Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1037476.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01837
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Prüfaufträge der Fraktionen - Einbeziehung "Dritter", u. a. der bbvl
Sachverhalt:
Bei insgesamt zunehmend komplizierten Vorgängen in der Stadtverwaltung, in den
Beteiligungsunternehmen (BU) und Eigenbetrieben (EB) sind für verschiedene inhaltliche Prüfungen
(z. B.: langfristige finanzielle Auswirkungen von Bauinvestitionen in Kitas und Schulen durch
Stadt/BU/EB oder durch private Investoren auf den kommunalen Haushalt, Aktienkauf VNG) die
Auskünfte der Verwaltung nicht immer ausreichend.
Für die Arbeit des Stadtrates wird daher die Meinung eines sachverständigen Dritten immer
wichtiger.
Die Fraktion Die LINKE wollte zur Strategie Leipzigs und den langfristigen Folgekosten bei den
Kitabauinvestitionen die bbvl als kommunale Beratungsgesellschaft einbinden. Dies wurde allerdings
von der Stadtverwaltung untersagt.
Daher fragen wir:
1. Welche Gründe liegen für die Versagung vor?
2. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die bbvl oder andere Berater unbürokratisch
durch die Fraktionen beteiligt werden dürfen?
3. Wie kann bei einem sehr schmalen Sachkostenbudget der Stadträte und Fraktionen
gesichert werden, dass auch Dritte in die inhaltliche Prüfung stadtratsrelevanter
Angelegenheiten einbezogen werden können?
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