Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035582.pdf
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Erstellt
15.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.01.16, 11:49
Stichworte
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Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01648
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
28.10.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Berichterstattung 2015 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und
Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung der
Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Sachverhalt/Begründung
Einleitung
Mit Ratsbeschluss RB-IV-780/07 wurde folgende Festlegung getroffen:
Jeweils bis zum 30. September eines Jahres legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Analyse über die Entwicklung der Preise vor, die relevant für die Höhe der
Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung der von Hartz IV Betroffenen sind.
Mit der Informationsvorlage DS-0229/14 wurde die Ratsversammlung zum
20.11.2014 zu den Ergebnissen des Jahres 2014 informiert.
Auf Grundlage des im Jahr 2013 vereinbarten Konzepts zum Aufbau eines KdUControllings wurden dem Sozialamt durch das Jobcenter Leipzig im Mai 2015 die
notwendigen Kennzahlen für die jetzt vorliegende Berichterstattung übermittelt. Diese
Auswertung enthält detaillierte Angaben zu den Unterkunftskosten aller Leistungsberechtigten auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Die Auswertung
des Jobcenters wurde um Angaben aus den regelmäßig veröffentlichten Statistiken
der Bundesagentur für Arbeit zu den Beziehern von Grundsicherung nach dem
SGB II ergänzt.
Näher untersucht wurden die Mietkosten der Bedarfsgemeinschaften von Leistungsberechtigten nach dem SGB II, deren Größe zugleich der tatsächlichen Haushaltsgröße entsprach. So ist sichergestellt, dass die Ergebnisse für die jeweilige Haushaltsgröße aussagekräftig sind. Denn nur diese 1:1-Haushalte tragen die vollständigen Unterkunftskosten bzw. bewohnen eine Wohnung allein. In den verbleibenden –
und hier nicht weiter untersuchten – Bedarfsgemeinschaften leben weitere Haushaltsangehörige ohne eigenen Hausstand, die ggf. keine Grundsicherungsleistungen
beziehen wie Untermieter, Angehörige, Bewohner von Wohngemeinschaften u. ä.
Die Auswertung umfasst somit ca. 88% aller Bedarfsgemeinschaften, die zur Miete
wohnen.
Da Leistungsberechtigte mit Wohneigentum nur einen ganz geringen Anteil (<1%)
aller Bedarfsgemeinschaften einnehmen, wurden deren Unterkunftskosten nicht näher betrachtet.
Nachträgliche Änderungen im Fallbestand durch rückwirkende Leistungsbewilligungen oder -aufhebungen werden in der Stichtagsauswertung nicht abgebildet und finden daher ebenfalls keine Berücksichtigung.
Nachfolgend werden die wesentlichen Erkenntnisse dieser Auswertung in komprimierter Form dargestellt. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung der leistungsberechtigten Haushalte in
einem ausgewogenen Verhältnis zu den im vergangenen Jahr neu festgelegten
kommunalen Richtwerten stehen. Im Vergleich zur letztjährigen Berichterstattung
sind die Grundmieten der leistungsberechtigten Haushalte gestiegen. Die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten haben sich im Jahresverlauf nur geringfügig verändert.
Im Rahmen dieser Berichterstattung wird zusätzlich geprüft, ob zu den aktuell gültigen Werten Wohnraum einfachen Standards in ausreichendem Umfang zur Anmietung zur Verfügung steht. Dazu hat das Sozialamt über einen Zeitraum von zwei MoSeite 1 von 20
naten den Mietwohnungsmarkt im Stadtgebiet genauer untersucht.
Nicht mehr abbildbar sind die Haushalte, die ergänzende Leistungen ausschließlich
für ihre Unterkunftskosten erhalten. Das Jobcenter Leipzig setzt seit dem vergangenen Jahr eine neue Software (ALLEGRO) zur Bearbeitung von Leistungsansprüchen
ein. Mit dieser Umstellung sind nicht mehr alle statistischen Auswertungen in gewohnter Weise möglich. Darunter fallen auch die Daten für die bisher im Kapitel 3
vorgenommene Auswertung.
Seite 2 von 20
1. Untersuchung der Unterkunftskosten aller leistungsberechtigten Haushalte
Tabelle 1 - Fallmenge Leistungsberechtigter 1:1-Haushalte mit Miete
(Untersuchungsgröße)
alle BG
1 PHH
2 PHH
3 PHH
4 PHH
> 4 PHH
Summe
2010
2012
2013
2014
2015
1:1 HH
2010
2012
2013
2014
2015
Σ alle BG
1:1 in 2010
1:1 in 2012
1:1 in 2013
1:1 in 2014
1:1 in 2015
26.602 60,9%
25.510 61,8%
24.303 62,0%
24.027 60,9%
23.732 62,1%
1 PHH
23.646 59,1%
22.702 60,1%
21.708 60,5%
20.964 61,1%
20.265 60,5%
100%
88,9%
89,0%
89,3%
87,3%
85,4%
8.966 20,5%
8.397 20,3%
7.812 20,0%
7.865 19,9%
7.347 19,2%
2 PHH
8.473 21,2%
7.899 20,9%
7.361 20,5%
6.782 19,8%
6.562 19,6%
100%
94,5%
94,1%
94,2%
86,2%
89,3%
4.651 10,7%
4.165 10,1%
3.909 10,0%
4.163 10,6%
3.848 10,1%
3 PHH
4.517 11,3%
4.030 10,7%
3.773 10,5%
3.613 10,5%
3.587 10,7%
100%
97,1%
96,8%
96,5%
86,8%
93,2%
2.326 5,3%
2.118 5,1%
2.033 5,2%
2.076 5,3%
2.043 5,3%
4 PHH
2.269 5,7%
2.059 5,5%
1.982 5,5%
1.870 5,5%
1.927 5,7%
100%
97,5%
97,2%
97,5%
90,1%
94,3%
1.112 2,5%
1.109 2,7%
1.110 2,8%
1.289 3,3%
1.262 3,3%
> 4 PHH
1.080 2,7%
1.073 2,8%
1.070 3,0%
1.074 3,1%
1.164 3,5%
100%
97,1%
96,8%
96,4%
83,3%
92,2%
43.657
41.299
39.167
39.420
38.232
Summe
39.985
37.763
35.894
34.303
33.505
100%
Ø 91,6%
Ø 91,4%
Ø 91,6%
Ø 87,0%
Ø 87,6%
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Miete ist von 2010 zu 2015 um ca. 5.400
(-12,4% zu 2010) und das Verhältnis aller Bedarfsgemeinschaften zu 1:1 Haushalten
von ursprünglich 91,6% (2010) auf 87,6% (2015) gesunken. Der Anteil der 1-PersonHaushalte an allen leistungsberechtigten 1:1-Haushalten in Mietwohnungen ist in den
vergangenen Jahren (von 59,1% auf jetzt 60,5%) leicht angestiegen.
Die Anzahl der leistungsberechtigten Haushalte mit mehr als vier Personen hat in
den letzten beiden Jahren ebenfalls zugenommen, auch wenn deren Anteil an allen
leistungsberechtigten Haushalten nur ca. 3% beträgt. Ob sich dieser Trend in den
kommenden Jahren fortsetzt, muss weiter beobachtet werden.
Tabelle 2 - Entwicklung aller 1- und 2-Personen-Bedarfsgemeinschaften mit Miete
Jahr
alle BG
2010
2012
2013
2014
2015
43.657
41.299
39.167
39.420
38.232
1-Person-BG
26.602
25.510
24.303
24.027
23.732
60,9%
61,8%
62,0%
60,9%
62,1%
2-Personen-BG
8.966
8.397
7.812
7.865
7.347
20,5%
20,3%
20,0%
19,9%
19,2%
Summe
81,4%
82,1%
82,0%
80,8%
81,3%
1- und 2-Personen-Haushalte stellen mit 81% weiter den Hauptteil aller leistungsberechtigten Fälle. Dieser Wert entspricht dem Anteil an allen Leipziger Haushalten
(82,4%)1 und hat sich in den letzten fünf Jahren kaum verändert.
1
Statistisches Jahrbuch 2015, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Daten für 2014, Stand 26.06.2015
Seite 3 von 20
Tabelle 3 - Fallmengen im relativen Vergleich aller 1:1-Haushalte
Veränderung
Anteil kostenangemessener HH
Veränderung
Verteilung
Fallcharakteristik u.
Vergleichsjahr
1 PHH
n 20.265
2 PHH
n 6.562
3 PHH
n 3.587
4 PHH
n 1.927
> 4 PHH
n 1.164
2010
59,1%
21,2%
11,3%
5,7%
2,7%
100% / 39.985
2012
60,1%
20,9%
10,7%
5,5%
2,8%
100% / 37.763
2013
60,5%
20,5%
10,5%
5,5%
3,0%
100% / 35.894
2014
61,1%
19,8%
10,5%
5,5%
3,1%
100% / 34.303
2015
60,5%
19,6%
10,7%
5,7%
3,5%
100% / 33.505
2015 zu 2010
2,3%
- 7,5%
- 5,3%
29,6%
- 16,2%
2015 zu 2012
0,6%
- 6,2%
3,6%
25,0%
- 11,3%
2015 zu 2013
-
-
-
Summen
n 33.505
- 4,4%
1,9%
3,6%
16,6%
- 6,7%
12,9%
- 2,3%
2015 zu 2014
- 1,0%
- 1,0%
1,9%
3,6%
2010
64,9%
65,6%
79,1%
81,8%
67,7% / 26.162
2012
53,8%
54,1%
69,4%
74,1%
56,7% / 20.805
2013
65,2%
69,5%
81,1%
84,3%
68,9% / 23.994
2014
65,1%
67,6%
77,7%
81,6%
67,9% / 22.573
2015
70,1%
71,1%
82,0%
90,0%
72,8% / 23.547
2015 zu 2010
8,0%
8,4%
3,6%
10,0%
7,5%
2015 zu 2012
30,3%
31,4%
18,2%
21,5%
28,4%
2015 zu 2013
7,5%
2,3%
1,1%
6,8%
5,7%
2015 zu 2014
7,7%
5,2%
5,5%
10,3%
7,2%
Veränderung
Anteil kostenunangemessener HH
entf.
2010
35,1%
34,4%
20,9%
18,2%
32,3% / 12.490
2012
46,2%
45,9%
30,6%
25,9%
43,3% / 15.885
2013
34,8%
30,5%
18,9%
15,7%
31,1% / 10.830
2014
34,9%
32,4%
22,3%
18,4%
32,1% / 10.656
2015
29,9%
28,9%
18,0%
10,0%
27,2% / 8.794
2015 zu 2010
- 14,8%
- 16,0%
- 13,9%
- 45,0%
- 15,8%
2015 zu 2012
- 35,3%
- 37,0%
- 42,2%
- 71,4%
- 37,2%
2015 zu 2013
- 14,1%
- 5,2%
- 4,8%
- 26,3%
- 12,5%
2015 zu 2014
- 14,3%
- 10,8%
- 19,3%
- 45,6%
- 15,3%
In Tabelle 3 wird die Entwicklung und relative Verteilung von Fällen mit rechnerisch
angemessenen und unangemessenen Unterkunftskosten dargestellt. Das bedeutet,
dass in den hier aufgeführten Fällen mit unangemessenen KdU (2015: 8.794) durch
das Jobcenter geprüft wurde, ob die KdU trotz Überschreitung der im Jahr 2014 festSeite 4 von 20
gelegten Richtwerte im konkreten Einzelfall weiter anerkannt werden kann. Das traf
auf 2.872 Fälle zu, so dass tatsächlich nur 5.922 Fälle in der Unangemessenheit
verblieben; das entspricht ca. 18% aller 1:1 Haushalte mit Miete (Vorjahr noch ca.
21%). Der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit unangemessenen KdU ist im Jahresverlauf um über 15% gesunken.
Die Angemessenheitsquote über alle Haushaltsgrößen von 67,7% (2010) ist im Jahr
2012 deutlich auf 56,7% gefallen und stieg aktuell wieder auf 72,8% aller Fälle an.
Ursache für die jüngste Entwicklung ist die Anhebung der Richtwerte KdU zum
18.12.2014. Dennoch haben weiterhin ein Viertel aller leistungsberechtigten Fälle
rechnerisch unangemessene Unterkunftskosten. Das betrifft insbesondere die 1(29,9%) und 2-Personen-Haushalte (28,9%).
Tabelle 4 - Kosten- und Wohnflächenstruktur aller 1:1-Haushalte
Ø tatsächliche mtl.
Miete in €
(Brutto-warm)
1:1 HH
2 PHH
3 PHH
4 PHH
> 4 PHH
2010
293,58
397,89
465,16
522,20
610,34
356,60
2012
294,35
406,18
476,59
535,14
622,98
359,66
2013
298,10
407,93
479,94
538,25
624,82
362,74
2014
303,64
415,58
486,86
546,98
640,25
368,87
2015
309,92
419,86
493,57
551,14
651,63
376,87
328,00
432,41
544,33
628,99
2010
246,64
292,40
333,14
388,88
481,58
280,62
2012
259,46
311,88
351,72
408,84
499,49
295,24
2013
262,82
319,95
360,29
420,02
516,29
301,02
2014
265,73
330,40
384,69
440,81
543,74
307,66
2015
279,01
328,56
374,88
437,25
532,18
316,87
2010
46,7
62,6
72,5
82,1
96,5
56,0
2012
46,2
62,6
72,8
82,8
96,3
57,6
2013
46,2
62,4
72,7
82,4
96,1
57,6
2014
46,4
62,4
72,6
82,1
96,5
57,7
2015
45,0
61,4
71,7
80,2
95,2
54,9
45
60
75
85
mtl. Auszahlbetrag
nach Einkommensanrechnung in €
Richtwert KdU
zzgl. Heizkosten
Ø Wohnfläche
in m²
gewichteter
Mittelwert
aller HH.
1 PHH
angemessene
Wohnfläche in m²
704,48 u. mehr
85 u. mehr
Die Kostenentwicklung zeigt seit 2010 eine kontinuierliche Erhöhung der tatsächlichen Mieten. Die Durchschnittsmieten der 1- und 2-Personen-Haushalte lagen ab
2010 deutlich und erstmals über den damaligen Angemessenheitsgrenzen. Durchgängig über alle Haushaltsgrößen hatten sich die mietvertraglich geschuldeten Unterkunftskosten und der durchschnittliche Auszahlbetrag je Fall erhöht. Nach den
Anhebungen der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung in den Jahren
2011, 2012 und 2014 liegt die durchschnittliche tatsächliche Miete für alle Haushalte
Seite 5 von 20
regelmäßig innerhalb der jeweiligen Angemessenheitswerte.
Der monatliche Auszahlbetrag an Unterkunfts- und Heizkosten nach der Anrechnung
von Einkommen ist bei den Mehrpersonenhaushalten im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Diese Haushalte erzielen offenbar mehr Einkommen als noch vor einem
Jahr. Auf 1-Person-Haushalte trifft das nicht zu. Für diesen Personenkreis hat sich
die Anhebung der Regelleistung zum Jahreswechsel überproportional auf den Auszahlbetrag an Unterkunfts- und Heizkosten ausgewirkt.
Tabelle 5 - Wohnflächenstreuung aller 1:1-Haushalte in 2015
1:1 HH
1 PHH
n 20.265
2 PHH
n 6.562
3 PHH
n 3.587
4 PHH
n 1.927
> 4 PHH
n 1.164
Summe
n 33.505
abstrakt
angemessene
Wohnfläche
45 m²
60 m²
75 m²
85 m²
> 85 m²
1,84 Mio. m²
≤ 45 m²
56,3%
45 – 50 m²
50 – 60 m²
60 – 65 m²
65 – 75 m²
75 – 85 m²
> 85 m²
21,7%
14,0%
67,8%
(65,5)*
entf.
Ø Wohnfläche
≤ abstrakt angem.
Wohnfläche
> abstrakt angem.
Wohnfläche
davon mit niedriger Relevanz
davon mit hoher
Relevanz
(50,8)*
52,3%
(46,4)*
74,2%
(72,3)*
23,9%
61,4 m²
14,6%
11,2%
71,7 m²
32,2%
80,2 m²
(46,4 m²)*
(62,4 m²)*
(72,6 m²)*
(82,1 m²)*
56,3%
52,3%
74,2%
67,8%
43,7%
47,7%
25,8%
32,2%
(49,2)*
(53,6)*
(27,7)*
(34,5)*
21,7%
45 – 50 m²
22,0%
> 50 m²
23,9%
60 – 65 m²
23,8%
> 65 m²
14,6%
75 – 85 m²
11,2%
> 85 m²
8,0%
23,8%
45,0 m²
entf.
Ø 54,9 m²
(57,7 m²)*
Ø 58,2%
(53,1)*
Ø 41,8%
entf.
(46,9)*
entf.
Ø 21,3%
entf.
Ø 21,1%
*Vorjahresdaten in ()
In Tabelle 5 ist dargestellt, wie groß die Wohnungen der leistungsberechtigten Haushalte sind und wie sich die Wohnfläche zu den abstrakt angemessenen Wohnflächen
verhält. Die Wohnfläche hat einen erheblichen Einfluss auf die Wohnungsmiete. Wird
die abstrakt angemessene Wohnfläche im Einzelfall deutlich überschritten, führt das
i. d. R. zu unangemessen hohen Unterkunftskosten.
Die Auswertung belegt, dass nur die durchschnittliche Wohnfläche von 2-PersonenHaushalten über der abstrakt angemessenen Wohnfläche - hier 60 m² - liegt.
Ungefähr 40% der Bedarfsgemeinschaften leben in Wohnungen mit einer Wohnfläche, die größer als die abstrakt angemessene Fläche ist. Gegenüber der Vorjahresauswertung (ca. die Hälfte) ist das ein erheblicher Rückgang.
Nach Abzug der nur geringfügigen Wohnflächenüberschreitungen (vorletzte Zeile der
Tabelle) liegt bei jeder fünften Bedarfsgemeinschaft eine Überschreitung der abstrakt
angemessenen Wohnfläche von mehr als 10% vor. Diese deutlich zu großen Wohnflächen wirken sich zwangsläufig auf die tatsächliche Miete aus. Die auf diesen zu
großen Wohnflächen basierenden hohen Mieten lassen sich i. d. R. nicht durch eine
Seite 6 von 20
niedrigere Ausstattung der Wohnung und damit einem geringeren Quadratmeterpreis
kompensieren. Die Wohnflächen der Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten werden in Kapitel 2 näher betrachtet.
Bei Haushalten mit mehr als 2 Personen werden die Wohnflächenhöchstgrenzen
überwiegend oft eingehalten.
Durch den im Jahr 2014 vorgenommenen Methodenwechsel zur Ermittlung angemessener Richtwerte (vgl. DS-00687/14 v. 18.12.2014) erfolgt die Bestimmung der
Referenzmiete anhand des Datensatzes, der dem Leipziger Mietspiegel zu Grunde
liegt und aus den Ergebnissen der jeweils letzten Betriebskostenbroschüre. Ziel des
Methodenwechsels war eine transparente Ermittlung angemessener Unterkunftsund Heizkosten, die vom Sozialgericht Leipzig inzwischen in ersten Entscheidungen
anerkannt wurde2.
Im Zuge des Methodenwechsels wurde die vom Bundessozialgericht formulierte
Produkttheorie [abstrakt angemessene Wohnfläche * Standard (Mietpreis je m²) =
Richtwert] noch stringenter umgesetzt und die bisherigen Eckwerte je m² wurden
durch Richtwerte für die Bruttokaltmiete (Grundmiete plus kalte Betriebskosten) ersetzt.
Aufgrund dieser geänderten Herleitung angemessener Unterkunftskosten ist der in
den vergangenen Berichterstattungen vorgenommene Abgleich der Grundmieten
und Nebenkosten über Quadratmeterpreise nicht weiter sinnvoll. Die Angemessenheit einer Wohnung kann nur noch durch die Gegenüberstellung der Bruttokaltmiete
mit dem jeweils zutreffenden Richtwert beurteilt werden. In den nachfolgenden Übersichten wurde dieses Verfahren konsequent angewandt. Werte vor 2015 wurden anhand der bisherigen Berichterstattungen auf die neue Methodik umgestellt, um die
Vergleichbarkeit weiter zu gewährleisten.
Tabelle 6 - Bruttokaltmieten aller 1:1-Haushalte in 2015
1:1 HH
1 PHH
n 20.265
2 PHH
n 6.562
3 PHH
n 3.587
4 PHH
n 1.927
> 4 PHH
n 1.164
Ø Bruttokaltmiete
258,09 €
346,83 €
407,24 €
453,26 €
530,34 €
aktueller
Richtwert
Anteil BG mit
angemessenen
KdU
Anteil der Fälle,
deren zu hohe
KdU weiter
anerkannt wird
verbleibende
unangemessene
Fälle
269,57 €
354,50 €
446,95 €
518,63 €
≥ 581,13 €
70,1%
71,1%
82,0%
90,0%
9,1%
10,8%
7,0%
3,7%
20,8%
18,1%
11,0%
6,2%
Summe
n 33.505
312,12 €
72,8%
entf.
8,9%
18,3%
Die Auswertung der Bruttokaltmieten bestätigt, dass Haushalte mit mehreren Personen weitaus häufiger kostenangemessen wohnen als kleine Haushalte. Ursache dafür ist, dass diese Haushalte häufiger die abstrakt angemessenen Wohnflächen ein2
www.justiz.sachsen.de/sgl/content/953.php
Seite 7 von 20
halten. Die durchschnittlichen Bruttokaltmieten der Haushalte mit mehr als zwei Personen liegen daher auch deutlich unter den aktuellen Richtwerten.
Bei fast jeder zehnten Bedarfsgemeinschaft werden Bruttokaltmieten anerkannt, die
über den aktuellen Richtwerten liegen. Darunter sind einerseits Fälle, deren zu hohe
Unterkunftskosten wegen des Vorliegens besonderer Lebensumstände im Einzelfall
dauerhaft bewilligt werden. Andererseits fallen darunter auch Bedarfsgemeinschaften, die derzeit in einer kostenunangemessenen Wohnung leben und deren zu hohe
Kosten für einen Übergangszeitraum weiter in voller Höhe berücksichtigt werden.
Diese Bedarfsgemeinschaften wurden vom Jobcenter aufgefordert, binnen einer Frist
von i. d. R. sechs Monaten ihre unangemessenen Unterkunftskosten durch Maßnahmen wie Wohnungswechsel, Vermieten oder auf andere Weise zu senken.
Die Bruttokaltmieten der Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten werden
unter Punkt 2 näher betrachtet.
Seite 8 von 20
Tabelle 7 - Tatsächliche Kosten aller 1:1-Haushalte
Ø Heizkosten in €
Ø Bruttokaltmiete in €
Ø Betriebskosten in €
Ø Grundmiete in €
1:1 HH
n 34.303
1 PHH
2 PHH
3 PHH
4 PHH
> 4 PHH
Ø
2010
196,61
262,92
305,95
341,54
390,83
236,48
2012
196,81
265,42
308,67
347,76
392,90
236,90
2013
199,12
266,45
312,61
347,73
399,78
239,04
2014
200,91
269,57
310,73
349,75
411,09
240,75
2015
206,86
275,46
323,18
358,71
417,63
248,80
Vergleichswert
DS-00687/14
207,01
271,09
342,69
400,47
≥ 449,06
2010
49,04
68,86
81,20
91,13
109,05
60,88
2012
49,90
69,49
82,26
93,56
110,75
61,56
2013
49,90
69,26
82,15
93,11
111,48
61,48
2014
53,36
71,14
84,22
95,27
112,91
64,27
2015
51,23
71,37
84,06
94,55
112,71
63,32
Vergleichswert
DS-00687/14
62,56
83,41
104,26
118,16
≥ 132,07
2010
245,65
331,78
387,15
432,67
499,88
297,37
2012
246,71
334,91
390,93
441,32
503,65
298,46
2013
249,02
335,71
394,76
440,84
511,26
300,53
2014
254,27
340,71
394,95
445,02
524,00
305,02
2015
258,09
346,83
407,24
453,26
530,34
312,12
Richtwert
269,57
354,50
446,95
518,63
≥ 581,13
2010
47,63
66,36
78,30
89,49
110,01
59,12
2012
49,43
69,49
83,72
95,22
115,56
61,66
2013
49,90
70,51
84,33
95,58
115,32
62,22
2014
53,36
71,76
85,67
96,88
118,70
64,82
2015
51,83
73,03
86,33
97,88
121,29
64,74
Nichtprüfungsgrenze
58,43
77,91
97,38
110,36
≥ 123,35
Alle Angaben in Tabelle 7 entsprechen dem jeweils errechneten Durchschnittswert
und werden hier den Richtwerten für die Bruttokaltmiete bzw. den Nichtprüfungsgrenzen für die Heizkosten gegenübergestellt.
Die Grundmieten sind über alle Haushaltsgrößen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Einerseits sind das die Auswirkungen der verstärkten Nachfrage am Wohnungsmarkt bedingt durch das Bevölkerungswachstum der letzten Jahre, andererseits passen die Vermieter die Grundmieten der leistungsberechtigten Haushalte auf
der Basis des Ende 2014 erschienen Mietspiegels an die Werte des neuen SchlüssiSeite 9 von 20
gen Konzeptes an.
Bis auf die Grundmieten der 2-Personen-Haushalte liegen die hier ausgewiesenen
durchschnittlichen Grundmieten alle unter den im Schlüssigen Konzept 2014 hergeleiteten Richtwerten. Wie zuvor bei der Auswertung der Wohnflächen beschrieben,
hat ein erheblicher Teil der 2-Personen-Haushalte zu große Wohnungen. Dies wirkt
sich auf die Grundmieten dieser Haushalte aus.
Bei der Interpretation ist außerdem zu beachten, dass in der dargestellten Übersicht
auch die Unterkunfts- und Heizkosten der Bedarfsgemeinschaften mit unangemessen hohen Kosten eingeflossen sind.
Für viele Haushaltsgrößen ist eine geringfügige Reduzierung der Betriebskosten
feststellbar, die zum Teil auf den Rückgang der durchschnittlichen Wohnflächen zurückzuführen ist.
Wie zuvor erläutert, ist für die Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten die Bruttokaltmiete ausschlaggebend. Das eröffnet leistungsberechtigten Haushalten die Möglichkeit, geringfügige Überschreitungen bei der Grundmiete durch Einsparungen bei den kalten Betriebskosten auszugleichen und umgekehrt. Die Auswertung der durchschnittlichen Bruttokaltmieten belegt, dass die aktuellen Richtwerte
ausreichend bemessen sind.
Das trifft auch auf die Nichtprüfungsgrenze der Heizkosten zu, gleichwohl bei den
Heizkosten über alle Haushaltsgrößen – außer bei den 1-Person-Haushalten – eine
leichte Kostensteigerung zu verzeichnen ist. Ursache dafür sind die Energiepreissteigerungen der letzten Jahre. Die Verringerung der monatlichen Heizkosten bei
den 1-Person-Haushalten ergibt sich aus der Reduzierung der durchschnittlichen
Wohnfläche dieser Haushalte (vgl. Tabelle 5). Anders als bei den kalten Betriebskosten wirkt sich dieser Effekt nicht auf die Mehrpersonenhaushalte aus, da deren
durchschnittlichen Wohnflächen prozentual nicht so stark gesunken sind.
In den dargestellten Kosten sind keine Nebenkostennachforderungen enthalten, da
diese statistisch nicht abgebildet werden. Erhalten leistungsberechtigte Haushalte
solche Nachzahlungen, können diese Forderungen als einmalige Beihilfe zusätzlich
zu den bereits als Bedarf anerkannten Vorauszahlungen auf Antrag durch das Jobcenter übernommen werden.
Der Deutsche Mieterbund rechnet sogar damit, dass viele Mieter in diesem Jahr eine
Betriebskosten-Rückzahlung erhalten. Er geht davon aus, dass die Betriebskosten
inklusive der Heizkosten für viele Mieter wieder unter die Marke von zwei Euro je
Quadratmeter und Monat sinken.3
3
www.lvz.de/Ratgeber/Bauen-Wohnen/Aktuelles/Mieterbund-Viele-erhalten-Betriebskosten-Rueckzahlung
Seite 10 von 20
2. Untersuchung verbleibender kostenunangemessener 1:1-Haushalte
Alle in den folgenden Übersichten ausgewerteten Haushalte haben tatsächlich unangemessene Unterkunftskosten (brutto-kalt), die auf die Höhe der angemessenen
Richtwerte gekappt wurden. Die Daten von Haushalten, deren zu hohe Unterkunftskosten im Einzelfall wegen des Vorliegens besonderer Lebensumstände oder für einen Übergangszeitraum zur Kostensenkung anerkannt werden, sind darin nicht enthalten.
Tabelle 8 - Wohnflächenstreuung kostenunangemessener 1:1-Haushalte in 2015
1:1 HH
abstrakt
angemessene
Wohnfläche
≤ 45 m²
45 – 50 m²
50 – 60 m²
60 – 65 m²
65 – 75 m²
75 – 85 m²
> 85 m²
Ø Wohnfläche
≤ abstrakt angem.
Wohnfläche
> abstrakt angem.
Wohnfläche
davon mit niedriger Relevanz
davon mit hoher
Relevanz
1 PHH
n 4.217
2 PHH
n 1.190
3 PHH
n 395
4 PHH
n 120
> 4 PHH
entf.
Summe
n 5.922
45 m²
60 m²
75 m²
85 m²
> 85 m²
0,349 Mio. m²
19,0%
29,0%
32,3%
25,7%
entf.
Ø 59,0 m²
31,9%
25,0%
25,8%
53,1 m²
68,1 m²
29,9%
38,2%
82,6 m²
(53,9 m²)*
(68,4 m²)*
(82,3 m²)*
(93,8 m²)*
19,0%
25,7%
31,9%
25,8%
81,0%
74,3%
68,1%
74,2%
(70,9)*
19,7%
49,3%
(81,7)*
(79,1)*
(65,3)*
29,0%
45 – 50 m²
52,0%
> 50 m²
25,0%
60 – 65 m²
49,3%
> 65 m²
29,9%
75 – 85 m²
38,2%
> 85 m²
74,2%
96,9 m²
entf.
entf.
(63,5 m²)*
Ø 21,3%
(20,4)*
Ø 78,7%
(79,6)*
Ø 28,2%
(28,3)*
Ø 50,5%
(51,3)*
*Vorjahresdaten in ()
Haushalte mit unangemessen hohen Unterkunftskosten halten nur in 21,3% der Fälle
die abstrakt angemessenen Wohnflächen ein. 78,7% der Haushalte haben eine größere Wohnfläche. Die unangemessen wohnenden 1-Person-Haushalte mit einer
durchschnittlichen Wohnfläche von 53,1 m² überschreiten die für diese Haushaltsgröße abstrakt angemessene Wohnfläche von 45 m² um fast 20%. Bei Wohnungen
dieser Größe handelt es sich vermutlich überwiegend um kleine 2-RaumWohnungen, die stärker nachgefragt und daher teurer als vergleichbare 1-RaumWohnungen sind.
Seite 11 von 20
Tabelle 9 - Bruttokaltmieten kostenunangemessener 1:1-Haushalte in 2015
1 PHH
n 4.217
2 PHH
n 1.190
3 PHH
n 395
4 PHH
n 120
Ø Bruttokaltmiete
318,96 €
406,56 €
504,49 €
582,62 €
aktueller
Richtwert
269,57 €
354,50 €
446,95 €
518,63 €
Ø
49,39 €
52,06 €
57,54 €
63,99 €
50,77 €
pro Kopf
49,39 €
26,03 €
19,18 €
16,00 €
36,39 €
≤ 5%
21,3%
27,9%
26,6%
29,2%
5% - 10%
18,1%
19,9%
24,1%
21,7%
18,9%
10% - 20%
26,6%
28,4%
29,4%
33,3%
27,3%
20% - 30%
15,6%
13,0%
11,1%
8,3%
14,6%
30% - 50%
13,3%
7,2%
7,3%
5,8%
11,5%
> 50%
5,1%
3,6%
1,5%
1,7%
4,5%
Überschreitung
1:1 HH
> 4 PHH
entf.
Summe
n 5.922
354,28 €
entf.
23,1%
In Tabelle 9 werden die Bruttokaltmieten der leistungsberechtigten Haushalte mit unangemessenen Kosten näher betrachtet.
In der vorgenommenen Auswertung ist ersichtlich, dass ca. ein Fünftel dieser Haushalte eine nur sehr geringe Überschreitung (≤ 5%) der angemessenen Kosten hat. Je
nach Haushaltsgröße liegt bei 40 bis 50% der Bedarfsgemeinschaften eine geringe
Überschreitung der angemessenen Kosten von bis zu 10% vor.
Für einen Teil der Haushalte mit diesen vergleichsweise niedrigen Überschreitungen
angemessener Unterkunftskosten kann angenommen werden, dass die zu großen
Wohnflächen oder ein höherer Ausstattungsgrad der Wohnung beispielsweise aus
der Regelleistung oder einem Freibetrag für Erwerbstätigkeit querfinanziert wird, ohne dass eine Umzugsabsicht besteht.
Seite 12 von 20
Abbildung 1 - Vergleich aller mit den kostenunangemessenen 1-Person-Haushalten
53,1 m²
257,73 €
45,0 m²
206,86 €
Wohnfläche
alle 1-Person-Haushalte
Grundmiete gesamt
unangemessene 1-Person-Haushalte
Tabelle 10 - Daten zu Abbildung 1
alle Haushalte
unangemessene Haushalte
Ø Wohnfläche
45,0 m²
53,1 m²
Ø Grundmiete gesamt
206,86 €
257,73 €
Abbildung 1 verdeutlicht am Beispiel der 1-Person-Haushalte, dass die Unterkunftskosten erheblich durch die Überschreitung der angemessenen Wohnflächen beeinflusst werden. Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten kompensieren zu
hohe Grundmieten nicht durch einen "Flächenverzicht“. Die durchschnittliche Wohnfläche der kostenunangemessen wohnenden 1-Person-Haushalte ist aber im Vergleich zum Vorjahr leicht von 53,9 m² auf 53,1 m² gesunken.
Dennoch befinden sich 2015 insgesamt rund 2.000 Bedarfsgemeinschaften weniger
als im Vorjahr in der Unangemessenheit. Hauptgrund dafür ist die Anhebung der angemessenen Unterkunftskosten für alle Haushaltsgrößen Ende 2014. Das spiegelt
sich auch in der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften mit angemessenen Unterkunftskosten wider. Deren Anteil hat sich gegenüber 2014 um 7% und gegenüber
2012 um fast 30% erhöht (vgl. Tab. 3). Die Anhebung der Richtwerte hat damit das
erwartete Ergebnis bestätigt. Ehemals geringfügig über den bisherigen Angemessenheitswerten liegende Haushalte wohnen wieder kostenangemessen.
Seite 13 von 20
3. Verfügbarkeit am Markt angebotener angemessener Wohnungen
(Angebotsmieten auf Basis Nettokaltmiete)
Analog zu der im Jahr 2014 für die Herleitung angemessener Kosten der Unterkunft
vorgenommenen Erhebung der Angebotsmieten (vgl. DS-00687/14 v. 18.12.2014)
wurde auch in diesem Jahr eine entsprechende Untersuchung durchgeführt und geprüft, ob zu den im vergangenen Jahr festgesetzten Richtwerten Wohnraum in ausreichendem Umfang vorhanden ist.
Dazu wurde erneut auf die über das Internet zugänglichen Angebote der Immobilienportale zurückgegriffen und die darin enthaltenen Aussagen zur Grundmiete, der
Wohnfläche, der Lage der Wohnung und zur Anzahl der Wohnräume erhoben.
Zur Auswertung der Angebotsmieten wurden die Daten folgender Immobilienportale
abgerufen:
Immobilienscout244
Immonet5
Immowelt6
In der weiteren Analyse des Immobilienangebotes konnte auf die Daten von Immowelt verzichtet werden, da die Anzahl der dort aufgeführten Angebote seit der
letztjährigen Untersuchung deutlich rückläufig war. Diese Plattform wird von den
Vermietern offensichtlich nicht mehr in dem bisherigen Umfang genutzt.
Die Erhebung der Daten für die Untersuchung der Angebotsmieten aus den verbleibenden beiden Portalen wurde dreimal im Abstand von jeweils 4 Wochen beginnend
ab der 13. Kalenderwoche 2015 durchgeführt. Der vierwöchige Abstand zwischen
den einzelnen Erhebungen wurde gewählt, um die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt durch den stetigen Wechsel von neu vermieteten (Abgänge) und neu
angebotenen Wohnungen (Zugänge) beobachten zu können. Die Wohnungsangebote beider Internetportale wurden jeweils montags vollständig erhoben.
Nach der letzten Vollerhebung lagen entsprechende Aussagen zu insgesamt 31.416
Mietinseraten vor. Angebotene Wohnungen unterhalb des einfachen Standards
(Substandard; vgl. DS-00687/14 v. 18.12.2014, Kapitel 2.4) wurden bei der Ermittlung angemessener Wohnungsangebote nicht berücksichtigt.
Zu jedem Auswertungszeitpunkt waren mindestens 5.800 Wohnungsangebote für
das Stadtgebiet Leipzig vorhanden. Nahezu alle Akteure des Leipziger Wohnungsmarktes nutzen neben ihren eigenen Internetauftritten auch diese Portale zur Veröffentlichung ihrer Mietangebote.
4
www.immobilienscout24.de
www.immonet.de
6
www.immowelt.de
5
Seite 14 von 20
Tabelle 11 - Wohnungsangebote für die Stadt Leipzig in der 13., 17. und 21. KW
13. KW
17. KW
21. KW
Immobilienscout24
5.887
5.923
6.027
Immonet
4.687
4.803
4.567
In Tabelle 12 werden die in diesen Erhebungen ermittelten angemessenen Wohnungen unter Berücksichtigung der beschriebenen Produkttheorie dargestellt. Daraus
ergibt sich für die Stadt Leipzig folgende Mindestanzahl an angemessenen und zumutbaren Wohnungsangeboten.
Tabelle 12 - Verfügbarkeit angemessener Wohnungsangebote (Nettokaltmiete)
Haushaltsgröße in Personen
Voraussetzungen
Wohnfläche ab
Mindestanzahl
Wohnräume
angemessene, gerundete
Nettokaltmiete gesamt
1
2
3
4
5
5
20 m²
45 m²
60 m²
75 m²
85 m²
85 m²
1
2
3
4
5
4
207,01 €
271,09 €
342,69 €
400,47 €
449,06 €
449,06 €
Anzahl Wohnungsangebote 13. KW
Immobilienscout24
267
654
725
32
1
44
Immonet
228
639
670
32
1
43
Anzahl Wohnungsangebote 17. KW
Immobilienscout24
324
666
745
31
0
52
Immonet
261
608
688
32
0
47
Anzahl Wohnungsangebote 21. KW
Immobilienscout24
317
672
730
30
0
46
Immonet
222
505
584
23
0
39
Da Mietobjekte zum Teil auf beiden Webseiten parallel angeboten werden, scheidet
eine Addition der geeigneten Inserate aus den unterschiedlichen Quellen zur Ermittlung aller am Markt angebotenen angemessenen Wohnungen aus.
Der fehlerfreie Ausschluss doppelter Inserate ist nur mit sehr hohem Aufwand möglich. Daher wird für Aussagen zur Anzahl der permanent verfügbaren angemessenen
Angebote für jede Haushaltsgröße immer auf den Maximalwert aus beiden Portalen
in einer Kalenderwoche abgestellt. Aus den Maximalwerten wird im Anschluss der
Durchschnitt für den gesamten Beobachtungszeitraum gebildet.
Seite 15 von 20
Es kann aber davon ausgegangen werden7, dass die Zahl der tatsächlich am Markt
vorhanden angemessenen Wohnungsangebote deutlich über den nachfolgend abgebildeten Durchschnittswerten liegt.
Tabelle 13 - permanente Verfügbarkeit angemessener Wohnungsangebote
(nettokalt)
Haushaltsgröße in Personen
1
2
3
4
5
5
(4 Räume)
max. Anzahl 13. KW
267
654
725
32
1
44
max. Anzahl 17. KW
324
666
745
32
-
52
max. Anzahl 21. KW
317
672
730
30
-
46
Durchschnitt = permanent
verfügbare angemessene
Wohnungsangebote
303
664
733
31
-
47
Die o.a. Auswertung belegt, dass für alle Haushaltsgrößen eine permanente Versorgung mit zumutbarem angemessenem Wohnraum möglich ist. Auf die Besonderheiten der Versorgung von Haushalten mit fünf Personen mit angemessenem Wohnraum wurde erstmals im Jahr 2013 hingewiesen (DS V/3516 v. 09.12.2013, S. 26).
Die erneute Untersuchung ergab auch für diese Haushaltsgröße ein ausreichendes
Angebot an angemessenen Wohnungen, wenn in die Suche Objekte mit mindestens
vier Wohnräumen einbezogen werden (vgl. Tab. 13, letzte Spalte).
Darüber hinaus besteht für bedürftige Familien mit einem hohen Wohnflächenbedarf
die Möglichkeit, im Sozialamt, Abteilung Soziale Wohnhilfen Unterstützung bei der
Wohnraumbeschaffung zu erhalten. Das gilt auch für Haushalte mit einem Bedarf an
alters- und/oder behindertengerechtem Wohnraum. Im Sachgebiet Wohnraumversorgung wird zur Wohnungssuche umfassend beraten, zu speziellen Wohnungsangeboten informiert und durch Kooperation mit dem kommunalen Vermieter der LWB
GmbH und anderen Wohnungsmarktakteuren sowie durch Nutzung von städtischen
Belegungsrechtsoptionen in individuell angemessenen Wohnraum vermittelt.
Wie zuvor geschildert, ist die Ermittlung der auf beiden Internetportalen parallel inserierten Wohnungsangebote mit sehr hohem Aufwand verbunden. Um festzustellen,
welches Potential an Wohnungsangeboten zusätzlich zu den o. a. Ergebnissen am
Markt verfügbar ist, wurde der Ausschluss doppelter Inserate einmalig am Beispiel
der angemessenen Wohnungsangebote für 1-Person-Haushalte durchgeführt.
7
BMVBS, Arbeitshilfe zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen der Unterkunft im Rahmen kommunaler Satzungen,
Januar 2013, S. 44
Seite 16 von 20
Tabelle 14 - Zusammenfassung der Wohnungsangebote beider Internetportale
13. KW
17. KW
21. KW
Ø
parallel inseriert
146
169
146
154
einmalig inseriert
206
251
256
238
Summe
352
420
402
391
max. Anzahl Tab. 13
267
324
317
303
zusätzliche Angebote
85
96
85
88
32%
30%
27%
29%
Anteil zusätzl. Angebote
Der Abgleich der angemessenen Wohnungsangebote beider Portale verdeutlicht,
dass neben den in Tabelle 13 ausgewiesenen Ergebnissen mindestens nochmal weitere 30% an angemessenen Wohnungsangeboten am Markt verfügbar sind.
Bei der Versorgung mit geeignetem Wohnraum ist auch zu berücksichtigen, dass
leistungsberechtigten Haushalten, die zur Senkung ihrer Unterkunftskosten aufgefordert werden, dafür im Regelfall ein Zeitraum von bis zu 6 Monaten eingeräumt wird.
In dieser Frist unterliegt der Wohnungsmarkt einem permanenten Wechsel an Wohnungsangeboten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass jeder Haushalt in
dieser Zeit kostenangemessenen und geeigneten anderen Wohnraum finden wird.
Im nächsten Schritt wird ausgewertet, wie sich die angemessenen Wohnungsangebote auf die einzelnen Stadtbezirke verteilen. Exemplarisch erfolgt dies anhand der
in der 21. Kalenderwoche im Internetportal Immoscout24 erhobenen Daten.
Seite 17 von 20
Tabelle 15 - Räumliche Verteilung angemessener Wohnungsangebote (nettokalt)
Haushaltsgröße in Personen
Stadtbezirk
1
2
3
4
5
(4 Räume)
Mitte
4
8
7
-
-
Nordost
28
78
88
1
6
Ost
42
212
159
3
1
Südost
20
37
24
1
1
Süd
4
20
9
-
-
Südwest
9
27
19
-
-
West
169
117
332
23
37
Alt-West
16
73
28
2
-
Nordwest
20
61
18
1
1
Nord
5
39
46
-
-
317
672
730
30
46
Summe
Angemessene Wohnungsangebote sind in allen Leipziger Stadtbezirken vorhanden.
In einigen Stadtbezirken liegen deutlich mehr Angebote als in anderen vor. Eine ähnliche Mietpreisdifferenzierung gibt es in fast allen Großstädten Deutschlands.8 Das
Wohnungsangebot konzentriert sich jedoch nicht nur auf einige wenige Stadtbezirke,
so dass sich nahezu alle Haushaltsgrößen über das gesamte Stadtgebiet verteilt mit
angemessenem Wohnraum versorgen können.
8
Heyn/ Dr. Braun/ Grade, Wohnungsangebote für arme Familien in Großstädten, S. 40 ff.
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4. Zusammenfassung der Ergebnisse
Wie in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt, sank die Anzahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften in den letzten Jahren kontinuierlich. Gleichzeitig
stiegen jedoch die tatsächlichen (angemessenen und unangemessenen) Mieten je
Bedarfsgemeinschaft an. Ursächlich dafür ist das generell gestiegene Mietniveau.
Abbildung 2 - Verlauf der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Miete und deren
tatsächlicher Mieten
43.657
41.299
39.420
39.167
38.232
376,87 €
368,87 €
362,74 €
356,60 €
2010
359,66 €
2012
2013
Anzahl Bedarfsgemeinschaften
2014
2015
Miete je Bedarfsgemeinschaft (Brutto-warm)
Die tatsächlichen kalten Betriebs- und Heizkosten sind im Jahresverlauf nicht bzw.
nur leicht gestiegen. Einen hohen Einfluss auf die kaum veränderten tatsächlichen
Heizkosten hatten die letzten milden Winter. Die zunehmende Einhaltung der abstrakt angemessenen Wohnflächen wirkt sich zudem kostendämpfend aus.
Die durchgeführte Untersuchung der aktuellen Unterkunfts- und Heizkosten der leistungsberechtigten Haushalte i. V. m. der Auswertung der am Immobilienmarkt angebotenen Mietwohnungen bestätigt, dass die im vergangenen Jahr festgesetzten
Richtwerte für die Bruttokaltmiete und die Nichtprüfungsgrenzen für die Heizkosten
aktuell in ausreichender Höhe bemessen sind.
Da in den kommenden Jahren von weiter moderat steigenden Mieten ausgegangen
werden muss, ist eine regelmäßige Überprüfung der Richtwerte auch in den Folgejahren unerlässlich.
Die Anzahl der leistungsberechtigten Haushalte, die in kostenunangemessenen
Wohnungen leben, ist weiter rückläufig. Der Anteil der Haushalte mit unangemessenen Wohnkosten beträgt nur noch 27,2%. In einem Drittel dieser Fälle erfolgt die
vollständige Übernahme der zu hohen Kosten.
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Abbildung 3 - Vergleich der Anzahl der Haushalte mit angemessenen und unangemessenen KdU (1- bis 4-Personen-Haushalte)
26.162
23.994
22.573
23.547
20.805
15.885
12.490
10.830
10.656
8.794
2010
2012
2013
HH mit angemessenen KdU
2014
2015
HH mit unangemessenen KdU
Die Analyse der Entwicklung und tatsächlichen Mieten der leistungsberechtigten
Haushalte belegt, dass unangemessene Unterkunftskosten vor allem dann entstehen, wenn deutliche Überschreitungen der abstrakt angemessenen Wohnflächen
vorliegen.
Das bedeutet: Haushalte, die 2015 unangemessen wohnen, haben oft zu große
Wohnungen; ein Wechsel in anderen (kosten- und flächenangemessenen) Wohnraum findet häufig nicht statt, obwohl zu den aktuellen Richtwerten angemessener
und zumutbarer Wohnraum verteilt über das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung
steht.
Da ein erheblicher Teil der unangemessenen Mehrkosten durch Wohnflächenüberschreitungen verursacht ist, kommt der Suche nach preiswerten und/oder kleineren
Wohnungen und deren Vermittlung an Betroffene eine große Bedeutung zu. Mit dem
derzeitigen Beratungsangebot des Sozialamtes und des Jobcenters wird dies gewährleistet.
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