Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027181.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
05.05.15, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 14:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01363
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
02.06.2015
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
27.08.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
31.08.2015
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
31.08.2015
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
01.09.2015
1. Lesung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
09.09.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der
Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9
Beschlussvorschlag:
1.
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss gem. § 8 (3) Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt
Leipzig in der aktuellen Fassung für die Baumaßnahme "Neubau der Ganztagsbetreuung der
Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9" wird gefasst.
2.
Die Gesamtkosten für die Investitionsmaßnahme betragen 5.899.656,75 EUR.
4.691.725,40 EUR werden durch die Sächsische Aufbaubank (Förderrichtlinie
Eingliederungshilfe) finanziert. Der Trägeranteil des Städtischen Eigenbetriebes
Behindertenhilfe beträgt 2015 und 2016 jeweils 310.732,84 EUR. Der Kommunalanteil
beträgt 2015 und 2016 jeweils 293.232,84 EUR. Trägeranteil und Kommunalanteil sind in
Höhe von insgesamt 1.207.931,35 EUR im städtischen Haushalt 2015 und 2016 eingestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
von
bis
2015
2016
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
1.207.931,35
EUR
wenn ja,
7.0001.409.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Sachverhalt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu
19.14
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der
Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9
Vorlage: VI-DS-01363
Beschluss:
1. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss gem. § 8 (3) Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt
Leipzig in der aktuellen Fassung für die Baumaßnahme "Neubau der Ganztagsbetreuung
der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9" wird gefasst.
2. Die Gesamtkosten für die Investitionsmaßnahme betragen 5.899.656,75 EUR.
4.691.725,40 EUR werden durch die Sächsische Aufbaubank (Förderrichtlinie
Eingliederungshilfe) finanziert. Der Trägeranteil des Städtischen Eigenbetriebes
Behindertenhilfe beträgt 2015 und 2016 jeweils 310.732,84 EUR. Der Kommunalanteil
beträgt 2015 und 2016 jeweils 293.232,84 EUR. Trägeranteil und Kommunalanteil sind in
Höhe von insgesamt 1.207.931,35 EUR im städtischen Haushalt 2015 und 2016 eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. September 2015
Seite: 1/1
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
Neubau Ganztagsbetreuung
Friedrich-Dittes-Straße 9
04318 Leipzig
Bauherr:
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Rosa-Luxemburg-Straße 30
04103 Leipzig
Stand:
08.06.2015
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
4
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
4
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
4
2.2 Ableitung des Bedarfes
4
2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
4
2.4 Alternativlösungen
4
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
5
3.1 Städtebauliche Einordnung
5
3.2 Erläuterung der Planung
5
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
5
3.4 Eigentumsverhältnisse
6
3.5 Energiekonzept
6
3.6 Barrierefreies Bauen
8
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
8
4 Finanzieller Aufwand
9
5 Finanzierungsplan
9
6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Arbeitsmarktpolitische
Auswirkung
7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
10
7.1 Folgekosten
10
7.2 Aufwandsvergleiche
10
7.3 Arbeitsmarktpolitische Auswirkung
10
8 Fristenplan
10
9 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
10
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
10
Lageplan o. Maßstab
Beispielgrundriss
Darstellung der Folgekosten gemäß DA OBM 41/2012
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2
Kurzerläuterung
Am Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ lernen Schüler der Klassenstufen 1 bis 9 mit
schwerwiegenden Auffälligkeiten in der mündlichen und/ oder Schriftsprache nach den gültigen
Lehrplänen für Grund- und Mittelschulen.
Seit dem Schuljahr 2006/07 musste die Schule aus Kapazitätsgründen auf zwei Gebäude an den Standorten Friedrich-Dittes-Straße in Anger-Crottendorf und Uhlandstraße in Leutzsch aufgeteilt werden.
Bis 2016 soll die Schule wieder an einem Standort in der Karl-Vogel-Straße 17/19 zusammengeführt
werden. Gemäß Bau-und Finanzierungsbeschluss zur Sprachheilschule Nr. RBV-1953/14 vom 22.01.2014
muss das Betreuungsangebot an einem Standort in Schulnähe bis zur geplanten Inbetriebnahme des
Schulstandortes Karl-Vogel-Straße 2016 zusammengeführt werden. Dies ist mit der Umsetzung des hier
bezeichneten Bauvorhabens geplant.
Das Bauvorhaben besteht aus der Neuerrichtung eines Gebäudes und der Sanierung eines Bestandsbaus.
Für das Bauvorhaben wurde aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit zur Fertigstellung des Bauvorhabens
(siehe 2.2ff) bisher bis zur Leistungsphase (LP) 4 Genehmigungsplanung nach HOAI 2013 beauftragt. Für
die Fortsetzung der Planung mit LP 5 - Ausführungsplanung muss für das Leistungsbild Objektplanung
Gebäude ein VOF-Verfahren durchgeführt werden. Das VOF-Verfahren ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch
nicht abgeschlossen. Für die anderen für die Planung erforderlichen Leistungsbilder - Tragwerksplanung,
Freianlagen, Technische Ausrüstung - erfolgt die W eiterbeauftragung der Planungsbüros aus LP 2 nach
HOAI.
Der Gegenstand dieser Vorlage ist die Beschlussfassung der weiterführenden Planung ab
LP 5 - Ausführungsplanung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Das Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ ist eine von 7 Förderschulen dieser Art im Freistaat
Sachsen und die einzige im Direktionsbezirk Leipzig.
Gemäß Landesentwicklungsplan und Sächsischem Schulgesetz ist diese Schulart in einem Oberzentrum zu
führen. Insofern ist die Stadt Leipzig in der Verantwortung, die Schulversorgung für Schüler der Klassenstufe
1 bis 9 mit schwerwiegenden Auffälligkeiten in der mündlichen und/ oder Schriftsprache zu sichern.
Mit dem Ratsbeschluss RBV-1953/14 vom 22.01.2014 wurde der Beschluss gefasst, beide Schulteile auf
dem Gelände des ehemaligen Richard-Wagner-Gymnasiums in der Karl-Vogel-Str. 17/19 in AngerCrottendorf zusammenzuführen. Das Betreuungsangebot muss an einem Standort in Schulnähe bis zur
geplanten Inbetriebnahme des Schulstandortes Karl-Vogel-Straße 2016 zusammengeführt werden.
Dafür bietet sich die Nutzung des bisherigen Schulstandortes Friedrich-Dittes-Straße 9 an, der fußläufig vom
zukünftigen Schulstandort Karl-Vogel-Straße zu erreichen ist.
Im zu errichtenden Neubau der Ganztagsbetreuung am Standort Friedrich-Dittes-Straße werden ca. 220 bis
230 Kinder im Schulalter von 1. Klasse bis 6. Klasse betreut. Die Betreuungszahlen resultieren aus
Schülerprognosen der Sprachheilschule in der Schulnetzplanung sowie Abstimmungen mit dem
Kommunalen Sozialverband Sachsen und dem Sozialamt der Stadt Leipzig.
1.2
Beschlüsse
RBV-1122/12 vom 29.02.2012 - Nutzung des Richard-Wagner-Gymnasiums für das Förderzentrum
Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“
RBV-1353/12 vom 20.09.2012 – Planungsbeschluss Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ Nachnutzung der
Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17/19, 04318 Leipzig
RBV-1953/14 vom 22.01.2014 – Bau und Finanzierungsbeschluss für das Förderzentrum Sprachheilschule
"Käthe Kollwitz" Nachnutzung Schulstandort Karl-Vogel-Straße 17/19, 04318 Leipzig
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
3
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Die Ganztagsbetreuung für die Schule durch den Eigenbetrieb Behindertenhilfe findet ebenfalls an zwei
Standorten statt. Genutzt werden Räumlichkeiten am Schulstandort Uhlandstraße 28 und im zweiten
Schulgebäude der Ernst-Pinkert-Schule in der Martinstraße 7. Die große räumliche Entfernung der
Betreuungseinrichtungen führt in der Folge zu erheblichen organisatorischen und finanziellen
Aufwendungen.
Am Standort Friedrich-Dittes-Straße besteht zudem seit 1994/1995 das Problem, dass durch den
gestiegenen Grundwasserspiegel im Einzugsbereich der Östlichen Rietzschke das Kellergeschoss einzelner
Gebäudeteile, insbesondere des derzeitigen Schulgebäudes, wegen Durchfeuchtung nicht mehr genutzt
werden kann. Die Kellersohle liegt seitdem unterhalb des Grundwasserspiegels, zunehmender
Wassereintritt und nicht ausreichende Lüftungsmöglichkeiten führen zu hoher Luftfeuchtigkeit, wodurch die
Ausbildung von Schimmel gefördert wird. Ein Fachgutachten weist eine erhebliche Gesundheitsgefährdung
bei weiterer Nutzung aus. Daher ist eine Unterbringung der Ganztagsbetreuung im ehemaligen
Schulgebäude der Sprachheilschule entgegen der Aussagen im Ratsbeschluss RBV-1953/14 nicht möglich,
für andere Gebäudeteil auf dem Areal ist eine Weiternutzung nach Sanierung möglich.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Mit der Zusammenführung der Sprachheilschule am Standort des ehemaligen Richard-WagnerGymnasiums in der Karl-Vogel-Straße 17/19 ist eine Ganztagsbetreuung am Schulstandort nicht mehr
möglich. Im Gebäude Karl-Vogel-Straße 17/19 sind keine räumlichen Kapazitäten zur Unterbringung. Nach
gemeinsamen Prognosen des örtlichen und des überörtlichen Sozialhilfeträgers werden
Betreuungskapazitäten für 220 Schüler benötigt. In Verbindung mit den Planungsempfehlungen des
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu Einrichtungen der Eingliederungshilfe erwachsen daraus
Mindestanforderungen an Gebäude- und Außenflächen.
Mit dem Freizug des Schulgebäudes in der Friedrich-Dittes-Straße steht das Areal der Nutzung für die
Ganztagsbetreuung offen. Dabei ist zu beachten, dass das vorhandene Schulgebäude aufgrund der
Durchfeuchtungsschäden (siehe Punkt 2.1) für eine Nachnutzung nicht zur Verfügung steht. Daraus
resultiert die Notwendigkeit eines Neubaus auf dem Areal Friedrich-Dittes-Straße.
Die Wegstrecke zwischen dem Betreuungsangebot in der Friedrich-Dittes-Straße und dem neuen
Schulstandort und zurück ist für die Kinder und Betreuer bequem zu Fuß zu überwinden.
2.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Die Sprachheilschule soll bis zum Schuljahresbeginn 2016 wieder an einem Standort in der Karl-VogelStraße 17/19 zusammengeführt werden. Da die Ganztagsbetreuung aus Kapazitätsgründen am
Schulstandort nicht möglich ist, muss der Neubau am Standort Friedrich-Dittes-Straße zum
Schuljahresbeginn 2016 in Betrieb gehen. Übergangslösungen sind aufgrund der Nachnutzung bisher für
die Ganztagsbetreuung genutzter Bereiche in der Uhlandstraße 28 und in der Martinstraße 7 nicht möglich.
Daraus resultiert ein erheblicher Zeitdruck für die Planung des Vorhabens.
Bei Verzögerungen in der Beschlussfassung und im Bauablauf entsteht die Notwendigkeit einer
Interimslösung. Diese ist innerhalb des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zu suchen.
2.4
Alternativlösungen
Die räumlichen Anforderungen für die Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule sind umfangreich. Das
Objekt muss durch die Schüler fußläufig auf verkehrsarmen Wegen erreichbar sein. In Umsetzung der
Planungsempfehlungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind Mindestflächen für Gebäude und
Außenflächen erforderlich. Im Umfeld der künftigen Sprachheilschule befinden sich keine alternativen
Objekte, die grundsätzlich zur Nutzung als Ganztagsbetreuung geeignet sind.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung kann die Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule nach Umzug der Schule in
das Objekt Karl-Vogel-Straße zum Schuljahresbeginn 2016 nicht mehr sichergestellt werden.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4
3
3.1
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
Städtebauliche Einordnung
Der Standort liegt im Stadtbezirk Ost im Ortsteil Anger-Crottendorf. Dieser Ortsteil wird überwiegend durch
Wohnbebauung geprägt.
Die verkehrstechnische Erschließung des Gebietes erfolgt über die Theodor-Neubauer-Straße und die
Friedrich-Dittes-Straße.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Ganztagsbetreuung mit der Straßenbahnlinie 4 über die Breite
Straße erreicht werden. Außerdem stehen in der Breiten Straße und der Zweinaundorfer Straße
Busanbindungen zur Verfügung.
Für die Schülerspezialbeförderungen sind die Anfahrtsbedingungen ebenfalls günstig.
3.2
Erläuterung der Planung
Auf dem Areal Friedrich-Dittes-Straße befinden sich derzeit die Sprachheilschule, zwei
Kindertageseinrichtungen, ein Internatsbetrieb des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe sowie ein
Küchengebäude.
Auf dem Grundstück erfolgen ein 3-geschossiger Neubau ohne Unterkellerung sowie die Umnutzung und
der Umbau eines 2-geschossigen Bestandsgebäudes mit Kriechkeller. Über einen zentralen Haupteingang
erfolgt eine Verbindung mit der bestehenden Kindertagesstätte.
Es sind eine barrierefreie Ausbildung des Neubaus und ein barrierefreier Anschluss der Bestandsgebäude
über eine gemeinsame Erschließung bzw. Aufzug vorgesehen.
Die Außenanlagen werden mit Spielflächen für alle Nutzungsbereiche geplant, ebenso befindet sich auf dem
Grundstück eine Stellplatzanlage mit Vorfahrt für An- und Abtransport.
Neubauteil:
Kellergeschoss:
Weiternutzung der Teilunterkellerung für die Heizungsanbindung des Areals
Erdgeschoss:
Mehrzweckräume (Werkstatt, Sport und Medien), Verteilerküche
Erstes Obergeschoss: Gruppen- und Projekträume
Zweites Obergeschoss: Gruppen- und Projekträume
Sanierung Bestandsbau:
Erdgeschoss:
Gruppenräume
Erstes Obergeschoss: Büros Verwaltung, Personalräume, Tonraum, Kinderküche
3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Mit der Zusammenführung der Ganztagsbetreuung wird die Betreuung wieder in einem Gebäude
durchgeführt und die speziellen Aufgaben einer heilpädagogischen Ganztagsbetreuung können unter
optimaler Nutzung der räumlichen und personellen Ressourcen wahrgenommen werden. Aufwendige
Wegebeziehungen von Alt-Lindenau nach Anger-Crottendorf in die Friedrich-Dittes-Straße entfallen.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
5
3.4
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Flurstücksnummer
TF aus 9/1
TF aus 10/1
11
401/2
12
TF aus 500
TF aus 8
Flurstücksgröße
2810m²
2401m²
120m²
423m²
1930m²
1124m²
2452m²
Eigentum
Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig
Die erforderlichen Flurstücke sind derzeit als Fachliegenschaft dem Amt für Jugend, Familie und Bildung
zugeordnet.
Das Erbbaurecht wird unter Berücksichtigung der Abriss- und Entsorgungskosten in das Betriebsvermögen
des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe gewidmet. Dafür wird eine separate Vorlage in das
Verfahren gegeben, die Abstimmung zwischen Liegenschaftsamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung,
welchem das Grundstück als Fachliegenschaft zugeordnet ist, ist bereits erfolgt. Der spätere Abschluss
eines Erbbaupachtvertrages ist unschädlich für den Baubeschluss.
3.5
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
•
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Neubau
Neubau
Erweiterungsneubau
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
•
x
x
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Passivhaus
EnEV 2013 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2013
Einhaltung des U-W ertes entsprechend der Bauteilvorgaben der
EnEV 2013
•
Bestandsbau
x
x
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht.
Der erhöhte Aufwand des Passivhaustandards ist innerhalb der Richtlinie Eingliederungshilfe nicht
förderfähig. Der Passivhausstandard ist in dieser Förderkulisse nicht wirtschaftlich.
Der Passivhausstandard wurde untersucht.
Kennwerte
Heizwärmebedarf
Primärenergiebedarf
Luftdichtheit n50
kW h/(m²a)
kW h/(m²a)
h1
Soll-W ert
max.15
max.120
0,60
Ist-W ert
Planung
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
6
•
Nachweis nach EnEV 2013:
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Neubau
Anforderungswert:
Neubau
mod. Altbau
Primärenergiebedarf
kW h/(m²a)
CO² –Emission
kg/(m²a)
Mittlerer U-W ert opake Bauteile
W /m²K
Mittlerer U-W ert transparente
Bauteile
W /m²K
Soll-W ert
Ist-W ert*
Planung
200,53 139,21
43,74
0,35 0,18
1,9 1,3
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Bestandsbau (wird derzeit erstellt)
Anforderungswert:
Neubau
mod. Altbau
Primärenergiebedarf
kW h/(m²a)
CO² –Emission
Mittlerer U-W ert
kg/(m²a)
W /m²K
Mittlerer U-W ert opake Bauteile
W /m²K
Mittlerer U-W ert transparente
Bauteile
W /m²K
•
Soll-W ert
Ist-W ert*
Planung
Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile):
Bauteil
Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K)
Umax EnEV
Energieträger:
Anwendung
Fernwärme
Geeignet, da
bereits
vorhanden
Erdwärme
ungeeignet
Gas
Gas, BHKW
ungeeignet
geeignet
gewählt
•
Bemerkung/Begründung
Primärenergiefaktor = 0,42
hohe und weiterhin steigende Stromkosten für den Betrieb der W ärmepumpen
höhere CO²-Emission als bei Fernwärme
hohe Investitionskosten, hoher betriebsund W artungsaufwand
Fazit:
Die derzeitige Wärmeversorgung durch die Nahwärmezentrale der 74. Schule soll vorerst erhalten bleiben.
Perspektivisch soll das Gebäude über eine eigene Fernwärmestation an das Fernwärmenetz der SWL
angeschlossen werden. Sollte der Anschluss durch zu hohe Erschließungskosten unwirtschaftlich werden,
wird die Erneuerung der vorhandenen Heizzentrale angestrebt.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
7
Weitere erneuerbare Energien:
Anwendung
Solarthermie
Photovoltaik
•
ungeeignet
geeignet
gewählt
•
Bemerkung/Begründung
*
*
Wärmeerzeugung und -verteilung:
Im Bestandsgebäude sind nur lokale Eingriffe im Leitungsnetz geplant, z.B. wenn es erforderlich wird,
Heizkörper infolge Umbauarbeiten an der Fassade zu wechseln oder umzusetzen.
Der Neubau wird über einen Reserveabgang an der vorhandenen Fernwärmestation an die
Wärmeerzeugung angebunden. Die Heizleitungen erhalten eine Wärmedämmung nach EnEV. Das gesamte
Gebäude wird mit Fußbodenheizung ausgestattet.
•
Warmwassererzeugung
Klassenzimmer und WC-Räume, ausgenommen behindertengerechtes WC, erhalten nur Kaltwasser. Alle
anderen dezentralen Verbraucher werden mit Kleindurchlauferhitzern bzw. Warmwasser-Kleinspeichern
ausgestattet
•
Lufttechnische Anlagen:
Innenliegende Sanitärräume erhalten eine mechanische Lüftungsanlage.
Raumlufttechnische Anlagen sind außerdem für die Ausgabeküche vorgesehen.
•
Wasser/Abwasser:
Die Wasserversorgung der Schulgebäude wird aus dem öffentlichen Trinkwassersystem der KWL über
einen bestehenden Anschluss angebunden. Die komplette Trinkwasserinstallation im Anbau wird erneuert.
Abwasser und Regenwasser aus den Dächern sowie die Hofentwässerung werden über ein Trennsystem im
öffentlichen Mischwasserkanal zusammengeführt.
In den Sanitäranlagen kommen Selbstschlussarmaturen für Waschtische und Duschen zum Einsatz.
•
Stark- und Schwachstrom:
Im Hausanschlussraum des Schulgebäudes ist der Elektrohausanschluss der Liegenschaft vorhanden. Über
diesen werden der Neubau und das Bestandsgebäude versorgt.
Folgende Anlagen werden installiert:
Niederspannungsanlage
Sicherheitsbeleuchtungsanlage
Blitzschutzanlagen
Telekommunikationsanlage
Hausalarmanlage
Einbruchmeldeanlage
3.6
Barrierefreies Bauen
Der Neubau wird barrierefrei ausgebildet, die Bestandsgebäude werden barrierefrei über die gemeinsame
Erschließung und einen behindertengerechten Aufzug angeschlossen.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung der Ausgestaltung des Gebäudes ist im
Rahmen des Budgets vorgesehen.
Die Beteiligung erfolgt nur im Rahmen des Budgets und hat keine finanziellen oder bautechnischen
Auswirkungen.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
8
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in € brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 30.04.2015
Bestands
bau
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten *
Summe*
Summe KG 200-700, ohne 600
Summe KG 300-700, ohne 600
5
Neubau
10.000,00
335.257,95
168.503,87
84.877,75
15.616,61
88.158,77
702.414,39
686.798,34
676.798,34
Gesamt
25.000,00
3.699.420,48
608.820,76
125.428,49
172.352,83
754.188,68
5.385.211,24 6.087.626,19
5.212.858,41 5.899.656,75
5.187.858,41 5.864.656,75
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Förderprogramm
Richtlinie Eingliederungshilfe
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in EUR
Förderfähige Kosten in EUR
Fördermittel in EUR
Eigenanteil Träger/ Kommune in EUR
Mitteleinordnung der SAB
80
5.899.656,75
5.864.656,75
4.691.725,40
1.207.931,35
23.01.2015
Die Förderung durch die Sächsische Aufbaubank erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen. Förderfähig sind Baukosten der Kostengruppen 300 bis 700 (ohne 600) bis zu
28.000 EUR pro Platz für Neubauten und bis zu 21.000 EUR pro Platz für Sanierungen. Die Kosten der
Kostengruppe 200 sind durch den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe zu tragen.
Die Ausstattungsplanung erfolgt in einem separaten Verfahren, da die Ausstattung ebenfalls förderfähig
gemäß Richtlinie Eingliederungshilfe ist.
Mehrkosten werden dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe zugerechnet.
6
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Der Anteil der Kommune beträgt jeweils 293.232,84 EUR in den Jahren 2015 und 2016. Der kommunale
Zuschuss wird rein investiv verwendet. Der Eigenanteil des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe
beträgt 2015 und 2016 jeweils 310.732,84 EUR (Trägeranteil in Höhe von 10%plus Kosten der
Kostengruppe 200). Beide Anteile sind im PSP-Element 7.0001.409.700 veranschlagt
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
9
Jahr
Trägeranteil (SEB)
Kommunalanteil
7
2015
310.732,84 EUR
293.232,84 EUR
2016
310.732,84 EUR
293.232,84 EUR
Gesamt
621.465,68 EUR
586.465,68 EUR
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7.1
Folgekosten
Die Folgekosten sind Bestandteil der Leistungsvereinbarung mit den Kostenträgern der
Leistungsangebote.
Durch die Baumaßnahme wird eine Senkung der Betriebskosten sowie der Instandhaltungskosten für
das Angebot der Ganztagsbetreuung erwartet. Die Planung erfolgte unter dem Aspekt
7.2
Aufwandsvergleiche
Die Planung der Maßnahme erfolgte kostenbewusst und unter Berücksichtigung des minimal
notwendigen Aufwandes.
7.3
Arbeitsmarktpolitische Auswirkung
Keine
8
Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
9
09/2015
08/2016
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wird im Rahmen der VOF geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wurde für das Leistungsbild Objektplanung erreicht
Für das Leistungsbild Objektplanung wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb
durchgeführt.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
VOF –Verfahren läuft
Freianlagen nach § 38
Seelemann Landschaftsarchitekten
Tragwerksplanung nach § 49
MLW Ingenieure Leipzig GbR
Technische Ausrüstung nach § 53
GW Plan
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
10
Anlage 3 gemäß DA OBM 41/2012
Formular zur Darstellung und Ermittlung der Folgekosten
Baumaßnahme:
Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
KG DIN 18960
Maßnahmen
100
210
300
311
Kapitalkosten
Personalkosten
Betriebskosten
Wasser, Ab- und
Niederschlagswasser
Wärmeenergieträger
Fernwärme
Gas
Heizöl
Strom
Unterhaltung – Bau etc.
Unterhaltung - Techn.
Anl.
Abgaben, Beiträge
Kalkulatorische Kosten
Folgekosten
312
3121
3122
3123
314
340
350
370
Summe 100- 300
Angaben durch
Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Bisherige Kosten brutto
in EUR/a
Zukünftige Folgekosten
in EUR/a
0
18.000
99.500
22.500
32.000
8.000
30.000
7.000
0
0
117.500
Neubau, deshalb keine
Vergleichskosten bisher
Die Kostenkalkulation
erfolgt anhand der
jeweiligen Bestandteile
der mit dem
Kostenträger
vereinbarten
Leistungsentgelte