Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035843.pdf
Größe
642 kB
Erstellt
02.09.15, 12:00
Aktualisiert
03.02.16, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-01541-NF-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.09.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Umzug des Beruflichen Schulzentrums 12 "Robert Blum" im Schuljahr 2015/16 gemäß § 24 Sächsisches Schulgesetz
Beschlussvorschlag:
1. Das Berufliche Schulzentrum 12 "Robert-Blum" wird sowohl mit der Stammschule als auch mit der
Außenstelle im Schuljahr 2015/16 umziehen.
2. Die Stammschule zieht in den Herbstferien 2015 innerhalb des Ortsteils Mockau-Nord aus
der Komarowstraße 2 in das sanierte Schulgebäude Rosenowstraße 60 in 04357 Leipzig um.
3. Die Außenstelle wird in den Winterferien 2016 (Schulhalbjahr) aus dem Objekt Wodanstraße 40 in
das Schulgebäude Kohlgartenstraße 58 in 04318 Leipzig umziehen.
4. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium
für Kultus.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
nein
x
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
x
von
Ergebnishaushalt
nein
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
24.300
1.500
9.540,62
PSP: 1.100.23.1.1.01
PSP: 1.100.23.1.3.01
PSP: 1.100.21.7.1.01
Erträge
Aufwendungen
für Umzug in
Rosenowstr.
Aufwendungen
für Umzug in
Kohlgartenstraße
'10/2015
'10/2015
02/2016
02/2016
Aufwendungen
Ausstattung
Rosenowstr.
Aufwendungen
Ausstattung
Kohlgartenstr.
(Umwidmung)
PSP: 1.100.23.1.3.01
PSP: 1.100.23.1.1.01
PSP: 1.100.21.7.1.01
19.000
1.500
5.458,66
(Umwidmung)
PSP: 1.100.23.1.3.01.01
SK: 42531000
34.000,00
10/2015
12/2015
PSP: 1.100.23.1.3.01.01
SK: 42531000
57.669,29
2016
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
Ausstattung
Rosenowstr.
10/2015
Ausstattung
Kohlgartenstr.
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
x
von
10/2015
PSP: 7.0000341.710
SK: 78327100
55.100,00
PSP: 7.0000341.710
SK: 78327100
77.825,52
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Sachverhalt
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
1
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes
alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten
Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“ für Schulen zu beachten. Das sind insbesondere:
1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und die Schulordnungen für die
einzelnen Schularten
2. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
3. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich)
4. Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Regelungen für
den Schulhausbau im Freistaat Sachsen
5. Schulintegrationsverordnung
6. Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (BBiG).
Der Schulträger hat gem. § 21 Abs. 1 SächsSchulG die sächlichen Kosten der Schule zu tragen.
Die Aufgabe des Schulträgers – gem. § 23 Abs. 1 und 2 SächsSchulG – beinhaltet, die Bereitstellung von Schulgebäuden und -räumen sowie von sonstigen erforderlichen Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand. Diese dem Schulträger obliegenden Angelegenheiten, sind als Pflichtaufgabe der Gemeinde zu erfüllen.
Der Beschluss über die Schulnetzplanung und dessen Umsetzung werden gemäß § 28
SächsGemO in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 4 SächsSchulG durch den Gemeinderat herbeigeführt.
Die Beschlussfassung des Schulträgers zu wesentlichen Änderung an öffentlichen Schulen
bedarf der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde.
2
Begründung
Grundsätzlich sieht die Stadt Leipzig ihre Aufgabe u. a. darin, ein hohes Maß an Bildungsmaßnahmen für die jungen Menschen anzubieten, um sie in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung zu fördern.
Das Berufliche Schulzentrum „Robert Blum“ mit den Standorten Komarowstraße 2 und
Wodanstraße 40 ist die einzige berufsbildende Förderschule für Lernbehinderte im Direktionsbezirk Leipzig (Stadt Leipzig; Leipziger Land; Nordsachsen) und in ganz Sachsen. Es
werden unterschiedliche Ausbildungsgänge bzw. Fachwerkerausbildungsgänge (gem. § 66
BBiG und § 42 m HWO) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bzw. das gestreckte BVJ angeboten.
Perspektivisch ist eine Zusammenführung des Beruflichen Schulzentrums „Robert Blum“ an
dem Doppelschulstandort in der Rosenowstraße 56 und 60 geplant (Ratsbeschlusses Nr.
RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet LeipzigNordost). Grundlegende Voraussetzung ist, die Sanierung der beiden Schulgebäude am
Schulstandort.
Ein erster entsprechender Bau- und Finanzierungsbeschluss für den neuen Schulstandort
des Berufliche Schulzentrum 12 „Robert Blum“ in der Rosenowstraße 60 in 04357 Leipzig
wurde in der Ratsversammlung am 19.03.2014 – Drucksache Nr. V/3587 – bestätigt.
Seite 1 von 5
Daraufhin erfolgte die Sanierung des Gebäudekomplexes in der Rosenowstraße 60. Der Abschluss der Baumaßnahme wird vor den Herbstferien (im Oktober 2015) sein. Ab diesem
Zeitpunkt wird das Objekt zur Nutzung an das BSZ 12 übergeben und der Schulteil aus der
Komarowstraße 2 (Hauptgebäude) wird in den Herbstferien 2015 umziehen.
Der andere Gebäudekomplex am Doppelschulstandort, in der Rosenowstraße 56, wird noch
von der 66. Schule (Grundschule) genutzt. Erst nach Sanierung des alten Schulgebäudes
des BSZ 12 in der Komarowstraße 2, kann dann die 66. Schule in dieses Objekt als Grundschule umziehen.
In Abhängigkeit der Mittelbereitstellung (voraussichtlich ab dem Jahr 2022) könnte das zweite Schulgebäude in der Rosenowstraße 56 saniert und für das Berufliche Schulzentrum 12
(Außenstelle) hergerichtet werden. Erst dann besteht die Möglichkeit einer Zusammenführung der Berufsbildenden Förderschule an dem Doppelschulstandort Rosenowstraße.
Das derzeitige Schulgebäude des BSZ 12 (Außenstelle) in der Wodanstr. 40 befindet sich
allgemein in einem baulich sehr schlechten Zustand und hat massive Mängel im Bereich des
Brandschutzes sowie Nässeschäden und Schimmelbefall. Deshalb soll für einen befristeten
Zeitraum, bis zur Fertigstellung des zweiten Schulgebäudes in der Rosenowstraße 56, das
leerstehende städtische Schulgebäude in der Kohlgartenstraße 58 für einen Übergangszeitraum durch das BSZ 12 (Außenstelle) nachgenutzt werden.
Das Objekt in der Kohlgartenstraße 58 ist in einem ordentlichen Zustand. Es wurde Anfang
der 90iger Jahre saniert und bis Sommer 2014 durch einen freien beruflichen Schulträger genutzt. Der bauliche Aufwand wird als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Die vorhandenen
Brandschutzeinrichtungen werden ergänzt und Defizite beseitigt. Es sind diverse Nutzeranpassungen erforderlich. Im Rahmen der Bauunterhaltung sind Maßnahmen wie Instandsetzung und Reparatur an bestimmten Bauteilen wie Böden, Wänden, etc. erforderlich. Ein Bauund Finanzierungsbeschluss für das Interim in der Kohlgartenstraße 58 wird derzeit erarbeitet und soll durch die Ratsversammlung bestätigt werden.
Mit den Umzügen des Beruflichen Schulzentrums 12 in die neuen Objekte wird es für die
SchülerInnen und LehrerInnen zu erheblich verbesserten Lern- und Lehrbedingungen führen.
3
Einbeziehung der Beteiligten
In die Erarbeitung der Modalitäten zum Umzug des Beruflichen Schulzentrums 12 „Robert
Blum“ wurde die Schulkonferenz der Schule mit einbezogen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Neben den ausgewiesenen Umzugskosten werden die Bau- und Folgekosten im Baubeschluss ausgewiesen. Die Kosten werden bei der Eckwertbestimmung für den Haushaltsplan
2015 und 2016 mit berücksichtigt.
Rosenowstraße 60
2015
Ausstattung
(konsumtiv)
PSP-Element / Sachkonto
1.100.23.1.1.01
1.100.23.1.3.01
1.100.21.7.1.01
1.100.23.1.3.01.01
SK: 42531000
Ausstattung
(investiv)
7.0000341.710
SK: 783227100
55.100,00 €
Umzug
24.300,00 €
1.500 ,00€
9.540,62 €
34.000,00 €
2016
Anmerkungen
Umwidmung
Die über die Ansätze hinaus notwendigen Mittel (10.000 €) werden aus
der Budgeteinheit zur Verfügung gestellt.
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Kohlgartenstraße 58
Umzug
Ausstattung
(konsumtiv)
Ausstattung
(investiv)
5
5.1
PSP-Element / Sachkonto
1.100.23.1.1.01
1.100.23.1.3.01
1.100.21.7.1.01
1.100.23.1.3.01.01
SK: 42531000
7.0000341.710
SK: 783227100
2015
2016
1.500,00 €
19.000 ,00€
5.458,66 €
57.669,29 €
Anmerkungen
Umwidmung
77.825,52 €
Modalitäten zum Umzug
Ablauf
Entsprechend § 24 Abs. 1 und 4 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde und der betroffenen Schule folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1. Das Berufliche Schulzentrum 12 "Robert-Blum" wird sowohl mit der Stammschule als
auch mit der Außenstelle im Schuljahr 2015/16 umziehen.
2. Die Stammschule des Beruflichen Schulzentrums 12 „Robert Blum“ wechselt in den
Herbstferien 2015 innerhalb des Ortsteils Mockau-Nord den Schulstandort aus der Komarowstraße 2 in das sanierte Schulgebäude Rosenowstraße 60 in 04357 Leipzig.
3. Die Außenstelle des BSZ in der Wodanstraße 40 wird in den Winterferien 2016 (Schulhalbjahr) aus dem bisherigen Schulobjekt in das Schulgebäude Kohlgartenstraße 58 in
04318 Leipzig umziehen.
5.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
Der Umzug des Beruflichen Schulzentrums 12 hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
Stadt Leiig
LV
01/001/03.01
6
Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen der Schulkonferenz
Stellungnahme zu
den Modalitäten
Berufliches
Schulzentrum 12
7
Inhalt
Bemerkungen
Die Schulkonferenz des BSZ 12 „Robert Blum“ Wird zur Kenntnis genomstimmt dem Vorschlag zum Umzug des Stamm- men.
hauses und der Außenstelle im Schuljahr
2015/16 in allen Punkten zu.
Die Zustimmung erfolgt ohne Gegenstimme.
Kinderfreundlichkeitsprüfung
Bei der Verlagerung des Beruflichen Schulzentrums 12 sind keinerlei Benachteiligungen für
die Berufsschüler/-innen hinsichtlich des Schulabschlusses zu erkennen. Die Lehr- und Lernbedingungen verbessern sich gegenüber zum vorangegangenen Schulstandort. Die Schulwege verändern sich für die Berufsschüler/-innen unterschiedlich, sind aber ebenso sicher
und verkehrstechnisch ausgebaut.
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8
Aussagen zur Nachnutzung
Die Nachnutzung des Schulgebäudes in der Komarowstraße 2 in 04357 Leipzig ist vorgesehen. Entsprechend des Stadtratsbeschlusses Nr. RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-Nordost wird das Objekt als Grundschulstandort für die 66. Schule hergerichtet.
Eine schulische Nachnutzung für das Schulgebäude Wodanstraße 40 ist nicht geplant. Das
Gebäude wird dem Liegenschaftsamt übergeben.
9
Alternativlösung
Eine Alternativlösung wäre die Komplettsanierung und der Weiterbetrieb der Schulstandorte
des Beruflichen Schulzentrums 12 am bisherigen Standort Komarowstraße 2 und Wodanstraße 40.
10
Folgen bei Ablehnung
Die baulichen und brandschutztechnischen Mängel sind so gravierend, dass der Schulbetrieb
des BSZ 12 in den alten Schulgebäuden eingestellt werden müsste. Die Pflichtaufgabe für die
Stadt Leipzig, angemessene Voraussetzungen für die Berufsbildung sicherzustellen, würde
nicht erfüllt werden.
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
- Stellungnahmen der Schulkonferenz des BSZ 12
- Lageplan Rosenowstraße 60
- Lageplan Kohlgartenstraße 58
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Anlage 1
Anlage 2
Lageplan – Umzug des BSZ 12 (Stammschule) von der Komarowstraße 2 in die Rosenowstraße 60
Anlage 3
Lageplan – Umzug des BSZ 12 (Außenstelle) von der Wodanstraße 40 in die Kohlgartenstraße 58