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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027181.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
05.05.15, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 14:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01363 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 02.06.2015 Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 27.08.2015 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 31.08.2015 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 31.08.2015 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 01.09.2015 1. Lesung Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit 09.09.2015 Vorberatung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 Beschlussvorschlag: 1. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss gem. § 8 (3) Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der aktuellen Fassung für die Baumaßnahme "Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9" wird gefasst. 2. Die Gesamtkosten für die Investitionsmaßnahme betragen 5.899.656,75 EUR. 4.691.725,40 EUR werden durch die Sächsische Aufbaubank (Förderrichtlinie Eingliederungshilfe) finanziert. Der Trägeranteil des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe beträgt 2015 und 2016 jeweils 310.732,84 EUR. Der Kommunalanteil beträgt 2015 und 2016 jeweils 293.232,84 EUR. Trägeranteil und Kommunalanteil sind in Höhe von insgesamt 1.207.931,35 EUR im städtischen Haushalt 2015 und 2016 eingestellt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein von bis 2015 2016 x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 1.207.931,35 EUR wenn ja, 7.0001.409.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Sachverhalt Bau- und Finanzierungsbeschluss BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 19.14 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 Vorlage: VI-DS-01363 Beschluss: 1. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss gem. § 8 (3) Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der aktuellen Fassung für die Baumaßnahme "Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9" wird gefasst. 2. Die Gesamtkosten für die Investitionsmaßnahme betragen 5.899.656,75 EUR. 4.691.725,40 EUR werden durch die Sächsische Aufbaubank (Förderrichtlinie Eingliederungshilfe) finanziert. Der Trägeranteil des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe beträgt 2015 und 2016 jeweils 310.732,84 EUR. Der Kommunalanteil beträgt 2015 und 2016 jeweils 293.232,84 EUR. Trägeranteil und Kommunalanteil sind in Höhe von insgesamt 1.207.931,35 EUR im städtischen Haushalt 2015 und 2016 eingestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. September 2015 Seite: 1/1 HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Neubau Ganztagsbetreuung Friedrich-Dittes-Straße 9 04318 Leipzig Bauherr: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Rosa-Luxemburg-Straße 30 04103 Leipzig Stand: 08.06.2015 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 4 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 4 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 4 2.2 Ableitung des Bedarfes 4 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme 4 2.4 Alternativlösungen 4 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 5 3.1 Städtebauliche Einordnung 5 3.2 Erläuterung der Planung 5 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 5 3.4 Eigentumsverhältnisse 6 3.5 Energiekonzept 6 3.6 Barrierefreies Bauen 8 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 8 4 Finanzieller Aufwand 9 5 Finanzierungsplan 9 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung Arbeitsmarktpolitische Auswirkung 7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 10 7.1 Folgekosten 10 7.2 Aufwandsvergleiche 10 7.3 Arbeitsmarktpolitische Auswirkung 10 8 Fristenplan 10 9 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte 10 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 10 Lageplan o. Maßstab Beispielgrundriss Darstellung der Folgekosten gemäß DA OBM 41/2012 Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2 Kurzerläuterung Am Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ lernen Schüler der Klassenstufen 1 bis 9 mit schwerwiegenden Auffälligkeiten in der mündlichen und/ oder Schriftsprache nach den gültigen Lehrplänen für Grund- und Mittelschulen. Seit dem Schuljahr 2006/07 musste die Schule aus Kapazitätsgründen auf zwei Gebäude an den Standorten Friedrich-Dittes-Straße in Anger-Crottendorf und Uhlandstraße in Leutzsch aufgeteilt werden. Bis 2016 soll die Schule wieder an einem Standort in der Karl-Vogel-Straße 17/19 zusammengeführt werden. Gemäß Bau-und Finanzierungsbeschluss zur Sprachheilschule Nr. RBV-1953/14 vom 22.01.2014 muss das Betreuungsangebot an einem Standort in Schulnähe bis zur geplanten Inbetriebnahme des Schulstandortes Karl-Vogel-Straße 2016 zusammengeführt werden. Dies ist mit der Umsetzung des hier bezeichneten Bauvorhabens geplant. Das Bauvorhaben besteht aus der Neuerrichtung eines Gebäudes und der Sanierung eines Bestandsbaus. Für das Bauvorhaben wurde aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit zur Fertigstellung des Bauvorhabens (siehe 2.2ff) bisher bis zur Leistungsphase (LP) 4 Genehmigungsplanung nach HOAI 2013 beauftragt. Für die Fortsetzung der Planung mit LP 5 - Ausführungsplanung muss für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude ein VOF-Verfahren durchgeführt werden. Das VOF-Verfahren ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Für die anderen für die Planung erforderlichen Leistungsbilder - Tragwerksplanung, Freianlagen, Technische Ausrüstung - erfolgt die W eiterbeauftragung der Planungsbüros aus LP 2 nach HOAI. Der Gegenstand dieser Vorlage ist die Beschlussfassung der weiterführenden Planung ab LP 5 - Ausführungsplanung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Das Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ ist eine von 7 Förderschulen dieser Art im Freistaat Sachsen und die einzige im Direktionsbezirk Leipzig. Gemäß Landesentwicklungsplan und Sächsischem Schulgesetz ist diese Schulart in einem Oberzentrum zu führen. Insofern ist die Stadt Leipzig in der Verantwortung, die Schulversorgung für Schüler der Klassenstufe 1 bis 9 mit schwerwiegenden Auffälligkeiten in der mündlichen und/ oder Schriftsprache zu sichern. Mit dem Ratsbeschluss RBV-1953/14 vom 22.01.2014 wurde der Beschluss gefasst, beide Schulteile auf dem Gelände des ehemaligen Richard-Wagner-Gymnasiums in der Karl-Vogel-Str. 17/19 in AngerCrottendorf zusammenzuführen. Das Betreuungsangebot muss an einem Standort in Schulnähe bis zur geplanten Inbetriebnahme des Schulstandortes Karl-Vogel-Straße 2016 zusammengeführt werden. Dafür bietet sich die Nutzung des bisherigen Schulstandortes Friedrich-Dittes-Straße 9 an, der fußläufig vom zukünftigen Schulstandort Karl-Vogel-Straße zu erreichen ist. Im zu errichtenden Neubau der Ganztagsbetreuung am Standort Friedrich-Dittes-Straße werden ca. 220 bis 230 Kinder im Schulalter von 1. Klasse bis 6. Klasse betreut. Die Betreuungszahlen resultieren aus Schülerprognosen der Sprachheilschule in der Schulnetzplanung sowie Abstimmungen mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen und dem Sozialamt der Stadt Leipzig. 1.2 Beschlüsse RBV-1122/12 vom 29.02.2012 - Nutzung des Richard-Wagner-Gymnasiums für das Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ RBV-1353/12 vom 20.09.2012 – Planungsbeschluss Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ Nachnutzung der Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17/19, 04318 Leipzig RBV-1953/14 vom 22.01.2014 – Bau und Finanzierungsbeschluss für das Förderzentrum Sprachheilschule "Käthe Kollwitz" Nachnutzung Schulstandort Karl-Vogel-Straße 17/19, 04318 Leipzig Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Die Ganztagsbetreuung für die Schule durch den Eigenbetrieb Behindertenhilfe findet ebenfalls an zwei Standorten statt. Genutzt werden Räumlichkeiten am Schulstandort Uhlandstraße 28 und im zweiten Schulgebäude der Ernst-Pinkert-Schule in der Martinstraße 7. Die große räumliche Entfernung der Betreuungseinrichtungen führt in der Folge zu erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwendungen. Am Standort Friedrich-Dittes-Straße besteht zudem seit 1994/1995 das Problem, dass durch den gestiegenen Grundwasserspiegel im Einzugsbereich der Östlichen Rietzschke das Kellergeschoss einzelner Gebäudeteile, insbesondere des derzeitigen Schulgebäudes, wegen Durchfeuchtung nicht mehr genutzt werden kann. Die Kellersohle liegt seitdem unterhalb des Grundwasserspiegels, zunehmender Wassereintritt und nicht ausreichende Lüftungsmöglichkeiten führen zu hoher Luftfeuchtigkeit, wodurch die Ausbildung von Schimmel gefördert wird. Ein Fachgutachten weist eine erhebliche Gesundheitsgefährdung bei weiterer Nutzung aus. Daher ist eine Unterbringung der Ganztagsbetreuung im ehemaligen Schulgebäude der Sprachheilschule entgegen der Aussagen im Ratsbeschluss RBV-1953/14 nicht möglich, für andere Gebäudeteil auf dem Areal ist eine Weiternutzung nach Sanierung möglich. 2.2 Ableitung des Bedarfes Mit der Zusammenführung der Sprachheilschule am Standort des ehemaligen Richard-WagnerGymnasiums in der Karl-Vogel-Straße 17/19 ist eine Ganztagsbetreuung am Schulstandort nicht mehr möglich. Im Gebäude Karl-Vogel-Straße 17/19 sind keine räumlichen Kapazitäten zur Unterbringung. Nach gemeinsamen Prognosen des örtlichen und des überörtlichen Sozialhilfeträgers werden Betreuungskapazitäten für 220 Schüler benötigt. In Verbindung mit den Planungsempfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu Einrichtungen der Eingliederungshilfe erwachsen daraus Mindestanforderungen an Gebäude- und Außenflächen. Mit dem Freizug des Schulgebäudes in der Friedrich-Dittes-Straße steht das Areal der Nutzung für die Ganztagsbetreuung offen. Dabei ist zu beachten, dass das vorhandene Schulgebäude aufgrund der Durchfeuchtungsschäden (siehe Punkt 2.1) für eine Nachnutzung nicht zur Verfügung steht. Daraus resultiert die Notwendigkeit eines Neubaus auf dem Areal Friedrich-Dittes-Straße. Die Wegstrecke zwischen dem Betreuungsangebot in der Friedrich-Dittes-Straße und dem neuen Schulstandort und zurück ist für die Kinder und Betreuer bequem zu Fuß zu überwinden. 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Die Sprachheilschule soll bis zum Schuljahresbeginn 2016 wieder an einem Standort in der Karl-VogelStraße 17/19 zusammengeführt werden. Da die Ganztagsbetreuung aus Kapazitätsgründen am Schulstandort nicht möglich ist, muss der Neubau am Standort Friedrich-Dittes-Straße zum Schuljahresbeginn 2016 in Betrieb gehen. Übergangslösungen sind aufgrund der Nachnutzung bisher für die Ganztagsbetreuung genutzter Bereiche in der Uhlandstraße 28 und in der Martinstraße 7 nicht möglich. Daraus resultiert ein erheblicher Zeitdruck für die Planung des Vorhabens. Bei Verzögerungen in der Beschlussfassung und im Bauablauf entsteht die Notwendigkeit einer Interimslösung. Diese ist innerhalb des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zu suchen. 2.4 Alternativlösungen Die räumlichen Anforderungen für die Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule sind umfangreich. Das Objekt muss durch die Schüler fußläufig auf verkehrsarmen Wegen erreichbar sein. In Umsetzung der Planungsempfehlungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind Mindestflächen für Gebäude und Außenflächen erforderlich. Im Umfeld der künftigen Sprachheilschule befinden sich keine alternativen Objekte, die grundsätzlich zur Nutzung als Ganztagsbetreuung geeignet sind. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung kann die Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule nach Umzug der Schule in das Objekt Karl-Vogel-Straße zum Schuljahresbeginn 2016 nicht mehr sichergestellt werden. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4 3 3.1 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme Städtebauliche Einordnung Der Standort liegt im Stadtbezirk Ost im Ortsteil Anger-Crottendorf. Dieser Ortsteil wird überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebietes erfolgt über die Theodor-Neubauer-Straße und die Friedrich-Dittes-Straße. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Ganztagsbetreuung mit der Straßenbahnlinie 4 über die Breite Straße erreicht werden. Außerdem stehen in der Breiten Straße und der Zweinaundorfer Straße Busanbindungen zur Verfügung. Für die Schülerspezialbeförderungen sind die Anfahrtsbedingungen ebenfalls günstig. 3.2 Erläuterung der Planung Auf dem Areal Friedrich-Dittes-Straße befinden sich derzeit die Sprachheilschule, zwei Kindertageseinrichtungen, ein Internatsbetrieb des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe sowie ein Küchengebäude. Auf dem Grundstück erfolgen ein 3-geschossiger Neubau ohne Unterkellerung sowie die Umnutzung und der Umbau eines 2-geschossigen Bestandsgebäudes mit Kriechkeller. Über einen zentralen Haupteingang erfolgt eine Verbindung mit der bestehenden Kindertagesstätte. Es sind eine barrierefreie Ausbildung des Neubaus und ein barrierefreier Anschluss der Bestandsgebäude über eine gemeinsame Erschließung bzw. Aufzug vorgesehen. Die Außenanlagen werden mit Spielflächen für alle Nutzungsbereiche geplant, ebenso befindet sich auf dem Grundstück eine Stellplatzanlage mit Vorfahrt für An- und Abtransport. Neubauteil: Kellergeschoss: Weiternutzung der Teilunterkellerung für die Heizungsanbindung des Areals Erdgeschoss: Mehrzweckräume (Werkstatt, Sport und Medien), Verteilerküche Erstes Obergeschoss: Gruppen- und Projekträume Zweites Obergeschoss: Gruppen- und Projekträume Sanierung Bestandsbau: Erdgeschoss: Gruppenräume Erstes Obergeschoss: Büros Verwaltung, Personalräume, Tonraum, Kinderküche 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Mit der Zusammenführung der Ganztagsbetreuung wird die Betreuung wieder in einem Gebäude durchgeführt und die speziellen Aufgaben einer heilpädagogischen Ganztagsbetreuung können unter optimaler Nutzung der räumlichen und personellen Ressourcen wahrgenommen werden. Aufwendige Wegebeziehungen von Alt-Lindenau nach Anger-Crottendorf in die Friedrich-Dittes-Straße entfallen. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 5 3.4 Eigentumsverhältnisse Gemarkung Crottendorf Crottendorf Crottendorf Crottendorf Crottendorf Crottendorf Crottendorf Flurstücksnummer TF aus 9/1 TF aus 10/1 11 401/2 12 TF aus 500 TF aus 8 Flurstücksgröße 2810m² 2401m² 120m² 423m² 1930m² 1124m² 2452m² Eigentum Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Die erforderlichen Flurstücke sind derzeit als Fachliegenschaft dem Amt für Jugend, Familie und Bildung zugeordnet. Das Erbbaurecht wird unter Berücksichtigung der Abriss- und Entsorgungskosten in das Betriebsvermögen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe gewidmet. Dafür wird eine separate Vorlage in das Verfahren gegeben, die Abstimmung zwischen Liegenschaftsamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung, welchem das Grundstück als Fachliegenschaft zugeordnet ist, ist bereits erfolgt. Der spätere Abschluss eines Erbbaupachtvertrages ist unschädlich für den Baubeschluss. 3.5 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: • Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten: Neubau Neubau Erweiterungsneubau Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz Modernisierung der äußeren Hülle Modernisierung einzelner Bauteile • x x Energetischer Standard/Energiekonzept: Passivhaus EnEV 2013 mit Passivhauskomponenten EnEV 2013 Einhaltung des U-W ertes entsprechend der Bauteilvorgaben der EnEV 2013 • Bestandsbau x x Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht. Der erhöhte Aufwand des Passivhaustandards ist innerhalb der Richtlinie Eingliederungshilfe nicht förderfähig. Der Passivhausstandard ist in dieser Förderkulisse nicht wirtschaftlich. Der Passivhausstandard wurde untersucht. Kennwerte Heizwärmebedarf Primärenergiebedarf Luftdichtheit n50 kW h/(m²a) kW h/(m²a) h1 Soll-W ert max.15 max.120 0,60 Ist-W ert Planung Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 6 • Nachweis nach EnEV 2013: Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Neubau Anforderungswert: Neubau mod. Altbau Primärenergiebedarf kW h/(m²a) CO² –Emission kg/(m²a) Mittlerer U-W ert opake Bauteile W /m²K Mittlerer U-W ert transparente Bauteile W /m²K Soll-W ert Ist-W ert* Planung 200,53 139,21 43,74 0,35 0,18 1,9 1,3 Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Bestandsbau (wird derzeit erstellt) Anforderungswert: Neubau mod. Altbau Primärenergiebedarf kW h/(m²a) CO² –Emission Mittlerer U-W ert kg/(m²a) W /m²K Mittlerer U-W ert opake Bauteile W /m²K Mittlerer U-W ert transparente Bauteile W /m²K • Soll-W ert Ist-W ert* Planung Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile): Bauteil Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K) Umax EnEV Energieträger: Anwendung Fernwärme Geeignet, da bereits vorhanden Erdwärme ungeeignet Gas Gas, BHKW ungeeignet geeignet gewählt • Bemerkung/Begründung Primärenergiefaktor = 0,42 hohe und weiterhin steigende Stromkosten für den Betrieb der W ärmepumpen höhere CO²-Emission als bei Fernwärme hohe Investitionskosten, hoher betriebsund W artungsaufwand Fazit: Die derzeitige Wärmeversorgung durch die Nahwärmezentrale der 74. Schule soll vorerst erhalten bleiben. Perspektivisch soll das Gebäude über eine eigene Fernwärmestation an das Fernwärmenetz der SWL angeschlossen werden. Sollte der Anschluss durch zu hohe Erschließungskosten unwirtschaftlich werden, wird die Erneuerung der vorhandenen Heizzentrale angestrebt. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 7 Weitere erneuerbare Energien: Anwendung Solarthermie Photovoltaik • ungeeignet geeignet gewählt • Bemerkung/Begründung * * Wärmeerzeugung und -verteilung: Im Bestandsgebäude sind nur lokale Eingriffe im Leitungsnetz geplant, z.B. wenn es erforderlich wird, Heizkörper infolge Umbauarbeiten an der Fassade zu wechseln oder umzusetzen. Der Neubau wird über einen Reserveabgang an der vorhandenen Fernwärmestation an die Wärmeerzeugung angebunden. Die Heizleitungen erhalten eine Wärmedämmung nach EnEV. Das gesamte Gebäude wird mit Fußbodenheizung ausgestattet. • Warmwassererzeugung Klassenzimmer und WC-Räume, ausgenommen behindertengerechtes WC, erhalten nur Kaltwasser. Alle anderen dezentralen Verbraucher werden mit Kleindurchlauferhitzern bzw. Warmwasser-Kleinspeichern ausgestattet • Lufttechnische Anlagen: Innenliegende Sanitärräume erhalten eine mechanische Lüftungsanlage. Raumlufttechnische Anlagen sind außerdem für die Ausgabeküche vorgesehen. • Wasser/Abwasser: Die Wasserversorgung der Schulgebäude wird aus dem öffentlichen Trinkwassersystem der KWL über einen bestehenden Anschluss angebunden. Die komplette Trinkwasserinstallation im Anbau wird erneuert. Abwasser und Regenwasser aus den Dächern sowie die Hofentwässerung werden über ein Trennsystem im öffentlichen Mischwasserkanal zusammengeführt. In den Sanitäranlagen kommen Selbstschlussarmaturen für Waschtische und Duschen zum Einsatz. • Stark- und Schwachstrom: Im Hausanschlussraum des Schulgebäudes ist der Elektrohausanschluss der Liegenschaft vorhanden. Über diesen werden der Neubau und das Bestandsgebäude versorgt. Folgende Anlagen werden installiert: Niederspannungsanlage Sicherheitsbeleuchtungsanlage Blitzschutzanlagen Telekommunikationsanlage Hausalarmanlage Einbruchmeldeanlage 3.6 Barrierefreies Bauen Der Neubau wird barrierefrei ausgebildet, die Bestandsgebäude werden barrierefrei über die gemeinsame Erschließung und einen behindertengerechten Aufzug angeschlossen. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung der Ausgestaltung des Gebäudes ist im Rahmen des Budgets vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt nur im Rahmen des Budgets und hat keine finanziellen oder bautechnischen Auswirkungen. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 8 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in € brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 30.04.2015 Bestands bau Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten * Summe* Summe KG 200-700, ohne 600 Summe KG 300-700, ohne 600 5 Neubau 10.000,00 335.257,95 168.503,87 84.877,75 15.616,61 88.158,77 702.414,39 686.798,34 676.798,34 Gesamt 25.000,00 3.699.420,48 608.820,76 125.428,49 172.352,83 754.188,68 5.385.211,24 6.087.626,19 5.212.858,41 5.899.656,75 5.187.858,41 5.864.656,75 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Angaben in Euro brutto Förderprogramm Richtlinie Eingliederungshilfe Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in EUR Förderfähige Kosten in EUR Fördermittel in EUR Eigenanteil Träger/ Kommune in EUR Mitteleinordnung der SAB 80 5.899.656,75 5.864.656,75 4.691.725,40 1.207.931,35 23.01.2015 Die Förderung durch die Sächsische Aufbaubank erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Förderfähig sind Baukosten der Kostengruppen 300 bis 700 (ohne 600) bis zu 28.000 EUR pro Platz für Neubauten und bis zu 21.000 EUR pro Platz für Sanierungen. Die Kosten der Kostengruppe 200 sind durch den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe zu tragen. Die Ausstattungsplanung erfolgt in einem separaten Verfahren, da die Ausstattung ebenfalls förderfähig gemäß Richtlinie Eingliederungshilfe ist. Mehrkosten werden dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe zugerechnet. 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung Der Anteil der Kommune beträgt jeweils 293.232,84 EUR in den Jahren 2015 und 2016. Der kommunale Zuschuss wird rein investiv verwendet. Der Eigenanteil des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe beträgt 2015 und 2016 jeweils 310.732,84 EUR (Trägeranteil in Höhe von 10%plus Kosten der Kostengruppe 200). Beide Anteile sind im PSP-Element 7.0001.409.700 veranschlagt Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 9 Jahr Trägeranteil (SEB) Kommunalanteil 7 2015 310.732,84 EUR 293.232,84 EUR 2016 310.732,84 EUR 293.232,84 EUR Gesamt 621.465,68 EUR 586.465,68 EUR Effektivität und Wirtschaftlichkeit 7.1 Folgekosten Die Folgekosten sind Bestandteil der Leistungsvereinbarung mit den Kostenträgern der Leistungsangebote. Durch die Baumaßnahme wird eine Senkung der Betriebskosten sowie der Instandhaltungskosten für das Angebot der Ganztagsbetreuung erwartet. Die Planung erfolgte unter dem Aspekt 7.2 Aufwandsvergleiche Die Planung der Maßnahme erfolgte kostenbewusst und unter Berücksichtigung des minimal notwendigen Aufwandes. 7.3 Arbeitsmarktpolitische Auswirkung Keine 8 Fristenplan Baubeginn Fertigstellung 9 09/2015 08/2016 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wird im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wurde für das Leistungsbild Objektplanung erreicht Für das Leistungsbild Objektplanung wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 VOF –Verfahren läuft Freianlagen nach § 38 Seelemann Landschaftsarchitekten Tragwerksplanung nach § 49 MLW Ingenieure Leipzig GbR Technische Ausrüstung nach § 53 GW Plan Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 10 Anlage 3 gemäß DA OBM 41/2012 Formular zur Darstellung und Ermittlung der Folgekosten Baumaßnahme: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe KG DIN 18960 Maßnahmen 100 210 300 311 Kapitalkosten Personalkosten Betriebskosten Wasser, Ab- und Niederschlagswasser Wärmeenergieträger Fernwärme Gas Heizöl Strom Unterhaltung – Bau etc. Unterhaltung - Techn. Anl. Abgaben, Beiträge Kalkulatorische Kosten Folgekosten 312 3121 3122 3123 314 340 350 370 Summe 100- 300 Angaben durch Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Bisherige Kosten brutto in EUR/a Zukünftige Folgekosten in EUR/a 0 18.000 99.500 22.500 32.000 8.000 30.000 7.000 0 0 117.500 Neubau, deshalb keine Vergleichskosten bisher Die Kostenkalkulation erfolgt anhand der jeweiligen Bestandteile der mit dem Kostenträger vereinbarten Leistungsentgelte