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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1029458.pdf
Größe
360 kB
Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
02.01.17, 09:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01517 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 23.06.2015 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 31.08.2015 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 14.09.2015 2. Lesung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2014 Beschluss: Die Übertragung der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.960.538,03 Euro entsprechend § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik aus dem Jahr 2014 nach 2015 wird bestätigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR 2015 1.960.538,03 wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2014 1. Ausgangslage Mit der Jahresabschlussverfügung 2014 wurden die Fachämter aufgefordert, die Anträge zur Übertragung der Haushaltsansätze an die Stadtkämmerei zu übergeben. Die Vorlage wurde mit Stand 31.05.2015 erstellt. Für die Übertragung von Ansätzen in Folgejahre ist es notwendig, einen Stadtratsbeschluss gem. § 8 (3) Nr. 32 h bzw. einen Beschluss der DB OBM gem. § 22 (2) Nr. 21 h Hauptsatzung herbeizuführen. Generell gelten für die Übertragung von Ansätzen die Regelungen des § 21 SächsKomHVO – Doppik. Darin heißt es: „Übertragbarkeit und Verfügbarkeit“ 2) Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. 3) Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar. Es wird darauf verwiesen, dass entsprechend Kommentierung zur SächsGemO (Quecke/ Schmidt Rn. 16) eine gesonderte Beschlussfassung zur Erhöhung der Budgets im Folgejahr, welche aufgrund der Übertragung der Ansätze im Folgejahr zwangsläufig erfolgt, nicht notwendig ist. Im Unterschied zur kameralen Bildung von Haushaltsresten, die das Rechnungsergebnis im Jahr der Bildung belastet haben, ist bei der Bildung nach doppischen Regelungen zu beachten, dass die Übertragung den entsprechenden Haushaltsansatz des nächsten Jahres erhöht und dies als Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre gem. § 46 Satz 1 SächsKomHVO – Doppik unter der Vermögensrechnung als solche zu vermerken ist. Die Beantragung zur Übertragung von Ansätzen erfolgte unter der Prämisse, dass nur die nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätze zu beantragen waren, die aus Sicht des Fachamtes zwingend notwendig sind und für die eine nachvollziehbare Begründung vorliegt. In Auswertung der Anträge zur Übertragung von Ansätzen in Folgejahre für die Jahresrechnung 2014 ergeben sich hieraus die unter Punkt 2 und 3 genannten Belastungen für die Folgejahre. 2. Übertragung von Aufwendungen eines Budgets in Folgejahre im Ergebnishaushalt Im Haushaltsplan 2014 wurde kein genereller Übertragbarkeitsvermerk mit der Haushaltssatzung beschlossen. Eine Übertragung ist somit nur möglich, wenn mit der Haushaltssatzung ein Übertragbarkeitsvermerk für das konkrete Budget verankert wurde oder dieser im begründeten Ausnahmefall nachträglich angebracht wurde. Darüber hinaus sind Übertragungen bei zweckgebundenen Erträgen möglich. Eine Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt ist darüber hinaus nur bei einem positiven Jahresrechnungsergebnis möglich. Nach den aktuellen Prognosen wird von einem Überschuss für das Rechnungsergebnis 2014 ausgegangen, so dass die Übertragung unter den o.g. Voraussetzungen möglich ist. Übertragung von Aufwendungen im Ergebnishaushalt insgesamt: davon unter 250.000 € (Beschluss DB OBM) davon ab 250.000 € (Beschluss Ratsversammlung) 1.960.538,03 € 1.586.101,11 € 374.436,92 € In Anlage 1 sind die Budgetübertragungen einzeln aufgeführt. 3. Auswirkungen der Übertragung auf den Haushalt 2014 Im Ergebnishaushalt werden 1.960.538,03 € von den im Jahr 2014 nicht verbrauchten Aufwendungen in das Jahr 2015 übertragen. Durch die Nichtinanspruchnahme der Mittel in 2014 erfolgte eine Entlastung des Ergebnisses. Gleichzeitig wird der Ergebnishaushalt 2015 in gleicher Höhe belastet. Bei alleiniger Betrachtung der Mittelübertragung entstünde im Jahr 2014 ein Überschuss, welcher im Jahr 2015 zur Deckung des dort entstehenden Fehlbetrages eingesetzt werden würde. Anlage 1: Übersicht zu empfohlenen Übertragungen von Ansätzen im Ergebnishaushalt BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 19.17 Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2014 Vorlage: VI-DS-01517 Beschluss: Die Übertragung der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.960.538,03 Euro entsprechend § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik aus dem Jahr 2014 nach 2015 wird bestätigt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen Leipzig, den 17. September 2015 Seite: 1/1 Anlage 1 Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Amt Budgeteinheit Kostenart Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag 20 922_111_zw 37 37_126_ZW 42* diverse 37 37_127_ZW 4* diverse 10 10_111_ZW 4431 2000 Sachverständigen- und 1.100.11.1.2.01.01 Gutachteraufwendungen Organisationsang elegenheiten 36 36_56_ZW 4271 1200 Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Luftreinhaltung/ Lärmminderung/ Klimaschutz 4431 2000 Sachverständigen- und 1.100.11.1.1.02.22 Gutachteraufwendungen 1.100.12.6.0.01 und 1.100.12.6.0.02 1.100.12.7.0.01 1.100.56.1.0.05 PSP-Element Bezeichnung Dezernat IIFinanzen aktuelles Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Mittel in 2014 in Anspruch genommen bezogen auf Budgeteinheit) 551.408,26 516.733,04 vorbeugender und abwehrender Brandschutz 1.838.569,00 1.579.439,27 Rettungsdienst und Rettungsleitstelle -4.322.118,14 -4.604.560,71 mögliche beantragter Übertragung der Erm.übertrag ins Ermächtigung ins Folgejahr Folgejahr gesamt bezogen auf Budgeteinheit 34.675,22 259.129,73 26.100,00 Im Nachgang der Umstellung des Rechnungswesens der Stadtverwaltung Leipzig auf die kaufmännische doppische Buchführung sind fortlaufend Konzepte anzupassen bzw. neu zu erstellen und im Rahmen einer internen Arbeitsplanung zu planen, zu organisieren, inhaltlich untereinander abzustimmen und nachzuhalten. Dazu wurde in 2014 ergänzend auf externe Unterstützung zurückgegriffen. Aufgrund zeitlicher Verschiebungen kommen die Mittel in Höhe von 26.100 € erst im HH-Jahr 2015 zur Auszahlung. 142.980,42 Es handelt sich hierbei um Maßnahmen/Beschaffungen aus dem Jahr 2014, welche vor dem Jahreswechsel nicht mehr rechtzeitig beauftragt bzw. vertraglich gebunden werden konnten. Die größten Positionen bei der notwendigen Übertragung im Budget 37_126_ZW sind hierbei u.a. die geplante Revision der Druckminderer (Bestandteil der Atemschutzausrüstung der Feuerwehreinsatzkräfte) i.H.v. rd. 40.000 €. Hier schreiben die gesetzlichen und Herstellervorgaben die Revision vor. Die geplante Ersatzbeschaffung der neuen Atemschutztechnik (Vorlage befindet sich derzeitig in der Gremienberatung - Beschlussfassung Verwaltungsausschuss) kann frühestens Ende 2015 abgeschlossen werden, dadurch ist eine Revision der vorhandenen Druckminderer alternativlos. Des Weiteren ergibt sich eine notwendige Übertragung von rd. 75.000 € aus gebundenen Aufträgen zur Lieferung diverser Ersatzteile und Baugruppen für Hilfeleistungslöschfahrzeuge der Branddirektion. 282.442,57 73.900,00 2.666.127,06 1.686.497,25 979.629,81 24.928,00 37.053,59 27.141,31 9.912,28 6.226,00 1 von 4 Begründung der Übertragung Es handelt sich hierbei um Maßnahmen/Beschaffungen (u.a. im Bezug auf die IRLS) aus dem Jahr 2014, welche vor dem Jahreswechsel nicht mehr rechtzeitig beauftragt bzw. vertraglich gebunden werden konnten. Die größte Position hierbei i.H.v. rd. 62.000 € im Budget 37_127_ZW ist u.a. die im letzten Jahr stattgefundene Rettungsdienst-Ausschreibung. Hier konnte das Los 3 nicht vergeben werden und muss noch einmal aufwendig ausgeschrieben werden. Org-Untersuchung AfJFB zweckgebundenen Erträge für Klimaschutzfonds Anlage 1 Amt Budgeteinheit Kostenart Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag PSP-Element Bezeichnung 67 67_552_ZW 4221 1000 Unterhaltung 1.100.55.2.0.01 Infrastrukturmaßnahmen Ausbau/Unterhalt ung Gewässer II.Ordnung 67 67_755_ZW 5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500007 Ersatz Gitter am Flößgen (Ident.Nr.9183) 67 67_755_ZW 5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500008 67 67_755_ZW 5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500010 67 67_755_ZW 5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500011 67 67_755_ZW 5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500013 67 67_755_ZW 5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500014 67 67_755_ZW 5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500015 67 67_755_ZW 5111 4200 ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500016 Tosbecken/Ablau fbauw.Stauteich Lößn.9190 Gewässerbett Oberer Gewändegraben (9216) Westdamm Meusdorfer Teich Ident.Nr.9232 Ersatzneub.Staus tufe Kl.Luppe (Nr.9238) Gr.Inselteichterrasse im Klarapark(9187) Wiederherst. Kulturdenkmal Staudeng.9228 Sammelmaßn. Svb Lpz.d.Kleingärtner (9259) Summe Budgeteinheit 67_755_ZW 66 66_54_zw 4221 1000 UH Infrastruktur 1.100.54.1.0.01.11 UH Straßen sonstiges aktuelles Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Mittel in 2014 in Anspruch genommen bezogen auf Budgeteinheit) 939.272,25 511.554,64 mögliche beantragter Übertragung der Erm.übertrag ins Ermächtigung ins Folgejahr Folgejahr gesamt bezogen auf Budgeteinheit 427.717,61 374.436,92 Als Gewässereigentümer und Unterhaltungspflichtiger ist es Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig gemäß §§ 68, 69 (1) und 70 SächsWG i.V.m. §§ 39 und 40 WHG, die Gewässerunterhaltungsarbeiten und Sicherungsarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht an Gewässern durchzuführen. Die Übertragung der nicht verausgabten Mittel in Höhe von 374.436,92 € in das HJ 2015 wird hiermit beantragt. Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1573/13 vom 20.03.2013 Gewässerunterhal-tungssatzung der Stadt Leipzig;Antrag nach § 79 SächsGemO von 300.000 € für Gewässerentschlammung Inselteich im Clara Zetkin Park gestellt und bewilligt im Zusammenhang mit Sanierung der überfluteten Teichterrasse mit Förderung aus dem Wiederaufbauplan Hochwasser 2013. 15.547,30 Gemäß RL Hochwasserschäden sind für die Einzelmaßnahmen Zuwendungen mit 100 % -iger Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Beseitigung der Hochwasserschäden von 2013 in 2014 beschieden worden. Aufgrund notwendiger Ausschreibungen und Vergaben war die vollständige Umsetzung in 2014 nicht möglich. 160.000,00 Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2016 22.921,78 Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2016 78.394,82 Bewilligungszeitraum endet am 31.10.2015 49.309,80 Bewilligungszeitraum endet am 31.03.2016 142.944,14 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2015 143.977,85 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016 200.505,37 Bescheid lag in 2014 nicht vor, Bescheid ist angekündigt und wird erwartet 1.073.397,00 196.640,05 876.756,95 813.601,06 21.015.185,31 16.623.097,47 4.392.087,84 2.995,89 2 von 4 Begründung der Übertragung Die Mittel sind Teil der geförderten Maßnahme "Kanalsystem Zweinaundorfer Straße". Der beantragte Aufwand wird für die Entwicklungspflege von Straßenbegleitgrün benötigt. Die dafür ausgereichten Zuwendungen wurden vorerst zurückgeschickt, können aber nach komplettem Abschluss des Vorhabens und Erstellung des abschließenden Verwendungsnachweises wieder abgerufen werden. Anlage 1 Amt Budgeteinheit Kostenart Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag PSP-Element Bezeichnung 64 64_511_ZW 4271 1200 Besondere Verwaltungs- 1100.51.1.1.08 und Betriebsaufw. Maßnahmen der Stadterneuerung 41 41_281_ZW 4271 1200 Bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufw. 1.100.28.1.0.01.02.02 Museumsnacht 41 41_281_ZW 4271 1200 Bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufw. 1.100.28.1.0.01.02.05 LBEV Summe Budgeteinheit 41_281_ZW aktuelles Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Mittel in 2014 in Anspruch genommen bezogen auf Budgeteinheit) 4.702.305,81 1.301.278,19 mögliche beantragter Übertragung der Erm.übertrag ins Ermächtigung ins Folgejahr Folgejahr gesamt bezogen auf Budgeteinheit 3.401.027,62 235.623,20 8.236,94 19.173,45 Begründung der Übertragung Fortführung und Abschluss von konsumtiven Einzelmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen; Übertragung ist erforderlich, um die Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Programmziele abzuschließen und die zweckentsprechende Verwendung der bereits erhaltenen Finanzhilfen nachweisen zu können; 233,72 € - SDP Waldstraßenviertel 137.855,75 € - SSP Leipziger Osten 74.874,92 € - SUO Aufwertung 12.901,21 € - SOP G.-Schumann-Str. 9.757,60 € - SOP Georg-Schwarz-Str. Die Stadt Leipzig ist allen beteiligten Einrichtungen in Halle und Leipzig zur Rechenschaft über die Mittelverwendung verpflichtet. Restbeträge sind gleichmäßig aufzuteilen und auszuzahlen. Ein Jahrgang für die Preisverleihung ist überjährig angelegt. Die Juryarbeit beginnt im Juli des der Preisverleihung vorangehenden Jahres und endet mit der Versendung der Preiträgerbroschüre im Juni des Vergabejahres. Die Einzahlungen des Kuratorium vertretenen SMWK, die zur Deckung der Aufwendungen unerlässlich und dringendst notwendig sind, müssen für die Auszahlungen zeitnah zur Verfügung stehen. Diese zweckgebundene Zuwendung wurde bereits mit dem Formular “Übertrag nicht verbrauchter zweckgebundener Zuwendungen von 2014 nach 2015“ bei der Hauptbuchhaltung gemeldet. 899.017,98 355.934,94 543.083,04 27.410,39 3.132.782,05 2.459.140,58 673.641,47 76.280,87 Das Projekt Treppenhausleuchten wird durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung insgesamt mit 81.000 Euro gefördert. Es wurde 2014 begonnen und wird 2015 fortgeführt und beendet. 41 41_252_ZW 42719270 Aufwendungen sontige Projekte 1.100.25.2.0.01.01.04 Sammeln , Bewahren, Forschen (Sonstiges) 41 41_262_ZW 42719250 KR Aufwendungen für Veranstaltungen 1.100.26.2.0.02.03 Konzert Sommerreise 11.07.18.07.2014 27.670,24 Die Mittel sollen zur Kostendeckung der bevorstehenden Chinareise (27.04.-11.05.2015) und Israelreise (03.12.-09.12.2015 verwendet werden. Hier stehen entsprechende Mehrerträge aus Auftritten zur Verfügung, die über Zweckbindung für o.g. Aufwendungen zu verwenden sind. 41 41_262_ZW 42719250 KR Aufwendungen für Veranstaltungen 1.100.26.2.0.02.03.01, Konzerte und 1.100.26.2.02.03, Konzertreisen 1.100.26.2.0.02.04.01 33.385,04 Die Mittel sollen im IV. Quartal 2014 zur Finanzierung einer neuen Imagebroschüre sowie als Update für bevorstehende Informationsmaterialien für den Thomanerchor verwendet werden. Durch den seit Februar 2014 bevorstehenden Krankheitsfall und dem nun erfolgten Rücktritt von Thomaskantor Biller konnte eine Imagebroschüre und ein Veranstaltungsprogramm nicht gedruckt werden. Das wird jetzt im Februar/ März 2015 erfolgen, wofür die zu übertragenen Mittel unabweisbar nötig sind. Summe Budgeteinheit 41_262_ZW 19.969.112,10 19.517.618,71 3 von 4 451.493,39 61.055,28 Anlage 1 Amt Budgeteinheit 80 80_571_ZW Kostenart Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag 42711200 Besondere Verwaltungs- 1.100.57.1.0.01.09 und Betriebsaufw. PSP-Element Bezeichnung Entw. Mittelst. Unternehmen aktuelles Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Mittel in 2014 in Anspruch genommen bezogen auf Budgeteinheit) 2.444.940,06 2.201.388,85 Summe mögliche beantragter Übertragung der Erm.übertrag ins Ermächtigung ins Folgejahr Folgejahr gesamt bezogen auf Budgeteinheit 243.551,21 95.000,00 1.960.538,03 4 von 4 Begründung der Übertragung Da die Auszahlung der Zuwendungen für das Mittelstandsförderprogramm erst nach Abschluss des jeweiligen vom Unternehmen geplanten Projektes erfolgt, konnten die durch Bescheid in 2014 gebundenen Mittel nicht alle im Jahre 2014 auch ausgezahlt werden.