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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037476.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:44

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01837 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 28.10.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Prüfaufträge der Fraktionen - Einbeziehung "Dritter", u. a. der bbvl Sachverhalt: Bei insgesamt zunehmend komplizierten Vorgängen in der Stadtverwaltung, in den Beteiligungsunternehmen (BU) und Eigenbetrieben (EB) sind für verschiedene inhaltliche Prüfungen (z. B.: langfristige finanzielle Auswirkungen von Bauinvestitionen in Kitas und Schulen durch Stadt/BU/EB oder durch private Investoren auf den kommunalen Haushalt, Aktienkauf VNG) die Auskünfte der Verwaltung nicht immer ausreichend. Für die Arbeit des Stadtrates wird daher die Meinung eines sachverständigen Dritten immer wichtiger. Die Fraktion Die LINKE wollte zur Strategie Leipzigs und den langfristigen Folgekosten bei den Kitabauinvestitionen die bbvl als kommunale Beratungsgesellschaft einbinden. Dies wurde allerdings von der Stadtverwaltung untersagt. Daher fragen wir: 1. Welche Gründe liegen für die Versagung vor? 2. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die bbvl oder andere Berater unbürokratisch durch die Fraktionen beteiligt werden dürfen? 3. Wie kann bei einem sehr schmalen Sachkostenbudget der Stadträte und Fraktionen gesichert werden, dass auch Dritte in die inhaltliche Prüfung stadtratsrelevanter Angelegenheiten einbezogen werden können? Seite 1 Seite 2/3