Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036108.pdf
Größe
248 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-01298-NF-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbänden (ehemals HP 120/15/16)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Für das Antragsverfahren der entsprechenden Fachförderung wird eine Förderung ab dem
Doppelhaushalt 2017/2018 grundsätzlich für zwei Haushaltsjahre möglich sein und auf Grundlage
der neu zu fassenden „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an
außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ sowie der jeweiligen Fachförderrichtlinien geregelt.
Einjährige Förderungen bleiben in begründeten Fällen möglich.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
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Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Die Einführung des ersten Doppelhaushaltes wurde durch das Dezernat Finanzen unter anderem
damit begründet, dass er für die geförderten Verbände und Vereine Planbarkeit und Sicherheit
schafft, weil die Fördermittel für zwei Jahre eingeplant sind. Die Stadtverwaltung hat jedoch bisher
an ihrer Praxis der jährlichen Beantragung und Mittelvergabe nichts verändert. Zwar planen die
Ämter Summen ein, die Vereine bekommen aber weiterhin nur Zuschläge für ein Jahr. Alle müssen
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für 2016 erneut beantragen und haben keine größere Sicherheit als vorher, im Gegenteil. Es gibt
keine direkte Fördergarantie für zwei Jahre. Das heißt, die Vereine und Verbände tragen das Risiko
von Kürzungen und Streichungen nach wie vor. Der Aufwand der jährlichen Beantragung bleibt
gleich.
Zudem entfällt der Verhandlungsspielraum der Vereine, Kostensteigerungen geltend zu machen,
sowie der politische Einfluss des Stadtrates auf die Förderstrukturen. Durch die Jährliche
Beantragung und Mittelvergabe entsteht auch für die Stadtverwaltung nicht der gewünschte
Synergieeffekt.
Viele Vereine und Verbände leisten seit Jahren eine wertvolle Arbeit, deren Fortbestand zwingend
notwendig ist. Solchen Projekte können unproblematisch auf entsprechende Antragstellung
Förderzusagen über zwei Jahre gegeben werden, was wiederum den Verwaltungsaufwand bei Stadt
und Antragstellern deutlich verringern würde. Andere, bspw. neue Projekte, sollten weiterhin mit
einer jährlichen Förderung der Möglichkeit der Flexibilität für Stadt und Antragsteller unterliegen
können. Zusammenfassend wird das vom Grunde her bestehend bleibende jährliche
Fördermittelverfahren entsprechend um die Möglichkeit einer zweijährigen Antragstellung/Förderung
ergänzt und somit übersichtlicher und planungssicherer für Verwaltung sowie Antragsteller.
In der aktuellen Rahmenförderrichtlinie steht:
„Die Anträge sind grundsätzlich im laufenden Haushaltsjahr bis zum 30.09. für das folgende
Haushaltsjahr zu stellen und beim zuständigen Fachamt einzureichen. … Abweichend von Satz 1,
kann bei Vorliegen eines Doppelhaushaltes auch ein Zuwendungsantrag für beide Haushaltsjahre
des Doppelhaushaltes gestellt werden.“
Das Prinzip der einjährigen Förderung, welche dann unter von der Verwaltung diktierten Umständen
auch zweijährig erfolgen kann, sollte mit der Einführung des Doppelhaushaltes umgedreht werden.
So soll ab dem nächsten Doppelhaushalt 2017/18 die zweijährige Antragstellung und Förderung die
Regel sein und nur in begründeten Fällen (z.B. durch entsprechende Antragstellung oder aber durch
begründete verwaltungs-/politikseitige Förderzeitbegrenzung) eine einjährige Förderung erfolgen.
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu
15.3.2
dazu Neufassung zum Ursprungsantrag
Vorlage: VI-A-01298-NF-002
Beschluss:
Für das Antragsverfahren der entsprechenden Fachförderung wird eine Förderung ab dem
Doppelhaushalt 2017/2018 grundsätzlich für zwei Haushaltsjahre möglich sein und auf
Grundlage der neu zu fassenden „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt
Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen" sowie der jeweiligen
Fachförderrichtlinien geregelt. Einjährige Förderungen bleiben in begründeten Fällen möglich.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Leipzig, den 17. September 2015
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