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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036056.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
11.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:45

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00577/14-ÄA-005 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Ratsversammlung Termin Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Bebauungsplan Nr. 45.6 "Stadtzentrum"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschluss: Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden für die Kerngebiete MK 3.6, MK 2.6 und MK 3.7 in der Weise geändert, dass die die Baugrenzen entsprechend der vorhandenen Wohn- bzw. Bürobebauung mit Erdgeschossunterlagerungen angepasst werden. Sachverhalt: Behutsame Stadterneuerung und -entwicklung war für Leipzig immer auch mit Veränderungen der Baugrenzen der Quartiere im Stadtzentrum verbunden. Deshalb wurden Straßen und Freiräume den Bedürfnissen der jeweiligen Zeit angepasst. Dem Bedürfnis der Einwohner, der Messebesucher und Touristen nach platzartigen Freiräumen mit hoher Aufenthaltsqualität wurde in der Reichsstraße, an der Thomasgasse oder der Grimmaischen Straße und eben um das Quartier Katharinen- und Reichsstraße, Böttger- und Salzgäßchen durch eine geringere Überbauung des Areals Rechnung getragen, um beispielsweise Flächen für Gaststättenfreisitze oder Märkte zu schaffen. Die heutige Bebauung wird bundesweit als eine der qualitätsvollsten innerstädtischen Wohnbebauungen angesehen. Der verbreiterte Straßenraum am südlichen Ende der Katharinenstraße ermöglicht einen direkten Blick vom Markt auf das Museumsquartier, auch wenn der ausgeführte Wettbewerbsentwurf im Gegensatz zum zweit- bzw. drittplatzierten Entwurf des Bildermuseums keinen direkten Blick auf das Bildermuseum ermöglicht. Entlang der Reichsstraße wurden in den zurückliegenden Jahren u. a. ein Kinderspielplatz, Springbrunnen und Blumenrabatten angelegt. Auch das Brühlpelzgebäude wird langfristig als Hotel weitergenutzt, ebenso wurden die Wohngebäude bereits modernisiert. Da mittelSeite 1/3 bzw. längerfristig an einer Wiederherstellung der historischen Fassade von Deutrichs Hof in entsprechender Neubaukubatur festgehalten werden sollte, bleibt die westliche Baugrenze des MK 2.1 bestehen. Seite 2/3