Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034974.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
17.08.15, 12:00
Aktualisiert
27.10.16, 07:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01737
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
28.10.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Wesentliche Auflagen und Schlussfolgerungen aus dem Bescheid der
Landesdirektion Leipzig vom 03.07.2015 zur Genehmigung der Haushaltssatzungen
2015 und 2016
Die Informationen zum Bescheid der Landesdirektion Leipzig zur Genehmigung der
Haushaltssatzungen 2015 und 2016 und die Folgerungen der Verwaltung sowie der Widerspruch
der Stadt Leipzig werden zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Anlagen:
HH-Genehmigung 2015-2016 – Auflagen und Schlussfolgerungen LaDi
Genehmigungsbescheid der LaDi zum Doppelhaushalt 2015-2016
Widerspruch der Stadt Leipzig gegen Genehmigungsbescheid der LaDi
Auflagen und Schlussfolgerungen zum Genehmigungsbescheid Doppelhaushalt 2015/2016
Wesentliche Auflagen und Schlussfolgerungen aus dem Bescheid
der Landesdirektion Leipzig vom 03.07.2015 zur Genehmigung der
Haushaltssatzungen 2015 und 2016
Mit Bescheid vom 03.07.2015 wurden die Haushaltssatzungen 2015 und 2016 mit dem
Haushaltsplan 2015/2016 durch die Landesdirektion Leipzig (Rechtaufsicht) mit Auflagen
genehmigt.
Die in § 2 der am 18. März 2015 vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurden in Höhe von jeweils 20.300.000 EUR genehmigt.
Von den in § 2 der am 18. März 2015 vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 festgesetzten Gesamtbeträgen der vorgesehenen Kreditaufnahmen werden jeweils weitere 5.000.000 EUR unter der aufschiebenden Bedingung genehmigt, dass die Stadt Leipzig den tatsächlichen Bedarf für die Kreditaufnahmen anhand geeigneter Unterlagen zum Stand der liquiden Mittel (aktuelle Liquiditätsplanung) sowie anhand von Vergleichsberechnungen zur weiteren Liquiditätsplanung im jeweiligen Haushaltsjahr darlegt.
Die in § 3 der am 18. März 2015 vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossenen Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 festgesetzten Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 197.012.297 EUR für 2015 und in Höhe von
168.011.745 EUR für 2016 werden in Höhe von jeweils 25.300.000 EUR genehmigt; im Übrigen sind sie genehmigungsfrei.
Die genehmigten Haushaltssatzungen wurde im städtischen Amtsblatt am 11.07.2015 öffentlich bekannt gemacht und in der Zeit vom 13.07.2015 – 20.07.2015 ausgelegt.
Demzufolge trat die volle Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzungen 2015 und 2016 am
21.07.2015 ein.
Übersicht der Auflagen der Landesdirektion
Auflagen Landesdirektion HH-Genehmigung 2015
Nr.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Auflage
Termin zur Vorlage bei LDS
Verantwortlich
Sicherstellung Ausgleich
Ergebnishaushalt ab 2017
Prüfung Notwendigkeit Nachtragshaushaltssatzung 2016
Haushaltsvollzug
/Haushaltsentwicklung
(Stichtag 2015: 30.06.2015 /
30.09.2015 / 30.11.2015)
Haushaltsvollzug
/Haushaltsentwicklung
(Stichtag 2016: 30.06.2016 /
30.09.2016 / 30.11.2016)
Umsetzung geplanter jedoch
noch nicht abgeschlossener
Investitionsmaßnahmen nach
Teilhaushalten sortiert
(Stichtag 31.12.2015)
Umsetzung bzw. Fortschreibung Schulhausbauprogramm (Stichtag 31.12.2015)
ohne Termin – ständiger Prozess
alle Dezernate
ohne Termin – ständige Prüfung
Dezernat II
Termin
DB OBM
31.08.2015
30.11.2015
29.02.2016
Dezernat II
25.08.2015/
17.11.2015/
16.02.2016
31.08.2016
30.11.2016
28.02.2017
Dezernat II
23.08.2016
22.11.2016
21.02.2017
28.02.2016
Dezernat II
16.02.2016
28.02.2016
Dezernat V
16.02.2016
Seite 1
Auflagen und Schlussfolgerungen zum Genehmigungsbescheid Doppelhaushalt 2015/2016
Auflagen Landesdirektion HH-Genehmigung 2015
Nr.
Auflage
Termin zur Vorlage bei LDS
Verantwortlich
Termin
DB OBM
*
Maßnahmeplan Kita-Bereich
(Stichtag 31.12.2015) *
4.6
4.7
4.8
Konzept zu Eigenbetrieben
Prüfung ausgewiesener
Schlüsselprodukte *
Fortschreibung Entschuldungskonzeption
28.02.2015
Widerspruch eingelegt
Dezernat V
16.02.2016
Dezernat II
30.06.2016
Dezernat I
21.06.2016
31.12.2016
Dezernat II
12.01.2016
Hinweis: Für die mit *) gekennzeichneten Maßnahmen ist die dreiwöchige Mitzeichnungsfrist durch das Dezernat
Finanzen zu gewährleisten.
Alle Berichte zu den o. g. Auflagen werden ausschließlich durch das Dezernat Finanzen an die Landesdirektion übergeben.
Auflage 4.1
Der Stadt Leipzig wird aufgegeben, ihre Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft bis 2016
so zu führen, dass ab 2017 ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes erreicht werden kann.
Maßnahmen der Stadt Leipzig
Die Erfüllung dieser Maßgabe kann nur dann erreicht werden, wenn die geplanten Ergebnisse 2015/2016 im Wesentlichen auch im IST eingehalten werden können.
Dazu ist es erforderlich, dass alle Dezernate und Ämter Ihrer Aufgabe hinsichtlich der
Budgetverantwortung gerecht werden und die Mittelbewirtschaftung unter Beachtung
des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgt.
Durch den Beigeordneten für Finanzen sind ggf. unterjährig geeignete Maßnahmen zu
ergreifen (z. B. Haushaltssperre), welche die Einhaltung des beschlossenen Haushaltsplanes sicher stellen.
Auflage 4.2
Die Stadt Leipzig hat bei der Vollziehung des Haushaltes 2015 die Notwendigkeit einer
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen ist jeweils mit dem Bericht zum Haushaltsvollzug zum Stand 30. September 2015 und
Stand 31. Dezember 2015 einzureichen.
Maßnahmen der Stadt Leipzig
Durch den Beigeordneten für Finanzen wird gewährleistet, dass in einem ständigen Prozess die Überprüfung des Erfordernisses einer Nachtragshaushaltssatzung gewährleistet wird. Diese Aufgabe muss auch unabhängig von den Berichten zum Haushaltsvollzug erfolgen.
Bei Erfordernis einer Nachtragssatzung wird die Rechtsaufsicht durch das Dezernat Finanzen umgehend informiert und die entsprechenden Schritte veranlasst. Dies schließt
eine unterjährige Haushaltssperre unausweichlich mit ein.
Auflage 4.3
Der Landesdirektion Sachsen ist – ungeachtet eventueller Berichtspflichten der Stadtverwaltung gegenüber dem Stadtrat – innerhalb eines Monats jeweils zum Stand 30. Juni, 30.
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Auflagen und Schlussfolgerungen zum Genehmigungsbescheid Doppelhaushalt 2015/2016
September sowie 30. November der Haushaltsjahre 2015 und 2016 über den Haushaltsvollzug und die voraussichtliche Haushaltsentwicklung zum Jahresende zu berichten.
Maßnahmen der Stadt Leipzig
Der Bericht zum V-IST, welcher federführend durch das Dezernat Finanzen zu erstellen
ist, wird der Rechtsaufsicht unmittelbar nach Fertigstellung und nach Bestätigung in der
DB OBM übergeben.
Auflage 4.4
Die Stadt Leipzig hat der Landesdirektion Sachsen zum Stichtag 31. Dezember 2015 bis
zum 28. Februar 2016 über den Stand der Umsetzung der geplanten - einschließlich der in
Vorjahren geplanten, jedoch noch nicht abgeschlossenen - Investitionsmaßnahmen nach
Teilhaushalten gesondert zu berichten.
Maßnahmen der Stadt Leipzig
Die Auflage wird mit Übergabe der Vorlage zum V-IST 31.11.2015 erfüllt (siehe Auflage
3.3). Die Vorlage wird um einen Bericht zu den Investitionsmaßnahmen geordnet nach
Teilhaushalten ergänzt.
Auflage 4.5
Die Stadt Leipzig hat der Landesdirektion Sachsen zum Stichtag 31. Dezember 2015 zur
Umsetzung bzw. Fortschreibung des Schulhausbauprogramms in 2015 zu berichten. Entsprechend zum Schulhausprogramm ist ein Maßnahmeplan im Kita-Bereich mindestens für
den Finanzplanungszeitraum aufzustellen und der Landesdirektion Sachsen bis zum
28. Februar 2016 vorzulegen. Dabei sind in beiden Bereichen (Schulen/Kita) zum einen die
geplanten Maßnahmen mit Plätzen, Kosten (aufgeteilt nach Jahren) und Fertigstellungstermin quartalsweise bzw. schuljahresweise aufzulisten, zum anderen die Bedarfszahlen gegenüberzustellen. Beide Programme sind jährlich fortzuschreiben.
Maßnahmen der Stadt Leipzig
Das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erarbeitet zum Stichtag
31.12.2015 den Bericht zur Umsetzung bzw. Fortschreibung des Schulbauprogrammes.
Die Einzelvorlage ist in Abstimmung mit dem Dezernat Finanzen zu erstellen und in die
DB OBM am 16.02.2016 ein zureichen.
Entsprechend der Auflage der Rechtsaufsicht wird ebenfalls durch das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ein Maßnahmenplan im Kita-Bereich erarbeitet.
Diese Aufstellung hat alle finanziellen Aspekte und die Bedarfszahlen gemäß der Forderung der Rechtsaufsicht, insbesondere 4.5 der Begründung zu berücksichtigen. Diese
Einzelvorlage ist ebenfalls in Abstimmung mit dem Dezernat Finanzen zu erstellen und
in die DB OBM am 16.02.2016 einzureichen.
Nach Bestätigung in der DB OBM wird das Dezernat Finanzen bis zum 28.02.2016 die
Zuarbeit an die Rechtsaufsicht sicherstellen.
Auflage 4.6
Die Stadt Leipzig hat bis zum 31. Dezember 2015 ein Konzept zu den Eigenbetrieben vorzulegen, das die zukünftige Strategie der Stadt im Hinblick auf die weitere finanzielle Bezuschussung sowie die zukünftig von den Eigenbetrieben zu erledigenden Aufgaben aufzeigt.
Dazu sind kennzahlengestützte Eigentümerziele im Sinne des 2013 beschlossenen Leipziger
Corporate Governance Kodex festzulegen, die ein Zielcontrolling ermöglichen. Ebenso sind
Optimierungsmöglichkeiten sowie Wege zur Zuschussverringerung bzw. zumindest Deckelung auf die in 2016 festgesetzte Höhe für die Eigenbetriebe darzustellen.
Maßnahmen der Stadt Leipzig
Bezüglich der Auflage wurde seitens der Stadt Leipzig Widerspruch bei der LDS eingelegt. Die Begründung zum Widerspruch (u.a. wird eine Formulierung bezüglich Wertung
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Auflagen und Schlussfolgerungen zum Genehmigungsbescheid Doppelhaushalt 2015/2016
als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung enthalten sein), wird bis zum
31.08.20105 an die Rechtsaufsicht nachgereicht.
Auflage 4.7
Die Stadt Leipzig hat im Rahmen der Haushaltsplanung für 2017/2018 zu prüfen, ob tatsächlich alle ausgewiesenen Schlüsselprodukte von hoher Steuerungs- bzw. Finanzrelevanz sind
und ob die Vielzahl der gewählten Kennzahlen und Ziele zur Steuerung prüf- und auswertbar
sind. Der Prüfbericht ist bis zum 30. Juni 2016 der Landesdirektion Sachsen vorzulegen.
Maßnahmen der Stadt Leipzig
Das Dezernat Allgemeine Verwaltung prüft die ausgewiesenen Schlüsselprodukte entsprechend der Auflage der Rechtsaufsicht.
Eine Bestätigung zu den zukünftigen Schlüsselprodukten ist durch das Dezernat Allgemeine Verwaltung bis Anfang des II. Quartals 2016 durch den Stadtrat herbeizuführen.
Dazu ist eine Bestätigung in der DB OBM Anfang Januar 2016 erforderlich.
Das Dezernat Finanzen wird danach bis zum 30.06.2016 die Zuarbeit an die Rechtsaufsicht sicherstellen.
Auflage 4.8
Die Stadt Leipzig hat die 2012 beschlossene Entschuldungskonzeption unter der Prämisse
der vollständigen Entschuldung in 2037 fortzuschreiben. Darin soll insbesondere die Bereitstellung finanzieller Mittel für die weiterhin verstärkte Investitionstätigkeit aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ebenso Berücksichtigung finden, wie die Festschreibung außerordentlicher Tilgungsleistungen bei sich am jeweiligen Jahresende ergebenden Überschüssen an
Finanzmitteln. Die Fortschreibung ist bis zum 31. Dezember 2016 der Landesdirektion Sachsen vorzulegen.
Maßnahmen der Stadt Leipzig
Die Auflage wird in Verantwortung des Dezernates Finanzen entsprechend umgesetzt.
Auflage 4.9
Die Stadt Leipzig hat im folgenden Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2017 die Ansätze im
Finanzplanungszeitraum anhand von realistischen, nachvollziehbaren Entwicklungsszenarien zu ermitteln. Auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung ist verstärkt zu achten.
Maßnahmen der Stadt Leipzig
Die Auflage wird in Verantwortung des Dezernates Finanzen unter Mitwirkung aller Dezernate und Ämter entsprechend umgesetzt.
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