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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1035843.pdf
Größe
642 kB
Erstellt
02.09.15, 12:00
Aktualisiert
03.02.16, 14:33

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-01541-NF-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 16.09.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Umzug des Beruflichen Schulzentrums 12 "Robert Blum" im Schuljahr 2015/16 gemäß § 24 Sächsisches Schulgesetz Beschlussvorschlag: 1. Das Berufliche Schulzentrum 12 "Robert-Blum" wird sowohl mit der Stammschule als auch mit der Außenstelle im Schuljahr 2015/16 umziehen. 2. Die Stammschule zieht in den Herbstferien 2015 innerhalb des Ortsteils Mockau-Nord aus der Komarowstraße 2 in das sanierte Schulgebäude Rosenowstraße 60 in 04357 Leipzig um. 3. Die Außenstelle wird in den Winterferien 2016 (Schulhalbjahr) aus dem Objekt Wodanstraße 40 in das Schulgebäude Kohlgartenstraße 58 in 04318 Leipzig umziehen. 4. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft nein nein x x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam x von Ergebnishaushalt nein bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 24.300 1.500 9.540,62 PSP: 1.100.23.1.1.01 PSP: 1.100.23.1.3.01 PSP: 1.100.21.7.1.01 Erträge Aufwendungen für Umzug in Rosenowstr. Aufwendungen für Umzug in Kohlgartenstraße '10/2015 '10/2015 02/2016 02/2016 Aufwendungen Ausstattung Rosenowstr. Aufwendungen Ausstattung Kohlgartenstr. (Umwidmung) PSP: 1.100.23.1.3.01 PSP: 1.100.23.1.1.01 PSP: 1.100.21.7.1.01 19.000 1.500 5.458,66 (Umwidmung) PSP: 1.100.23.1.3.01.01 SK: 42531000 34.000,00 10/2015 12/2015 PSP: 1.100.23.1.3.01.01 SK: 42531000 57.669,29 2016 Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen Ausstattung Rosenowstr. 10/2015 Ausstattung Kohlgartenstr. 2016 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x x von 10/2015 PSP: 7.0000341.710 SK: 78327100 55.100,00 PSP: 7.0000341.710 SK: 78327100 77.825,52 wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Sachverhalt x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, 1 Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“ für Schulen zu beachten. Das sind insbesondere: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und die Schulordnungen für die einzelnen Schularten 2. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) 3. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich) 4. Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Regelungen für den Schulhausbau im Freistaat Sachsen 5. Schulintegrationsverordnung 6. Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (BBiG). Der Schulträger hat gem. § 21 Abs. 1 SächsSchulG die sächlichen Kosten der Schule zu tragen. Die Aufgabe des Schulträgers – gem. § 23 Abs. 1 und 2 SächsSchulG – beinhaltet, die Bereitstellung von Schulgebäuden und -räumen sowie von sonstigen erforderlichen Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand. Diese dem Schulträger obliegenden Angelegenheiten, sind als Pflichtaufgabe der Gemeinde zu erfüllen. Der Beschluss über die Schulnetzplanung und dessen Umsetzung werden gemäß § 28 SächsGemO in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 4 SächsSchulG durch den Gemeinderat herbeigeführt. Die Beschlussfassung des Schulträgers zu wesentlichen Änderung an öffentlichen Schulen bedarf der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde. 2 Begründung Grundsätzlich sieht die Stadt Leipzig ihre Aufgabe u. a. darin, ein hohes Maß an Bildungsmaßnahmen für die jungen Menschen anzubieten, um sie in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung zu fördern. Das Berufliche Schulzentrum „Robert Blum“ mit den Standorten Komarowstraße 2 und Wodanstraße 40 ist die einzige berufsbildende Förderschule für Lernbehinderte im Direktionsbezirk Leipzig (Stadt Leipzig; Leipziger Land; Nordsachsen) und in ganz Sachsen. Es werden unterschiedliche Ausbildungsgänge bzw. Fachwerkerausbildungsgänge (gem. § 66 BBiG und § 42 m HWO) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bzw. das gestreckte BVJ angeboten. Perspektivisch ist eine Zusammenführung des Beruflichen Schulzentrums „Robert Blum“ an dem Doppelschulstandort in der Rosenowstraße 56 und 60 geplant (Ratsbeschlusses Nr. RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet LeipzigNordost). Grundlegende Voraussetzung ist, die Sanierung der beiden Schulgebäude am Schulstandort. Ein erster entsprechender Bau- und Finanzierungsbeschluss für den neuen Schulstandort des Berufliche Schulzentrum 12 „Robert Blum“ in der Rosenowstraße 60 in 04357 Leipzig wurde in der Ratsversammlung am 19.03.2014 – Drucksache Nr. V/3587 – bestätigt. Seite 1 von 5 Daraufhin erfolgte die Sanierung des Gebäudekomplexes in der Rosenowstraße 60. Der Abschluss der Baumaßnahme wird vor den Herbstferien (im Oktober 2015) sein. Ab diesem Zeitpunkt wird das Objekt zur Nutzung an das BSZ 12 übergeben und der Schulteil aus der Komarowstraße 2 (Hauptgebäude) wird in den Herbstferien 2015 umziehen. Der andere Gebäudekomplex am Doppelschulstandort, in der Rosenowstraße 56, wird noch von der 66. Schule (Grundschule) genutzt. Erst nach Sanierung des alten Schulgebäudes des BSZ 12 in der Komarowstraße 2, kann dann die 66. Schule in dieses Objekt als Grundschule umziehen. In Abhängigkeit der Mittelbereitstellung (voraussichtlich ab dem Jahr 2022) könnte das zweite Schulgebäude in der Rosenowstraße 56 saniert und für das Berufliche Schulzentrum 12 (Außenstelle) hergerichtet werden. Erst dann besteht die Möglichkeit einer Zusammenführung der Berufsbildenden Förderschule an dem Doppelschulstandort Rosenowstraße. Das derzeitige Schulgebäude des BSZ 12 (Außenstelle) in der Wodanstr. 40 befindet sich allgemein in einem baulich sehr schlechten Zustand und hat massive Mängel im Bereich des Brandschutzes sowie Nässeschäden und Schimmelbefall. Deshalb soll für einen befristeten Zeitraum, bis zur Fertigstellung des zweiten Schulgebäudes in der Rosenowstraße 56, das leerstehende städtische Schulgebäude in der Kohlgartenstraße 58 für einen Übergangszeitraum durch das BSZ 12 (Außenstelle) nachgenutzt werden. Das Objekt in der Kohlgartenstraße 58 ist in einem ordentlichen Zustand. Es wurde Anfang der 90iger Jahre saniert und bis Sommer 2014 durch einen freien beruflichen Schulträger genutzt. Der bauliche Aufwand wird als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen werden ergänzt und Defizite beseitigt. Es sind diverse Nutzeranpassungen erforderlich. Im Rahmen der Bauunterhaltung sind Maßnahmen wie Instandsetzung und Reparatur an bestimmten Bauteilen wie Böden, Wänden, etc. erforderlich. Ein Bauund Finanzierungsbeschluss für das Interim in der Kohlgartenstraße 58 wird derzeit erarbeitet und soll durch die Ratsversammlung bestätigt werden. Mit den Umzügen des Beruflichen Schulzentrums 12 in die neuen Objekte wird es für die SchülerInnen und LehrerInnen zu erheblich verbesserten Lern- und Lehrbedingungen führen. 3 Einbeziehung der Beteiligten In die Erarbeitung der Modalitäten zum Umzug des Beruflichen Schulzentrums 12 „Robert Blum“ wurde die Schulkonferenz der Schule mit einbezogen. 4. Finanzielle Auswirkungen Neben den ausgewiesenen Umzugskosten werden die Bau- und Folgekosten im Baubeschluss ausgewiesen. Die Kosten werden bei der Eckwertbestimmung für den Haushaltsplan 2015 und 2016 mit berücksichtigt. Rosenowstraße 60 2015 Ausstattung (konsumtiv) PSP-Element / Sachkonto 1.100.23.1.1.01 1.100.23.1.3.01 1.100.21.7.1.01 1.100.23.1.3.01.01 SK: 42531000 Ausstattung (investiv) 7.0000341.710 SK: 783227100 55.100,00 € Umzug 24.300,00 € 1.500 ,00€ 9.540,62 € 34.000,00 € 2016 Anmerkungen Umwidmung Die über die Ansätze hinaus notwendigen Mittel (10.000 €) werden aus der Budgeteinheit zur Verfügung gestellt. Seite 2 von 5 Kohlgartenstraße 58 Umzug Ausstattung (konsumtiv) Ausstattung (investiv) 5 5.1 PSP-Element / Sachkonto 1.100.23.1.1.01 1.100.23.1.3.01 1.100.21.7.1.01 1.100.23.1.3.01.01 SK: 42531000 7.0000341.710 SK: 783227100 2015 2016 1.500,00 € 19.000 ,00€ 5.458,66 € 57.669,29 € Anmerkungen Umwidmung 77.825,52 € Modalitäten zum Umzug Ablauf Entsprechend § 24 Abs. 1 und 4 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde und der betroffenen Schule folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Das Berufliche Schulzentrum 12 "Robert-Blum" wird sowohl mit der Stammschule als auch mit der Außenstelle im Schuljahr 2015/16 umziehen. 2. Die Stammschule des Beruflichen Schulzentrums 12 „Robert Blum“ wechselt in den Herbstferien 2015 innerhalb des Ortsteils Mockau-Nord den Schulstandort aus der Komarowstraße 2 in das sanierte Schulgebäude Rosenowstraße 60 in 04357 Leipzig. 3. Die Außenstelle des BSZ in der Wodanstraße 40 wird in den Winterferien 2016 (Schulhalbjahr) aus dem bisherigen Schulobjekt in das Schulgebäude Kohlgartenstraße 58 in 04318 Leipzig umziehen. 5.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Der Umzug des Beruflichen Schulzentrums 12 hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan. Stadt Leiig LV 01/001/03.01 6 Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen der Schulkonferenz Stellungnahme zu den Modalitäten Berufliches Schulzentrum 12 7 Inhalt Bemerkungen Die Schulkonferenz des BSZ 12 „Robert Blum“ Wird zur Kenntnis genomstimmt dem Vorschlag zum Umzug des Stamm- men. hauses und der Außenstelle im Schuljahr 2015/16 in allen Punkten zu. Die Zustimmung erfolgt ohne Gegenstimme. Kinderfreundlichkeitsprüfung Bei der Verlagerung des Beruflichen Schulzentrums 12 sind keinerlei Benachteiligungen für die Berufsschüler/-innen hinsichtlich des Schulabschlusses zu erkennen. Die Lehr- und Lernbedingungen verbessern sich gegenüber zum vorangegangenen Schulstandort. Die Schulwege verändern sich für die Berufsschüler/-innen unterschiedlich, sind aber ebenso sicher und verkehrstechnisch ausgebaut. Seite 3 von 5 8 Aussagen zur Nachnutzung Die Nachnutzung des Schulgebäudes in der Komarowstraße 2 in 04357 Leipzig ist vorgesehen. Entsprechend des Stadtratsbeschlusses Nr. RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-Nordost wird das Objekt als Grundschulstandort für die 66. Schule hergerichtet. Eine schulische Nachnutzung für das Schulgebäude Wodanstraße 40 ist nicht geplant. Das Gebäude wird dem Liegenschaftsamt übergeben. 9 Alternativlösung Eine Alternativlösung wäre die Komplettsanierung und der Weiterbetrieb der Schulstandorte des Beruflichen Schulzentrums 12 am bisherigen Standort Komarowstraße 2 und Wodanstraße 40. 10 Folgen bei Ablehnung Die baulichen und brandschutztechnischen Mängel sind so gravierend, dass der Schulbetrieb des BSZ 12 in den alten Schulgebäuden eingestellt werden müsste. Die Pflichtaufgabe für die Stadt Leipzig, angemessene Voraussetzungen für die Berufsbildung sicherzustellen, würde nicht erfüllt werden. Seite 4 von 5 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 - Stellungnahmen der Schulkonferenz des BSZ 12 - Lageplan Rosenowstraße 60 - Lageplan Kohlgartenstraße 58 Seite 5 von 5 Anlage 1 Anlage 2 Lageplan – Umzug des BSZ 12 (Stammschule) von der Komarowstraße 2 in die Rosenowstraße 60 Anlage 3 Lageplan – Umzug des BSZ 12 (Außenstelle) von der Wodanstraße 40 in die Kohlgartenstraße 58