Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035636.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
04.06.15, 12:00
Aktualisiert
20.12.17, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01491
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz"
1.
Die Information zur geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz" im
Jahr 2017 wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Vorlage informiert zum weiteren Vorgehen bei der Aufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigReudnitz“. Es geht zunächst um eine Teilaufhebung für den nordwestlichen und nordöstlichen
Bereich dieses Sanierungsgebietes. Sie soll zum 30.06.2017 erfolgen.
Vor der förmlichen Aufhebung soll eine freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung
ermöglicht werden (Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung). Die auf diesem Wege
erwarteten Einnahmen sollen der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden
Sanierungsgebiet dienen.
Anlage:
Begründung der Vorlage
Anlage 1
Lage des Teilaufhebungsgebiet im Sanierungsgebiet „Leipzig- Reudnitz“
Anlage2
Verwendung der Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im
Sanierungsgebiet Reudnitz
Bezeichnung der
Maßnahme
Bemerkungen
Kosten
in T€
Finanzierung
Umgestaltung der
Beginn der Planungsleistungen
Eilenburger Strße
ist bereits erfolgt, Realisierung ab
1.BA,Teilabschnitt1.2
2016, Kosten für die
Josephinenstraße bis Baumaßnahme: ca.400 T€ aus
Rubensstraße
Ausgleichsbeträgen und 100 T€
EM-Mittel / VTA
475
die Einnahmen aus
Ausgleichsbeträgen
für Planungs-und
Baukosten sind
bereits vorhanden
Grunderwerb von
Resultiert aus einem
Bahn(BEV) zur
städtebaulichen Vertrag und den
Abrundung des Lene- Verhandlungen mit dem BEV zur
Voigt-Park
abschließenden Entwicklung des
Urbanen Pols im Lene- VoigtPark
250
in Abhängigkeit von
Ausgleichsbeträgen
Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahme im Lene-VoigtPark,
denkmalgeschütztes
ehemaliges
Empfangsgebäude
1. Bauabschnitt 2016
100
in Abhängigkeit von
Ausgleichsbeträgen
Programmbegleitung
Unter dem Begriff
„ Programmbegleitung“ werden
die unter Abschnitt B Nummer 11
der VwV-StBauE vom 10.09.2009
aufgeführten zuwendungsfähigen
Maßnahmen zusammengefasst.
Darunter fallen u.a.:Vergütungen
für Sanierungsträger und andere
Beauftragte , Wettbewerbe und
gutachterliche
Kostenermittlungen,Evaluation,
Abrechnung,Dokumentation,
Verfügungsfond,Städtebauliche
Entwicklungskonzepte.
20
in Abhängigkeit von
Ausgleichsbeträgen
Anlage 3
Bodenrichtwertzonen Teilaufhebungsgebiet Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“
Anlage 4
Zonale Anfangs- und Endwerte im geplanten Gebiet der
Teilaufhebung/ Zone I und Zone II
Anlage 4
Zonale Anfangs- und Endwerte im geplanten Gebiet der Teilaufhebung/ Zone IV
Zonale Anfangs- und Endwerte im geplanten Gebiet der Teilaufhebung/ Zone V
Die Begründung geht zunächst im Allgemeinen auf die Ausgangssituation der geplanten
Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz" und sodann auf die Voraussetzungen
der Teilaufhebung im Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der
Teilaufhebung, zu denen insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört.
1. Ausgangssituation
Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete, in denen die
Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der
§§ 152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, förmlich festgelegt. Nach den
Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der
einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben.
Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde und bis
zum Jahr 2016 lediglich noch Bewilligungen des Programmjahres 2012 umgesetzt werden
(Abwicklung); Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht
mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige
Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen.
Hinsichtlich der vorgesehenen Verfahrensweise zum schrittweisen Abschluss der 15
Sanierungsmaßnahmen der Stadt Leipzig wird auf die Information zur Ratsversammlung am
15.12.2010 „Beendigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bis 2020“ verwiesen
(Drucksache Nr. V/789). Angemerkt sei, dass sich hinsichtlich der in dieser Information
dargelegten zeitlichen Planung Änderungen ergeben haben. So war vorgesehen, dass die ersten
Teilaufhebungen in den Jahren 2012 und 2013 erfolgen. Dies umzusetzen war nicht möglich, weil
sich herausstellte, dass nahezu alle Sanierungssatzungen fehlerhaft waren, weshalb 2013
zunächst sog. Fehlerheilungssatzungen zu beschließen waren.
Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung
durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 14.09.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese
Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass
die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des
Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme
nach §§ 136ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Reudnitz“ beschlossen. Diese Satzung,
bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum 01.04.1995
in Kraft.
Die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Reudnitz“ erfolgt im Kontext des
Aufhebungsszenarios der Sanierungssatzungen der Stadt Leipzig.
2. Voraussetzung der Teilaufhebung
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die
Sanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich festgelegten
Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil
aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind,
ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die
weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer
sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist.
1
Der für die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene nordwestliche und
nordöstliche Bereich des Sanierungsgebiets (s. Anlage 1) erfüllt diese Voraussetzungen. Seit
Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden aufgrund der
schlechten Bausubstanz und aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel zur
Instandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall dieses
gründerzeitlichen Quartiers gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden, so
dass sich dieses Quartier heute als ein attraktiver Wohn-, Dienstleistungs- und Lebensraum
präsentiert. Im Bereich der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung beträgt der Anteil der
modernisierten Bausubstanz und des Neubaus, bezogen auf die Anzahl der Grundstücke, 73%.
Der öffentliche Straßenraum ist zu 79 % saniert bzw. neu gestaltet worden. Die städtebauliche
Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven Bevölkerungsentwicklung
wieder. Im Zeitraum von 1995 bis 2012 hat sich die Zahl der Einwohner im Sanierungsgebiet
„Leipzig-Reudnitz“ um 67 % erhöht.
Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind in diesem Bereich im Rahmen der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Reudnitz“ nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für
dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen
Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem als konsolidiert
zu betrachtendem Bereich zukünftig auch ohne den Status Sanierungsgebiet gewährleistet ist.
Eine detaillierte Darstellung enthält die „Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des
Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ (s. Anlage 5).
3. Auswirkungen der Teilaufhebung
Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen rechtlichen
Status als Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die
Genehmigungspflicht der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und
Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz
1 Nr. 3 BauGB. Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. §
87 Abs.3 Satz 3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem.
§ 88 Satz 2 BauGB.
Mit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die
Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen.
Gleichzeitig entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge
zu entrichten.
3.1 Begriff des Ausgleichsbetrags
§ 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen
Ausgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des
Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen
Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. Der
Ausgleichsbetrag ist die Differenz zwischen dem Bodenwert, den ein Grundstück hätte, wenn
keine Sanierung durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich nach der
Sanierung ergibt (Endwert). Der Stadt Leipzig steht hinsichtlich der Erhebung von
Ausgleichsbeträgen kein Ermessen zu. Nur im Einzelfall kann von der Erhebung ganz oder
teilweise abgesehen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger
Härten geboten ist (§ 155 Abs. 4 BauGB). Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von
Grundstückswerten in der Stadt Leipzig hat mit Beschluss vom 26.02.2015 für das
Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ sanierungsunbeeinflusste und sanierungsbeeinflusste zonale
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 ermittelt (s. Anlage 3). In dem für die Teilaufhebung
2
vorgesehenen Bereich der Sanierungssatzung liegt die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung
zwischen 5,08% und 7,62%.
Das entspricht einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung zwischen 6 € und 12 €.
Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht spätestens nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahme. Die Ausgleichsbeträge sind nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme
per Bescheid zu erheben. Gegen die Bescheide kann Widerspruch eingelegt und, bei Nichtabhilfe
im Widerspruchsverfahren, Klage erhoben werden.
3.2 Freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung
Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrags auch vor Abschluss der
Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Ablösung erfolgt durch einen
öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift zur
Städtebaulichen Erneuerung des Freistaates Sachsen vom 20.08.2009, dass die Gemeinde bis zu
einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass
von bis zu 20 % auf Ausgleichsbeträge gewähren kann. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung
vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten
unter den genannten Voraussetzungen bei freiwilliger Ablösung von Ausgleichsbeträgen diesen
Verfahrens- nachlass von 20 Prozent. Die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigReudnitz“ ist zum 30.06.2017 geplant. Aufgrund der vorgenannten Regelung kann betroffenen
Eigentümern somit bis zum 30.06.2016 der Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung
gewährt werden.
3.3 Reinvestition der Ausgleichsbeträge
Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind
zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet
einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Ist die
Sanierungsmaßnahme endgültig abgeschlossen, sind die Ausgleichsbeträge grundsätzlich zu zwei
Dritteln an die Fördermittelgeber Bund und Freistaat Sachsen abzuführen. Die im Rahmen der
geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Reudnitz“ zu erwartenden Einnahmen
sollen daher auch der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet
dienen.
Prognose der Einnahme aus Ausgleichsbeträgen im
Teilentlassungsgebiet
Ausgleichsbeträge
Insgesamt
Prognose der
Einnahmen aus
freiwilliger Ablösung
verbleibend
Prognose der
Einnahmen durch
Festsetzung nach
Teilaufhebung der
Satzung
Prognose der noch
zu erwartenden
Einnahmen aus
Ausgleichs-beträgen
insgesamt
(B+D)
A
(60% von A bei 20%
Verfahrensnachlass)
B
C
D
E
~ 761 T€
~ 365 T€
~ 304 T€
~ 244 T€
~ 609 T€
(80% von C)
3
Die prognostizierten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen belaufen sich auf 609T€. Mit den bereits
vorzeitig abgelösten Ausgleichsbeträgen steht eine Summe von insgesamt ca. 1,04 Mio. € zur
Verfügung.
Bei Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % wird davon ausgegangen, dass 60 % der zu
erhebenden Ausgleichsbeträge auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen freiwillig
abgelöst werden. Daraus resultieren Einnahmen im Vorfeld der geplanten Teilaufhebung der
Sanierungssatzung von ca. 0,365 Mio. €. Nach der Teilaufhebung der Satzung wird mit weiteren
ca. 0,304 Mio. € Einnahmen kalkuliert, die mit der dann erforderlichen Festsetzung der
Ausgleichsbeträge mit Bescheid erzielt werden. Hierbei wird unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips davon ausgegangen, dass jedenfalls 80 % der Forderungen, also ca. 0,244Mio.
€ als Einnahmen realisiert werden können. Diese der Prognose zugrundeliegenden Annahmen
stützen sich auf Erfahrungswerte anderer Kommunen und auf eigene Erfahrungen im
Zusammenhang mit den ersten Teilaufhebungen der Sanierungssatzungen „Leipzig/ ConnewitzBiedermannstraße“ und „Innerer Süden“ (bezogen auf die Bereitschaft der Eigentümer zur
freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung).
Mit diesen Einnahmen sollen weitere Vorhaben im öffentlichen Raum realisiert werden. So wird die
angrenzende Eilenburger Straße im 1. Bauabschnitt, Teilabschnitt 1.2 fertiggestellt. Ergänzt wird
die räumlich-funktionale Entwicklung des Lene-Voigt-Park durch den Erwerb von
Ergänzungsflächen aus dem Bundeseisenbahnvermögen sowie die Instandsetzung des
denkmalgeschützten ehemaligen Empfangsgebäudes.
3.4 Beteiligung der betroffenen Eigentümer
Die vorgesehene Teilaufhebung der Sanierungssatzung umfasst 260 Grundstücke. Für 47
Grundstücke wurde die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Reudnitz“ durch die Eigentümer abgelöst. Das ASW wird die
betroffenen Eigentümer der noch verbleibenden 213 Grundstücke über die aktuell ermittelten
sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und die daraus resultierenden zu erwartenden
Ausgleichsbeträge schriftlich informieren und Ihnen auf dieser Grundlage die freiwillige Ablösung
der Ausgleichsbeträge unter Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % anbieten.
Anlagen:
1 Karte Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ mit geplantem Gebiet der Teilaufhebung
2 Prioritätenliste „öffentlicher Raum“
3 Karte „Zonale Anfangs- und Endwerte“ im Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“
4 Karte „Zonale Anfangs- und Endwerte“ im geplanten Gebiet der Teilaufhebung
5 Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“
6 Fotos
4
Anlage 6
Zone I/Block 18, Langestraße 27
1993
2015
Anlage 6
Zone1/ Block 18,Kreuzstraße 19
1992
2015
Anlage 6
Zone I / Block22, Langestraße 7
1997
2015
Anlage 6
Zone V, Blick zur Reichpietschstraße
2012
2001
Anlage 6
Zone V, Block76
Heinrichstraße/ Baedeckerstraße
1991
2015
Anlage 6
Zone V/Block 77, Spielplatz Reudnitzer Park
1992
2015
2015
Anlage 6
Zone V/Block77, Siegesmundstraße 3
1991
2015
Anlage 6
Zone V / Block 80, Kippenbergstraße 13
1993
2015
Anlage 5
Zwischenbilanz
zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“
Inhaltsverzeichnis
Allgemeiner Teil
Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet
Seite 2-4
Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen
Seite 5
Besonderer Teil
Bevölkerungsentwicklung im gesamten Sanierungsgebiet
Seite 5
Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets
Seite 6-7
Karte zu umgesetzten und geplanten Maßnahmen im öffentlichen Raum
Seite 6
Sanierungsstand Grundstücke und Straßenraum des Teilaufhebungsgebiets
Seite 7
Seite 1
Anlage 5
Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet
Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung
durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 14.09.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese
Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte,
dass die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss
des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Reudnitz“ beschlossen. Diese
Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum
01.04.1995 in Kraft.
Gebietsbezeichnung:
Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“
Gebietsgröße:
58,0 ha
Durchführungszeitraum:
1995 bis voraussichtlich 2019
Förderprogramme:
Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen (SEP),
EFRE Stadtentwicklung,
Soziale Stadt (SSP)
Programm SEP 1995-2019:
Summe der Ausgaben1:
Summe der Einnahmen2:
Summe der Finanzhilfen3:
18,1 Mio€
3,6 Mio€
9,7 Mio€
1
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2015; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2015; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum
3
Fördermittel SEP; Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2015; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum
2
Seite 2
Anlage 5
Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck1
(SEP) 1995-2014
Grunderwerb
0 €
Ordnungsmaßnahmen
9,512 Mio€
Baumaßnahmen
4,596 Mio€
Vorbereitung/Vergütungen
0,775 Mio€
Gesamt
14,884 Mio€
Sanierungsgebiet Leipzig-Reudnitz
- Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck -
G runderwerb:
O rdnungsmaßnahmen:
Baumaßnahmen:
Vorbereitung/Vergütungen:
1
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2015; Durchführung bis einschl. 2014
Seite 3
Anlage 5
Fördermitteleinsatz Finanzhilfen nach Kostengruppen1
(SEP) 1995-2014
Ordnungsmaßnahmen
Umzug von Bewohnern
160.000 €
Rückbau priv. baulicher Anlagen 1.790.700 €
Herstellung/Änderung von
Erschließungsanlagen
4.541.800 €
sonst. Ordnungsmaßnahmen
3.019.800 €
Baumaßnahmen
Gebäude privater Dritter
4.596.100 €
Vorbereitung/Vergütungen
Untersuchungen/Vorbereitungen
Beauftragte Sanierung
Gesamt:
364.400 €
411.700 €
14.884.500 €
Sanierungsgebiet Leipzig-Reudnitz
- Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen Umzug von B ewohnern
Rückbau priv . baulicher
Anlagen
Herstellung/Ä nderung von
Ersc hließungsanlagen
sonst.
O rdnungsmaßnahmen
G ebäude priv. Dritter
Untersuchungen/V orberei
tungen
Beauftr agte Sanierung
1
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2015; Durchführung bis einschl. 2014
Seite 4
Anlage 5
Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen
Bevölkerungsentwicklung im Sanierungsgebiet
Die positive Bevölkerungsentwicklung im Sanierungsgebiet Reudnitz hält weiter an. So waren
1997 noch 2.616 Einwohner angegeben. 2014 werden bereits 4.864 Einwohner in der Statistik
aufgeführt.
Seite 5
Anlage 5
Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets
Im Sanierungsgebiet Reudnitz konnten durch den Einsatz von Städtebaufordermitteln viele
Gebäude, welche überwiegend aus der Gründerzeit stammen unter denkmalpflegerischen
Aspekten, saniert werden. Darüber hinaus wurde der Gebäudebestand durch Neubauten
ergänzt. Hinterhäuser, alte Schuppen und Gewerbeeinheiten wurden zugunsten der
Verbesserung des Wohnumfeldes in den Innenhöfen zurückgebaut. Unmittelbar im Anschluss
erfolgten weitere Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung der Wohngrünflächen mit den
privaten Eigentümern.
Öffentlich zugängliche Grünflächen, Straßen und Plätze wurden erneuert und neu geschaffen.
Durch den Einsatz von Fördermitteln konnten Straßenräume wie die Inselstraße im Bereich der
Zone 1 ausgebaut werden. Die Wittstockstraße, Siegesmundstraße und Reichpietschstraße
wurden in den Bereichen der Zone V aufgewertet. Entlang der Zone IV wurde die Breite Straße
und die Dresdner Straße erneuert. Zwischen Zone I und Zone II wurde der Gerichtsweg als
Mittler Ring ausgebaut. Generell wurde der Straßenraum mit der Einordnung öffentlicher
Stellplätze gestaltet und Straßenbäume gepflanzt.
Die Anliegerstraßen wurden als Tempo-30-Zonen angeordnet und tragen damit zur Minderung
von Emissionen und zur Verkehrsberuhigung in den unmittelbar benachbarten Wohnquartieren
bei. Über die erneuerten Haupterschließungsstraßen, mit dem alleeartig hergestellten
Gerichtsweg, der Dresdner Straße/ Breite Straße und dem Täubchen Weg sind die
Teilentlassungsbereiche in Reudnitz, sowohl mit öffentlichen als auch privaten Verkehrsmitteln
sehr gut im städtischen Netzt angebunden und erreichbar.
Der Stadtteilpark Reudnitz wurde als öffentlich nutzbare Grünfläche grundlegend erneuert und
erweitert. In Abschnitten wurden bis 2002 Spiel- und Aufenthaltsbereiche für kleinere Kinder
und auch ein Funsportbereich für ältere Kinder neu geschaffen. Der Bereich für Jüngern wurde
mit natürlichen Materialien wie Holzstämmen, Wurzelriesen und Natursteinen gestaltet und die
Skateranlage in Zusammenarbeit mit den jugendlichen Nutzern entwickelt. Ein neuer Weg vom
Park, über die Fröschelstraße zum Lene-Voigt-Park verbessert das innerörtliche Wegesytem
für Fussgänger und Fahrradfahrer. Mit der Gestaltung des Areals wurde ein großzügiger Freiund Grünraum geschaffen, welcher sich positiv auf das Wohnumfeld auswirkt und zur
Attraktivität das Quartiers beiträgt.
Seite 6
Anlage 5
Die benachbarten Schulfreiflächen und die Schulgartenbereiche der 125. Schule an der
Heinrichstraße wurden nach Bedürfnissen und Anforderungen der Schüler, neu gestaltet
Auch in der Zone I wurden durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln aus dem SEP,
Angebote für Kinder zur öffentlichen Nutzung auf den Grundstücken der Inselstraße 14-18, mit
dem Areal der Spiel- und Begegnungsfläche an der Freien Grund-Schule Clara-Schumann, neu
geschaffen.
In der Zone IV wurde mit dem privaten Eigentümer der Dresdner Straße 69 ein „Vereinshaus“
im Stadtteil etabliert. Es wurde vereinbart, die neu gestalteten Wohngrünbereiche für öffentliche
Nutzungen wie Vereins- und Stadtteilfeste, jederzeit bereitzustellen.
Das Reunitz- Center, als bedeutendstes Einkaufzentrum im Leipziger Osten, wurde in
westlicher Nachbarschaft auf dem ehemaligen Gelände des Straßenbahnhofes Reuditz
errichtet.
Zudem hat sich das Gebiet durch die weitgehende Sanierung von Grünanlagen, Straßen,
Wegen und Plätzen zu einem nachgefragten, attraktiven, innenstadtnahen Wohnstandort
entwickelt.
Sanierungsstand Grundstücke und Straßenraum des Teilaufhebungsgebiets
Sanie rungsstand Grundstücke 2014
abgebrochen mit
Fördermitteln
10%
unsaniert
13%
Neubau
19%
saniert
54%
teilsaniert
4%
Sanie rungsstand Straße nraum 2014
unsaniert
21%
saniert
79%
Seite 7