Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1030329.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
03.03.15, 12:00
Aktualisiert
12.07.16, 10:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01109
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
01.09.2015
1. Lesung
Ortschaftsrat Engelsdorf
07.09.2015
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
15.09.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bebauungsplan Nr. 423 "Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg";
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Engelsdorf;
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ wird für das im
Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Übersichtskarte
4 Übersichtsplan
5 Auszug Flächennutzungsplan
6 Begründung zum Bebauungsplan
7 Städtebauliches Konzept
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu 19.7
Bebauungsplan Nr. 423 "Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg";
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Engelsdorf;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01109
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg" wird für das
im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 23. September 2015
Seite: 1/1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
1 Arbeitsplatzsituation
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
gesichert
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
✘ mittel
✘ ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
✘
5 Finanzierung
1
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
verschlechtert
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
1 Vorschulische Bildungs-
✘
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
✘
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
✘
✘
✘
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
✘
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Beschreibung des Sachverhaltes
Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“
Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 423
„Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan
kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
•
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes wird die Neuansiedlung von verschiedenen Nutzungen wie
Gewerbe, Einzelhandel, Wohnen und sozialer Infrastruktur vorbereitet. Es werden die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein überwiegend brach gefallenes Areal in Engelsdorf
wieder einem wie oben bereits dargelegtem Nutzungsmix zugeführt werden kann. Auch bereits
aufgegebene gewerbliche Nutzungen in vorhandenen Gebäuden können ggf. reaktiviert werden.
Der Standort bietet somit Potenzial für ein neues Ortsteilzentrum.
Es ist daher sowohl von der Sicherung als auch von der Neuschaffung von Arbeitsplätzen
auszugehen.
•
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass sich durch den geplanten
Wohnungsbau sowie soziale Einrichtungen wie Kindergarten oder Altenwohn- und
Pflegeeinrichtungen sowohl junge Familien wie auch ältere Bürger ansiedeln werden.
Daher ist von einem Beitrag zur Schaffung für eine ausgeglichenere Altersstruktur in Engelsdorf
auszugehen.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung wie folgt berührt und durch
Maßnahmen oder Festsetzungen berücksichtigt:
Das Planungskonzept sieht Nutzungen mit nicht störendem Charakter vor, welche daher mit
vorhandenen und geplanten angrenzenden Wohnnutzungen verträglich sind. Bedingt durch diesen
Nutzungsmix kann der Standort auch für die Kreativwirtschaft attraktiv sein.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten entstehen nicht, da die
Planung, Entwicklung und Realisierung des Projektes durch einen privaten Eigentümer erfolgt.
Dieser übernimmt, geregelt in einem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag, auch die
Planung, Finanzierung und Herstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Erschließungsmaßnahmen. Städtische Grundstücke sind nicht betroffen. Ggf. enstehende Folgekosten resultierend
aus evtl. zukünftig städtischen Flächen (z.B. öffentliche Verkehrs- und Grünflächen, Maßnahmen
oder Maßnahmeflächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz) können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Das als Anlage beigefügte städtebauliche Konzept umfasst die Teile des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes mit dem größten Handlungsanlass. Diese Planung wurde in Abstimmung mit dem
Ortschaftsrat Engelsdorf sowie dem privaten Eigentümer erarbeitet und findet deren Zustimmung.
Das Konzept wird im anstehenden Planverfahren für die verbleibenden Teilflächen weiterentwickelt.
Dem Ortschaftsrat Engelsdorf wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar
nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
10.06.2015
Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 30000, Stand: 2014
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: , Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 2014
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 423
„Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Ost
Ortsteil:
Engelsdorf
Übersichtskarte:
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
Datum:
10.06.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Ost und dort im Ortsteil
Engelsdorf 1.
Es umfasst eine Fläche von ca. 86.000 m² und wird umgrenzt von
•
der Hugo-Aurig-Straße im Norden,
•
der Engelsdorfer Straße im Osten,
•
der südöstlichen Grenze der im Winkel Hugo-Aurig-Straße/Engelsdorfer Straße gelegenen
Gewerbeflächen und der nordwestlichen Grenze des Schulgeländes im Südosten,
•
der Straße „Gaswerksweg“ im Süden sowie
•
der südwestlichen Grenze der zwischen Hugo-Aurig-Straße und Gaswerksweg gelegenen
Gewerbeflächen im Südwesten.
Das Plangebiet besteht aus dem Areal einer brach gefallenen ehemaligen Wellpappenfabrik sowie
einigen angrenzenden Flächen (s. unten). Große Teile, insbesondere im zentralen mittleren Bereich
des Geltungsbereiches befinden sich in der Hand eines privaten Eigentümers. Lediglich im Westen
(Flurstück (FS) Nr. 230b der Gemarkung Engelsdorf, derzeitig gewerblich genutzt) und im Nordosten (FS Nr. 492 der Gemarkung Engelsdorf, Gebäude ehemaliges Postamt, derzeitig wohngenutzt)
wurden Grundstücke weiterer privater Eigentümer in das Plangebiet einbezogen. Dies erfolgte, da
auch in diesen Bereichen ein Planerfordernis besteht bzw. ggf. Konflikte zu lösen sind. Für die
weiteren angrenzenden Bereiche besteht derzeit kein Planungsbedarf.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Der Ortsteil Engelsdorf hat ca. 12.000 Einwohner. Er wird etwa mittig durch die Hauptstrecke der
DB AG Leipzig - Dresden geteilt. Während für den nördlichen Teil die Nahversorgung überwiegend
durch das Paunsdorf-Center gesichert ist, besteht für die ca. 6.000 Einwohner des südlichen Teiles
eine große Nachfrage zur Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten.
In den vergangenen bis zu 15 Jahren hat sich gezeigt, dass der bisher vorgesehene Standort HansWeigel-Straße für eine Einzelhandelsnutzung nicht entwickelt werden konnte. Auf Grund fehlender
Investitionsbereitschaft hat sich für diesen Bereich trotz der erfolgten planerischen Vorbereitungen
kein Vorhabenträger gefunden, der ein entsprechendes Bauvorhaben mit Einkaufsmöglichkeiten
realisiert hätte.
Neuere städtebauliche Untersuchungen haben nun im Ergebnis dargelegt, das einzig das brach
gefallene Gewerbeareal südlich der Hugo-Aurig-Straße für die Entwicklung einer neuen Ortsmitte
mit Nahversorgungsmöglichkeiten geeignet ist.
Das Plangebiet ist ein ehemals überwiegend gewerblich genutztes Areal. Einige der vorhandenen
Gebäude sind bis zum heutigen Tag nicht mehr genutzt, für andere hat eine Umnutzung stattge1
Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00
10.06.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
funden. So befinden sich im zentralen Bereich des Gebietes heute einige Einzelhandelseinrichtungen (Lebensmittelmarkt, Getränkemarkt, Bäcker, Fleischer, Angelfachmarkt). In den
Randbereichen sich zudem einige wenige Wohngebäude vorhanden.
Um die bestehenden städtebaulichen Missstände zu beseitigen und o.g. Defizite hinsichtlich der
Nahversorgung der Bevölkerung zu beheben, beabsichtigt die Stadt Leipzig in Abstimmung mit
dem Ortschaftsrat und dem Grundstückseigentümer diesen Bereich zu einer neuen Ortsmitte zu
entwickeln. Mit diesem Ziel wurde für den „Kernbereich“ gemeinsam ein einvernehmlich
abgestimmtes städtebauliches-, Nutzungs- und Erschließungskonzept erarbeitet. Nach Erwerb des
westlich angrenzenden, bisher gewerblich genutzten Areales durch den „Haupteigentümer“ wird das
städtebauliche Konzept auf diesen Bereich erweitert.
Das Gesamtkonzept sieht neben dem Ausbau des bereits am Standort vorhandenen Einzelhandels
die Entwicklung von Wohnbebauung incl. Sonderwohnformen (betreutes Wohnen) sowie die
Etablierung von gewerblich nutzbaren Bauflächen auch für innerhalb des Gebietes zu verlagernde
Gewerbebetriebe vor. Bestandteil des Konzeptes sind auch soziale Infrastruktureinrichtungen (z.B.
KITA, Mehrzweckhalle, ggf. auch Nutzung durch benachbarte Schule). Mit den zuständigen Ämtern
haben zum Bedarf und zu den Realisierungsmöglichkeiten dieser sozialen Einrichtungen Vorabstimmungen stattgefunden. Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, inwieweit sich diese
Einrichtungen realisieren lassen. Bestandteil des Konzeptes ist ebenso die Vernetzung mit den
angrenzenden Gebieten, die Herstellung bzw. Ertüchtigung der notwendigen Erschließung, der
weitestgehende Erhalt des in Teilbereichen vorhandenen Baumbestandes sowie die Schaffung von
privaten, jedoch öffentlich nutzbaren Freiflächen mit guter Aufenthaltsqualität.
Das Konzept für den „Kernbereich“ ist als städtebauliche Grundlage Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses (siehe Anlage). Es soll abschnittsweise auf der Grundlage des Bebauungsplanes entwickelt werden. Bestimmte Teilprojekte des Konzeptes sind bereits jetzt gem. § 34
BauGB zulässig (z.B. Discounter max. 800 m² Vkfl., Bäcker, Fleischer, Cafè u.a.). Bei
entsprechender Antragstellung beabsichtigt die Verwaltung daher bereits während der Planaufstellung einzelne „Bausteine“ des Gesamtkonzeptes gem. § 34 BauGB zu genehmigen.
Anlass für die Aufstellung dieses B-Planes ist es, ein innerstädtisches, brach gefallenes Areal zu
revitalisieren, städtebauliche Missstände zu beseitigen, die von unterschiedlichen Nutzungen
ausgehenden Störungen weitgehend zu minimieren und das Plangebiet einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.
Ziel ist dabei eine neue Ortsmitte unter anderem mit Einzelhandelsnutzungen zu schaffen. Dies steht
in Übereinstimmung mit dem Stadtentwicklungsplan Zentren (STEP Zentren), zu dem die
Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 18.06.2014 (Beschluss RBV –-2107/14) die Teilfortschreibung unter anderem für den Ortsteil Engelsdorf beschlossen hat.
Das Erfordernis für die Aufstellung des B-Planes begründet sich insbesondere aus Folgendem:
Der überwiegende Bereich des Plangebietes ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB
zuzuordnen und stellt gemäß § 8 BauNVO ein faktisches Gewerbegebiet dar. Auf Grund der Größe
des Areales mit ca. 8,6 ha Fläche, der schon beschriebenen beabsichtigten Umnutzung sowie der
dafür zum Teil nicht vorhandenen Erschließung ist als planungsrechtliche Grundlage für die
Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwingend erforderlich.
Die Stadt Leipzig strebt eine nachhaltige Versorgung der Bevölkerung im Stadtgebiet und ein
funktionierendes Netz von Nahversorgungsstandorten an.
10.06.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
Um mögliche negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Umfeld zu vermeiden
sowie bestehende fußläufigen Versorgungsstrukturen im Ortsteil Engelsdorf nicht zu gefährden,
wurde eine gutachterliche Analyse zur Entwicklung eines neuen Nahversorgungsbereiches an der
Hugo-Aurig-Straße in Leipzig-Engelsdorf beauftragt.
Wirkungsanalyse beauftragt, die eine adäquate Größenordnungteil Engelsdorf in der Warengruppe
Nahrungs- und Genussmittel Potenziale zur Stärkung der wohnortnahen Grundversorgungsstruktur
vorhanden sind. und kommt zu dem Ergebnis, dass Demnach sind am Standort ne 800 m² VerkaufsflächeVerkaufsfläche die Neuansiedlung eines Vollso maximal 1.500 m² sowie weiterer Einrichtungen, z.B. für die Versorgungsfunktionen Drogerie, Blumen und Zeitungen von insgesamt
1.000 m² Verkaufsfläche städtebaulich verträglich.
Mit Einzelhandelsvorhaben dieser Größenordnung ist die Schwelle zur Großflächigkeit gemäß § 11
Abs. 3 BauNVO überschritten. Zur Umsetzung des Planungszieles ist auch daher ein
Bebauungsplan aufzustellen.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des B-Planes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:
•
Revitalisierung einer ca. 8,6 ha großen innerstädtischen, in Teilen brach gefallenen Fläche,
•
städtebauliche-, funktionale- und freiräumliche Neuordnung des Areales mit dem Ziel der
Schaffung einer neuen Ortsmitte u.a. mit Nahversorgungsfunktion,
•
Schaffung planungsrechtlichen Grundlagen für die abschnittsweise Umsetzung des
geschilderten, in der Anlage befindlichen städtebaulichen-, Nutzungs- und Erschließungskonzeptes,
•
Definition von Teilbereichen, in denen zentrenrelevanter Einzelhandel nicht zulässig sein soll,
•
Entwicklung eines Wohngebietes auf dem im Westen des Plangebietes befindlichen, bisher
gewerblich genutzten Flurstückes Nr. 230b zur Arrondierung des südlich angrenzenden
Wohngebietes sowie zur Vermeidung von Konflikten,
•
Herstellung eines Anteils an Sonderwohnformen, wie zum Beispiel betreutes Wohnen,
•
Prüfung der Herstellung von sozialen Infrastruktureinrichtungen (z.B. KITA, Mehrzweckhalle),
•
Entwicklung eines Gebietes für nichtstörendes Gewerbe, weitestgehend im Bestand östlich der
(ehemals öffentlichen) Straße „An der Grundschule“ unter besonderer Berücksichtigung der
Interessen bestehender bzw. noch anzusiedelnder Gewerbebetriebe (z.B. Flurstück Nr. 230b),
•
Entwicklung eines Mischgebietes im Nordosten des Areales unter Berücksichtigung des
ehemaligen Gebäudes des Postamtes (heute überwiegend Wohnnutzung),
•
Entwicklung von Leitlinien für die Gestaltung des Gebäudebestandes sowie für Neubauten,
•
Sicherung der notwendigen Erschließung und Öffnung der bisherigen Betriebsstraße „An der
Grundschule“ als durchgängiger Fuß- und Radweg,
•
Vernetzung mit angrenzenden Wohngebieten überwiegend durch Rad- u. Gehwegverbindungen,
•
Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie weitgehender Erhalt des
Baumbestandes, Entwicklung und Vernetzung klimatisch wirksamer Grün- und Freiflächen mit
10.06.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 5
hoher Aufenthaltsqualität,
•
Maßnahmen zur Verbesserung der klimatischen Verhältnisse (z.B. Dachbegrünung,
Entsiegelung u.ä.) sowie
•
Schaffung der Möglichkeit der Nutzung regenerativer Energien (z.B. Photovoltaik auf
Gebäuden).
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sind
•
Definition von Nutzungs- und Flächendispositionen für das gesamte Plangebiet (Einzelhandel,
Dienstleistungen, Wohnen, soziale Infrastrukturen, Gewerbe,Grün, Erschließung, Parken),
•
Festsetzungen zur Umsetzung des einvernehmlich mit dem Ortschaftsrat Engelsdorf
abgestimmten städtebaulichen Nutzungs- und Erschließungskonzeptes für den Kernbereich des
Plangebietes,
•
Festsetzungen zur Änderung der Nutzung für eine sich unmittelbar westlich an den Kernbereich
anschließenden Fläche in Wohnnutzung in Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern,
•
Festsetzungen zum Erhalt des Baumbestandes und zur Neuanlage von Grün- und Freiflächen
mit Aufenthaltsfunktion und klimatischer Wirksamkeit in einem ehemals hoch versiegelten
Gelände und
•
Festsetzungen zur Berücksichtigung der Belange von Natur, Umwelt und Klimaschutz.
Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:
•
Wiedernutzbarmachung einer in großen Teilen brach gefallenen Fläche,
•
Ansiedlung von Versorgungs- und Dienstleistungsbetrieben,
•
Stabilisierung und Verbesserung der Versorgungslage,
•
Ansiedlungen im Bereich Wohnnutzung (einschließlich Sonderformen wie betreutes oder
Altenwohnen) und von Anlagen für soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und
•
Reaktivierung wohngebietsverträglicher gewerblicher Nutzungen in den Bestandsgebäuden.
Städtische Grundstücke sind nicht betroffen. Die Planung, Entwicklung und Realisierung des
Projektes erfolgt durch den privaten Eigentümer. Dieser übernimmt auch die Planung, Finanzierung
und Herstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Städtebaulicher
Vertrag).
Ggf. auf Grund zukünftiger städtischer Flächen (z.B. Unterhaltskosten möglicher öffentlicher
Verkehrsflächen im geplanten Wohngebiet) könnten Folgekosten für die Stadt entstehen. In diesem
Fall werden diese Kosten vor dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss ermittelt.
10.06.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 6
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
1.
Das Planverfahren soll mit dem in dieser Vorlage gegenständlichen Aufstellungsbeschluss
begonnen werden. Dies umfasst gleichzeitig eine Kenntnisnahme und Zustimmung zu
dem in der Anlage befindlichem städtebaulichen Konzept.
2.
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) zur Anwendung kommen.
3.
Im seit dem 16.05.2015 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig sind
die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches als Gewerbliche Bauflächen dargestellt.
Lediglich im östlichen Teilbereich (mit vereinzelt vorhandenen Wohngebäuden) stellt der
FNP Gemischte Bauflächen dar.
Der Bebauungsplan kann insofern derzeitig nicht gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des FNP entwickelt werden. Daher ist im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren für den B-Plan Nr. 423 eine teilweise Änderung des FNP erforderlich.
Es ist vorgesehen, diese im Rahmen der sogenannten ersten Sammeländerung des
FNPdurchzuführen, welche parallel zur Aufstellung des Bebauungsplan erfolgt.
4.
Mit Blick auf die Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP) ist Folgendes zu beachten:
Im Ziel 2.3.2.3 des LEP ist formuliert: „Bei überwiegend innenstadtrelevanten
Sortimenten oder bei einer Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Sortimente von mehr
als 800 m² ist die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen
Einzelhandelseinrichtungen nur in städtebaulich integrierter Lage zulässig. In zentralen
Orten, in denen Versorgungsbereiche ausgewiesen sind, sind diese Vorhaben nur in den
zentralen Versorgungsbereichen zulässig“. (Integrationsgebot).
Damit am Standort Engelsdorf überhaupt ein Nahversorgungsbereich entwickelt werden
kann, war es erforderlich, den STEP Zentren in diesem Teilbereich zu ändern. Dies ist mit
der von der Ratsversammlung der Stadt Leipzig im Jahr 2014 beschlossenen Teilfortschreibung des STEP Zentren erfolgt. Im Rahmen der Fortschreibung des STEP Zentren
ist damit nun auch zu prüfen, ob in Engelsdorf am Standort Hugo-Aurig-Straße / Gaswerksweg ein zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen werden kann. Wenn dies nicht
erfolgen kann, entspräche die beabsichtigte Entwicklung des Standortes nicht den Zielen
des Landesentwicklungsplanes Sachsen. Sollte nicht auf anderer Grundlage der Nachweis
der rechtlich gebotenen Entwicklung aus der übergeordneten Planung möglich sein, so
wäre mit der Landesdirektion Sachsen abzustimmen, inwieweit im Zusammenhang mit
der Aufstellung des B-Planes Nr. 423 ein Zielabweichungsverfahren erforderlich ist.
Leipzig, den 16.06.2015
gez.
i.V. R. Wölpert
Jochem Lunebach
Leiter des Stadtplanungsamtes
10.06.2015