Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031772.pdf
Größe
6,8 MB
Erstellt
13.05.15, 12:00
Aktualisiert
24.08.16, 15:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01414
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Fachausschuss Finanzen
31.08.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
01.09.2015
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
03.09.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
15.09.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Braustraße zwischen
Dufourstraße und Karl-Liebknecht-Straße in Verbindung mit überplanmäßigen
Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahre 2016 im PSP-Element
7.0000982.700 in Höhe vom 377.400 € sowie in der Budgeteinheit 64_511_ZW,
Innenauftrag 106400000013 in Höhe von 19.600 €
Beschluss:
1. Dem Ausbau der Braustraße zwischen Dufourstraße und Karl-Liebknecht-Straße wird
zugestimmt.
2. Für das Haushaltsjahr 2016 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
im PSP-Element 7.0000982.700 in Höhe von 377.400 € sowie im Innenauftrag 106400000013 in
Höhe von 19.600 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098500000-Finanzierung
Rücklage/ sonst.Verbindlichkeit.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Folgekosten in 2020
Seite 1/6
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe
Anlage zur Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
wo veranschlagt
2016
Innenauftrag
106400000013
Sachkonto
42711200
19600
Einzahlungen
Auszahlungen
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
7.0000892.700
Finanzkonto
2019 377400
78513000
nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in
EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
bis
X
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo
veranschlagt
Ergeb. HH
Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
2020
1100551001
373,24
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH
Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH
Aufwand aus
jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Seite 2/7
Sachverhalt:
Braustraße zwischen Dufourstraße und Karl-Liebknecht-Straße
1. Grundlagen
-Drucksache V/3789 Information zur geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Innerer
Süden“ 2016
- Beschluss des Oberbürgermeisters Nr.DBV-892/14 vom 26.08.2014, Allriss:DS-001183/14
Verwendung von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet „ Innerer Süden“
2. Veranlassung
Die Braustraße befindet sich unmittelbar südlich der Innenstadt im Stadtgebiet Leipzig-Mitte
(Stadtteil Zentrum-Süd) und im Sanierungsgebiet „Innerer Süden“. Der Bauabschnitt der Braustraße
verläuft in West-Ost-Richtung und wird im Westen von der Dufourstraße und im Osten von der KarlLiebknecht-Straße begrenzt. Die Gehwege und die Fahrbahn sind in einem sehr schlechten
baulichen Zustand. Die Straße ist durch zahlreiche Schadstellen geprägt. Größtenteils sind keine
Bordeinfassungen vorhanden. Der nördliche Gehweg ist überbreit dimensioniert. Die
Verkehrssicherheit ist für alle Verkehrsteilnehmer stark beeinträchtigt.
Zur weiteren Umsetzung der Sanierungsziele sollen im Gebiet öffentlich zugängliche Straßen und
Platzflächen städtebaulich aufgewertet und gestaltet werden. Die Finanzierung erfolgt nach den
Festlegungen der OBM Dienstberatung vom 26.08.2014, durch die Verwendung von Einnahmen
aus Ausgleichsbeträgen“Innerer Süden“. Wegen Ihrer Dringlichkeit ist die Braustraße an 1. Stelle in
eine Prioritätenliste „Straßenbau/öffentlicher Raum“ zur Reinvestition von Ausgleichsbeträgen
eingestuft.
Nach stadtfunktionalen, gestalterischen Vorstellungen und unter Beachtung des fußläufigen und
ruhenden Verkehrs wird der grundhafte Ausbau die Bedingungen in der Braustraße nachhaltig
verbessern.
3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes. Dieser entspricht nicht den Fördergebietszielen. Zudem müssten Maßnahmen zur
Erhaltung der Verkehrssicherheit ergriffen werden, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und
einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich
ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben.
Es könnte zu Fördermittelrückforderungen bei Nichterreichung der Sanierungsziele kommen.
Die Einordnung des Straßenbaus nach Aufhebung des Sanierungsgebietes würde zusätzliche
Belastungen für die Anlieger bedeuten.
Nach Kommunalabgabengesetz und Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig würden dann
Ausbaubeiträge (für Anliegerstraßen derzeit in Höhe von 75%) anfallen.
4. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung
Querschnittsgestaltung
Die geplante Fahrbahnbreite der Braustraße beträgt insgesamt 7,00 m. Auf der Südseite werden
2,00 m breite Längsparkstände markiert. Somit verbleibt eine 5,00 m breite Fahrgasse. Auf der
Nordseite der Braustraße werden Parkstände in Senkrechtaufstellung errichtet. Die Länge der
Parkstände beträgt 4,30 m zuzüglich eines 0,70 m breiten Überhangstreifens. Nach dem Ausbau der
Braustraße stehen insgesamt 77 Stellplätze und 1 Behindertenstellplatz zur Verfügung.
Die Gehwegbreiten betragen auf der Südseite 2,25 m (bei Gebäuderücksprüngen bis 2,34 m) und
auf der Nordseite 2,66 m bis 2,79 m.
Seite 3/7
Material
Die Befestigung der Fahrbahn und der Senkrechtparkstände erfolgt in Asphaltbauweise. Die
Gehwege werden mit Betonplatten (80 x 60 cm) mit Natursteinvorsatz (Cityflair-Platten „Typ
Leipzig“) hergestellt. Die Platten werden 2-reihig mit Mittelfuge verlegt. Ober- und Unterstreifen
werden mit Mosaikpflaster (Altmaterial) befestigt Im südlichen Gehweg werden die Betonplatten
direkt hinter dem Granitbord verlegt (ohne Unterstreifen). Die Grundstückszufahrten werden in
Natursteinpflaster (Granit) in Verlängerung des Granitplattenbandes und mit Quarzporphyr (
Rhyolith) die Ober- und Unterstreifen ausgebildet. Die Baumscheiben werden mit BaumsubstratGemisch A befüllt und mit Lavalit angedeckt.
Ausstattung
Am Liebknecht-Haus (Braustraße Nr. 15) werden 2 Fahnenmaste in Flucht der geplanten
Baumachse wieder aufgestellt. Innerhalb der Baustrecke werden insgesamt 25 Fahrradbügel neu
eingeordnet. Im Baubereich werden insgesamt 7 Bäume neu gepflanzt. Dabei werden 2 Baumarten
gepflanzt. 5 Säuleneichen ( Quercus robur „Fastigiata Koster“) werden an den mittleren Standorten
eingesetzt und 2 Hopfenbuchen ( Ostrya carpinifolia) kommen am Anfang und Ende des
Bauabschnittes in die vorbereiteten Baumscheiben..
Straßenentwässerung
Die Straßenentwässerung erfolgt über neue Straßeneinläufe mit Anschluss an die vorhandene
Entwässerungsleitung.
Straßenbeleuchtung
Im Zuge der Umgestaltung der Braustraße wird eine neue Straßenbeleuchtungsanlage errichtet.
Die Beleuchtung der Braustraße erfolgt mit der Mastaufsatzleuchte DIETER II. Die Lichtmaste
(insgesamt 5 Stück) werden auf der Nordseite der Braustraße aufgestellt.
5. Finanzierung
5.1 Bau- und Planungskosten
Die Berechnung der Kosten wurde nach der „Anweisung zur Kostenberechnung für
Straßenbaumaßnahmen – AKS 1985“ vorgenommen.
Baukosten:
Kosten für externe Ingenieurleistungen:
372.000 €
25.000 €
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 397.000 Euro (brutto).
Die Kostentragung für Folgeleistungen an den Anlagen von Versorgungsunternehmen regelt sich
auf der Grundlage von Koordinierungsverträgen.
5.2 Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge entfallen. Die Braustraße ist eine Anliegerstraße im Sanierungsgebiet
Innerer Süden. Gemäß § 154 BauGB sind bei der Herstellung, Erweiterung bzw. Verbesserung von
Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs.2 die Vorschriften über die Erhebung von Beiträgen
für diese Maßnahmen auf Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nicht
anzuwenden.
5.3 Fördermittel/Einnahmen und Ausgaben
Die Maßnahme wird über die Verwendung von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im
Sanierungsgebiet „ Innerer Süden“ finanziert ( Beschluss des Oberbürgermeisters Nr.DBV-892/14
vom 26.08.2014). In der zugehörigen Prioritätenliste ist die Braustraße an erster Stelle eingeordnet.
Von den Gesamtkosten in Höhe von 397.000 € werden für den grundhaften Ausbau der Straße
377.400 € im Finanzhaushalt (PSP-Element 7.0000982.700,Finanzkonto 78513000) und 19.600 €
Seite 4/7
für die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt (Innenauftrag 106400000013, Sachkonto
42711200) bereitgestellt.
6. Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage.
Die Anzahl der Lichtpunkte bleibt erhalten, sodass für die Beleuchtung keine Folgekosten
entstehen.
Mit Pflanzung der 7 Bäume fallen nach Beendigung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege die
nachfolgend aufgeführten Folgekosten an:
Bezeichnung
PSP-Element
Kosten/Einheit
und Jahr
Beschreibung
Kosten pro Jahr
in Euro
Straßenbäume
1100551001
53,32€/Stück
Unterhaltung
373,24 €
Das Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer ist im nächsten Doppelhaushalt hinsichtlich der
Folgekosten ggf. anzupassen.
7. Grunderwerb
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Der Ausbau der Gehwege schafft bessere und sicherere Bedingungen für Kinder und Erwachsene.
9. Bauzeit und Umleitung
Die Baumaßnahme wird in 2 Bauabschnitten jeweils unter Vollsperrung realisiert. Die Bauabschnitte
wurden so gewählt, dass die Andienung / das Anfahren des vorhanden Parkplatzes (ALDI) jederzeit
gewährleistet wird.Die Gesamtbauzeit wird mit 3,5 Monaten geplant und die Ausführung ist ab Juli
2016 vorgesehen.
10. Sonstiges
Altlasten/Abfall:
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der ungebundenen Schichten
ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind.
Entsprechend Baugrundgutachten ist der Asphalt als Material der Verwertungsklasse C und als
gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Kampfmittel:
Eine Kampfmittelbelastung kann nicht ausgeschlossen werden.
Anliegerinformation:
Die Bürgerbeteiligung erfolgte am 16.04.2014. Nach Bestätigung der Beschlussvorlage werden der
Stadtbezirksbeirat, die Presse und die Anlieger (kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb)
informiert.
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan
Fotos
Seite 5/7
Braustraße
Abschnitt zwischen Dufourstraße und KarlLiebknecht-Straße
1%
4,1
3m
44,2
4429
4428
0%
4,5
1m
68,5
neuer Standort
2 x Fahnenmast
R=6
4,30
PKW-Stellplätze:
Nordseite = 50 Pärkstände in Senkrechtaufstellung
davon 1 Behindertenstellplatz
Südseite = 28 Parkstände in Längsaufstellung
Ohne Ausr.
904
3
2,72
904
8
904
6
2,70
905
2
2,67
905
4
5
4
10 x PKW + 1 Behindertenstellplatz
11 x PKW
6
9 x PKW
8 x PKW
A3
2,50
3,50
A8
A5
A11
4170
905
6
2,00
2,50
3,50
3,75
Braustraße
1,50
1,50
5,70
13 x PKW
A4
5 x PKW
A6
5,70
5,70
A7
5,70
A10
10 x PKW
2,25
A12
3,25
2,00
2,25
Granitplatten
R=12
2,25
2,25
2,25
R=6
4059
5
Kastenrinne
erhalten
Dufou
rstraß
e
899
2
Granitplatten
2,70
7 x PKW
4,30
A9
Braustraße
Braustraße
R=6
teilAuto
7
2,50
3,50
A1
905
5
1
A2
Ba vorh.
0,60 %
Bestand
2,15 %
m
62,19
Liebknecht-Haus
3
4 x PKW
905
3
905
1
vorh. Radbügel
entfernen
902
2
2,66
2
904
7
904
5
Karl-Liebknecht-Straße
Beginn der Baustrecke
Bau-km 0+000,00
4171
2,79
R=6
3500 m
905a
2,15 %
m
62,19
Ende der Baustrecke
Bau-km 0+190,70
gepl. Neubau Wohnund Geschäftshaus
Ba vorh. 4172
893
5
H=
1%
4,1
3m
44,2
FP-Bord +0.06
0,81 %
15,77 m
904a
904
1
2500 m
0+150,00
750 m
902
1
0+100,00
H=
o. Ausr.
0,81 %
15,77 m
892c
901
3860
0+050,00
Dufourstraße
903
3859
0%
4,5
1m
68,5
R=14
H=
892b
Planung:
Peterssteinweg / Karl-Liebknecht-Straße
von Martin-Luther-Ring bis Körnerstraße
Realisierung: 2014 / 2015
898
2
Parkplatz
ALDI-Markt
899o
899
3
899p
898
1
898
898b
899n
899m
898a
Zeichenerklärung
Fahrbahn - Asphaltbeton
Hochpunkt / Tiefpunkt
2,50%
Parkstände - Asphaltbeton
geplante Querneigung
Gehweg - Betonplatten mit Natursteinvorsatz / Mosaikpflaster (Altmaterial)
Grundstückszufahrt - Kleinpflaster (Quarzporphyr / Granit)
1
geplanter Baum mit Nr. /
Baumscheibe
Maßstab: ohne
Gehwegplatten "Carena" höhenmäßig anpassen
Unterlage 5, Blatt 1
H = 15 000 m
Natursteinbord 32/20 (Altmaterial)
Natursteinbord (Absenkung auf 3 cm)
Betonsteinpflaster 16x16x14 cm mit Natursteinvorsatz
(basalt-anthrazit), Typ "Mansfeld"
1.48
%
31.00
m
%
0.68
0m
725.0
Neigungsbrechpunkt
mit Angabe von Gefälle
und Steigung in Prozent,
Länge der Gefälle(Steigungs) Strecke
und Halbmesser
Braustraße
zwischen Dufourstraße und
Karl-Liebknecht-Straße
Lageplan
Bodenindikatoren (Auffinde- und Begleitstreifen)
Fahrradanlehnbügel, Typ "Leipziger Bügel"
geplante Leuchte, Typ "DIETER II"
A1
Aufgestellt
Leipzig, den
Verkehrs- und Tiefbauamt
geplanter Straßenablauf (AC 300x500) mit Nr.
Straßenablauf ausbauen
Gesehen
Braustraße zwischen Dufourstraße und Karl-Liebknecht-Straße
Bild 1: Blick Richtung Dufourstraße; überbreiter Gehweg ohne Straßenbord
Bild 2: Blick Richtung Karl-Liebknecht-Straße; bituminöser Gehweg ohne Straßenbord
Bild 3: schadhafter Straßenbelag mit Blick zur Dufourstraße
Bild 4: schadhafter Straßenbelag im mittleren Abschnitt mit Blick zur Karl-Liebknecht-Straße