Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036593.pdf
Größe
7,0 MB
Erstellt
12.08.15, 12:00
Aktualisiert
11.01.16, 10:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01722
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Betriebsausschuss Kulturstätten
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
1. Lesung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 427.603,26 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Gewandhausleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Zweck des Eigenbetriebs ist die Förderung von Kunst und Kultur, namentlich die Pflege und
Förderung des städtischen Musik-, Gemein- und Kunstlebens, wie es sich aus den Traditionen der
Wirkungs- und Standorte ergibt. Weitere Zwecke des Eigenbetriebes sind die Förderung von
steuerbegünstigten Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Katastrophenopfern im Sinne von §
53 AO sowie zur Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Bücher des Eigenbetriebes sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die
Buchführung und die zugehörigen Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Gesellschaft getroffenen
organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten
rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.*
Jahresabschluss
Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist ordnungsmäßig aus
den Büchern und den weiteren geprüften Unterlagen des Eigenbetriebes entwickelt worden. Die
Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ist jedoch noch nicht festgestellt worden.
Der Eigenbetrieb hat aufgrund der Bestimmungen in § 17 SächsEigBG die für eine große
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und
Berichterstattung zu beachten.*
Lagebericht
Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der Fassung festgestellt
wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist,entspricht der Lagebericht der
Betriebsleitung den gesetzlichen Vorschriften, steht der Lagebericht im Einklang mit dem
Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die wesentlichen
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach § 289 Abs. 2
HGB und § 15 SächsEigBVO sind vollständig und zutreffend.*
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Eigenbetrieb hat die den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 berührenden Bilanzierungsund Bewertungswahlrechte vollständig in Übereinstimmung mit dem Vorjahr ausgeübt. Die aus Sicht
der Gesamtaussage bedeutendsten Ermessensspielräume bestehen in Form der Bestimmung der
Zinssätze
zur
Ermittlung
der
Rückstellungen
aus
Pensions-,
Altersteilzeitund
Jubiläumsverpflichtungen. Die Höhe des jeweils anzuwendenden Zinssatzes hängt dabei von der
unterstellten Restlaufzeit der Verpflichtung ab.
In Gesamtwürdigung der zuvor beschriebenen Bewertungsgrundlagen und unter der Bedingung,
dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der Fassung festgestellt wird, die diesem
Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes
vermittelt.*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 10 bis 14
Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW Prüfungsstandard IDW PS 720 geforderten Angaben
zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben
wir in Anlage 5 zusammengestellt.
Nach unserer Beurteilung wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in
Übereinstimmung
mit
den
einschlägigen
handelsrechtlichen
Vorschriften
und
den
Satzungsbestimmungen geführt.
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der
Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung begründen könnten.
Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu
Beanstandungen ergeben.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 32
Anlagen:
1
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2013
2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
3
4
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HgrG
5
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
6
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2013 (nichtöffentlich)
7
Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der örtlichen Prüfung
(nichtöffentlich)
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2013
31.12.2013
in €
Bilanzsumme
34.088.398,66
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
25.248.356,03
8.768.477,17
71.565,46
662.034,89
253.692,95
-19.261,32
427.603,26
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
24.534.046,62
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
2.137.884,00
3.839.516,35
2.914.916,80
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
38.107.432,72
37.679.829,46
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
427.603,26