Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035867.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
06.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01213-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
(Sondernutzungssatzung)
Beschluss:
Der § 7 (3) (erlaubnispflichtige, aber gebührenfreie Sondernutzungen) wird um folgenden neuen
Tatbestand ergänzt:
s) Stadtteilfeste ohne Gewinnerzielungsabsicht, die von gemeinnützigen/mildtätigen Vereinen
veranstaltet werden (unter der Voraussetzung einer nachträglichen Offenlegung von Einnahmen und
Ausgaben des Festes gegenüber der Stadt Leipzig)
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Mit Ratsbeschluss V-562/10 wurde der OBM beauftragt,
„1. Bei der Überarbeitung der Sondernutzungssatzung folgenden Passus aufzunehmen:
Gebühren für Sondernutzungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, können auf
Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
2. In einer Verwaltungsvorschrift zur Auslegung des überwiegenden öffentlichen Interesses eine
Regelung zu Stadtteilfesten aufzunehmen, die einen Gebührenerlass für gemeinnützige,
anerkannte Vereine für die Durchführung von Stadtteilfesten vorsieht.“
Beschlusspunkt 1 ist mit § 7 (5) der Satzung umgesetzt.
Hingegen gibt es nach unserer Kenntnis bis heute keine Verwaltungsvorschrift zur Auslegung des
überwiegenden öffentlichen Interesses.
Im Interesse der Rechtssicherheit, der Transparenz und der Gleichbehandlung sollte daher das
Thema Gebührenfreiheit für Stadtteilfeste in der Sondernutzungssatzung explizit geregelt werden.
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