Daten
Kommune
Leipzig
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1029458.pdf
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360 kB
Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
02.01.17, 09:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01517
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
23.06.2015
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
31.08.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
14.09.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2014
Beschluss:
Die Übertragung der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Höhe
von 1.960.538,03 Euro entsprechend § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik aus dem Jahr 2014 nach
2015 wird bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
2015
1.960.538,03
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2014
1.
Ausgangslage
Mit der Jahresabschlussverfügung 2014 wurden die Fachämter aufgefordert, die Anträge zur
Übertragung der Haushaltsansätze an die Stadtkämmerei zu übergeben. Die Vorlage wurde mit
Stand 31.05.2015 erstellt.
Für die Übertragung von Ansätzen in Folgejahre ist es notwendig, einen Stadtratsbeschluss gem. §
8 (3) Nr. 32 h bzw. einen Beschluss der DB OBM gem. § 22 (2) Nr. 21 h Hauptsatzung
herbeizuführen.
Generell gelten für die Übertragung von Ansätzen die Regelungen des § 21 SächsKomHVO –
Doppik. Darin heißt es:
„Übertragbarkeit und Verfügbarkeit“
2)
Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz oder
teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar.
3)
Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen
zweckgebunden, bleiben die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen bis
zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Auszahlungen
bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar.
Es wird darauf verwiesen, dass entsprechend Kommentierung zur SächsGemO (Quecke/ Schmidt
Rn. 16) eine gesonderte Beschlussfassung zur Erhöhung der Budgets im Folgejahr, welche
aufgrund der Übertragung der Ansätze im Folgejahr zwangsläufig erfolgt, nicht notwendig ist.
Im Unterschied zur kameralen Bildung von Haushaltsresten, die das Rechnungsergebnis im Jahr der
Bildung belastet haben, ist bei der Bildung nach doppischen Regelungen zu beachten, dass die
Übertragung den entsprechenden Haushaltsansatz des nächsten Jahres erhöht und dies als
Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre gem. § 46 Satz 1 SächsKomHVO – Doppik unter der
Vermögensrechnung als solche zu vermerken ist.
Die Beantragung zur Übertragung von Ansätzen erfolgte unter der Prämisse, dass nur die nicht in
Anspruch genommenen Haushaltsansätze zu beantragen waren, die aus Sicht des Fachamtes
zwingend notwendig sind und für die eine nachvollziehbare Begründung vorliegt.
In Auswertung der Anträge zur Übertragung von Ansätzen in Folgejahre für die Jahresrechnung
2014 ergeben sich hieraus die unter Punkt 2 und 3 genannten Belastungen für die Folgejahre.
2.
Übertragung von Aufwendungen eines Budgets in Folgejahre im Ergebnishaushalt
Im Haushaltsplan 2014 wurde kein genereller Übertragbarkeitsvermerk mit der Haushaltssatzung
beschlossen. Eine Übertragung ist somit nur möglich, wenn mit der Haushaltssatzung ein
Übertragbarkeitsvermerk für das konkrete Budget verankert wurde oder dieser im begründeten
Ausnahmefall nachträglich angebracht wurde. Darüber hinaus sind Übertragungen bei
zweckgebundenen Erträgen möglich.
Eine Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt ist darüber hinaus nur bei einem positiven
Jahresrechnungsergebnis möglich. Nach den aktuellen Prognosen wird von einem Überschuss für
das Rechnungsergebnis 2014 ausgegangen, so dass die Übertragung unter den o.g.
Voraussetzungen möglich ist.
Übertragung von Aufwendungen im Ergebnishaushalt insgesamt:
davon unter 250.000 € (Beschluss DB OBM)
davon ab 250.000 € (Beschluss Ratsversammlung)
1.960.538,03 €
1.586.101,11 €
374.436,92 €
In Anlage 1 sind die Budgetübertragungen einzeln aufgeführt.
3.
Auswirkungen der Übertragung auf den Haushalt 2014
Im Ergebnishaushalt werden 1.960.538,03 € von den im Jahr 2014 nicht verbrauchten
Aufwendungen in das Jahr 2015 übertragen. Durch die Nichtinanspruchnahme der Mittel in 2014
erfolgte eine Entlastung des Ergebnisses. Gleichzeitig wird der Ergebnishaushalt 2015 in gleicher
Höhe belastet. Bei alleiniger Betrachtung der Mittelübertragung entstünde im Jahr 2014 ein
Überschuss, welcher im Jahr 2015 zur Deckung des dort entstehenden Fehlbetrages eingesetzt
werden würde.
Anlage 1:
Übersicht zu empfohlenen Übertragungen von Ansätzen im Ergebnishaushalt
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu
19.17
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2014
Vorlage: VI-DS-01517
Beschluss:
Die Übertragung der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in
Höhe von 1.960.538,03 Euro entsprechend § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik aus dem Jahr
2014 nach 2015 wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen
Leipzig, den 17. September 2015
Seite: 1/1
Anlage 1
Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Amt
Budgeteinheit
Kostenart Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
20
922_111_zw
37
37_126_ZW
42* diverse
37
37_127_ZW
4* diverse
10
10_111_ZW
4431 2000 Sachverständigen- und 1.100.11.1.2.01.01
Gutachteraufwendungen
Organisationsang
elegenheiten
36
36_56_ZW
4271 1200 Bes. Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen
Luftreinhaltung/
Lärmminderung/
Klimaschutz
4431 2000 Sachverständigen- und 1.100.11.1.1.02.22
Gutachteraufwendungen
1.100.12.6.0.01 und
1.100.12.6.0.02
1.100.12.7.0.01
1.100.56.1.0.05
PSP-Element
Bezeichnung
Dezernat IIFinanzen
aktuelles Budget
gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt (Mittel in 2014 in
Anspruch genommen
bezogen auf
Budgeteinheit)
551.408,26
516.733,04
vorbeugender
und abwehrender
Brandschutz
1.838.569,00
1.579.439,27
Rettungsdienst
und
Rettungsleitstelle
-4.322.118,14
-4.604.560,71
mögliche
beantragter
Übertragung der
Erm.übertrag ins
Ermächtigung ins Folgejahr
Folgejahr gesamt
bezogen auf
Budgeteinheit
34.675,22
259.129,73
26.100,00
Im Nachgang der Umstellung des Rechnungswesens der
Stadtverwaltung Leipzig auf die kaufmännische doppische
Buchführung sind fortlaufend Konzepte anzupassen bzw. neu zu
erstellen und im Rahmen einer internen Arbeitsplanung zu planen, zu
organisieren, inhaltlich untereinander abzustimmen und
nachzuhalten. Dazu wurde in 2014 ergänzend auf externe
Unterstützung zurückgegriffen. Aufgrund zeitlicher Verschiebungen
kommen die Mittel in Höhe von 26.100 € erst im HH-Jahr 2015 zur
Auszahlung.
142.980,42
Es handelt sich hierbei um Maßnahmen/Beschaffungen aus dem
Jahr 2014, welche vor dem Jahreswechsel nicht mehr rechtzeitig
beauftragt bzw. vertraglich gebunden werden konnten. Die größten
Positionen bei der notwendigen Übertragung im Budget 37_126_ZW
sind hierbei u.a. die geplante Revision der Druckminderer
(Bestandteil der Atemschutzausrüstung der Feuerwehreinsatzkräfte)
i.H.v. rd. 40.000 €. Hier schreiben die gesetzlichen und
Herstellervorgaben die Revision vor. Die geplante Ersatzbeschaffung
der neuen Atemschutztechnik (Vorlage befindet sich derzeitig in der
Gremienberatung - Beschlussfassung Verwaltungsausschuss) kann
frühestens Ende 2015 abgeschlossen werden, dadurch ist eine
Revision der vorhandenen Druckminderer alternativlos. Des Weiteren
ergibt sich eine notwendige Übertragung von rd. 75.000 € aus
gebundenen Aufträgen zur Lieferung diverser Ersatzteile und
Baugruppen für Hilfeleistungslöschfahrzeuge der Branddirektion.
282.442,57
73.900,00
2.666.127,06
1.686.497,25
979.629,81
24.928,00
37.053,59
27.141,31
9.912,28
6.226,00
1 von 4
Begründung der Übertragung
Es handelt sich hierbei um Maßnahmen/Beschaffungen (u.a. im
Bezug auf die IRLS) aus dem Jahr 2014, welche vor dem
Jahreswechsel nicht mehr rechtzeitig beauftragt bzw. vertraglich
gebunden werden konnten. Die größte Position hierbei i.H.v. rd.
62.000 € im Budget 37_127_ZW ist u.a. die im letzten Jahr
stattgefundene Rettungsdienst-Ausschreibung. Hier konnte das Los
3 nicht vergeben werden und muss noch einmal aufwendig
ausgeschrieben werden.
Org-Untersuchung AfJFB
zweckgebundenen Erträge für Klimaschutzfonds
Anlage 1
Amt
Budgeteinheit
Kostenart Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
PSP-Element
Bezeichnung
67
67_552_ZW
4221 1000 Unterhaltung
1.100.55.2.0.01
Infrastrukturmaßnahmen
Ausbau/Unterhalt
ung Gewässer
II.Ordnung
67
67_755_ZW
5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500007
Ersatz Gitter am
Flößgen
(Ident.Nr.9183)
67
67_755_ZW
5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500008
67
67_755_ZW
5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500010
67
67_755_ZW
5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500011
67
67_755_ZW
5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500013
67
67_755_ZW
5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500014
67
67_755_ZW
5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500015
67
67_755_ZW
5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500016
Tosbecken/Ablau
fbauw.Stauteich
Lößn.9190
Gewässerbett
Oberer
Gewändegraben
(9216)
Westdamm
Meusdorfer Teich
Ident.Nr.9232
Ersatzneub.Staus
tufe Kl.Luppe
(Nr.9238)
Gr.Inselteichterrasse im
Klarapark(9187)
Wiederherst.
Kulturdenkmal
Staudeng.9228
Sammelmaßn.
Svb Lpz.d.Kleingärtner (9259)
Summe Budgeteinheit 67_755_ZW
66
66_54_zw
4221 1000 UH Infrastruktur
1.100.54.1.0.01.11
UH Straßen
sonstiges
aktuelles Budget
gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt (Mittel in 2014 in
Anspruch genommen
bezogen auf
Budgeteinheit)
939.272,25
511.554,64
mögliche
beantragter
Übertragung der
Erm.übertrag ins
Ermächtigung ins Folgejahr
Folgejahr gesamt
bezogen auf
Budgeteinheit
427.717,61
374.436,92
Als Gewässereigentümer und Unterhaltungspflichtiger ist es
Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig gemäß §§ 68, 69 (1) und 70
SächsWG i.V.m. §§ 39 und 40 WHG, die
Gewässerunterhaltungsarbeiten und Sicherungsarbeiten zur
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht an Gewässern
durchzuführen. Die Übertragung der nicht verausgabten Mittel in
Höhe von 374.436,92 € in das HJ 2015 wird hiermit beantragt.
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1573/13 vom 20.03.2013
Gewässerunterhal-tungssatzung der Stadt Leipzig;Antrag nach § 79
SächsGemO von 300.000 € für Gewässerentschlammung Inselteich
im Clara Zetkin Park gestellt und bewilligt im Zusammenhang mit
Sanierung der überfluteten Teichterrasse mit Förderung aus dem
Wiederaufbauplan Hochwasser 2013.
15.547,30
Gemäß RL Hochwasserschäden sind für die Einzelmaßnahmen
Zuwendungen mit 100 % -iger Förderung der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben für die Beseitigung der Hochwasserschäden von
2013 in 2014 beschieden worden. Aufgrund notwendiger
Ausschreibungen und Vergaben war die vollständige Umsetzung in
2014 nicht möglich.
160.000,00
Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2016
22.921,78
Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2016
78.394,82
Bewilligungszeitraum endet am 31.10.2015
49.309,80
Bewilligungszeitraum endet am 31.03.2016
142.944,14
Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2015
143.977,85
Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016
200.505,37
Bescheid lag in 2014 nicht vor, Bescheid ist angekündigt und wird
erwartet
1.073.397,00
196.640,05
876.756,95
813.601,06
21.015.185,31
16.623.097,47
4.392.087,84
2.995,89
2 von 4
Begründung der Übertragung
Die Mittel sind Teil der geförderten Maßnahme "Kanalsystem
Zweinaundorfer Straße". Der beantragte Aufwand wird für die
Entwicklungspflege von Straßenbegleitgrün benötigt. Die dafür
ausgereichten Zuwendungen wurden vorerst zurückgeschickt,
können aber nach komplettem Abschluss des Vorhabens und
Erstellung des abschließenden Verwendungsnachweises wieder
abgerufen werden.
Anlage 1
Amt
Budgeteinheit
Kostenart Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
PSP-Element
Bezeichnung
64
64_511_ZW
4271 1200 Besondere Verwaltungs- 1100.51.1.1.08
und Betriebsaufw.
Maßnahmen der
Stadterneuerung
41
41_281_ZW
4271 1200 Bes. Verwaltungs- u.
Betriebsaufw.
1.100.28.1.0.01.02.02
Museumsnacht
41
41_281_ZW
4271 1200 Bes. Verwaltungs- u.
Betriebsaufw.
1.100.28.1.0.01.02.05
LBEV
Summe Budgeteinheit 41_281_ZW
aktuelles Budget
gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt (Mittel in 2014 in
Anspruch genommen
bezogen auf
Budgeteinheit)
4.702.305,81
1.301.278,19
mögliche
beantragter
Übertragung der
Erm.übertrag ins
Ermächtigung ins Folgejahr
Folgejahr gesamt
bezogen auf
Budgeteinheit
3.401.027,62
235.623,20
8.236,94
19.173,45
Begründung der Übertragung
Fortführung und Abschluss von konsumtiven Einzelmaßnahmen im
Rahmen der bestehenden Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen;
Übertragung ist erforderlich, um die Einzelmaßnahmen zur
Erreichung der Programmziele abzuschließen und die
zweckentsprechende Verwendung der bereits erhaltenen
Finanzhilfen nachweisen zu können;
233,72 € - SDP Waldstraßenviertel
137.855,75 € - SSP Leipziger Osten
74.874,92 € - SUO Aufwertung
12.901,21 € - SOP G.-Schumann-Str.
9.757,60 € - SOP Georg-Schwarz-Str.
Die Stadt Leipzig ist allen beteiligten Einrichtungen in Halle und
Leipzig zur Rechenschaft über die Mittelverwendung verpflichtet.
Restbeträge sind gleichmäßig aufzuteilen und auszuzahlen.
Ein Jahrgang für die Preisverleihung ist überjährig angelegt. Die Juryarbeit beginnt im Juli des der Preisverleihung vorangehenden Jahres
und endet mit der Versendung der Preiträgerbroschüre im Juni des
Vergabejahres.
Die Einzahlungen des Kuratorium vertretenen SMWK, die zur
Deckung der Aufwendungen unerlässlich und dringendst notwendig
sind, müssen für die Auszahlungen zeitnah zur Verfügung stehen.
Diese zweckgebundene Zuwendung wurde bereits mit dem Formular
“Übertrag nicht verbrauchter zweckgebundener Zuwendungen von
2014 nach 2015“ bei der Hauptbuchhaltung gemeldet.
899.017,98
355.934,94
543.083,04
27.410,39
3.132.782,05
2.459.140,58
673.641,47
76.280,87
Das Projekt Treppenhausleuchten wird durch die Ostdeutsche
Sparkassenstiftung insgesamt mit 81.000 Euro gefördert. Es wurde
2014 begonnen und wird 2015 fortgeführt und beendet.
41
41_252_ZW
42719270 Aufwendungen sontige
Projekte
1.100.25.2.0.01.01.04
Sammeln ,
Bewahren,
Forschen
(Sonstiges)
41
41_262_ZW
42719250 KR Aufwendungen für
Veranstaltungen
1.100.26.2.0.02.03
Konzert
Sommerreise
11.07.18.07.2014
27.670,24
Die Mittel sollen zur Kostendeckung der bevorstehenden Chinareise
(27.04.-11.05.2015) und Israelreise (03.12.-09.12.2015 verwendet
werden. Hier stehen entsprechende Mehrerträge aus Auftritten zur
Verfügung, die über Zweckbindung für o.g. Aufwendungen zu
verwenden sind.
41
41_262_ZW
42719250 KR Aufwendungen für
Veranstaltungen
1.100.26.2.0.02.03.01, Konzerte und
1.100.26.2.02.03,
Konzertreisen
1.100.26.2.0.02.04.01
33.385,04
Die Mittel sollen im IV. Quartal 2014 zur Finanzierung einer neuen
Imagebroschüre sowie als Update für bevorstehende
Informationsmaterialien für den Thomanerchor verwendet werden.
Durch den seit Februar 2014 bevorstehenden Krankheitsfall und dem
nun erfolgten Rücktritt von Thomaskantor Biller konnte eine
Imagebroschüre und ein Veranstaltungsprogramm nicht gedruckt
werden. Das wird jetzt im Februar/ März 2015 erfolgen, wofür die zu
übertragenen Mittel unabweisbar nötig sind.
Summe Budgeteinheit 41_262_ZW
19.969.112,10
19.517.618,71
3 von 4
451.493,39
61.055,28
Anlage 1
Amt
Budgeteinheit
80
80_571_ZW
Kostenart Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
42711200 Besondere Verwaltungs- 1.100.57.1.0.01.09
und Betriebsaufw.
PSP-Element
Bezeichnung
Entw. Mittelst.
Unternehmen
aktuelles Budget
gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt (Mittel in 2014 in
Anspruch genommen
bezogen auf
Budgeteinheit)
2.444.940,06
2.201.388,85
Summe
mögliche
beantragter
Übertragung der
Erm.übertrag ins
Ermächtigung ins Folgejahr
Folgejahr gesamt
bezogen auf
Budgeteinheit
243.551,21
95.000,00
1.960.538,03
4 von 4
Begründung der Übertragung
Da die Auszahlung der Zuwendungen für das
Mittelstandsförderprogramm erst nach Abschluss des jeweiligen vom
Unternehmen geplanten Projektes erfolgt, konnten die durch
Bescheid in 2014 gebundenen Mittel nicht alle im Jahre 2014 auch
ausgezahlt werden.