Nutzeranpassungen für das BSZ-12, Instandsetzung und Modernisierung Stand vom: 26.08.2015 Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 0,00 EUR 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Das Projekt hat in Folge der Standortverlegung aus der Wodanstraße 40 in die Kohlgartenstraße 58 keine Auswirkungen auf den Stellenplan. Die Wodanstr. 40 wird nicht weiter als Schulstandort genutzt. 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 KG 300 + 400 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Kennwerte des Vorhabens: Schule Kohlgartenstr. 58, Nachnutzung durch das BSZ 12 : Nutzeranpassungen, Instandsetzung, Brandschutzmaßnahmen Vergleichsobjekte, gleicher Gebäudetyp, gleiches Gebäudealter, ähnliche BGF : NF BGF BRI KG 300 + 400 BKI BKI-Kennwert (Komplettsanierung) Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4.271 7.103 30.630 826.600 m² m² m³ € 116 € / m² BGF 843 € / m² BGF Seite 10 von 10 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 BSZ 12 Berufsschulzentrum Aussenstelle Kohlgartenstraße 58 Kohlgartenstr, 58 04315 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Nutzeranpassung für das BSZ12, Instandsetzung und Modernisierung Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) 210 210 210 210 220 220 220 220 200 311 312 313 314 314 315 316 319 310 321 321 322 322 329 329 329 329 320 331 332 333 334 339 339 339 339 339 339 339 330 30.07.2015 Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig Personalkosten Schul-SB 0 0 Personalkosten Hausmeister 0 0 Personalkosten Hallenwart 0 0 Personalkosten 0 0 0 Sachkosten Schul-SB 0 0 Sachkosten Hausm.,Hallenwart 0 0 Sachkosten Hygiene 0 0 Sachkosten Feuerlöscher 0 0 Objektmanagementkosten 0 0 Bezeichnung OS Musterstraße 0 Infrastruktuell. Gebäudem. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 0 0 0 0 0 0 4241 9201 4255 2200 Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 4241 9110 4241 9140 4241 9140 4241 9110 4241 9140 4241 9140 4241 9130 0 BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 4241 9120 4241 9121 4241 9417 4241 9310 4241 9418 4241 9413 4241 9222 4241 9910 BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 4241 9410 4241 9161 0 4241 9414 4241 9162 4241 9412 4241 9411 4241 9191 4241 9192 4241 9300 4241 9164 Wasser Öl Gas Feste Brennstoffe Holzpellets Fernwärme Strom Sonstiges Versorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Schmutzwasser Regenwasser Müll Abscheider Sonstiges Schädlinge Container Sonderleistungen Entsorgung Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Unterhaltsreinigung Glasreinigung Fassadenreinigung Schornstein Grundreinigung Sonderreinigung Wäschereileistungen Schmutzfangmatten Bodenpolster Gardinen, Lamellen Wirtschaftsd., Kita Reinigung, Pflege Gebäude (G) NUK_51_extern_Tab_1 -1.666 -24.165 0 0 0 14.824 4.567 0 -1.389 -20.137 0 0 0 12.353 3.805 0 -6.441 -5.367 1.788 397 0 2.000 0 0 0 0 1.490 331 0 1.667 0 0 0 0 4.185 3.488 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PSP- Element Sachkonto Seite 1/3 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 BSZ 12 Berufsschulzentrum Aussenstelle Kohlgartenstraße 58 Kohlgartenstr, 58 04315 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Nutzeranpassung für das BSZ12, Instandsetzung und Modernisierung Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) 341 341 341 342 349 349 340 351 352 353 353 355 359 350 361 362 362 369 360 Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege Außenanlagen (A) Bedienung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung 300 Dienste Dienste Dienste Dienste Kontrollen Notrufservicepssch. Aufschaltung.,etc. Sonstiges Sicherheits- und Überwachungsdienste Grundsteuer Versicherungsb. 0 Abgaben und Beiträge, (Einnahmen) Betriebskosten 410 420 430 440 400 Techn. Anlagen Baukonstrukt. Techn. Anlagen wasserl. Urinalanlagen Rev. Feuerlöscher Sonstiges Bedienung, Inspektion und Wartung 371 Abgaben u. Beiträge 372 Abgaben u. Beiträge 379 Einnahme 370 Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig Befestigte Flächen 0 0 Winterdienst 0 0 Straße 0 0 Pflanz- u. Grünfl. 0 0 Pflegevert. in Kitas 0 0 Baumkontrolle,etc. 0 0 Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzungkosten Baukonstrukt. Techn. Anlagen Außenanlagen Ausstattung Voraussichtliche Inbetriebnahme: Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme: KG 200 KG 300 KG 400 Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten: KG 200 KG 300 KG 400 30.07.2015 Bezeichnung PSP- Element 0 BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 0 4241 9416 4241 9419 4241 3100 4241 9221 4241 9223 BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 0 4211 1000 4211 2000 4241 9415 4255 2010 0 BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 1.100.23.1.3.01.01 0 4241 9291 4241 9420 0 0 0 0 0 0 1.500 0 835 0 0 0 1.250 0 696 0 0 0 2.335 1.946 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 0 BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 0 BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 0 0 79 66 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Berufsb. Förderschu. i.ö.T. 1.100.23.1.3.01 Berufsb. Förderschu. i.ö.T. 1.100.23.1.3.01 Berufsb. Förderschu. i.ö.T. 1.100.23.1.3.01 BSZ 12 "Robert Blum" 1.100.23.1.3.01.01 Sachkonto 4211 1000 4211 2000 4211 2000 4241 9225 01.03.2016 10 10 10 0,83 0,83 0,83 Seite 3 nur für den Fall "Aufwachsen" der Schule (schuljahresweise Erhöhung der Zügigkeit) NUK_51_extern_Tab_1 Seite 2/3 SCHULHOF KOHLGARTENSTR. 58 ZUFAHRT / DURCHFAHRT Bestandsplan Titel 04315 Leipzig, Köhlgartenstraße 58 Hhenbezug: Lagebezug: Y 4528059 X 5689386 NN RD83 ca. 1:500 0m 10m 04.12.2014 20m 30m Unterschrift: 40m 50m Stadt Leipzig, Amt 65.3 26.08.2015 Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01472 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12, Kohlgartenstraße 58, 04315 Leipzig, Nutzeranpassung für das BSZ12, Instandsetzung und Modernisierung in Verbindung mit der Bestätigung der überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) Sächs. GemO in Höhe von 701.000 € Betreff: Die Beschlussvorlage soll den Status „eilbedürftig“ erhalten und in der Ratsversammlung am 16.09.2015 behandelt werden. Begründung: Mit der Beschlussfassung der Vorlage in der Ratsversammlung am 16.09.2015 wird die finanzielle Grundlage geschaffen, die begonnene Baumaßnahme fertigzustellen und dafür dringend erforderliche Baulose der Ausbaugewerke und der Haustechnik umgehend zu vergeben. Nur unter dieser Voraussetzung kann eine termingerechte Fertigstellung als realistisch angesehen werden. Wird der Beschluss später gefasst, wird der geplante und bereits beschlossene Umzug der Außenstelle des BSZ 12 aus der Wodanstr. 40 in die Kohlgartenstr. 58 in Frage gestellt, weil die verbleibende Bauzeit für eine Fertigstellung bis zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2015/2016 nicht mehr ausreicht. Für den Inhalt: Herr Adolph, 65.32