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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036593.pdf
Größe
7,0 MB
Erstellt
12.08.15, 12:00
Aktualisiert
11.01.16, 10:25

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01722 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Betriebsausschuss Kulturstätten 1. Lesung Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 1. Lesung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 427.603,26 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Gewandhausleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995. Gegenstand des Eigenbetriebes Zweck des Eigenbetriebs ist die Förderung von Kunst und Kultur, namentlich die Pflege und Förderung des städtischen Musik-, Gemein- und Kunstlebens, wie es sich aus den Traditionen der Wirkungs- und Standorte ergibt. Weitere Zwecke des Eigenbetriebes sind die Förderung von steuerbegünstigten Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Katastrophenopfern im Sinne von § 53 AO sowie zur Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Bücher des Eigenbetriebes sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung und die zugehörigen Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Gesellschaft getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.* Jahresabschluss Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist ordnungsmäßig aus den Büchern und den weiteren geprüften Unterlagen des Eigenbetriebes entwickelt worden. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ist jedoch noch nicht festgestellt worden. Der Eigenbetrieb hat aufgrund der Bestimmungen in § 17 SächsEigBG die für eine große Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung zu beachten.* Lagebericht Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist,entspricht der Lagebericht der Betriebsleitung den gesetzlichen Vorschriften, steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB und § 15 SächsEigBVO sind vollständig und zutreffend.* Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Eigenbetrieb hat die den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 berührenden Bilanzierungsund Bewertungswahlrechte vollständig in Übereinstimmung mit dem Vorjahr ausgeübt. Die aus Sicht der Gesamtaussage bedeutendsten Ermessensspielräume bestehen in Form der Bestimmung der Zinssätze zur Ermittlung der Rückstellungen aus Pensions-, Altersteilzeitund Jubiläumsverpflichtungen. Die Höhe des jeweils anzuwendenden Zinssatzes hängt dabei von der unterstellten Restlaufzeit der Verpflichtung ab. In Gesamtwürdigung der zuvor beschriebenen Bewertungsgrundlagen und unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 10 bis 14 Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW Prüfungsstandard IDW PS 720 geforderten Angaben zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir in Anlage 5 zusammengestellt. Nach unserer Beurteilung wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen geführt. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung begründen könnten. Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben.** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 32 Anlagen: 1 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 3 4 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG 5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 6 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 (nichtöffentlich) 7 Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der örtlichen Prüfung (nichtöffentlich) Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2013 31.12.2013 in € Bilanzsumme 34.088.398,66 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 25.248.356,03 8.768.477,17 71.565,46 662.034,89 253.692,95 -19.261,32 427.603,26 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens 24.534.046,62 Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 2.137.884,00 3.839.516,35 2.914.916,80 Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: 38.107.432,72 37.679.829,46 Jahresüberschuss/- fehlbetrag 427.603,26