Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1032348.pdf
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863 kB
Erstellt
26.05.15, 12:00
Aktualisiert
28.04.16, 08:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00617/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Kultur
28.08.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
31.08.2015
1. Lesung
Fachausschuss Kultur
11.09.2015
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
14.09.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Satzung zur Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken / Gebührensatzung
Beschluss:
1.
Die Ratsversammlung beschließt die Satzung über die Benutzung der Leipziger
Städtischen Bibliotheken gemäß Anlage 2 und die Gebührensatzung gemäß Anlage 3.
2.
Die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken und die
Gebührensatzung treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
3.
Die Beschlüsse RB IV 938/07 und RB V 302/10 werden damit aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
n ja, Ergebnis siehe
e Anlage zur
i Begründung
n
n ja, Erläuterung siehe
e Anlage zur
i Begründung
n
n ja, Erläuterung siehe
e Anlage zur
i Begründung
n
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
wenn ja,
x nein
Finanzielle Auswirkungen
von bis
wo
veranschla
gt
Höhe
in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
xnein
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
vo
n
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
Höhe in
bis EUR
(jährlich)
wo
veranschl
agt
Ergeb. HH
Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH
Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH
Aufwand
(ohne
Abschreibu
ngen)
Ergeb. HH
Aufwand
aus jährl.
Abschreibu
ngen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
xnei
n
wen
n ja,
Vorgesehener
Stellenabbau:
xnei
n
ja,
Sachverhalt:
Die allgemeine Satzung (Anlage 2) und die Gebührensatzung (Anlage 3) der Leipziger Städtischen
Bibliotheken wurden gemäß Dienstanweisung DA 12/2014 auf der Grundlage einer aktuellen
Gebührenkalkulation überarbeitet.
Im Ergebnis soll die Jahresnutzungsgebühr in gleicher Höhe wie bisher beibehalten werden.
Gebühren, die die Bibliotheksbenutzer/-innen selbst steuern können (z.B. für aufwändige
Rechercheleistungen) oder die vermeidbar sind (z.B. Versäumnisgebühren), sollen neu eingeführt
bzw. angepasst werden.
Weitere Erläuterungen sind dem Vergleich der Gebühren neu/alt (Anlage 5) sowie der Kalkulation
und Nachkalkulation (Anlage 6 und 7) zu entnehmen.
Zur Information ist die Hausordnung (Anlage 9) beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Begründung
Satzung zur Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken
Gebührensatzung
Gebührentarif
Gebührentarife neu und alt
Kalkulation
Nachkalkulation
Kalkulation Eintrittspreise
Hausordnung LSB (nur informativ)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu 19.3
Satzung zur Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken /
Gebührensatzung
Vorlage: DS-00617/14
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen
Bibliotheken gemäß Anlage 2 und die Gebührensatzung gemäß Anlage 3.
2. Die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken und die
Gebührensatzung treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
3. Die Beschlüsse RB IV 938/07 und RB V 302/10 werden damit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 52
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 17. September 2015
Seite: 1/1
Anlage 1
Begründung
Am 18.07.2007 hat der Stadtrat die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen
Bibliotheken beschlossen, die am 18.07.2007 in Kraft trat und am 21.07.2007 im Amts-Blatt Nr. 15
veröffentlicht wurde. Die letzte Änderung der Satzung erfolgte mit Beschluss Nr. RBV-302/10 der
Ratsversammlung vom 24.03.2010, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 7 vom 3.4.2010.
Nach § 10 (2) des SächsKAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten in einem
mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen darf. Aus
diesem Grund wurden die allgemeine Satzung (Anlage 1) und die Gebührensatzung (Anlage 2) der
Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) gemäß Dienstanweisung DA 12/2014 auf der Grundlage
einer aktuellen Gebührenkalkulation überarbeitet.
Im Rahmen der Überarbeitung konnten neue Entwicklungen im Zusammenhang mit der Nutzung
der LSB sowie neue Leistungen berücksichtigt werden. Dies trifft zum Beispiel auf die Möglichkeit
der Online-Anmeldung und -Bezahlung (§ 2, Absatz 3), Digitalsierung und Versand von
Dokumenten per E-mail und den Datenschutz zu. Dem Datenschutz wird in Zeiten von
Digitalisierung und Automatisierung in der Satzung größere Bedeutung in einem eigenem, neuen
Paragraphen (§ 3) zugemessen.
Die Jahresnutzungsgebühr wurde in gleicher Höhe wie bisher beibehalten, um allen Bürgerinnen
und Bürgern weiterhin den niedrigschwelligen Zugang zu den LSB zu ermöglichen. Aus fachlicher
Sicht empfiehlt sich eine Erhöhung dieser Gebühr nicht, da dies erfahrungsgemäß mit einem
deutlichen Rückgang aktivierter Ausweise einhergeht. Die Höhe der Jahresnutzungsgebühr der LSB
liegt mit 16,- € pro Jahr deutschlandweit weiterhin im mittleren Spektrum, zum Beispiel zwischen
den Gebühren/Entgelten der sächsischen Großstadtbibliotheken in Dresden (12,- €) und Chemnitz
(18,- €). Festgehalten wird darüber hinaus weiterhin an den kostenlosen Ausweisen für Kinder und
Jugendliche, da diese Entscheidung des Stadtrates (RB IV 938/07) nachweislich von großer
Bedeutung für die nachhaltige Wirkung der Angebote und Leistungen der LSB auf diese wichtigen
Zielgruppe war und ist. Gleiches gilt für die kostenlosen Ausweise für Schulen, Kitas oder
Kindertagespflege. Diese kostenlosen Ausweise stehen ausschließlich für dienstliche Zwecke zur
Verfügung. Gleiches gilt für die kostenlose Nutzung der Verwaltungsbibliothek durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
Während die Höhe der Jahresnutzungsgebühren nicht verändert wurde, erfolgte eine Anpassung der
Höhe von Gebühren, die die Bibliotheksbenutzer/-innen selbst steuern bzw. vermeiden können (z.B.
den Versäumnisgebühren, vgl. Anlage 4). Diese Gebühren für die Überziehung einer Leihfrist sind
im engeren Sinne kein Gebührentatbestand, sondern eher als erzieherisches Mittel rechtlich
anzusehen. Sie dienen vor allem dazu, dass ausgeliehene Medien rechtzeitig zurückgegeben
werden, damit sie wieder allen Benutzerinnen und Benutzern der LSB zur Verfügung stehen - was
angesichts der seit Jahren steigenden Entleihungszahlen zur Verbesserung des Angebotes beiträgt.
Gemäß Verhältnismäßigkeits- und Äquivalenzprinzips dürfen diese Gebühren nicht unbeschränkt
anwachsen, daher sind Kappungsgrenzen gesetzt. Für Kinder liegen sie bei 4 € pro Medium und für
Erwachsene bei 8 € pro Medium.
Neu eingeführt wurden darüber hinaus Gebühren für besondere und / oder aufwändige
Dienstleistungen, wie zeitintensive Rechercheleistungen, Anfertigung von Digitalisaten oder
Ausleihen aus der Artothek, für die in hohem Maße Personal und Gerätschaften der LSB gebunden
werden. Diese Leistungen, die sich auf neue technische Möglichkeiten und in Teilen ein verändertes
1
Anlage 1
Nutzungsverhalten zurückführen lassen, werden zwar regelmäßig aber eher von einem
eingeschränkten Nutzerkreis (z.B. Wissenschaftler, Studierende) nachgefragt. Anfragen zu
Beständen und Benutzungsmodalitäten, zu der die überwiegende Zahl der Anfragen gehört, werden
weiterhin gebührenfrei bearbeitet.
Veranstaltungen sind und sollen auch zukünftig gemäß Bibliotheksentwicklungskonzeption (RBV1163/12) in der Regel gebührenfrei sein. Mit Beschluss der neuen Satzung/Gebührensatzung
können die LSB zukünftig für wenige, ausgewählte Veranstaltungen Gebühren erheben, um z.B.
höhere Honorarkosten zu decken. Die Kalkulation und Festlegung der Gebühr erfolgt in diesen
Fällen jeweils für die entsprechende Veranstaltung nach dem "Schema für die Vorkalkulation von
Eintrittsgeldern", das als Anlage 8 beigefügt ist.
Die erwarteten moderaten Steigerungen der Erträge durch die Erhöhung bzw. Neueinführung von
Gebühren wurden bei der Haushaltsplanung 2015/16 bereits berücksichtigt.
Bestandteil von Satzung und Gebührensatzung ist die Ermittlung der Kosten für die in der Satzung
aufgeführten Leistungen auf Grundlage einer Kalkulation. Die Unterhaltung einer Öffentlichen
Bibliothek ist für die sächsischen Kommunen im Kulturraumgesetz als eine weisungsfreie
Pflichtaufgabe im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts geregelt, wobei einzelne Projekte oder
Einrichtungen/Standorte als freiwillige Aufgaben eingestuft werden (vgl. auch DS Nr. IV/1329).
Die Dienstleistungen, für die die Leipziger Städtischen Bibliotheken Gebühren erheben, umfassen
nur einen geringen Teil ihres kultur- und bildungspolitischen Auftrages. Die Erlöse können daher
auch nur einen geringen Teil der Kosten decken. Die vorgelegte Kalkulation ist daher nicht zuletzt
dafür geeignet, dem Entscheidungsgremium Stadtrat aufzuzeigen, welcher Zuschuss pro aktiviertem
Ausweis oder erbrachter Leistung benötigt wird.
Die beigefügte Nachkalkulation erfolgte gemäß der Kalkulation der alten Satzung.
Weitere Erläuterungen sind dem Vergleich der Gebühren neu/alt (Anlage 5) sowie der Kalkulation
(Anlage 6) zu entnehmen.
Zur Information ist die Hausordnung (Anlage 9) beigefügt.
2
Anlage 2
Satzung über die Benutzung
der Leipziger Städtischen Bibliotheken
Beschluss vom...............
Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken auf der
Grundlage der §§ 4; 28 Abs. 1; 41 Abs. 2 Nr. 5 und 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. 2014 S. 146), zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. 2015 S. 349),
rechtsbereinigt mit Stand vom 9. Mai 2015, in Verbindung mit den §§ 3, 9 bis 14 des Sächsischen
Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004
(SächsGVBl. 2004, S. 418; 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28.
November 2013 (SächsGVBl. 2013, S. 822) und der Ordnung des Leihverkehrs in der
Bundesrepublik Deutschland (LVO-Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 19.09.2003 in der
Fassung vom 10.10.2008) folgende Benutzungssatzung:
§ 1 Allgemeines
1. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken sind eine öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtung
der Stadt Leipzig und dienen dem allgemeinen und politischen Informations- und
Bildungsinteresse. Sie haben die Aufgabe der Medien- und Informationsbeschaffung sowie
deren Vermittlung. Sie fördern die Lesefähigkeit und Medienkompetenz der Bürgerinnen
und Bürger, ermöglichen den freien Zugang zu Informationen, unterstützen lebenslanges
Lernen für die nachhaltige Teilhabe an der Wissensgesellschaft und sind durch ihre
differenzierte Veranstaltungstätigkeit Teil der kommunalen kulturellen Bildungslandschaft.
2. Diese Benutzungssatzung, der zugehörige Gebührentarif und die auf Grund dieser
Benutzungssatzung erlassenen besonderen Bestimmungen werden durch Aushang
bekannt gemacht. Voraussetzung für die Benutzung der Bibliothek ist die Anerkennung
dieser Benutzungsbedingungen durch die Benutzerinnen und Benutzer. Sie erfolgt durch
die Inanspruchnahme der Bibliothek und ihrer Angebote oder durch Unterschrift auf dem
Anmeldeformular.
3. Zwischen den Leipziger Städtischen Bibliotheken und der Benutzerin / dem Benutzer wird
ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis in Form eines Leihverhältnisses begründet,
nach dem die Leipziger Städtischen Bibliotheken der Benutzerin / dem Benutzer Medien
nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung gegen Zahlung einer Benutzungsgebühr auf
bestimmte Zeit zur Nutzung leihweise überlassen. Nach Ablauf der vereinbarten
Nutzungszeit ist die Benutzer / der Benutzerin zur Rückgabe der entliehenen Medien
verpflichtet. Die Stadt Leipzig/Leipziger Städtische Bibliotheken bleiben Eigentümer der
entliehenen Medien.
4. Die Bibliothek bestimmt die Nutzungsmodalitäten ihrer Medien und ist berechtigt,
Beschränkungen für die Ausleihe zu erlassen. Die jeweils aktuellen Nutzungsmodalitäten
werden durch Aushang in den Bibliotheken bekannt gemacht.
§ 2 Anmeldung
1. Die Benutzerin / der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres / seines
Personalausweises oder Passes an. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis
einer gültigen deutschen Wohnadresse durch eine Meldebescheinigung bzw. andere
behördliche Dokumente. Mit erfolgter Anmeldung wird ein Benutzerkonto für die Dauer des
gewählten Benutzungsgebührentarifs aktiviert (Jahr, Halbjahr, Tag) und die Benutzerin / der
Benutzer erhält einen Bibliotheksausweis mit der entsprechenden Gültigkeit.
1
Anlage 2
2. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bedarf die Anmeldung der
schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten entspr. § 2 Abs.1., die mit der
Unterschrift auf dem Anmeldeformular gegeben wird.
3. Für die ausschließliche Nutzung der Online-Angebote können gebührenpflichtige
volljährige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig die Online-Anmeldung nutzen. Die
Ausleihe von Medien, die nicht online zur Verfügung gestellt werden, ist an eine
persönliche Anmeldung nach § 2 Abs. 1 gebunden. Die Benutzerin / der Benutzer erhält in
diesem Fall nachträglich einen Bibliotheksausweis; der aktivierte Benutzungszeitraum
bleibt unverändert.
4. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht übertragbar. Die
Bibliothek ist berechtigt, die Personalien zum vorgelegten Bibliotheksausweis zu prüfen.
Ein fremder oder ungültiger Bibliotheksausweis kann von der Bibliothek eingezogen
werden.
5. Öffentliche, gemeinnützige oder private Einrichtungen Leipzigs, die ihren Betreuungsauftrag für Kinder und Jugendliche in geeigneter Form nachweisen können und bei denen
impliziert ist, dass sie das Lesen und die Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen
fördern, melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten an und
hinterlegen bis zu drei Unterschriften von Bevollmächtigten, die die Bibliotheksbenutzung
für den Antragsteller wahrnehmen. Die Aktivierung des Benutzerkontos erfolgt für 12
Monate mit Prüfung der zum Benutzerkonto gespeicherten Angaben.
6. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung erhalten ausschließlich für
dienstliche Zwecke zur Nutzung der Angebote der Verwaltungsbibliothek einen kostenlosen
Benutzerausweis.
§ 3 Datenschutz
1. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken erheben, speichern und nutzen die von den
Benutzerinnen / den Benutzern erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich für
ihre Zwecke gemäß §1 Abs.1. Die Benutzerin / der Benutzer bzw. der/die gesetzliche
Vertreter / Vertreterin erteilen hierzu bei der Anmeldung ihre schriftliche Einwilligung. Die
Datennutzung unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der informellen
Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung (Sächsisches
Datenschutzgesetz / Sächs DSG).
2. Der Zugriff auf den Online-Katalog und das Online-Leserkonto durch die Benutzerinnen
und Benutzer erfolgt grundsätzlich verschlüsselt. Gemäß §18 Sächs DSG erteilt die
Bibliothek auf Antrag Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten.
3. Bibliotheksausweis und -konto können auf Antrag der Benutzerin / des Benutzers gelöscht
werden. Ein eingerichtetes, aber nicht genutztes Benutzerkonto wird durch die Bibliothek
nach 3 Jahren automatisch gelöscht. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass keine
Medien- oder Gebührenforderungen der Bibliothek offen sind.
§ 4 Leihfristen
1. Die Leihfristen werden durch Aushang bekannt gegeben. Die entliehenen Medien sind der
Bibliothek unaufgefordert und fristgerecht zurückzugeben.
2. Liegt für entliehene Medien keine Vorbestellung vor, kann auf Antrag der Benutzerin / des
Benutzers die Leihfrist dreimal verlängert werden.
3. Die Bibliothek ist berechtigt, einen Antrag auf Terminverlängerung abzulehnen und kann
2
Anlage 2
die Vorlage der ausgeliehenen Medien verlangen.
4. Die Bibliothek kann die Entscheidung über die Ausleihe von Medien oder die Verlängerung
der Leihfrist für entliehene Medien von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der
Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen. Eine Sperrung des
betreffenden Benutzerkontos ist möglich.
§ 5 Pflichten der Benutzerin / des Benutzers
1. Die Benutzerin / der Benutzer ist verpflichtet, Medien und Einrichtungen der Bibliothek
sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Eine
Weitergabe entliehener Medieneinheiten an Dritte ist untersagt.
2. Die Benutzerin / der Benutzer ist verpflichtet, den Zustand und die Vollständigkeit der ihr /
ihm übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene offensichtliche Schäden sofort
anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand
ausgehändigt.
3. Der Verlust und die Beschädigung entliehener Medien sind der Bibliothek unverzüglich
anzuzeigen. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden.
4. Bei der Nutzung des Internets sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts,
Strafrechts und des Jugendschutzes zu beachten. Gesetzeswidrige Informationen dürfen
weder genutzt noch verbreitet werden.
Insbesondere das Nutzen von Internet-Seiten mit rechtswidrigen, insbesondere
pornografischen, ausländerfeindlichen oder in sonstiger Weise diskriminierenden Inhalten
sowie mit Inhalten sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen ist untersagt
und strafbar.
Ebenso ist die Nutzung illegaler Tauschbörsen oder das Herunterladen von
urheberrechtlich geschützten Dateien bzw. Werken untersagt und strafbar.
Jeder Verstoß hiergegen wird entsprechend rechtlich verfolgt.
Die Benutzerin / der Benutzer stellt die Stadt Leipzig vollumfänglich frei aus der
Inanspruchnahme Dritter wegen illegaler Nutzung des Internet-Anschlusses der Leipziger
Städtischen Bibliotheken.
§ 6 Haftung
1. Die Benutzerin / der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen des Namens oder der Wohnanschrift und den Verlust des Bibliotheksausweises der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.
Im Falle der Nichtanzeige haftet die Benutzerin / der Benutzer (bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der gesetzliche Vertreter) für alle daraus entstandenen Schäden.
Das gilt vor allem für die missbräuchliche Benutzung des Bibliotheksausweises durch
Dritte.
2. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bedarf die Anmeldung der
schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten entspr. § 2 Abs.1., die mit der
Unterschrift auf dem Anmeldeformular gegeben wird. Der Unterschreibende haftet im
Schadensfall.
3. Bei Duo-Bibliotheksausweisen und Ausweisen gemäß §2 Abs. 5 haftet die-/derjenige im
Schadensfall, die/der angemeldet ist und auf deren/dessen Namen das Benutzerkonto
geführt wird.
4. Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut während der Benutzung hat die
3
Anlage 2
Benutzerin / der Benutzer bzw. ihr / sein gesetzlicher Vertreter/in Ersatz zu leisten.
5. Für Schäden, die durch entliehene Medien an Geräten, Dateien und Datenträgern der
Benutzerin / des Benutzers entstehen, übernehmen die Leipziger Städtischen Bibliotheken
keine Haftung.
6. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken übernehmen keine Verantwortung für Inhalte, fristgerechte Verfügbarkeit und Qualität der bereitgestellten Medien.
7. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken haften nicht für Schäden, die der Benutzerin / dem
Benutzer durch Dritte entstehen, insbesondere für Schäden, die durch Datenmissbrauch
aufgrund unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen können.
8. Die Benutzerin / der Benutzer kann sich unter eigenverantwortlicher Beachtung der
entsprechenden urheber-, persönlichkeits- und lizenzrechtlichen Bestimmungen Kopien
aus Medien für den eigenen Gebrauch herstellen. Sie / Er haftet bei Verletzung der
gesetzlichen Bestimmungen.
9. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken übernehmen grundsätzlich keine Aufsichtspflicht für
Minderjährige im Sinne von § 832 Abs. 2 BGB. Sie haften nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften.
§ 7 Hausrecht
Das Hausrecht liegt bei den Leipziger Städtischen Bibliotheken. Jede Besucherin / jeder Besucher
akzeptiert die von den Leipziger Städtischen Bibliotheken erlassene Hausordnung, die in den
Bibliotheksräumen öffentlich ausgehängt ist. Sie / Er verpflichtet sich, die Anordnungen des
zuständigen Bibliothekspersonals zu befolgen.
§ 8 Ausschluss von der Benutzung
Bei Verstoß gegen die Benutzungs- oder Hausordnung haben die Leipziger Städtischen
Bibliotheken das Recht, die Benutzerin / den Benutzer zeitweise oder dauernd von der Benutzung
der Bibliothek auszuschließen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Die Benutzungssatzung tritt nach Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt in Kraft.
Leipzig, den
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Herausgeber:
Stadt Leipzig • Der Oberbürgermeister • Amt Leipziger Städtische Bibliotheken
Redaktionsschluss
4
Anlage 3
Gebührensatzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken
Auf Grund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. 2014 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18
des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. 2015 S. 349), rechtsbereinigt mit Stand vom 9. Mai
2015 und des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. 2004, S. 418; 2005 S. 306), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. 2013, S. 822) und
der Satzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken beschließt
der Stadtrat in seiner Sitzung am .... mit Beschluss-Nr. xxxx folgende Gebührensatzung:
§ 1 Gebührentatbestand
Die Stadt Leipzig, Leipziger Städtische Bibliotheken, erheben für die Inanspruchnahme von Leistungen der Leipziger Städtischen Bibliotheken Gebühren nach dem Gebührentarif, der Bestandteil
dieser Satzung ist.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Benutzerinnen und Benutzer, bei Minderjährigen deren gesetzliche
Vertretung. Bei mehreren Gebührenschuldnern haftet gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken die-/derjenige, die/der angemeldet ist und auf dessen Namen das Benutzerkonto geführt wird.
§ 3 Gebührenmaßstab
1. Für die Ausleihe von Bibliotheksmedien aller Art sowie für die Nutzung von online verfügbaren Medien und Datenbanken wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Nutzung der frei
zugänglichen Medien ist in den Räumen der Bibliothek kostenfrei. Den Leipziger Städtischen Bibliotheken ist es vorbehalten, maximal zu zwei Aktionstagen pro Jahr im Rahmen
eines Lese- oder Bibliotheksfests zwecks Neukundenwerbung einen Rabatt von 50% auf
die im Gebührentarif ausgewiesene Jahresgebühr zu gewähren.
2. Bei Ersatz eines Bibliotheksausweises für ein aktiviertes Benutzerkonto ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
3. Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als 24 Stunden ist eine Versäumnisgebühr zu
zahlen. Bei jeder Überschreitung der Leihfrist für ein Medium um mehr als 7 Tage kann die
Bibliothek maximal zwei kostenpflichtige Erinnerungen an die Benutzerin / den Benutzer
versenden. Bei einer Überschreitung der Leihfrist um mehr als 35 Tage wird die Rückgabe
der Medien durch kostenpflichtige Mahnungen gefordert. Diese Kosten und die Versäumnisgebühren werden durch Maßnahmen des Verwaltungszwangs durchgesetzt.
4. Für Medien kann die Bibliothek auf Antrag der Benutzerin / des Benutzers gebührenpflichtige Bestellungen oder Vormerkungen entgegennehmen. Die Gebühr entsteht mit dem Auslösen der Bestellung bzw. Vormerkung und ist spätestens bei der Abholung der bestellten /
vorgemerkten Medien zu entrichten. Die Gebühr fällt auch bei Nichtabholung an.
5. Bei der Berechnung eines durch Verletzung der Benutzerpflichten eingetretenen Schadens
werden die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert des betreffenden Mediums
zugrunde gelegt. Es steht im Ermessen der Bibliothek, ein Ersatzexemplar bzw. eine Re-
1
Anlage 3
produktion, ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen zu lassen oder Wertersatz in Geld
zu verlangen. Im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust von Bibliotheksmedien werden Gebühren erhoben. Diese entstehen unabhängig von der Art und Höhe der
Schadensersatzleistung.
6. Die Benutzerin / Der Benutzer hat die Möglichkeit, Medien, die in keiner Leipziger Bibliothek vorhanden sind, nach den geltenden Bestimmungen der Leihverkehrsordnung (LVO)
der Bundesrepublik Deutschland über Fernleihe zu bestellen. Auslageersatz sowie Kosten
und Gebühren, die von der gebenden Institution erhoben werden, sind vom Benutzer / von
der Benutzerin gemäß LVO zu tragen. Für die Benutzung der Medien gelten die Benutzungsbedingungen der entsendenden Bibliothek. Fernleihbestellungen werden ausschließlich am Standort Leipziger Stadtbibliothek entgegengenommen.
7. Die Grafiken der Artothek werden gebührenpflichtig entliehen. Es gelten die Regelungen
zu den Nutzungsmodalitäten gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken.
8. Aus konservatorischen Gründen erfolgen Kopien aus Sonderbeständen in gedruckter und
digitaler Form in der Regel durch das Personal. Die Kopien sind gebührenpflichtig. Die Anfertigung von Kopien kann aus konservatorischen Gründen abgelehnt werden.
9. Gebühren für aufwändige Informationsdienstleistungen, für deren Erbringung ein schriftlicher Auftrag vorliegt, werden nach dem zeitlichen personellen Aufwand, der für das Erbringen der Information notwendig ist, berechnet.
10. Für das Versenden von Benachrichtigungen, Mahnungen, Kopien oder Leihverksbestellungen wird ein Auslagenersatz (Kopierkosten, Porto) erhoben. Auf Wunsch können Benachrichtigungen - soweit möglich - per E-mail versandt werden. Ein Auslageersatz für Portokosten entfällt in diesem Fall.
11. Bei Verlust eines Garderobenschlüssels wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
12. Bibliotheksführungen und Veranstaltungen zur Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz sind gebührenfrei. Für Veranstaltungen wie Autorenlesungen können gesonderte Eintrittsgelder erhoben werden.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
1. Die Benutzungsgebühr ist sofort und als Gesamtsumme fällig. Eine Rückerstattung ist
nicht möglich.
2. Bei Verlängerung der Leihfrist über den bezahlten Zeitraum hinaus wird die Benutzungsgebühr ebenfalls fällig.
3. Weitere Gebühren werden mit der Ausleihe oder der Rückgabe der Medien oder nach der
erbrachten Leistung bzw. nach ihrem Entstehen nach Fristüberschreitung sofort fällig.
4. Rückständige Gebühren werden nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen vollstreckt. Die entstehenden Kosten haben die Schuldnerinnen bzw. Schuldner zu tragen.
§ 5 Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 3.4.2010 außer Kraft.
2
Anlage 3
Leipzig, ….............
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Anlage: Gebührentarife
3
Anlage 4 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken
Gebührentarif
1 Benutzungsgebühr
Benutzungsgebühr
Aktiviertes Benutzerkonto Bedingungen
für den Zeitraum
1 Tag
Höhe der Gebühren
Zur ausschließlichen Nutzung
der Sonderbestände in den
Lesesälen (keine Ausleihe
außer Haus)
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis /
keine Ermäßigung
5,00 €
6 Monate
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis
10,00 €
12 Monate
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis
16,00 €
6 Monate
Übertragbarer Benutzerausweis
für zwei Erwachsene (DuoAusweis)
15,00 €
12 Monate
Übertragbarer Benutzerausweis
für zwei Erwachsene (DuoAusweis)
25,00 €
Eine Ermäßigung von 50 % werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden Bestimmungen bei Vorlage des gültigen
Leipzig-Passes gewährt.
Den Leipziger Städtischen Bibliotheken ist es vorbehalten, maximal zu zwei Aktionstagen pro Jahr im Rahmen eines Lese- oder
Bibliotheksfests zwecks Neukundenwerbung einen Rabatt von 50 % auf die im Gebührentarif ausgewiesene Jahresgebühr zu
gewähren.
Pro Benutzerin/Benutzer wird nur ein Ermäßigungsgrund anerkannt, eine Staffelung von Ermäßigungsgründen ist nicht möglich.
Keine Benutzungsgebühr Aktiviertes Benutzerkonto Bedingungen
für den Zeitraum
Max. 12 Monate
unbegrenzt
Bibliotheksbenutzer/-innen
bis zum vollendetem
19.Lebensjahr
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis
Höhe der Gebühren
0,00 €
Öffentliche, gemeinnützige oder private
Einrichtungen im Sinne §
2 Abs. 5 der Benutzungssatzung, übertragbarer
Benutzerausweis auf max.
3 Bevollmächtigte
0,00 €
Beschäftigte der Stadt
Leipzig ausschließlich für
die dienstliche Nutzung
der Angebote der Verwaltungsbibliothek
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis
0,00 €
Ehrenleser mit entsprechender Urkunde /
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis für
festgelegten
Personenkreis.
0,00 €
1
Anlage 4 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken
2 Weitere Gebühren
Höhe der Gebühren
Bearbeitungsgebühr für den
Ersatz eines
Bibliotheksausweises
Versäumisgebühr bei
Leihfristüberschreitung
Gebühr für Mahnungen
Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 19. Lebensjahr
2,50 €
Ab vollendetem 19. Lebensjahr
5,00 €
Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 19. Lebensjahr
0,20 € je Medieneinheit und Öffnungstag bis max. 4,00 €
Ab vollendeten 19. Lebensjahr
0,40 € je Medieneinheit und Öffnungstag bis max. 8,00 €
1. Erinnerungsschreiben eine
Woche nach Leihfristende
1,00 €
2. Erinnerungsschreiben drei
Wochen nach Leihfristende
3,00 €
Gebühr für eine Bestellung /
Vormerkung
Bearbeitungsgebühr im
Schadensersatzfall
1,00 €
Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein
beschädigtes oder in Verlust
geratenes Medium bzw.
verlorene Bei-lagen bei
Beschaffung durch die
Bibliothek
6,00 €
Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein
beschädigtes oder in Verlust
geratenes Medium bzw.
verlorene Bei-lagen bei
Beschaffung durch den
Benutzer/die Benutzerin
3,00 €
Für Beschädigungen an
Medien, Hüllen und Etiketten
3,00 €
Bearbeitungsgebühr für die
Entleihung von Beständen aus
der Artothek
Gebühr für die Anfertigung von
Ausdrucken und Kopien
10,00 € pro Grafik
Computerausdrucke A 4
Format
0,10 € pro Seite
Gedruckte Kopien von
Mikrofilmen
0,20 € pro Seite
Mit Kopierer, Readerprinter,
Scanner
A 4 Format
0,20 € pro Seite
Mit Kopierer, Readerprinter,
Scanner
A 3 Format
0,40 € pro Seite
Kopien von Handschriften und
Rara mit Kopierer oder
Readerprinter oder Scanner
A 4 Format
1,00 € pro Seite
Kopien von Handschriften und
Rara mit Kopierer oder
Readerprinter oder Scanner
A 3 Format
1,50 € pro Seite
Scan pro Aufnahme (<=300
dpi, hochauflösend) inkl.
Übermittl-ung auf
elektronischem Weg
2,00 €
pro zur Verfügung gestelltem
Datenträger (CD/DVD)
2,50 €
2
Anlage 4 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken
Gebühr für umfangreiche
Informations- und
Rechercheleistungen
Auslagen für das Versenden auf
postalischem Weg von Benachrichtigungen, Mahnungen,
Kopien, Leihverkersbestellungen.
Bearbeitungsgebühr bei Verlust
des Garderobenschlüssels
Eintrittsgelder für ausgewählte
Veranstaltungen (z.B. Lesungen)
Fernleihbestellung
10,00 €
je begonnene 15 Minuten
In anfallender Höhe lt. Posttarif
10,00 €
0,00 € – 30,00 €
Auslageersatz je Online-Bestellung gemäß Leihverkehrsordnung (LVO) der Bundesrepublik
Deutschland in Höhe von 1,50 €.
Kosten und Gebühren, die von der gebenden Institution erhoben werden, sind vom
Benutzer/Benutzerin gemäß LVO zusätzlich zu tragen
Ermäßigung von 50 % bei Eintrittsgeldern werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden
Bestimmungen bei Vorlage des gültigen Leipzig-Passes gewährt.
Pro Benutzerin/Benutzer wird nur ein Ermäßigungsgrund anerkannt, eine Staffelung von Ermäßigungsgründen ist nicht
möglich.
3
Anlage 5 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken
Gebührentarif - Vergleich
1 Benutzungsgebühr
Benutzungsgebühr
Aktiviertes Benutzerkonto Bedingungen
für den Zeitraum
Höhe der Gebühren
neu
Höhe der Gebühren
alt
Zur ausschließlichen
Nutzung der
Sonderbestände in den
Lesesälen (keine
Ausleihe außer Haus)
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis /
keine Ermäßigung
5,00 €
5,00 €
6 Monate
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis
10,00 €
10,00 €
12 Monate
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis
16,00 €
16,00 €
6 Monate
Übertragbarer
Benutzerausweis für zwei
Erwachsene (DuoAusweis)
15,00 €
15,00 €
12 Monate
Übertragbarer
Benutzerausweis für zwei
Erwachsene (DuoAusweis)
25,00 €
25,00 €
1 Tag
Eine Ermäßigung von 50 % werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden Bestimmungen bei Vorlage des gültigen
Leipzig-Passes gewährt.
Den Leipziger Städtischen Bibliotheken ist es vorbehalten, maximal zu zwei Aktionstagen pro Jahr im Rahmen eines Lese- oder
Bibliotheksfests zwecks Neukundenwerbung einen Rabatt von 50 % auf die im Gebührentarif ausgewiesene Jahresgebühr zu
gewähren.
Pro Benutzerin/Benutzer wird nur ein Ermäßigungsgrund anerkannt, eine Staffelung von Ermäßigungsgründen ist nicht möglich.
Keine Benutzungsgebühr Aktiviertes Benutzerkonto Bedingungen
für den Zeitraum
Max. 12 Monate
unbegrenzt
Höhe der Gebühren
neu
Höhe der Gebühren
alt
0,00 €
0,00 €
Öffentliche, gemeinnützige oder private
Einrichtungen im Sinne §
2 Abs. 5 der Benutzungssatzung, übertragbarer
Benutzerausweis auf max.
3 Bevollmächtigte
0,00 €
0,00 €
Beschäftigte der Stadt
Leipzig ausschließlich für
die dienstliche Nutzung
der Angebote der Verwaltungsbibliothek
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis
0,00 €
0,00 €
Ehrenleser mit entsprechender Urkunde
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis für
festgelegten
Personenkreis.
0,00 €
0,00 €
Bibliotheksbenutzer/-innen
bis zum vollendetem
19.Lebensjahr /
Nicht übertragbarer
Benutzerausweis
1
Anlage 5 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken
2 Weitere Gebühren
Bearbeitungsgebühr für den
Ersatz eines
Bibliotheksausweises
Versäumisgebühr bei
Leihfristüberschreitung
Gebühr für Mahnungen
Höhe der Gebühren
neu
Höhe der Gebühren
alt
Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 19. Lebensjahr
2,50 €
2,50 €
Ab vollendetem 19. Lebensjahr
5,00 €
5,00 €
Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 19. Lebensjahr
0,20 € je Medieneinheit und
Öffnungstag bis max. 4,00 €
0,15 € Medieneinheit und
Öffnungstag bis max. 4,00 €
Ab vollendeten 19. Lebensjahr
0,40 € je Medieneinheit und
Öffnungstag bis max. 8,00 €
0,30 € je Medieneinheit und
Öffnungstag bis max. 8,00 €
1. Erinnerungsschreiben eine
Woche nach Leihfristende
1,00 €
--
2. Erinnerungsschreiben drei
Wochen nach Leihfristende
3,00 €
--
1,00 €
0,80 €
Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein
beschädigtes oder in Verlust
geratenes Medium bzw.
verlorene Bei-lagen bei
Beschaffung durch die
Bibliothek
6,00 €
6,00 €
Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein
beschädigtes oder in Verlust
geratenes Medium bzw.
verlorene Bei-lagen bei
Beschaffung durch den
Benutzer/die Benutzerin
3,00 €
--
Für Beschädigungen an
Medien, Hüllen und Etiketten
3,00 €
2,00 €
10,00 € pro Grafik
--
Computerausdrucke A 4
Format
0,10 € pro Seite
0,10 €
Gedruckte Kopien von
Mikrofilmen
0,20 € pro Seite
--
Mit Kopierer, Readerprinter,
Scanner
A 4 Format
0,20 € pro Seite
--
Mit Kopierer, Readerprinter,
Scanner
A 3 Format
0,40 € pro Seite
--
Kopien von Handschriften und
Rara mit Kopierer oder
Readerprinter oder Scanner
A 4 Format
1,00 € pro Seite
--
Kopien von Handschriften und
Rara mit Kopierer oder
Readerprinter oder Scanner
A 3 Format
1,50 € pro Seite
--
Scan pro Aufnahme (<=300
dpi, hochauflösend) inkl.
Übermittl-ung auf
elektronischem Weg
2,00 €
--
pro zur Verfügung gestelltem
2,50 €
1,00 €
Gebühr für eine Bestellung /
Vormerkung
Bearbeitungsgebühr im
Schadensersatzfall
Bearbeitungsgebühr für die
Entleihung von Beständen aus
der Artothek
Gebühr für die Anfertigung von
Ausdrucken und Kopien
2
Anlage 5 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken
Datenträger (CD/DVD)
Gebühr für umfangreiche
Informations- und
Rechercheleistungen
Auslagen für das Versenden auf
postalischem Weg von Benachrichtigungen, Mahnungen,
Kopien, Leihverkersbestellungen.
Bearbeitungsgebühr bei Verlust
des Garderobenschlüssels
Eintrittsgelder für ausgewählte
Veranstaltungen (z.B. Lesungen)
Fernleihbestellung
10,00 €
je begonnene 15 Minuten
--
In anfallender Höhe lt. Posttarif
In anfallender Höhe lt. Posttarif
10,00 €
5,00 €
0,00 € – 30,00 €
--
Auslageersatz je OnlineBestellung gemäß Leihverkehrsordnung (LVO) der
Bundesrepublik Deutschland
in Höhe von 1,50 €.
Kosten und Gebühren, die von
der gebenden Institution
erhoben werden, sind vom
Benutzer/Benutzerin gemäß
LVO zusätzlich zu tragen
Ermäßigung von 50 % bei Eintrittsgeldern werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden
Bestimmungen bei Vorlage des gültigen Leipzig-Passes gewährt.
Pro Benutzerin/Benutzer wird nur ein Ermäßigungsgrund anerkannt, eine Staffelung von Ermäßigungsgründen ist nicht
möglich.
3
Anlage 6
Auszug aus Betriebsabrechnungsbogen 2013
Prognose aus dem Planentwurf 2015/2016
Stand: 08.07.2015
Plan 2013
Summe Kosten
Ist 2013
Kostendeckung
Prognose
2015 - 2020
Kostendeckung
8.756.700,00 €
9.186.971,09 €
12.547.727,40 €
dav. Personalkosten
6.102.800,00 €
5.941.198,25 €
6.525.550,00 €
dav. Sachkosten
2.653.900,00 €
3.245.772,84 €
6.022.177,40 €
-927.800,00 €
-829.714,06 €
9,03%
-882.886,91 €
7,04%
dav. Erlöse aus Satzung
-541.600,00 €
-587.511,18 €
6,40%
-560.100,00 €
4,46%
dav. Sonstige Erlöse
-386.200,00 €
-242.202,88 €
-322.786,91 €
Zuschuss Stadt Leipzig
7.828.900,00 €
8.357.257,03 €
11.664.840,49 €
Summe Erlöse
Weitere Daten aus 2013, die der Kalkulation zugrunde gelegt wurden:
Mitarbeiter/in
durchschn.PK pro Mitarb.
→ pro Tag (203 AT/ 205 AT)
→ pro Minute
IT-Kosten
durchschn.IT pro Mitarb.
→ pro Tag (203 AT/ 205 AT)
→ pro Minute
124,61
57.214,01 € (inkl. 20% Sach- und Gemeinkosten, Kgst))
281,84 €
0,59 €
549.189,50 €
4.407,27 €
21,71 €
0,05 €
2015-2020
122,205
64.078,07 €
312,58 €
0,65 €
619.850,00 €
5.072,21 €
24,74 €
0,05 €
Anlage 6
Berechnungsgrundlage für Satzung
Stand: 08.07.2015
Summe
Kosten 2013
Gebührenart
aktivierte
Ausweise
Kosten pro
Ausweis
pro Arbeitstag
Gebühren lt.
Satzung
Gebühren nach
alter Satzung
Benutzungsgebühr
9.186.971,09 €
42.805
214,62 €
16,00 €
16,00 €
Benutzungsgebühr (½ Jahr)
4.593.485,55 €
21.403
214,62 €
10,00 €
10,00 €
Duo-Ausweis
9.186.971,09 €
42.805
214,62 €
25,00 €
25,00 €
Duo-Ausweis (½ Jahr)
4.593.485,55 €
21.403
214,62 €
15,00 €
15,00 €
Tagesausweis
9.186.971,09 €
42.805
214,62 €
5,00 €
5,00 €
0,86 €
Bemerkungen
Ermäßigung von 50 % werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden Bestimmungen bei sofortiger Vorlage des gültigen
Leipzig-Passes gewährt.
Gebührenart
Versäumnisgebühr für
Leihfristüberschreitung
19 J.)
Versäumnisgebühr für
Leihfristüberschreitung
(Kinder/Jug.)
Summe Kosten
2013
Entleihungen
Kosten pro
Entleihung
pro Medium mit
Versäumnis
Gebühren lt.
Satzung
Gebühren nach
alter Satzung
Bemerkungen
9.186.971,09 €
4.499.043
2,04 €
0,31 €
0,40 €
0,30 €
unter Schätzung, dass 15% der Medien
zu spät zurückgegeben werden
9.186.971,09 €
4.499.043
2,04 €
0,31 €
0,20 €
0,15 €
unter Schätzung, dass 15% der Medien
zu spät zurückgegeben werden
Minuten pro
Vorgang
Personalkosten
pro Vorgang
kalkulierte
Kosten
Gebühren lt.
Satzung
Gebühren nach
alter Satzung
Bemerkungen
(ab
Gebührenart
Sachkosten
Ersatz Benutzerausweis (ab
19 J.)
0,35 €
4
2,35 €
2,70 €
5,00 €
5,00 €
Ersatz Benutzerausweis
(Kinder/Jug.)
0,35 €
4
2,35 €
2,70 €
2,50 €
2,50 €
Gebühr für 1. Mahnung
0,02 €
0,1
0,06 €
0,08 €
1,00 €
0,00 €
Gebühr für 2. Mahnung
0,02 €
0,1
0,06 €
0,08 €
3,00 €
0,00 €
Gebührenart
Sachkosten
Minuten pro
Vorgang
Personalkosten
pro Vorgang
kalkulierte
Kosten
Gebühren lt.
Satzung
Gebühren nach
alter Satzung
Bemerkungen
Gebühr für eine Bestellung/
Vormerkung
0,29 €
6
3,52 €
3,81 €
1,00 €
0,80 €
Bearbeitung Schadenersatz
(Beschaffung durch Bibl.)
1,54 €
21,5
12,62 €
14,16 €
6,00 €
6,00 €
Bearbeitung Schadenersatz
(Beschaffung durch Nutzer)
1,29 €
16
9,39 €
10,68 €
3,00 €
6,00 €
Beschädigung an Hüllen,
Medien, Etiketten
1,14 €
2,5
1,47 €
2,61 €
3,00 €
2,00 €
Entleihung aus Beständen
der Artothek (pro Grafik)
20,71 €
18
10,57 €
31,28 €
10,00 €
0,00 €
0,06 €
1
0,59 €
0,65 €
0,10 €
0,10 €
lt. Verwaltungskostensatzung Stadt
Leipzig 1 – 3,50 €
0,00 €
ggf. zzgl. Rechercheleistungen;
lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
1 – 3,50 €
Computerausdruck A4
Gedruckte Kopien von
Mikrofilmen, Readerprinter
0,06 €
1
0,59 €
0,65 €
0,20 €
A4 Druck über Kopierer,
Readerprinter, Scanner
0,06 €
1
0,59 €
0,65 €
0,20 €
0,00 €
zzgl. Rechercheleistungen;
lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
1 – 3,50 €
A3 Druck über Kopierer,
Readerprinter, Scanner
0,12 €
1
0,59 €
0,71 €
0,40 €
0,00 €
zzgl. Rechercheleistungen;
lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
1 – 3,50 €
A4 Druck von Handschriften
und Rara
0,06 €
1
0,59 €
0,65 €
1,00 €
0,00 €
zzgl. Rechercheleistungen;
lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
1 – 3,50 €
A3 Druck von Handschriften
und Rara
0,12 €
1
0,59 €
0,71 €
1,50 €
0,00 €
zzgl. Rechercheleistungen;
lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
1 – 3,50 €
Scan pro Aufnahme
0,23 €
5
2,94 €
3,16 €
2,00 €
0,00 €
zzgl. Rechercheleistung
zur Verfügung gestellte
Datenträger
0,83 €
1
0,59 €
1,42 €
2,50 €
1,00 €
Gebühr für umfangreiche
Info-und Rechercheleistg.
0,68 €
15
8,81 €
9,49 €
10,00 €
0,00 €
17,84 €
3
1,76 €
19,60 €
10,00 €
5,00 €
Verlust
Garderobenschlüssel
alle Gebühren ohne Porto (direkte Umlage der Preise der Deutschen Post)
9.Sächs.Kostenverzeichnis 25-460 €; lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
25–500 €
Anlage 6
Vorkalkulation
Stand: 08.07.2015
Gebührenart
Prognose
2015 – 2020
Benutzungsgebühr
Benutzungsgebühr (½ Jahr)
Duo-Ausweis
Duo-Ausweis (½ Jahr)
Tagesausweis
aktivierte
Ausweise
Kosten pro
Ausweis
Gebühren lt.
Satzung
Gebühren nach
alter Satzung
12.547.727,40 €
47.000
266,97 €
16,00 €
16,00 €
6.273.863,70 €
23.500
266,97 €
10,00 €
10,00 €
12.547.727,40 €
47.000
266,97 €
25,00 €
25,00 €
6.273.863,70 €
23.500
266,97 €
15,00 €
15,00 €
12.547.727,40 €
47.000
266,97 €
5,00 €
5,00 €
pro Arbeitstag
1,06 €
Bemerkungen
Ermäßigung von 50 % werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden Bestimmungen bei sofortiger Vorlage des gültigen
Leipzig-Passes gewährt.
Gebührenart
Versäumnisgebühr für
Leihfristüberschreitung
19 J.)
Versäumnisgebühr für
Leihfristüberschreitung
(Kinder/Jug.)
Prognose 2015
– 2020
Entleihungen
Kosten pro
Entleihung
pro Medium mit
Versäumnis
Gebühren lt.
Satzung
Gebühren nach
alter Satzung
Bemerkungen
12.547.727,40 €
4.500.000
2,79 €
0,42 €
0,40 €
0,30 €
unter Schätzung, dass 15% der Medien
zu spät zurückgegeben werden
12.547.727,40 €
4.500.000
2,79 €
0,42 €
0,20 €
0,15 €
unter Schätzung, dass 15% der Medien
zu spät zurückgegeben werden
Minuten pro
Vorgang
Personalkosten
pro Vorgang
kalkulierte
Kosten
Gebühren lt.
Satzung
Gebühren nach
alter Satzung
Bemerkungen
(ab
Gebührenart
Sachkosten
2015 – 2020
Ersatz Benutzerausweis (ab
19 J.)
0,35 €
4
2,60 €
2,95 €
5,00 €
5,00 €
Ersatz Benutzerausweis
(Kinder/Jug.)
0,35 €
4
2,60 €
2,95 €
2,50 €
2,50 €
Gebühr für 1. Mahnung
0,02 €
0,1
0,07 €
0,09 €
1,00 €
0,00 €
Gebühr für 2. Mahnung
0,02 €
0,1
0,07 €
0,09 €
3,00 €
0,00 €
Gebührenart
Sachkosten
2015 – 2020
Minuten pro
Vorgang
Personalkosten
pro Vorgang
kalkulierte
Kosten
Gebühren lt.
Satzung
Gebühren nach
alter Satzung
Bemerkungen
Gebühr für eine Bestellung/
Vormerkung
0,32 €
6
3,91 €
4,23 €
1,00 €
0,80 €
Bearbeitung Schadenersatz
(Beschaffung durch Bibl.)
1,76 €
21,5
14,00 €
15,76 €
6,00 €
6,00 €
Bearbeitung Schadenersatz
(Beschaffung durch Nutzer)
1,48 €
16
10,42 €
11,90 €
3,00 €
6,00 €
Beschädigung an Hüllen,
Medien, Etiketten
1,25 €
2,5
1,63 €
2,88 €
3,00 €
2,00 €
Entleihung aus Beständen
der Artothek (pro Grafik)
21,30 €
18
11,72 €
33,02 €
10,00 €
0,00 €
0,07 €
1
0,65 €
0,72 €
0,10 €
0,10 €
lt. Verwaltungskostensatzung Stadt
Leipzig 1 – 3,50 €
0,00 €
ggf. zzgl. Rechercheleistungen;
lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
1 – 3,50 €
Computerausdruck A4
Gedruckte Kopien von
Mikrofilmen, Readerprinter
0,07 €
1
0,65 €
0,72 €
0,20 €
A4 Druck über Kopierer,
Readerprinter, Scanner
0,07 €
1
0,65 €
0,72 €
0,20 €
0,00 €
zzgl. Rechercheleistungen;
lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
1 – 3,50 €
A3 Druck über Kopierer,
Readerprinter, Scanner
0,13 €
1
0,65 €
0,78 €
0,40 €
0,00 €
zzgl. Rechercheleistungen;
lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
1 – 3,50 €
A4 Druck von Handschriften
und Rara
0,07 €
1
0,65 €
0,72 €
1,00 €
0,00 €
zzgl. Rechercheleistungen;
lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
1 – 3,50 €
A3 Druck von Handschriften
und Rara
0,13 €
1
0,65 €
0,78 €
1,50 €
0,00 €
zzgl. Rechercheleistungen;
lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
1 – 3,50 €
Scan pro Aufnahme
0,26 €
5
3,26 €
3,52 €
2,00 €
0,00 €
zzgl. Rechercheleistung
zur Verfügung gestellte
Datenträger
0,85 €
1
0,65 €
1,50 €
2,50 €
1,00 €
Gebühr für umfangreiche
Info-und Rechercheleistg.
0,77 €
15
9,77 €
10,54 €
10,00 €
0,00 €
15,00 €
3
1,95 €
16,95 €
10,00 €
5,00 €
Verlust
Garderobenschlüssel
alle Gebühren ohne Porto (direkte Umlage der Preise der Deutschen Post)
9.Sächs.Kostenverzeichnis 25-460 €; lt.
Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig
25–500 €
Anlage 7
Nachkalkulation Jahresgebühr Leipziger Städtische Bibliotheken
Stand: 08.07.2015
2003
2004
Rechnungsergebnis VWH
in €
2005
Rechnungsergebnis VWH
in €
2006
Rechnungsergebnis VWH
in €
2007
Rechnungsergebnis VWH
in €
2008
Rechnungsergebnis VWH
in €
2009
Rechnungsergebnis VWH
in €
2010
Rechnungsergebnis VWH
in €
Rechnungsergebnis VWH
in €
Personalkosten
5.199.644,45
5.226.350,44
4.763.807,37
4.902.774,95
4.781.233,82
5.473.969,73
5.736.234,24
5.637.595,09
Sachkosten
1.641.573,95
1.458.056,63
1.670.887,24
2.151.131,42
2.148.085,95
2.138.220,80
2.561.698,89
2.483.318,73
Gesamtkosten
6.841.218,40
6.684.407,07
6.434.694,61
7.053.906,37
6.929.319,77
7.612.190,53
8.297.933,13
8.120.913,82
539.583,26
510.288,41
518.740,84
483.096,86
491.315,42
543.395,15
480.631,78
528.843,12
aktivierte Ausweise
38.268
36.951
34.822
33.685
32.958
34.917
34.592
34.843
Kosten je Ausweis
178,77
180,90
184,79
209,41
210,25
218,01
239,88
233,07
327.577,64
318.099,47
308.558,49
294.076,93
287.440,04
293.558,81
273.837,12
272.293,24
durchschnittl. Erlöse pro Ausweis
8,56
8,61
8,86
8,73
8,72
8,41
7,92
7,81
Kostendeckung je Ausweis (%)
4,79
4,76
4,80
4,17
4,15
3,86
3,30
3,35
178,77
180,90
184,79
209,41
210,25
218,01
239,88
233,07
Erlöse
Erlöse Jahresgebühr
kostendeckende Gebühr
Nachkalkulation überab. 090715; Ausdruck vom 09.07.2015
Anlage 7
Nachkalkulation Jahresgebühr Leipziger Städtische Bibliotheken
Stand: 08.07.2015
2011
2012
Rechnungsergebnis VWH
in €
2013
BAB
2014
BAB
in
€
in
€
Stand SAP
12.05.15
in €
Personalkosten
5.699.152,09
6.065.793,49
5.941.198,25
6.224.074,61
Sachkosten
2.386.272,33
3.215.568,93
3.245.772,84
2.731.935,38
Gesamtkosten
8.085.424,42
9.281.362,42
9.186.971,09
8.956.009,99
499.512,62
598.786,13
829.714,06
674.576,54
aktivierte Ausweise
36.750
38.798
42.805
45.020
Kosten je Ausweis
220,01
239,22
214,62
198,93
285.997,15
289.828,24
323.340,14
335.896,00
durchschnittl. Erlöse pro Ausweis
7,78
7,47
7,55
7,46
Kostendeckung je Ausweis (%)
3,54
3,12
3,52
3,75
220,01
239,22
214,62
198,93
Erlöse
Erlöse Jahresgebühr
kostendeckende Gebühr
Nachkalkulation überab. 090715; Ausdruck vom 09.07.2015
Leipziger Städtische Bibliotheken
Anlage 8
Schema für die Vorkalkulation von Eintrittsgelder
Angaben zur Veranstaltung:
Thema:
Künstler:
Termin:
Veranstaltungsort:
Vorkalkulation:
geschätzte Anzahl der Besucher:
50
Personalkosten
0,00 €
Kosten für Künstler
0,00 €
Kosten Tontechnik
0,00 €
fiktive Mietkosten:
0,00 €
Kosten für zusätzl. Bewachung
0,00 €
Kosten für zusätzl. Reinigung
0,00 €
Druckkosten
0,00 €
0,00 €
Summe der voraussichtl. Kosten:
0,00 €
MwSt:
0,00 €
Kosten inkl. MwSt:
0,00 €
Preis laut Kalkulation:
0,00 €
festgelegter Preis pro Karte:
_____________
Datum
0,00 €
____________________
Scholl
SB Öffentlichkeitsarbeit
HAUSORDNUNG
Anlage 9
der Leipziger Städtischen Bibliotheken
Herzlich willkommen in den Leipziger Städtischen Bibliotheken
Wir bitten Sie, in den Räumen der Bibliothek in Ihrem eigenen Interesse Folgendes zu beachten:
1. Die Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Leipzig und nachträglich erlassene
Änderungen und Ergänzungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Besucher/-innen
und Bibliothek. Bei Fragen stehen die Bibliotheksmitarbeiter/-innen zur Verfügung.
2. Im Brand- oder Havariefall ist den Anordnungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten.
3.
Die Besucher/-innen der Bibliothek haben sich so zu verhalten, dass
- Niemand in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt wird
- Andere nicht behindert oder gefährdet werden
- Der Bibliotheksbetrieb nicht gestört wird
- Bücher und andere Medien sowie die Einrichtungen der Bibliothek nicht beschädigt werden.
4. Der Zutritt zu Dienst-, Archiv- und Magazinräumen ist nicht gestattet.
5. Ertönt das Signal der Sicherungsanlage, sind die mitgebrachten Medien noch einmal auf ordnungs gemäße Verbuchung und Entsicherung zu prüfen und die Ursachenermittlung zu unterstützen. Kann
versuchter Diebstahl nicht ausgeschlossen werden, wird die Polizei hinzugezogen.
6. Das Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet, ausgenommen es gibt Plätze, die dafür
vorgesehen und besonders gekennzeichnet sind. Der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke ist
grundsätzlich nicht gestattet.
7. In den Räumen der Bibliothek (einschließlich Flure, Treppenaufgänge und Toiletten) besteht ein
generelles Rauchverbot.
8. Mobile elektronische Geräte sind in der Bibliothek gestattet. Für die Stromversorgung dieser Geräte
können bei Bedarf unbelegte und frei zugängliche Steckdosen genutzt werden. Der Anschluss anderer
Verbraucher ist nicht gestattet.
9. Die Tonausgabe mobiler elektronischer Geräte ist auszuschalten und Telefongespräche so zu führen,
dass andere Besucherinnen und Besucher nicht gestört werden.
10. Kindern und Jugendlichen ist es nicht gestattet, auf mitgebrachten Wiedergabegeräten CD und DVD in
den Räumen der Bibliothek abzuspielen.
11. Kopien aus Medien der Bibliothek sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch, andere Nutzungs absichten sind der Bibliothek vorher anzuzeigen.
12. Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen der Genehmigung, außerdem Führungen durch die öffent lichen Räume durch Dritte.
13. Aufnahmen von Veranstaltungen und deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Leipziger Städtischen Bibliotheken (z.B. Jahresdokumentation, Internet Auftritt) sowie in ‚sozialen Netzwerken‘ (z.B. Facebook) veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an
Veranstaltungen erklären Sie sich als Teilnehmerin/Teilnehmer hiermit einverstanden.
14. Werbe- und Informationsmaterialien dürfen nicht ohne Einwilligung der Bibliothek an den dafür
vorgesehenen Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden. Das Anbringen von Aufklebern an Wänden
und Türen ist strengstens untersagt.
15.In die Räumlichkeiten der Bibliothek dürfen keine Tiere mitgebracht werden.
16. Das Betreten der Bibliothek in Inline-Skates, mit Fahrrädern, Sportgeräten u.ä. sperrigen Gegenständen
ist nicht gestattet.
17. Für abgelegte Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Schließ und Garderobenfächer sind nur für maximal einen Öffnungstag zu nutzen und vor Schließung der
Bibliothek zu räumen.
18. Fundsachen sind beim Bibliothekspersonal abzugeben.
19. Bei Verstoß gegen diese Hausordnung sind die Mitarbeiter/-innen befugt, Ausleihsperren festzulegen
und/oder den Aufenthalt in der Bibliothek zu untersagen.
Leipzig, den 20.05.2014
Susanne Metz · Amtsleiterin