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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1030329.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
03.03.15, 12:00
Aktualisiert
12.07.16, 10:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01109 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 01.09.2015 1. Lesung Ortschaftsrat Engelsdorf 07.09.2015 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 15.09.2015 2. Lesung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bebauungsplan Nr. 423 "Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg"; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Engelsdorf; Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Beschreibung des Sachverhaltes 3 Übersichtskarte 4 Übersichtsplan 5 Auszug Flächennutzungsplan 6 Begründung zum Bebauungsplan 7 Städtebauliches Konzept BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 19.7 Bebauungsplan Nr. 423 "Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg"; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Engelsdorf; Aufstellungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01109 Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg" wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 23. September 2015 Seite: 1/1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert 1 Arbeitsplatzsituation ✘ 2 Ausbildungsplatzsituation ✘ gesichert negative Auswirkung positive Auswirkung hoch ✘ mittel ✘ ja nein keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12       ✘ 5 Finanzierung 1 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung verschlechtert ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert 1 Vorschulische Bildungs- ✘ auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ✘ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien ✘       ✘       ✘ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ✘ hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1             ✘ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator       ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen       Begründung in Vorlage, Seite 1       Beschreibung des Sachverhaltes Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ Aufstellungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben: • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des B-Planes wird die Neuansiedlung von verschiedenen Nutzungen wie Gewerbe, Einzelhandel, Wohnen und sozialer Infrastruktur vorbereitet. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein überwiegend brach gefallenes Areal in Engelsdorf wieder einem wie oben bereits dargelegtem Nutzungsmix zugeführt werden kann. Auch bereits aufgegebene gewerbliche Nutzungen in vorhandenen Gebäuden können ggf. reaktiviert werden. Der Standort bietet somit Potenzial für ein neues Ortsteilzentrum. Es ist daher sowohl von der Sicherung als auch von der Neuschaffung von Arbeitsplätzen auszugehen. • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass sich durch den geplanten Wohnungsbau sowie soziale Einrichtungen wie Kindergarten oder Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowohl junge Familien wie auch ältere Bürger ansiedeln werden. Daher ist von einem Beitrag zur Schaffung für eine ausgeglichenere Altersstruktur in Engelsdorf auszugehen. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung wie folgt berührt und durch Maßnahmen oder Festsetzungen berücksichtigt: Das Planungskonzept sieht Nutzungen mit nicht störendem Charakter vor, welche daher mit vorhandenen und geplanten angrenzenden Wohnnutzungen verträglich sind. Bedingt durch diesen Nutzungsmix kann der Standort auch für die Kreativwirtschaft attraktiv sein. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten entstehen nicht, da die Planung, Entwicklung und Realisierung des Projektes durch einen privaten Eigentümer erfolgt. Dieser übernimmt, geregelt in einem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag, auch die Planung, Finanzierung und Herstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Erschließungsmaßnahmen. Städtische Grundstücke sind nicht betroffen. Ggf. enstehende Folgekosten resultierend aus evtl. zukünftig städtischen Flächen (z.B. öffentliche Verkehrs- und Grünflächen, Maßnahmen oder Maßnahmeflächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Das als Anlage beigefügte städtebauliche Konzept umfasst die Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit dem größten Handlungsanlass. Diese Planung wurde in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Engelsdorf sowie dem privaten Eigentümer erarbeitet und findet deren Zustimmung. Das Konzept wird im anstehenden Planverfahren für die verbleibenden Teilflächen weiterentwickelt. Dem Ortschaftsrat Engelsdorf wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 10.06.2015 Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 30000, Stand: 2014 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: , Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 2014 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Begründung zum Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Ost Ortsteil: Engelsdorf Übersichtskarte: Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt Datum: 10.06.2015 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Ost und dort im Ortsteil Engelsdorf 1. Es umfasst eine Fläche von ca. 86.000 m² und wird umgrenzt von • der Hugo-Aurig-Straße im Norden, • der Engelsdorfer Straße im Osten, • der südöstlichen Grenze der im Winkel Hugo-Aurig-Straße/Engelsdorfer Straße gelegenen Gewerbeflächen und der nordwestlichen Grenze des Schulgeländes im Südosten, • der Straße „Gaswerksweg“ im Süden sowie • der südwestlichen Grenze der zwischen Hugo-Aurig-Straße und Gaswerksweg gelegenen Gewerbeflächen im Südwesten. Das Plangebiet besteht aus dem Areal einer brach gefallenen ehemaligen Wellpappenfabrik sowie einigen angrenzenden Flächen (s. unten). Große Teile, insbesondere im zentralen mittleren Bereich des Geltungsbereiches befinden sich in der Hand eines privaten Eigentümers. Lediglich im Westen (Flurstück (FS) Nr. 230b der Gemarkung Engelsdorf, derzeitig gewerblich genutzt) und im Nordosten (FS Nr. 492 der Gemarkung Engelsdorf, Gebäude ehemaliges Postamt, derzeitig wohngenutzt) wurden Grundstücke weiterer privater Eigentümer in das Plangebiet einbezogen. Dies erfolgte, da auch in diesen Bereichen ein Planerfordernis besteht bzw. ggf. Konflikte zu lösen sind. Für die weiteren angrenzenden Bereiche besteht derzeit kein Planungsbedarf. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Der Ortsteil Engelsdorf hat ca. 12.000 Einwohner. Er wird etwa mittig durch die Hauptstrecke der DB AG Leipzig - Dresden geteilt. Während für den nördlichen Teil die Nahversorgung überwiegend durch das Paunsdorf-Center gesichert ist, besteht für die ca. 6.000 Einwohner des südlichen Teiles eine große Nachfrage zur Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten. In den vergangenen bis zu 15 Jahren hat sich gezeigt, dass der bisher vorgesehene Standort HansWeigel-Straße für eine Einzelhandelsnutzung nicht entwickelt werden konnte. Auf Grund fehlender Investitionsbereitschaft hat sich für diesen Bereich trotz der erfolgten planerischen Vorbereitungen kein Vorhabenträger gefunden, der ein entsprechendes Bauvorhaben mit Einkaufsmöglichkeiten realisiert hätte. Neuere städtebauliche Untersuchungen haben nun im Ergebnis dargelegt, das einzig das brach gefallene Gewerbeareal südlich der Hugo-Aurig-Straße für die Entwicklung einer neuen Ortsmitte mit Nahversorgungsmöglichkeiten geeignet ist. Das Plangebiet ist ein ehemals überwiegend gewerblich genutztes Areal. Einige der vorhandenen Gebäude sind bis zum heutigen Tag nicht mehr genutzt, für andere hat eine Umnutzung stattge1 Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00 10.06.2015 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 funden. So befinden sich im zentralen Bereich des Gebietes heute einige Einzelhandelseinrichtungen (Lebensmittelmarkt, Getränkemarkt, Bäcker, Fleischer, Angelfachmarkt). In den Randbereichen sich zudem einige wenige Wohngebäude vorhanden. Um die bestehenden städtebaulichen Missstände zu beseitigen und o.g. Defizite hinsichtlich der Nahversorgung der Bevölkerung zu beheben, beabsichtigt die Stadt Leipzig in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat und dem Grundstückseigentümer diesen Bereich zu einer neuen Ortsmitte zu entwickeln. Mit diesem Ziel wurde für den „Kernbereich“ gemeinsam ein einvernehmlich abgestimmtes städtebauliches-, Nutzungs- und Erschließungskonzept erarbeitet. Nach Erwerb des westlich angrenzenden, bisher gewerblich genutzten Areales durch den „Haupteigentümer“ wird das städtebauliche Konzept auf diesen Bereich erweitert. Das Gesamtkonzept sieht neben dem Ausbau des bereits am Standort vorhandenen Einzelhandels die Entwicklung von Wohnbebauung incl. Sonderwohnformen (betreutes Wohnen) sowie die Etablierung von gewerblich nutzbaren Bauflächen auch für innerhalb des Gebietes zu verlagernde Gewerbebetriebe vor. Bestandteil des Konzeptes sind auch soziale Infrastruktureinrichtungen (z.B. KITA, Mehrzweckhalle, ggf. auch Nutzung durch benachbarte Schule). Mit den zuständigen Ämtern haben zum Bedarf und zu den Realisierungsmöglichkeiten dieser sozialen Einrichtungen Vorabstimmungen stattgefunden. Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, inwieweit sich diese Einrichtungen realisieren lassen. Bestandteil des Konzeptes ist ebenso die Vernetzung mit den angrenzenden Gebieten, die Herstellung bzw. Ertüchtigung der notwendigen Erschließung, der weitestgehende Erhalt des in Teilbereichen vorhandenen Baumbestandes sowie die Schaffung von privaten, jedoch öffentlich nutzbaren Freiflächen mit guter Aufenthaltsqualität. Das Konzept für den „Kernbereich“ ist als städtebauliche Grundlage Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses (siehe Anlage). Es soll abschnittsweise auf der Grundlage des Bebauungsplanes entwickelt werden. Bestimmte Teilprojekte des Konzeptes sind bereits jetzt gem. § 34 BauGB zulässig (z.B. Discounter max. 800 m² Vkfl., Bäcker, Fleischer, Cafè u.a.). Bei entsprechender Antragstellung beabsichtigt die Verwaltung daher bereits während der Planaufstellung einzelne „Bausteine“ des Gesamtkonzeptes gem. § 34 BauGB zu genehmigen. Anlass für die Aufstellung dieses B-Planes ist es, ein innerstädtisches, brach gefallenes Areal zu revitalisieren, städtebauliche Missstände zu beseitigen, die von unterschiedlichen Nutzungen ausgehenden Störungen weitgehend zu minimieren und das Plangebiet einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Ziel ist dabei eine neue Ortsmitte unter anderem mit Einzelhandelsnutzungen zu schaffen. Dies steht in Übereinstimmung mit dem Stadtentwicklungsplan Zentren (STEP Zentren), zu dem die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 18.06.2014 (Beschluss RBV –-2107/14) die Teilfortschreibung unter anderem für den Ortsteil Engelsdorf beschlossen hat. Das Erfordernis für die Aufstellung des B-Planes begründet sich insbesondere aus Folgendem: Der überwiegende Bereich des Plangebietes ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen und stellt gemäß § 8 BauNVO ein faktisches Gewerbegebiet dar. Auf Grund der Größe des Areales mit ca. 8,6 ha Fläche, der schon beschriebenen beabsichtigten Umnutzung sowie der dafür zum Teil nicht vorhandenen Erschließung ist als planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwingend erforderlich. Die Stadt Leipzig strebt eine nachhaltige Versorgung der Bevölkerung im Stadtgebiet und ein funktionierendes Netz von Nahversorgungsstandorten an. 10.06.2015 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 Um mögliche negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Umfeld zu vermeiden sowie bestehende fußläufigen Versorgungsstrukturen im Ortsteil Engelsdorf nicht zu gefährden, wurde eine gutachterliche Analyse zur Entwicklung eines neuen Nahversorgungsbereiches an der Hugo-Aurig-Straße in Leipzig-Engelsdorf beauftragt. Wirkungsanalyse beauftragt, die eine adäquate Größenordnungteil Engelsdorf in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel Potenziale zur Stärkung der wohnortnahen Grundversorgungsstruktur vorhanden sind. und kommt zu dem Ergebnis, dass Demnach sind am Standort ne 800 m² VerkaufsflächeVerkaufsfläche die Neuansiedlung eines Vollso maximal 1.500 m² sowie weiterer Einrichtungen, z.B. für die Versorgungsfunktionen Drogerie, Blumen und Zeitungen von insgesamt 1.000 m² Verkaufsfläche städtebaulich verträglich. Mit Einzelhandelsvorhaben dieser Größenordnung ist die Schwelle zur Großflächigkeit gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO überschritten. Zur Umsetzung des Planungszieles ist auch daher ein Bebauungsplan aufzustellen. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des B-Planes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden: • Revitalisierung einer ca. 8,6 ha großen innerstädtischen, in Teilen brach gefallenen Fläche, • städtebauliche-, funktionale- und freiräumliche Neuordnung des Areales mit dem Ziel der Schaffung einer neuen Ortsmitte u.a. mit Nahversorgungsfunktion, • Schaffung planungsrechtlichen Grundlagen für die abschnittsweise Umsetzung des geschilderten, in der Anlage befindlichen städtebaulichen-, Nutzungs- und Erschließungskonzeptes, • Definition von Teilbereichen, in denen zentrenrelevanter Einzelhandel nicht zulässig sein soll, • Entwicklung eines Wohngebietes auf dem im Westen des Plangebietes befindlichen, bisher gewerblich genutzten Flurstückes Nr. 230b zur Arrondierung des südlich angrenzenden Wohngebietes sowie zur Vermeidung von Konflikten, • Herstellung eines Anteils an Sonderwohnformen, wie zum Beispiel betreutes Wohnen, • Prüfung der Herstellung von sozialen Infrastruktureinrichtungen (z.B. KITA, Mehrzweckhalle), • Entwicklung eines Gebietes für nichtstörendes Gewerbe, weitestgehend im Bestand östlich der (ehemals öffentlichen) Straße „An der Grundschule“ unter besonderer Berücksichtigung der Interessen bestehender bzw. noch anzusiedelnder Gewerbebetriebe (z.B. Flurstück Nr. 230b), • Entwicklung eines Mischgebietes im Nordosten des Areales unter Berücksichtigung des ehemaligen Gebäudes des Postamtes (heute überwiegend Wohnnutzung), • Entwicklung von Leitlinien für die Gestaltung des Gebäudebestandes sowie für Neubauten, • Sicherung der notwendigen Erschließung und Öffnung der bisherigen Betriebsstraße „An der Grundschule“ als durchgängiger Fuß- und Radweg, • Vernetzung mit angrenzenden Wohngebieten überwiegend durch Rad- u. Gehwegverbindungen, • Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie weitgehender Erhalt des Baumbestandes, Entwicklung und Vernetzung klimatisch wirksamer Grün- und Freiflächen mit 10.06.2015 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 5 hoher Aufenthaltsqualität, • Maßnahmen zur Verbesserung der klimatischen Verhältnisse (z.B. Dachbegrünung, Entsiegelung u.ä.) sowie • Schaffung der Möglichkeit der Nutzung regenerativer Energien (z.B. Photovoltaik auf Gebäuden). 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sind • Definition von Nutzungs- und Flächendispositionen für das gesamte Plangebiet (Einzelhandel, Dienstleistungen, Wohnen, soziale Infrastrukturen, Gewerbe,Grün, Erschließung, Parken), • Festsetzungen zur Umsetzung des einvernehmlich mit dem Ortschaftsrat Engelsdorf abgestimmten städtebaulichen Nutzungs- und Erschließungskonzeptes für den Kernbereich des Plangebietes, • Festsetzungen zur Änderung der Nutzung für eine sich unmittelbar westlich an den Kernbereich anschließenden Fläche in Wohnnutzung in Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern, • Festsetzungen zum Erhalt des Baumbestandes und zur Neuanlage von Grün- und Freiflächen mit Aufenthaltsfunktion und klimatischer Wirksamkeit in einem ehemals hoch versiegelten Gelände und • Festsetzungen zur Berücksichtigung der Belange von Natur, Umwelt und Klimaschutz. Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten: • Wiedernutzbarmachung einer in großen Teilen brach gefallenen Fläche, • Ansiedlung von Versorgungs- und Dienstleistungsbetrieben, • Stabilisierung und Verbesserung der Versorgungslage, • Ansiedlungen im Bereich Wohnnutzung (einschließlich Sonderformen wie betreutes oder Altenwohnen) und von Anlagen für soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und • Reaktivierung wohngebietsverträglicher gewerblicher Nutzungen in den Bestandsgebäuden. Städtische Grundstücke sind nicht betroffen. Die Planung, Entwicklung und Realisierung des Projektes erfolgt durch den privaten Eigentümer. Dieser übernimmt auch die Planung, Finanzierung und Herstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Städtebaulicher Vertrag). Ggf. auf Grund zukünftiger städtischer Flächen (z.B. Unterhaltskosten möglicher öffentlicher Verkehrsflächen im geplanten Wohngebiet) könnten Folgekosten für die Stadt entstehen. In diesem Fall werden diese Kosten vor dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss ermittelt. 10.06.2015 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 6 5. Verfahren, weiteres Vorgehen 1. Das Planverfahren soll mit dem in dieser Vorlage gegenständlichen Aufstellungsbeschluss begonnen werden. Dies umfasst gleichzeitig eine Kenntnisnahme und Zustimmung zu dem in der Anlage befindlichem städtebaulichen Konzept. 2. Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) zur Anwendung kommen. 3. Im seit dem 16.05.2015 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig sind die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches als Gewerbliche Bauflächen dargestellt. Lediglich im östlichen Teilbereich (mit vereinzelt vorhandenen Wohngebäuden) stellt der FNP Gemischte Bauflächen dar. Der Bebauungsplan kann insofern derzeitig nicht gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des FNP entwickelt werden. Daher ist im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren für den B-Plan Nr. 423 eine teilweise Änderung des FNP erforderlich. Es ist vorgesehen, diese im Rahmen der sogenannten ersten Sammeländerung des FNPdurchzuführen, welche parallel zur Aufstellung des Bebauungsplan erfolgt. 4. Mit Blick auf die Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP) ist Folgendes zu beachten: Im Ziel 2.3.2.3 des LEP ist formuliert: „Bei überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten oder bei einer Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Sortimente von mehr als 800 m² ist die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen nur in städtebaulich integrierter Lage zulässig. In zentralen Orten, in denen Versorgungsbereiche ausgewiesen sind, sind diese Vorhaben nur in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig“. (Integrationsgebot). Damit am Standort Engelsdorf überhaupt ein Nahversorgungsbereich entwickelt werden kann, war es erforderlich, den STEP Zentren in diesem Teilbereich zu ändern. Dies ist mit der von der Ratsversammlung der Stadt Leipzig im Jahr 2014 beschlossenen Teilfortschreibung des STEP Zentren erfolgt. Im Rahmen der Fortschreibung des STEP Zentren ist damit nun auch zu prüfen, ob in Engelsdorf am Standort Hugo-Aurig-Straße / Gaswerksweg ein zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen werden kann. Wenn dies nicht erfolgen kann, entspräche die beabsichtigte Entwicklung des Standortes nicht den Zielen des Landesentwicklungsplanes Sachsen. Sollte nicht auf anderer Grundlage der Nachweis der rechtlich gebotenen Entwicklung aus der übergeordneten Planung möglich sein, so wäre mit der Landesdirektion Sachsen abzustimmen, inwieweit im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 423 ein Zielabweichungsverfahren erforderlich ist. Leipzig, den 16.06.2015 gez. i.V. R. Wölpert Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 10.06.2015