Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036135.pdf
Größe
245 kB
Erstellt
13.07.15, 12:00
Aktualisiert
09.08.17, 05:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. VI-P-01637
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Offene Seniorenarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Zuständigkeit
Vorberatung
16.09.2015
Beschlussfassung
Begründung:
Bei dem Sachverhalt handelt es sich um ein verbandsinternes (Einzel-)Problem der
Gleichbehandlung von Mitgliedern bzw. Nichtmitgliedern bezüglich der Erhebung von
Unkostenbeiträgen, welches innerhalb des Stadtverbandes der Volkssolidarität e. V. zu lösen ist.
Der Petent, Herr Kriegsmann, ist Mitglied im Stadtverband der Volkssolidarität e. V. und langjähriger
Besucher der Begegnungsangebote in der Begegnungsstätte der Volkssolidarität (VS) in der PrinzEugen-Straße 1. Er kritisiert, dass der Stadtverband der Volkssolidarität seit 2015 zusätzlich zu dem
Mitgliedsbeitrag an die VS bei den Spielenachmittagen einen Unkostenbeitrag für alle Besucher/innen - unabhängig davon, ob sie Mitglied im Stadtverband sind oder nicht - erhebt. Zuvor sei wohl
dieser Unkostenbeitrag für die Mitglieder nicht erhoben worden.
Auf Anfrage des Sozialamtes an die Geschäftsführung des Stadtverbandes der VS (21.07.2015)
zum Sachverhalt teilte diese mit, dass Herr Kriegsmann seit Januar 2015 mehrfach schriftlich bzw.
per Mail seine Kritik an die Geschäftsführung der VS sowie den Vorstandsvorsitzenden des
Stadtverbandes der VS übermittelt hat. Argument der VS für die Erhebung des Unkostenbeitrages in
Höhe von 1 Euro auch bei Mitgliedern der VS ist, dass 1) eine durch die Stadt Leipzig geförderte
Einrichtung der Seniorenarbeit offen für Nichtmitglieder und Mitglieder ist und insofern eine
Gleichbehandlung aller Besucher/-innen unabhängig vom Status der Mitgliedschaft auch bei der
Erhebung von Unkostenbeiträgen erfolgt und 2) dass aufgrund der in den letzten Jahren
gestiegenen Kosten eine Anpassung bei den Unkostenbeiträgen erfolgte.
Zudem wurde Herrn Kriegsmann mitgeteilt, dass durch die Einrichtung des Seniorenbüros an dem
Standort im Jahr 2013 auch eine qualitative Weiterentwicklung der Arbeit realisiert wird, die neben
den Aufgaben der Begegnung auch die Beratung und Vernetzung umfasst.
Herr Kriegsmann ist der Ansicht, dass durch diese neuen Aufgaben die Qualität der Arbeit bei den
Begegnungsangeboten in der Einrichtung Prinz-Eugen-Straße leidet und die Stadt Leipzig mit dem
Beschluss zur Einrichtung der Seniorenbüros (vgl. DS V-2563 v. November 2012, Förderprogramm
der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit) offensichtlich diesen Aspekt nicht
beachtet hat.
Das Sozialamt verweist darauf, dass es in der o. g. DS V-2563 bzw. der Fachförderrichtlinie des
Sozialamtes keine Vorschriften in Bezug auf die Erhebung von Unkostenbeiträgen bzw. die
Behandlung von Verbandsmitgliedern und Nichtmitgliedern gibt.
Unabhängig davon sind die geförderten Träger der offenen Seniorenarbeit angehalten,
Entwicklungen der Altersarmut bzw. sozialverträgliche Beiträge zu beachten und diese
Entwicklungen mit dem Förderer (hier die Stadt Leipzig, Sozialamt) kontinuierlich zu besprechen.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu 11.2
Offene Seniorenarbeit
Vorlage: VI-P-01637
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. September 2015
Seite: 1/1
VI-P-01637
Einreicher: Herr Kriegsmann
Betreff: Offene Seniorenarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Betroffener der Auswirkungen des Stadtratsbeschlusses zum „Förderprogramm der Stadt
Leipzig zur offenen Seniorenarbeit“, Beschluss des Stadtrates vom 22.11.2012, Drucksache Nr. V
2563, und der dazugehörigen Vorlage des Sozialamtes, Az. V-ds-2563-text, wende ich mich an Sie
mit der Bitte, für die Gleichbehandlung und -stellung aller Teile der Seniorenarbeit einzutreten.
Seit fast 10 Jahren besuche ich als Mitglied der Volkssolidarität das jetzige „Seniorenbüro mit
Seniorenbegegnungsstätte“ in der Prinz-Eugen-Straße 1 in Leipzig. Ich treffe mich dort mit
Gleichgesinnten zu einem Spielenachmittag. Da sich das Niveau der Einrichtung in den letzten
Jahren kontinuierlich verschlechterte und dazu seit März diesen Jahres für jeden Besuch
zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag noch ein „Unkostenbeitrag“ erhoben wird, habe ich mich an den
Stadtvorstand der Volkssolidarität gewandt. Von dort erhielt ich die Information, dass sich auf der
Grundlage der Förderrichtlinien der Stadt Leipzig von 2013 der Charakter der Einrichtung
gegenüber einer „klassischen Begegnungsstätte“, wie ich sie vor dem neuen Förderprogramm
kannte, verändert habe. Ein klar definierter Beratungs- und Vernetzungsauftrag bezogen auf den
gesamten Stadtbezirk Süd sei hinzugekommen. Weiter wird im Schreiben der Volkssolidarität
angeführt, dass sie bei dem Betrieb der Einrichtung auf die Förderung der Kommune angewiesen
sind. Außerdem wäre zur Finanzierung dieses Auftrages die Erhebung eines Unkostenbeitrages für
Mitglieder wie für Nichtmitglieder erforderlich. Bis dahin war die Erhebung eines Unkostenbeitrages
nach meiner Kenntnis für bestimmte Veranstaltungen auf Nichtmitglieder und/oder auf
Veranstaltungen, mit Künstlern, Dozenten o. ä. beschränkt, die Honorare zu erhalten hatten.
In der oben zitierten Vorlage des Sozialamtes wird angeführt, dass als offene Seniorenarbeit die
Summe all jener Einrichtungen, Maßnahmen, Angebote und Veranstaltungen, die sich nicht
ausschließlich oder vorrangig auf die Erbringung professioneller Pflegehilfen beziehen, sondern
eher dem Bereich der allgemeinen Beratung, des Wohnens, der Freizeitgestaltung und
Beschäftigung und der damit verbundenen Probleme und Hilfebedarfe Älterer zuzurechnen sind,
zu verstehen ist. Die Freizeitgestaltung wird hier gleichwertig angeführt.
Dem Schreiben der Volkssolidarität entnehme ich, dass die einseitige Orientierung auf Beratung
und Vernetzung in der Seniorenarbeit auf eine Förderrichtlinie der Stadt Leipzig zurückzuführen ist,
an die ich leider nicht herankomme, und die sich anscheinend grundlegend von der Vorlage
unterscheidet. Das bedeutet allerdings, dass diese Förderrichtlinie den Vorgaben, auf welchen der
Stadtratsbeschluss basiert, nicht gerecht wird. Wie schon angeführt, wurde dort die gemeinsame
Freizeitgestaltung älterer Menschen als ein gleich wichtiger Aspekt der offenen Seniorenarbeit
angeführt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass für einige meiner „Mitstreiter“ dieser
Treff ein Höhepunkt ist, weil sie sonst keine oder nur wenig soziale Kontakt haben. Die
Alterseinsamkeit wird auch immer wieder als ein Phänomen dargestellt, dem es entgegen zu
wirken gilt. Angesichts der gegenwärtigen Entwicklung befürchte ich, dass früher oder später der
„Unkostenbeitrag“ steigen wird, wodurch sich einige einen Besuch der Begegnungsstätte nicht
mehr leisten könnten, oder auf Angebote der Freizeitgestaltung ganz verzichtet wird, weil sie ja
nicht den Förderrichtlinien entsprechen.
Ich bitte also darum, dass der Stadtrat darauf hinwirkt, dass in den Förderrichtlinien zur offenen
Seniorenarbeit alle Aspekte dieser Arbeit unterstützt werden, nicht nur Beratung und Vernetzung.