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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036602.pdf
Größe
605 kB
Erstellt
07.07.15, 12:00
Aktualisiert
27.02.16, 15:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01617 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Lesung Migrantenbeirat Vorberatung Jugendhilfeausschuss Vorberatung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die Erweiterung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung Leipzig für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/19 wird entsprechend dem Vorschlag als Planungsgrundlage bestätigt. 2. Die für die Erweiterung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen werden entsprechend der Kalkulation der Vorlage unter dem Vorbehalt der Haushalts-Beschlussfassung bereitgestellt. 3. Die Planung der Ausbildungsplätze der Eigenbetriebe für die Ausbildungsjahre 2016/2017 und 2017/2018 wird zur Kenntnis genommen. 4. Zur Erhöhung der Anzahl von Bewerbern/Bewerberinnen mit Migrationshintergrund werden Kontakte von Migranten/Migrantinnen zu den Ämtern verstärkt genutzt. 5. Die Informationen zu Stellenbesetzungen, zum Umsetzungsstand der Kampagne zur Erhöhung der Bewerbungen mit Migrationshintergrund, zur Ausbildung an der FHSV Meißen und zu den Abschlussergebnissen der beruflichen Ausbildung 2014 werden zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von bis Höhe in EUR 01.01.16 31.12.16 91.200 01.01.17 31.12.17 28.950 01.01.18 31.12.18 84.200 01.01.19 31.12.19 142.150 01.01.16 31.12.16 3.606.100 01.01.17 31.12.17 4.425.950 01.01.18 31.12.18 5.206.350 01.01.19 31.12.19 5.635.600 wo veranschlagt 1.100.11.1.2.02.52 KA 3481 0000 1.100.11.1.2.02.52 (siehe Pkt. 5.3) Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein x wenn ja, Beantragte Stellenerweiterung: 1,0 Stelle ab 01.08.2016 Vorgesehener Stellenabbau: 1,0 Stelle ab 01.08.2017 Beteiligung Personalrat x nein ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung/Sachverhalt Anlage 1 Altersbedingte Fluktuation in kaufmännischen und Verwaltungsberufen Anlage 2 Erhöhung der Ausbildungsplätze in kaufmännischen und Verwaltungsberufen Anlage 3 Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbildungsberufen Anlage 4 Planung der Ausbildungszahlen für den feuerwehrtechnischen Dienst Anlage 5 Kapazitätserweiterung der Ausbildungsplätze in den Fachämtern Anlage 6 Planung der Ausbildungszahlen der Eigenbetriebe Anlage 7 Aufwendungen für die Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen Anlage 8 Aufwandskalkulation für die Erweiterung der Ausbildungskapazität Anlage 9 Entwicklung der Ausbildungszahlen pro Jahr nach Ausbildungsberufen Anlage 10 Stellenbesetzung bei eigener Ausbildung am Beispiel der Verwaltungsfachangestellten Gliederung: 1 Einleitung 2 Planung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/2019 in der Stadtverwaltung Leipzig 2.1 Ausgangssituation 2.2 Planung der Ausbildungsplätze in kaufmännischen und Verwaltungsberufen für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 2.3 Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbildungsberufen für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/2019 2.3.1 Beginn der Ausbildung von Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen im Ausbildungsjahr 2015/2016 2.3.2 Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbildungsberufen für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 2.3.3 Planung der Ausbildungszahlen für den feuerwehrtechnischen Dienst 2.4 Erweiterung der Ausbildungskapazität ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 in der Stadtverwaltung Leipzig 2.4.1 Kapazitätserweiterung der Ausbildung im Verwaltungsbereich 2.4.2 Schaffung von Ausbildungsplätzen für Notfallsanitäter/-innen 3 Ausbildung an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen in den Studiengängen Allgemeine Verwaltung und Sozialverwaltung 4 Planung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 in den Eigenbetrieben 5 Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 und Planung der Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der Stadtverwaltung Leipzig 5.1 5.2 5.3 5.4 Notfallsanitäter/-innen Kaufmännische und Verwaltungsberufe Einrichtung von zwei Ausbilderstellen Fazit zur Entwicklung der Ausbildungszahlen und Darstellung der Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 6 Haushaltsaufwendungen der Eigenbetriebe 7 Informationen zum Umsetzungsstand der Kampagne zur Erhöhung der Bewerbungen mit Migrationshintergrund sowie weitere Aktivitäten 8 Bericht über die Abschlussergebnisse der beruflichen Ausbildung 2014 -1- 1 Einleitung Die Entwicklung eines Konzeptes für ein nachhaltiges Personalmanagement ist ein Schwerpunktvorhaben im Arbeitsprogramm des OBM 2020. Die Berufsausbildung, die im Handlungsfeld der Personalentwicklung im Organisations- und Personalentwicklungskonzept der Stadtverwaltung Leipzig „Verwaltung 2020“ verankert ist, wird als ein wesentlicher Bestandteil der Personalbedarfsplanung im derzeit in Erarbeitung befindlichen nachhaltigen Personalmanagementkonzept angesehen. Die berufliche Ausbildung sichert qualifizierten Nachwuchs in verschiedenen Ausbildungsberufen und hierdurch mittel- und langfristig auch die effektive und effiziente Leistungserbringung der Stadt Leipzig. Somit trägt die berufliche Ausbildung zur Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig erheblich bei. Grundsätzlich bestimmt sich der Umfang von Ausbildung nach dem Bedarf an Personal. Wie dieser ermittelt wird und wie die personalwirtschaftliche Umsetzung erfolgt, ist in der Anlage 9 exemplarisch dargestellt. Eckdaten für die Berechnung sind zum einen die Fluktuation, insbesondere die natürliche Fluktuation wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters, sowie die Stellenentwicklung, soweit bekannt. Die Zahl derjenigen, die das gesetzliche Rentenalter erreichen, hängt wesentlich davon ab, wie stark die einzelnen Alterskohorten besetzt sind. Mit zu bedenken sind allerdings auch Sonderregelungen, wie zum Beispiel die Altersteilzeitmodelle der letzten Jahre. Bis zum Ausbildungsjahr 2005/2006 wurde auf der Grundlage von Beschlüssen des Stadtrates dennoch über Bedarf ausgebildet, um in einer Zeit knapper Ausbildungsplätze Schulabgängern/ Schulabgängerinnen eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Seit dem Ausbildungsjahr 2006/2007 bildete die Stadtverwaltung Leipzig entsprechend ihrem Bedarf aus. In den letzten Jahren hat sich der Bedarf auf einem relativ konstanten Niveau eingepegelt. Dies ergab sich aus der Wechselbeziehung von Stellenentwicklung und Fluktuation. Dieser Bedarf konnte mit den vorhandenen Ausbildungskapazitäten abgedeckt werden. Ab dem Jahr 2019 steigt in der Stadtverwaltung Leipzig insgesamt und so auch im Verwaltungsbereich die altersbedingte Fluktuation signifikant an. Während in allen Berufen, in denen keine eigene Ausbildung stattfindet (Sozial- und Erziehungsberufe, Juristen u. a.) das Personalmarketing darauf reagieren muss, stellt sich bei eigener Ausbildung die grundsätzliche Frage, ob der Mehrbedarf durch Verstärkung des Ausbildungsumfanges oder durch Requirierung am Arbeitsmarkt gedeckt wird. Bei einer dreijährigen Ausbildungsdauer müssen die Weichen dafür jetzt gestellt werden. Vorab müsste die Frage beantwortet werden, ob alles ausscheidende Verwaltungspersonal (zahlenmäßig) zu ersetzen ist – mit anderen Worten, ob der jetzige Stellenbestand konstant bleibt. Finanzielle Zwänge (Unklarheit über die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II) könnten dagegen sprechen; die Beobachtung, dass neue Aufgaben ständig hinzukommen und eine wachsende Stadt auch quantitativ ihr Dienstleistungsangebot anpassen muss, weisen in die andere Richtung. Für den Zweck dieser Vorlage wird von einer Konstanz ausgegangen und damit von der altersbedingten Fluktuation als Grundlage für die Bedarfsberechnung. Außer Betracht bleiben insofern die (zahlenmäßig noch nicht ins Gewicht fallende) Fluktuation aus anderen Gründen, also Kündigungen durch eine der Vertragsparteien, aber auch vorzeitiges Ausscheiden z. B. durch die Rente mit 63. Zu entscheiden ist daraufhin, wie oben bereits benannt, ob der Ausbildungsumfang entsprechend gesteigert wird. Aus Sicht des Personalamtes ist dieser Weg gegenüber einer Bedarfsdeckung durch Requirierung am Arbeitsmarkt vorzuziehen. Folgende Argumente sind dabei gegeneinander abzuwägen: -2- Ausbildung erfordert einerseits nicht unerhebliche finanzielle und personelle Kapazitäten. Die finanziellen Mehraufwendungen sind unter Punkt 5 dargestellt. Neben diesen reinen Ausbildungsaufwendungen müssen die Aufwendungen für das Vorhalten von eingerichteten Ausbildungsplätzen und damit auch der Raumbedarf bedacht werden. Mit den Ausbildungsplätzen in den Ämtern verknüpft ist das Finden geeigneter Beschäftigter als ausbildende Mitarbeiter/-innen. Bei einer Entscheidung für den Ausbau der Ausbildung muss zudem mit den beteiligten Institutionen – insbesondere der VWA Leipzig – deren Möglichkeit zur Kapazitätserhöhung geklärt werden. Auf der anderen Seite hat eigene Ausbildung deutliche Vorteile: • Der Wettbewerb um Nachwuchs beginnt nicht erst auf dem Arbeitsmarkt, sondern bereits bei der Ausbildung. Junge Menschen, die die Stadt Leipzig nicht als Auszubildende gewinnen kann, werden anderswo eine Ausbildung absolvieren. Sie dann wiederzugewinnen, dürfte ungleich schwieriger sein, als sie nach erfolgreicher eigener Ausbildung zu übernehmen. Anders gesagt: die Auszubildenden entwickeln während ihrer Ausbildung im Regelfall eine enge Bindung an die Arbeitgeberin Stadt Leipzig. In Zeiten des demografischen Wandels ist dies von großem, auch wirtschaftlichem Vorteil und zudem für die Attraktivität der Stadt Leipzig von immenser Bedeutung. • Die Ausbildung bei der Stadt führt dazu, dass nach der Ausbildung ohne größere Umstellungsschwierigkeiten die Aufgaben des öffentlichen Dienstes ausgeführt werden können. Dies gilt sogar bereits während der Ausbildung und ist ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Bewältigung vor allem kurzfristig auftretender zusätzlicher Aufgaben. • Zudem zeigen die Ergebnisse der beruflichen Ausbildung, auf die im Punkt 8 näher eingegangen wird, und die Erfahrungen aus der Übernahme von Ausgebildeten in ein Beschäftigungsverhältnis, dass die Ausgebildeten außerordentlich leistungsstark und hoch motiviert sind und somit erheblich zur Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig beitragen. • Durch das genaue Kennenlernen der Auszubildenden während der dreijährigen Ausbildung ist das Risiko von Fehlbesetzungen wesentlich geringer als bei externen Einstellungen. Weitere Argumente sind denkbar. In der Abwägung der hier genannten Argumente plädiert das Personalamt für eigene Ausbildung entsprechend dem Bedarf, soweit die personellen und finanziellen Ressourcen hierfür geschaffen werden können. Auf dieser Option ist die Vorlage im Weiteren aufgebaut. 2 Planung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/2019 in der Stadtverwaltung Leipzig 2.1 Ausgangssituation Im Ausbildungsjahr 2015/2016 kann die bedarfsgerechte Ausbildung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten gesichert werden. Diese Azubis beenden ihre Ausbildung im Sommer 2018. Aufgrund der im Jahr 2019 beginnenden signifikanten Erhöhung der Fluktuation im Verwaltungsbereich in Verbindung mit sich abzeichnenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist zur Sicherung der bedarfsgerechten Ausbildung, wenn von einer Konstanz der Stellen in diesem Bereich ausgegangen wird, ein umfangreicher Ausbau der Ausbildungskapazität ab dem Ausbildungsjahr 2016/2017 erforderlich. -3- Grundlage der Planung der Erweiterung der Ausbildungskapazität ist die Fluktuation, die der Anlage 1 entnommen werden kann. Diese ist abweichend von der Verfahrensweise der Vorjahre (einer kalenderjährlichen Ermittlung) nunmehr jeweils für das 2. Halbjahr und das 1. Halbjahr des Folgejahres ermittelt. Damit können die Ausgebildeten nach Ausbildungsende (Mitte des Jahres) entweder sofort oder im Laufe des ersten Jahres nach ihrer Ausbildung auf frei werdenden Stellen eingesetzt werden. 2.2 Planung der Ausbildungsplätze in kaufmännischen und Verwaltungsberufen für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 Für das Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 wird wie folgt geplant: Ausbildungsjahr 2016/2017 Ausbildungsberuf Bachelor of Laws Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 Kauffrau/-mann für Büromanagement Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 Verwaltungsfachangestellte/-r Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 Gesamt Planung Planung Fluktuation AusbildungsAusbildungs2. Halbjahr 2019/ jahr jahr 1. Halbjahr 2020 2015/2016 2016/2017 Erhöhung der Ausbildungsplätze von 2015 zu 2016 18 40 30 12 10 7 12 2 15 31 36 21 43 78 78 35 Ausbildungsjahr 2017/2018 Ausbildungsberuf Bachelor of Laws Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 Kauffrau/-mann für Büromanagement Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 Verwaltungsfachangestellte/-r Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 Gesamt Planung Planung Fluktuation AusbildungsAusbildungs- 2. Halbjahr 2020/ jahr jahr 2015/2016 1. Halbjahr 2021 2017/2018 Erhöhung der Ausbildungsplätze von 2015 zu 2017 18 42 32 14 10 10 15 5 15 46 51 36 43 98 98 55 -4- Ausbildungsjahr 2018/2019 Ausbildungsberuf Bachelor of Laws Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 Kauffrau/-mann für Büromanagement Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 Verwaltungsfachangestellte/-r Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 Gesamt Planung Fluktuation Planung AusAusbildungs2. Halbjahr bildungsjahr 2020/ jahr 2015/2016 1. Halbjahr 2021 2018/2019 Erhöhung der Ausbildungsplätze von 2015 zu 2018 18 37 27 9 10 7 12 2 15 37 42 27 43 81 81 38 In der Planung für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 sind jeweils zehn Stellen für Aufstiege von Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 (früher mittlerer Dienst) in die Laufbahngruppe 2 Einstiegsebene 1 (früher gehobener Dienst) berücksichtigt. Somit werden im Ausbildungsjahr 2016/2017 zehn Bachelor of Laws weniger ausgebildet als Beschäftigte in dieser Gruppe aus der Stadtverwaltung Leipzig ausscheiden und es werden in Summe zehn Kaufleute für Büromanagement und Verwaltungsfachangestellte mehr ausgebildet als fluktuieren. Aufgrund der bereits beträchtlichen Erweiterung der Ausbildungskapazität wird, abweichend von der Verfahrensweise der Vorjahre, kein „Puffer“ mehr geplant. Zudem werden, ebenfalls abweichend von der Verfahrensweise der Vorjahre, Ausgebildete nicht mehr vorrangig als Ersatz für Langzeitkranke oder in Elternzeit befindliche Beschäftigte eingesetzt. Der Ersatz von Langzeitkranken oder in Elternzeit befindlichen Beschäftigten wird zukünftig durch externe Einstellungen erfolgen. Die Erhöhung der Ausbildungsplätze auf der Grundlage der altersbedingten Fluktuation ist in Anlage 2 dargestellt. 2.3 Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbildungsberufen für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/2019 2.3.1 Beginn der Ausbildung von Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen im Ausbildungsjahr 2015/2016 Der Ausbildungsberuf Notfallsanitäter/-in ist eine Qualifikationsbezeichnung für Personen im Rettungsdienst. Diese Ausbildung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2014 eingeführt und löste damit den Rettungsassistenten/die Rettungsassistentin als Berufsbild im Rettungsdienst ab. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters/der Notfallsanitäterin (Notfallsanitäter-Gesetz NotSanG vom 1. Januar 2014) stand auch die Stadtverwaltung Leipzig vor der Herausforderung, mit einer entsprechenden Ausbildung zu beginnen. Nachdem aufgrund eines – zu spät beschlossenen – Konsenspapieres1 die Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst refinanziert wurde, wird nun davon ausgegangen, dass auch für das Ausbildungsjahr 2015/2016 die Möglichkeit der Refinan1 Konsenspapier zur Einführung der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter nach dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) im Freistaat Sachsen für das Ausbildungsjahr 2014/2015 vom 13. August 2014 -5- zierung fortbesteht. Insofern wird angenommen, dass der Stadtverwaltung Leipzig keine Kosten für die Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen entstehen werden. In Punkt 5.1 wird auf die Planung der Aufwendungen und Erlöse, die zeitlich versetzt sind, näher eingegangen. Das Erfordernis der Etablierung dieser Ausbildung ergibt sich einerseits aus der Notwendigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge und andererseits aufgrund der angestrebten qualifizierten notfallmedizinischen Versorgung. Im Ausbildungsjahr 2015/2016 wird in Abstimmung mit der Branddirektion mit der Ausbildung von drei Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen begonnen. 2.3.2 Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbil dungsberufen für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 Im gewerblich-technischen Bereich der Stadtverwaltung Leipzig gibt es, wie in den Vorjahren, auch in den kommenden Jahren keine nennenswerte Fluktuation. Die Ausbildung wird wie in den Vorjahren fortgeführt, um zu gewährleisten, dass Ausbildungsprofile erhalten bleiben für Jahre, in welchen Fluktuation eintritt. Die Bereitstellung der Ausbildungsplätze in diesem Bereich erfolgt auch, um Bewerbern und Bewerberinnen, deren Fähigkeiten und Fertigkeiten vorzugsweise im Bereich der körperlichen Tätigkeiten liegen, eine Chance für eine berufliche Ausbildung zu eröffnen. Ein weiterer Aspekt für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in diesem Bereich ist das über 46 Jahren liegende und damit sehr hohe Durchschnittsalter der Beschäftigten in den entsprechenden Bereichen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer und im Schulbiologiezentrum. Die körperliche Beanspruchung der Beschäftigten in diesen Bereichen ist hoch und so tragen die Auszubildenden hier in besonderem Maße zur konkreten Aufgabenerfüllung bei und sind in das dortige Bewirtschaftungsregime auch vollumfänglich eingebunden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage 3 verwiesen. 2.3.3 Planung der Ausbildungszahlen für den feuerwehrtechnischen Dienst Die Ausbildung in der Branddirektion erfolgt zum einen zum Ausgleich der bekannten Fluktuation und zum anderen entsprechend dem Brandschutzbedarfsplan. Wegen der Einzelheiten wird auf Anlage 4 verwiesen. 2.4 Erweiterung der Ausbildungskapazität ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 in der Stadtverwaltung Leipzig 2.4.1 Kapazitätserweiterung der Ausbildung im Verwaltungsbereich Gegenwärtig verfügt die Stadtverwaltung Leipzig über 127 Ausbildungsplätze für die Ausbildung in kaufmännischen und Verwaltungsberufen. Diese Ausbildungskapazität wird mit den in Ausbildung befindlichen Auszubildenden der Ausbildungsjahre 2013/2014 und 2014/2015 und mit der geplanten Einstellung im Ausbildungsjahr 2015/2016 maximal genutzt. Zur Sicherung einer weiterhin bedarfsgerechten Ausbildung im Verwaltungsbereich ist ein erheblicher Ausbau der Ausbildungskapazität, u. a. die Einrichtung neuer Ausbildungsplätze, wie folgt erforderlich: -6- Für das Ausbildungsjahr 2016/2017 werden zehn zusätzliche Ausbildungsplätze für 35 Auszubildende und im Ausbildungsjahr 2017/2018 dann weitere 50 zusätzliche Ausbildungsplätze für 55 Auszubildende geschaffen. Grundlage der Planung der Kapazitätserweiterung sind die in den Ausbildungsberufen jeweils zu vermittelnden Fachinhalte. Die zehn zusätzlichen Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2016/2017 sind bereits ämterkonkret geplant. Die 50 neu zu schaffenden Ausbildungsplätze im Verwaltungsbereich für das Ausbildungsjahr 2017/2018 müssen noch in Zusammenarbeit mit den ausbildenden Fachämtern untersetzt werden. Die genaue Anzahl der jeweils in den Fachämtern für das Ausbildungsjahr 2016/2017 neu zu schaffenden Ausbildungsplätze ist in der Anlage 5 dargestellt. Für die zusätzlich geschaffenen Ausbildungsplätze ist es zur Sicherung der Ausbildung erforderlich, zwei neue Ausbilderstellen einzurichten. Die für die bedarfsgerechte Fortführung der beruflichen Ausbildung im Verwaltungsbereich erforderliche Erweiterung der Ausbildungsplätze ist eine gesamtstädtische Aufgabe, welche für die Beteiligten eine große Herausforderung darstellt und die auch nur gemeinsam und im kooperativen Zusammenwirken bewältigt werden kann. 2.4.2 Schaffung von Ausbildungsplätzen für Notfallsanitäter/-innen Entsprechend Punkt 2.3.1 werden im Ausbildungsjahr 2015/2016 in der Branddirektion drei Ausbildungsplätze für den o. g. Ausbildungsberuf geschaffen. Für die Folgejahre werden jährlich je drei Ausbildungsplätzen geplant. 3 Ausbildung an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen in den Studiengängen Allgemeine Verwaltung und Sozialverwaltung Die in der Drucksache Nr. V/3660 „Planung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsjahre 2014/2015 und 2015/2016 und Anhebung des Entgeltes für die Studenten/Studentinnen der Fachhochschule Meißen“ beschriebene vorgesehene Vereinheitlichung der Ausbildungsverhältnisse durch den Freistaat Sachsen ist nicht erfolgt. Durch den Freistaat Sachsen war beabsichtigt, die Ausbildungsverhältnisse wieder zu vereinheitlichen und die Wettbewerbsfähigkeit der Ausbildung zu sichern. Das diesbezügliche Konzept des Sächsisches Ministerium des Innern zur Nachwuchs- und Qualitätssicherung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst (neu: Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1), welches auch eine deutliche Entlastung der Kommunen bedeutet hätte, wurde im Rahmen der FinanzausgleichsgesetzVerhandlungen durch das Sächsische Ministerium für Finanzen abgelehnt. Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Ausbildungsfinanzierung unverändert fortbesteht und die Kommunen die gesamten Kosten der Ausbildung tragen. Neben dem Ausbildungsentgelt für jeden/jede Studenten/Studentin ist eine Benutzungsgebühr pro Studienjahr in Höhe von 5.850 € an die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (FHSV) als Sachkostenbeteiligung zu entrichten. Hinzu kommt, dass ab dem Ausbildungsjahr 2014/2015 die Förderung der Personalaufwendungen gemäß Sächsischem Finanzausgleichsgesetz entfallen ist. -7- 4 Planung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 in den Eigenbetrieben Die Planung der Ausbildungszahlen der Eigenbetriebe ist in der Anlage 6, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, zusammengestellt. 5 Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 und Planung der Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der Stadtverwaltung Leipzig 5.1 Notfallsanitäter/-innen Entsprechend den Ausführungen unter Punkt 2.1.3 wurden die Aufwendungen der drei Ausbildungsplätze ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 berechnet. Für das Haushaltsjahr 2015 ergibt dies einen Mehrbedarf in Höhe von 28.966 €, für das Haushaltsjahr 2016 einen Mehrbedarf in Höhe von 84.178 €. Die entsprechende Refinanzierung wird ab 2017 erwartet. Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf die Anlage 7 verwiesen. 5.2 Kaufmännische und Verwaltungsberufe Für die im Punkt 2.4 beschriebene Erweiterung der Ausbildungskapazität (siehe Anlage 9) wurde der Mehraufwand kalkuliert; dies ist in Punkt 5.3 nachfolgend im Einzelnen dargestellt. Entsprechend der Kalkulation beträgt der Aufwand (ohne Notfallsanitäter/-innen) ca. 3 Mio. € für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019. Die Kalkulation beinhaltet noch keine Aufwendungen, die ggf. durch zusätzlichen Raumbedarf in den Fachämtern entstehen. Laut Mitteilung des Amtes für Gebäudemanagement wurden bei Neuanmietungen ca. 10 % an Arbeitsplätzen für Auszubildende, Praktikanten/-innen und sonstige arbeitspolitische Maßnahmen zusätzlich zum Bedarf für Mitarbeiter/-innen berechnet. Die Kosten für zusätzliche Flächen sind durch die Ämter, in denen die weiteren Ausbildungsplätze eingerichtet werden, zu übernehmen. 5.3 Einrichtung von zwei Ausbilderstellen Aufgrund der Erhöhung der Ausbildungskapazität in kaufmännischen und Verwaltungsberufen sind in den nächsten Jahren zwei zusätzliche Stellen für Ausbilder/-innen wie folgt einzurichten: – Eine Stelle ab 1. August 2016 für die zusätzlichen 35 Ausbildungsplätze ab dem Ausbildungsjahr 2016/2017 und für die kontinuierliche Erhöhung in den weiteren Ausbildungsjahren. – Eine Stelle ab 1. August 2017 für die zusätzlichen 55 Auszubildenden ab dem Ausbildungsjahr 2017/218 und für die kontinuierliche Erhöhung in den weiteren Ausbildungsjahren. Ein/-e Ausbilder/-in für kaufmännische und Verwaltungsberufe ist z. B. für folgende Aufgaben zuständig:      Nachwuchswerbung, -auswahl und -einstellung Inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Ausbildung Ausarbeitung von Ausbildungs- und Zuweisungsplänen unter pädagogischen Aspekten Erstellen von Ausbildungszeugnissen in Zusammenarbeit mit den Fachämtern Auswahl und Analyse von geeigneten Ausbildungsplätzen -8-  Inhaltliche Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Ausbildungsmaßnahmen  Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen und Lehrunterweisungen in einer praxisnahen Ausbildung  Mitarbeit in Ausschüssen, z. B. Prüfungsausschuss, Berufsbildungsausschuss  Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen (IHK, LD Sachsen u. a.) mit überbetrieblichen Bildungseinrichtungen und Beruflichen Schulzentren  Mitwirkung an der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung innovativer Ausbildungskonzepte und -strategien  Beratung, Betreuung und Unterstützung der Auszubildenden in fachlicher und rechtlicher Hinsicht  Durchführung von Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen bei Auszubildenden 5.4 Fazit zur Entwicklung der Ausbildungszahlen und Darstellung der Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 Aufwendungen mit Kapazitätserweiterung Plan 2016 2016 2017 2018 2019 222 291 335 340 Anzahl Auszubildende* (Stand jew eils der 01.09. d. J.) 187 Personalaufwendungen für Auszubildende Sachaufwendung Aufwendungen für Ausbildungsplätze und PC's Aufwendungen für Auszubildende Personalaufwendungen für Ausbilder/-in incl. Overhead sonstige Aufwendungen für Ausbilder/-in Aufwendungen für Ausbilder/-in Gesamtaufwendungen Erträge*** Saldo Mehraufwendungen gegenüber Plan 2016 2.435.050 € 2.640.250 € 3.235.750 € 3.958.300 € 4.379.500 € 449.800 € 554.650 € 663.250 € 721.450 € 729.500 € k.A.** 12.300 € 68.150 € 40.800 € 40.800 € 2.884.850 € 3.207.200 € 3.967.150 € 4.720.550 € 5.149.800 € 376.050 € 398.900 € 453.800 € 485.800 € 485.800 € k.A.** 0€ 5.000 € 0€ 0€ 376.050 € 398.900 € 458.800 € 485.800 € 485.800 € 3.260.900 € 3.606.100 € 4.425.950 € 5.206.350 € 5.635.600 € 91.200 € 91.200 € 28.950 € 84.200 € 142.150 € 3.169.700 € 3.514.900 € 4.397.000 € 5.122.150 € 5.493.450 € 345.200 € 1.227.300 € 1.952.450 € 2.323.750 € *siehe auch Anlage 9 **nur der Mehrbedarf wird dargestellt ***betrifft die Erträge vom Land für die Ausbildung „Bachelor of Laws“ und die Refinanzierung der Notfallsanitäter/-innen ab 2017 -9- Entsprechend der Kalkulation beträgt der Aufwand für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 insgesamt 5,8 Mio €. Die Kalkulation beinhaltet keine Aufwendungen, die ggf. durch zusätzlichen Raumbedarf in den Fachämtern entstehen. 6 Haushaltsaufwendungen der Eigenbetriebe Die Eigenbetriebe planen die Aufwendungen im Rahmen ihrer Wirtschaftspläne. 7 Informationen zum Umsetzungsstand der Kampagne zur Erhöhung der Bewerbungen mit Migrationshintergrund sowie weitere Aktivitäten Im Jahr 2013 wurde eine umfangreiche Kampagne mit dem Ziel, mehr Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund für eine Ausbildung für das Ausbildungsjahr 2014/2015 in der Stadtverwaltung Leipzig zu akquirieren, gestartet. Hauptbestandteile dieser Kampagne waren: • • • • • Mitteilung an verschiedene Medien, wie z. B. Amtsblatt, Radiointerviews, Leipzig Fernsehen Internetseite der Stadt Leipzig Facebook Indoor-Werbung in Vereinen, Jugendeinrichtungen, Kinder- und Familienzentren, Mittelschulen und Gymnasien mit hohem Migrantenanteil, Bürgerämtern, in der Ausländerbehörde, im Sozialamt - Wirtschaftliche Sozialhilfe und Migrantenhilfe und im Fundbüro Werbeplakate an 60 Litfaßsäulen. Obwohl keine Erhöhung der Anzahl der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund für das vorgenannte Ausbildungsjahr zu verzeichnen war, wurde die Kampagne auch für das Ausbildungsjahr 2015/2016 in der Annahme fortgesetzt, dass die gewünschte Wirkung mittelfristig eintritt. Nunmehr ist festzustellen, dass auch für das Ausbildungsjahr 2015/2016 keine Erhöhung der Anzahl der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund erreicht werden konnte. Seit Jahren bewerben sich nur ca. 30 Jugendliche mit Migrationshintergrund für eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung Leipzig. Die gewünschte Resonanz auf die Kampagne, dass sich mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund für eine Ausbildung in der Stadtverwaltung Leipzig bewerben, ist leider nicht eingetreten. Demzufolge müssen zukünftig, neben der Verteilung der Informationen mittels Flyer etc., verstärkt Möglichkeiten der direkten Ansprache von Migranten/-innen, die aus verschiedenen Gründen die Stadt Leipzig kontaktieren, genutzt werden, um auf die Ausbildungsmöglichkeiten der Stadt Leipzig aufmerksam zu machen. Folgende Ämter sind aufgrund ihrer Aufgaben hierfür besonders prädestiniert: Ordnungsamt, Sozialamt, Standesamt, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Bürgerämter, Referat für Migration und Integration. Die Verbindung der Informationsbereitstellung mit direkten Ansprachen von Migranten/-innen wird nunmehr als Erfolg versprechend angesehen. 8 Bericht über die Abschlussergebnisse der beruflichen Ausbildung 2014 Gut ausgebildeter und engagierter Nachwuchs ist für die Stadt Leipzig wie auch in den Vorjahren von herausragender Bedeutung. Maßgeblich hierfür sind die knappen Stellenbemessungen und die sich ständig erhöhenden Anforderungen an die Beschäftigten. Für Ergebnisse in den kaufmännischen Ausbildungsberufen wurde der Stadt Leipzig 2014, wie - 10 - auch bereits achtmal in den Vorjahren, von der IHK aufgrund der herausragenden Leistungen die Ehrenurkunde „Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ verliehen. In den anderen Berufsgruppen lagen 2014 keine Auswertungen zum Gesamtergebnis in Leipzig bzw. in Sachsen vor. 2014 wurden folgende besonders gute Ergebnisse in den nachfolgenden Ausbildungsberufen und Studiengängen erreicht: – – Eine Verwaltungsfachangestellte erreichte das zweitbeste Ergebnis von Sachsen. Eine Kauffrau für Bürokommunikation erzielte das beste Ergebnis von Leipzig. – Ein Bachelor of Laws, Studiengang Allgemeine Verwaltung, war der Beste der FHSV Meißen und ein Bachelor of Arts, Studienrichtung Controlling, der Beste der Berufsakademie Sachsen in seinem Fachbereich. Die Ergebnisse der Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen der Stadtverwaltung Leipzig im Einzelnen: Anzahl der Auslerner/innen 2014 Durchschnittsnote der Abschlussprüfung Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste 2 2,00 Kauffrau/-mann für Bürokommunikation 4 1,75 Verwaltungsfachangestellte/-r 9 2,88 Gärtner/-in Fachrichtung Zierpflanzenbau 2* 3,00 Gärtner/-in Fachrichtung Friedhofsgärtnerei 2 2,50 Forstwirt/-in 2 2,50 Vermessungstechniker/-in 2 3,66 Ausbildungsberufe * davon ist ein Auszubildender ein Förderschüler, der zunächst Gartenbauwerker gelernt und hiernach die Ausbildung zum Gärtner erfolgreich absolviert hat. Anzahl der Auslerner/-innen 2014 Durchschnittsnote der Abschlussprüfung Bachelor of Laws Studiengang Allgemeine Verwaltung 8 2,50 Bachelor of Laws Studiengang Sozialverwaltung 4 2,25 Bachelor of Arts Studienrichtung Controlling 2 1,85 Bachelor of Arts Studienrichtung Elementarpädagogik 1 2,00 Studiengänge - 11 - Anlagen: Anlage 1 Fluktuation in kaufmännischen und Verwaltungsberufen Anlage 2 Erhöhung der Ausbildungsplätze in kaufmännischen und Verwaltungsberufen Anlage 3 Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbildungsberufen Anlage 4 Planung der Ausbildungszahlen für den feuerwehrtechnischen Dienst Anlage 5 Kapazitätserweiterung der Ausbildungsplätze in den Fachämtern Anlage 6 Planung der Ausbildungszahlen der Eigenbetriebe Anlage 7 Aufwendungen für die Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen Anlage 8 Aufwandskalkulation für die Erweiterung der Ausbildungskapazität Anlage 9 Entwicklung der Ausbildungszahlen pro Jahr nach Ausbildungsberufen Anlage 10 Stellenbesetzung bei eigener Ausbildung am Beispiel der Verwaltungsfachangestellten - 12 - Anlage 1 Altersbedingte Fluktuation in kaufmännischen und Verwaltungsberufen von 2019 bis 2027 Ausbildungsberufe 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026 2026/2027 Bachelor of Laws Allgemeine Verwaltung und Sozialverwaltung 40 42 37 24 45 26 38 36 Verwaltungsfachangestellte 31 46 37 46 45 48 39 46 7 10 7 8 6 4 4 7 78 98 81 78 96 78 81 89 Kaufleute für Büromanagement Gesamt Anlage 2 Erhöhung der Ausbildungsplätze auf der Grundlage der altersbedingten Fluktuation in den Ausbildungsberufen (Bachelor of Laws, Kauffrau/-mann für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellte/-r) Anzahl der Auszubildenden nach Haushaltsjahren - Stand jeweils der 1. September des Jahres Plan 2016 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 123 158 219 257 257 255 252 255 248 3. Ausbildungsjahr 37 37 43 78 98 81 78 96 78 2. Ausbildungsjahr 43 43 78 98 81 78 96 78 81 1. Ausbildungsjahr 43 78 98 81 78 96 78 81 89 Summe der Auszubildenden Anlage 3 Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbildungsberufen für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 Planung Ausbildungsjahr 2015/2016 Fluktuation 2. Halbjahr 2019 bis 1. Halbjahr 2020 Planung Ausbildungsjahr 2016/2017 Fluktuation 2. Halbjahr 2020 bis 1. Halbjahr 2021 Planung Ausbildungsjahr 2017/2018 Fluktuation 2. Halbjahr 2021 bis 1. Halbjahr 2022 Planung Ausbildungsjahr 2018/2019 Bachelor of Arts Studienrichtung Elementarpädagogik 2 24 2 38 2 30 2 Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste 2 0 2 2 2 2 2 Forstwirt/-in 2 0 2 0 2 0 2 Gärtner/-in, Fachrichtung Friedhofsgärtnerei 4 0 4 0 4 1 4 Gartenbauwerker/-in, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau 1 0 1 0 1 0 1 Gärtner/-in, Fachrichtung Zierpflanzenbau 1 0 1 0 1 0 1 Gartenbauwerker/-in, Fachrichtung Zierpflanzenbau 1 0 0 0 0 0 1 Notfallsanitäter/-in 3 0 3 0 3 0 3 Geomatiker/-in 1 0 0 0 1 0 0 Vermessungstechniker/-in 1 0 0 1 1 0 0 18 24 15 41 17 33 16 Ausbildungsberuf Gesamt Anlage 4 Planung der Ausbildungszahlen für den feuerwehrtechnischen Dienst Planung Ausbildungsjahr 2015* Fluktuation** 2018 Planung Ausbildungsjahr 2016* Fluktuation 2019 Planung Ausbildungsjahr 2017* Fluktuation 2020 Planung Ausbildungsjahr 2018* Brandmeisteranwärter/-in* 14 5 5 13 13 13 13 Brandoberinspektoranwärter/-in* 1 2 2 6 6 2 2 Brandreferendar/-in* 0 2 1 0 0 1 0 Gesamt 15 9 8 19 19 16 15 Ausbildungsberuf * Der Ausbildungsbeginn ist in den einzelnen Ausbildungsrichtungen jeweils unterschiedlich ** Die Fluktuation ist in diesem Beruf pro Jahr ermittelt worden, da Ausbildungsbeginn und -ende von den anderen Ausbildungsberufen abweichen Kapazitätserweiterung der Ausbildungsplätze in den Fachämtern für das Ausbildungsjahr 2016/2017 Amt OE derzeitige Anzahl der Ausbildungsplätze Fraktionen Geschäftsbereich OB 04 01 1 Dezernat Kultur 02 1 Hauptamt 10 9 Personalamt 11 11 Amt für Statistik und Wahlen 12 0 Rechtsamt 30 1 Standesamt 34 6 Stadtkämmerei 20 4 Stadtkasse 21 7 Ordnungsamt 32 18 Amt für Umweltschutz 36 2 Branddirektion 37 0 Amt für Sport 52 4 Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt 56 1 Kulturamt 41 1 VHS 42 2 Marktamt 72 0 Sozialamt 50 19 Amt für Jugend, Familie und Bildung 51 10 Gesundheitsamt 53 1 Stadtplanungsamt 61 3 Amt für Geoinformation und Bodenordnung 62 0 Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 63 5 Amt für Stadterneuerung und Wohn.baufördung 64 0 Amt für Gebäudemanagement 65 4 Liegenschaftsamt 23 2 Amt für Wirtschaftsförderung 80 1 Amt für Stadtgrün und Gewässer 67 2 Referat Beschäftigungspolitik 81 0 Beauftragte für Senioren 57 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 66 2 Eigenbetriebe Gesamtanzahl der Ausbildungsplätze Anlage 5 Anzahl neu zu schaffender Ausbildungsplätze Studenten VFA KfB 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 6 127 5 5 Gesamt Anlage 6 Planung der Ausbildungszahlen der Eigenbetriebe Eigenbetrieb Stadtreinigung Planung Ausbildungsjahr 2016/2017 Planung Ausbildungsjahr 2017/2018 Planung Ausbildungsjahr 2018/2019 Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft 3 3 3 Kfz-Mechatroniker 2 2 2 Gärtner/-in, FR Garten- und Landschaftsbau 5 5 5 Berufskraftfahrer/-in 2 2 2 Kauffrau/-mann für Büromanagement 0 1 0 Elektrotechniker/-in 0 0 1 Fachkraft für Veranstaltungstechnik 1 0 1 Veranstaltungskauffrau/-mann 0 1 0 Kauffrau/-mann für Büromanagement 0 0 1 Fachkraft für Veranstaltungstechnik 0 2 0 Holzmechaniker/-in 2 0 2 Maßschneider/-in 1 0 1 Maskenbildner/-in 0 1 0 Fachkraft für Veranstaltungstechnik 2 0 2 18 17 20 Ausbildungsberuf Gewandhaus zu Leipzig Oper Leipzig Schauspiel Leipzig Gesamt Anlage 7 Aufwendungen für die Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen Haushaltsjahr Anzahl der Azubis Personalaufwendungen Sachliche Aufwendungen Gesamtaufwendungen 2015 3 13.186 € 15.780 € 28.966 € 2016 6 53.518 € 30.660 € 84.178 € 2017 9 96.598 € 45.540 € 142.138 € 2018 9 126.918 € 45.540 € 172.458 € 2019 9 126.918 € 45.540 € 172.458 € Aufwandskalkulation bei Erhöhung der Ausbildungskapazität für die kaufmännischen und Verwaltungsberufe Art der Aufwendungen Aufwendungen Anlage 8 Bemerkung Haushaltsjahr 2016 151.663 € Mehraufwand für 35 Auszubildende (4 Monate) Sachaufwendungen 74.172 € Mehraufwand für 35 Auszubildende (4 Monate) Personalaufwendungen Ausbilder/-in 22.865 € ein Ausbilder/-in für 5 Monate Sachaufwendungen für Ausbilder/-in 0€ Personalaufwendungen Arbeitsplätze für Azubis PC-Kosten Gesamt 2016 10.000 € 2.300 € PC und Schreibtisch sind vorhanden Für die 35 Auszubildenden werden im Rahmen der vorhandenen Kapazität 10 zusätzliche Arbeitsplätze benötigt für 4 Monate 261.000 € Haushaltsjahr 2017 Personalaufwendungen 704.098 € Mehraufwand für 90 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2017/2018) Sachaufwendungen 167.890 € Mehraufwand für 90 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2017/2018) Personalaufwendungen Ausbilder/-in 77.744 € ein Ausbilder/-in ganzjährig und ein Ausbilder für 5 Monate Sachaufwendungen für Ausbilder/-in 5.000 € Mehraufwand für einen Arbeitsplatz - PC und Schreibtisch Arbeitsplätze für Azubis 50.000 € weitere 50 Arbeitsplätze werden benötigt PC-Kosten 18.133 € 10 Ausbildungsplätze ganzjährig, 50 Ausbildungsplätze anteilig für 4 Monate Gesamt 2017 1.022.865 € Haushaltsjahr 2018 1.396.342,00 € Mehraufwand für 128 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2017/2018 + 38 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2018/2019) Sachaufwendungen 226.112 € Mehraufwand für 128 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2017/2018 + 38 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2018/2019) Personalaufwendungen Ausbilder/-in 109.758 € zwei Ausbilder/-innen Sachaufwendungen für Ausbilder/-in 0€ Arbeitsplätze für Azubis 0€ Personalaufwendungen PC-Kosten Gesamt 2018 40.800 € 1.773.012 € 60 Ausbildungsplätze Aufwandskalkulation bei Erhöhung der Ausbildungskapazität für die kaufmännischen und Verwaltungsberufe Anlage 8 Haushaltsjahr 2019 Personalaufwendungen 1.817.518,00 € Sachaufwendungen 234.180 € Personalaufwendungen Ausbilder/-in 109.758 € Sachaufwendungen für Ausbilder/-in 0€ Arbeitsplätze für Azubis 0€ PC-Kosten 40.800 € Gesamt 2019 2.202.256 Aufwendungen für drei Ausbildungsjahre 5.259.133 Mehraufwand für 163 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Ausbildungs-beginn 2017/2018 + 38 Ausbildungsbeginn 2018/2019 + 35 Auszubildende 2019/2020) Mehraufwand für 163 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Ausbildungs-beginn 2017/2018 + 38 Ausbildungsbeginn 2018/2019 + 35 Auszubildende 2019/2020) zwei Ausbilder/-innen 60 Ausbildungsplätze Entwicklung der Ausbildungszahlen pro Jahr nach Ausbildungsberufen mit Kapazitätserhöhung Plan 2016 Ausbildungsberufe der Stadtverwaltung Leipzig Anlage 9 Azubis gesamt Stand 01.09.16 Azubis gesamt Stand 01.09.16 Azubis gesamt Stand 01.09.17 Azubis gesamt Stand 01.09.18 Azubis gesamt Stand 01.09.19 Bachelor of Arts, Studienrichtung Elementarpädagogik 6 6 6 6 6 Bachelor of Laws, Studiengang AV und SV* 53 65 80 89 73 Brandmeisteranwärter/-in (zwei Jahre Ausbildung) 15 15 17 26 29 Brandoberinspektoranwärter/-in (zwei Jahre Ausbildung) 6 6 4 4 4 Brandreferendar/Brandreferendarin (zwei Jahre Ausbildung) 1 1 1 0 0 Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste 6 6 6 6 6 Forstwirt/-in 6 6 6 6 6 Gartenbauwerker/-in, FR Garten- und Landschaftsbau 3 3 3 3 3 Gartenbauwerker/-in, FR Zierpflanzenbau 1 1 1 1 1 Gärtner/-in, FR Friedhofsgärtnerei 9 9 12 12 12 Gärtner/-in, FR Zierpflanzenbau 3 3 3 3 3 Geomatiker/-in 1 1 2 1 2 Kaufleute für Büromanagement* 25 27 37 39 40 Notfallsanitäter/-in 6 6 9 9 9 Vermessungstechniker/-in 1 1 2 1 2 Verwaltungsfachangestellte/-r* 45 66 102 129 144 Gesamt 187 222 291 335 340 *Ausbildungsberufe, bei denen aufgrund der altersbedingten Fluktuation eine Kapazitätserhöhung erfolgen soll Anlage 10 Stellenbesetzung bei eigener Ausbildung am Beispiel der Verwaltungsfachangestellten Eigene Ausbildung erfolgt mit dem Ziel, grundsätzlich aus eigenem Nachwuchs nachzubesetzen, d. h. Alters- (und andere) Abgänge mit internen Bewerbern zu ersetzen. Dabei sind folgende Gesichtspunkte maßgeblich: • Die Planung der Ausbildungszahlen erfolgt nach den absehbaren Abgängen bis hin zur höchsten erreichbaren Entgeltgruppe (E 8). Änderungen der Stellenzahlen sind zum Planungszeitraum regelmäßig nicht bekannt, können daher nicht einfließen, müssen aber in der praktischen Umsetzung beachtet werden. • Die ausscheidenden Beschäftigten befinden sich am Ende ihres Berufslebens naturgemäß überwiegend in den höheren Entgeltgruppen. Der direkte Ersatz durch soeben Ausgebildete ist nicht das Ziel der Personalpolitik. Infrage kommen vorrangig beruflich erfahrene Beschäftigte, die sich damit weiter entwickeln können. • Die Ausgebildeten stehen bei Ausbildungsabschluss in voller Ausbildungsstärke zur Ver-fügung, die Fluktuation geschieht jedoch über das Jahr verteilt. Die Folge ist ein Überhang, der im Jahresverlauf abgebaut wird. Im Jahresdurchschnitt besteht ein Personalüberhang in Höhe der halben Stärke eines Ausbildungsjahrganges. • Alternativ wäre es denkbar, im Laufe des letzten Ausbildungsjahres frei werdende Stellen in der Weise „vorzuhalten“, dass diese nur befristet bis zum Ausbildungsende extern besetzt werden. Solche befristeten Arbeitsverhältnisse von einem bis elf Monate Dauer sind weder den betroffenen Ämtern noch (meist) den externen Bewerbern zuzumuten. Hiervon wird daher kein Gebrauch gemacht. • Befristete Arbeitsverhältnisse sind sinnvoller bei längerfristigen Ausfällen wie Elternzeit und Langzeitkrankheit. Auch hier bietet sich zwar (so auch praktiziert) der Einsatz von Ausgebildeten an, da sie kurzfristig zur Verfügung stehen. Jedoch kommen sie bei passender dauerhafter Einsatzmöglichkeit ebenso kurzfristig wieder „abhanden“. • Letztgenanntes Problem ist allerdings auch bei befristet beschäftigten Externen nicht auszuschließen, wenn sie sich auf interne Ausschreibungen bewerben. Das Problem einer immer kürzer werdenden Vertretungstätigkeit mit Einarbeitungsproblematik usw. bleibt bzw. verschärft sich, je kürzer der verbleibende Zeitraum ist. Frei werdende Stellen sind in der Regel auszuschreiben und zunächst nur intern zu veröffentlichen. Ab E 6 wird eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung verlangt. Damit bestehen Entwicklungsmöglichkeiten für bereits länger vorhandene Beschäftigte auf geringer bewerteten Stellen. Bei Bewerbungserfolg werden solche Stellen frei und stehen entweder direkt oder über einen weiteren Zwischen-schritt (Ausschreibung) für Ausgebildete zur Verfügung. Für frei werdende Stellen E 5 wird keine berufliche Erfahrung verlangt – da dies die Einstiegsgruppe für die adäquate Ausbildung ist, wäre dies nicht sachgerecht. Solche Stellen können unmittelbar mit Ausgebildeten besetzt werden. Die im TVAöD geforderten Voraussetzungen für eine Übernahme hinsichtlich des Vorhandenseins von freien Stellen bleiben bei diesem Verfahren außer Betracht. Gleichwohl wird nach den dort geregelten Abläufen verfahren: Die Übernahme erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Die unbefristete Übernahme schließt sich regelmäßig an, wenn keine verhaltens- oder personenbedingten Gründe dagegen sprechen. Aufgrund vieler Einflussfaktoren (Stellenzahl- oder Stellenbewertungsänderung, ungeplante Fluktuationen, Minderleistungsprobleme, Erfolg externer Bewerbungen u. a.) wird sich kaum der Zustand eines vollständigen Abbaus bis zum nächsten Ausbildungsjahrgang ergeben. Es macht sich dann eine Feinsteuerung erforderlich, die insbesondere durch den Umgang mit Vertretungsstellen, aber auch mit externen Einstellungen realisiert werden muss.