Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036602.pdf
Größe
605 kB
Erstellt
07.07.15, 12:00
Aktualisiert
27.02.16, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01617
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
1. Lesung
Migrantenbeirat
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
Vorberatung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die Erweiterung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung Leipzig für die Ausbildungsjahre
2015/2016 bis 2018/19 wird entsprechend dem Vorschlag als Planungsgrundlage bestätigt.
2. Die für die Erweiterung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung erforderlichen personellen
und finanziellen Ressourcen werden entsprechend der Kalkulation der Vorlage unter dem Vorbehalt
der Haushalts-Beschlussfassung bereitgestellt.
3. Die Planung der Ausbildungsplätze der Eigenbetriebe für die Ausbildungsjahre 2016/2017 und
2017/2018 wird zur Kenntnis genommen.
4. Zur Erhöhung der Anzahl von Bewerbern/Bewerberinnen mit Migrationshintergrund werden
Kontakte von Migranten/Migrantinnen zu den Ämtern verstärkt genutzt.
5. Die Informationen zu Stellenbesetzungen, zum Umsetzungsstand der Kampagne zur Erhöhung
der Bewerbungen mit Migrationshintergrund, zur Ausbildung an der FHSV Meißen und zu den
Abschlussergebnissen der beruflichen Ausbildung 2014 werden zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
bis
Höhe in EUR
01.01.16
31.12.16
91.200
01.01.17
31.12.17
28.950
01.01.18
31.12.18
84.200
01.01.19
31.12.19
142.150
01.01.16
31.12.16
3.606.100
01.01.17
31.12.17
4.425.950
01.01.18
31.12.18
5.206.350
01.01.19
31.12.19
5.635.600
wo veranschlagt
1.100.11.1.2.02.52
KA 3481 0000
1.100.11.1.2.02.52
(siehe Pkt. 5.3)
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme
zu erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
x
wenn ja,
Beantragte Stellenerweiterung:
1,0 Stelle ab 01.08.2016
Vorgesehener Stellenabbau:
1,0 Stelle ab 01.08.2017
Beteiligung Personalrat
x
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung/Sachverhalt
Anlage 1
Altersbedingte Fluktuation in kaufmännischen und Verwaltungsberufen
Anlage 2
Erhöhung der Ausbildungsplätze in kaufmännischen und Verwaltungsberufen
Anlage 3
Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen
Ausbildungsberufen
Anlage 4
Planung der Ausbildungszahlen für den feuerwehrtechnischen Dienst
Anlage 5
Kapazitätserweiterung der Ausbildungsplätze in den Fachämtern
Anlage 6
Planung der Ausbildungszahlen der Eigenbetriebe
Anlage 7
Aufwendungen für die Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen
Anlage 8
Aufwandskalkulation für die Erweiterung der Ausbildungskapazität
Anlage 9
Entwicklung der Ausbildungszahlen pro Jahr nach Ausbildungsberufen
Anlage 10
Stellenbesetzung bei eigener Ausbildung am Beispiel der
Verwaltungsfachangestellten
Gliederung:
1
Einleitung
2
Planung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/2019 in der
Stadtverwaltung Leipzig
2.1
Ausgangssituation
2.2
Planung der Ausbildungsplätze in kaufmännischen und Verwaltungsberufen für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019
2.3
Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbildungsberufen für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/2019
2.3.1 Beginn der Ausbildung von Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen im Ausbildungsjahr
2015/2016
2.3.2 Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbildungsberufen für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019
2.3.3 Planung der Ausbildungszahlen für den feuerwehrtechnischen Dienst
2.4
Erweiterung der Ausbildungskapazität ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 in der Stadtverwaltung Leipzig
2.4.1 Kapazitätserweiterung der Ausbildung im Verwaltungsbereich
2.4.2 Schaffung von Ausbildungsplätzen für Notfallsanitäter/-innen
3
Ausbildung an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen in den Studiengängen Allgemeine Verwaltung und Sozialverwaltung
4
Planung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 in den
Eigenbetrieben
5
Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 und Planung der Aufwendungen für die
Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der Stadtverwaltung Leipzig
5.1
5.2
5.3
5.4
Notfallsanitäter/-innen
Kaufmännische und Verwaltungsberufe
Einrichtung von zwei Ausbilderstellen
Fazit zur Entwicklung der Ausbildungszahlen und Darstellung der Aufwendungen für die
Haushaltsjahre 2016 bis 2019
6
Haushaltsaufwendungen der Eigenbetriebe
7
Informationen zum Umsetzungsstand der Kampagne zur Erhöhung der Bewerbungen mit
Migrationshintergrund sowie weitere Aktivitäten
8
Bericht über die Abschlussergebnisse der beruflichen Ausbildung 2014
-1-
1
Einleitung
Die Entwicklung eines Konzeptes für ein nachhaltiges Personalmanagement ist ein Schwerpunktvorhaben im Arbeitsprogramm des OBM 2020.
Die Berufsausbildung, die im Handlungsfeld der Personalentwicklung im Organisations- und Personalentwicklungskonzept der Stadtverwaltung Leipzig „Verwaltung 2020“ verankert ist, wird als
ein wesentlicher Bestandteil der Personalbedarfsplanung im derzeit in Erarbeitung befindlichen
nachhaltigen Personalmanagementkonzept angesehen. Die berufliche Ausbildung sichert qualifizierten Nachwuchs in verschiedenen Ausbildungsberufen und hierdurch mittel- und langfristig
auch die effektive und effiziente Leistungserbringung der Stadt Leipzig. Somit trägt die berufliche
Ausbildung zur Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig erheblich bei.
Grundsätzlich bestimmt sich der Umfang von Ausbildung nach dem Bedarf an Personal. Wie dieser ermittelt wird und wie die personalwirtschaftliche Umsetzung erfolgt, ist in der Anlage 9 exemplarisch dargestellt. Eckdaten für die Berechnung sind zum einen die Fluktuation, insbesondere
die natürliche Fluktuation wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters, sowie die Stellenentwicklung, soweit bekannt. Die Zahl derjenigen, die das gesetzliche Rentenalter erreichen, hängt
wesentlich davon ab, wie stark die einzelnen Alterskohorten besetzt sind. Mit zu bedenken sind allerdings auch Sonderregelungen, wie zum Beispiel die Altersteilzeitmodelle der letzten Jahre.
Bis zum Ausbildungsjahr 2005/2006 wurde auf der Grundlage von Beschlüssen des Stadtrates
dennoch über Bedarf ausgebildet, um in einer Zeit knapper Ausbildungsplätze Schulabgängern/
Schulabgängerinnen eine berufliche Perspektive zu eröffnen.
Seit dem Ausbildungsjahr 2006/2007 bildete die Stadtverwaltung Leipzig entsprechend ihrem Bedarf aus. In den letzten Jahren hat sich der Bedarf auf einem relativ konstanten Niveau eingepegelt. Dies ergab sich aus der Wechselbeziehung von Stellenentwicklung und Fluktuation. Dieser
Bedarf konnte mit den vorhandenen Ausbildungskapazitäten abgedeckt werden.
Ab dem Jahr 2019 steigt in der Stadtverwaltung Leipzig insgesamt und so auch im Verwaltungsbereich die altersbedingte Fluktuation signifikant an. Während in allen Berufen, in denen keine eigene Ausbildung stattfindet (Sozial- und Erziehungsberufe, Juristen u. a.) das Personalmarketing
darauf reagieren muss, stellt sich bei eigener Ausbildung die grundsätzliche Frage, ob der Mehrbedarf durch Verstärkung des Ausbildungsumfanges oder durch Requirierung am Arbeitsmarkt gedeckt wird. Bei einer dreijährigen Ausbildungsdauer müssen die Weichen dafür jetzt gestellt werden.
Vorab müsste die Frage beantwortet werden, ob alles ausscheidende Verwaltungspersonal (zahlenmäßig) zu ersetzen ist – mit anderen Worten, ob der jetzige Stellenbestand konstant bleibt. Finanzielle Zwänge (Unklarheit über die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II) könnten dagegen sprechen; die Beobachtung, dass neue Aufgaben ständig hinzukommen und eine wachsende Stadt auch quantitativ ihr Dienstleistungsangebot anpassen muss, weisen in die andere Richtung. Für den Zweck dieser Vorlage wird von einer Konstanz ausgegangen und damit von der altersbedingten Fluktuation als Grundlage für die Bedarfsberechnung. Außer Betracht bleiben insofern die (zahlenmäßig noch nicht ins Gewicht fallende) Fluktuation aus anderen Gründen, also
Kündigungen durch eine der Vertragsparteien, aber auch vorzeitiges Ausscheiden z. B. durch die
Rente mit 63.
Zu entscheiden ist daraufhin, wie oben bereits benannt, ob der Ausbildungsumfang entsprechend
gesteigert wird. Aus Sicht des Personalamtes ist dieser Weg gegenüber einer Bedarfsdeckung
durch Requirierung am Arbeitsmarkt vorzuziehen.
Folgende Argumente sind dabei gegeneinander abzuwägen:
-2-
Ausbildung erfordert einerseits nicht unerhebliche finanzielle und personelle Kapazitäten. Die finanziellen Mehraufwendungen sind unter Punkt 5 dargestellt.
Neben diesen reinen Ausbildungsaufwendungen müssen die Aufwendungen für das Vorhalten von
eingerichteten Ausbildungsplätzen und damit auch der Raumbedarf bedacht werden. Mit den Ausbildungsplätzen in den Ämtern verknüpft ist das Finden geeigneter Beschäftigter als ausbildende
Mitarbeiter/-innen. Bei einer Entscheidung für den Ausbau der Ausbildung muss zudem mit den
beteiligten Institutionen – insbesondere der VWA Leipzig – deren Möglichkeit zur Kapazitätserhöhung geklärt werden.
Auf der anderen Seite hat eigene Ausbildung deutliche Vorteile:
•
Der Wettbewerb um Nachwuchs beginnt nicht erst auf dem Arbeitsmarkt, sondern bereits
bei der Ausbildung. Junge Menschen, die die Stadt Leipzig nicht als Auszubildende gewinnen kann, werden anderswo eine Ausbildung absolvieren. Sie dann wiederzugewinnen,
dürfte ungleich schwieriger sein, als sie nach erfolgreicher eigener Ausbildung zu übernehmen. Anders gesagt: die Auszubildenden entwickeln während ihrer Ausbildung im Regelfall
eine enge Bindung an die Arbeitgeberin Stadt Leipzig. In Zeiten des demografischen Wandels ist dies von großem, auch wirtschaftlichem Vorteil und zudem für die Attraktivität der
Stadt Leipzig von immenser Bedeutung.
•
Die Ausbildung bei der Stadt führt dazu, dass nach der Ausbildung ohne größere Umstellungsschwierigkeiten die Aufgaben des öffentlichen Dienstes ausgeführt werden können.
Dies gilt sogar bereits während der Ausbildung und ist ein nicht zu unterschätzender Faktor
bei der Bewältigung vor allem kurzfristig auftretender zusätzlicher Aufgaben.
•
Zudem zeigen die Ergebnisse der beruflichen Ausbildung, auf die im Punkt 8 näher eingegangen wird, und die Erfahrungen aus der Übernahme von Ausgebildeten in ein Beschäftigungsverhältnis, dass die Ausgebildeten außerordentlich leistungsstark und hoch motiviert
sind und somit erheblich zur Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig beitragen.
•
Durch das genaue Kennenlernen der Auszubildenden während der dreijährigen Ausbildung
ist das Risiko von Fehlbesetzungen wesentlich geringer als bei externen Einstellungen.
Weitere Argumente sind denkbar. In der Abwägung der hier genannten Argumente plädiert das
Personalamt für eigene Ausbildung entsprechend dem Bedarf, soweit die personellen und finanziellen Ressourcen hierfür geschaffen werden können.
Auf dieser Option ist die Vorlage im Weiteren aufgebaut.
2
Planung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/2019
in der Stadtverwaltung Leipzig
2.1
Ausgangssituation
Im Ausbildungsjahr 2015/2016 kann die bedarfsgerechte Ausbildung im Rahmen der vorhandenen
Kapazitäten gesichert werden. Diese Azubis beenden ihre Ausbildung im Sommer 2018.
Aufgrund der im Jahr 2019 beginnenden signifikanten Erhöhung der Fluktuation im Verwaltungsbereich in Verbindung mit sich abzeichnenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist zur Sicherung der bedarfsgerechten Ausbildung, wenn von einer Konstanz der Stellen in diesem Bereich
ausgegangen wird, ein umfangreicher Ausbau der Ausbildungskapazität ab dem Ausbildungsjahr
2016/2017 erforderlich.
-3-
Grundlage der Planung der Erweiterung der Ausbildungskapazität ist die Fluktuation, die der Anlage 1 entnommen werden kann. Diese ist abweichend von der Verfahrensweise der Vorjahre (einer
kalenderjährlichen Ermittlung) nunmehr jeweils für das 2. Halbjahr und das 1. Halbjahr des Folgejahres ermittelt.
Damit können die Ausgebildeten nach Ausbildungsende (Mitte des Jahres) entweder sofort oder
im Laufe des ersten Jahres nach ihrer Ausbildung auf frei werdenden Stellen eingesetzt werden.
2.2
Planung der Ausbildungsplätze in kaufmännischen und Verwaltungsberufen
für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019
Für das Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 wird wie folgt geplant:
Ausbildungsjahr 2016/2017
Ausbildungsberuf
Bachelor of Laws
Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1
Kauffrau/-mann für Büromanagement
Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2
Verwaltungsfachangestellte/-r
Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2
Gesamt
Planung
Planung
Fluktuation
AusbildungsAusbildungs2. Halbjahr
2019/
jahr
jahr
1. Halbjahr 2020
2015/2016
2016/2017
Erhöhung der
Ausbildungsplätze von
2015 zu 2016
18
40
30
12
10
7
12
2
15
31
36
21
43
78
78
35
Ausbildungsjahr 2017/2018
Ausbildungsberuf
Bachelor of Laws
Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1
Kauffrau/-mann für Büromanagement
Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2
Verwaltungsfachangestellte/-r
Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2
Gesamt
Planung
Planung
Fluktuation
AusbildungsAusbildungs- 2. Halbjahr 2020/
jahr
jahr 2015/2016 1. Halbjahr 2021
2017/2018
Erhöhung der
Ausbildungsplätze von
2015 zu 2017
18
42
32
14
10
10
15
5
15
46
51
36
43
98
98
55
-4-
Ausbildungsjahr 2018/2019
Ausbildungsberuf
Bachelor of Laws
Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1
Kauffrau/-mann für Büromanagement
Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2
Verwaltungsfachangestellte/-r
Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2
Gesamt
Planung
Fluktuation
Planung AusAusbildungs2. Halbjahr
bildungsjahr
2020/
jahr
2015/2016
1. Halbjahr 2021
2018/2019
Erhöhung der
Ausbildungsplätze von
2015 zu 2018
18
37
27
9
10
7
12
2
15
37
42
27
43
81
81
38
In der Planung für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 sind jeweils zehn Stellen für Aufstiege von Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 (früher mittlerer Dienst) in die Laufbahngruppe 2
Einstiegsebene 1 (früher gehobener Dienst) berücksichtigt. Somit werden im Ausbildungsjahr
2016/2017 zehn Bachelor of Laws weniger ausgebildet als Beschäftigte in dieser Gruppe aus der
Stadtverwaltung Leipzig ausscheiden und es werden in Summe zehn Kaufleute für Büromanagement und Verwaltungsfachangestellte mehr ausgebildet als fluktuieren.
Aufgrund der bereits beträchtlichen Erweiterung der Ausbildungskapazität wird, abweichend von
der Verfahrensweise der Vorjahre, kein „Puffer“ mehr geplant. Zudem werden, ebenfalls abweichend von der Verfahrensweise der Vorjahre, Ausgebildete nicht mehr vorrangig als Ersatz für
Langzeitkranke oder in Elternzeit befindliche Beschäftigte eingesetzt. Der Ersatz von Langzeitkranken oder in Elternzeit befindlichen Beschäftigten wird zukünftig durch externe Einstellungen
erfolgen.
Die Erhöhung der Ausbildungsplätze auf der Grundlage der altersbedingten Fluktuation ist in Anlage 2 dargestellt.
2.3
Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbildungsberufen für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/2019
2.3.1
Beginn der Ausbildung von Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen im Ausbildungsjahr 2015/2016
Der Ausbildungsberuf Notfallsanitäter/-in ist eine Qualifikationsbezeichnung für Personen im Rettungsdienst. Diese Ausbildung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2014 eingeführt und löste damit
den Rettungsassistenten/die Rettungsassistentin als Berufsbild im Rettungsdienst ab.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters/der Notfallsanitäterin (Notfallsanitäter-Gesetz NotSanG vom 1. Januar 2014) stand auch die Stadtverwaltung Leipzig vor der
Herausforderung, mit einer entsprechenden Ausbildung zu beginnen.
Nachdem aufgrund eines – zu spät beschlossenen – Konsenspapieres1 die Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst refinanziert wurde, wird nun
davon ausgegangen, dass auch für das Ausbildungsjahr 2015/2016 die Möglichkeit der Refinan1
Konsenspapier zur Einführung der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter nach dem Gesetz über den Beruf der
Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) im Freistaat Sachsen für das Ausbildungsjahr
2014/2015 vom 13. August 2014
-5-
zierung fortbesteht. Insofern wird angenommen, dass der Stadtverwaltung Leipzig keine Kosten
für die Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen entstehen werden.
In Punkt 5.1 wird auf die Planung der Aufwendungen und Erlöse, die zeitlich versetzt sind, näher
eingegangen.
Das Erfordernis der Etablierung dieser Ausbildung ergibt sich einerseits aus der Notwendigkeit der
öffentlichen Daseinsvorsorge und andererseits aufgrund der angestrebten qualifizierten notfallmedizinischen Versorgung.
Im Ausbildungsjahr 2015/2016 wird in Abstimmung mit der Branddirektion mit der Ausbildung von
drei Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen begonnen.
2.3.2 Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbil
dungsberufen für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019
Im gewerblich-technischen Bereich der Stadtverwaltung Leipzig gibt es, wie in den Vorjahren,
auch in den kommenden Jahren keine nennenswerte Fluktuation. Die Ausbildung wird wie in den
Vorjahren fortgeführt, um zu gewährleisten, dass Ausbildungsprofile erhalten bleiben für Jahre, in
welchen Fluktuation eintritt.
Die Bereitstellung der Ausbildungsplätze in diesem Bereich erfolgt auch, um Bewerbern und
Bewerberinnen, deren Fähigkeiten und Fertigkeiten vorzugsweise im Bereich der körperlichen
Tätigkeiten liegen, eine Chance für eine berufliche Ausbildung zu eröffnen.
Ein weiterer Aspekt für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in diesem Bereich ist das über
46 Jahren liegende und damit sehr hohe Durchschnittsalter der Beschäftigten in den entsprechenden Bereichen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer und im Schulbiologiezentrum. Die körperliche Beanspruchung der Beschäftigten in diesen Bereichen ist hoch und so tragen die Auszubildenden hier in besonderem Maße zur konkreten Aufgabenerfüllung bei und sind in das dortige Bewirtschaftungsregime auch vollumfänglich eingebunden.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage 3 verwiesen.
2.3.3 Planung der Ausbildungszahlen für den feuerwehrtechnischen Dienst
Die Ausbildung in der Branddirektion erfolgt zum einen zum Ausgleich der bekannten Fluktuation
und zum anderen entsprechend dem Brandschutzbedarfsplan.
Wegen der Einzelheiten wird auf Anlage 4 verwiesen.
2.4
Erweiterung der Ausbildungskapazität ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 in der
Stadtverwaltung Leipzig
2.4.1 Kapazitätserweiterung der Ausbildung im Verwaltungsbereich
Gegenwärtig verfügt die Stadtverwaltung Leipzig über 127 Ausbildungsplätze für die Ausbildung in
kaufmännischen und Verwaltungsberufen. Diese Ausbildungskapazität wird mit den in Ausbildung
befindlichen Auszubildenden der Ausbildungsjahre 2013/2014 und 2014/2015 und mit der geplanten Einstellung im Ausbildungsjahr 2015/2016 maximal genutzt.
Zur Sicherung einer weiterhin bedarfsgerechten Ausbildung im Verwaltungsbereich ist ein erheblicher Ausbau der Ausbildungskapazität, u. a. die Einrichtung neuer Ausbildungsplätze, wie folgt erforderlich:
-6-
Für das Ausbildungsjahr 2016/2017 werden zehn zusätzliche Ausbildungsplätze für 35 Auszubildende und im Ausbildungsjahr 2017/2018 dann weitere 50 zusätzliche Ausbildungsplätze für 55
Auszubildende geschaffen. Grundlage der Planung der Kapazitätserweiterung sind die in den Ausbildungsberufen jeweils zu vermittelnden Fachinhalte.
Die zehn zusätzlichen Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2016/2017 sind bereits ämterkonkret geplant. Die 50 neu zu schaffenden Ausbildungsplätze im Verwaltungsbereich für das Ausbildungsjahr 2017/2018 müssen noch in Zusammenarbeit mit den ausbildenden Fachämtern untersetzt werden.
Die genaue Anzahl der jeweils in den Fachämtern für das Ausbildungsjahr 2016/2017 neu zu
schaffenden Ausbildungsplätze ist in der Anlage 5 dargestellt.
Für die zusätzlich geschaffenen Ausbildungsplätze ist es zur Sicherung der Ausbildung erforderlich, zwei neue Ausbilderstellen einzurichten.
Die für die bedarfsgerechte Fortführung der beruflichen Ausbildung im Verwaltungsbereich erforderliche Erweiterung der Ausbildungsplätze ist eine gesamtstädtische Aufgabe, welche für die Beteiligten eine große Herausforderung darstellt und die auch nur gemeinsam und im kooperativen
Zusammenwirken bewältigt werden kann.
2.4.2 Schaffung von Ausbildungsplätzen für Notfallsanitäter/-innen
Entsprechend Punkt 2.3.1 werden im Ausbildungsjahr 2015/2016 in der Branddirektion drei Ausbildungsplätze für den o. g. Ausbildungsberuf geschaffen. Für die Folgejahre werden jährlich je drei
Ausbildungsplätzen geplant.
3
Ausbildung an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen in den Studiengängen Allgemeine Verwaltung und Sozialverwaltung
Die in der Drucksache Nr. V/3660 „Planung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsjahre
2014/2015 und 2015/2016 und Anhebung des Entgeltes für die Studenten/Studentinnen der Fachhochschule Meißen“ beschriebene vorgesehene Vereinheitlichung der Ausbildungsverhältnisse
durch den Freistaat Sachsen ist nicht erfolgt.
Durch den Freistaat Sachsen war beabsichtigt, die Ausbildungsverhältnisse wieder zu vereinheitlichen und die Wettbewerbsfähigkeit der Ausbildung zu sichern. Das diesbezügliche Konzept des
Sächsisches Ministerium des Innern zur Nachwuchs- und Qualitätssicherung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst (neu: Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1), welches auch eine deutliche Entlastung der Kommunen bedeutet hätte, wurde im Rahmen der FinanzausgleichsgesetzVerhandlungen durch das Sächsische Ministerium für Finanzen abgelehnt.
Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Ausbildungsfinanzierung unverändert fortbesteht und die
Kommunen die gesamten Kosten der Ausbildung tragen. Neben dem Ausbildungsentgelt für
jeden/jede Studenten/Studentin ist eine Benutzungsgebühr pro Studienjahr in Höhe von 5.850 €
an die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (FHSV) als Sachkostenbeteiligung zu
entrichten. Hinzu kommt, dass ab dem Ausbildungsjahr 2014/2015 die Förderung der Personalaufwendungen gemäß Sächsischem Finanzausgleichsgesetz entfallen ist.
-7-
4
Planung der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 in
den Eigenbetrieben
Die Planung der Ausbildungszahlen der Eigenbetriebe ist in der Anlage 6, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, zusammengestellt.
5
Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 und Planung der Aufwendungen
für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der Stadtverwaltung Leipzig
5.1
Notfallsanitäter/-innen
Entsprechend den Ausführungen unter Punkt 2.1.3 wurden die Aufwendungen der drei Ausbildungsplätze ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 berechnet.
Für das Haushaltsjahr 2015 ergibt dies einen Mehrbedarf in Höhe von 28.966 €, für das Haushaltsjahr 2016 einen Mehrbedarf in Höhe von 84.178 €.
Die entsprechende Refinanzierung wird ab 2017 erwartet. Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf
die Anlage 7 verwiesen.
5.2
Kaufmännische und Verwaltungsberufe
Für die im Punkt 2.4 beschriebene Erweiterung der Ausbildungskapazität (siehe Anlage 9) wurde
der Mehraufwand kalkuliert; dies ist in Punkt 5.3 nachfolgend im Einzelnen dargestellt.
Entsprechend der Kalkulation beträgt der Aufwand (ohne Notfallsanitäter/-innen) ca. 3 Mio. € für
die Haushaltsjahre 2016 bis 2019. Die Kalkulation beinhaltet noch keine Aufwendungen, die ggf.
durch zusätzlichen Raumbedarf in den Fachämtern entstehen.
Laut Mitteilung des Amtes für Gebäudemanagement wurden bei Neuanmietungen ca. 10 % an Arbeitsplätzen für Auszubildende, Praktikanten/-innen und sonstige arbeitspolitische Maßnahmen
zusätzlich zum Bedarf für Mitarbeiter/-innen berechnet. Die Kosten für zusätzliche Flächen sind
durch die Ämter, in denen die weiteren Ausbildungsplätze eingerichtet werden, zu übernehmen.
5.3
Einrichtung von zwei Ausbilderstellen
Aufgrund der Erhöhung der Ausbildungskapazität in kaufmännischen und Verwaltungsberufen sind
in den nächsten Jahren zwei zusätzliche Stellen für Ausbilder/-innen wie folgt einzurichten:
–
Eine Stelle ab 1. August 2016 für die zusätzlichen 35 Ausbildungsplätze ab dem Ausbildungsjahr 2016/2017 und für die kontinuierliche Erhöhung in den weiteren Ausbildungsjahren.
–
Eine Stelle ab 1. August 2017 für die zusätzlichen 55 Auszubildenden ab dem Ausbildungsjahr
2017/218 und für die kontinuierliche Erhöhung in den weiteren Ausbildungsjahren.
Ein/-e Ausbilder/-in für kaufmännische und Verwaltungsberufe ist z. B. für folgende Aufgaben zuständig:
Nachwuchswerbung, -auswahl und -einstellung
Inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Ausbildung
Ausarbeitung von Ausbildungs- und Zuweisungsplänen unter pädagogischen Aspekten
Erstellen von Ausbildungszeugnissen in Zusammenarbeit mit den Fachämtern
Auswahl und Analyse von geeigneten Ausbildungsplätzen
-8-
Inhaltliche Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von
Ausbildungsmaßnahmen
Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen und Lehrunterweisungen
in einer praxisnahen Ausbildung
Mitarbeit in Ausschüssen, z. B. Prüfungsausschuss, Berufsbildungsausschuss
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen (IHK, LD Sachsen u. a.) mit überbetrieblichen Bildungseinrichtungen und Beruflichen Schulzentren
Mitwirkung an der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung innovativer Ausbildungskonzepte
und -strategien
Beratung, Betreuung und Unterstützung der Auszubildenden in fachlicher und rechtlicher
Hinsicht
Durchführung von Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen bei Auszubildenden
5.4
Fazit zur Entwicklung der Ausbildungszahlen und Darstellung der Aufwendungen für
die Haushaltsjahre 2016 bis 2019
Aufwendungen mit Kapazitätserweiterung
Plan 2016
2016
2017
2018
2019
222
291
335
340
Anzahl Auszubildende*
(Stand jew eils der 01.09. d. J.)
187
Personalaufwendungen
für Auszubildende
Sachaufwendung
Aufwendungen für
Ausbildungsplätze und PC's
Aufwendungen für
Auszubildende
Personalaufwendungen
für Ausbilder/-in incl. Overhead
sonstige Aufwendungen
für Ausbilder/-in
Aufwendungen
für Ausbilder/-in
Gesamtaufwendungen
Erträge***
Saldo
Mehraufwendungen
gegenüber Plan 2016
2.435.050 €
2.640.250 €
3.235.750 €
3.958.300 €
4.379.500 €
449.800 €
554.650 €
663.250 €
721.450 €
729.500 €
k.A.**
12.300 €
68.150 €
40.800 €
40.800 €
2.884.850 €
3.207.200 €
3.967.150 €
4.720.550 €
5.149.800 €
376.050 €
398.900 €
453.800 €
485.800 €
485.800 €
k.A.**
0€
5.000 €
0€
0€
376.050 €
398.900 €
458.800 €
485.800 €
485.800 €
3.260.900 €
3.606.100 €
4.425.950 €
5.206.350 €
5.635.600 €
91.200 €
91.200 €
28.950 €
84.200 €
142.150 €
3.169.700 €
3.514.900 €
4.397.000 €
5.122.150 €
5.493.450 €
345.200 €
1.227.300 €
1.952.450 €
2.323.750 €
*siehe auch Anlage 9
**nur der Mehrbedarf wird dargestellt
***betrifft die Erträge vom Land für die Ausbildung „Bachelor of Laws“ und die Refinanzierung der Notfallsanitäter/-innen ab 2017
-9-
Entsprechend der Kalkulation beträgt der Aufwand für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019
insgesamt 5,8 Mio €. Die Kalkulation beinhaltet keine Aufwendungen, die ggf. durch zusätzlichen
Raumbedarf in den Fachämtern entstehen.
6
Haushaltsaufwendungen der Eigenbetriebe
Die Eigenbetriebe planen die Aufwendungen im Rahmen ihrer Wirtschaftspläne.
7
Informationen zum Umsetzungsstand der Kampagne zur Erhöhung der Bewerbungen mit Migrationshintergrund sowie weitere Aktivitäten
Im Jahr 2013 wurde eine umfangreiche Kampagne mit dem Ziel, mehr Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund für eine Ausbildung für das Ausbildungsjahr 2014/2015 in der Stadtverwaltung
Leipzig zu akquirieren, gestartet.
Hauptbestandteile dieser Kampagne waren:
•
•
•
•
•
Mitteilung an verschiedene Medien, wie z. B. Amtsblatt, Radiointerviews, Leipzig
Fernsehen
Internetseite der Stadt Leipzig
Facebook
Indoor-Werbung in Vereinen, Jugendeinrichtungen, Kinder- und Familienzentren, Mittelschulen und Gymnasien mit hohem Migrantenanteil, Bürgerämtern, in der Ausländerbehörde, im Sozialamt - Wirtschaftliche Sozialhilfe und Migrantenhilfe und im Fundbüro
Werbeplakate an 60 Litfaßsäulen.
Obwohl keine Erhöhung der Anzahl der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund für das vorgenannte Ausbildungsjahr zu verzeichnen war, wurde die Kampagne auch für das Ausbildungsjahr
2015/2016 in der Annahme fortgesetzt, dass die gewünschte Wirkung mittelfristig eintritt.
Nunmehr ist festzustellen, dass auch für das Ausbildungsjahr 2015/2016 keine Erhöhung der Anzahl der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund erreicht werden konnte. Seit Jahren bewerben
sich nur ca. 30 Jugendliche mit Migrationshintergrund für eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung
Leipzig. Die gewünschte Resonanz auf die Kampagne, dass sich mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund für eine Ausbildung in der Stadtverwaltung Leipzig bewerben, ist leider nicht eingetreten.
Demzufolge müssen zukünftig, neben der Verteilung der Informationen mittels Flyer etc., verstärkt
Möglichkeiten der direkten Ansprache von Migranten/-innen, die aus verschiedenen Gründen die
Stadt Leipzig kontaktieren, genutzt werden, um auf die Ausbildungsmöglichkeiten der Stadt Leipzig aufmerksam zu machen. Folgende Ämter sind aufgrund ihrer Aufgaben hierfür besonders prädestiniert: Ordnungsamt, Sozialamt, Standesamt, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Bürgerämter, Referat für Migration und Integration. Die Verbindung der Informationsbereitstellung mit direkten Ansprachen von Migranten/-innen wird nunmehr als Erfolg versprechend angesehen.
8
Bericht über die Abschlussergebnisse der beruflichen Ausbildung 2014
Gut ausgebildeter und engagierter Nachwuchs ist für die Stadt Leipzig wie auch in den Vorjahren
von herausragender Bedeutung. Maßgeblich hierfür sind die knappen Stellenbemessungen und
die sich ständig erhöhenden Anforderungen an die Beschäftigten.
Für Ergebnisse in den kaufmännischen Ausbildungsberufen wurde der Stadt Leipzig 2014, wie
- 10 -
auch bereits achtmal in den Vorjahren, von der IHK aufgrund der herausragenden Leistungen die
Ehrenurkunde „Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ verliehen. In den anderen Berufsgruppen
lagen 2014 keine Auswertungen zum Gesamtergebnis in Leipzig bzw. in Sachsen vor.
2014 wurden folgende besonders gute Ergebnisse in den nachfolgenden Ausbildungsberufen und
Studiengängen erreicht:
–
–
Eine Verwaltungsfachangestellte erreichte das zweitbeste Ergebnis von Sachsen.
Eine Kauffrau für Bürokommunikation erzielte das beste Ergebnis von Leipzig.
–
Ein Bachelor of Laws, Studiengang Allgemeine Verwaltung, war der Beste der FHSV Meißen und ein Bachelor of Arts, Studienrichtung Controlling, der Beste der Berufsakademie
Sachsen in seinem Fachbereich.
Die Ergebnisse der Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen der Stadtverwaltung Leipzig im
Einzelnen:
Anzahl der
Auslerner/innen 2014
Durchschnittsnote der
Abschlussprüfung
Fachangestellte/-r für Medien- und
Informationsdienste
2
2,00
Kauffrau/-mann für
Bürokommunikation
4
1,75
Verwaltungsfachangestellte/-r
9
2,88
Gärtner/-in
Fachrichtung Zierpflanzenbau
2*
3,00
Gärtner/-in
Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
2
2,50
Forstwirt/-in
2
2,50
Vermessungstechniker/-in
2
3,66
Ausbildungsberufe
* davon ist ein Auszubildender ein Förderschüler, der zunächst Gartenbauwerker gelernt und
hiernach die Ausbildung zum Gärtner erfolgreich absolviert hat.
Anzahl der
Auslerner/-innen
2014
Durchschnittsnote der
Abschlussprüfung
Bachelor of Laws
Studiengang Allgemeine Verwaltung
8
2,50
Bachelor of Laws
Studiengang Sozialverwaltung
4
2,25
Bachelor of Arts
Studienrichtung Controlling
2
1,85
Bachelor of Arts
Studienrichtung Elementarpädagogik
1
2,00
Studiengänge
- 11 -
Anlagen:
Anlage 1
Fluktuation in kaufmännischen und Verwaltungsberufen
Anlage 2
Erhöhung der Ausbildungsplätze in kaufmännischen und Verwaltungsberufen
Anlage 3
Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen
Ausbildungsberufen
Anlage 4
Planung der Ausbildungszahlen für den feuerwehrtechnischen Dienst
Anlage 5
Kapazitätserweiterung der Ausbildungsplätze in den Fachämtern
Anlage 6
Planung der Ausbildungszahlen der Eigenbetriebe
Anlage 7
Aufwendungen für die Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen
Anlage 8
Aufwandskalkulation für die Erweiterung der Ausbildungskapazität
Anlage 9
Entwicklung der Ausbildungszahlen pro Jahr nach Ausbildungsberufen
Anlage 10
Stellenbesetzung bei eigener Ausbildung am Beispiel der Verwaltungsfachangestellten
- 12 -
Anlage 1
Altersbedingte Fluktuation in kaufmännischen und Verwaltungsberufen von 2019 bis 2027
Ausbildungsberufe
2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026 2026/2027
Bachelor of Laws Allgemeine Verwaltung und Sozialverwaltung
40
42
37
24
45
26
38
36
Verwaltungsfachangestellte
31
46
37
46
45
48
39
46
7
10
7
8
6
4
4
7
78
98
81
78
96
78
81
89
Kaufleute für Büromanagement
Gesamt
Anlage 2
Erhöhung der Ausbildungsplätze auf der Grundlage der altersbedingten Fluktuation in den Ausbildungsberufen
(Bachelor of Laws, Kauffrau/-mann für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellte/-r)
Anzahl der Auszubildenden nach Haushaltsjahren - Stand jeweils der 1. September des Jahres
Plan 2016
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
123
158
219
257
257
255
252
255
248
3. Ausbildungsjahr
37
37
43
78
98
81
78
96
78
2. Ausbildungsjahr
43
43
78
98
81
78
96
78
81
1. Ausbildungsjahr
43
78
98
81
78
96
78
81
89
Summe der Auszubildenden
Anlage 3
Planung der Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen und sonstigen Ausbildungsberufen für die Ausbildungsjahre 2016/2017 bis 2018/2019
Planung
Ausbildungsjahr
2015/2016
Fluktuation
2. Halbjahr 2019
bis 1. Halbjahr
2020
Planung
Ausbildungsjahr
2016/2017
Fluktuation
2. Halbjahr 2020
bis 1. Halbjahr
2021
Planung
Ausbildungsjahr
2017/2018
Fluktuation
2. Halbjahr 2021
bis 1. Halbjahr
2022
Planung
Ausbildungsjahr
2018/2019
Bachelor of Arts
Studienrichtung Elementarpädagogik
2
24
2
38
2
30
2
Fachangestellte/-r für Medien- und
Informationsdienste
2
0
2
2
2
2
2
Forstwirt/-in
2
0
2
0
2
0
2
Gärtner/-in,
Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
4
0
4
0
4
1
4
Gartenbauwerker/-in,
Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
1
0
1
0
1
0
1
Gärtner/-in,
Fachrichtung Zierpflanzenbau
1
0
1
0
1
0
1
Gartenbauwerker/-in,
Fachrichtung Zierpflanzenbau
1
0
0
0
0
0
1
Notfallsanitäter/-in
3
0
3
0
3
0
3
Geomatiker/-in
1
0
0
0
1
0
0
Vermessungstechniker/-in
1
0
0
1
1
0
0
18
24
15
41
17
33
16
Ausbildungsberuf
Gesamt
Anlage 4
Planung der Ausbildungszahlen für den feuerwehrtechnischen Dienst
Planung
Ausbildungsjahr 2015*
Fluktuation**
2018
Planung
Ausbildungsjahr 2016*
Fluktuation
2019
Planung
Ausbildungsjahr 2017*
Fluktuation
2020
Planung
Ausbildungsjahr 2018*
Brandmeisteranwärter/-in*
14
5
5
13
13
13
13
Brandoberinspektoranwärter/-in*
1
2
2
6
6
2
2
Brandreferendar/-in*
0
2
1
0
0
1
0
Gesamt
15
9
8
19
19
16
15
Ausbildungsberuf
* Der Ausbildungsbeginn ist in den einzelnen Ausbildungsrichtungen jeweils unterschiedlich
** Die Fluktuation ist in diesem Beruf pro Jahr ermittelt worden, da Ausbildungsbeginn und -ende von den anderen Ausbildungsberufen abweichen
Kapazitätserweiterung der Ausbildungsplätze in den Fachämtern für das Ausbildungsjahr 2016/2017
Amt
OE
derzeitige Anzahl
der Ausbildungsplätze
Fraktionen
Geschäftsbereich OB
04
01
1
Dezernat Kultur
02
1
Hauptamt
10
9
Personalamt
11
11
Amt für Statistik und Wahlen
12
0
Rechtsamt
30
1
Standesamt
34
6
Stadtkämmerei
20
4
Stadtkasse
21
7
Ordnungsamt
32
18
Amt für Umweltschutz
36
2
Branddirektion
37
0
Amt für Sport
52
4
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
56
1
Kulturamt
41
1
VHS
42
2
Marktamt
72
0
Sozialamt
50
19
Amt für Jugend, Familie und Bildung
51
10
Gesundheitsamt
53
1
Stadtplanungsamt
61
3
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
62
0
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
63
5
Amt für Stadterneuerung und Wohn.baufördung
64
0
Amt für Gebäudemanagement
65
4
Liegenschaftsamt
23
2
Amt für Wirtschaftsförderung
80
1
Amt für Stadtgrün und Gewässer
67
2
Referat Beschäftigungspolitik
81
0
Beauftragte für Senioren
57
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
66
2
Eigenbetriebe
Gesamtanzahl der Ausbildungsplätze
Anlage 5
Anzahl neu zu schaffender Ausbildungsplätze
Studenten
VFA
KfB
3
2
1
1
1
1
1
1
1
1
6
127
5
5
Gesamt
Anlage 6
Planung der Ausbildungszahlen der Eigenbetriebe
Eigenbetrieb
Stadtreinigung
Planung
Ausbildungsjahr
2016/2017
Planung
Ausbildungsjahr
2017/2018
Planung
Ausbildungsjahr
2018/2019
Fachkraft für Kreislauf- und
Abfallwirtschaft
3
3
3
Kfz-Mechatroniker
2
2
2
Gärtner/-in,
FR Garten- und Landschaftsbau
5
5
5
Berufskraftfahrer/-in
2
2
2
Kauffrau/-mann für Büromanagement
0
1
0
Elektrotechniker/-in
0
0
1
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
1
0
1
Veranstaltungskauffrau/-mann
0
1
0
Kauffrau/-mann für Büromanagement
0
0
1
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
0
2
0
Holzmechaniker/-in
2
0
2
Maßschneider/-in
1
0
1
Maskenbildner/-in
0
1
0
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
2
0
2
18
17
20
Ausbildungsberuf
Gewandhaus zu Leipzig
Oper Leipzig
Schauspiel Leipzig
Gesamt
Anlage 7
Aufwendungen für die Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen
Haushaltsjahr
Anzahl der
Azubis
Personalaufwendungen
Sachliche Aufwendungen
Gesamtaufwendungen
2015
3
13.186 €
15.780 €
28.966 €
2016
6
53.518 €
30.660 €
84.178 €
2017
9
96.598 €
45.540 €
142.138 €
2018
9
126.918 €
45.540 €
172.458 €
2019
9
126.918 €
45.540 €
172.458 €
Aufwandskalkulation bei Erhöhung der Ausbildungskapazität für die kaufmännischen und Verwaltungsberufe
Art der Aufwendungen
Aufwendungen
Anlage 8
Bemerkung
Haushaltsjahr 2016
151.663 €
Mehraufwand für 35 Auszubildende (4 Monate)
Sachaufwendungen
74.172 €
Mehraufwand für 35 Auszubildende (4 Monate)
Personalaufwendungen Ausbilder/-in
22.865 €
ein Ausbilder/-in für 5 Monate
Sachaufwendungen für Ausbilder/-in
0€
Personalaufwendungen
Arbeitsplätze für Azubis
PC-Kosten
Gesamt 2016
10.000 €
2.300 €
PC und Schreibtisch sind vorhanden
Für die 35 Auszubildenden werden im Rahmen der vorhandenen Kapazität 10 zusätzliche Arbeitsplätze benötigt
für 4 Monate
261.000 €
Haushaltsjahr 2017
Personalaufwendungen
704.098 €
Mehraufwand für 90 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Auszubildende
Ausbildungsbeginn 2017/2018)
Sachaufwendungen
167.890 €
Mehraufwand für 90 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Auszubildende
Ausbildungsbeginn 2017/2018)
Personalaufwendungen Ausbilder/-in
77.744 €
ein Ausbilder/-in ganzjährig und ein Ausbilder für 5 Monate
Sachaufwendungen für Ausbilder/-in
5.000 €
Mehraufwand für einen Arbeitsplatz - PC und Schreibtisch
Arbeitsplätze für Azubis
50.000 €
weitere 50 Arbeitsplätze werden benötigt
PC-Kosten
18.133 €
10 Ausbildungsplätze ganzjährig, 50 Ausbildungsplätze anteilig für 4 Monate
Gesamt 2017
1.022.865 €
Haushaltsjahr 2018
1.396.342,00 €
Mehraufwand für 128 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Auszubildende
Ausbildungsbeginn 2017/2018 + 38 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2018/2019)
Sachaufwendungen
226.112 €
Mehraufwand für 128 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Auszubildende
Ausbildungsbeginn 2017/2018 + 38 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2018/2019)
Personalaufwendungen Ausbilder/-in
109.758 €
zwei Ausbilder/-innen
Sachaufwendungen für Ausbilder/-in
0€
Arbeitsplätze für Azubis
0€
Personalaufwendungen
PC-Kosten
Gesamt 2018
40.800 €
1.773.012 €
60 Ausbildungsplätze
Aufwandskalkulation bei Erhöhung der Ausbildungskapazität für die kaufmännischen und Verwaltungsberufe
Anlage 8
Haushaltsjahr 2019
Personalaufwendungen
1.817.518,00 €
Sachaufwendungen
234.180 €
Personalaufwendungen Ausbilder/-in
109.758 €
Sachaufwendungen für Ausbilder/-in
0€
Arbeitsplätze für Azubis
0€
PC-Kosten
40.800 €
Gesamt 2019
2.202.256
Aufwendungen für drei
Ausbildungsjahre
5.259.133
Mehraufwand für 163 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Ausbildungs-beginn
2017/2018 + 38 Ausbildungsbeginn 2018/2019 + 35 Auszubildende 2019/2020)
Mehraufwand für 163 Auszubildende (35 Auszubildende Ausbildungsbeginn 2016/2017 + 55 Ausbildungs-beginn
2017/2018 + 38 Ausbildungsbeginn 2018/2019 + 35 Auszubildende 2019/2020)
zwei Ausbilder/-innen
60 Ausbildungsplätze
Entwicklung der Ausbildungszahlen pro Jahr nach Ausbildungsberufen
mit Kapazitätserhöhung
Plan 2016
Ausbildungsberufe der Stadtverwaltung Leipzig
Anlage 9
Azubis gesamt
Stand 01.09.16
Azubis gesamt
Stand 01.09.16
Azubis gesamt
Stand 01.09.17
Azubis gesamt
Stand 01.09.18
Azubis gesamt
Stand 01.09.19
Bachelor of Arts, Studienrichtung Elementarpädagogik
6
6
6
6
6
Bachelor of Laws, Studiengang AV und SV*
53
65
80
89
73
Brandmeisteranwärter/-in (zwei Jahre Ausbildung)
15
15
17
26
29
Brandoberinspektoranwärter/-in (zwei Jahre Ausbildung)
6
6
4
4
4
Brandreferendar/Brandreferendarin (zwei Jahre Ausbildung)
1
1
1
0
0
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste
6
6
6
6
6
Forstwirt/-in
6
6
6
6
6
Gartenbauwerker/-in, FR Garten- und Landschaftsbau
3
3
3
3
3
Gartenbauwerker/-in, FR Zierpflanzenbau
1
1
1
1
1
Gärtner/-in, FR Friedhofsgärtnerei
9
9
12
12
12
Gärtner/-in, FR Zierpflanzenbau
3
3
3
3
3
Geomatiker/-in
1
1
2
1
2
Kaufleute für Büromanagement*
25
27
37
39
40
Notfallsanitäter/-in
6
6
9
9
9
Vermessungstechniker/-in
1
1
2
1
2
Verwaltungsfachangestellte/-r*
45
66
102
129
144
Gesamt
187
222
291
335
340
*Ausbildungsberufe, bei denen aufgrund der altersbedingten Fluktuation eine Kapazitätserhöhung erfolgen soll
Anlage 10
Stellenbesetzung bei eigener Ausbildung am Beispiel der Verwaltungsfachangestellten
Eigene Ausbildung erfolgt mit dem Ziel, grundsätzlich aus eigenem Nachwuchs nachzubesetzen,
d. h. Alters- (und andere) Abgänge mit internen Bewerbern zu ersetzen.
Dabei sind folgende Gesichtspunkte maßgeblich:
•
Die Planung der Ausbildungszahlen erfolgt nach den absehbaren Abgängen bis hin zur
höchsten erreichbaren Entgeltgruppe (E 8). Änderungen der Stellenzahlen sind zum
Planungszeitraum regelmäßig nicht bekannt, können daher nicht einfließen, müssen aber in der
praktischen Umsetzung beachtet werden.
•
Die ausscheidenden Beschäftigten befinden sich am Ende ihres Berufslebens naturgemäß
überwiegend in den höheren Entgeltgruppen. Der direkte Ersatz durch soeben Ausgebildete ist
nicht das Ziel der Personalpolitik. Infrage kommen vorrangig beruflich erfahrene Beschäftigte,
die sich damit weiter entwickeln können.
•
Die Ausgebildeten stehen bei Ausbildungsabschluss in voller Ausbildungsstärke zur Ver-fügung,
die Fluktuation geschieht jedoch über das Jahr verteilt. Die Folge ist ein Überhang, der im
Jahresverlauf abgebaut wird. Im Jahresdurchschnitt besteht ein Personalüberhang in Höhe der
halben Stärke eines Ausbildungsjahrganges.
•
Alternativ wäre es denkbar, im Laufe des letzten Ausbildungsjahres frei werdende Stellen in der
Weise „vorzuhalten“, dass diese nur befristet bis zum Ausbildungsende extern besetzt werden.
Solche befristeten Arbeitsverhältnisse von einem bis elf Monate Dauer sind weder den
betroffenen Ämtern noch (meist) den externen Bewerbern zuzumuten. Hiervon wird daher kein
Gebrauch gemacht.
•
Befristete Arbeitsverhältnisse sind sinnvoller bei längerfristigen Ausfällen wie Elternzeit und
Langzeitkrankheit. Auch hier bietet sich zwar (so auch praktiziert) der Einsatz von
Ausgebildeten an, da sie kurzfristig zur Verfügung stehen. Jedoch kommen sie bei passender
dauerhafter Einsatzmöglichkeit ebenso kurzfristig wieder „abhanden“.
•
Letztgenanntes Problem ist allerdings auch bei befristet beschäftigten Externen nicht
auszuschließen, wenn sie sich auf interne Ausschreibungen bewerben. Das Problem einer
immer kürzer werdenden Vertretungstätigkeit mit Einarbeitungsproblematik usw. bleibt bzw.
verschärft sich, je kürzer der verbleibende Zeitraum ist.
Frei werdende Stellen sind in der Regel auszuschreiben und zunächst nur intern zu veröffentlichen. Ab
E 6 wird eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung verlangt. Damit bestehen Entwicklungsmöglichkeiten für bereits länger vorhandene Beschäftigte auf geringer bewerteten Stellen. Bei Bewerbungserfolg werden solche Stellen frei und stehen entweder direkt oder über einen weiteren Zwischen-schritt
(Ausschreibung) für Ausgebildete zur Verfügung. Für frei werdende Stellen E 5 wird keine berufliche
Erfahrung verlangt – da dies die Einstiegsgruppe für die adäquate Ausbildung ist, wäre dies nicht
sachgerecht. Solche Stellen können unmittelbar mit Ausgebildeten besetzt werden.
Die im TVAöD geforderten Voraussetzungen für eine Übernahme hinsichtlich des Vorhandenseins von
freien Stellen bleiben bei diesem Verfahren außer Betracht. Gleichwohl wird nach den dort geregelten
Abläufen verfahren: Die Übernahme erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Die unbefristete Übernahme
schließt sich regelmäßig an, wenn keine verhaltens- oder personenbedingten Gründe dagegen
sprechen.
Aufgrund vieler Einflussfaktoren (Stellenzahl- oder Stellenbewertungsänderung, ungeplante Fluktuationen, Minderleistungsprobleme, Erfolg externer Bewerbungen u. a.) wird sich kaum der Zustand eines
vollständigen Abbaus bis zum nächsten Ausbildungsjahrgang ergeben. Es macht sich dann eine Feinsteuerung erforderlich, die insbesondere durch den Umgang mit Vertretungsstellen, aber auch mit externen Einstellungen realisiert werden muss.