Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036056.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
11.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00577/14-ÄA-005
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Ratsversammlung
Termin
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Bebauungsplan Nr. 45.6 "Stadtzentrum"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden für die Kerngebiete MK 3.6, MK 2.6 und MK 3.7 in
der Weise geändert, dass die die Baugrenzen entsprechend der vorhandenen Wohn- bzw.
Bürobebauung mit Erdgeschossunterlagerungen angepasst werden.
Sachverhalt:
Behutsame Stadterneuerung und -entwicklung war für Leipzig immer auch mit Veränderungen der
Baugrenzen der Quartiere im Stadtzentrum verbunden. Deshalb wurden Straßen und Freiräume den
Bedürfnissen der jeweiligen Zeit angepasst. Dem Bedürfnis der Einwohner, der Messebesucher und
Touristen nach platzartigen Freiräumen mit hoher Aufenthaltsqualität wurde in der Reichsstraße, an
der Thomasgasse oder der Grimmaischen Straße und eben um das Quartier Katharinen- und
Reichsstraße, Böttger- und Salzgäßchen durch eine geringere Überbauung des Areals Rechnung
getragen, um beispielsweise Flächen für Gaststättenfreisitze oder Märkte zu schaffen. Die heutige
Bebauung wird bundesweit als eine der qualitätsvollsten innerstädtischen Wohnbebauungen
angesehen.
Der verbreiterte Straßenraum am südlichen Ende der Katharinenstraße ermöglicht einen direkten
Blick vom Markt auf das Museumsquartier, auch wenn der ausgeführte Wettbewerbsentwurf im
Gegensatz zum zweit- bzw. drittplatzierten Entwurf des Bildermuseums keinen direkten Blick auf das
Bildermuseum ermöglicht. Entlang der Reichsstraße wurden in den zurückliegenden Jahren u. a. ein
Kinderspielplatz, Springbrunnen und Blumenrabatten angelegt. Auch das Brühlpelzgebäude wird
langfristig als Hotel weitergenutzt, ebenso wurden die Wohngebäude bereits modernisiert. Da mittelSeite 1/3
bzw. längerfristig an einer Wiederherstellung der historischen Fassade von Deutrichs Hof in
entsprechender Neubaukubatur festgehalten werden sollte, bleibt die westliche Baugrenze des MK
2.1 bestehen.
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