Daten
Kommune
Leipzig
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13.04.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.18, 16:54
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01277
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
Vorberatung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
"Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" Beteiligung der Stadt Leipzig am
Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit/Bestätigung der
überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in 2016 - EILBEDÜRFTIG
Beschluss:
1.)
Im Rahmen der Umsetzung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors sowie zur
Unterstützung des Teilhabeprozesses von arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen
Einschränkungen und Familienbedarfsgemeinschaften beteiligt sich die Stadt Leipzig am
Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“.
Vorbehaltlich der Bewilligung durch das Jobcenter werden beginnend mit dem Jahr 2016 bis zu 150
Stellen mit einer vorläufigen Laufzeit bis 31.12.2018 beim Kommunalen Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf (KEE) eingerichtet.
Die zur städtischen Kofinanzierung der Lohnkosten für die oben genannten 150 Stellen
erforderlichen Mittel sowie die Mittel zur Finanzierung der Sachkosten, der begleitenden
Coachingangebote sowie der erforderlichen Anleiterstrukturen belaufen sich im Programmzeitraum
auf insgesamt 4.838.022 EUR, davon fallen:
•
bis zu 1.401.140 EUR im Jahr 2016,
•
bis zu 1.718.441 EUR im Jahr 2017,
•
bis zu 1.718.441 EUR im Jahr 2018 an.
Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.401.140 EUR
werden für das Jahr 2016 im PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an
verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
109860000 „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ im Ergebnishaushalt.
Die Aufwendungen für 2017 i. H. v. 1.718.441 EUR und 2018 i. H. v. 1.718.441 EUR werden
eckwerterhöhend
planmäßig
im
PSP-Element
1.100.571002.02
(Arbeitsmarktund
Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an
verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt.
2.)
Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ die Einrichtung von 250
Stellen bei Dritten (freie Träger, Vereine, etc.) mit einem Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu
50,- EUR pro Monat und Teilnehmer/-in.
Für die voraussichtliche Programmlaufzeit 2016 bis 2018 werden hierfür Mittel in Höhe von
insgesamt 450.000 EUR bereit gestellt, die sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt verteilen:
•
2016: 150.000 EUR
•
2017: 150.000 EUR
•
2018: 150.000 EUR
Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 150.000 EUR werden
für das Jahr 2016 im PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung,
Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle 109860000 „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ im Ergebnishaushalt.
Die Aufwendungen für 2017 i. H. v. 150.000 EUR und 2018 i. H. v. 150.000 EUR werden
eckwerterhöhend
planmäßig
im
PSP-Element
1.100.571002.01
(Arbeitsmarktund
Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) im Doppelhaushalt
2017/2018 veranschlagt.
Die Bewilligung der Sachkosten erfolgt gemäß der Fachförderrichtlinie für Projekte der
Beschäftigungsförderung der Stadt Leipzig in ihrer jeweils gültigen Fassung.
3.)
Vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch das Jobcenter Leipzig kofinanziert die Stadt
Leipzig die Realisierung gemäß § 16 e SGB II geförderter Arbeitsverhältnissen durch einen
Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss beträgt 50 Prozent des
nicht vom Jobcenter geförderten Anteils des Arbeitgebers am zu zahlenden Arbeitsentgelt, jedoch
maximal 199,00 EUR/Arbeitnehmer/-in /Monat.
Die zur Kofinanzierung dieser Arbeitsverhältnisse anfallenden Kosten in Höhe von jährlich 191.040
EUR werden in den Jahren 2015/2016 sowie 2017 ff. aus dem planmäßigen Budget des Referates
für
Beschäftigungspolitik
(PSP-Element
1.100.571002.01/
Arbeitsmarktund
Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) zur Verfügung
gestellt und fortgeschrieben.
Damit wird der Ratsbeschluss RBV-1272/12 vom 20.06.2012 geändert.
4.)
Alle oben genannten städtischen Zuwendungen für 2017 ff. stehen unter dem Vorbehalt der
Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
x
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2015
191.040,00
1.100.571002.01
2016
2016
2016
2016
2016
2016
1.401.140,00
150.000,00
191.040,00
1.100.571002.02
1.100.571002.01
1.100.571002.01
2017
2017
2017
2017
2017
2017
1.718.441,00
150.000,00
191.040,00
1.100.571002.02
1.100.571002.01
1.100.571002.01
2018
2018
2018
2018
2018
2018
1.718.441,00
150.000,00
191.040,00
1.100.571002.02
1.100.571002.01
1.100.571002.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
xnein
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
wo
veranschlagt
wenn
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
xnein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage „Begründung VI DS 1277“
Anlagen:
Abschlussbericht des Jobcenters Leipzig zum Bundesprogramm "Bürgerarbeit"
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu
19.11
"Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" Beteiligung der Stadt
Leipzig an den Bundesprogrammen zum Abbau der
Langzeitarbeitslosigkeit/Bestätigung der überplanmäßigen
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in 2016
-EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01277
Beschluss:
1.)
Im Rahmen der Umsetzung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors sowie zur
Unterstützung des Teilhabeprozesses von arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen
Einschränkungen und Familienbedarfsgemeinschaften beteiligt sich die Stadt Leipzig am
Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“.
Vorbehaltlich der Bewilligung durch das Jobcenter werden beginnend mit dem Jahr 2016 bis zu
150 Stellen mit einer vorläufigen Laufzeit bis 31.12.2018 beim Kommunalen
Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf (KEE) eingerichtet.
Die zur städtischen Kofinanzierung der Lohnkosten für die oben genannten 150 Stellen
erforderlichen Mittel sowie die Mittel zur Finanzierung der Sachkosten, der begleitenden
Coachingangebote sowie der erforderlichen Anleiterstrukturen belaufen sich im
Programmzeitraum auf insgesamt 4.838.022 EUR, davon fallen:
bis zu 1.401.140 EUR im Jahr 2016,
bis zu 1.718.441 EUR im Jahr 2017,
bis zu 1.718.441 EUR im Jahr 2018 an.
・
・
・
Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.401.140 EUR
werden für das Jahr 2016 im PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung/Kommunaler
Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf),
Sachkonto:
Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
der Kostenstelle 109860000 „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ im Ergebnishaushalt.
Die Aufwendungen für 2017 i. H. v. 1.718.441 EUR und 2018 i. H. v. 1.718.441 EUR werden
eckwerterhöhend planmäßig im PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung/Kommunaler
Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf),
Sachkonto:
Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) im Doppelhaushalt 2017/2018
veranschlagt.
2.)
Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ die Einrichtung von
250 Stellen bei Dritten (freie Träger, Vereine, etc.) mit einem
Sachkostenzuschuss in Höhe
von bis zu 50,- EUR pro Monat und Teilnehmer/-in.
Seite: 1/2
Für die voraussichtliche Programmlaufzeit 2016 bis 2018 werden hierfür Mittel in Höhe von
insgesamt 450.000 EUR bereit gestellt, die sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt
verteilen:
2016: 150.000 EUR
2017: 150.000 EUR
2018: 150.000 EUR
・
・
・
Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 150.000 EUR
werden für das Jahr 2016 im PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 109860000 „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ im
Ergebnishaushalt.
Die Aufwendungen für 2017 i. H. v. 150.000 EUR und 2018 i. H. v. 150.000 EUR werden
eckwerterhöhend planmäßig im PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) im
Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt.
Die Bewilligung der Sachkosten erfolgt gemäß der Fachförderrichtlinie für Projekte der
Beschäftigungsförderung der Stadt Leipzig in ihrer jeweils gültigen Fassung.
3.)
Vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch das Jobcenter Leipzig kofinanziert die
Stadt Leipzig die Realisierung gemäß § 16 e SGB II geförderter Arbeitsverhältnissen durch
einen Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss beträgt 50
Prozent des nicht vom Jobcenter geförderten Anteils des Arbeitgebers am zu zahlenden
Arbeitsentgelt, jedoch maximal 199,00 EUR/Arbeitnehmer/-in /Monat.
Die zur Kofinanzierung dieser Arbeitsverhältnisse anfallenden Kosten in Höhe von jährlich
191.040 EUR werden in den Jahren 2015/2016 sowie 2017 ff. aus dem planmäßigen Budget
des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.571002.01/ Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) zur
Verfügung gestellt und fortgeschrieben.
Damit wird der Ratsbeschluss RBV-1272/12 vom 20.06.2012 geändert.
4.)
Alle oben genannten städtischen Zuwendungen für 2017 ff. stehen unter dem Vorbehalt der
Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
Leipzig, den 17. September 2015
Seite: 2/2
Begründung der Eilbedürftigkeit der Vorlage VI-DS-01277
Das Jobcenter Leipzig hat am 12.08.2015 den Zuschlag für die beantragten 400 Stellen erhalten,
die im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ in Leipzig realisiert werden sollen. Hiervon
sollen bis zu 150 Stellen in kommunaler Trägerschaft durch den Kommunalen Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf (KEE) umgesetzt werden.
Das Jobcenter muss innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung beim
Bundesverwaltungsamt einen Antrag stellen, welcher die 400 Stellen hinsichtlich der konkreten
Arbeitgeber, Arbeitsinhalte, Laufzeit, Finanzierung, etc. konkret untersetzt.
Um hierfür schnellstmöglich die kommunale Beteiligung, in der vorgeschlagenen Art und Weise
verbindlich bestätigen zu können, ist ein Beschluss der Drucksache Nr.: 01277 in der
Ratsversammlung am 16.09.2015 zwingend erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
1. Öffentlich geförderte Beschäftigung in Leipzig................................................................................................1
2. Zusammenfassung - Abschlussbericht „Bundesprogramm Kommunal-Kombi“............................................2
2.1 Stellenkontingent und Verteilung in Leipzig..............................................................................................2
2.2 Tätigkeitsbereiche....................................................................................................................................2
2.3 Projektfinanzierung durch EU/Bund/Land/Kommune und private Mittel..................................................3
2.4 Fazit..........................................................................................................................................................4
3. Zusammenfassung - „Modellprojekt Bürgerarbeit“.........................................................................................4
3.1 Stellenkontingente / Teilnehmerzahlen.....................................................................................................4
3.2 Tätigkeitsbereiche....................................................................................................................................5
3.3 Projektfinanzierung durch Bund/Kommune und private Mittel.................................................................5
3.4 Fazit .........................................................................................................................................................6
4. „Chancen eröffnen – Soziale Teilhabe sichern“...............................................................................................6
5. „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Säule 3).................................................................................................7
5.1 Allgemein .................................................................................................................................................7
5.2 Geplante Umsetzung in Leipzig...............................................................................................................8
5.3 Umsetzung in Kommunaler Trägerschaft.................................................................................................8
5.3.1 Tätigkeitsbereiche............................................................................................................................9
5.3.2 Zusätzliche flankierende Leistungen .............................................................................................10
5.3.3 Finanzierung...................................................................................................................................11
5.4 Sachkostenförderung bei Dritten ...........................................................................................................11
6. ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (Säule 2) - Information.......12
6.1 Allgemein ...............................................................................................................................................12
6.2 Umsetzung in Leipzig.............................................................................................................................13
7. Finanzieller Mehrbedarf.................................................................................................................................13
7.1 Prognostizierte Minderausgaben KdU....................................................................................................14
7.2 Alternative - FAV.....................................................................................................................................14
8. Anpassung der kommunalen FAV-Förderung aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns.............................16
1.
Öffentlich geförderte Beschäftigung in Leipzig
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Leipziger Arbeitsmarkt konnte die Anzahl
der langzeitarbeitslosen Menschen in den Jahren 2009 bis 2015 von 14.899 (2009) auf 9.076
Personen reduziert werden. Das entspricht einer Verringerung um rund 39 Prozent. Nicht zuletzt
waren Programme wie „Kommunal-Kombi“ und Bürgerarbeit hierbei wichtige Instrumente, um vor
allem die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer/-innen zu erhalten und (wieder-)herzustellen.
Gleichzeitig reduzierte sich jedoch der Eingliederungstitel des Jobcenters Leipzig in diesem
Zeitraum überproportional um rund 50 Prozent, d. h. von 90,6 Mio. EUR (2009) auf 45,1 Mio. EUR,
gegenüber 2010 mit 100,9 Mio. EUR sogar um über 55 Prozent. In der Konsequenz dieser
kontinuierlichen Kürzung standen für die Zielgruppe, insbesondere im Bereich der öffentlich
geförderten Beschäftigung, stets deutlich weniger Maßnahmeplätze zur Verfügung. Diese
drastische Entwicklung widerspricht damit der deutlich geringeren Senkung der Anzahl
langzeitarbeitsloser Leistungsbezieher. Um diesem Trend entgegenzuwirken beteiligt sich das
Jobcenter Leipzig an den aktuellen Bundesprogrammen „Soziale Teilhabe“ und „ESFBundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“.
Abb. 1:
1
2.
Zusammenfassung - Abschlussbericht „Bundesprogramm Kommunal-Kombi“
Mit dem "Bundesprogramm Kommunal-Kombi" sollten in strukturschwachen Regionen
Deutschlands mit besonders hoher Arbeitslosigkeit durch öffentlich geförderte Beschäftigung
Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Die sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplätze mit einer Laufzeit von drei Jahren wurden vorrangig in Kommunen, Kreisen,
kreisfreien Städten oder bei anderen Arbeitgebern mit Zustimmung der Kommune zwischen
01.01.2008 und 31.12.2012 eingerichtet. Das Bundesprogramm basierte auf folgende Zie len:
•
Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
(Langzeit-)Arbeitslosigkeit,
•
Verbesserung der kommunalen Dienste und Strukturen,
•
Überwindung der Abhängigkeit von SGB II - Leistungen bei den geförderten Beschäftigten,
•
Soziale Stabilisierung;
•
Wiederherstellung, Erhalt und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit.
in
Regionen
mit
hoher
und
verfestigter
Bundesweit wurden 15.825 Stellen in 8.265 Projekten von 2.868 Trägern geschaffen, davon fast
98 Prozent in den neuen Bundesländern. Die meisten Stellen entstanden in Sachsen (5.322), dicht
gefolgt von Brandenburg (4.306). 1
Die Stadt Leipzig beteiligte sich am Bundesprogramm Kommunal-Kombi und beschloss in den
Ratsversammlungen am 16.04.2008 und 18.06.2008 (RBIV–1168/08 bzw. RB-1231/08) die
Einrichtung von insgesamt 1.333 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen,
davon:
•
667 Stellen bei nicht kommunalen Arbeitgebern (Vereine, Verbände) und
•
666 Stellen beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE)
2.1 Stellenkontingent und Verteilung in Leipzig
An der Umsetzung des Bundesprogramms in Leipzig haben sich insgesamt 173 Träger mit 485
Maßnahmen/Projekten beteiligt. Es wurden insgesamt 1.443 Stellen beantragt und 1.099 bewilligt,
davon 666 Stellen beim KEE. Insgesamt lag die durchschnittliche Stellenbesetzung bei 92
Prozent.
2.2 Tätigkeitsbereiche
Bundesweit wurde der Großteil der Stellen (43 %) im sozialen Bereich, wie bspw.:
•
Seniorenarbeit,
•
Altenpflege oder Behindertenbetreuung,
•
Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen,
•
Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet.
In der Stadt Leipzig zeichnet sich ein ähnliches Bild ab (siehe Abbildung 2).
1
Quelle: Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms "Kommunale-Kombi" www.isg-institut.de
2
Abb. 2: Teilnehmerplätze Kommunal-Kombi beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf
und bei Dritten nach Tätigkeitsbereichen
11
Tätigkeiten in sonstigen Bereichen
Tätigkeiten für sonstige Einrichtungen, Vereinen oder Initiativen
192
19
0
14
Tätigkeiten in sonstigen Verw altungsbereichen
31
25
30
Tätigkeiten im Verkehrsw esen
Tätigkeiten in den Bereichen Kultur und Tourismus
77
4
81
75
Tätigkeiten in anderen sozialen Einrichtungen
Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit (außerhalb von
Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen)
44
0
50
Tätigkeiten im Sportbereich
Tätigkeiten in der Seniorenarbeit, Altenpflege, Behindertenbetreuung
90
43
28
56
Tätigkeiten in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
65
13
Tätigkeiten im Bereich Landschaftspflege und Umw elt
0
20
151
40
60
80
100
120
140
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf
160
180
200
Dritte
Quelle: Stadt Leipzig, Referat für Beschäftigungspolitik
2.3 Projektfinanzierung durch EU/Bund/Land/Kommune und private Mittel
Die unmittelbaren Gesamtkosten des Programms lagen bei rund 632 Mio. EUR. Den größten
Anteil leistete dabei mit 239 Mio. EUR der Bund. Auf die Europäische Union und die Kommunen
entfielen jeweils mehr als 125 Mio. EUR. Die Länder leisteten einen Beitrag von etwas mehr als
100 Mio. EUR. Hinzu kamen Eigenmittel der Beschäftigungsträger von knapp 37 Mio. EUR. 2
Die kommunalen Ausgaben der Stadt Leipzig für 1.099 sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse im Bundesprogramm Kommunal-Kombi beliefen sich in der
Gesamtlaufzeit auf insgesamt ca. 13.495.895 EUR 3. Davon entfielen 12.552.182 EUR auf
Personalkosten und 943.712 EUR auf Sachkosten. Hinzu kommen die Eigenmittel der freien
Träger in Höhe von insgesamt ca.1,976 Mio. EUR (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Verteilung der Projektkosten des Bundesprogramms Kommunal-Kombi in Leipzig
Per sonalkostenanteil Per sonalkostenanteil
Bund
Land
2
3
Gesamtkosten
Stadt Leipzig
Eigenmittel
2008
693.055 €
229.753 €
350.513 €
16.717 €
2009
6.863.216 €
2.304.131 €
3.638.551 €
312.401 €
2010
9.346.787 €
2.977.066 €
4.595.911 €
683.789 €
2011
8.226.073 €
2.601.279 €
4.135.653 €
637.010 €
2012
2.085.771 €
543.958 €
775.267 €
326.906 €
Summe
27.214.903 €
8.656.187 €
13.495.896 €
1.976.822 €
Quelle: Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms "Kommunale-Kombi" www.isg-institut.de
Lohnkostenverteilung von 1.200 €/Monat/AN Ü 50: Bund: 800 €, Land: 220 €, Stadt: 135 €, Eigenmittel: 45 €
Lohnkostenverteilung von 1.200 €/Monat/AN U 50: Bund: 700 €, Land: 270 €, Stadt: 135 €, Eigenmittel: 95 €
3
2.4 Fazit
Zusammenfassend wurde bei den Teilnehmer/-innen gemäß der Intention des Programmes, die
Beschäftigungsfähigkeit während dieser wirtschaftlich angespannten Zeit durchgängig ausgebaut
und/oder umfänglich erhalten. Abbildung 4 verdeutlich überdies, dass die Anzahl der
Langzeitarbeitslosen während der Programmlaufzeit deutlich reduziert werden konnte.
Eine Auswertung im Hinblick der Integration von Kommunal-Kombi-Teilnehmer/-innen in den
allgemeinen Arbeitsmarkt, konnte vom Jobcenter Leipzig nicht erhoben werden.
Weitere Ausführungen zur programmbegleitenden und abschließenden Evaluation
Bundesprogramms Kommunal-Kombi wurden unter www.isg-institut.de veröffentlicht.
3.
des
Zusammenfassung - „Modellprojekt Bürgerarbeit“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startete am 15. Juli 2010 das Modellprojekt
"Bürgerarbeit“ mit der Beteiligung von 197 Jobcentern. M it der Durchführung des Modellprojektes
wurde ein mehrstufiges Verfahren geschaffen, um arbeitslose erwerbsfähige Personen in den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Das Programm setzte sich aus zwei Phasen zusammen. Die erste Phase, die Aktivierungsphase,
bestand aus einer intensivierten Betreuung und Förderung, wie bspw. Beratung,
Vermittlungsaktivitäten sowie Qualifizierung und Weiterbildung. Personen, die innerhalb der
Aktivierungsphase nicht in Arbeit integriert wurden, konnten an der zweiten Phase, der
Beschäftigungsphase teilnehmen. Diese konnte bis zu 36 Monate dauern und umfasste eine
öffentlich geförderte, zusätzliche und im öffentlich Interesse liegende Beschäftigung von 20 oder
30 Wochenstunden.
Während dieser Phase wurde für die geförderten Personen ein begleitendes Coaching angeboten,
um möglichst viele Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung zu erreichen.
Insgesamt wurden bundesweit 33.169 Stellen bewilligt. Darunter 3.168 in Sachsen.
3.1 Stellenkontingente / Teilnehmerzahlen
Die Stadt Leipzig beteiligte sich gemäß Ratsbeschluss RBV-4370/10 vom 16.06.2010 an der
Umsetzung des Modellprojektes für zunächst 500 Bürgerarbeitsplätze, davon 200 beim
Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf und weiteren 300 Bürgerarbeitsplätzen bei Dritten.
Das Stellenkontingent wurde im weiteren Verlauf auf insgesamt 523 Stellen angehoben (vgl. RBV1057/11 vom 14.12.2011).
Über die gesamte Projektlaufzeit 2010 bis 2014 nahmen insgesamt 5.803 Personen an dem
Programm teil. In der Aktivierungsphase haben 2.642 Personen eine sozialversicherungspflichtige
oder selbstständige Beschäftigung aufgenommen.
In die Beschäftigungsphase wurden auf 515 Bürgerarbeitsstellen insgesamt 842 Personen als
sogenannte "Bürgerarbeiter/-innen" integriert. Aus der Beschäftigungsphase heraus haben hiervon
214 Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt
aufgenommen. 4
4
Abschlussbericht des Jobcenters Leipzig zum Bundesprogramm "Bürgerarbeit"
4
3.2 Tätigkeitsbereiche
An der Umsetzung in der Beschäftigungsphase beteiligten sich insgesamt 93 freie Träger sowie
die Stadt Leipzig (Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf) mit 200 Bürgerarbeitsplätzen. Der
überwiegende Anteil der Stellen wurde dabei im sozialen Bereich geschaffen (Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Schulen und Kitas,
Seniorenarbeit, Altenpflege und Behindertenbetreuung).
Abb. 3: Teilnehmerplätze Bürgerarbeit beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf
und bei Dritten nach Tätigkeitsbereichen
Tätigkeiten in sonstigen Bereichen
21
6
Tätigkeiten für sonstige Einrichtungen, Vereinen oder Initiativen
2
Tätigkeiten in sonstigen Verw altungsbereichen
1
Tätigkeiten in den Bereichen Kultur und Tourismus
2
7
5
19
Tätigkeiten in anderen sozialen Einrichtungen
69
Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit (außerhalb von
Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen)
79
26
Tätigkeiten im Sportbereich
6
Tätigkeiten in der Seniorenarbeit, Altenpflege, Behindertenbetreuung
6
Tätigkeiten in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
7
Tätigkeiten im Bereich Landschaftspflege und Umw elt
27
44
57
16
0
0
75
10
20
30
40
50
60
70
80
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf
90
100
Dritte
Quelle: Stadt Leipzig, Referat für Beschäftigungspolitik
3.3 Projektfinanzierung durch Bund/Kommune und private Mittel
Die kommunalen Ausgaben der Stadt Leipzig im Modellprojekt Bürgerarbeit beliefen sich in der
Gesamtlaufzeit auf insgesamt ca. 1.581.489 EUR. Davon entfielen 751.857 EUR auf
Personalkosten und 829.631 EUR auf Sachkosten.
Hinzu kommen die Eigenmittel der freien Träger in Höhe von insgesamt ca. 39.677 EUR (siehe
Tabelle 2).
Tabelle 2: Verteilung der Projektkosten des Modellprojektes Bürgerarbeit in Leipzig
Personalkost enant eil
Bund
Gesamt kost en
St adt Leipzig
Eigenmit t el
2011
2.300.353 €
141.593 €
7.955 €
2012
6.159.970 €
529.349 €
13.226 €
2013
6.150.890 €
527.369 €
13.226 €
2014
3.866.760 €
383.178 €
5.270 €
18.477.973 €
1.581.489 €
39.677 €
Summe
5
3.4 Fazit
Die Ergebnisse der Zwischenberichte5 zu den Wirkungsanalysen der Beschäftigungsphase
zeigen, dass der Schwerpunkt vor allem im Abbau von Vermittlungshemmnissen und der
Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Stabilisierung der Teilnehmenden lag. Dies
gelang vor allem unter der Einbeziehung des begleitenden Coachings während der
Beschäftigungsphase. Detaillierte Ausführungen und Ergebnisse zum Programmverlauf werden
zudem im Abschlussbericht des Jobcenters Leipzig zum Bundesprogramm "Bürgerarbeit" (siehe
Anlage 1) dargestellt.
4.
„Chancen eröffnen – Soziale Teilhabe sichern“
Langzeitarbeitslose profitieren weniger deutlich von der positiven konjunkturellen Entwicklung.
Fast die Hälfte der von Arbeitslosigkeit Betroffenen ist seit mindestens zwei Jahren arbeitslos,
rund 20 % sogar schon vier Jahre oder länger. Rund ein Viertel ist älter als 55 Jahre. Bundesweit
hat mehr als die Hälfte keinen Berufsabschluss. Zudem haben viele Menschen dieser Zielgruppe
gleich mehrere erkennbare Vermittlungshemmnisse. Vor diesem Hintergrund plant das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter dem Titel „Chancen eröffnen – soziale
Teilhabe sichern“ folgende fünf Schwerpunkte zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in den
kommenden Jahren umzusetzen:
• Säule 1 - Bessere Betreuung in Aktivierungszentren
Einrichtung von zusätzlichen Aktivierungszentren in den einzelnen Jobcentern, in denen
die Leistungsberechtigten gebündelte Unterstützung erhalten, um gezielt soziale,
psychische und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse sowie Grundbildungsdefizite
abzubauen und/oder fehlende Schul- oder Berufsabschlüsse nachzuholen. Dabei soll
überwiegend auf die Erfahrungen aus dem Programm „Perspektive 50plus“
zurückgegriffen werden.
• Säule 2 - ESF- Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser
Leistungsberechtigter
Gefördert wird die Integration von Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die
keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzen und seit mehreren Jahren
arbeitslos
sind.
Arbeitgeber
erhalten
dabei
im
Zeitlauf
abnehmende
Lohnkostenzuschüsse. Kombiniert wird diese Förderung mit einem begleitenden
Arbeitnehmer-Coaching und gezielter Beratung der Arbeitgeber.
• Säule 3 - Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
Gefördert werden zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse
für arbeitsmarktferne Menschen, bei denen derzeit keine unmittelbare Chance einer
Integration auf den ersten Arbeitsmarkt besteht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf
Leistungsberechtigten, die gesundheitlich eingeschränkt sind oder zusammen mit Kindern
in einer Familienbedarfsgemeinschaft leben. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können dabei bis zu 100 Prozent betragen.
5
Quelle: Quelle; IAW Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. Tübingen und ISG Institut für Sozialforschung und
Gesellschaftspolitik "Evaluation der Modellprojekte "Bürgerarbeit"
6
• Säule 4 - Schnittstellen SGB II zur Gesundheitsförderung
Langzeitarbeitslose sind oft gesundheitlich eingeschränkt. Gesundheitsförderung und
Prävention sollen deshalb entscheidend dazu beitragen, Beschäftigungsfähigkeit zu
fördern und wiederherzustellen. Durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den
entsprechenden Akteuren (Dt. Rentenversicherung, Krankenkassen und dem
Bundesministerium für Gesundheit) sollen die Zugänge zu entsprechenden Gesundheitsund Rehabilitationsleistungen verbessert werden.
• Säule 5 - Weiterentwicklung der Förderinstrumente SGB II
In einem intensiven Dialog will das BMAS gemeinsam mit den Ländern Veränderungen
bei den Förderinstrumenten diskutieren, die zu einem spürbaren, nachhaltigen und
langfristigen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit führen. Hierzu gehören u. a. der
erleichterte Einsatz von Arbeitsgelegenheiten.
Das Jobcenter Leipzig hat sich sowohl an dem Interessenbekundungsverfahren für das „ESFBundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ (Säule 2) als auch
für „Soziale Teilhabe“ (Säule 3) beteiligt. Im Ergebnis des ESF- Bundesprogramms sollen in den
Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 233 erwerbsfähige Teilnehmer/-innen in möglichst nachhaltige
Beschäftigungsverhältnisse integriert werden (vgl. Punkt 6 ff.).
Im Rahmen von „Soziale Teilhabe“ ist beabsichtigt ca. 400 zusätzliche Stellen im öffentlichen
Interesse zu schaffen und den Teilnehmer/-innen ein breit gefasstes Angebot an begleitenden
Integrationsleistungen des Jobcenters und der Kommune anzubieten. An beiden Programmen
nehmen die Teilnehmer/-innen freiwillig teil.
Mit dem Beschluss RBV-1145/12 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat ein
Konzept für ein Modellprojekt eines Öffentlich Geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) mit
Mindestlohn vorzulegen. Hierfür war die Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zu
suchen. Gleichzeitig stand die Realisierung eines solchen Modellprojektes durch die Stadt Leipzig
immer unter dem Vorbehalt, dass der Freistaat Sachsen und/oder die Bundesagentur für Arbeit ein
solches Vorhaben kofinanzieren (vgl. HHA046/13 bzw. V/A 372/13 und HHA050/14).
Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung mit den beiden Teilprogrammen (Säulen 2 und 3)
eine finanzielle Förderbasis geschaffen hat, bietet sich nun für die Stadt Leipzig die Möglichkeit
den geforderten öffentlichen Beschäftigungssektor zu erweitern.
5.
„Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Säule 3)
5.1 Allgemein
Neben dem ESF- Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat das BMAS das Teilprogramm „Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt“ (Säule 3) aufgelegt. Das Teilprogramm richtet sich an Personen, die sich
mindestens vier Jahre im Leistungsbezug befinden und kurz- und mittelfristig keine Chance auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. In Bezug auf die Zielgruppe liegen die Schwerpunkte dabei
auf Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen und Personen, die mit Kindern
in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
7
Das Programm sieht vor, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 100 %, maximal
jedoch 1.320 € (bei 30 Wochenstunden) die Entstehung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Interesse zu befördern. Durch
vorbereitende und beschäftigungsbegleitende Maßnahmen, finanziert aus dem dezentralen
Eingliederungstitel, sollen die Teilnehmer/-innen aktiviert und sukzessive wieder an die
Erfordernisse des Arbeitsmarktes herangeführt werden. Das Programm, welches voraussichtlich
im viertel Quartal 2015 startet, ist für bundesweit 10.000 Teilnehmer/-innen vorgesehen. Die
Laufzeit ist derzeit bis 31.12.2018 befristet.
5.2 Geplante Umsetzung in Leipzig
In seinem Interessenbekundungsverfahren hatte das Jobcenter Leipzig aufgrund seiner
Potentialanalyse 400 Stellen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.
Hiervon sollen nach entsprechender Abfrage der Kapazitäten bei Dritten, 250 Stellen bei freien
Trägern und 150 in kommunaler Trägerschaft für 36 Monate realisiert werden.
In Vorbereitung der Interessenbekundung erfolgte durch das Jobcenter eine differenzierte
Betrachtung der infrage kommenden Personen sowie der für zusätzliche begleitende Aktivitäten
zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel.
Demnach ist von einem förderfähigen potentiellen Personenkreis von 2.661 Kundinnen und
Kunden auszugehen. Gesundheitliche Einschränkungen sind hierbei bei 2.198 Personen gegeben
und in 796 Fällen befinden sich minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft. Da das
Programm auf Freiwilligkeit setzt, weitere Eingliederungsmaßnahmen bei diesem Kundenkreis zur
Anwendung kommen, Erfahrungswerte anderer Programme und Erfahrungen in der täglichen
Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden zur Bezifferung der potentiellen Teilnehmer eine
Rolle spielten, geht das Jobcenter von einem für das Projekt tatsächlich zur Verfügung stehenden
Potential von derzeit 1.060 Langzeitarbeitslosen aus. Das Jobcenter Leipzig hat am 12.08.2015
für die beantragten 400 Stellen den Zuschlag erhalten. Insgesamt hatten bundesweit über 265
Jobcenter an dem Interessenbekundungsverfahren teilgenommen, 105 davon wurden mit ihren
Anträgen berücksichtigt.
5.3 Umsetzung in Kommunaler Trägerschaft
Analog den Bundesprogrammen „Kommunal-Kombi“ und Bürgerarbeit sowie unter
Berücksichtigung des o. g. Ratsbeschlusses beabsichtigt die Stadt Leipzig bis zu 150 Stellen bei
ihrem kommunalen Beschäftigungsträger KEE einzurichten. Grundsätzlich sollen diese Stellen mit
30 Wochenstunden realisiert werden. Aufgrund der unter vom Jobcenter durchgeführten
Teilnehmerpotentialanalyse wird bei 25 Prozent der benannten Stellen ein stufenweiser Einstieg
(15, 20 oder 25 Wochenstunden) ermöglicht. Die Arbeitsinhalte der beschriebenen Stellen werden
zudem so gestaltet, dass der Anteil an Teilzeitstellen im Bedarfsfall auf bis zu 50 Prozent erweitert
werden kann.
Der KEE hat dabei als Beschäftigungsträger der Stadtverwaltung Leipzig das
Alleinstellungsmerkmal, dass ihm als Eigenbetrieb die disziplinarische und organisatorische
Steuerung der Maßnahmen obliegt. Nur so ist es möglich, dass die Teilnehmer/-innen direkt in den
Fachämtern der Stadtverwaltung und somit so arbeitsmarktnah als möglich eingesetzt werden.
Zudem haben die Fachämter im Rahmen des gemeinsamen Personalauswahlverfahrens mit dem
KEE Einfluss auf ihre künftigen Mitarbeiter/-innen.
8
Zudem bietet der KEE in der Kombination, unter einem Dach sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung und begleitendes Coaching anbieten zu können, eine sehr effiziente Möglichkeit,
die Teilnehmer direkt und gezielt auf eine ungeförderte Arbeitsaufnahme vorzubereiten. Damit
leistet die Stadt für ihre lokalen Unternehmen einen weiteren Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Ca. 50 % der Kunden im Jobcenter haben die Prognose, dass innerhalb des nächsten Jahres
zunächst eine Annäherung an den Arbeitsmarkt realisiert werden kann und eine Aufnahme in den
ersten Arbeitsmarkt trotz konjunktureller Belebung nicht möglich ist. Durch den Ausschluss von
Menschen die längstens für 24 Monate eine Arbeitsgelegenheit hatten für eine erneute
Arbeitsgelegenheit, stehen nur etwa 1.500 Kunden für eine AGH-MAE zur Verfügung. Der Bedarf
an anderweitiger Maßnahmen am Arbeitsmarkt zur Heranführung ist dringend geboten, um
bisherige Zusatzangebote der Stadt Leipzig aufrechtzuerhalten.
5.3.1 Tätigkeitsbereiche
Entsprechend des ermittelten Teilnehmerpotentials sowie unter Berücksichtigung der Kriterien
„Öffentliches Interesse“ und „Zusätzlichkeit“ und unter dem Fokus der sozialen Teilhabe sollen
150 Stellen vorwiegend in den Tätigkeitsbereichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Seniorenund Behindertenbetreuung eingerichtet werden. So werden zusätzliche Angebote in
Schulbibliotheken, Jugendheimen, Bibliotheken, Behinderteneinrichtungen oder für
betreuten Wohngruppen und Sportstätten geschaffen.
Zudem kann das Projekt auch dazu genutzt werden, dass ein Anteil der Stellen genutzt wird um
die zusätzlichen Angebote für Asylbewerber zu unterstützen (Fahrdienst, Möbelkammer etc.).
Angebote befinden sich derzeit in einer ersten Entwicklungsphase. Es handelt sich bei dem
Vorhaben um eine infrastrukturelle und integrationspolitische Maßnahme aus Sicht der Stadt
Leipzig, um weitere Synergieeffekte bei der Integration von Arbeitslosen zu generieren. Zusätzlich
wird durch das Angebot kein neues Aufgabenfeld geschaffen, sondern Aufgaben werden wieder in
die Organisationseinheiten analog vorangegangener Förderinstrumente integriert.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen dabei, wie auch diese zusätzlichen Angebote zu einer
Steigerung der Lebensqualität führen und gleichzeitig die Verwaltung entlasten kann:
•
Zusatzangebots für erwachsene Menschen mit einer chronisch psychischen Erkrankung,
die ein tagesstrukturierendes Angebot in einem städtischen Heim erhalten. Durch den
gesetzlich vorgegebenen geringen Betreuungsschlüssel von bspw. 1:6 könnten
Teilnehmer/-innen bei Eignung bei der Haushaltsführung ebenso unterstützen wie bei der
Verrichtung alltäglicher Aufgaben. Dies würde die ohnehin immer sehr angespannte
engbemessene Betreuung in den städtischen Einrichtungen entlasten und würde
Teilnehmer/-innen, die Interesse an einem sozialen Pflegeberuf haben, die Möglichkeit
bieten, sich den Alltag des Berufes anzuschauen um später durch den hohen
arbeitsmarktpolitischen Bedarf als Helfer Altenpflege oder ähnliches eine Arbeit
aufzunehmen.
•
„Mehr Zeit für Kinder“ - Immer mehr Kinder wachsen ohne eine Heranführung an Bücher
und Spiele abseits von digitalen Medien auf und weisen bereits bei Einschulung erhebliche
Defizite im Verständnis der Sprache auf. In den städtischen Bibliotheken könnten Kinder an
das Lesen herangeführt werden, in dem die Projektteilnehmer bei der Organisation und
Durchführung von kostenlosen Veranstaltungen mithelfen und zum Beispiel auch bei der
Hausaufgabenbetreuung unterstützen. Ohne das Projekt Soziale Teilhabe würden auch
diese Projekte nicht zu Stande kommen. Dieses Angebot würde insbesondere den
jüngsten Leipzigern zu Gute kommen.
9
„Helfer in sozialen Einrichtungen“ z. B. im Sozialamt oder im VKKJ der Stadt Leipzig. Auch hier
sind in den ambulanten Angeboten für benachteiligte, vernachlässigte Jugendliche ( z. B. aus
Haushalten mit Drogen und Gewalterfahrungen) und Erwachsene sehr knapp bemessene
gesetzlich fixierte Personalschlüssel, welche durch den städtischen Haushalt finanziert
werden, vorgesehen. Durch den gesetzlich festgeschriebenen Personalbestand entstehen für
die Festangestellten kaum Zeiten, in denen eine individuelle zusätzliche auf den Einzelfall
ausgerichtete Fürsorge erfolgen kann, damit z. B. die Jugendlichen wieder an den Alltag mit
der späteren Integration in den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden können. In diesem
Projekt ist es vorstellbar, dass die Teilnehmer im Projekt den Betroffenen ein sinnstiftendes
Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen.
Durch die Konzentration der überwiegend sozialen Tätigkeitsbereiche im Teilprogramm „Soziale
Teilhabe“ bietet sich der Kommune zudem die Möglichkeit, die geförderten Arbeitsverhältnisse
(FAV) im Rahmen der kommunalen Jahresplanung 2016 ff., vorrangig für Beschäftigungen in den
Aufgabengebieten Ordnung und Sauberkeit einzuplanen. Dieses Möglichkeit sollte vor dem
Hintergrund
der
angekündigten
Maßnahmereduzierung
AGH-MAE
im
Bereich
„Ordnung/Sauberkeit“ im kommenden Jahr umgesetzt werden.
5.3.2 Zusätzliche flankierende Leistungen
Grundsätzlich werden für alle Programmteilnehmer/-innen Coachingleistungen des Jobcenters
angeboten. Darüber hinaus waren gemäß der Programmrichtlinie des BMAS zusätzliche
flankierende Leistungen ausdrücklich vorgesehen 6, die über die gesetzlichen sozialintegrativen
Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II hinaus gehen. In Umsetzung dieser Forderung
sollen zur gezielten individuellen Förderung der in kommunaler Trägerschaft beschäftigten
Programmteilnehmer/-innen, neben den flankierenden Aktivitäten des Jobcenters Leipzig, die
folgenden zusätzlichen Leistungen durch die Kommune bzw. ihren Beschäftigungsträger
angeboten werden:
6
•
Aufsuchende sozialpädagogische Betreuung – als lebensweltorientierte
Unterstützungs- und Hilfestellung zur Verbesserung der Integrationsfähigkeit. Sie erfolgt in
den einzelnen Maßnahmen sowie im Bedarfsfall auch am Wohnort.
•
AktivA – Aktive Bewältigung von Arbeitslosigkeit (Gesundheitsprogramm) – als
Angebot zur Verbesserung des körperlichen und psychischen Befindens
•
Stressfaktor Arbeitslosigkeit – Präventivangebot
Stressbewältigung und Linderung stressbedingter Faktoren
(Gruppenmaßnahme/
Krankenkasse)
•
Punktabstinenz – Bewusster Umgang mit Alkohol im Arbeitskontext - Angebot zum
verantwortungsvollen und kontrollierten Alkoholkonsum und Förderung der Abstinenz
(Gruppenmaßnahme)
•
Abbau depressiver Befindlichkeiten – Angebot zur Überwindung der persönlichen
Inaktivität mit den Zielen Ängste abzubauen, Krisen zu bewältigen sowie das
Selbstwertgefühl und soziale Kompetenzen aufzubauen (Gruppenmaßnahme)
•
Fachärztezentrum – Angebot für den Beschäftigten zur schnellen Versorgung mit
Fachärzteterminen im Zusammenhang mit der Stabilisierung des aufgenommenen
zur
Verbesserung
der
BMAS-Bekanntmachung „Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vom 29.04.2015
10
•
Beschäftigungsverhältnisses (Individualangebot)
Jobticket – Angebot für Arbeitnehmer/-innen der Stadt Leipzig bzw. des kommunalen
Beschäftigungsträgers zur vergünstigten Inanspruchnahme eines Monatstickets für den
ÖPNV
mit dem Ziel der Mobilitätssteigerung (Individualangebot)
Diese geplanten Leistungen sind nach Erläuterungen des Bundesverwaltungsamtes als eines der
Kriterien zu werden, weshalb das Jobcenter Leipzig als eines von 105 aus der bundesweiten
Gruppe von 265 Antragstellern, einen Zuschlag erhalten hat.
5.3.3 Finanzierung
Neben den kommunalen Integrationsleistungen gemäß § 16 a SGB II sowie den übrigen
Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienförderung beabsichtigt die Stadt Leipzig das
Teilprogramm „Soziale Teilhabe“ mit insgesamt rund 4,8 Mio. EUR zu fördern.
Die oben genannten 150 Stellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden werden
gemäß TVöD und entsprechend den vorgesehen Aufgaben in den Entgeltgruppen E2, E2Ü, E3
sowie S2 entlohnt. Da der Bundeszuschuss je Stelle auf maximal 1.320 € (einschließlich AGAnteil) gedeckelt ist, sind zur Kofinanzierung der Lohnkosten bis Ende 2018 insgesamt rund 3,895
Mio. EUR aus dem kommunalen Haushalt bereitzustellen.
Zur Realisierung der unter Punkt 5.3.2 genannten Beschäftigungsbegleitenden Angebote des
kommunalen Trägers (KEE) sollen insgesamt rund 360.900 EUR für entsprechendes sozialpädagogisches Personal (3 VzÄ) sowie zur Realisierung der erforderlichen Anleiterstrukturen (3
VzÄ bei 150 TN) insgesamt 312.000 EUR zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden
teilnehmerbezogene Sachkosten, die ausschließlich zur Sicherstellung des Arbeits- und/oder
Gesundheitsschutzes der/des jeweiligen Beschäftigten (max. 35 €/TN/Monat) zwingend
erforderlich sind sowie eine monatliche Pauschale für Personalbewirtschaftungskosten des
kommunalen Trägers KEE in Höhe von 15 €/Stelle/Monat eingeplant.
Tabelle 3: Kostenübersicht – 150 Stellen in Kommunaler Trägerschaft
Kostenpositionen bei 150 Stellen
1. Jahr/2016
2. Jahr/2017
3. Jahr/2018
Summe
Personalkosten gesamt
3.470.840 €
3.776.141 €
3.776.141 €
11.023.122 €
Personalkosten gefördert
2.376.000 €
2.376.000 €
2.376.000 €
7.128.000 €
Personalkosten Kommune
1.094.840 €
1.400.141 €
1.400.141 €
3.895.122 €
90.000 €
90.000 €
90.000 €
270.000 €
120.300 €
120.300 €
120.300 €
360.900 €
96.000 €
108.000 €
108.000 €
312.000 €
1.401.140 €
1.718.441 €
1.718.441 €
4.838.022 €
Sachkosten KEE (50 €/TN/Monat)
Sozialpädagogen (3 VzÄ)
Anleiter (3VzÄ)
Gesamtkosten Kommune
5.4 Sachkostenförderung bei Dritten
„Soziale-Teilhabe“-Stellen werden bei 30 Wochenstunden durch den Bund mit maximal 1.320 €
(einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung) je Teilnehmer/-in gefördert. Darüber hinaus
gehende Personal- und/oder Sachkosten, bspw. aufgrund tariflicher Bindung, hat der Arbeitgeber
(Dritte und KEE) als Eigenleistung selbst zu erbringen.Auch die erforderlichen Anleiterstrukturen
11
werden im Rahmen dieses Programms nicht finanziert und sind als Eigenleistung zu erbringen.
Dementsprechend hatte eine Bedarfsabfrage des Jobcenters bei potentiellen Arbeitgebern
(Vereinen, etc.) ergeben, dass 250 Stellen bei Dritten realisiert werden können. In der
Konsequenz ist zur Umsetzung des Programms mit der avisierten Stellenanzahl von 400, die
angezeigte Stellenaufteilung zwischen Dritten und KEE vorgesehen.
Die Stadt Leipzig hat sich entschieden, analog zu bisherigen Beschäftigungsprogrammen wie
bspw. dem “Modellprojekt Bürgerarbeit”, die Einrichtung von Stellen im Rahmen von “Soziale
Teilhabe” mit monatlich bis zu 50,- EUR zu unterstützen. Die Bewirtschaftung dieses Zuschusses
erfolgt gemäß der Fachförderrichtline der Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung.
Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen dieser Förderung sind Sachausgaben, die
teilnehmerbezogen und unmittelbar in Zusammenhang mit der einzurichtenden Stelle stehen (z. B.
Raum- und Kommunikationskosten, Anschaffungskosten für Arbeitsplatzausstattung und
Berufsgenossenschaft).
Für die Laufzeit des Programms bis 31.12.2018 beträgt der maximal anfallende
Sachkostenzuschuss für 250 Teilhabestellen 450.000 EUR. Da bisher das Stellenkontingent für
freie Träger noch nicht vollständig beantragt bzw. bewilligt wurde, kann die Verteilung der
Sachkosten nach Jahresscheiben nur geschätzt werden. Bei der Schätzung wird davon
ausgegangen, dass jeder Arbeitsplatz mit der maximalen Summe von 50,- pro Monat unterstützt
wird.
Tabelle 4: Schätzung der Verteilung der Sachkostenzuschüsse nach Jahren bei Dritten
Jahr
Stellenanzahl
Laufzeit in Monaten
Summe
2016
250
12
150.000 €
2017
250
12
150.000 €
2018
250
12
150.000 €
Gesamtkosten Kommune
6.
450.000 €
ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter
(Säule 2) - Information
6.1 Allgemein
Mit dem ESF- Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein
Programm aufgelegt, welches die Jobcenter bei der Integration oben genannter Zielgruppe in den
Arbeitsmarkt unterstützen soll. Mit Hilfe von Betriebsakquisiteuren sollen gezielt potentielle
Arbeitgeber angesprochen, informiert und für eine Teilnahme am Programm gewonnen werden.
Lohnkostenzuschüsse sollen sowohl die im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern zu erwartende
geringere Leistungsfähigkeit ausgleichen als auch finanzielle Anreize für Arbeitgeber schaffen. Ein
begleitendes, intensives und individuelles Coaching, Qualifizierungsmaßnahmen und Mobilitätshilfen sollen den Teilnehmern die Rückkehr in das Berufsleben erleichtern.
Das Programm richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die
◦
seit mind. 2 Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind,
12
◦
das 35. Lebensjahr vollendet haben,
◦
über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und
◦
voraussichtlich nicht auf andere Art und Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt
eingegliedert werden können.
Ergänzend dazu ermöglicht das Programm eine Intensivförderung für Personen, die zusätzlich zu
den oben genannten Voraussetzungen in den letzten 5 Jahren arbeitslos waren und mindestens
ein weiteres in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis aufweisen. Die Teilnahme am
Programm ist freiwillig.
Das Programm wird mit insgesamt rund 885 Mio. EUR aus Mitteln des ESF (470 Mio. EUR) und
dem SGB-II-Eingliederungstitel (415 Mio. EUR) bis voraussichtlich 2019 finanziert. Gefördert
werden bis zu 33.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 7
6.2 Umsetzung in Leipzig
Das Jobcenter Leipzig hat die Unterstützung für insgesamt 233
leistungsberechtigte Teilnehmer/-innen durch das BMAS bestätigt bekommen.
erwerbsfähige
Im Vorfeld der Antragstellung wurde ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. In der ersten Stufe
wurde anhand einer differenzierten Betrachtung der infrage kommenden Personen sowie einer
Marktanalyse für Beschäftigungsmöglichkeiten ein Teilnehmerpotential von 1.870 Kundinnen und
Kunden für die Normalförderung und 845 Kundinnen und Kunden für die Intensivförderung
ermittelt. In der zweiten Stufe konnten entsprechend der Kriterien des Bundesprogramms 159
Personen in der Normalförderung sowie weitere 74 Personen im Rahmen der
Intensivförderung für eine Teilnahme gewonnen werden.
Entsprechend der regionalen Bedarfe des Arbeitsmarktes liegen Beschäftigungspotentiale vor
allem in den Bereichen der Zulieferindustrie für die Automobilbranche, Lager und Logistik auf
Helferniveau sowie Arbeitnehmerüberlassungen.
7. Finanzieller Mehrbedarf
Voraussetzung für das beschriebene kommunale Engagement ist die Bereitstellung der Mittel von
insgesamt rund 5,288 Mio. EUR für den Zeitraum 2016 bis 2019. Wie die Erfahrungen der bisher
umgesetzten beschäftigungspolitischen Bundesprogramme gezeigt haben, ist dieser Mitteleinsatz
sinnvoll, um langzeitarbeitslosen Menschen ein öffentlich gefördertes Beschäftigungsangebot zu
ermöglichen, sodass Vermittlungshemmnisse abgebaut werden, die Beschäftigungsfähigkeit
erhöht wird und eine soziale Stabilisierung die Teilnehmenden erfolgen kann.
Leipzig ist eine ständig wachsende Stadt die in den nächsten Jahren die Zielmarke von 600.000
Einwohnern anstrebt. Mit einer kommunalen Beteiligung an dem Programm „Soziale Teilhabe“, in
der vorgeschlagenen Größenordnung werden über 7 Mio. € Fördergelder für zusätzliche
Personalkosten (vgl. Tabelle 3) für die Stadtverwaltung eingeworben. Hierdurch bieten sich für die
Stadtverwaltung Leipzig eine Vielzahl von Möglichkeiten, die hohe Lebensqualität in einer ständig
wachsenden Stadt Leipzig auch künftig zu sichern und auszubauen.
Zudem ist derzeit davon auszugehen, dass bis Ende 2018 keine weiteren Programme zur
Förderung von Beschäftigungsverhältnissen für langzeitarbeitslose Menschen initiiert werden. Die
7
Quelle: „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit des BMAS vom 05.11.2014
13
angesprochenen zusätzlichen Leistungen könnten damit entweder nicht erbracht werden oder
könnten nur durch zusätzliches Personal realisiert werden.
Die unter Punkt 5.3.3 und 5.4 beschriebenen finanziellen Mittel können nicht aus dem
planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik zur Verfügung gestellt werden.
Gemäß Ratsbeschluss zum HH-Antrag A0037/15/16 in Verbindung mit den Beschlüssen
HHA046/13 bzw. V/A 372/13 und HHA050/14 werden die erforderlichen Mittel dem Budget des
Referates für Beschäftigungspolitik ab dem Jahr 2016 Eckwert erhöhend zur Verfügung gestellt.
Tabelle 5: Übersicht finanzieller Bedarf Soziale Teilhabe
Jahr
7.1
Soziale Teilhabe (Säule 3)
2016
1.551.140 €
2017
1.868.441 €
2018
1.868.441 €
Gesamt
5.288.022 €
Prognostizierte Minderausgaben KdU
Durch die Realisierung der beschriebenen Programme ließen sich schätzungsweise KdUMinderausgaben in Höhe von maximal 932.000 €/Jahr prognostizieren. Dieser Wert beruht auf der
positiven Annahme, dass die 150 Teilnehmer/-innen des Programms „Soziale Teilhabe“ in
kommunaler Trägerschaft als auch die 233 Frauen und Männer des „ESF- Bundesprogramms“
(Säule 2) durch die Integration in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis, den SGB IILeistungsbezug ihrer Bedarfsgemeinschaft beenden können.
Die genannten KdU-Minderausgaben beruhen auf einem durchschnittlichen Monatswert in Höhe
von 309 €/Bedarfsgemeinschaft, abzüglich der Bundesbeteiligung an den KdU-Kosten in Höhe
von 34,4 Prozent.8
Unter Berücksichtigung der o. g. Annahme würden sich die jährlichen Kosten für das Programm
„Soziale Teilhabe“ wie in Tabelle 6 dargestellt entwickeln:
Tabelle 6: Kommunale Kosten „Soziale Teilhabe (150 Stellen Stadt/KEE) unter Abzug möglicher KdU-Minderausgaben
2016
2017
2018
1.551.140 €
1.868.441 €
1.868.441 €
KdU-Minderausgaben
932.000 €
932.000 €
932.000 €
Kommunale Kosten
619.140 €
936.441 €
936.441 €
Soziale Teilhabe
7.2 Alternative - FAV
Aktuell sind gemäß Ratsbeschluss RBV-1722/13 vom 10.07.2013 1,3 Mio. € im Haushalt des
Referates für Beschäftigungspolitik/KEE zur Realisierung von bis zu 160 geförderten
Arbeitsverhältnissen
(FAV)
für
2016
ff.
eingeplant.
Arbeitsgelegenheiten
mit
Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) werden durch die Stadt nicht kofinanziert.
Eine Umlenkung der für FAV eingeplanten Mittel zur Gunsten des neuen Bundesprogramms
„Soziale Teilhabe“ ist nach eingehender Prüfung aus folgenden Gründen abzulehnen:
8 (233 TN+150 TN) * 309€ *12 Monate -34,4 %
14
•
Im Gegensatz zu „Soziale Teilhabe“ unterliegen die FAV- Stellen nicht dem Erfordernis der
„Zusätzlichkeit“. Aufgaben, welche derzeit im Rahmen von FAV erledigt werden, können
daher nicht durch „Soziale Teilhabe-Stellen“ kompensiert werden. Dieses betrifft
insbesondere Tätigkeiten in den Bereichen Ordnung/Sauberkeit und Sport.
•
Ebenso können die FAV- Mitarbeiter/-innen kurzfristig für havariebedingte Aufgaben wie
Deichbegehung oder Winterdienst, etc. eingesetzt werden. Im Fall von „Soziale Teilhabe“
ist dieses nur nach Abstimmung mit dem Fördermittelgeber im Katastrophenfall möglich.
•
Auch bei positiver Entwicklung am Arbeitsmarkt, konnte die Anzahl der
Langzeitarbeitslosen seit dem Auslaufen des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ sowie
mit dem Ende von „Bürgerarbeit“ nur noch auf geringen Niveau reduziert werden (vgl.
Abb.4). Zudem wurde die Anzahl an öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen im
Laufe der Jahre bundesweit kontinuierlich reduziert (vgl. Abb. 1). Es bedarf einer erhöhten
Anzahl an geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zielgruppe der
Langzeitarbeitslosen.
•
Beide Programme (FAV und „Soziale Teilhabe“) sind für unterschiedlich Zielgruppen
ausgelegt. So ist für Personen, die potentiell für eine FAV geeignet sind, kein Zugang zum
Programm „Soziale Teilhabe“ vorgesehen. Zudem ist derzeit davon auszugehen, dass bis
Ende 2018 keine weiteren Programme zur Förderung von Beschäftigungsverhältnissen für
langzeitarbeitslose Menschen initiiert werden.
In der Konsequenz sollten daher zur wirksamen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
unbedingt beide Programme in größtmöglichem Umfang genutzt werden.
Insgesamt ist geplant in den folgenden Jahren (2016 bis 2019) die Maßnahmen FAV und Soziale
Teilhabe in städtischer Trägerschaft beim KEE umzusetzen und bei Dritten (Vereine, Verbände,
Unternehmen) ebenfalls die Programme FAV und Soziale Teilhabe zu fördern (vgl. Abb. 4). Dabei
ist folgende jährliche Kofinanzierung vorgesehen:
•
•
•
•
2016:
2017:
2018:
2019:
3,04 Mio. €, davon KEE: 2.67 Mio. €
3,36 Mio. €, davon KEE: 2,98 Mio. €
3,36 Mio. €, davon KEE: 2,98 Mio. €
1,49 Mio. €, davon KEE: 1,30 Mio. €
5.000.000
20000
4.000.000
16000
3.000.000
12000
2.000.000
8000
1.000.000
4000
Langzeitarbeitslose
im Jahresdurchschnitt
Kommunale Mittel in €
Abb. 4 Kommunale Gesamtfinanzierung von öffentlich geförderter Beschäftigung
2008 - 2019
0
0
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Kommunal-Kombi
Bürgerarbeit
Förderung von Arbeitsverhältnissen
Soziale Teilhabe
Langzeitarbeitslose
15
8.
Anpassung der kommunalen FAV-Förderung aufgrund des gesetzlichen
Mindestlohns
Mit Beschluss RBV-1272/12 hat der Stadtrat am 20.06.2012 die Kofinanzierung von
Beschäftigungsverhältnissen bei Dritten beschlossen, die gemäß §16 e SGB II (FAV) durch das
Jobcenter gefördert werden. Dieser Zuschuss beträgt 50 Prozent des nicht geförderten Anteils des
Arbeitgebers am zu zahlenden Arbeitsentgelt, bisher jedoch maximal 165 EUR/Arbeitnehmer/in /Monat.
Aufgrund der Erfahrungen aus laufenden beschäftigungspolitischen Programmen bzw.
Instrumenten
(Kommunal-Kombi,
Bürgerarbeit,
Arbeitsgelegenheiten)
sowie
unter
Berücksichtigung der infrage kommenden Zielgruppe wurde der Kalkulation zum damaligen
Zeitpunkt eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 36 Stunden bei einem Brutto-MonatsEinkommen von 1.100 EUR zu Grunde gelegt.
Unter Berücksichtigung des seit 1. Januar dieses Jahres geltenden gesetzlichen Mindestlohns von
8,50 EUR/Std. sowie unter Beibehaltung der durchschnittlichen Wochenstundenzahl von 36 ist
nun von einem Brutto-Monats-Einkommen in Höhe von 1.326 EUR 9 auszugehen.
Dementsprechend erhöht sich der geförderte monatliche Maximalbetrag auf 199,00
EUR/Arbeitnehmer/-in. Der Förderzeitraum je Arbeitnehmer/- in beträgt entsprechend § 16 e Abs.
3 SGB II weiterhin längstens 24 Monate innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren.
Bisher wurde zur Kofinanzierung dieses Förderinstrumentes entsprechend der o. g. Vorlage
jährlich 158.400 EUR (165 EUR/80 TN/Jahr) aus dem Haushalt des Referates für Beschäftigungspolitik/Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung bereitgestellt. Dieser Betrag
erhöht sich aufgrund der genannten Anpassung auf jährlich 191.040 EUR. Die entsprechenden
Mehrkosten in Höhe von jährlich 32.640 EUR werden ab dem Jahr 2015 aus dem planmäßigen
Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.571002.01/Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung) zur Verfügung gestellt und in den kommenden Jahren fortgeschrieben.
Im Übrigen haben im Beschluss RBV-1272/12 getroffenen Regelungen zum Förderverfahren
sowie der Ausschluss einer Sachkostenförderung im Zusammenhang mit diesen
Arbeitsverhältnissen weiterhin Bestand.
Anlage: Abschlussbericht des Jobcenters Leipzig zum Bundesprogramm "Bürgerarbeit"
9 Quelle: Mindestlohnrechner des BMAS; ausgehend von durchschnittlich 21,66 Arbeitstagen/Jahr (http://www.der-mindestlohngilt.de/ml/DE/Service/Rechner/Mindestlohn-Rechner.html;jsessionid=EAF3E643871B04AB008D51B4A824B7B3)
16
Abschlussbericht
BUNDESPROGRAMM BÜRGERARBEIT
Inhaltsverzeichnis
1. Das Bundesprojekt Bürgerarbeit ......................................................................... - 3 2. Das Bundesprojekt Bürgerarbeit in der Stadt Leipzig ......................................... - 4 2.1 Die Umsetzung der Stufen 1-3 ................................................................................. - 4 2.2 Die Bürgerarbeitsplätze ............................................................................................ - 6 2.3 Das Absolventenmanagement ................................................................................. - 8 2.4 Das Bundesprojekt Bürgerarbeit im Jobcenter Leipzig in Zahlen .............................. - 9 -
3. Bilanz ................................................................................................................ - 10 -
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 – Tätigkeitsspektrum Bürgerarbeit ...................................................................... - 7 Tabelle 2 – Ergebnis Absolventenmanagement ................................................................. - 9 Tabelle 3 – Ergebnisse der Projektumsetzung ................................................................. - 10 -
-2-
1. Das Bundesprojekt Bürgerarbeit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startete am 15. Juli 2010 das Modellprojekt
Bürgerarbeit mit der Beteiligung von 197 Jobcentern. Grundsätzlich basiert die Idee der
„Bürgerarbeit“ auf dem Magdeburger Modell, das die Regionaldirektion Sachsen-AnhaltThüringen der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit der Landesregierung SachsenAnhalt entwickelt hat. Das Konzept wurde im Jahr 2006 als Pilotprojekt in der LebenshilfeWerk gGmbH in Magdeburg und erstmals als Flächenversuch in der Stadt Bad
Schmiedeberg im Landkreis Wittenberg in einer intensiveren Aktivierungsphase erprobt.
Dem Konzept liegt die Intention zugrunde, einen möglichst hohen Anteil an arbeitslosen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch qualitativ gute und konsequente Aktivierung in
den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Diejenigen, bei denen eine Integration in den
allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, sollten in die eigentliche Bürgerarbeit vermittelt
werden. Das Modellprojekt Bürgerarbeit folgt dabei einem sog. „Trichterprinzip“ und setzt
sich aus zwei Phasen zusammen:
Aktivierungsphase (Phase 1 mit den Stufen 1-3)
-
Stufe 1: Beratung/Standortbestimmung
-
Stufe 2: Vermittlungsaktivitäten
-
Stufe 3: Qualifizierung/Förderung
Während der mindestens sechsmonatigen Aktivierungsphase sollten die arbeitslosen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten möglichst in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert
werden. Dabei standen alle Eingliederungsleistungen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch
(SGB II) zur Verfügung. Wird im Rahmen der Aktivierungsphase keine Integration erreicht,
schließt sich die Beschäftigungsphase an.
Beschäftigungsphase (Phase 2 mit der Stufe 4)
Die Beschäftigungsphase ist die eigentliche Bürgerarbeit. Diese Bürgerarbeit war eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Bereich zusätzlicher und im öffentlichen
Interesse liegender Tätigkeiten, die von einem beschäftigungsbegleitenden Coaching
flankiert wurde. Die bundesweite Planung sah 34.000 Bürgerarbeitsstellen vor, die aus
Bundesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wurden. Das
Arbeitgeberbrutto betrug bei einer 30-Stunden Stelle 1.080 € monatlich, das
Arbeitnehmerbrutto 900 €.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesprojekt, die während der Aktivierungsphase
nicht integriert werden konnten, wurden in Bürgerarbeitsstellen vermittelt. Die Förderung der
Bürgerarbeitsstellen erfolgte grundsätzlich nicht für Vollzeitstellen. Gefördert wurden
Bürgerarbeitsplätze mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden. Die dafür
geschaffenen Bürgerarbeitsplätze standen ab dem 15. Januar 2011 zur Verfügung. Während
der Beschäftigungsphase war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern jederzeit der Wechsel
in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
möglich.
Das Bundesprojekt Bürgerarbeit endete zum 31. Dezember 2014.
-3-
2. Das Bundesprojekt Bürgerarbeit in der Stadt Leipzig
2.1 Die Umsetzung der Stufen 1-3
Das Interessensbekundungsverfahren Bürgerarbeit der Arbeitsgemeinschaft Leipzig1 endete
erfolgreich mit der Zuschlagserteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
am 09. Juli 2010. Damit konnte die Umsetzung des Konzeptes in der Stadt Leipzig beginnen.
Als potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Modellprojekt wurden arbeitslose
erwerbsfähige Leistungsberechtigte definiert, die vielgestaltige Vermittlungshemmnisse
aufwiesen. Dabei standen folgende Handlungsbedarfe im Vordergrund:
Qualifikation
Leistungsfähigkeit
Motivation
Rahmenbedingungen (bspw. örtliche Mobilität, familiäre Situation etc.)
Die Vermittlungshemmnisse der potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren die
Ursache dafür, dass eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt über die Regelinstrumente
bislang nicht erreicht werden konnte. Hierzu zählten insbesondere keine oder nicht mehr
verwertbare Bildungs- und Berufsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen oder die
geringeren Integrationsperspektiven aufgrund des fortgeschrittenen Lebensalters.
Hinzu kam zumeist eine lange Dauer des Leistungsbezugs, der mit einer Verfestigung der
Problemlagen in materieller und sozialer Hinsicht einherging. Die Kumulation dieser Faktoren
führt dazu, dass die Vermittlungschancen erheblich sinken. Das Projekt Bürgerarbeit
fokussierte daher diesen Personenkreis mit dem Ziel, die Arbeitsmarkt- und
Teilhabechancen zu erhöhen.
Der zu aktivierende Personenkreis umfasste nach den o. g. Kriterien ca. 3.000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte.
Ein wesentlicher Bestandteil des Programms während der verschiedenen Programmphasen
war die intensive und individuelle Betreuung der arbeitslosen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Nachstehende Kernelemente kennzeichnen die zwei Programmphasen:
1
hohe Kontaktdichte zwischen den arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
und den persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern
konsequente Umsetzung des Empowerment-Ansatzes
assistierte Vermittlung
regelmäßige, begleitende Stellensuche
Nutzung des gemeinsamen Arbeitsgeberservice
offensives Angebot an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Verringerung/Beseitigung
sonstiger
Vermittlungshemmnisse
Betreuungssituation, gesundheitliche Einschränkungen)
Ab 2011 Umbenennung in Jobcenter Leipzig
-4-
(Mobilität,
Zur Absicherung einer konsequenten und erfolgreichen Umsetzung des Programms wurde in
der Arbeitsgemeinschaft Leipzig ein Projektteam Bürgerarbeit gebildet, das 14 erfahrene
Integrationsfachkräfte und eine Projektleitung umfasste. Das Team begann im Juli 2010 mit
der Umsetzung des Konzeptes und der Aktivierung der arbeitslosen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Um die Zielgruppe des Projekts im Rahmen der Aktivierungsphase möglichst zeitnah in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
zu vermitteln, wurde ab Februar 2012 der bewerberorientierte Arbeitgebervermittlungsansatz
im Projektteam implementiert.
Damit standen vier zusätzliche Integrationsfachkräfte für die Akquise von
Beschäftigungsverhältnissen für die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer zur Verfügung.
Projektziel während der gesamten Projektlaufzeit war es, die erwerbslosen Teilnehmerinnen
und Teilnehmer durch eine mindestens sechsmonatige Phase der Aktivierung fit für den
ersten Arbeitsmarkt zu machen. Dies umfasste insbesondere eine hohe Kontaktdichte zu
den jeweiligen Integrationsfachkräften des Teams Bürgerarbeit mit dem Angebot einer
intensiven Betreuung und Beratung sowie den Einsatz zielführender Förder- bzw.
Eingliederungsmaßnahmen. Ein Eintritt in die öffentlich geförderte Beschäftigung sollte
möglichst vermieden werden, gemäß dem Leitsatz:
„Die beste „Bürgerarbeit“ ist die verhinderte „Bürgerarbeit“.
Nur die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen eine Vermittlung oder eine
Weiterbildung innerhalb der ersten sechs Monate nicht möglich war, fanden in der
Bürgerarbeit eine Beschäftigung.
Das Projekt Bürgerarbeit wurde vom Jobcenter Leipzig im Zeitraum vom 01. August 2010 bis
zum Ende des Bundesprogramms am 31. Dezember 2014 durchgeführt.
In den Jahren 2010 bis 2013 wurden folgende Aktivierungsbemühungen mit den
Projekteilnehmerinnen und -teilnehmern im Rahmen der Programmumsetzung
unternommen:
mindestens ein monatlicher Kontakt seit Beginn der Aktivierungsphase
Nutzung von 450 Plätzen in der Fördermaßnahme „Praxiscenter“ (Verbesserung der
Eingliederungschancen, berufliche Kenntnisvermittlung und praktische Erprobung)
assistierte Vermittlung unter Einbeziehung des gemeinsamen Arbeitgeberservice von
Arbeitsgemeinschaft/Jobcenter und Agentur für Arbeit Leipzig sowie des
teaminternen bewerberorientierten Arbeitgebervermittlungsansatzes
Angebot einer Beschäftigung im Rahmen der Bürgerarbeit an alle Arbeitslosen,
welche nicht in Stufe 1-3 integriert wurden
Nutzung von zwei externen Coachingmaßnahmen mit insgesamt 105 Plätzen in
Kooperation mit dem Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) für die
Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer in Phase 4
insgesamt nahmen 159 Personen am Coaching teil
Ziel der Coachingmaßnahme war die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt während
der Dauer der Zuweisung in die Bürgerarbeit.
-5-
Die sozialpädagogische Begleitung förderte die beruflichen sowie sozialen
Handlungskompetenzen und unterstütze die Entwicklung der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer in Bezug auf die Anforderungen des Alltags und der Arbeitswelt. Das beinhaltete
auch die Unterstützung bei der Stellensuche, das Erstellen von Bewerbungsunterlagen
sowie die professionelle Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
Wesentliche Inhalte des Coachings waren:
Analyse der Situation der Bedarfsgemeinschaft
Bedarfsabhängige Unterstützung zur Stabilisierung der Situation innerhalb der
Bedarfsgemeinschaft
Motivation zu beruflicher Aus- und Weiterbildung
Wahrnehmung von Unterstützungs- und Betreuungsdiensten
Dazu gehörte unter anderen:
soziale Aktivierung
Gesunde Lebensführung
Aufsuchende Sozialarbeit
Verhaltenstraining
Vermittlung zur Schuldnerberatung
Suchtprävention
Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz
Feststellung von Integrationsfortschritten
Über das flankierende Coaching wurden im Rahmen des Projekts 17 Personen in den ersten
Arbeitsmarkt integriert.
2.2 Die Bürgerarbeitsplätze
Für Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer, die in den Stufen 1 bis 3 nicht in den
allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, wurden Bürgerarbeitsplätze
eingerichtet. Insgesamt wurden während der gesamten Projektlaufzeit bei 94 Trägern
Bürgerarbeitsstellen bewilligt, mit durchschnittlich 2 bis 3 Stellen je Träger.
Das Tätigkeitsfeld der Bürgerarbeitsplätze umfasste schwerpunktmäßig folgende Bereiche:
Tätigkeiten im soziokulturellen Bereich
Tätigkeiten im Bereich der Sportassistenz
Unterstützung in Bibliotheken/Lesestuben
-6-
Einen Überblick über das Tätigkeitsspektrum in den vorgenannten Bereichen gibt die
nachstehende Tabelle (nicht abschließend):
Tabelle 1 – Tätigkeitsspektrum Bürgerarbeit
Tätigkeiten im soziokulturellen
Bereich
(u. a. Suchtzentrum, Beratungs- Anlaufstellen
für Kinder, Senioren, Frauen, Obdachlose)
Tätigkeiten im Bereich der
Sportassistenz
Unterstützung in
Bibliotheken/Lesestuben
Aufbau sozialer Kompetenzen
Regelmäßige Tagesstrukturierung
Abbau von Minderleistungsfähigkeiten
Begleitung von älteren Menschen bei
Behördengängen, Arztbesuchen, Einkäufen
etc.
Vorlesen der Tagespresse für Blinde und
Sehschwache
Begleitdienste für gehbehinderte Seniorinnen
und Senioren
Angebote im Rahmen der Inklusion, mit
Kindern
Unterstützung bei der Teilnahme an einem
aktiven Leben, Vermeidung von Isolation
Vorbereitung und Durchführung des Trainings
im Bereich Kinderfußball und Kinderturnen
Kontrolle der Sportgeräte
Vorbereitung und Kontrolle von Spielflächen
Schaffung zusätzlicher sportlicher
Freizeitangebote
Ausgabe und Rücknahme von Medien
Technische Bearbeitung und Pflege der
Medienbestände
Vorbereitung und Durchführung von
Veranstaltungen, wie Lesestunden
Hilfestellung für Schülerinnen und Schüler bei
der Medienauswahl
Bestandsaufbau der Schulbibliothek
entsprechend dem Profil der Schule in
Zusammenarbeit mit den Lehrkräften
-7-
2.3 Das Absolventenmanagement
Mit allen Projektteilnehmerinnen und -teilnehmern, die während oder am Ende der
Beschäftigungsphase keine versicherungspflichtige Beschäftigung am allgemeinen
Arbeitsmarkt aufnehmen konnten, wurden ab 2014 gezielt verstärkte Vermittlungsaktivitäten
unternommen. Ziel dieser Bemühungen war es, die erworbenen Integrationsfortschritte zu
stabilisieren und die Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt fortzuführen.
Alle Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden frühzeitig, bereits während der
Beschäftigungsphase, in das Absolventenmanagement einbezogen. Dazu zählten auch
Nichtleistungsempfänger.
Konkret setzte das Absolventenmanagement 2 Monate vor Ende der Beschäftigungsphase
ein und wurde über einen Zeitraum von 6 Monaten durchgeführt.
Das Absolventenmanagement beinhaltete neben dem monatlichen Kontakt zu den
Integrationsfachkräften folgende Aktivitäten:
Prüfung und ggf. Aktualisierung von Bewerbungsunterlagen
Aktualisierung des Profilings (Einschätzung der Integrationschancen)
Anpassung
der
Vermittlungsstrategie
Eingliederungsvereinbarung
Intensivierung der Vermittlungsbemühungen
Nachhaltung im Rahmen der persönlichen Kontakte
Nutzung alternativer Förderansätze, wie des Programms „Mehrwert 50plus“ oder der
„Dienstleistungen zur Kompetenzfeststellung“ des Berufspsychologischen Service
Abstimmung mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice zur gezielten Akquise von
Beschäftigungsverhältnissen für die Zielgruppe
und
Aktualisierung
der
In Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
zielführende Unterstützungsangebote aus dem Instrumentenportfolio des Jobcenters
unterbreitet, welche die bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeit ergänzen bzw. darauf
aufbauen. Hierzu zählten bspw. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, betriebliche
Erprobungsmaßnahmen oder weiterführende individuelle Coaching- und Bildungsangebote.
In den letzten Monaten des Projektes wurden die Teilnehmerinnen und -teilnehmer im
Anschluss an ein dreimonatiges Absolventenmanagement an das reguläre bzw. zuständige
Integrationsteam übergeben, wo das Absolventenmanagement fortgesetzt wurde.
Insgesamt wurden im Jahr 2014 im Rahmen des Absolventenmanagements 503 Personen
betreut. Diesen wurden insgesamt 2.825 Vermittlungsvorschläge unterbreitet. Über das
Absolventenmanagement wurden im Ergebnis 94 Personen in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse integriert.
-8-
Tabelle 2 – Ergebnis Absolventenmanagement
Integrationen in versicherungspflichtige Beschäftigung
94
Nach Alter
Unter 30-Jährige
7
30- bis unter 39-Jährige
36
40- bis unter 49-Jährige
38
50- bis unter 55 Jährige
13
2.4 Das Bundesprojekt Bürgerarbeit im Jobcenter Leipzig in Zahlen
Über die gesamte Projektlaufzeit wurden 5.803 Personen in das Projekt Bürgerarbeit
aufgenommen. Im Verlauf der intensiven Aktivierungsphase haben 2.642 Personen eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbständigkeit aufgenommen und so
die Arbeitslosigkeit beenden können. Das entspricht einer Integrationsquote von
45,5 Prozent.
Auf die insgesamt 515 Bürgerarbeitsstellen wurden im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 842
Personen als sog. „Bürgerarbeiter“ vermittelt. Aus dieser Beschäftigungsphase heraus haben
214 Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt
aufgenommen. Dies entspricht einer Integrationsquote von 25,4 Prozent.
Die Gesamtintegrationsquote aus den Phasen 1 und 2 im Projektzeitraum betrugt
49,2 Prozent. Die durchschnittliche Integrationsquote des Jobcenters Leipzig im
Vergleichszeitraum lag bei 27,3 Prozent. Diese Differenz macht deutlich, dass die intensive
Betreuung und Förderung der Kundinnen und Kunden sowie eine hohe Kontaktdichte, die
durch das Projekt realisierbar war, eindeutig als Erfolgsfaktoren der Vermittlungsarbeit bei
der Umsetzung des Programms im Jobcenter Leipzig hervortraten.
Nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der Projektumsetzung durch das Jobcenter
Leipzig zusammen:
-9-
Tabelle 3 – Ergebnisse der Projektumsetzung
Zugang ins Projekt
(Aktivierungsphase)
Integrationen aus Phase 1
(Aktivierungsphase)
Teilnehmer in Phase 2
(Bürgerarbeiter)
Integrationen aus Phase 2
(aus Bürgerarbeit)
Integrationen aus Phase 1
und Phase 2
Gesamt
2010
2011
2012
2013
2014
1.373
1.783
*
*
0
5.803
467
1.367
535
225
48
2.642
0
398
301
106
37
842
0
9
37
43
125
214
467
1.376
572
268
173
2.856
(2010-2014)
*ab 2012 wurden die Zugänge in das Projekt kumulativ erfasst, so dass diese nicht nach Jahresscheiben
ausgewiesen werden können
Integrationsquote aus Phase 1 (Aktivierungsphase) 2010 - 2014
45.5%
Integrationsquote aus Phase 2 (Bürgerarbeit) 2010 - 2014
25,4%
Gesamtintegrationsquote aus Phase 1 und Phase 2 2010 - 2014
49,2%
3. Bilanz
Die unter 2.4 in Zahlen abgebildeten Ergebnisse zeigen, dass das Projekt Bürgerarbeit
erfolgreich vom Jobcenter Leipzig umgesetzt wurde. Mehr als 2.800 arbeitslose Personen
wurden im Rahmen des Projekts in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
des ersten Arbeitsmarktes integriert. Über 800 Personen haben über die öffentlich geförderte
Beschäftigung als Bürgerarbeiterin bzw. Bürgerarbeiter zumindest zeitweise wieder
Anschluss an das Erwerbsleben gefunden.
Zu diesem Erfolg beigetragen hat insbesondere auch die hohe Professionalität, mit der die
Träger der Bürgerarbeit, die verantwortlichen Koordinatoren und Integrationsfachkräfte im
Jobcenter Leipzig zusammen gearbeitet haben.
Wesentliche Erfolgsfaktoren des Programms neben der hervorragenden Kooperation aller
beteiligten Akteure waren die während der Aktivierungsphase zum Tragen kommenden
engmaschigen Beratungs-, Förder- und Vermittlungsangebote. Durch die gegenüber der
regulären Vermittlung gewährleistete hohe Kontaktdichte zur Zielgruppe konnten bei der
Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Integrationsfortschritte realisiert und etwaige
Rückschläge abgefedert werden.
- 10 -
Mit der Beschäftigungsaufnahme haben die oft seit langer Zeit arbeitslosen Menschen
wieder Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten erlangt und soziale Teilhabe erfahren. Zugleich
wurde mit jeder Beschäftigungsaufnahme der individuelle Leistungsbezug beendet oder
verringert.
In der öffentlichen Wahrnehmung wurde das Projekt überwiegend positiv bewertet. Dazu
haben nicht zuletzt die flankierenden Medien- bzw. Presseaktivitäten des Jobcenters
beigetragen.
- 11 -