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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1032947.pdf
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Erstellt
13.04.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.18, 16:54

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Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01277 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung Vorberatung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff "Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" Beteiligung der Stadt Leipzig am Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit/Bestätigung der überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in 2016 - EILBEDÜRFTIG Beschluss: 1.) Im Rahmen der Umsetzung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors sowie zur Unterstützung des Teilhabeprozesses von arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Familienbedarfsgemeinschaften beteiligt sich die Stadt Leipzig am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“. Vorbehaltlich der Bewilligung durch das Jobcenter werden beginnend mit dem Jahr 2016 bis zu 150 Stellen mit einer vorläufigen Laufzeit bis 31.12.2018 beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) eingerichtet. Die zur städtischen Kofinanzierung der Lohnkosten für die oben genannten 150 Stellen erforderlichen Mittel sowie die Mittel zur Finanzierung der Sachkosten, der begleitenden Coachingangebote sowie der erforderlichen Anleiterstrukturen belaufen sich im Programmzeitraum auf insgesamt 4.838.022 EUR, davon fallen: • bis zu 1.401.140 EUR im Jahr 2016, • bis zu 1.718.441 EUR im Jahr 2017, • bis zu 1.718.441 EUR im Jahr 2018 an. Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.401.140 EUR werden für das Jahr 2016 im PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 109860000 „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ im Ergebnishaushalt. Die Aufwendungen für 2017 i. H. v. 1.718.441 EUR und 2018 i. H. v. 1.718.441 EUR werden eckwerterhöhend planmäßig im PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarktund Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt. 2.) Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ die Einrichtung von 250 Stellen bei Dritten (freie Träger, Vereine, etc.) mit einem Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu 50,- EUR pro Monat und Teilnehmer/-in. Für die voraussichtliche Programmlaufzeit 2016 bis 2018 werden hierfür Mittel in Höhe von insgesamt 450.000 EUR bereit gestellt, die sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt verteilen: • 2016: 150.000 EUR • 2017: 150.000 EUR • 2018: 150.000 EUR Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 150.000 EUR werden für das Jahr 2016 im PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 109860000 „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ im Ergebnishaushalt. Die Aufwendungen für 2017 i. H. v. 150.000 EUR und 2018 i. H. v. 150.000 EUR werden eckwerterhöhend planmäßig im PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarktund Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt. Die Bewilligung der Sachkosten erfolgt gemäß der Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung der Stadt Leipzig in ihrer jeweils gültigen Fassung. 3.) Vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch das Jobcenter Leipzig kofinanziert die Stadt Leipzig die Realisierung gemäß § 16 e SGB II geförderter Arbeitsverhältnissen durch einen Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss beträgt 50 Prozent des nicht vom Jobcenter geförderten Anteils des Arbeitgebers am zu zahlenden Arbeitsentgelt, jedoch maximal 199,00 EUR/Arbeitnehmer/-in /Monat. Die zur Kofinanzierung dieser Arbeitsverhältnisse anfallenden Kosten in Höhe von jährlich 191.040 EUR werden in den Jahren 2015/2016 sowie 2017 ff. aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.571002.01/ Arbeitsmarktund Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) zur Verfügung gestellt und fortgeschrieben. Damit wird der Ratsbeschluss RBV-1272/12 vom 20.06.2012 geändert. 4.) Alle oben genannten städtischen Zuwendungen für 2017 ff. stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2015 191.040,00 1.100.571002.01 2016 2016 2016 2016 2016 2016 1.401.140,00 150.000,00 191.040,00 1.100.571002.02 1.100.571002.01 1.100.571002.01 2017 2017 2017 2017 2017 2017 1.718.441,00 150.000,00 191.040,00 1.100.571002.02 1.100.571002.01 1.100.571002.01 2018 2018 2018 2018 2018 2018 1.718.441,00 150.000,00 191.040,00 1.100.571002.02 1.100.571002.01 1.100.571002.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) xnein Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat wo veranschlagt wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: xnein ja, Sachverhalt: siehe Anlage „Begründung VI DS 1277“ Anlagen: Abschlussbericht des Jobcenters Leipzig zum Bundesprogramm "Bürgerarbeit" BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 19.11 "Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" Beteiligung der Stadt Leipzig an den Bundesprogrammen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit/Bestätigung der überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in 2016 -EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01277 Beschluss: 1.) Im Rahmen der Umsetzung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors sowie zur Unterstützung des Teilhabeprozesses von arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Familienbedarfsgemeinschaften beteiligt sich die Stadt Leipzig am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“. Vorbehaltlich der Bewilligung durch das Jobcenter werden beginnend mit dem Jahr 2016 bis zu 150 Stellen mit einer vorläufigen Laufzeit bis 31.12.2018 beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) eingerichtet. Die zur städtischen Kofinanzierung der Lohnkosten für die oben genannten 150 Stellen erforderlichen Mittel sowie die Mittel zur Finanzierung der Sachkosten, der begleitenden Coachingangebote sowie der erforderlichen Anleiterstrukturen belaufen sich im Programmzeitraum auf insgesamt 4.838.022 EUR, davon fallen: bis zu 1.401.140 EUR im Jahr 2016, bis zu 1.718.441 EUR im Jahr 2017, bis zu 1.718.441 EUR im Jahr 2018 an. ・ ・ ・ Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.401.140 EUR werden für das Jahr 2016 im PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 109860000 „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ im Ergebnishaushalt. Die Aufwendungen für 2017 i. H. v. 1.718.441 EUR und 2018 i. H. v. 1.718.441 EUR werden eckwerterhöhend planmäßig im PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt. 2.) Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ die Einrichtung von 250 Stellen bei Dritten (freie Träger, Vereine, etc.) mit einem Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu 50,- EUR pro Monat und Teilnehmer/-in. Seite: 1/2 Für die voraussichtliche Programmlaufzeit 2016 bis 2018 werden hierfür Mittel in Höhe von insgesamt 450.000 EUR bereit gestellt, die sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt verteilen: 2016: 150.000 EUR 2017: 150.000 EUR 2018: 150.000 EUR ・ ・ ・ Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 150.000 EUR werden für das Jahr 2016 im PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 109860000 „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ im Ergebnishaushalt. Die Aufwendungen für 2017 i. H. v. 150.000 EUR und 2018 i. H. v. 150.000 EUR werden eckwerterhöhend planmäßig im PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt. Die Bewilligung der Sachkosten erfolgt gemäß der Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung der Stadt Leipzig in ihrer jeweils gültigen Fassung. 3.) Vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch das Jobcenter Leipzig kofinanziert die Stadt Leipzig die Realisierung gemäß § 16 e SGB II geförderter Arbeitsverhältnissen durch einen Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss beträgt 50 Prozent des nicht vom Jobcenter geförderten Anteils des Arbeitgebers am zu zahlenden Arbeitsentgelt, jedoch maximal 199,00 EUR/Arbeitnehmer/-in /Monat. Die zur Kofinanzierung dieser Arbeitsverhältnisse anfallenden Kosten in Höhe von jährlich 191.040 EUR werden in den Jahren 2015/2016 sowie 2017 ff. aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.571002.01/ Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) zur Verfügung gestellt und fortgeschrieben. Damit wird der Ratsbeschluss RBV-1272/12 vom 20.06.2012 geändert. 4.) Alle oben genannten städtischen Zuwendungen für 2017 ff. stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung Leipzig, den 17. September 2015 Seite: 2/2 Begründung der Eilbedürftigkeit der Vorlage VI-DS-01277 Das Jobcenter Leipzig hat am 12.08.2015 den Zuschlag für die beantragten 400 Stellen erhalten, die im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ in Leipzig realisiert werden sollen. Hiervon sollen bis zu 150 Stellen in kommunaler Trägerschaft durch den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) umgesetzt werden. Das Jobcenter muss innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag stellen, welcher die 400 Stellen hinsichtlich der konkreten Arbeitgeber, Arbeitsinhalte, Laufzeit, Finanzierung, etc. konkret untersetzt. Um hierfür schnellstmöglich die kommunale Beteiligung, in der vorgeschlagenen Art und Weise verbindlich bestätigen zu können, ist ein Beschluss der Drucksache Nr.: 01277 in der Ratsversammlung am 16.09.2015 zwingend erforderlich. Inhaltsverzeichnis 1. Öffentlich geförderte Beschäftigung in Leipzig................................................................................................1 2. Zusammenfassung - Abschlussbericht „Bundesprogramm Kommunal-Kombi“............................................2 2.1 Stellenkontingent und Verteilung in Leipzig..............................................................................................2 2.2 Tätigkeitsbereiche....................................................................................................................................2 2.3 Projektfinanzierung durch EU/Bund/Land/Kommune und private Mittel..................................................3 2.4 Fazit..........................................................................................................................................................4 3. Zusammenfassung - „Modellprojekt Bürgerarbeit“.........................................................................................4 3.1 Stellenkontingente / Teilnehmerzahlen.....................................................................................................4 3.2 Tätigkeitsbereiche....................................................................................................................................5 3.3 Projektfinanzierung durch Bund/Kommune und private Mittel.................................................................5 3.4 Fazit .........................................................................................................................................................6 4. „Chancen eröffnen – Soziale Teilhabe sichern“...............................................................................................6 5. „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Säule 3).................................................................................................7 5.1 Allgemein .................................................................................................................................................7 5.2 Geplante Umsetzung in Leipzig...............................................................................................................8 5.3 Umsetzung in Kommunaler Trägerschaft.................................................................................................8 5.3.1 Tätigkeitsbereiche............................................................................................................................9 5.3.2 Zusätzliche flankierende Leistungen .............................................................................................10 5.3.3 Finanzierung...................................................................................................................................11 5.4 Sachkostenförderung bei Dritten ...........................................................................................................11 6. ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (Säule 2) - Information.......12 6.1 Allgemein ...............................................................................................................................................12 6.2 Umsetzung in Leipzig.............................................................................................................................13 7. Finanzieller Mehrbedarf.................................................................................................................................13 7.1 Prognostizierte Minderausgaben KdU....................................................................................................14 7.2 Alternative - FAV.....................................................................................................................................14 8. Anpassung der kommunalen FAV-Förderung aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns.............................16 1. Öffentlich geförderte Beschäftigung in Leipzig Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Leipziger Arbeitsmarkt konnte die Anzahl der langzeitarbeitslosen Menschen in den Jahren 2009 bis 2015 von 14.899 (2009) auf 9.076 Personen reduziert werden. Das entspricht einer Verringerung um rund 39 Prozent. Nicht zuletzt waren Programme wie „Kommunal-Kombi“ und Bürgerarbeit hierbei wichtige Instrumente, um vor allem die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer/-innen zu erhalten und (wieder-)herzustellen. Gleichzeitig reduzierte sich jedoch der Eingliederungstitel des Jobcenters Leipzig in diesem Zeitraum überproportional um rund 50 Prozent, d. h. von 90,6 Mio. EUR (2009) auf 45,1 Mio. EUR, gegenüber 2010 mit 100,9 Mio. EUR sogar um über 55 Prozent. In der Konsequenz dieser kontinuierlichen Kürzung standen für die Zielgruppe, insbesondere im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung, stets deutlich weniger Maßnahmeplätze zur Verfügung. Diese drastische Entwicklung widerspricht damit der deutlich geringeren Senkung der Anzahl langzeitarbeitsloser Leistungsbezieher. Um diesem Trend entgegenzuwirken beteiligt sich das Jobcenter Leipzig an den aktuellen Bundesprogrammen „Soziale Teilhabe“ und „ESFBundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“. Abb. 1: 1 2. Zusammenfassung - Abschlussbericht „Bundesprogramm Kommunal-Kombi“ Mit dem "Bundesprogramm Kommunal-Kombi" sollten in strukturschwachen Regionen Deutschlands mit besonders hoher Arbeitslosigkeit durch öffentlich geförderte Beschäftigung Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze mit einer Laufzeit von drei Jahren wurden vorrangig in Kommunen, Kreisen, kreisfreien Städten oder bei anderen Arbeitgebern mit Zustimmung der Kommune zwischen 01.01.2008 und 31.12.2012 eingerichtet. Das Bundesprogramm basierte auf folgende Zie len: • Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze (Langzeit-)Arbeitslosigkeit, • Verbesserung der kommunalen Dienste und Strukturen, • Überwindung der Abhängigkeit von SGB II - Leistungen bei den geförderten Beschäftigten, • Soziale Stabilisierung; • Wiederherstellung, Erhalt und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. in Regionen mit hoher und verfestigter Bundesweit wurden 15.825 Stellen in 8.265 Projekten von 2.868 Trägern geschaffen, davon fast 98 Prozent in den neuen Bundesländern. Die meisten Stellen entstanden in Sachsen (5.322), dicht gefolgt von Brandenburg (4.306). 1 Die Stadt Leipzig beteiligte sich am Bundesprogramm Kommunal-Kombi und beschloss in den Ratsversammlungen am 16.04.2008 und 18.06.2008 (RBIV–1168/08 bzw. RB-1231/08) die Einrichtung von insgesamt 1.333 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, davon: • 667 Stellen bei nicht kommunalen Arbeitgebern (Vereine, Verbände) und • 666 Stellen beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) 2.1 Stellenkontingent und Verteilung in Leipzig An der Umsetzung des Bundesprogramms in Leipzig haben sich insgesamt 173 Träger mit 485 Maßnahmen/Projekten beteiligt. Es wurden insgesamt 1.443 Stellen beantragt und 1.099 bewilligt, davon 666 Stellen beim KEE. Insgesamt lag die durchschnittliche Stellenbesetzung bei 92 Prozent. 2.2 Tätigkeitsbereiche Bundesweit wurde der Großteil der Stellen (43 %) im sozialen Bereich, wie bspw.: • Seniorenarbeit, • Altenpflege oder Behindertenbetreuung, • Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, • Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet. In der Stadt Leipzig zeichnet sich ein ähnliches Bild ab (siehe Abbildung 2). 1 Quelle: Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms "Kommunale-Kombi" www.isg-institut.de 2 Abb. 2: Teilnehmerplätze Kommunal-Kombi beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf und bei Dritten nach Tätigkeitsbereichen 11 Tätigkeiten in sonstigen Bereichen Tätigkeiten für sonstige Einrichtungen, Vereinen oder Initiativen 192 19 0 14 Tätigkeiten in sonstigen Verw altungsbereichen 31 25 30 Tätigkeiten im Verkehrsw esen Tätigkeiten in den Bereichen Kultur und Tourismus 77 4 81 75 Tätigkeiten in anderen sozialen Einrichtungen Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit (außerhalb von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) 44 0 50 Tätigkeiten im Sportbereich Tätigkeiten in der Seniorenarbeit, Altenpflege, Behindertenbetreuung 90 43 28 56 Tätigkeiten in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen 65 13 Tätigkeiten im Bereich Landschaftspflege und Umw elt 0 20 151 40 60 80 100 120 140 Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf 160 180 200 Dritte Quelle: Stadt Leipzig, Referat für Beschäftigungspolitik 2.3 Projektfinanzierung durch EU/Bund/Land/Kommune und private Mittel Die unmittelbaren Gesamtkosten des Programms lagen bei rund 632 Mio. EUR. Den größten Anteil leistete dabei mit 239 Mio. EUR der Bund. Auf die Europäische Union und die Kommunen entfielen jeweils mehr als 125 Mio. EUR. Die Länder leisteten einen Beitrag von etwas mehr als 100 Mio. EUR. Hinzu kamen Eigenmittel der Beschäftigungsträger von knapp 37 Mio. EUR. 2 Die kommunalen Ausgaben der Stadt Leipzig für 1.099 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Bundesprogramm Kommunal-Kombi beliefen sich in der Gesamtlaufzeit auf insgesamt ca. 13.495.895 EUR 3. Davon entfielen 12.552.182 EUR auf Personalkosten und 943.712 EUR auf Sachkosten. Hinzu kommen die Eigenmittel der freien Träger in Höhe von insgesamt ca.1,976 Mio. EUR (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Verteilung der Projektkosten des Bundesprogramms Kommunal-Kombi in Leipzig Per sonalkostenanteil Per sonalkostenanteil Bund Land 2 3 Gesamtkosten Stadt Leipzig Eigenmittel 2008 693.055 € 229.753 € 350.513 € 16.717 € 2009 6.863.216 € 2.304.131 € 3.638.551 € 312.401 € 2010 9.346.787 € 2.977.066 € 4.595.911 € 683.789 € 2011 8.226.073 € 2.601.279 € 4.135.653 € 637.010 € 2012 2.085.771 € 543.958 € 775.267 € 326.906 € Summe 27.214.903 € 8.656.187 € 13.495.896 € 1.976.822 € Quelle: Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms "Kommunale-Kombi" www.isg-institut.de Lohnkostenverteilung von 1.200 €/Monat/AN Ü 50: Bund: 800 €, Land: 220 €, Stadt: 135 €, Eigenmittel: 45 € Lohnkostenverteilung von 1.200 €/Monat/AN U 50: Bund: 700 €, Land: 270 €, Stadt: 135 €, Eigenmittel: 95 € 3 2.4 Fazit Zusammenfassend wurde bei den Teilnehmer/-innen gemäß der Intention des Programmes, die Beschäftigungsfähigkeit während dieser wirtschaftlich angespannten Zeit durchgängig ausgebaut und/oder umfänglich erhalten. Abbildung 4 verdeutlich überdies, dass die Anzahl der Langzeitarbeitslosen während der Programmlaufzeit deutlich reduziert werden konnte. Eine Auswertung im Hinblick der Integration von Kommunal-Kombi-Teilnehmer/-innen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, konnte vom Jobcenter Leipzig nicht erhoben werden. Weitere Ausführungen zur programmbegleitenden und abschließenden Evaluation Bundesprogramms Kommunal-Kombi wurden unter www.isg-institut.de veröffentlicht. 3. des Zusammenfassung - „Modellprojekt Bürgerarbeit“ Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startete am 15. Juli 2010 das Modellprojekt "Bürgerarbeit“ mit der Beteiligung von 197 Jobcentern. M it der Durchführung des Modellprojektes wurde ein mehrstufiges Verfahren geschaffen, um arbeitslose erwerbsfähige Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Programm setzte sich aus zwei Phasen zusammen. Die erste Phase, die Aktivierungsphase, bestand aus einer intensivierten Betreuung und Förderung, wie bspw. Beratung, Vermittlungsaktivitäten sowie Qualifizierung und Weiterbildung. Personen, die innerhalb der Aktivierungsphase nicht in Arbeit integriert wurden, konnten an der zweiten Phase, der Beschäftigungsphase teilnehmen. Diese konnte bis zu 36 Monate dauern und umfasste eine öffentlich geförderte, zusätzliche und im öffentlich Interesse liegende Beschäftigung von 20 oder 30 Wochenstunden. Während dieser Phase wurde für die geförderten Personen ein begleitendes Coaching angeboten, um möglichst viele Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung zu erreichen. Insgesamt wurden bundesweit 33.169 Stellen bewilligt. Darunter 3.168 in Sachsen. 3.1 Stellenkontingente / Teilnehmerzahlen Die Stadt Leipzig beteiligte sich gemäß Ratsbeschluss RBV-4370/10 vom 16.06.2010 an der Umsetzung des Modellprojektes für zunächst 500 Bürgerarbeitsplätze, davon 200 beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf und weiteren 300 Bürgerarbeitsplätzen bei Dritten. Das Stellenkontingent wurde im weiteren Verlauf auf insgesamt 523 Stellen angehoben (vgl. RBV1057/11 vom 14.12.2011). Über die gesamte Projektlaufzeit 2010 bis 2014 nahmen insgesamt 5.803 Personen an dem Programm teil. In der Aktivierungsphase haben 2.642 Personen eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Beschäftigung aufgenommen. In die Beschäftigungsphase wurden auf 515 Bürgerarbeitsstellen insgesamt 842 Personen als sogenannte "Bürgerarbeiter/-innen" integriert. Aus der Beschäftigungsphase heraus haben hiervon 214 Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufgenommen. 4 4 Abschlussbericht des Jobcenters Leipzig zum Bundesprogramm "Bürgerarbeit" 4 3.2 Tätigkeitsbereiche An der Umsetzung in der Beschäftigungsphase beteiligten sich insgesamt 93 freie Träger sowie die Stadt Leipzig (Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf) mit 200 Bürgerarbeitsplätzen. Der überwiegende Anteil der Stellen wurde dabei im sozialen Bereich geschaffen (Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Schulen und Kitas, Seniorenarbeit, Altenpflege und Behindertenbetreuung). Abb. 3: Teilnehmerplätze Bürgerarbeit beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf und bei Dritten nach Tätigkeitsbereichen Tätigkeiten in sonstigen Bereichen 21 6 Tätigkeiten für sonstige Einrichtungen, Vereinen oder Initiativen 2 Tätigkeiten in sonstigen Verw altungsbereichen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kultur und Tourismus 2 7 5 19 Tätigkeiten in anderen sozialen Einrichtungen 69 Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit (außerhalb von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) 79 26 Tätigkeiten im Sportbereich 6 Tätigkeiten in der Seniorenarbeit, Altenpflege, Behindertenbetreuung 6 Tätigkeiten in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen 7 Tätigkeiten im Bereich Landschaftspflege und Umw elt 27 44 57 16 0 0 75 10 20 30 40 50 60 70 80 Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf 90 100 Dritte Quelle: Stadt Leipzig, Referat für Beschäftigungspolitik 3.3 Projektfinanzierung durch Bund/Kommune und private Mittel Die kommunalen Ausgaben der Stadt Leipzig im Modellprojekt Bürgerarbeit beliefen sich in der Gesamtlaufzeit auf insgesamt ca. 1.581.489 EUR. Davon entfielen 751.857 EUR auf Personalkosten und 829.631 EUR auf Sachkosten. Hinzu kommen die Eigenmittel der freien Träger in Höhe von insgesamt ca. 39.677 EUR (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: Verteilung der Projektkosten des Modellprojektes Bürgerarbeit in Leipzig Personalkost enant eil Bund Gesamt kost en St adt Leipzig Eigenmit t el 2011 2.300.353 € 141.593 € 7.955 € 2012 6.159.970 € 529.349 € 13.226 € 2013 6.150.890 € 527.369 € 13.226 € 2014 3.866.760 € 383.178 € 5.270 € 18.477.973 € 1.581.489 € 39.677 € Summe 5 3.4 Fazit Die Ergebnisse der Zwischenberichte5 zu den Wirkungsanalysen der Beschäftigungsphase zeigen, dass der Schwerpunkt vor allem im Abbau von Vermittlungshemmnissen und der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Stabilisierung der Teilnehmenden lag. Dies gelang vor allem unter der Einbeziehung des begleitenden Coachings während der Beschäftigungsphase. Detaillierte Ausführungen und Ergebnisse zum Programmverlauf werden zudem im Abschlussbericht des Jobcenters Leipzig zum Bundesprogramm "Bürgerarbeit" (siehe Anlage 1) dargestellt. 4. „Chancen eröffnen – Soziale Teilhabe sichern“ Langzeitarbeitslose profitieren weniger deutlich von der positiven konjunkturellen Entwicklung. Fast die Hälfte der von Arbeitslosigkeit Betroffenen ist seit mindestens zwei Jahren arbeitslos, rund 20 % sogar schon vier Jahre oder länger. Rund ein Viertel ist älter als 55 Jahre. Bundesweit hat mehr als die Hälfte keinen Berufsabschluss. Zudem haben viele Menschen dieser Zielgruppe gleich mehrere erkennbare Vermittlungshemmnisse. Vor diesem Hintergrund plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter dem Titel „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ folgende fünf Schwerpunkte zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in den kommenden Jahren umzusetzen: • Säule 1 - Bessere Betreuung in Aktivierungszentren Einrichtung von zusätzlichen Aktivierungszentren in den einzelnen Jobcentern, in denen die Leistungsberechtigten gebündelte Unterstützung erhalten, um gezielt soziale, psychische und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse sowie Grundbildungsdefizite abzubauen und/oder fehlende Schul- oder Berufsabschlüsse nachzuholen. Dabei soll überwiegend auf die Erfahrungen aus dem Programm „Perspektive 50plus“ zurückgegriffen werden. • Säule 2 - ESF- Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Gefördert wird die Integration von Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzen und seit mehreren Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber erhalten dabei im Zeitlauf abnehmende Lohnkostenzuschüsse. Kombiniert wird diese Förderung mit einem begleitenden Arbeitnehmer-Coaching und gezielter Beratung der Arbeitgeber. • Säule 3 - Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Gefördert werden zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse für arbeitsmarktferne Menschen, bei denen derzeit keine unmittelbare Chance einer Integration auf den ersten Arbeitsmarkt besteht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Leistungsberechtigten, die gesundheitlich eingeschränkt sind oder zusammen mit Kindern in einer Familienbedarfsgemeinschaft leben. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können dabei bis zu 100 Prozent betragen. 5 Quelle: Quelle; IAW Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. Tübingen und ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik "Evaluation der Modellprojekte "Bürgerarbeit" 6 • Säule 4 - Schnittstellen SGB II zur Gesundheitsförderung Langzeitarbeitslose sind oft gesundheitlich eingeschränkt. Gesundheitsförderung und Prävention sollen deshalb entscheidend dazu beitragen, Beschäftigungsfähigkeit zu fördern und wiederherzustellen. Durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Akteuren (Dt. Rentenversicherung, Krankenkassen und dem Bundesministerium für Gesundheit) sollen die Zugänge zu entsprechenden Gesundheitsund Rehabilitationsleistungen verbessert werden. • Säule 5 - Weiterentwicklung der Förderinstrumente SGB II In einem intensiven Dialog will das BMAS gemeinsam mit den Ländern Veränderungen bei den Förderinstrumenten diskutieren, die zu einem spürbaren, nachhaltigen und langfristigen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit führen. Hierzu gehören u. a. der erleichterte Einsatz von Arbeitsgelegenheiten. Das Jobcenter Leipzig hat sich sowohl an dem Interessenbekundungsverfahren für das „ESFBundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ (Säule 2) als auch für „Soziale Teilhabe“ (Säule 3) beteiligt. Im Ergebnis des ESF- Bundesprogramms sollen in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 233 erwerbsfähige Teilnehmer/-innen in möglichst nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse integriert werden (vgl. Punkt 6 ff.). Im Rahmen von „Soziale Teilhabe“ ist beabsichtigt ca. 400 zusätzliche Stellen im öffentlichen Interesse zu schaffen und den Teilnehmer/-innen ein breit gefasstes Angebot an begleitenden Integrationsleistungen des Jobcenters und der Kommune anzubieten. An beiden Programmen nehmen die Teilnehmer/-innen freiwillig teil. Mit dem Beschluss RBV-1145/12 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat ein Konzept für ein Modellprojekt eines Öffentlich Geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) mit Mindestlohn vorzulegen. Hierfür war die Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zu suchen. Gleichzeitig stand die Realisierung eines solchen Modellprojektes durch die Stadt Leipzig immer unter dem Vorbehalt, dass der Freistaat Sachsen und/oder die Bundesagentur für Arbeit ein solches Vorhaben kofinanzieren (vgl. HHA046/13 bzw. V/A 372/13 und HHA050/14). Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung mit den beiden Teilprogrammen (Säulen 2 und 3) eine finanzielle Förderbasis geschaffen hat, bietet sich nun für die Stadt Leipzig die Möglichkeit den geforderten öffentlichen Beschäftigungssektor zu erweitern. 5. „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Säule 3) 5.1 Allgemein Neben dem ESF- Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat das BMAS das Teilprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Säule 3) aufgelegt. Das Teilprogramm richtet sich an Personen, die sich mindestens vier Jahre im Leistungsbezug befinden und kurz- und mittelfristig keine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. In Bezug auf die Zielgruppe liegen die Schwerpunkte dabei auf Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen und Personen, die mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. 7 Das Programm sieht vor, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 100 %, maximal jedoch 1.320 € (bei 30 Wochenstunden) die Entstehung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Interesse zu befördern. Durch vorbereitende und beschäftigungsbegleitende Maßnahmen, finanziert aus dem dezentralen Eingliederungstitel, sollen die Teilnehmer/-innen aktiviert und sukzessive wieder an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes herangeführt werden. Das Programm, welches voraussichtlich im viertel Quartal 2015 startet, ist für bundesweit 10.000 Teilnehmer/-innen vorgesehen. Die Laufzeit ist derzeit bis 31.12.2018 befristet. 5.2 Geplante Umsetzung in Leipzig In seinem Interessenbekundungsverfahren hatte das Jobcenter Leipzig aufgrund seiner Potentialanalyse 400 Stellen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt. Hiervon sollen nach entsprechender Abfrage der Kapazitäten bei Dritten, 250 Stellen bei freien Trägern und 150 in kommunaler Trägerschaft für 36 Monate realisiert werden. In Vorbereitung der Interessenbekundung erfolgte durch das Jobcenter eine differenzierte Betrachtung der infrage kommenden Personen sowie der für zusätzliche begleitende Aktivitäten zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel. Demnach ist von einem förderfähigen potentiellen Personenkreis von 2.661 Kundinnen und Kunden auszugehen. Gesundheitliche Einschränkungen sind hierbei bei 2.198 Personen gegeben und in 796 Fällen befinden sich minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft. Da das Programm auf Freiwilligkeit setzt, weitere Eingliederungsmaßnahmen bei diesem Kundenkreis zur Anwendung kommen, Erfahrungswerte anderer Programme und Erfahrungen in der täglichen Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden zur Bezifferung der potentiellen Teilnehmer eine Rolle spielten, geht das Jobcenter von einem für das Projekt tatsächlich zur Verfügung stehenden Potential von derzeit 1.060 Langzeitarbeitslosen aus. Das Jobcenter Leipzig hat am 12.08.2015 für die beantragten 400 Stellen den Zuschlag erhalten. Insgesamt hatten bundesweit über 265 Jobcenter an dem Interessenbekundungsverfahren teilgenommen, 105 davon wurden mit ihren Anträgen berücksichtigt. 5.3 Umsetzung in Kommunaler Trägerschaft Analog den Bundesprogrammen „Kommunal-Kombi“ und Bürgerarbeit sowie unter Berücksichtigung des o. g. Ratsbeschlusses beabsichtigt die Stadt Leipzig bis zu 150 Stellen bei ihrem kommunalen Beschäftigungsträger KEE einzurichten. Grundsätzlich sollen diese Stellen mit 30 Wochenstunden realisiert werden. Aufgrund der unter vom Jobcenter durchgeführten Teilnehmerpotentialanalyse wird bei 25 Prozent der benannten Stellen ein stufenweiser Einstieg (15, 20 oder 25 Wochenstunden) ermöglicht. Die Arbeitsinhalte der beschriebenen Stellen werden zudem so gestaltet, dass der Anteil an Teilzeitstellen im Bedarfsfall auf bis zu 50 Prozent erweitert werden kann. Der KEE hat dabei als Beschäftigungsträger der Stadtverwaltung Leipzig das Alleinstellungsmerkmal, dass ihm als Eigenbetrieb die disziplinarische und organisatorische Steuerung der Maßnahmen obliegt. Nur so ist es möglich, dass die Teilnehmer/-innen direkt in den Fachämtern der Stadtverwaltung und somit so arbeitsmarktnah als möglich eingesetzt werden. Zudem haben die Fachämter im Rahmen des gemeinsamen Personalauswahlverfahrens mit dem KEE Einfluss auf ihre künftigen Mitarbeiter/-innen. 8 Zudem bietet der KEE in der Kombination, unter einem Dach sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und begleitendes Coaching anbieten zu können, eine sehr effiziente Möglichkeit, die Teilnehmer direkt und gezielt auf eine ungeförderte Arbeitsaufnahme vorzubereiten. Damit leistet die Stadt für ihre lokalen Unternehmen einen weiteren Beitrag zur Fachkräftesicherung. Ca. 50 % der Kunden im Jobcenter haben die Prognose, dass innerhalb des nächsten Jahres zunächst eine Annäherung an den Arbeitsmarkt realisiert werden kann und eine Aufnahme in den ersten Arbeitsmarkt trotz konjunktureller Belebung nicht möglich ist. Durch den Ausschluss von Menschen die längstens für 24 Monate eine Arbeitsgelegenheit hatten für eine erneute Arbeitsgelegenheit, stehen nur etwa 1.500 Kunden für eine AGH-MAE zur Verfügung. Der Bedarf an anderweitiger Maßnahmen am Arbeitsmarkt zur Heranführung ist dringend geboten, um bisherige Zusatzangebote der Stadt Leipzig aufrechtzuerhalten. 5.3.1 Tätigkeitsbereiche Entsprechend des ermittelten Teilnehmerpotentials sowie unter Berücksichtigung der Kriterien „Öffentliches Interesse“ und „Zusätzlichkeit“ und unter dem Fokus der sozialen Teilhabe sollen 150 Stellen vorwiegend in den Tätigkeitsbereichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Seniorenund Behindertenbetreuung eingerichtet werden. So werden zusätzliche Angebote in Schulbibliotheken, Jugendheimen, Bibliotheken, Behinderteneinrichtungen oder für betreuten Wohngruppen und Sportstätten geschaffen. Zudem kann das Projekt auch dazu genutzt werden, dass ein Anteil der Stellen genutzt wird um die zusätzlichen Angebote für Asylbewerber zu unterstützen (Fahrdienst, Möbelkammer etc.). Angebote befinden sich derzeit in einer ersten Entwicklungsphase. Es handelt sich bei dem Vorhaben um eine infrastrukturelle und integrationspolitische Maßnahme aus Sicht der Stadt Leipzig, um weitere Synergieeffekte bei der Integration von Arbeitslosen zu generieren. Zusätzlich wird durch das Angebot kein neues Aufgabenfeld geschaffen, sondern Aufgaben werden wieder in die Organisationseinheiten analog vorangegangener Förderinstrumente integriert. Die folgenden Beispiele verdeutlichen dabei, wie auch diese zusätzlichen Angebote zu einer Steigerung der Lebensqualität führen und gleichzeitig die Verwaltung entlasten kann: • Zusatzangebots für erwachsene Menschen mit einer chronisch psychischen Erkrankung, die ein tagesstrukturierendes Angebot in einem städtischen Heim erhalten. Durch den gesetzlich vorgegebenen geringen Betreuungsschlüssel von bspw. 1:6 könnten Teilnehmer/-innen bei Eignung bei der Haushaltsführung ebenso unterstützen wie bei der Verrichtung alltäglicher Aufgaben. Dies würde die ohnehin immer sehr angespannte engbemessene Betreuung in den städtischen Einrichtungen entlasten und würde Teilnehmer/-innen, die Interesse an einem sozialen Pflegeberuf haben, die Möglichkeit bieten, sich den Alltag des Berufes anzuschauen um später durch den hohen arbeitsmarktpolitischen Bedarf als Helfer Altenpflege oder ähnliches eine Arbeit aufzunehmen. • „Mehr Zeit für Kinder“ - Immer mehr Kinder wachsen ohne eine Heranführung an Bücher und Spiele abseits von digitalen Medien auf und weisen bereits bei Einschulung erhebliche Defizite im Verständnis der Sprache auf. In den städtischen Bibliotheken könnten Kinder an das Lesen herangeführt werden, in dem die Projektteilnehmer bei der Organisation und Durchführung von kostenlosen Veranstaltungen mithelfen und zum Beispiel auch bei der Hausaufgabenbetreuung unterstützen. Ohne das Projekt Soziale Teilhabe würden auch diese Projekte nicht zu Stande kommen. Dieses Angebot würde insbesondere den jüngsten Leipzigern zu Gute kommen. 9  „Helfer in sozialen Einrichtungen“ z. B. im Sozialamt oder im VKKJ der Stadt Leipzig. Auch hier sind in den ambulanten Angeboten für benachteiligte, vernachlässigte Jugendliche ( z. B. aus Haushalten mit Drogen und Gewalterfahrungen) und Erwachsene sehr knapp bemessene gesetzlich fixierte Personalschlüssel, welche durch den städtischen Haushalt finanziert werden, vorgesehen. Durch den gesetzlich festgeschriebenen Personalbestand entstehen für die Festangestellten kaum Zeiten, in denen eine individuelle zusätzliche auf den Einzelfall ausgerichtete Fürsorge erfolgen kann, damit z. B. die Jugendlichen wieder an den Alltag mit der späteren Integration in den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden können. In diesem Projekt ist es vorstellbar, dass die Teilnehmer im Projekt den Betroffenen ein sinnstiftendes Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Durch die Konzentration der überwiegend sozialen Tätigkeitsbereiche im Teilprogramm „Soziale Teilhabe“ bietet sich der Kommune zudem die Möglichkeit, die geförderten Arbeitsverhältnisse (FAV) im Rahmen der kommunalen Jahresplanung 2016 ff., vorrangig für Beschäftigungen in den Aufgabengebieten Ordnung und Sauberkeit einzuplanen. Dieses Möglichkeit sollte vor dem Hintergrund der angekündigten Maßnahmereduzierung AGH-MAE im Bereich „Ordnung/Sauberkeit“ im kommenden Jahr umgesetzt werden. 5.3.2 Zusätzliche flankierende Leistungen Grundsätzlich werden für alle Programmteilnehmer/-innen Coachingleistungen des Jobcenters angeboten. Darüber hinaus waren gemäß der Programmrichtlinie des BMAS zusätzliche flankierende Leistungen ausdrücklich vorgesehen 6, die über die gesetzlichen sozialintegrativen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II hinaus gehen. In Umsetzung dieser Forderung sollen zur gezielten individuellen Förderung der in kommunaler Trägerschaft beschäftigten Programmteilnehmer/-innen, neben den flankierenden Aktivitäten des Jobcenters Leipzig, die folgenden zusätzlichen Leistungen durch die Kommune bzw. ihren Beschäftigungsträger angeboten werden: 6 • Aufsuchende sozialpädagogische Betreuung – als lebensweltorientierte Unterstützungs- und Hilfestellung zur Verbesserung der Integrationsfähigkeit. Sie erfolgt in den einzelnen Maßnahmen sowie im Bedarfsfall auch am Wohnort. • AktivA – Aktive Bewältigung von Arbeitslosigkeit (Gesundheitsprogramm) – als Angebot zur Verbesserung des körperlichen und psychischen Befindens • Stressfaktor Arbeitslosigkeit – Präventivangebot Stressbewältigung und Linderung stressbedingter Faktoren (Gruppenmaßnahme/ Krankenkasse) • Punktabstinenz – Bewusster Umgang mit Alkohol im Arbeitskontext - Angebot zum verantwortungsvollen und kontrollierten Alkoholkonsum und Förderung der Abstinenz (Gruppenmaßnahme) • Abbau depressiver Befindlichkeiten – Angebot zur Überwindung der persönlichen Inaktivität mit den Zielen Ängste abzubauen, Krisen zu bewältigen sowie das Selbstwertgefühl und soziale Kompetenzen aufzubauen (Gruppenmaßnahme) • Fachärztezentrum – Angebot für den Beschäftigten zur schnellen Versorgung mit Fachärzteterminen im Zusammenhang mit der Stabilisierung des aufgenommenen zur Verbesserung der BMAS-Bekanntmachung „Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vom 29.04.2015 10 • Beschäftigungsverhältnisses (Individualangebot) Jobticket – Angebot für Arbeitnehmer/-innen der Stadt Leipzig bzw. des kommunalen Beschäftigungsträgers zur vergünstigten Inanspruchnahme eines Monatstickets für den ÖPNV mit dem Ziel der Mobilitätssteigerung (Individualangebot) Diese geplanten Leistungen sind nach Erläuterungen des Bundesverwaltungsamtes als eines der Kriterien zu werden, weshalb das Jobcenter Leipzig als eines von 105 aus der bundesweiten Gruppe von 265 Antragstellern, einen Zuschlag erhalten hat. 5.3.3 Finanzierung Neben den kommunalen Integrationsleistungen gemäß § 16 a SGB II sowie den übrigen Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienförderung beabsichtigt die Stadt Leipzig das Teilprogramm „Soziale Teilhabe“ mit insgesamt rund 4,8 Mio. EUR zu fördern. Die oben genannten 150 Stellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden werden gemäß TVöD und entsprechend den vorgesehen Aufgaben in den Entgeltgruppen E2, E2Ü, E3 sowie S2 entlohnt. Da der Bundeszuschuss je Stelle auf maximal 1.320 € (einschließlich AGAnteil) gedeckelt ist, sind zur Kofinanzierung der Lohnkosten bis Ende 2018 insgesamt rund 3,895 Mio. EUR aus dem kommunalen Haushalt bereitzustellen. Zur Realisierung der unter Punkt 5.3.2 genannten Beschäftigungsbegleitenden Angebote des kommunalen Trägers (KEE) sollen insgesamt rund 360.900 EUR für entsprechendes sozialpädagogisches Personal (3 VzÄ) sowie zur Realisierung der erforderlichen Anleiterstrukturen (3 VzÄ bei 150 TN) insgesamt 312.000 EUR zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden teilnehmerbezogene Sachkosten, die ausschließlich zur Sicherstellung des Arbeits- und/oder Gesundheitsschutzes der/des jeweiligen Beschäftigten (max. 35 €/TN/Monat) zwingend erforderlich sind sowie eine monatliche Pauschale für Personalbewirtschaftungskosten des kommunalen Trägers KEE in Höhe von 15 €/Stelle/Monat eingeplant. Tabelle 3: Kostenübersicht – 150 Stellen in Kommunaler Trägerschaft Kostenpositionen bei 150 Stellen 1. Jahr/2016 2. Jahr/2017 3. Jahr/2018 Summe Personalkosten gesamt 3.470.840 € 3.776.141 € 3.776.141 € 11.023.122 € Personalkosten gefördert 2.376.000 € 2.376.000 € 2.376.000 € 7.128.000 € Personalkosten Kommune 1.094.840 € 1.400.141 € 1.400.141 € 3.895.122 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 270.000 € 120.300 € 120.300 € 120.300 € 360.900 € 96.000 € 108.000 € 108.000 € 312.000 € 1.401.140 € 1.718.441 € 1.718.441 € 4.838.022 € Sachkosten KEE (50 €/TN/Monat) Sozialpädagogen (3 VzÄ) Anleiter (3VzÄ) Gesamtkosten Kommune 5.4 Sachkostenförderung bei Dritten „Soziale-Teilhabe“-Stellen werden bei 30 Wochenstunden durch den Bund mit maximal 1.320 € (einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung) je Teilnehmer/-in gefördert. Darüber hinaus gehende Personal- und/oder Sachkosten, bspw. aufgrund tariflicher Bindung, hat der Arbeitgeber (Dritte und KEE) als Eigenleistung selbst zu erbringen.Auch die erforderlichen Anleiterstrukturen 11 werden im Rahmen dieses Programms nicht finanziert und sind als Eigenleistung zu erbringen. Dementsprechend hatte eine Bedarfsabfrage des Jobcenters bei potentiellen Arbeitgebern (Vereinen, etc.) ergeben, dass 250 Stellen bei Dritten realisiert werden können. In der Konsequenz ist zur Umsetzung des Programms mit der avisierten Stellenanzahl von 400, die angezeigte Stellenaufteilung zwischen Dritten und KEE vorgesehen. Die Stadt Leipzig hat sich entschieden, analog zu bisherigen Beschäftigungsprogrammen wie bspw. dem “Modellprojekt Bürgerarbeit”, die Einrichtung von Stellen im Rahmen von “Soziale Teilhabe” mit monatlich bis zu 50,- EUR zu unterstützen. Die Bewirtschaftung dieses Zuschusses erfolgt gemäß der Fachförderrichtline der Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung. Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen dieser Förderung sind Sachausgaben, die teilnehmerbezogen und unmittelbar in Zusammenhang mit der einzurichtenden Stelle stehen (z. B. Raum- und Kommunikationskosten, Anschaffungskosten für Arbeitsplatzausstattung und Berufsgenossenschaft). Für die Laufzeit des Programms bis 31.12.2018 beträgt der maximal anfallende Sachkostenzuschuss für 250 Teilhabestellen 450.000 EUR. Da bisher das Stellenkontingent für freie Träger noch nicht vollständig beantragt bzw. bewilligt wurde, kann die Verteilung der Sachkosten nach Jahresscheiben nur geschätzt werden. Bei der Schätzung wird davon ausgegangen, dass jeder Arbeitsplatz mit der maximalen Summe von 50,- pro Monat unterstützt wird. Tabelle 4: Schätzung der Verteilung der Sachkostenzuschüsse nach Jahren bei Dritten Jahr Stellenanzahl Laufzeit in Monaten Summe 2016 250 12 150.000 € 2017 250 12 150.000 € 2018 250 12 150.000 € Gesamtkosten Kommune 6. 450.000 € ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (Säule 2) - Information 6.1 Allgemein Mit dem ESF- Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Programm aufgelegt, welches die Jobcenter bei der Integration oben genannter Zielgruppe in den Arbeitsmarkt unterstützen soll. Mit Hilfe von Betriebsakquisiteuren sollen gezielt potentielle Arbeitgeber angesprochen, informiert und für eine Teilnahme am Programm gewonnen werden. Lohnkostenzuschüsse sollen sowohl die im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern zu erwartende geringere Leistungsfähigkeit ausgleichen als auch finanzielle Anreize für Arbeitgeber schaffen. Ein begleitendes, intensives und individuelles Coaching, Qualifizierungsmaßnahmen und Mobilitätshilfen sollen den Teilnehmern die Rückkehr in das Berufsleben erleichtern. Das Programm richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ◦ seit mind. 2 Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind, 12 ◦ das 35. Lebensjahr vollendet haben, ◦ über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und ◦ voraussichtlich nicht auf andere Art und Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Ergänzend dazu ermöglicht das Programm eine Intensivförderung für Personen, die zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen in den letzten 5 Jahren arbeitslos waren und mindestens ein weiteres in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis aufweisen. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Das Programm wird mit insgesamt rund 885 Mio. EUR aus Mitteln des ESF (470 Mio. EUR) und dem SGB-II-Eingliederungstitel (415 Mio. EUR) bis voraussichtlich 2019 finanziert. Gefördert werden bis zu 33.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 7 6.2 Umsetzung in Leipzig Das Jobcenter Leipzig hat die Unterstützung für insgesamt 233 leistungsberechtigte Teilnehmer/-innen durch das BMAS bestätigt bekommen. erwerbsfähige Im Vorfeld der Antragstellung wurde ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. In der ersten Stufe wurde anhand einer differenzierten Betrachtung der infrage kommenden Personen sowie einer Marktanalyse für Beschäftigungsmöglichkeiten ein Teilnehmerpotential von 1.870 Kundinnen und Kunden für die Normalförderung und 845 Kundinnen und Kunden für die Intensivförderung ermittelt. In der zweiten Stufe konnten entsprechend der Kriterien des Bundesprogramms 159 Personen in der Normalförderung sowie weitere 74 Personen im Rahmen der Intensivförderung für eine Teilnahme gewonnen werden. Entsprechend der regionalen Bedarfe des Arbeitsmarktes liegen Beschäftigungspotentiale vor allem in den Bereichen der Zulieferindustrie für die Automobilbranche, Lager und Logistik auf Helferniveau sowie Arbeitnehmerüberlassungen. 7. Finanzieller Mehrbedarf Voraussetzung für das beschriebene kommunale Engagement ist die Bereitstellung der Mittel von insgesamt rund 5,288 Mio. EUR für den Zeitraum 2016 bis 2019. Wie die Erfahrungen der bisher umgesetzten beschäftigungspolitischen Bundesprogramme gezeigt haben, ist dieser Mitteleinsatz sinnvoll, um langzeitarbeitslosen Menschen ein öffentlich gefördertes Beschäftigungsangebot zu ermöglichen, sodass Vermittlungshemmnisse abgebaut werden, die Beschäftigungsfähigkeit erhöht wird und eine soziale Stabilisierung die Teilnehmenden erfolgen kann. Leipzig ist eine ständig wachsende Stadt die in den nächsten Jahren die Zielmarke von 600.000 Einwohnern anstrebt. Mit einer kommunalen Beteiligung an dem Programm „Soziale Teilhabe“, in der vorgeschlagenen Größenordnung werden über 7 Mio. € Fördergelder für zusätzliche Personalkosten (vgl. Tabelle 3) für die Stadtverwaltung eingeworben. Hierdurch bieten sich für die Stadtverwaltung Leipzig eine Vielzahl von Möglichkeiten, die hohe Lebensqualität in einer ständig wachsenden Stadt Leipzig auch künftig zu sichern und auszubauen. Zudem ist derzeit davon auszugehen, dass bis Ende 2018 keine weiteren Programme zur Förderung von Beschäftigungsverhältnissen für langzeitarbeitslose Menschen initiiert werden. Die 7 Quelle: „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit des BMAS vom 05.11.2014 13 angesprochenen zusätzlichen Leistungen könnten damit entweder nicht erbracht werden oder könnten nur durch zusätzliches Personal realisiert werden. Die unter Punkt 5.3.3 und 5.4 beschriebenen finanziellen Mittel können nicht aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik zur Verfügung gestellt werden. Gemäß Ratsbeschluss zum HH-Antrag A0037/15/16 in Verbindung mit den Beschlüssen HHA046/13 bzw. V/A 372/13 und HHA050/14 werden die erforderlichen Mittel dem Budget des Referates für Beschäftigungspolitik ab dem Jahr 2016 Eckwert erhöhend zur Verfügung gestellt. Tabelle 5: Übersicht finanzieller Bedarf Soziale Teilhabe Jahr 7.1 Soziale Teilhabe (Säule 3) 2016 1.551.140 € 2017 1.868.441 € 2018 1.868.441 € Gesamt 5.288.022 € Prognostizierte Minderausgaben KdU Durch die Realisierung der beschriebenen Programme ließen sich schätzungsweise KdUMinderausgaben in Höhe von maximal 932.000 €/Jahr prognostizieren. Dieser Wert beruht auf der positiven Annahme, dass die 150 Teilnehmer/-innen des Programms „Soziale Teilhabe“ in kommunaler Trägerschaft als auch die 233 Frauen und Männer des „ESF- Bundesprogramms“ (Säule 2) durch die Integration in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis, den SGB IILeistungsbezug ihrer Bedarfsgemeinschaft beenden können. Die genannten KdU-Minderausgaben beruhen auf einem durchschnittlichen Monatswert in Höhe von 309 €/Bedarfsgemeinschaft, abzüglich der Bundesbeteiligung an den KdU-Kosten in Höhe von 34,4 Prozent.8 Unter Berücksichtigung der o. g. Annahme würden sich die jährlichen Kosten für das Programm „Soziale Teilhabe“ wie in Tabelle 6 dargestellt entwickeln: Tabelle 6: Kommunale Kosten „Soziale Teilhabe (150 Stellen Stadt/KEE) unter Abzug möglicher KdU-Minderausgaben 2016 2017 2018 1.551.140 € 1.868.441 € 1.868.441 € KdU-Minderausgaben 932.000 € 932.000 € 932.000 € Kommunale Kosten 619.140 € 936.441 € 936.441 € Soziale Teilhabe 7.2 Alternative - FAV Aktuell sind gemäß Ratsbeschluss RBV-1722/13 vom 10.07.2013 1,3 Mio. € im Haushalt des Referates für Beschäftigungspolitik/KEE zur Realisierung von bis zu 160 geförderten Arbeitsverhältnissen (FAV) für 2016 ff. eingeplant. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) werden durch die Stadt nicht kofinanziert. Eine Umlenkung der für FAV eingeplanten Mittel zur Gunsten des neuen Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ ist nach eingehender Prüfung aus folgenden Gründen abzulehnen: 8 (233 TN+150 TN) * 309€ *12 Monate -34,4 % 14 • Im Gegensatz zu „Soziale Teilhabe“ unterliegen die FAV- Stellen nicht dem Erfordernis der „Zusätzlichkeit“. Aufgaben, welche derzeit im Rahmen von FAV erledigt werden, können daher nicht durch „Soziale Teilhabe-Stellen“ kompensiert werden. Dieses betrifft insbesondere Tätigkeiten in den Bereichen Ordnung/Sauberkeit und Sport. • Ebenso können die FAV- Mitarbeiter/-innen kurzfristig für havariebedingte Aufgaben wie Deichbegehung oder Winterdienst, etc. eingesetzt werden. Im Fall von „Soziale Teilhabe“ ist dieses nur nach Abstimmung mit dem Fördermittelgeber im Katastrophenfall möglich. • Auch bei positiver Entwicklung am Arbeitsmarkt, konnte die Anzahl der Langzeitarbeitslosen seit dem Auslaufen des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ sowie mit dem Ende von „Bürgerarbeit“ nur noch auf geringen Niveau reduziert werden (vgl. Abb.4). Zudem wurde die Anzahl an öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen im Laufe der Jahre bundesweit kontinuierlich reduziert (vgl. Abb. 1). Es bedarf einer erhöhten Anzahl an geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen. • Beide Programme (FAV und „Soziale Teilhabe“) sind für unterschiedlich Zielgruppen ausgelegt. So ist für Personen, die potentiell für eine FAV geeignet sind, kein Zugang zum Programm „Soziale Teilhabe“ vorgesehen. Zudem ist derzeit davon auszugehen, dass bis Ende 2018 keine weiteren Programme zur Förderung von Beschäftigungsverhältnissen für langzeitarbeitslose Menschen initiiert werden. In der Konsequenz sollten daher zur wirksamen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit unbedingt beide Programme in größtmöglichem Umfang genutzt werden. Insgesamt ist geplant in den folgenden Jahren (2016 bis 2019) die Maßnahmen FAV und Soziale Teilhabe in städtischer Trägerschaft beim KEE umzusetzen und bei Dritten (Vereine, Verbände, Unternehmen) ebenfalls die Programme FAV und Soziale Teilhabe zu fördern (vgl. Abb. 4). Dabei ist folgende jährliche Kofinanzierung vorgesehen: • • • • 2016: 2017: 2018: 2019: 3,04 Mio. €, davon KEE: 2.67 Mio. € 3,36 Mio. €, davon KEE: 2,98 Mio. € 3,36 Mio. €, davon KEE: 2,98 Mio. € 1,49 Mio. €, davon KEE: 1,30 Mio. € 5.000.000 20000 4.000.000 16000 3.000.000 12000 2.000.000 8000 1.000.000 4000 Langzeitarbeitslose im Jahresdurchschnitt Kommunale Mittel in € Abb. 4 Kommunale Gesamtfinanzierung von öffentlich geförderter Beschäftigung 2008 - 2019 0 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Kommunal-Kombi Bürgerarbeit Förderung von Arbeitsverhältnissen Soziale Teilhabe Langzeitarbeitslose 15 8. Anpassung der kommunalen FAV-Förderung aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns Mit Beschluss RBV-1272/12 hat der Stadtrat am 20.06.2012 die Kofinanzierung von Beschäftigungsverhältnissen bei Dritten beschlossen, die gemäß §16 e SGB II (FAV) durch das Jobcenter gefördert werden. Dieser Zuschuss beträgt 50 Prozent des nicht geförderten Anteils des Arbeitgebers am zu zahlenden Arbeitsentgelt, bisher jedoch maximal 165 EUR/Arbeitnehmer/in /Monat. Aufgrund der Erfahrungen aus laufenden beschäftigungspolitischen Programmen bzw. Instrumenten (Kommunal-Kombi, Bürgerarbeit, Arbeitsgelegenheiten) sowie unter Berücksichtigung der infrage kommenden Zielgruppe wurde der Kalkulation zum damaligen Zeitpunkt eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 36 Stunden bei einem Brutto-MonatsEinkommen von 1.100 EUR zu Grunde gelegt. Unter Berücksichtigung des seit 1. Januar dieses Jahres geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 EUR/Std. sowie unter Beibehaltung der durchschnittlichen Wochenstundenzahl von 36 ist nun von einem Brutto-Monats-Einkommen in Höhe von 1.326 EUR 9 auszugehen. Dementsprechend erhöht sich der geförderte monatliche Maximalbetrag auf 199,00 EUR/Arbeitnehmer/-in. Der Förderzeitraum je Arbeitnehmer/- in beträgt entsprechend § 16 e Abs. 3 SGB II weiterhin längstens 24 Monate innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren. Bisher wurde zur Kofinanzierung dieses Förderinstrumentes entsprechend der o. g. Vorlage jährlich 158.400 EUR (165 EUR/80 TN/Jahr) aus dem Haushalt des Referates für Beschäftigungspolitik/Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung bereitgestellt. Dieser Betrag erhöht sich aufgrund der genannten Anpassung auf jährlich 191.040 EUR. Die entsprechenden Mehrkosten in Höhe von jährlich 32.640 EUR werden ab dem Jahr 2015 aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.571002.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung) zur Verfügung gestellt und in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im Übrigen haben im Beschluss RBV-1272/12 getroffenen Regelungen zum Förderverfahren sowie der Ausschluss einer Sachkostenförderung im Zusammenhang mit diesen Arbeitsverhältnissen weiterhin Bestand. Anlage: Abschlussbericht des Jobcenters Leipzig zum Bundesprogramm "Bürgerarbeit" 9 Quelle: Mindestlohnrechner des BMAS; ausgehend von durchschnittlich 21,66 Arbeitstagen/Jahr (http://www.der-mindestlohngilt.de/ml/DE/Service/Rechner/Mindestlohn-Rechner.html;jsessionid=EAF3E643871B04AB008D51B4A824B7B3) 16 Abschlussbericht BUNDESPROGRAMM BÜRGERARBEIT Inhaltsverzeichnis 1. Das Bundesprojekt Bürgerarbeit ......................................................................... - 3 2. Das Bundesprojekt Bürgerarbeit in der Stadt Leipzig ......................................... - 4 2.1 Die Umsetzung der Stufen 1-3 ................................................................................. - 4 2.2 Die Bürgerarbeitsplätze ............................................................................................ - 6 2.3 Das Absolventenmanagement ................................................................................. - 8 2.4 Das Bundesprojekt Bürgerarbeit im Jobcenter Leipzig in Zahlen .............................. - 9 - 3. Bilanz ................................................................................................................ - 10 - Tabellenverzeichnis Tabelle 1 – Tätigkeitsspektrum Bürgerarbeit ...................................................................... - 7 Tabelle 2 – Ergebnis Absolventenmanagement ................................................................. - 9 Tabelle 3 – Ergebnisse der Projektumsetzung ................................................................. - 10 - -2- 1. Das Bundesprojekt Bürgerarbeit Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startete am 15. Juli 2010 das Modellprojekt Bürgerarbeit mit der Beteiligung von 197 Jobcentern. Grundsätzlich basiert die Idee der „Bürgerarbeit“ auf dem Magdeburger Modell, das die Regionaldirektion Sachsen-AnhaltThüringen der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit der Landesregierung SachsenAnhalt entwickelt hat. Das Konzept wurde im Jahr 2006 als Pilotprojekt in der LebenshilfeWerk gGmbH in Magdeburg und erstmals als Flächenversuch in der Stadt Bad Schmiedeberg im Landkreis Wittenberg in einer intensiveren Aktivierungsphase erprobt. Dem Konzept liegt die Intention zugrunde, einen möglichst hohen Anteil an arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch qualitativ gute und konsequente Aktivierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Diejenigen, bei denen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, sollten in die eigentliche Bürgerarbeit vermittelt werden. Das Modellprojekt Bürgerarbeit folgt dabei einem sog. „Trichterprinzip“ und setzt sich aus zwei Phasen zusammen:  Aktivierungsphase (Phase 1 mit den Stufen 1-3) - Stufe 1: Beratung/Standortbestimmung - Stufe 2: Vermittlungsaktivitäten - Stufe 3: Qualifizierung/Förderung Während der mindestens sechsmonatigen Aktivierungsphase sollten die arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten möglichst in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Dabei standen alle Eingliederungsleistungen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zur Verfügung. Wird im Rahmen der Aktivierungsphase keine Integration erreicht, schließt sich die Beschäftigungsphase an.  Beschäftigungsphase (Phase 2 mit der Stufe 4) Die Beschäftigungsphase ist die eigentliche Bürgerarbeit. Diese Bürgerarbeit war eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Bereich zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Tätigkeiten, die von einem beschäftigungsbegleitenden Coaching flankiert wurde. Die bundesweite Planung sah 34.000 Bürgerarbeitsstellen vor, die aus Bundesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wurden. Das Arbeitgeberbrutto betrug bei einer 30-Stunden Stelle 1.080 € monatlich, das Arbeitnehmerbrutto 900 €. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesprojekt, die während der Aktivierungsphase nicht integriert werden konnten, wurden in Bürgerarbeitsstellen vermittelt. Die Förderung der Bürgerarbeitsstellen erfolgte grundsätzlich nicht für Vollzeitstellen. Gefördert wurden Bürgerarbeitsplätze mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden. Die dafür geschaffenen Bürgerarbeitsplätze standen ab dem 15. Januar 2011 zur Verfügung. Während der Beschäftigungsphase war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern jederzeit der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich. Das Bundesprojekt Bürgerarbeit endete zum 31. Dezember 2014. -3- 2. Das Bundesprojekt Bürgerarbeit in der Stadt Leipzig 2.1 Die Umsetzung der Stufen 1-3 Das Interessensbekundungsverfahren Bürgerarbeit der Arbeitsgemeinschaft Leipzig1 endete erfolgreich mit der Zuschlagserteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09. Juli 2010. Damit konnte die Umsetzung des Konzeptes in der Stadt Leipzig beginnen. Als potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Modellprojekt wurden arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte definiert, die vielgestaltige Vermittlungshemmnisse aufwiesen. Dabei standen folgende Handlungsbedarfe im Vordergrund:  Qualifikation  Leistungsfähigkeit  Motivation  Rahmenbedingungen (bspw. örtliche Mobilität, familiäre Situation etc.) Die Vermittlungshemmnisse der potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren die Ursache dafür, dass eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt über die Regelinstrumente bislang nicht erreicht werden konnte. Hierzu zählten insbesondere keine oder nicht mehr verwertbare Bildungs- und Berufsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen oder die geringeren Integrationsperspektiven aufgrund des fortgeschrittenen Lebensalters. Hinzu kam zumeist eine lange Dauer des Leistungsbezugs, der mit einer Verfestigung der Problemlagen in materieller und sozialer Hinsicht einherging. Die Kumulation dieser Faktoren führt dazu, dass die Vermittlungschancen erheblich sinken. Das Projekt Bürgerarbeit fokussierte daher diesen Personenkreis mit dem Ziel, die Arbeitsmarkt- und Teilhabechancen zu erhöhen. Der zu aktivierende Personenkreis umfasste nach den o. g. Kriterien ca. 3.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Ein wesentlicher Bestandteil des Programms während der verschiedenen Programmphasen war die intensive und individuelle Betreuung der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Nachstehende Kernelemente kennzeichnen die zwei Programmphasen: 1  hohe Kontaktdichte zwischen den arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern  konsequente Umsetzung des Empowerment-Ansatzes  assistierte Vermittlung   regelmäßige, begleitende Stellensuche Nutzung des gemeinsamen Arbeitsgeberservice  offensives Angebot an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen  Verringerung/Beseitigung sonstiger Vermittlungshemmnisse Betreuungssituation, gesundheitliche Einschränkungen) Ab 2011 Umbenennung in Jobcenter Leipzig -4- (Mobilität, Zur Absicherung einer konsequenten und erfolgreichen Umsetzung des Programms wurde in der Arbeitsgemeinschaft Leipzig ein Projektteam Bürgerarbeit gebildet, das 14 erfahrene Integrationsfachkräfte und eine Projektleitung umfasste. Das Team begann im Juli 2010 mit der Umsetzung des Konzeptes und der Aktivierung der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Um die Zielgruppe des Projekts im Rahmen der Aktivierungsphase möglichst zeitnah in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, wurde ab Februar 2012 der bewerberorientierte Arbeitgebervermittlungsansatz im Projektteam implementiert. Damit standen vier zusätzliche Integrationsfachkräfte für die Akquise von Beschäftigungsverhältnissen für die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer zur Verfügung. Projektziel während der gesamten Projektlaufzeit war es, die erwerbslosen Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch eine mindestens sechsmonatige Phase der Aktivierung fit für den ersten Arbeitsmarkt zu machen. Dies umfasste insbesondere eine hohe Kontaktdichte zu den jeweiligen Integrationsfachkräften des Teams Bürgerarbeit mit dem Angebot einer intensiven Betreuung und Beratung sowie den Einsatz zielführender Förder- bzw. Eingliederungsmaßnahmen. Ein Eintritt in die öffentlich geförderte Beschäftigung sollte möglichst vermieden werden, gemäß dem Leitsatz: „Die beste „Bürgerarbeit“ ist die verhinderte „Bürgerarbeit“. Nur die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen eine Vermittlung oder eine Weiterbildung innerhalb der ersten sechs Monate nicht möglich war, fanden in der Bürgerarbeit eine Beschäftigung. Das Projekt Bürgerarbeit wurde vom Jobcenter Leipzig im Zeitraum vom 01. August 2010 bis zum Ende des Bundesprogramms am 31. Dezember 2014 durchgeführt. In den Jahren 2010 bis 2013 wurden folgende Aktivierungsbemühungen mit den Projekteilnehmerinnen und -teilnehmern im Rahmen der Programmumsetzung unternommen:  mindestens ein monatlicher Kontakt seit Beginn der Aktivierungsphase  Nutzung von 450 Plätzen in der Fördermaßnahme „Praxiscenter“ (Verbesserung der Eingliederungschancen, berufliche Kenntnisvermittlung und praktische Erprobung)  assistierte Vermittlung unter Einbeziehung des gemeinsamen Arbeitgeberservice von Arbeitsgemeinschaft/Jobcenter und Agentur für Arbeit Leipzig sowie des teaminternen bewerberorientierten Arbeitgebervermittlungsansatzes  Angebot einer Beschäftigung im Rahmen der Bürgerarbeit an alle Arbeitslosen, welche nicht in Stufe 1-3 integriert wurden  Nutzung von zwei externen Coachingmaßnahmen mit insgesamt 105 Plätzen in Kooperation mit dem Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) für die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer in Phase 4  insgesamt nahmen 159 Personen am Coaching teil Ziel der Coachingmaßnahme war die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt während der Dauer der Zuweisung in die Bürgerarbeit. -5- Die sozialpädagogische Begleitung förderte die beruflichen sowie sozialen Handlungskompetenzen und unterstütze die Entwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Bezug auf die Anforderungen des Alltags und der Arbeitswelt. Das beinhaltete auch die Unterstützung bei der Stellensuche, das Erstellen von Bewerbungsunterlagen sowie die professionelle Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Wesentliche Inhalte des Coachings waren:  Analyse der Situation der Bedarfsgemeinschaft  Bedarfsabhängige Unterstützung zur Stabilisierung der Situation innerhalb der Bedarfsgemeinschaft  Motivation zu beruflicher Aus- und Weiterbildung  Wahrnehmung von Unterstützungs- und Betreuungsdiensten Dazu gehörte unter anderen:  soziale Aktivierung  Gesunde Lebensführung  Aufsuchende Sozialarbeit  Verhaltenstraining  Vermittlung zur Schuldnerberatung  Suchtprävention  Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz  Feststellung von Integrationsfortschritten Über das flankierende Coaching wurden im Rahmen des Projekts 17 Personen in den ersten Arbeitsmarkt integriert. 2.2 Die Bürgerarbeitsplätze Für Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer, die in den Stufen 1 bis 3 nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, wurden Bürgerarbeitsplätze eingerichtet. Insgesamt wurden während der gesamten Projektlaufzeit bei 94 Trägern Bürgerarbeitsstellen bewilligt, mit durchschnittlich 2 bis 3 Stellen je Träger. Das Tätigkeitsfeld der Bürgerarbeitsplätze umfasste schwerpunktmäßig folgende Bereiche:   Tätigkeiten im soziokulturellen Bereich Tätigkeiten im Bereich der Sportassistenz  Unterstützung in Bibliotheken/Lesestuben -6- Einen Überblick über das Tätigkeitsspektrum in den vorgenannten Bereichen gibt die nachstehende Tabelle (nicht abschließend): Tabelle 1 – Tätigkeitsspektrum Bürgerarbeit Tätigkeiten im soziokulturellen Bereich (u. a. Suchtzentrum, Beratungs- Anlaufstellen für Kinder, Senioren, Frauen, Obdachlose) Tätigkeiten im Bereich der Sportassistenz Unterstützung in Bibliotheken/Lesestuben  Aufbau sozialer Kompetenzen  Regelmäßige Tagesstrukturierung  Abbau von Minderleistungsfähigkeiten  Begleitung von älteren Menschen bei Behördengängen, Arztbesuchen, Einkäufen etc.  Vorlesen der Tagespresse für Blinde und Sehschwache  Begleitdienste für gehbehinderte Seniorinnen und Senioren  Angebote im Rahmen der Inklusion, mit Kindern  Unterstützung bei der Teilnahme an einem aktiven Leben, Vermeidung von Isolation  Vorbereitung und Durchführung des Trainings im Bereich Kinderfußball und Kinderturnen  Kontrolle der Sportgeräte  Vorbereitung und Kontrolle von Spielflächen  Schaffung zusätzlicher sportlicher Freizeitangebote  Ausgabe und Rücknahme von Medien  Technische Bearbeitung und Pflege der Medienbestände  Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, wie Lesestunden  Hilfestellung für Schülerinnen und Schüler bei der Medienauswahl  Bestandsaufbau der Schulbibliothek entsprechend dem Profil der Schule in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften -7- 2.3 Das Absolventenmanagement Mit allen Projektteilnehmerinnen und -teilnehmern, die während oder am Ende der Beschäftigungsphase keine versicherungspflichtige Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen konnten, wurden ab 2014 gezielt verstärkte Vermittlungsaktivitäten unternommen. Ziel dieser Bemühungen war es, die erworbenen Integrationsfortschritte zu stabilisieren und die Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt fortzuführen. Alle Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden frühzeitig, bereits während der Beschäftigungsphase, in das Absolventenmanagement einbezogen. Dazu zählten auch Nichtleistungsempfänger. Konkret setzte das Absolventenmanagement 2 Monate vor Ende der Beschäftigungsphase ein und wurde über einen Zeitraum von 6 Monaten durchgeführt. Das Absolventenmanagement beinhaltete neben dem monatlichen Kontakt zu den Integrationsfachkräften folgende Aktivitäten:  Prüfung und ggf. Aktualisierung von Bewerbungsunterlagen  Aktualisierung des Profilings (Einschätzung der Integrationschancen)  Anpassung der Vermittlungsstrategie Eingliederungsvereinbarung  Intensivierung der Vermittlungsbemühungen  Nachhaltung im Rahmen der persönlichen Kontakte  Nutzung alternativer Förderansätze, wie des Programms „Mehrwert 50plus“ oder der „Dienstleistungen zur Kompetenzfeststellung“ des Berufspsychologischen Service  Abstimmung mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice zur gezielten Akquise von Beschäftigungsverhältnissen für die Zielgruppe und Aktualisierung der In Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zielführende Unterstützungsangebote aus dem Instrumentenportfolio des Jobcenters unterbreitet, welche die bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeit ergänzen bzw. darauf aufbauen. Hierzu zählten bspw. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, betriebliche Erprobungsmaßnahmen oder weiterführende individuelle Coaching- und Bildungsangebote. In den letzten Monaten des Projektes wurden die Teilnehmerinnen und -teilnehmer im Anschluss an ein dreimonatiges Absolventenmanagement an das reguläre bzw. zuständige Integrationsteam übergeben, wo das Absolventenmanagement fortgesetzt wurde. Insgesamt wurden im Jahr 2014 im Rahmen des Absolventenmanagements 503 Personen betreut. Diesen wurden insgesamt 2.825 Vermittlungsvorschläge unterbreitet. Über das Absolventenmanagement wurden im Ergebnis 94 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse integriert. -8- Tabelle 2 – Ergebnis Absolventenmanagement Integrationen in versicherungspflichtige Beschäftigung 94 Nach Alter Unter 30-Jährige 7 30- bis unter 39-Jährige 36 40- bis unter 49-Jährige 38 50- bis unter 55 Jährige 13 2.4 Das Bundesprojekt Bürgerarbeit im Jobcenter Leipzig in Zahlen Über die gesamte Projektlaufzeit wurden 5.803 Personen in das Projekt Bürgerarbeit aufgenommen. Im Verlauf der intensiven Aktivierungsphase haben 2.642 Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbständigkeit aufgenommen und so die Arbeitslosigkeit beenden können. Das entspricht einer Integrationsquote von 45,5 Prozent. Auf die insgesamt 515 Bürgerarbeitsstellen wurden im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 842 Personen als sog. „Bürgerarbeiter“ vermittelt. Aus dieser Beschäftigungsphase heraus haben 214 Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufgenommen. Dies entspricht einer Integrationsquote von 25,4 Prozent. Die Gesamtintegrationsquote aus den Phasen 1 und 2 im Projektzeitraum betrugt 49,2 Prozent. Die durchschnittliche Integrationsquote des Jobcenters Leipzig im Vergleichszeitraum lag bei 27,3 Prozent. Diese Differenz macht deutlich, dass die intensive Betreuung und Förderung der Kundinnen und Kunden sowie eine hohe Kontaktdichte, die durch das Projekt realisierbar war, eindeutig als Erfolgsfaktoren der Vermittlungsarbeit bei der Umsetzung des Programms im Jobcenter Leipzig hervortraten. Nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der Projektumsetzung durch das Jobcenter Leipzig zusammen: -9- Tabelle 3 – Ergebnisse der Projektumsetzung Zugang ins Projekt (Aktivierungsphase) Integrationen aus Phase 1 (Aktivierungsphase) Teilnehmer in Phase 2 (Bürgerarbeiter) Integrationen aus Phase 2 (aus Bürgerarbeit) Integrationen aus Phase 1 und Phase 2 Gesamt 2010 2011 2012 2013 2014 1.373 1.783 * * 0 5.803 467 1.367 535 225 48 2.642 0 398 301 106 37 842 0 9 37 43 125 214 467 1.376 572 268 173 2.856 (2010-2014) *ab 2012 wurden die Zugänge in das Projekt kumulativ erfasst, so dass diese nicht nach Jahresscheiben ausgewiesen werden können Integrationsquote aus Phase 1 (Aktivierungsphase) 2010 - 2014 45.5% Integrationsquote aus Phase 2 (Bürgerarbeit) 2010 - 2014 25,4% Gesamtintegrationsquote aus Phase 1 und Phase 2 2010 - 2014 49,2% 3. Bilanz Die unter 2.4 in Zahlen abgebildeten Ergebnisse zeigen, dass das Projekt Bürgerarbeit erfolgreich vom Jobcenter Leipzig umgesetzt wurde. Mehr als 2.800 arbeitslose Personen wurden im Rahmen des Projekts in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse des ersten Arbeitsmarktes integriert. Über 800 Personen haben über die öffentlich geförderte Beschäftigung als Bürgerarbeiterin bzw. Bürgerarbeiter zumindest zeitweise wieder Anschluss an das Erwerbsleben gefunden. Zu diesem Erfolg beigetragen hat insbesondere auch die hohe Professionalität, mit der die Träger der Bürgerarbeit, die verantwortlichen Koordinatoren und Integrationsfachkräfte im Jobcenter Leipzig zusammen gearbeitet haben. Wesentliche Erfolgsfaktoren des Programms neben der hervorragenden Kooperation aller beteiligten Akteure waren die während der Aktivierungsphase zum Tragen kommenden engmaschigen Beratungs-, Förder- und Vermittlungsangebote. Durch die gegenüber der regulären Vermittlung gewährleistete hohe Kontaktdichte zur Zielgruppe konnten bei der Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Integrationsfortschritte realisiert und etwaige Rückschläge abgefedert werden. - 10 - Mit der Beschäftigungsaufnahme haben die oft seit langer Zeit arbeitslosen Menschen wieder Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten erlangt und soziale Teilhabe erfahren. Zugleich wurde mit jeder Beschäftigungsaufnahme der individuelle Leistungsbezug beendet oder verringert. In der öffentlichen Wahrnehmung wurde das Projekt überwiegend positiv bewertet. Dazu haben nicht zuletzt die flankierenden Medien- bzw. Presseaktivitäten des Jobcenters beigetragen. - 11 -