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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1035636.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
04.06.15, 12:00
Aktualisiert
20.12.17, 10:04

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Informationsvorlage Nr. VI-DS-01491 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Information zur Kenntnis Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz" 1. Die Information zur geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz" im Jahr 2017 wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Vorlage informiert zum weiteren Vorgehen bei der Aufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigReudnitz“. Es geht zunächst um eine Teilaufhebung für den nordwestlichen und nordöstlichen Bereich dieses Sanierungsgebietes. Sie soll zum 30.06.2017 erfolgen. Vor der förmlichen Aufhebung soll eine freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung ermöglicht werden (Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung). Die auf diesem Wege erwarteten Einnahmen sollen der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen. Anlage: Begründung der Vorlage Anlage 1 Lage des Teilaufhebungsgebiet im Sanierungsgebiet „Leipzig- Reudnitz“ Anlage2 Verwendung der Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Reudnitz Bezeichnung der Maßnahme Bemerkungen Kosten in T€ Finanzierung Umgestaltung der Beginn der Planungsleistungen Eilenburger Strße ist bereits erfolgt, Realisierung ab 1.BA,Teilabschnitt1.2 2016, Kosten für die Josephinenstraße bis Baumaßnahme: ca.400 T€ aus Rubensstraße Ausgleichsbeträgen und 100 T€ EM-Mittel / VTA 475 die Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen für Planungs-und Baukosten sind bereits vorhanden Grunderwerb von Resultiert aus einem Bahn(BEV) zur städtebaulichen Vertrag und den Abrundung des Lene- Verhandlungen mit dem BEV zur Voigt-Park abschließenden Entwicklung des Urbanen Pols im Lene- VoigtPark 250 in Abhängigkeit von Ausgleichsbeträgen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme im Lene-VoigtPark, denkmalgeschütztes ehemaliges Empfangsgebäude 1. Bauabschnitt 2016 100 in Abhängigkeit von Ausgleichsbeträgen Programmbegleitung Unter dem Begriff „ Programmbegleitung“ werden die unter Abschnitt B Nummer 11 der VwV-StBauE vom 10.09.2009 aufgeführten zuwendungsfähigen Maßnahmen zusammengefasst. Darunter fallen u.a.:Vergütungen für Sanierungsträger und andere Beauftragte , Wettbewerbe und gutachterliche Kostenermittlungen,Evaluation, Abrechnung,Dokumentation, Verfügungsfond,Städtebauliche Entwicklungskonzepte. 20 in Abhängigkeit von Ausgleichsbeträgen Anlage 3 Bodenrichtwertzonen Teilaufhebungsgebiet Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ Anlage 4 Zonale Anfangs- und Endwerte im geplanten Gebiet der Teilaufhebung/ Zone I und Zone II Anlage 4 Zonale Anfangs- und Endwerte im geplanten Gebiet der Teilaufhebung/ Zone IV Zonale Anfangs- und Endwerte im geplanten Gebiet der Teilaufhebung/ Zone V Die Begründung geht zunächst im Allgemeinen auf die Ausgangssituation der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz" und sodann auf die Voraussetzungen der Teilaufhebung im Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Teilaufhebung, zu denen insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört. 1. Ausgangssituation Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete, in denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, förmlich festgelegt. Nach den Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben. Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde und bis zum Jahr 2016 lediglich noch Bewilligungen des Programmjahres 2012 umgesetzt werden (Abwicklung); Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Hinsichtlich der vorgesehenen Verfahrensweise zum schrittweisen Abschluss der 15 Sanierungsmaßnahmen der Stadt Leipzig wird auf die Information zur Ratsversammlung am 15.12.2010 „Beendigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bis 2020“ verwiesen (Drucksache Nr. V/789). Angemerkt sei, dass sich hinsichtlich der in dieser Information dargelegten zeitlichen Planung Änderungen ergeben haben. So war vorgesehen, dass die ersten Teilaufhebungen in den Jahren 2012 und 2013 erfolgen. Dies umzusetzen war nicht möglich, weil sich herausstellte, dass nahezu alle Sanierungssatzungen fehlerhaft waren, weshalb 2013 zunächst sog. Fehlerheilungssatzungen zu beschließen waren. Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 14.09.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Reudnitz“ beschlossen. Diese Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum 01.04.1995 in Kraft. Die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Reudnitz“ erfolgt im Kontext des Aufhebungsszenarios der Sanierungssatzungen der Stadt Leipzig. 2. Voraussetzung der Teilaufhebung Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind, ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist. 1 Der für die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene nordwestliche und nordöstliche Bereich des Sanierungsgebiets (s. Anlage 1) erfüllt diese Voraussetzungen. Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden aufgrund der schlechten Bausubstanz und aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel zur Instandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall dieses gründerzeitlichen Quartiers gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden, so dass sich dieses Quartier heute als ein attraktiver Wohn-, Dienstleistungs- und Lebensraum präsentiert. Im Bereich der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung beträgt der Anteil der modernisierten Bausubstanz und des Neubaus, bezogen auf die Anzahl der Grundstücke, 73%. Der öffentliche Straßenraum ist zu 79 % saniert bzw. neu gestaltet worden. Die städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven Bevölkerungsentwicklung wieder. Im Zeitraum von 1995 bis 2012 hat sich die Zahl der Einwohner im Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ um 67 % erhöht. Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind in diesem Bereich im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Reudnitz“ nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig auch ohne den Status Sanierungsgebiet gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die „Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ (s. Anlage 5). 3. Auswirkungen der Teilaufhebung Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen rechtlichen Status als Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die Genehmigungspflicht der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs.3 Satz 3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2 BauGB. Mit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen. Gleichzeitig entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge zu entrichten. 3.1 Begriff des Ausgleichsbetrags § 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. Der Ausgleichsbetrag ist die Differenz zwischen dem Bodenwert, den ein Grundstück hätte, wenn keine Sanierung durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich nach der Sanierung ergibt (Endwert). Der Stadt Leipzig steht hinsichtlich der Erhebung von Ausgleichsbeträgen kein Ermessen zu. Nur im Einzelfall kann von der Erhebung ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist (§ 155 Abs. 4 BauGB). Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Stadt Leipzig hat mit Beschluss vom 26.02.2015 für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ sanierungsunbeeinflusste und sanierungsbeeinflusste zonale Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 ermittelt (s. Anlage 3). In dem für die Teilaufhebung 2 vorgesehenen Bereich der Sanierungssatzung liegt die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zwischen 5,08% und 7,62%. Das entspricht einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung zwischen 6 € und 12 €. Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht spätestens nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme. Die Ausgleichsbeträge sind nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme per Bescheid zu erheben. Gegen die Bescheide kann Widerspruch eingelegt und, bei Nichtabhilfe im Widerspruchsverfahren, Klage erhoben werden. 3.2 Freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Ablösung erfolgt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift zur Städtebaulichen Erneuerung des Freistaates Sachsen vom 20.08.2009, dass die Gemeinde bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass von bis zu 20 % auf Ausgleichsbeträge gewähren kann. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten unter den genannten Voraussetzungen bei freiwilliger Ablösung von Ausgleichsbeträgen diesen Verfahrens- nachlass von 20 Prozent. Die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigReudnitz“ ist zum 30.06.2017 geplant. Aufgrund der vorgenannten Regelung kann betroffenen Eigentümern somit bis zum 30.06.2016 der Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung gewährt werden. 3.3 Reinvestition der Ausgleichsbeträge Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Ist die Sanierungsmaßnahme endgültig abgeschlossen, sind die Ausgleichsbeträge grundsätzlich zu zwei Dritteln an die Fördermittelgeber Bund und Freistaat Sachsen abzuführen. Die im Rahmen der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Reudnitz“ zu erwartenden Einnahmen sollen daher auch der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen. Prognose der Einnahme aus Ausgleichsbeträgen im Teilentlassungsgebiet Ausgleichsbeträge Insgesamt Prognose der Einnahmen aus freiwilliger Ablösung verbleibend Prognose der Einnahmen durch Festsetzung nach Teilaufhebung der Satzung Prognose der noch zu erwartenden Einnahmen aus Ausgleichs-beträgen insgesamt (B+D) A (60% von A bei 20% Verfahrensnachlass) B C D E ~ 761 T€ ~ 365 T€ ~ 304 T€ ~ 244 T€ ~ 609 T€ (80% von C) 3 Die prognostizierten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen belaufen sich auf 609T€. Mit den bereits vorzeitig abgelösten Ausgleichsbeträgen steht eine Summe von insgesamt ca. 1,04 Mio. € zur Verfügung. Bei Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % wird davon ausgegangen, dass 60 % der zu erhebenden Ausgleichsbeträge auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen freiwillig abgelöst werden. Daraus resultieren Einnahmen im Vorfeld der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung von ca. 0,365 Mio. €. Nach der Teilaufhebung der Satzung wird mit weiteren ca. 0,304 Mio. € Einnahmen kalkuliert, die mit der dann erforderlichen Festsetzung der Ausgleichsbeträge mit Bescheid erzielt werden. Hierbei wird unter Beachtung des Vorsichtsprinzips davon ausgegangen, dass jedenfalls 80 % der Forderungen, also ca. 0,244Mio. € als Einnahmen realisiert werden können. Diese der Prognose zugrundeliegenden Annahmen stützen sich auf Erfahrungswerte anderer Kommunen und auf eigene Erfahrungen im Zusammenhang mit den ersten Teilaufhebungen der Sanierungssatzungen „Leipzig/ ConnewitzBiedermannstraße“ und „Innerer Süden“ (bezogen auf die Bereitschaft der Eigentümer zur freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung). Mit diesen Einnahmen sollen weitere Vorhaben im öffentlichen Raum realisiert werden. So wird die angrenzende Eilenburger Straße im 1. Bauabschnitt, Teilabschnitt 1.2 fertiggestellt. Ergänzt wird die räumlich-funktionale Entwicklung des Lene-Voigt-Park durch den Erwerb von Ergänzungsflächen aus dem Bundeseisenbahnvermögen sowie die Instandsetzung des denkmalgeschützten ehemaligen Empfangsgebäudes. 3.4 Beteiligung der betroffenen Eigentümer Die vorgesehene Teilaufhebung der Sanierungssatzung umfasst 260 Grundstücke. Für 47 Grundstücke wurde die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Reudnitz“ durch die Eigentümer abgelöst. Das ASW wird die betroffenen Eigentümer der noch verbleibenden 213 Grundstücke über die aktuell ermittelten sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und die daraus resultierenden zu erwartenden Ausgleichsbeträge schriftlich informieren und Ihnen auf dieser Grundlage die freiwillige Ablösung der Ausgleichsbeträge unter Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % anbieten. Anlagen: 1 Karte Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ mit geplantem Gebiet der Teilaufhebung 2 Prioritätenliste „öffentlicher Raum“ 3 Karte „Zonale Anfangs- und Endwerte“ im Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ 4 Karte „Zonale Anfangs- und Endwerte“ im geplanten Gebiet der Teilaufhebung 5 Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ 6 Fotos 4 Anlage 6 Zone I/Block 18, Langestraße 27 1993 2015 Anlage 6 Zone1/ Block 18,Kreuzstraße 19 1992 2015 Anlage 6 Zone I / Block22, Langestraße 7 1997 2015 Anlage 6 Zone V, Blick zur Reichpietschstraße 2012 2001 Anlage 6 Zone V, Block76 Heinrichstraße/ Baedeckerstraße 1991 2015 Anlage 6 Zone V/Block 77, Spielplatz Reudnitzer Park 1992 2015 2015 Anlage 6 Zone V/Block77, Siegesmundstraße 3 1991 2015 Anlage 6 Zone V / Block 80, Kippenbergstraße 13 1993 2015 Anlage 5 Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet Seite 2-4 Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen Seite 5 Besonderer Teil Bevölkerungsentwicklung im gesamten Sanierungsgebiet Seite 5 Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets Seite 6-7 Karte zu umgesetzten und geplanten Maßnahmen im öffentlichen Raum Seite 6 Sanierungsstand Grundstücke und Straßenraum des Teilaufhebungsgebiets Seite 7 Seite 1 Anlage 5 Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 14.09.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Reudnitz“ beschlossen. Diese Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum 01.04.1995 in Kraft. Gebietsbezeichnung: Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ Gebietsgröße: 58,0 ha Durchführungszeitraum: 1995 bis voraussichtlich 2019 Förderprogramme: Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen (SEP), EFRE Stadtentwicklung, Soziale Stadt (SSP) Programm SEP 1995-2019: Summe der Ausgaben1: Summe der Einnahmen2: Summe der Finanzhilfen3: 18,1 Mio€ 3,6 Mio€ 9,7 Mio€ 1 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2015; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2015; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum 3 Fördermittel SEP; Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2015; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum 2 Seite 2 Anlage 5 Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck1 (SEP) 1995-2014 Grunderwerb 0 € Ordnungsmaßnahmen 9,512 Mio€ Baumaßnahmen 4,596 Mio€ Vorbereitung/Vergütungen 0,775 Mio€ Gesamt 14,884 Mio€ Sanierungsgebiet Leipzig-Reudnitz - Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck - G runderwerb: O rdnungsmaßnahmen: Baumaßnahmen: Vorbereitung/Vergütungen: 1 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2015; Durchführung bis einschl. 2014 Seite 3 Anlage 5 Fördermitteleinsatz Finanzhilfen nach Kostengruppen1 (SEP) 1995-2014 Ordnungsmaßnahmen Umzug von Bewohnern 160.000 € Rückbau priv. baulicher Anlagen 1.790.700 € Herstellung/Änderung von Erschließungsanlagen 4.541.800 € sonst. Ordnungsmaßnahmen 3.019.800 € Baumaßnahmen Gebäude privater Dritter 4.596.100 € Vorbereitung/Vergütungen Untersuchungen/Vorbereitungen Beauftragte Sanierung Gesamt: 364.400 € 411.700 € 14.884.500 € Sanierungsgebiet Leipzig-Reudnitz - Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen Umzug von B ewohnern Rückbau priv . baulicher Anlagen Herstellung/Ä nderung von Ersc hließungsanlagen sonst. O rdnungsmaßnahmen G ebäude priv. Dritter Untersuchungen/V orberei tungen Beauftr agte Sanierung 1 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2015; Durchführung bis einschl. 2014 Seite 4 Anlage 5 Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen Bevölkerungsentwicklung im Sanierungsgebiet Die positive Bevölkerungsentwicklung im Sanierungsgebiet Reudnitz hält weiter an. So waren 1997 noch 2.616 Einwohner angegeben. 2014 werden bereits 4.864 Einwohner in der Statistik aufgeführt. Seite 5 Anlage 5 Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets Im Sanierungsgebiet Reudnitz konnten durch den Einsatz von Städtebaufordermitteln viele Gebäude, welche überwiegend aus der Gründerzeit stammen unter denkmalpflegerischen Aspekten, saniert werden. Darüber hinaus wurde der Gebäudebestand durch Neubauten ergänzt. Hinterhäuser, alte Schuppen und Gewerbeeinheiten wurden zugunsten der Verbesserung des Wohnumfeldes in den Innenhöfen zurückgebaut. Unmittelbar im Anschluss erfolgten weitere Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung der Wohngrünflächen mit den privaten Eigentümern. Öffentlich zugängliche Grünflächen, Straßen und Plätze wurden erneuert und neu geschaffen. Durch den Einsatz von Fördermitteln konnten Straßenräume wie die Inselstraße im Bereich der Zone 1 ausgebaut werden. Die Wittstockstraße, Siegesmundstraße und Reichpietschstraße wurden in den Bereichen der Zone V aufgewertet. Entlang der Zone IV wurde die Breite Straße und die Dresdner Straße erneuert. Zwischen Zone I und Zone II wurde der Gerichtsweg als Mittler Ring ausgebaut. Generell wurde der Straßenraum mit der Einordnung öffentlicher Stellplätze gestaltet und Straßenbäume gepflanzt. Die Anliegerstraßen wurden als Tempo-30-Zonen angeordnet und tragen damit zur Minderung von Emissionen und zur Verkehrsberuhigung in den unmittelbar benachbarten Wohnquartieren bei. Über die erneuerten Haupterschließungsstraßen, mit dem alleeartig hergestellten Gerichtsweg, der Dresdner Straße/ Breite Straße und dem Täubchen Weg sind die Teilentlassungsbereiche in Reudnitz, sowohl mit öffentlichen als auch privaten Verkehrsmitteln sehr gut im städtischen Netzt angebunden und erreichbar. Der Stadtteilpark Reudnitz wurde als öffentlich nutzbare Grünfläche grundlegend erneuert und erweitert. In Abschnitten wurden bis 2002 Spiel- und Aufenthaltsbereiche für kleinere Kinder und auch ein Funsportbereich für ältere Kinder neu geschaffen. Der Bereich für Jüngern wurde mit natürlichen Materialien wie Holzstämmen, Wurzelriesen und Natursteinen gestaltet und die Skateranlage in Zusammenarbeit mit den jugendlichen Nutzern entwickelt. Ein neuer Weg vom Park, über die Fröschelstraße zum Lene-Voigt-Park verbessert das innerörtliche Wegesytem für Fussgänger und Fahrradfahrer. Mit der Gestaltung des Areals wurde ein großzügiger Freiund Grünraum geschaffen, welcher sich positiv auf das Wohnumfeld auswirkt und zur Attraktivität das Quartiers beiträgt. Seite 6 Anlage 5 Die benachbarten Schulfreiflächen und die Schulgartenbereiche der 125. Schule an der Heinrichstraße wurden nach Bedürfnissen und Anforderungen der Schüler, neu gestaltet Auch in der Zone I wurden durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln aus dem SEP, Angebote für Kinder zur öffentlichen Nutzung auf den Grundstücken der Inselstraße 14-18, mit dem Areal der Spiel- und Begegnungsfläche an der Freien Grund-Schule Clara-Schumann, neu geschaffen. In der Zone IV wurde mit dem privaten Eigentümer der Dresdner Straße 69 ein „Vereinshaus“ im Stadtteil etabliert. Es wurde vereinbart, die neu gestalteten Wohngrünbereiche für öffentliche Nutzungen wie Vereins- und Stadtteilfeste, jederzeit bereitzustellen. Das Reunitz- Center, als bedeutendstes Einkaufzentrum im Leipziger Osten, wurde in westlicher Nachbarschaft auf dem ehemaligen Gelände des Straßenbahnhofes Reuditz errichtet. Zudem hat sich das Gebiet durch die weitgehende Sanierung von Grünanlagen, Straßen, Wegen und Plätzen zu einem nachgefragten, attraktiven, innenstadtnahen Wohnstandort entwickelt. Sanierungsstand Grundstücke und Straßenraum des Teilaufhebungsgebiets Sanie rungsstand Grundstücke 2014 abgebrochen mit Fördermitteln 10% unsaniert 13% Neubau 19% saniert 54% teilsaniert 4% Sanie rungsstand Straße nraum 2014 unsaniert 21% saniert 79% Seite 7