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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036135.pdf
Größe
245 kB
Erstellt
13.07.15, 12:00
Aktualisiert
09.08.17, 05:48

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. VI-P-01637 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Petitionsausschuss Ratsversammlung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Offene Seniorenarbeit Beschlussvorschlag: Der Petition wird nicht abgeholfen. Zuständigkeit Vorberatung 16.09.2015 Beschlussfassung Begründung: Bei dem Sachverhalt handelt es sich um ein verbandsinternes (Einzel-)Problem der Gleichbehandlung von Mitgliedern bzw. Nichtmitgliedern bezüglich der Erhebung von Unkostenbeiträgen, welches innerhalb des Stadtverbandes der Volkssolidarität e. V. zu lösen ist. Der Petent, Herr Kriegsmann, ist Mitglied im Stadtverband der Volkssolidarität e. V. und langjähriger Besucher der Begegnungsangebote in der Begegnungsstätte der Volkssolidarität (VS) in der PrinzEugen-Straße 1. Er kritisiert, dass der Stadtverband der Volkssolidarität seit 2015 zusätzlich zu dem Mitgliedsbeitrag an die VS bei den Spielenachmittagen einen Unkostenbeitrag für alle Besucher/innen - unabhängig davon, ob sie Mitglied im Stadtverband sind oder nicht - erhebt. Zuvor sei wohl dieser Unkostenbeitrag für die Mitglieder nicht erhoben worden. Auf Anfrage des Sozialamtes an die Geschäftsführung des Stadtverbandes der VS (21.07.2015) zum Sachverhalt teilte diese mit, dass Herr Kriegsmann seit Januar 2015 mehrfach schriftlich bzw. per Mail seine Kritik an die Geschäftsführung der VS sowie den Vorstandsvorsitzenden des Stadtverbandes der VS übermittelt hat. Argument der VS für die Erhebung des Unkostenbeitrages in Höhe von 1 Euro auch bei Mitgliedern der VS ist, dass 1) eine durch die Stadt Leipzig geförderte Einrichtung der Seniorenarbeit offen für Nichtmitglieder und Mitglieder ist und insofern eine Gleichbehandlung aller Besucher/-innen unabhängig vom Status der Mitgliedschaft auch bei der Erhebung von Unkostenbeiträgen erfolgt und 2) dass aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten eine Anpassung bei den Unkostenbeiträgen erfolgte. Zudem wurde Herrn Kriegsmann mitgeteilt, dass durch die Einrichtung des Seniorenbüros an dem Standort im Jahr 2013 auch eine qualitative Weiterentwicklung der Arbeit realisiert wird, die neben den Aufgaben der Begegnung auch die Beratung und Vernetzung umfasst. Herr Kriegsmann ist der Ansicht, dass durch diese neuen Aufgaben die Qualität der Arbeit bei den Begegnungsangeboten in der Einrichtung Prinz-Eugen-Straße leidet und die Stadt Leipzig mit dem Beschluss zur Einrichtung der Seniorenbüros (vgl. DS V-2563 v. November 2012, Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit) offensichtlich diesen Aspekt nicht beachtet hat. Das Sozialamt verweist darauf, dass es in der o. g. DS V-2563 bzw. der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes keine Vorschriften in Bezug auf die Erhebung von Unkostenbeiträgen bzw. die Behandlung von Verbandsmitgliedern und Nichtmitgliedern gibt. Unabhängig davon sind die geförderten Träger der offenen Seniorenarbeit angehalten, Entwicklungen der Altersarmut bzw. sozialverträgliche Beiträge zu beachten und diese Entwicklungen mit dem Förderer (hier die Stadt Leipzig, Sozialamt) kontinuierlich zu besprechen. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 11.2 Offene Seniorenarbeit Vorlage: VI-P-01637 Beschluss: Der Petition wird nicht abgeholfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. September 2015 Seite: 1/1 VI-P-01637 Einreicher: Herr Kriegsmann Betreff: Offene Seniorenarbeit Sehr geehrte Damen und Herren, als Betroffener der Auswirkungen des Stadtratsbeschlusses zum „Förderprogramm der Stadt Leipzig zur offenen Seniorenarbeit“, Beschluss des Stadtrates vom 22.11.2012, Drucksache Nr. V 2563, und der dazugehörigen Vorlage des Sozialamtes, Az. V-ds-2563-text, wende ich mich an Sie mit der Bitte, für die Gleichbehandlung und -stellung aller Teile der Seniorenarbeit einzutreten. Seit fast 10 Jahren besuche ich als Mitglied der Volkssolidarität das jetzige „Seniorenbüro mit Seniorenbegegnungsstätte“ in der Prinz-Eugen-Straße 1 in Leipzig. Ich treffe mich dort mit Gleichgesinnten zu einem Spielenachmittag. Da sich das Niveau der Einrichtung in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechterte und dazu seit März diesen Jahres für jeden Besuch zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag noch ein „Unkostenbeitrag“ erhoben wird, habe ich mich an den Stadtvorstand der Volkssolidarität gewandt. Von dort erhielt ich die Information, dass sich auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Stadt Leipzig von 2013 der Charakter der Einrichtung gegenüber einer „klassischen Begegnungsstätte“, wie ich sie vor dem neuen Förderprogramm kannte, verändert habe. Ein klar definierter Beratungs- und Vernetzungsauftrag bezogen auf den gesamten Stadtbezirk Süd sei hinzugekommen. Weiter wird im Schreiben der Volkssolidarität angeführt, dass sie bei dem Betrieb der Einrichtung auf die Förderung der Kommune angewiesen sind. Außerdem wäre zur Finanzierung dieses Auftrages die Erhebung eines Unkostenbeitrages für Mitglieder wie für Nichtmitglieder erforderlich. Bis dahin war die Erhebung eines Unkostenbeitrages nach meiner Kenntnis für bestimmte Veranstaltungen auf Nichtmitglieder und/oder auf Veranstaltungen, mit Künstlern, Dozenten o. ä. beschränkt, die Honorare zu erhalten hatten. In der oben zitierten Vorlage des Sozialamtes wird angeführt, dass als offene Seniorenarbeit die Summe all jener Einrichtungen, Maßnahmen, Angebote und Veranstaltungen, die sich nicht ausschließlich oder vorrangig auf die Erbringung professioneller Pflegehilfen beziehen, sondern eher dem Bereich der allgemeinen Beratung, des Wohnens, der Freizeitgestaltung und Beschäftigung und der damit verbundenen Probleme und Hilfebedarfe Älterer zuzurechnen sind, zu verstehen ist. Die Freizeitgestaltung wird hier gleichwertig angeführt. Dem Schreiben der Volkssolidarität entnehme ich, dass die einseitige Orientierung auf Beratung und Vernetzung in der Seniorenarbeit auf eine Förderrichtlinie der Stadt Leipzig zurückzuführen ist, an die ich leider nicht herankomme, und die sich anscheinend grundlegend von der Vorlage unterscheidet. Das bedeutet allerdings, dass diese Förderrichtlinie den Vorgaben, auf welchen der Stadtratsbeschluss basiert, nicht gerecht wird. Wie schon angeführt, wurde dort die gemeinsame Freizeitgestaltung älterer Menschen als ein gleich wichtiger Aspekt der offenen Seniorenarbeit angeführt. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass für einige meiner „Mitstreiter“ dieser Treff ein Höhepunkt ist, weil sie sonst keine oder nur wenig soziale Kontakt haben. Die Alterseinsamkeit wird auch immer wieder als ein Phänomen dargestellt, dem es entgegen zu wirken gilt. Angesichts der gegenwärtigen Entwicklung befürchte ich, dass früher oder später der „Unkostenbeitrag“ steigen wird, wodurch sich einige einen Besuch der Begegnungsstätte nicht mehr leisten könnten, oder auf Angebote der Freizeitgestaltung ganz verzichtet wird, weil sie ja nicht den Förderrichtlinien entsprechen. Ich bitte also darum, dass der Stadtrat darauf hinwirkt, dass in den Förderrichtlinien zur offenen Seniorenarbeit alle Aspekte dieser Arbeit unterstützt werden, nicht nur Beratung und Vernetzung.