Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034389.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
21.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01763
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Verwaltungsausschuss
Information zur Kenntnis
Rechnungsprüfungsausschuss
Ratsversammlung
Information zur Kenntnis
28.10.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Information an die Ratsversammlung: Aktueller Sachstand in Angelegenheiten der
gesetzlichen Vertretung – Bericht zum 30.06.2015
Der Quartalsbericht des Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“ zum 30.06.2015 wird zur Kenntnis
genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
A.
Aktueller Projektverlauf
Die Projektphase ist im Wesentlichen abgeschlossen; die Bearbeitung wird mit Beginn des neuen
Jahres in das reguläre Verfahren überführt. Während der Projektphase wurde einerseits das
laufende Verwaltungsverfahren neu aufgestellt und optimiert. Andererseits wurde die Aufarbeitung
der Altakten an den Beschlüssen der Ratsversammlung ausgerichtet und mehrheitlich bereits erfüllt
(siehe „Ergebnisbericht“, DSV-00130/14). Entsprechend der geltenden Beschlusslage wird das
Sonderprojekt daher zum 31.12.2015 beendet. Ab 01.01.2016 werden die Pflichtaufgabe
„Gesetzliche Vertretung“ sowie noch laufende Tätigkeiten zur Schließung der Verwahrkonten in die
Linienorganisation überführt.
B.
Aufarbeitung Altakten
Entsprechend der Beschlüsse der Ratsversammlung (RBV 1219/12 Ziff. 2, 3, 5, RBV-1778/13, RBV1817/13) wurden die vom Rechtsamt übernommenen ca. 800 Akten („Altakten“) insgesamt rund
1.500 Prüfaufträgen unterzogen. Deren wesentliche Auswertung ist bereits im „Ergebnisbericht“
dargestellt worden. Noch offene Prüfaufträge wurden zwischenzeitlich nahezu vollständig
abgearbeitet und werden im Abschlussbericht des Sonderprojektes zum 31.12.2015 gesondert
ausgewertet. Absehbar ist, dass sich keine wesentlichen Veränderungen zu den Feststellungen im
„Ergebnisbericht“ ergeben werden.
C.
Verwahrkonten
Für die per Ratsbeschluss RB-1219/12, Ziff. 4 S. 2, auf die Verwaltung übertragene Aufgabe, die
ehemaligen Verwahrkonten zu prüfen, zu korrigieren und nach Ausschüttung an die Berechtigten zu
schließen, wurden die entsprechenden Prozesse im Laufe des vergangenen Jahres aufgesetzt und
optimiert. Hierfür notwendige Recherchetätigkeiten bedürfen zu einem Großteil der Zuarbeit Dritter.
Die Aufgabe wird bis zu ihrer Beendigung im regulären Verfahren abgearbeitet.
Es handelt sich hierbei um ca. 350 Verwahrkonten, die bei Einrichtung des Sonderprojektes im
Bestand geführt und zum 31.12.2012 als Treuhandkonten separiert wurden. Mit Stand zum
30.06.2015 sind im Rahmen von rund 460 Auszahlungsvorgängen 42 Verwahrkonten vollständig
überprüft, korrigiert, an die Berechtigten ausgekehrt und geschlossen. Weitere 99 befinden sich
derzeit in der Bearbeitung.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Aktenprüfung geklärt, ob bei bereits geschlossenen
Verwahrkonten ggf. offene Ansprüche von Berechtigten bestehen.
Von den ursprünglich auf den Verwahrkonten befindlichen rund 8,6 Mio. € wurden durch das
Sonderprojekt bis zum 30.06.2015 rund 3,8 Mio. € ausgekehrt bzw. 4,2 Mio. € in Form von
Auszahlungsanordnungen gebucht. Darin sind knapp 900.000 € Zinsen enthalten. Während etwa
70
% der Summe hinterlegt und rund 10 % an den Entschädigungsfonds ausgeschüttet wurden,
konnten bisher ca. 20 % der Beträge (also rund 750.000 €) direkt an berechtigte Eigentümer bzw.
deren Rechtsnachfolger ausgekehrt werden.
Im Hinblick auf eine etwaige Bildung von Rückstellungen im Rahmen der Arbeiten zum
Jahresabschluss 2014 hatte das Sonderprojekt eine kursorische Überprüfung der Verwahrkonten
durchgeführt. Im Ergebnis der Prüfung wurde für 11 Grundstücksvorgänge ein finanzieller
Korrekturbedarf ermittelt. Zu den möglichen Ursachen konnten keine abschließenden Feststellungen
getroffen werden. Zur Prüfung eines möglichen Anfangsverdachtes erfolgte in diesen Fällen daher
entsprechend der geltenden Beschlusslage die Weiterleitung an die zuständige Ermittlungsbehörde.
D.
Zwischenstand zu verglichenen Schadensfällen
In den drei Schadensfällen, in denen unter Moderation des als Vertrauensperson eingesetzten
Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts a.D., Herrn Dr. Hien, Ausgleichszahlungen an die
Berechtigten vereinbart wurden, gibt es folgenden Sachstand:
Im ersten Vorgang, wo aufgrund eines fehlerhaften Gutachtens eines ö. b. u. v. Sachverständigen
das Grundstück unter Wert veräußert wurde, konnten nach mehrjähriger Recherche die 119
Mitglieder der Erbengemeinschaft ermittelt und mit diesen ein rechtsverbindlicher Vergleich über
Schadensersatzzahlungen geschlossen werden. In diesem Zusammenhang wurden der
Schadensersatz, die noch auf dem Verwahrkonto befindlichen Kaufpreisanteile sowie ausstehende
Zinsen an alle Berechtigten ausgeschüttet und das Verwahrkonto geschlossen.
In der zweiten Angelegenheit, bei der das Grundstück ebenfalls aufgrund eines fehlerhaften
Gutachtens eines ö. b. u. v. Sachverständigen unter Wert veräußert wurde, wurden alle 20
Rechtsnachfolger nach umfangreicher Recherche ermittelt und die komplizierten Auszahlungen zu
anteiligen Schadensersatz-, Kaufpreis- und Zinszahlungen an alle Berechtigten in verschiedenste
Länder durchgeführt. Aufgrund von bankrechtlichen Spezialvorschriften wird eine
Auslandsüberweisung derzeit noch einmal wiederholt, so dass anschließend das Verwahrkonto
geschlossen werden kann.
Im dritten Fall, bei dem der Verkauf gerichtlich für nichtig erklärt und daher rückabgewickelt wurde,
hatten der Eigentümer und der ursprüngliche Käufer die Ausgleichszahlungen bereits unmittelbar
erhalten.
E.
Laufendes Verwaltungsverfahren „Gesetzliche Vertretung“
Entsprechend der geltenden Beschlusslage wurde im Rechnungsprüfungsausschuss über einen
Verkaufsvorgang mit Verkehrswert über 100.000 € berichtet, bei dem die Stadt Leipzig als
Aufsichtsbehörde die Interessen der gesetzlich Vertretenen zu wahren hatte.
Die wesentlichen Voraussetzungen für das laufende Verwaltungsverfahren sind geschaffen worden;
die Vergütungsrichtlinie für die gesetzlichen Vertreter sowie die Verwaltungskostensatzung befinden
sich in abschließender Abstimmung. Daneben wurde u. a. auch die ämterübergreifende
Zusammenarbeit ausgebaut.
Derzeit befinden sich rund 200 Grundstücksvorgänge in der laufenden Verwaltung im Rahmen einer
gesetzlichen Vertretung. Davon wurden rund 65 gesetzliche Vertretungen seit Einsetzung des
Sonderprojektes neu beantragt. In weiteren rund 50 Vorgängen ist nach der Abberufung des
gesetzlichen Vertreters ohne Grundstücksverkauf mit erneuten Antragstellungen zu rechnen. Zudem
ist insbesondere auch aufgrund der üblichen Verfahrensweise des Leipziger Amtsgerichtes,
Antragsteller für Nachlassvorgänge mit Grundstücksbezug an die Kommune zur Einsetzung eines
gesetzlichen Vertreters zu verweisen, zukünftig mit regelmäßigen Neuanträgen zu rechnen.
Zukünftig wird die sachgerechte Einbindung in die Linienorganisation und Bearbeitung der
kommunalen Pflichtaufgabe „Gesetzliche Vertretung“ sichergestellt.
F.
Ausblick
In den Quartalen III und IV des Jahres 2015 wird die Projektstruktur beendet. Ab 01.01.2016 wird die
gesetzliche Vertretung in der Linienorganisation weitergeführt. Derzeit erfolgen die Abstimmungen
zur organisatorischen Einbindung.
Der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und der Rechnungsprüfungsausschuss werden über die
interne Verwaltungsorganisation informiert.
Zum Ende des Sonderprojektes werden die Ergebnisse und Feststellungen in einem
Abschlussbericht zum 31.12.2015 für den Stadtrat zusammengefasst.