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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1032348.pdf
Größe
863 kB
Erstellt
26.05.15, 12:00
Aktualisiert
28.04.16, 08:58

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00617/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Kultur 28.08.2015 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 31.08.2015 1. Lesung Fachausschuss Kultur 11.09.2015 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 14.09.2015 2. Lesung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Satzung zur Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken / Gebührensatzung Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken gemäß Anlage 2 und die Gebührensatzung gemäß Anlage 3. 2. Die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken und die Gebührensatzung treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 3. Die Beschlüsse RB IV 938/07 und RB V 302/10 werden damit aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant n ja, Ergebnis siehe e Anlage zur i Begründung n n ja, Erläuterung siehe e Anlage zur i Begründung n n ja, Erläuterung siehe e Anlage zur i Begründung n Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt wenn ja, x nein Finanzielle Auswirkungen von bis wo veranschla gt Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen xnein Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? vo n Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, Höhe in bis EUR (jährlich) wo veranschl agt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibu ngen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibu ngen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat xnei n wen n ja, Vorgesehener Stellenabbau: xnei n ja, Sachverhalt: Die allgemeine Satzung (Anlage 2) und die Gebührensatzung (Anlage 3) der Leipziger Städtischen Bibliotheken wurden gemäß Dienstanweisung DA 12/2014 auf der Grundlage einer aktuellen Gebührenkalkulation überarbeitet. Im Ergebnis soll die Jahresnutzungsgebühr in gleicher Höhe wie bisher beibehalten werden. Gebühren, die die Bibliotheksbenutzer/-innen selbst steuern können (z.B. für aufwändige Rechercheleistungen) oder die vermeidbar sind (z.B. Versäumnisgebühren), sollen neu eingeführt bzw. angepasst werden. Weitere Erläuterungen sind dem Vergleich der Gebühren neu/alt (Anlage 5) sowie der Kalkulation und Nachkalkulation (Anlage 6 und 7) zu entnehmen. Zur Information ist die Hausordnung (Anlage 9) beigefügt. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Begründung Satzung zur Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken Gebührensatzung Gebührentarif Gebührentarife neu und alt Kalkulation Nachkalkulation Kalkulation Eintrittspreise Hausordnung LSB (nur informativ) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 19.3 Satzung zur Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken / Gebührensatzung Vorlage: DS-00617/14 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken gemäß Anlage 2 und die Gebührensatzung gemäß Anlage 3. 2. Die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken und die Gebührensatzung treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 3. Die Beschlüsse RB IV 938/07 und RB V 302/10 werden damit aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 52 Nein - Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 17. September 2015 Seite: 1/1 Anlage 1 Begründung Am 18.07.2007 hat der Stadtrat die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken beschlossen, die am 18.07.2007 in Kraft trat und am 21.07.2007 im Amts-Blatt Nr. 15 veröffentlicht wurde. Die letzte Änderung der Satzung erfolgte mit Beschluss Nr. RBV-302/10 der Ratsversammlung vom 24.03.2010, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 7 vom 3.4.2010. Nach § 10 (2) des SächsKAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen darf. Aus diesem Grund wurden die allgemeine Satzung (Anlage 1) und die Gebührensatzung (Anlage 2) der Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) gemäß Dienstanweisung DA 12/2014 auf der Grundlage einer aktuellen Gebührenkalkulation überarbeitet. Im Rahmen der Überarbeitung konnten neue Entwicklungen im Zusammenhang mit der Nutzung der LSB sowie neue Leistungen berücksichtigt werden. Dies trifft zum Beispiel auf die Möglichkeit der Online-Anmeldung und -Bezahlung (§ 2, Absatz 3), Digitalsierung und Versand von Dokumenten per E-mail und den Datenschutz zu. Dem Datenschutz wird in Zeiten von Digitalisierung und Automatisierung in der Satzung größere Bedeutung in einem eigenem, neuen Paragraphen (§ 3) zugemessen. Die Jahresnutzungsgebühr wurde in gleicher Höhe wie bisher beibehalten, um allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin den niedrigschwelligen Zugang zu den LSB zu ermöglichen. Aus fachlicher Sicht empfiehlt sich eine Erhöhung dieser Gebühr nicht, da dies erfahrungsgemäß mit einem deutlichen Rückgang aktivierter Ausweise einhergeht. Die Höhe der Jahresnutzungsgebühr der LSB liegt mit 16,- € pro Jahr deutschlandweit weiterhin im mittleren Spektrum, zum Beispiel zwischen den Gebühren/Entgelten der sächsischen Großstadtbibliotheken in Dresden (12,- €) und Chemnitz (18,- €). Festgehalten wird darüber hinaus weiterhin an den kostenlosen Ausweisen für Kinder und Jugendliche, da diese Entscheidung des Stadtrates (RB IV 938/07) nachweislich von großer Bedeutung für die nachhaltige Wirkung der Angebote und Leistungen der LSB auf diese wichtigen Zielgruppe war und ist. Gleiches gilt für die kostenlosen Ausweise für Schulen, Kitas oder Kindertagespflege. Diese kostenlosen Ausweise stehen ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Verfügung. Gleiches gilt für die kostenlose Nutzung der Verwaltungsbibliothek durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Während die Höhe der Jahresnutzungsgebühren nicht verändert wurde, erfolgte eine Anpassung der Höhe von Gebühren, die die Bibliotheksbenutzer/-innen selbst steuern bzw. vermeiden können (z.B. den Versäumnisgebühren, vgl. Anlage 4). Diese Gebühren für die Überziehung einer Leihfrist sind im engeren Sinne kein Gebührentatbestand, sondern eher als erzieherisches Mittel rechtlich anzusehen. Sie dienen vor allem dazu, dass ausgeliehene Medien rechtzeitig zurückgegeben werden, damit sie wieder allen Benutzerinnen und Benutzern der LSB zur Verfügung stehen - was angesichts der seit Jahren steigenden Entleihungszahlen zur Verbesserung des Angebotes beiträgt. Gemäß Verhältnismäßigkeits- und Äquivalenzprinzips dürfen diese Gebühren nicht unbeschränkt anwachsen, daher sind Kappungsgrenzen gesetzt. Für Kinder liegen sie bei 4 € pro Medium und für Erwachsene bei 8 € pro Medium. Neu eingeführt wurden darüber hinaus Gebühren für besondere und / oder aufwändige Dienstleistungen, wie zeitintensive Rechercheleistungen, Anfertigung von Digitalisaten oder Ausleihen aus der Artothek, für die in hohem Maße Personal und Gerätschaften der LSB gebunden werden. Diese Leistungen, die sich auf neue technische Möglichkeiten und in Teilen ein verändertes 1 Anlage 1 Nutzungsverhalten zurückführen lassen, werden zwar regelmäßig aber eher von einem eingeschränkten Nutzerkreis (z.B. Wissenschaftler, Studierende) nachgefragt. Anfragen zu Beständen und Benutzungsmodalitäten, zu der die überwiegende Zahl der Anfragen gehört, werden weiterhin gebührenfrei bearbeitet. Veranstaltungen sind und sollen auch zukünftig gemäß Bibliotheksentwicklungskonzeption (RBV1163/12) in der Regel gebührenfrei sein. Mit Beschluss der neuen Satzung/Gebührensatzung können die LSB zukünftig für wenige, ausgewählte Veranstaltungen Gebühren erheben, um z.B. höhere Honorarkosten zu decken. Die Kalkulation und Festlegung der Gebühr erfolgt in diesen Fällen jeweils für die entsprechende Veranstaltung nach dem "Schema für die Vorkalkulation von Eintrittsgeldern", das als Anlage 8 beigefügt ist. Die erwarteten moderaten Steigerungen der Erträge durch die Erhöhung bzw. Neueinführung von Gebühren wurden bei der Haushaltsplanung 2015/16 bereits berücksichtigt. Bestandteil von Satzung und Gebührensatzung ist die Ermittlung der Kosten für die in der Satzung aufgeführten Leistungen auf Grundlage einer Kalkulation. Die Unterhaltung einer Öffentlichen Bibliothek ist für die sächsischen Kommunen im Kulturraumgesetz als eine weisungsfreie Pflichtaufgabe im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts geregelt, wobei einzelne Projekte oder Einrichtungen/Standorte als freiwillige Aufgaben eingestuft werden (vgl. auch DS Nr. IV/1329). Die Dienstleistungen, für die die Leipziger Städtischen Bibliotheken Gebühren erheben, umfassen nur einen geringen Teil ihres kultur- und bildungspolitischen Auftrages. Die Erlöse können daher auch nur einen geringen Teil der Kosten decken. Die vorgelegte Kalkulation ist daher nicht zuletzt dafür geeignet, dem Entscheidungsgremium Stadtrat aufzuzeigen, welcher Zuschuss pro aktiviertem Ausweis oder erbrachter Leistung benötigt wird. Die beigefügte Nachkalkulation erfolgte gemäß der Kalkulation der alten Satzung. Weitere Erläuterungen sind dem Vergleich der Gebühren neu/alt (Anlage 5) sowie der Kalkulation (Anlage 6) zu entnehmen. Zur Information ist die Hausordnung (Anlage 9) beigefügt. 2 Anlage 2 Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken Beschluss vom............... Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken auf der Grundlage der §§ 4; 28 Abs. 1; 41 Abs. 2 Nr. 5 und 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. 2014 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. 2015 S. 349), rechtsbereinigt mit Stand vom 9. Mai 2015, in Verbindung mit den §§ 3, 9 bis 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. 2004, S. 418; 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. 2013, S. 822) und der Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland (LVO-Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 19.09.2003 in der Fassung vom 10.10.2008) folgende Benutzungssatzung: § 1 Allgemeines 1. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken sind eine öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadt Leipzig und dienen dem allgemeinen und politischen Informations- und Bildungsinteresse. Sie haben die Aufgabe der Medien- und Informationsbeschaffung sowie deren Vermittlung. Sie fördern die Lesefähigkeit und Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger, ermöglichen den freien Zugang zu Informationen, unterstützen lebenslanges Lernen für die nachhaltige Teilhabe an der Wissensgesellschaft und sind durch ihre differenzierte Veranstaltungstätigkeit Teil der kommunalen kulturellen Bildungslandschaft. 2. Diese Benutzungssatzung, der zugehörige Gebührentarif und die auf Grund dieser Benutzungssatzung erlassenen besonderen Bestimmungen werden durch Aushang bekannt gemacht. Voraussetzung für die Benutzung der Bibliothek ist die Anerkennung dieser Benutzungsbedingungen durch die Benutzerinnen und Benutzer. Sie erfolgt durch die Inanspruchnahme der Bibliothek und ihrer Angebote oder durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular. 3. Zwischen den Leipziger Städtischen Bibliotheken und der Benutzerin / dem Benutzer wird ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis in Form eines Leihverhältnisses begründet, nach dem die Leipziger Städtischen Bibliotheken der Benutzerin / dem Benutzer Medien nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung gegen Zahlung einer Benutzungsgebühr auf bestimmte Zeit zur Nutzung leihweise überlassen. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit ist die Benutzer / der Benutzerin zur Rückgabe der entliehenen Medien verpflichtet. Die Stadt Leipzig/Leipziger Städtische Bibliotheken bleiben Eigentümer der entliehenen Medien. 4. Die Bibliothek bestimmt die Nutzungsmodalitäten ihrer Medien und ist berechtigt, Beschränkungen für die Ausleihe zu erlassen. Die jeweils aktuellen Nutzungsmodalitäten werden durch Aushang in den Bibliotheken bekannt gemacht. § 2 Anmeldung 1. Die Benutzerin / der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres / seines Personalausweises oder Passes an. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer gültigen deutschen Wohnadresse durch eine Meldebescheinigung bzw. andere behördliche Dokumente. Mit erfolgter Anmeldung wird ein Benutzerkonto für die Dauer des gewählten Benutzungsgebührentarifs aktiviert (Jahr, Halbjahr, Tag) und die Benutzerin / der Benutzer erhält einen Bibliotheksausweis mit der entsprechenden Gültigkeit. 1 Anlage 2 2. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bedarf die Anmeldung der schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten entspr. § 2 Abs.1., die mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular gegeben wird. 3. Für die ausschließliche Nutzung der Online-Angebote können gebührenpflichtige volljährige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig die Online-Anmeldung nutzen. Die Ausleihe von Medien, die nicht online zur Verfügung gestellt werden, ist an eine persönliche Anmeldung nach § 2 Abs. 1 gebunden. Die Benutzerin / der Benutzer erhält in diesem Fall nachträglich einen Bibliotheksausweis; der aktivierte Benutzungszeitraum bleibt unverändert. 4. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht übertragbar. Die Bibliothek ist berechtigt, die Personalien zum vorgelegten Bibliotheksausweis zu prüfen. Ein fremder oder ungültiger Bibliotheksausweis kann von der Bibliothek eingezogen werden. 5. Öffentliche, gemeinnützige oder private Einrichtungen Leipzigs, die ihren Betreuungsauftrag für Kinder und Jugendliche in geeigneter Form nachweisen können und bei denen impliziert ist, dass sie das Lesen und die Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen fördern, melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten an und hinterlegen bis zu drei Unterschriften von Bevollmächtigten, die die Bibliotheksbenutzung für den Antragsteller wahrnehmen. Die Aktivierung des Benutzerkontos erfolgt für 12 Monate mit Prüfung der zum Benutzerkonto gespeicherten Angaben. 6. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung erhalten ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Nutzung der Angebote der Verwaltungsbibliothek einen kostenlosen Benutzerausweis. § 3 Datenschutz 1. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken erheben, speichern und nutzen die von den Benutzerinnen / den Benutzern erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich für ihre Zwecke gemäß §1 Abs.1. Die Benutzerin / der Benutzer bzw. der/die gesetzliche Vertreter / Vertreterin erteilen hierzu bei der Anmeldung ihre schriftliche Einwilligung. Die Datennutzung unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der informellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung (Sächsisches Datenschutzgesetz / Sächs DSG). 2. Der Zugriff auf den Online-Katalog und das Online-Leserkonto durch die Benutzerinnen und Benutzer erfolgt grundsätzlich verschlüsselt. Gemäß §18 Sächs DSG erteilt die Bibliothek auf Antrag Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten. 3. Bibliotheksausweis und -konto können auf Antrag der Benutzerin / des Benutzers gelöscht werden. Ein eingerichtetes, aber nicht genutztes Benutzerkonto wird durch die Bibliothek nach 3 Jahren automatisch gelöscht. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass keine Medien- oder Gebührenforderungen der Bibliothek offen sind. § 4 Leihfristen 1. Die Leihfristen werden durch Aushang bekannt gegeben. Die entliehenen Medien sind der Bibliothek unaufgefordert und fristgerecht zurückzugeben. 2. Liegt für entliehene Medien keine Vorbestellung vor, kann auf Antrag der Benutzerin / des Benutzers die Leihfrist dreimal verlängert werden. 3. Die Bibliothek ist berechtigt, einen Antrag auf Terminverlängerung abzulehnen und kann 2 Anlage 2 die Vorlage der ausgeliehenen Medien verlangen. 4. Die Bibliothek kann die Entscheidung über die Ausleihe von Medien oder die Verlängerung der Leihfrist für entliehene Medien von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen. Eine Sperrung des betreffenden Benutzerkontos ist möglich. § 5 Pflichten der Benutzerin / des Benutzers 1. Die Benutzerin / der Benutzer ist verpflichtet, Medien und Einrichtungen der Bibliothek sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Eine Weitergabe entliehener Medieneinheiten an Dritte ist untersagt. 2. Die Benutzerin / der Benutzer ist verpflichtet, den Zustand und die Vollständigkeit der ihr / ihm übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene offensichtliche Schäden sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt. 3. Der Verlust und die Beschädigung entliehener Medien sind der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden. 4. Bei der Nutzung des Internets sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts, Strafrechts und des Jugendschutzes zu beachten. Gesetzeswidrige Informationen dürfen weder genutzt noch verbreitet werden. Insbesondere das Nutzen von Internet-Seiten mit rechtswidrigen, insbesondere pornografischen, ausländerfeindlichen oder in sonstiger Weise diskriminierenden Inhalten sowie mit Inhalten sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen ist untersagt und strafbar. Ebenso ist die Nutzung illegaler Tauschbörsen oder das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Dateien bzw. Werken untersagt und strafbar. Jeder Verstoß hiergegen wird entsprechend rechtlich verfolgt. Die Benutzerin / der Benutzer stellt die Stadt Leipzig vollumfänglich frei aus der Inanspruchnahme Dritter wegen illegaler Nutzung des Internet-Anschlusses der Leipziger Städtischen Bibliotheken. § 6 Haftung 1. Die Benutzerin / der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen des Namens oder der Wohnanschrift und den Verlust des Bibliotheksausweises der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Nichtanzeige haftet die Benutzerin / der Benutzer (bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der gesetzliche Vertreter) für alle daraus entstandenen Schäden. Das gilt vor allem für die missbräuchliche Benutzung des Bibliotheksausweises durch Dritte. 2. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bedarf die Anmeldung der schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten entspr. § 2 Abs.1., die mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular gegeben wird. Der Unterschreibende haftet im Schadensfall. 3. Bei Duo-Bibliotheksausweisen und Ausweisen gemäß §2 Abs. 5 haftet die-/derjenige im Schadensfall, die/der angemeldet ist und auf deren/dessen Namen das Benutzerkonto geführt wird. 4. Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut während der Benutzung hat die 3 Anlage 2 Benutzerin / der Benutzer bzw. ihr / sein gesetzlicher Vertreter/in Ersatz zu leisten. 5. Für Schäden, die durch entliehene Medien an Geräten, Dateien und Datenträgern der Benutzerin / des Benutzers entstehen, übernehmen die Leipziger Städtischen Bibliotheken keine Haftung. 6. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken übernehmen keine Verantwortung für Inhalte, fristgerechte Verfügbarkeit und Qualität der bereitgestellten Medien. 7. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken haften nicht für Schäden, die der Benutzerin / dem Benutzer durch Dritte entstehen, insbesondere für Schäden, die durch Datenmissbrauch aufgrund unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen können. 8. Die Benutzerin / der Benutzer kann sich unter eigenverantwortlicher Beachtung der entsprechenden urheber-, persönlichkeits- und lizenzrechtlichen Bestimmungen Kopien aus Medien für den eigenen Gebrauch herstellen. Sie / Er haftet bei Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen. 9. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken übernehmen grundsätzlich keine Aufsichtspflicht für Minderjährige im Sinne von § 832 Abs. 2 BGB. Sie haften nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. § 7 Hausrecht Das Hausrecht liegt bei den Leipziger Städtischen Bibliotheken. Jede Besucherin / jeder Besucher akzeptiert die von den Leipziger Städtischen Bibliotheken erlassene Hausordnung, die in den Bibliotheksräumen öffentlich ausgehängt ist. Sie / Er verpflichtet sich, die Anordnungen des zuständigen Bibliothekspersonals zu befolgen. § 8 Ausschluss von der Benutzung Bei Verstoß gegen die Benutzungs- oder Hausordnung haben die Leipziger Städtischen Bibliotheken das Recht, die Benutzerin / den Benutzer zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen. § 9 Schlussbestimmungen Die Benutzungssatzung tritt nach Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt in Kraft. Leipzig, den Burkhard Jung Oberbürgermeister Herausgeber: Stadt Leipzig • Der Oberbürgermeister • Amt Leipziger Städtische Bibliotheken Redaktionsschluss 4 Anlage 3 Gebührensatzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken Auf Grund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. 2014 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. 2015 S. 349), rechtsbereinigt mit Stand vom 9. Mai 2015 und des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. 2004, S. 418; 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. 2013, S. 822) und der Satzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am .... mit Beschluss-Nr. xxxx folgende Gebührensatzung: § 1 Gebührentatbestand Die Stadt Leipzig, Leipziger Städtische Bibliotheken, erheben für die Inanspruchnahme von Leistungen der Leipziger Städtischen Bibliotheken Gebühren nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. § 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Benutzerinnen und Benutzer, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertretung. Bei mehreren Gebührenschuldnern haftet gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken die-/derjenige, die/der angemeldet ist und auf dessen Namen das Benutzerkonto geführt wird. § 3 Gebührenmaßstab 1. Für die Ausleihe von Bibliotheksmedien aller Art sowie für die Nutzung von online verfügbaren Medien und Datenbanken wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Nutzung der frei zugänglichen Medien ist in den Räumen der Bibliothek kostenfrei. Den Leipziger Städtischen Bibliotheken ist es vorbehalten, maximal zu zwei Aktionstagen pro Jahr im Rahmen eines Lese- oder Bibliotheksfests zwecks Neukundenwerbung einen Rabatt von 50% auf die im Gebührentarif ausgewiesene Jahresgebühr zu gewähren. 2. Bei Ersatz eines Bibliotheksausweises für ein aktiviertes Benutzerkonto ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. 3. Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als 24 Stunden ist eine Versäumnisgebühr zu zahlen. Bei jeder Überschreitung der Leihfrist für ein Medium um mehr als 7 Tage kann die Bibliothek maximal zwei kostenpflichtige Erinnerungen an die Benutzerin / den Benutzer versenden. Bei einer Überschreitung der Leihfrist um mehr als 35 Tage wird die Rückgabe der Medien durch kostenpflichtige Mahnungen gefordert. Diese Kosten und die Versäumnisgebühren werden durch Maßnahmen des Verwaltungszwangs durchgesetzt. 4. Für Medien kann die Bibliothek auf Antrag der Benutzerin / des Benutzers gebührenpflichtige Bestellungen oder Vormerkungen entgegennehmen. Die Gebühr entsteht mit dem Auslösen der Bestellung bzw. Vormerkung und ist spätestens bei der Abholung der bestellten / vorgemerkten Medien zu entrichten. Die Gebühr fällt auch bei Nichtabholung an. 5. Bei der Berechnung eines durch Verletzung der Benutzerpflichten eingetretenen Schadens werden die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert des betreffenden Mediums zugrunde gelegt. Es steht im Ermessen der Bibliothek, ein Ersatzexemplar bzw. eine Re- 1 Anlage 3 produktion, ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen zu lassen oder Wertersatz in Geld zu verlangen. Im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust von Bibliotheksmedien werden Gebühren erhoben. Diese entstehen unabhängig von der Art und Höhe der Schadensersatzleistung. 6. Die Benutzerin / Der Benutzer hat die Möglichkeit, Medien, die in keiner Leipziger Bibliothek vorhanden sind, nach den geltenden Bestimmungen der Leihverkehrsordnung (LVO) der Bundesrepublik Deutschland über Fernleihe zu bestellen. Auslageersatz sowie Kosten und Gebühren, die von der gebenden Institution erhoben werden, sind vom Benutzer / von der Benutzerin gemäß LVO zu tragen. Für die Benutzung der Medien gelten die Benutzungsbedingungen der entsendenden Bibliothek. Fernleihbestellungen werden ausschließlich am Standort Leipziger Stadtbibliothek entgegengenommen. 7. Die Grafiken der Artothek werden gebührenpflichtig entliehen. Es gelten die Regelungen zu den Nutzungsmodalitäten gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken. 8. Aus konservatorischen Gründen erfolgen Kopien aus Sonderbeständen in gedruckter und digitaler Form in der Regel durch das Personal. Die Kopien sind gebührenpflichtig. Die Anfertigung von Kopien kann aus konservatorischen Gründen abgelehnt werden. 9. Gebühren für aufwändige Informationsdienstleistungen, für deren Erbringung ein schriftlicher Auftrag vorliegt, werden nach dem zeitlichen personellen Aufwand, der für das Erbringen der Information notwendig ist, berechnet. 10. Für das Versenden von Benachrichtigungen, Mahnungen, Kopien oder Leihverksbestellungen wird ein Auslagenersatz (Kopierkosten, Porto) erhoben. Auf Wunsch können Benachrichtigungen - soweit möglich - per E-mail versandt werden. Ein Auslageersatz für Portokosten entfällt in diesem Fall. 11. Bei Verlust eines Garderobenschlüssels wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. 12. Bibliotheksführungen und Veranstaltungen zur Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz sind gebührenfrei. Für Veranstaltungen wie Autorenlesungen können gesonderte Eintrittsgelder erhoben werden. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 1. Die Benutzungsgebühr ist sofort und als Gesamtsumme fällig. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. 2. Bei Verlängerung der Leihfrist über den bezahlten Zeitraum hinaus wird die Benutzungsgebühr ebenfalls fällig. 3. Weitere Gebühren werden mit der Ausleihe oder der Rückgabe der Medien oder nach der erbrachten Leistung bzw. nach ihrem Entstehen nach Fristüberschreitung sofort fällig. 4. Rückständige Gebühren werden nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen vollstreckt. Die entstehenden Kosten haben die Schuldnerinnen bzw. Schuldner zu tragen. § 5 Inkrafttreten Die Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 3.4.2010 außer Kraft. 2 Anlage 3 Leipzig, …............. Burkhard Jung Oberbürgermeister Anlage: Gebührentarife 3 Anlage 4 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken Gebührentarif 1 Benutzungsgebühr Benutzungsgebühr Aktiviertes Benutzerkonto Bedingungen für den Zeitraum 1 Tag Höhe der Gebühren Zur ausschließlichen Nutzung der Sonderbestände in den Lesesälen (keine Ausleihe außer Haus) Nicht übertragbarer Benutzerausweis / keine Ermäßigung 5,00 € 6 Monate Nicht übertragbarer Benutzerausweis 10,00 € 12 Monate Nicht übertragbarer Benutzerausweis 16,00 € 6 Monate Übertragbarer Benutzerausweis für zwei Erwachsene (DuoAusweis) 15,00 € 12 Monate Übertragbarer Benutzerausweis für zwei Erwachsene (DuoAusweis) 25,00 € Eine Ermäßigung von 50 % werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden Bestimmungen bei Vorlage des gültigen Leipzig-Passes gewährt. Den Leipziger Städtischen Bibliotheken ist es vorbehalten, maximal zu zwei Aktionstagen pro Jahr im Rahmen eines Lese- oder Bibliotheksfests zwecks Neukundenwerbung einen Rabatt von 50 % auf die im Gebührentarif ausgewiesene Jahresgebühr zu gewähren. Pro Benutzerin/Benutzer wird nur ein Ermäßigungsgrund anerkannt, eine Staffelung von Ermäßigungsgründen ist nicht möglich. Keine Benutzungsgebühr Aktiviertes Benutzerkonto Bedingungen für den Zeitraum Max. 12 Monate unbegrenzt Bibliotheksbenutzer/-innen bis zum vollendetem 19.Lebensjahr Nicht übertragbarer Benutzerausweis Höhe der Gebühren 0,00 € Öffentliche, gemeinnützige oder private Einrichtungen im Sinne § 2 Abs. 5 der Benutzungssatzung, übertragbarer Benutzerausweis auf max. 3 Bevollmächtigte 0,00 € Beschäftigte der Stadt Leipzig ausschließlich für die dienstliche Nutzung der Angebote der Verwaltungsbibliothek Nicht übertragbarer Benutzerausweis 0,00 € Ehrenleser mit entsprechender Urkunde / Nicht übertragbarer Benutzerausweis für festgelegten Personenkreis. 0,00 € 1 Anlage 4 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken 2 Weitere Gebühren Höhe der Gebühren Bearbeitungsgebühr für den Ersatz eines Bibliotheksausweises Versäumisgebühr bei Leihfristüberschreitung Gebühr für Mahnungen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr 2,50 € Ab vollendetem 19. Lebensjahr 5,00 € Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr 0,20 € je Medieneinheit und Öffnungstag bis max. 4,00 € Ab vollendeten 19. Lebensjahr 0,40 € je Medieneinheit und Öffnungstag bis max. 8,00 € 1. Erinnerungsschreiben eine Woche nach Leihfristende 1,00 € 2. Erinnerungsschreiben drei Wochen nach Leihfristende 3,00 € Gebühr für eine Bestellung / Vormerkung Bearbeitungsgebühr im Schadensersatzfall 1,00 € Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium bzw. verlorene Bei-lagen bei Beschaffung durch die Bibliothek 6,00 € Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium bzw. verlorene Bei-lagen bei Beschaffung durch den Benutzer/die Benutzerin 3,00 € Für Beschädigungen an Medien, Hüllen und Etiketten 3,00 € Bearbeitungsgebühr für die Entleihung von Beständen aus der Artothek Gebühr für die Anfertigung von Ausdrucken und Kopien 10,00 € pro Grafik Computerausdrucke A 4 Format 0,10 € pro Seite Gedruckte Kopien von Mikrofilmen 0,20 € pro Seite Mit Kopierer, Readerprinter, Scanner A 4 Format 0,20 € pro Seite Mit Kopierer, Readerprinter, Scanner A 3 Format 0,40 € pro Seite Kopien von Handschriften und Rara mit Kopierer oder Readerprinter oder Scanner A 4 Format 1,00 € pro Seite Kopien von Handschriften und Rara mit Kopierer oder Readerprinter oder Scanner A 3 Format 1,50 € pro Seite Scan pro Aufnahme (<=300 dpi, hochauflösend) inkl. Übermittl-ung auf elektronischem Weg 2,00 € pro zur Verfügung gestelltem Datenträger (CD/DVD) 2,50 € 2 Anlage 4 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken Gebühr für umfangreiche Informations- und Rechercheleistungen Auslagen für das Versenden auf postalischem Weg von Benachrichtigungen, Mahnungen, Kopien, Leihverkersbestellungen. Bearbeitungsgebühr bei Verlust des Garderobenschlüssels Eintrittsgelder für ausgewählte Veranstaltungen (z.B. Lesungen) Fernleihbestellung 10,00 € je begonnene 15 Minuten In anfallender Höhe lt. Posttarif 10,00 € 0,00 € – 30,00 € Auslageersatz je Online-Bestellung gemäß Leihverkehrsordnung (LVO) der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 1,50 €. Kosten und Gebühren, die von der gebenden Institution erhoben werden, sind vom Benutzer/Benutzerin gemäß LVO zusätzlich zu tragen Ermäßigung von 50 % bei Eintrittsgeldern werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden Bestimmungen bei Vorlage des gültigen Leipzig-Passes gewährt. Pro Benutzerin/Benutzer wird nur ein Ermäßigungsgrund anerkannt, eine Staffelung von Ermäßigungsgründen ist nicht möglich. 3 Anlage 5 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken Gebührentarif - Vergleich 1 Benutzungsgebühr Benutzungsgebühr Aktiviertes Benutzerkonto Bedingungen für den Zeitraum Höhe der Gebühren neu Höhe der Gebühren alt Zur ausschließlichen Nutzung der Sonderbestände in den Lesesälen (keine Ausleihe außer Haus) Nicht übertragbarer Benutzerausweis / keine Ermäßigung 5,00 € 5,00 € 6 Monate Nicht übertragbarer Benutzerausweis 10,00 € 10,00 € 12 Monate Nicht übertragbarer Benutzerausweis 16,00 € 16,00 € 6 Monate Übertragbarer Benutzerausweis für zwei Erwachsene (DuoAusweis) 15,00 € 15,00 € 12 Monate Übertragbarer Benutzerausweis für zwei Erwachsene (DuoAusweis) 25,00 € 25,00 € 1 Tag Eine Ermäßigung von 50 % werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden Bestimmungen bei Vorlage des gültigen Leipzig-Passes gewährt. Den Leipziger Städtischen Bibliotheken ist es vorbehalten, maximal zu zwei Aktionstagen pro Jahr im Rahmen eines Lese- oder Bibliotheksfests zwecks Neukundenwerbung einen Rabatt von 50 % auf die im Gebührentarif ausgewiesene Jahresgebühr zu gewähren. Pro Benutzerin/Benutzer wird nur ein Ermäßigungsgrund anerkannt, eine Staffelung von Ermäßigungsgründen ist nicht möglich. Keine Benutzungsgebühr Aktiviertes Benutzerkonto Bedingungen für den Zeitraum Max. 12 Monate unbegrenzt Höhe der Gebühren neu Höhe der Gebühren alt 0,00 € 0,00 € Öffentliche, gemeinnützige oder private Einrichtungen im Sinne § 2 Abs. 5 der Benutzungssatzung, übertragbarer Benutzerausweis auf max. 3 Bevollmächtigte 0,00 € 0,00 € Beschäftigte der Stadt Leipzig ausschließlich für die dienstliche Nutzung der Angebote der Verwaltungsbibliothek Nicht übertragbarer Benutzerausweis 0,00 € 0,00 € Ehrenleser mit entsprechender Urkunde Nicht übertragbarer Benutzerausweis für festgelegten Personenkreis. 0,00 € 0,00 € Bibliotheksbenutzer/-innen bis zum vollendetem 19.Lebensjahr / Nicht übertragbarer Benutzerausweis 1 Anlage 5 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken 2 Weitere Gebühren Bearbeitungsgebühr für den Ersatz eines Bibliotheksausweises Versäumisgebühr bei Leihfristüberschreitung Gebühr für Mahnungen Höhe der Gebühren neu Höhe der Gebühren alt Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr 2,50 € 2,50 € Ab vollendetem 19. Lebensjahr 5,00 € 5,00 € Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr 0,20 € je Medieneinheit und Öffnungstag bis max. 4,00 € 0,15 € Medieneinheit und Öffnungstag bis max. 4,00 € Ab vollendeten 19. Lebensjahr 0,40 € je Medieneinheit und Öffnungstag bis max. 8,00 € 0,30 € je Medieneinheit und Öffnungstag bis max. 8,00 € 1. Erinnerungsschreiben eine Woche nach Leihfristende 1,00 € -- 2. Erinnerungsschreiben drei Wochen nach Leihfristende 3,00 € -- 1,00 € 0,80 € Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium bzw. verlorene Bei-lagen bei Beschaffung durch die Bibliothek 6,00 € 6,00 € Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium bzw. verlorene Bei-lagen bei Beschaffung durch den Benutzer/die Benutzerin 3,00 € -- Für Beschädigungen an Medien, Hüllen und Etiketten 3,00 € 2,00 € 10,00 € pro Grafik -- Computerausdrucke A 4 Format 0,10 € pro Seite 0,10 € Gedruckte Kopien von Mikrofilmen 0,20 € pro Seite -- Mit Kopierer, Readerprinter, Scanner A 4 Format 0,20 € pro Seite -- Mit Kopierer, Readerprinter, Scanner A 3 Format 0,40 € pro Seite -- Kopien von Handschriften und Rara mit Kopierer oder Readerprinter oder Scanner A 4 Format 1,00 € pro Seite -- Kopien von Handschriften und Rara mit Kopierer oder Readerprinter oder Scanner A 3 Format 1,50 € pro Seite -- Scan pro Aufnahme (<=300 dpi, hochauflösend) inkl. Übermittl-ung auf elektronischem Weg 2,00 € -- pro zur Verfügung gestelltem 2,50 € 1,00 € Gebühr für eine Bestellung / Vormerkung Bearbeitungsgebühr im Schadensersatzfall Bearbeitungsgebühr für die Entleihung von Beständen aus der Artothek Gebühr für die Anfertigung von Ausdrucken und Kopien 2 Anlage 5 zur Gebührensatzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken Datenträger (CD/DVD) Gebühr für umfangreiche Informations- und Rechercheleistungen Auslagen für das Versenden auf postalischem Weg von Benachrichtigungen, Mahnungen, Kopien, Leihverkersbestellungen. Bearbeitungsgebühr bei Verlust des Garderobenschlüssels Eintrittsgelder für ausgewählte Veranstaltungen (z.B. Lesungen) Fernleihbestellung 10,00 € je begonnene 15 Minuten -- In anfallender Höhe lt. Posttarif In anfallender Höhe lt. Posttarif 10,00 € 5,00 € 0,00 € – 30,00 € -- Auslageersatz je OnlineBestellung gemäß Leihverkehrsordnung (LVO) der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 1,50 €. Kosten und Gebühren, die von der gebenden Institution erhoben werden, sind vom Benutzer/Benutzerin gemäß LVO zusätzlich zu tragen Ermäßigung von 50 % bei Eintrittsgeldern werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden Bestimmungen bei Vorlage des gültigen Leipzig-Passes gewährt. Pro Benutzerin/Benutzer wird nur ein Ermäßigungsgrund anerkannt, eine Staffelung von Ermäßigungsgründen ist nicht möglich. 3 Anlage 6 Auszug aus Betriebsabrechnungsbogen 2013 Prognose aus dem Planentwurf 2015/2016 Stand: 08.07.2015 Plan 2013 Summe Kosten Ist 2013 Kostendeckung Prognose 2015 - 2020 Kostendeckung 8.756.700,00 € 9.186.971,09 € 12.547.727,40 € dav. Personalkosten 6.102.800,00 € 5.941.198,25 € 6.525.550,00 € dav. Sachkosten 2.653.900,00 € 3.245.772,84 € 6.022.177,40 € -927.800,00 € -829.714,06 € 9,03% -882.886,91 € 7,04% dav. Erlöse aus Satzung -541.600,00 € -587.511,18 € 6,40% -560.100,00 € 4,46% dav. Sonstige Erlöse -386.200,00 € -242.202,88 € -322.786,91 € Zuschuss Stadt Leipzig 7.828.900,00 € 8.357.257,03 € 11.664.840,49 € Summe Erlöse Weitere Daten aus 2013, die der Kalkulation zugrunde gelegt wurden: Mitarbeiter/in durchschn.PK pro Mitarb. → pro Tag (203 AT/ 205 AT) → pro Minute IT-Kosten durchschn.IT pro Mitarb. → pro Tag (203 AT/ 205 AT) → pro Minute 124,61 57.214,01 € (inkl. 20% Sach- und Gemeinkosten, Kgst)) 281,84 € 0,59 € 549.189,50 € 4.407,27 € 21,71 € 0,05 € 2015-2020 122,205 64.078,07 € 312,58 € 0,65 € 619.850,00 € 5.072,21 € 24,74 € 0,05 € Anlage 6 Berechnungsgrundlage für Satzung Stand: 08.07.2015 Summe Kosten 2013 Gebührenart aktivierte Ausweise Kosten pro Ausweis pro Arbeitstag Gebühren lt. Satzung Gebühren nach alter Satzung Benutzungsgebühr 9.186.971,09 € 42.805 214,62 € 16,00 € 16,00 € Benutzungsgebühr (½ Jahr) 4.593.485,55 € 21.403 214,62 € 10,00 € 10,00 € Duo-Ausweis 9.186.971,09 € 42.805 214,62 € 25,00 € 25,00 € Duo-Ausweis (½ Jahr) 4.593.485,55 € 21.403 214,62 € 15,00 € 15,00 € Tagesausweis 9.186.971,09 € 42.805 214,62 € 5,00 € 5,00 € 0,86 € Bemerkungen Ermäßigung von 50 % werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden Bestimmungen bei sofortiger Vorlage des gültigen Leipzig-Passes gewährt. Gebührenart Versäumnisgebühr für Leihfristüberschreitung 19 J.) Versäumnisgebühr für Leihfristüberschreitung (Kinder/Jug.) Summe Kosten 2013 Entleihungen Kosten pro Entleihung pro Medium mit Versäumnis Gebühren lt. Satzung Gebühren nach alter Satzung Bemerkungen 9.186.971,09 € 4.499.043 2,04 € 0,31 € 0,40 € 0,30 € unter Schätzung, dass 15% der Medien zu spät zurückgegeben werden 9.186.971,09 € 4.499.043 2,04 € 0,31 € 0,20 € 0,15 € unter Schätzung, dass 15% der Medien zu spät zurückgegeben werden Minuten pro Vorgang Personalkosten pro Vorgang kalkulierte Kosten Gebühren lt. Satzung Gebühren nach alter Satzung Bemerkungen (ab Gebührenart Sachkosten Ersatz Benutzerausweis (ab 19 J.) 0,35 € 4 2,35 € 2,70 € 5,00 € 5,00 € Ersatz Benutzerausweis (Kinder/Jug.) 0,35 € 4 2,35 € 2,70 € 2,50 € 2,50 € Gebühr für 1. Mahnung 0,02 € 0,1 0,06 € 0,08 € 1,00 € 0,00 € Gebühr für 2. Mahnung 0,02 € 0,1 0,06 € 0,08 € 3,00 € 0,00 € Gebührenart Sachkosten Minuten pro Vorgang Personalkosten pro Vorgang kalkulierte Kosten Gebühren lt. Satzung Gebühren nach alter Satzung Bemerkungen Gebühr für eine Bestellung/ Vormerkung 0,29 € 6 3,52 € 3,81 € 1,00 € 0,80 € Bearbeitung Schadenersatz (Beschaffung durch Bibl.) 1,54 € 21,5 12,62 € 14,16 € 6,00 € 6,00 € Bearbeitung Schadenersatz (Beschaffung durch Nutzer) 1,29 € 16 9,39 € 10,68 € 3,00 € 6,00 € Beschädigung an Hüllen, Medien, Etiketten 1,14 € 2,5 1,47 € 2,61 € 3,00 € 2,00 € Entleihung aus Beständen der Artothek (pro Grafik) 20,71 € 18 10,57 € 31,28 € 10,00 € 0,00 € 0,06 € 1 0,59 € 0,65 € 0,10 € 0,10 € lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € 0,00 € ggf. zzgl. Rechercheleistungen; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € Computerausdruck A4 Gedruckte Kopien von Mikrofilmen, Readerprinter 0,06 € 1 0,59 € 0,65 € 0,20 € A4 Druck über Kopierer, Readerprinter, Scanner 0,06 € 1 0,59 € 0,65 € 0,20 € 0,00 € zzgl. Rechercheleistungen; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € A3 Druck über Kopierer, Readerprinter, Scanner 0,12 € 1 0,59 € 0,71 € 0,40 € 0,00 € zzgl. Rechercheleistungen; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € A4 Druck von Handschriften und Rara 0,06 € 1 0,59 € 0,65 € 1,00 € 0,00 € zzgl. Rechercheleistungen; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € A3 Druck von Handschriften und Rara 0,12 € 1 0,59 € 0,71 € 1,50 € 0,00 € zzgl. Rechercheleistungen; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € Scan pro Aufnahme 0,23 € 5 2,94 € 3,16 € 2,00 € 0,00 € zzgl. Rechercheleistung zur Verfügung gestellte Datenträger 0,83 € 1 0,59 € 1,42 € 2,50 € 1,00 € Gebühr für umfangreiche Info-und Rechercheleistg. 0,68 € 15 8,81 € 9,49 € 10,00 € 0,00 € 17,84 € 3 1,76 € 19,60 € 10,00 € 5,00 € Verlust Garderobenschlüssel alle Gebühren ohne Porto (direkte Umlage der Preise der Deutschen Post) 9.Sächs.Kostenverzeichnis 25-460 €; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 25–500 € Anlage 6 Vorkalkulation Stand: 08.07.2015 Gebührenart Prognose 2015 – 2020 Benutzungsgebühr Benutzungsgebühr (½ Jahr) Duo-Ausweis Duo-Ausweis (½ Jahr) Tagesausweis aktivierte Ausweise Kosten pro Ausweis Gebühren lt. Satzung Gebühren nach alter Satzung 12.547.727,40 € 47.000 266,97 € 16,00 € 16,00 € 6.273.863,70 € 23.500 266,97 € 10,00 € 10,00 € 12.547.727,40 € 47.000 266,97 € 25,00 € 25,00 € 6.273.863,70 € 23.500 266,97 € 15,00 € 15,00 € 12.547.727,40 € 47.000 266,97 € 5,00 € 5,00 € pro Arbeitstag 1,06 € Bemerkungen Ermäßigung von 50 % werden den Inhabern des Leipzig-Passes nach den geltenden Bestimmungen bei sofortiger Vorlage des gültigen Leipzig-Passes gewährt. Gebührenart Versäumnisgebühr für Leihfristüberschreitung 19 J.) Versäumnisgebühr für Leihfristüberschreitung (Kinder/Jug.) Prognose 2015 – 2020 Entleihungen Kosten pro Entleihung pro Medium mit Versäumnis Gebühren lt. Satzung Gebühren nach alter Satzung Bemerkungen 12.547.727,40 € 4.500.000 2,79 € 0,42 € 0,40 € 0,30 € unter Schätzung, dass 15% der Medien zu spät zurückgegeben werden 12.547.727,40 € 4.500.000 2,79 € 0,42 € 0,20 € 0,15 € unter Schätzung, dass 15% der Medien zu spät zurückgegeben werden Minuten pro Vorgang Personalkosten pro Vorgang kalkulierte Kosten Gebühren lt. Satzung Gebühren nach alter Satzung Bemerkungen (ab Gebührenart Sachkosten 2015 – 2020 Ersatz Benutzerausweis (ab 19 J.) 0,35 € 4 2,60 € 2,95 € 5,00 € 5,00 € Ersatz Benutzerausweis (Kinder/Jug.) 0,35 € 4 2,60 € 2,95 € 2,50 € 2,50 € Gebühr für 1. Mahnung 0,02 € 0,1 0,07 € 0,09 € 1,00 € 0,00 € Gebühr für 2. Mahnung 0,02 € 0,1 0,07 € 0,09 € 3,00 € 0,00 € Gebührenart Sachkosten 2015 – 2020 Minuten pro Vorgang Personalkosten pro Vorgang kalkulierte Kosten Gebühren lt. Satzung Gebühren nach alter Satzung Bemerkungen Gebühr für eine Bestellung/ Vormerkung 0,32 € 6 3,91 € 4,23 € 1,00 € 0,80 € Bearbeitung Schadenersatz (Beschaffung durch Bibl.) 1,76 € 21,5 14,00 € 15,76 € 6,00 € 6,00 € Bearbeitung Schadenersatz (Beschaffung durch Nutzer) 1,48 € 16 10,42 € 11,90 € 3,00 € 6,00 € Beschädigung an Hüllen, Medien, Etiketten 1,25 € 2,5 1,63 € 2,88 € 3,00 € 2,00 € Entleihung aus Beständen der Artothek (pro Grafik) 21,30 € 18 11,72 € 33,02 € 10,00 € 0,00 € 0,07 € 1 0,65 € 0,72 € 0,10 € 0,10 € lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € 0,00 € ggf. zzgl. Rechercheleistungen; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € Computerausdruck A4 Gedruckte Kopien von Mikrofilmen, Readerprinter 0,07 € 1 0,65 € 0,72 € 0,20 € A4 Druck über Kopierer, Readerprinter, Scanner 0,07 € 1 0,65 € 0,72 € 0,20 € 0,00 € zzgl. Rechercheleistungen; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € A3 Druck über Kopierer, Readerprinter, Scanner 0,13 € 1 0,65 € 0,78 € 0,40 € 0,00 € zzgl. Rechercheleistungen; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € A4 Druck von Handschriften und Rara 0,07 € 1 0,65 € 0,72 € 1,00 € 0,00 € zzgl. Rechercheleistungen; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € A3 Druck von Handschriften und Rara 0,13 € 1 0,65 € 0,78 € 1,50 € 0,00 € zzgl. Rechercheleistungen; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 1 – 3,50 € Scan pro Aufnahme 0,26 € 5 3,26 € 3,52 € 2,00 € 0,00 € zzgl. Rechercheleistung zur Verfügung gestellte Datenträger 0,85 € 1 0,65 € 1,50 € 2,50 € 1,00 € Gebühr für umfangreiche Info-und Rechercheleistg. 0,77 € 15 9,77 € 10,54 € 10,00 € 0,00 € 15,00 € 3 1,95 € 16,95 € 10,00 € 5,00 € Verlust Garderobenschlüssel alle Gebühren ohne Porto (direkte Umlage der Preise der Deutschen Post) 9.Sächs.Kostenverzeichnis 25-460 €; lt. Verwaltungskostensatzung Stadt Leipzig 25–500 € Anlage 7 Nachkalkulation Jahresgebühr Leipziger Städtische Bibliotheken Stand: 08.07.2015 2003 2004 Rechnungsergebnis VWH in € 2005 Rechnungsergebnis VWH in € 2006 Rechnungsergebnis VWH in € 2007 Rechnungsergebnis VWH in € 2008 Rechnungsergebnis VWH in € 2009 Rechnungsergebnis VWH in € 2010 Rechnungsergebnis VWH in € Rechnungsergebnis VWH in € Personalkosten 5.199.644,45 5.226.350,44 4.763.807,37 4.902.774,95 4.781.233,82 5.473.969,73 5.736.234,24 5.637.595,09 Sachkosten 1.641.573,95 1.458.056,63 1.670.887,24 2.151.131,42 2.148.085,95 2.138.220,80 2.561.698,89 2.483.318,73 Gesamtkosten 6.841.218,40 6.684.407,07 6.434.694,61 7.053.906,37 6.929.319,77 7.612.190,53 8.297.933,13 8.120.913,82 539.583,26 510.288,41 518.740,84 483.096,86 491.315,42 543.395,15 480.631,78 528.843,12 aktivierte Ausweise 38.268 36.951 34.822 33.685 32.958 34.917 34.592 34.843 Kosten je Ausweis 178,77 180,90 184,79 209,41 210,25 218,01 239,88 233,07 327.577,64 318.099,47 308.558,49 294.076,93 287.440,04 293.558,81 273.837,12 272.293,24 durchschnittl. Erlöse pro Ausweis 8,56 8,61 8,86 8,73 8,72 8,41 7,92 7,81 Kostendeckung je Ausweis (%) 4,79 4,76 4,80 4,17 4,15 3,86 3,30 3,35 178,77 180,90 184,79 209,41 210,25 218,01 239,88 233,07 Erlöse Erlöse Jahresgebühr kostendeckende Gebühr Nachkalkulation überab. 090715; Ausdruck vom 09.07.2015 Anlage 7 Nachkalkulation Jahresgebühr Leipziger Städtische Bibliotheken Stand: 08.07.2015 2011 2012 Rechnungsergebnis VWH in € 2013 BAB 2014 BAB in € in € Stand SAP 12.05.15 in € Personalkosten 5.699.152,09 6.065.793,49 5.941.198,25 6.224.074,61 Sachkosten 2.386.272,33 3.215.568,93 3.245.772,84 2.731.935,38 Gesamtkosten 8.085.424,42 9.281.362,42 9.186.971,09 8.956.009,99 499.512,62 598.786,13 829.714,06 674.576,54 aktivierte Ausweise 36.750 38.798 42.805 45.020 Kosten je Ausweis 220,01 239,22 214,62 198,93 285.997,15 289.828,24 323.340,14 335.896,00 durchschnittl. Erlöse pro Ausweis 7,78 7,47 7,55 7,46 Kostendeckung je Ausweis (%) 3,54 3,12 3,52 3,75 220,01 239,22 214,62 198,93 Erlöse Erlöse Jahresgebühr kostendeckende Gebühr Nachkalkulation überab. 090715; Ausdruck vom 09.07.2015 Leipziger Städtische Bibliotheken Anlage 8 Schema für die Vorkalkulation von Eintrittsgelder Angaben zur Veranstaltung: Thema: Künstler: Termin: Veranstaltungsort: Vorkalkulation: geschätzte Anzahl der Besucher: 50 Personalkosten 0,00 € Kosten für Künstler 0,00 € Kosten Tontechnik 0,00 € fiktive Mietkosten: 0,00 € Kosten für zusätzl. Bewachung 0,00 € Kosten für zusätzl. Reinigung 0,00 € Druckkosten 0,00 € 0,00 € Summe der voraussichtl. Kosten: 0,00 € MwSt: 0,00 € Kosten inkl. MwSt: 0,00 € Preis laut Kalkulation: 0,00 € festgelegter Preis pro Karte: _____________ Datum 0,00 € ____________________ Scholl SB Öffentlichkeitsarbeit HAUSORDNUNG Anlage 9 der Leipziger Städtischen Bibliotheken Herzlich willkommen in den Leipziger Städtischen Bibliotheken Wir bitten Sie, in den Räumen der Bibliothek in Ihrem eigenen Interesse Folgendes zu beachten: 1. Die Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Leipzig und nachträglich erlassene Änderungen und Ergänzungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Besucher/-innen und Bibliothek. Bei Fragen stehen die Bibliotheksmitarbeiter/-innen zur Verfügung. 2. Im Brand- oder Havariefall ist den Anordnungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. 3. Die Besucher/-innen der Bibliothek haben sich so zu verhalten, dass - Niemand in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt wird - Andere nicht behindert oder gefährdet werden - Der Bibliotheksbetrieb nicht gestört wird - Bücher und andere Medien sowie die Einrichtungen der Bibliothek nicht beschädigt werden. 4. Der Zutritt zu Dienst-, Archiv- und Magazinräumen ist nicht gestattet. 5. Ertönt das Signal der Sicherungsanlage, sind die mitgebrachten Medien noch einmal auf ordnungs gemäße Verbuchung und Entsicherung zu prüfen und die Ursachenermittlung zu unterstützen. Kann versuchter Diebstahl nicht ausgeschlossen werden, wird die Polizei hinzugezogen. 6. Das Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet, ausgenommen es gibt Plätze, die dafür vorgesehen und besonders gekennzeichnet sind. Der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. 7. In den Räumen der Bibliothek (einschließlich Flure, Treppenaufgänge und Toiletten) besteht ein generelles Rauchverbot. 8. Mobile elektronische Geräte sind in der Bibliothek gestattet. Für die Stromversorgung dieser Geräte können bei Bedarf unbelegte und frei zugängliche Steckdosen genutzt werden. Der Anschluss anderer Verbraucher ist nicht gestattet. 9. Die Tonausgabe mobiler elektronischer Geräte ist auszuschalten und Telefongespräche so zu führen, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht gestört werden. 10. Kindern und Jugendlichen ist es nicht gestattet, auf mitgebrachten Wiedergabegeräten CD und DVD in den Räumen der Bibliothek abzuspielen. 11. Kopien aus Medien der Bibliothek sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch, andere Nutzungs absichten sind der Bibliothek vorher anzuzeigen. 12. Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen der Genehmigung, außerdem Führungen durch die öffent lichen Räume durch Dritte. 13. Aufnahmen von Veranstaltungen und deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Leipziger Städtischen Bibliotheken (z.B. Jahresdokumentation, Internet Auftritt) sowie in ‚sozialen Netzwerken‘ (z.B. Facebook) veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen erklären Sie sich als Teilnehmerin/Teilnehmer hiermit einverstanden. 14. Werbe- und Informationsmaterialien dürfen nicht ohne Einwilligung der Bibliothek an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden. Das Anbringen von Aufklebern an Wänden und Türen ist strengstens untersagt. 15.In die Räumlichkeiten der Bibliothek dürfen keine Tiere mitgebracht werden. 16. Das Betreten der Bibliothek in Inline-Skates, mit Fahrrädern, Sportgeräten u.ä. sperrigen Gegenständen ist nicht gestattet. 17. Für abgelegte Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Schließ und Garderobenfächer sind nur für maximal einen Öffnungstag zu nutzen und vor Schließung der Bibliothek zu räumen. 18. Fundsachen sind beim Bibliothekspersonal abzugeben. 19. Bei Verstoß gegen diese Hausordnung sind die Mitarbeiter/-innen befugt, Ausleihsperren festzulegen und/oder den Aufenthalt in der Bibliothek zu untersagen. Leipzig, den 20.05.2014 Susanne Metz · Amtsleiterin