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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1035867.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
06.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-01213-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Neufassung der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) Beschluss: Der § 7 (3) (erlaubnispflichtige, aber gebührenfreie Sondernutzungen) wird um folgenden neuen Tatbestand ergänzt: s) Stadtteilfeste ohne Gewinnerzielungsabsicht, die von gemeinnützigen/mildtätigen Vereinen veranstaltet werden (unter der Voraussetzung einer nachträglichen Offenlegung von Einnahmen und Ausgaben des Festes gegenüber der Stadt Leipzig) Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Mit Ratsbeschluss V-562/10 wurde der OBM beauftragt, „1. Bei der Überarbeitung der Sondernutzungssatzung folgenden Passus aufzunehmen: Gebühren für Sondernutzungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. 2. In einer Verwaltungsvorschrift zur Auslegung des überwiegenden öffentlichen Interesses eine Regelung zu Stadtteilfesten aufzunehmen, die einen Gebührenerlass für gemeinnützige, anerkannte Vereine für die Durchführung von Stadtteilfesten vorsieht.“ Beschlusspunkt 1 ist mit § 7 (5) der Satzung umgesetzt. Hingegen gibt es nach unserer Kenntnis bis heute keine Verwaltungsvorschrift zur Auslegung des überwiegenden öffentlichen Interesses. Im Interesse der Rechtssicherheit, der Transparenz und der Gleichbehandlung sollte daher das Thema Gebührenfreiheit für Stadtteilfeste in der Sondernutzungssatzung explizit geregelt werden. Seite 1/3 Seite 2/3