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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1031772.pdf
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6,8 MB
Erstellt
13.05.15, 12:00
Aktualisiert
24.08.16, 15:56

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01414 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Beschlussfassung Fachausschuss Finanzen 31.08.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 01.09.2015 Information zur Kenntnis Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 03.09.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 15.09.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Braustraße zwischen Dufourstraße und Karl-Liebknecht-Straße in Verbindung mit überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahre 2016 im PSP-Element 7.0000982.700 in Höhe vom 377.400 € sowie in der Budgeteinheit 64_511_ZW, Innenauftrag 106400000013 in Höhe von 19.600 € Beschluss: 1. Dem Ausbau der Braustraße zwischen Dufourstraße und Karl-Liebknecht-Straße wird zugestimmt. 2. Für das Haushaltsjahr 2016 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0000982.700 in Höhe von 377.400 € sowie im Innenauftrag 106400000013 in Höhe von 19.600 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098500000-Finanzierung Rücklage/ sonst.Verbindlichkeit. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Folgekosten in 2020 Seite 1/6 Finanzielle Auswirkungen nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von wo veranschlagt 2016 Innenauftrag 106400000013 Sachkonto 42711200 19600 Einzahlungen Auszahlungen 2016 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? 7.0000892.700 Finanzkonto 2019 377400 78513000 nein von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis bis X wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand 2020 1100551001 373,24 Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Seite 2/7 Sachverhalt: Braustraße zwischen Dufourstraße und Karl-Liebknecht-Straße 1. Grundlagen -Drucksache V/3789 Information zur geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Innerer Süden“ 2016 - Beschluss des Oberbürgermeisters Nr.DBV-892/14 vom 26.08.2014, Allriss:DS-001183/14 Verwendung von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet „ Innerer Süden“ 2. Veranlassung Die Braustraße befindet sich unmittelbar südlich der Innenstadt im Stadtgebiet Leipzig-Mitte (Stadtteil Zentrum-Süd) und im Sanierungsgebiet „Innerer Süden“. Der Bauabschnitt der Braustraße verläuft in West-Ost-Richtung und wird im Westen von der Dufourstraße und im Osten von der KarlLiebknecht-Straße begrenzt. Die Gehwege und die Fahrbahn sind in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Straße ist durch zahlreiche Schadstellen geprägt. Größtenteils sind keine Bordeinfassungen vorhanden. Der nördliche Gehweg ist überbreit dimensioniert. Die Verkehrssicherheit ist für alle Verkehrsteilnehmer stark beeinträchtigt. Zur weiteren Umsetzung der Sanierungsziele sollen im Gebiet öffentlich zugängliche Straßen und Platzflächen städtebaulich aufgewertet und gestaltet werden. Die Finanzierung erfolgt nach den Festlegungen der OBM Dienstberatung vom 26.08.2014, durch die Verwendung von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen“Innerer Süden“. Wegen Ihrer Dringlichkeit ist die Braustraße an 1. Stelle in eine Prioritätenliste „Straßenbau/öffentlicher Raum“ zur Reinvestition von Ausgleichsbeträgen eingestuft. Nach stadtfunktionalen, gestalterischen Vorstellungen und unter Beachtung des fußläufigen und ruhenden Verkehrs wird der grundhafte Ausbau die Bedingungen in der Braustraße nachhaltig verbessern. 3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Dieser entspricht nicht den Fördergebietszielen. Zudem müssten Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit ergriffen werden, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben. Es könnte zu Fördermittelrückforderungen bei Nichterreichung der Sanierungsziele kommen. Die Einordnung des Straßenbaus nach Aufhebung des Sanierungsgebietes würde zusätzliche Belastungen für die Anlieger bedeuten. Nach Kommunalabgabengesetz und Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig würden dann Ausbaubeiträge (für Anliegerstraßen derzeit in Höhe von 75%) anfallen. 4. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung Querschnittsgestaltung Die geplante Fahrbahnbreite der Braustraße beträgt insgesamt 7,00 m. Auf der Südseite werden 2,00 m breite Längsparkstände markiert. Somit verbleibt eine 5,00 m breite Fahrgasse. Auf der Nordseite der Braustraße werden Parkstände in Senkrechtaufstellung errichtet. Die Länge der Parkstände beträgt 4,30 m zuzüglich eines 0,70 m breiten Überhangstreifens. Nach dem Ausbau der Braustraße stehen insgesamt 77 Stellplätze und 1 Behindertenstellplatz zur Verfügung. Die Gehwegbreiten betragen auf der Südseite 2,25 m (bei Gebäuderücksprüngen bis 2,34 m) und auf der Nordseite 2,66 m bis 2,79 m. Seite 3/7 Material Die Befestigung der Fahrbahn und der Senkrechtparkstände erfolgt in Asphaltbauweise. Die Gehwege werden mit Betonplatten (80 x 60 cm) mit Natursteinvorsatz (Cityflair-Platten „Typ Leipzig“) hergestellt. Die Platten werden 2-reihig mit Mittelfuge verlegt. Ober- und Unterstreifen werden mit Mosaikpflaster (Altmaterial) befestigt Im südlichen Gehweg werden die Betonplatten direkt hinter dem Granitbord verlegt (ohne Unterstreifen). Die Grundstückszufahrten werden in Natursteinpflaster (Granit) in Verlängerung des Granitplattenbandes und mit Quarzporphyr ( Rhyolith) die Ober- und Unterstreifen ausgebildet. Die Baumscheiben werden mit BaumsubstratGemisch A befüllt und mit Lavalit angedeckt. Ausstattung Am Liebknecht-Haus (Braustraße Nr. 15) werden 2 Fahnenmaste in Flucht der geplanten Baumachse wieder aufgestellt. Innerhalb der Baustrecke werden insgesamt 25 Fahrradbügel neu eingeordnet. Im Baubereich werden insgesamt 7 Bäume neu gepflanzt. Dabei werden 2 Baumarten gepflanzt. 5 Säuleneichen ( Quercus robur „Fastigiata Koster“) werden an den mittleren Standorten eingesetzt und 2 Hopfenbuchen ( Ostrya carpinifolia) kommen am Anfang und Ende des Bauabschnittes in die vorbereiteten Baumscheiben.. Straßenentwässerung Die Straßenentwässerung erfolgt über neue Straßeneinläufe mit Anschluss an die vorhandene Entwässerungsleitung. Straßenbeleuchtung Im Zuge der Umgestaltung der Braustraße wird eine neue Straßenbeleuchtungsanlage errichtet. Die Beleuchtung der Braustraße erfolgt mit der Mastaufsatzleuchte DIETER II. Die Lichtmaste (insgesamt 5 Stück) werden auf der Nordseite der Braustraße aufgestellt. 5. Finanzierung 5.1 Bau- und Planungskosten Die Berechnung der Kosten wurde nach der „Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen – AKS 1985“ vorgenommen. Baukosten: Kosten für externe Ingenieurleistungen: 372.000 € 25.000 € Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 397.000 Euro (brutto). Die Kostentragung für Folgeleistungen an den Anlagen von Versorgungsunternehmen regelt sich auf der Grundlage von Koordinierungsverträgen. 5.2 Straßenausbaubeiträge Straßenausbaubeiträge entfallen. Die Braustraße ist eine Anliegerstraße im Sanierungsgebiet Innerer Süden. Gemäß § 154 BauGB sind bei der Herstellung, Erweiterung bzw. Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs.2 die Vorschriften über die Erhebung von Beiträgen für diese Maßnahmen auf Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nicht anzuwenden. 5.3 Fördermittel/Einnahmen und Ausgaben Die Maßnahme wird über die Verwendung von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet „ Innerer Süden“ finanziert ( Beschluss des Oberbürgermeisters Nr.DBV-892/14 vom 26.08.2014). In der zugehörigen Prioritätenliste ist die Braustraße an erster Stelle eingeordnet. Von den Gesamtkosten in Höhe von 397.000 € werden für den grundhaften Ausbau der Straße 377.400 € im Finanzhaushalt (PSP-Element 7.0000982.700,Finanzkonto 78513000) und 19.600 € Seite 4/7 für die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt (Innenauftrag 106400000013, Sachkonto 42711200) bereitgestellt. 6. Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Die Anzahl der Lichtpunkte bleibt erhalten, sodass für die Beleuchtung keine Folgekosten entstehen. Mit Pflanzung der 7 Bäume fallen nach Beendigung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege die nachfolgend aufgeführten Folgekosten an: Bezeichnung PSP-Element Kosten/Einheit und Jahr Beschreibung Kosten pro Jahr in Euro Straßenbäume 1100551001 53,32€/Stück Unterhaltung 373,24 € Das Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer ist im nächsten Doppelhaushalt hinsichtlich der Folgekosten ggf. anzupassen. 7. Grunderwerb Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Der Ausbau der Gehwege schafft bessere und sicherere Bedingungen für Kinder und Erwachsene. 9. Bauzeit und Umleitung Die Baumaßnahme wird in 2 Bauabschnitten jeweils unter Vollsperrung realisiert. Die Bauabschnitte wurden so gewählt, dass die Andienung / das Anfahren des vorhanden Parkplatzes (ALDI) jederzeit gewährleistet wird.Die Gesamtbauzeit wird mit 3,5 Monaten geplant und die Ausführung ist ab Juli 2016 vorgesehen. 10. Sonstiges Altlasten/Abfall: Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind. Entsprechend Baugrundgutachten ist der Asphalt als Material der Verwertungsklasse C und als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Kampfmittel: Eine Kampfmittelbelastung kann nicht ausgeschlossen werden. Anliegerinformation: Die Bürgerbeteiligung erfolgte am 16.04.2014. Nach Bestätigung der Beschlussvorlage werden der Stadtbezirksbeirat, die Presse und die Anlieger (kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb) informiert. Anlagen: Übersichtsplan Lageplan Fotos Seite 5/7 Braustraße Abschnitt zwischen Dufourstraße und KarlLiebknecht-Straße 1% 4,1 3m 44,2 4429 4428 0% 4,5 1m 68,5 neuer Standort 2 x Fahnenmast R=6 4,30 PKW-Stellplätze: Nordseite = 50 Pärkstände in Senkrechtaufstellung davon 1 Behindertenstellplatz Südseite = 28 Parkstände in Längsaufstellung Ohne Ausr. 904 3 2,72 904 8 904 6 2,70 905 2 2,67 905 4 5 4 10 x PKW + 1 Behindertenstellplatz 11 x PKW 6 9 x PKW 8 x PKW A3 2,50 3,50 A8 A5 A11 4170 905 6 2,00 2,50 3,50 3,75 Braustraße 1,50 1,50 5,70 13 x PKW A4 5 x PKW A6 5,70 5,70 A7 5,70 A10 10 x PKW 2,25 A12 3,25 2,00 2,25 Granitplatten R=12 2,25 2,25 2,25 R=6 4059 5 Kastenrinne erhalten Dufou rstraß e 899 2 Granitplatten 2,70 7 x PKW 4,30 A9 Braustraße Braustraße R=6 teilAuto 7 2,50 3,50 A1 905 5 1 A2 Ba vorh. 0,60 % Bestand 2,15 % m 62,19 Liebknecht-Haus 3 4 x PKW 905 3 905 1 vorh. Radbügel entfernen 902 2 2,66 2 904 7 904 5 Karl-Liebknecht-Straße Beginn der Baustrecke Bau-km 0+000,00 4171 2,79 R=6 3500 m 905a 2,15 % m 62,19 Ende der Baustrecke Bau-km 0+190,70 gepl. Neubau Wohnund Geschäftshaus Ba vorh. 4172 893 5 H= 1% 4,1 3m 44,2 FP-Bord +0.06 0,81 % 15,77 m 904a 904 1 2500 m 0+150,00 750 m 902 1 0+100,00 H= o. Ausr. 0,81 % 15,77 m 892c 901 3860 0+050,00 Dufourstraße 903 3859 0% 4,5 1m 68,5 R=14 H= 892b Planung: Peterssteinweg / Karl-Liebknecht-Straße von Martin-Luther-Ring bis Körnerstraße Realisierung: 2014 / 2015 898 2 Parkplatz ALDI-Markt 899o 899 3 899p 898 1 898 898b 899n 899m 898a Zeichenerklärung Fahrbahn - Asphaltbeton Hochpunkt / Tiefpunkt 2,50% Parkstände - Asphaltbeton geplante Querneigung Gehweg - Betonplatten mit Natursteinvorsatz / Mosaikpflaster (Altmaterial) Grundstückszufahrt - Kleinpflaster (Quarzporphyr / Granit) 1 geplanter Baum mit Nr. / Baumscheibe Maßstab: ohne Gehwegplatten "Carena" höhenmäßig anpassen Unterlage 5, Blatt 1 H = 15 000 m Natursteinbord 32/20 (Altmaterial) Natursteinbord (Absenkung auf 3 cm) Betonsteinpflaster 16x16x14 cm mit Natursteinvorsatz (basalt-anthrazit), Typ "Mansfeld" 1.48 % 31.00 m % 0.68 0m 725.0 Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Gefälle und Steigung in Prozent, Länge der Gefälle(Steigungs) Strecke und Halbmesser Braustraße zwischen Dufourstraße und Karl-Liebknecht-Straße Lageplan Bodenindikatoren (Auffinde- und Begleitstreifen) Fahrradanlehnbügel, Typ "Leipziger Bügel" geplante Leuchte, Typ "DIETER II" A1 Aufgestellt Leipzig, den Verkehrs- und Tiefbauamt geplanter Straßenablauf (AC 300x500) mit Nr. Straßenablauf ausbauen Gesehen Braustraße zwischen Dufourstraße und Karl-Liebknecht-Straße Bild 1: Blick Richtung Dufourstraße; überbreiter Gehweg ohne Straßenbord Bild 2: Blick Richtung Karl-Liebknecht-Straße; bituminöser Gehweg ohne Straßenbord Bild 3: schadhafter Straßenbelag mit Blick zur Dufourstraße Bild 4: schadhafter Straßenbelag im mittleren Abschnitt mit Blick zur Karl-Liebknecht-Straße