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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1034305.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
08.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:32

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01627 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 01.09.2015 Beschlussfassung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 10.09.2015 Information zur Kenntnis Jugendhilfeausschuss 14.09.2015 Information zur Kenntnis Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 15.10.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Planungsbeschluss zur Sanierung der Kindertagesstätte Reichelstraße 3/5, 04109 Leipzig Beschluss: 1. Der Planungsbeschluss, gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der gültigen Fassung, zur Sanierung eine Kindertagesstätte mit 245 Plätzen (170 Kiga und 75 Krippe) wird gefasst. 2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses ( Leistungsphase 3 HOAI ) betragen 150.000,00 €. Im Haushalt 2015 sind die Mittel in Höhe von 150.000 € im PSP-Element 7.0000.142.700 eingestellt. 3. Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, mit der Bestätigungder Vorlage in der DB OBM die Planung bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI zu beauftragen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendunge n Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlunge n 2015 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 150.000 7.0000.142.700 nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Planungsbeschluss Lageplan - HAUSHALTSVORLAGE Planungsbeschluss für die Maßnahme : Sanierung der Kindertagesstätte Reichelstraße 3/5, 04109 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26,04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 07.08.2015 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundlagen 2 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption ...................................................................................2 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen....................................................................................2 2 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens 2 2.1 IST-Zustand.........................................................................................................................2 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfes....................................................................................2 2.3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit ...............................................................2 2.4 Alternativlösungen..............................................................................................................3 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung......................................................................................3 3 Beschreibung der beabsichtigten Investition 3 3.1 Städtebauliche Einordnung ...............................................................................................3 3.2 Erläuterung Projektkonzept..............................................................................................3 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition .................................................4 3.5 Energiekonzept ...................................................................................................................4 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ....................................................................4 4 Investitionsaufwand 5 Finanzierungsplan 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung 4 5 5 6.1 Folgekosten..........................................................................................................................5 7.1 Planungsbeteiligte 8. Anlagenverzeichnis 6 6 1 1.1 Grundlagen Ziel- und Entwicklungskonzeption In der Kindertagesstätte Reichelstraße 5 werden zur Zeit 245 Kinder betreut, davon 170 Kindergartenkinder und 75 Krippenkinder. Träger der Einrichtungen sind die Kommune mit 196 Plätzen (136/60) und der Träger „ Freien Raben“ mit 49 Plätzen ( 34/15). Ziel ist es, den Standort langfristig zu erhalten, da der Bedarf an Betreuungsätzen im Stadtzentrum wächst. Geplant ist die vorhandene Kapazität mit 245 Kinder beizubehalten, um langfristig dem Bedarf nach wohnortnahen Betreuungsplätzen zu entsprechen. Diese Kapazität kann nur mit der Fortsetzung der Sanierung des Gebäudes erhalten werden. Zielstellung dieser Vorlage ist die Durchführung der Beauftragung der Leitungsphasen 3 nach HOAI. 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen Handlungsgrundlage ist die Bedarfsplanung für das Schuljahr 2015/2016 die in der DB des OBM am 02.06.2015 bestätigt wurde.Im langfristigen Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis 2025 wird der Bedarf für den Ortsteil Mitte im Versorgungsraum ausgewiesen. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz unterstreicht die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes. 2 2.1 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens IST-Zustand Das Gebäude wurde 1984 als DDR-Plattenbau, KVSE 180/90 WBS 70 errichtet. Im Rahmen des Förderprogramms KP II erfolgte 2010/2011 die Erneuerung der Fenster, Sanierung Dach, der Fassade und die Erneuerung der kompletten Heizungsanlage. Damit wurde ein erster Teilschritt der Sanierung in der Kindereinrichtung Reichelstraße durchgeführt. In dieser Kindereinrichtung gibt es umfangreiche Mängel im baulichen Brandschutz. Es fehlen Brandschutztüren zu den Gebäudetrakten bzw. zu den Garderoben. Etliche Türen weisen nicht den erforderlichen Feuerwiderstand auf. Es existiert keine Sicherheitsbeleuchtung. Beleuchtete Rettungswegzeichen an den Ausgängen zu den Treppenräumen oder ins Freie fehlen. Die Kleinlastenaufzüge entsprechen nicht den Vorschriften des Brandschutzes und müssen erneuert werden. Die komplette elektrische Anlage hat umfangreiche Mängel, eine Erneuerung ist dringend notwendig. Die Warm und – Kaltwasserversorgung muss saniert werden, hier kommt es immer wieder zu Rohrbrüchen. Weiterhin ist eine Trockenlegung des gesamten Gebäudes sowie die umfassende kindgerechte Neugestaltung des Freigeländes notwendig. 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfes Auf Grund des schlechten baulichen Zustandes im Gebäudeinneren sowie der vorhandenen Mängel im Brandschutz zzgl. der erheblichen Mängel in der Freianlage ist die Sanierung der Einrichtung dringend notwendig 2.3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit Entsprechend der Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes für Kindertagesstätten bis 2025 ist die Gewährung einer möglichst wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt nicht ohne Sanierung von bestehenden Kindereinrichtungen möglich. Darüber hinaus ist mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab vollendetem 1.Lebensjahr die Nachfrage noch über die im langfristigen Entwicklungskonzept prognostizierte Zahl angestiegen. 2.4 Alternativlösungen Das Gebäude Reichelstraße 3/5 ist eine kommunale Immobilie. Die Anpassung auf gültigen Normen und Vorschriften ist zwingend zur Sicherung der Kapazität notwendig. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung dieser Baumaßnahme droht der Entzug der Betriebserlaubnis Damit können 245 Plätze zur Versorgung mit Betreuungsplätzen entfallen, die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist gefährdet. Stehen nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung, eröffnet sich für Eltern der Klageweg, Entschädigungsleistungen von der Stadt Leipzig einzufordern. 3 Beschreibung der beabsichtigten Investition 3.1 Städtebauliche Einordnung Der Kita-Standort liegt im Stadtbezirke Mitte und ist verkehrsgünstig zu erreichen. 3.2 Erläuterung Projektkonzept Gegenstand dieses Planungsbeschluss ist eine Innensanierung des Gebäudes sowie die brandschutztechnische Ertüchtigung der Einrichtung mit dem Ziel, die Rettungswege und die brandschutztechnische Gliederung des Gebäudes zu verbessern. Die geplanten Baumaßnahmen beinhalteten im wesentlichen folgende Bauleistungen: − Brandschutzmaßnahmen − Erneuerung der Elektroanlage − Erneuerung der Kleinlastenaufzüge − Erneuerung der Sanitäranlagen − Sanierung aller Sanitäranlagen und Bäder − Sanierung der Ausgabeküche − Akustikdecken − weitere erforderlichen Instandsetzungsarbeiten ( Erneuerung der Türen, Bodenbeläge und Malerarbeiten) − Erneuerung der Grundleitungen − Bauwerksabdichtungen als Restleitung aus der energetischen Sanierung − Gartengestaltung Die Sanierung der Einrichtung kann nur durch Freilenkung des Gebäudes erfolgen. Als Auslagerungsobjekt ist die Kindereinrichtung Windscheidstraße 24 für die Freien Raben vorgesehen. Die Freien Raben mit einer Kapazität von 49 Kindern bleiben nach der Sanierung der Reichelstraße in der Kindereinrichtung Windscheidstraße 24. Für die Auslagerung der kommunalen Kindereinrichtung ist die Nonnenstraße 17 mit einer Kapazität von 100 Kindern vorgesehen, sowie die weitere Aufteilung der 50 Krippenkinder in kommunale Bestandseinrichtungen (Nordstraße 43 und Tarostraße 9). Zusätzliche Mietkosten entstehen in der Nonnenstraße 17. Die im Zusammenhang mit der Investition notwendigen Bauleistungen, die Umzugskosten sind in der KG 100 veranschlagt (siehe Punkt 4). Die Mietkosten für die Nonnenstraße 17 werden aus dem Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung gedeckt. Nach der Sanierung der Reichelstraße 3/5 soll es zwei kommunale Einrichtung am Standort geben. Die Kapazität der beiden Einrichtungen beträgt insgesamt 246 Kinder. Die erste Einrichtung 134 Kinder (davon 32 Krippenkinder) und die zweite Einrichtung 112 Kinder (davon 48 Krippenkinder). 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Durch die Baumaßnahme wird die Sicherheit der Kinder und der Erzieherinnen wesentlich verbessert. 3.4 Eigentumsverhältnisse Eigentum: Gemarkung: Flurstücks-Nr.: Größe in m²: 3.5 Stadt Leipzig Leipzig 4819, 4821, 2218 und 2217 3533 m² Energiekonzept Die Planung der Sanierung erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen: - niedrige Betriebskosten - niedrige Investitionskosten - hohe Funktionalität - wirtschaftliche Betriebsführung 3.6 Barrierefreies Bauen Bei der Sanierung wird die Barrierefreiheit geprüft. Die Planung wird frühzeitig mit dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig abgestimmt. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Für das Erarbeiten des Raumkonzeptes bzw. des Farbkonzeptes im Gebäudeinneren ist die Einbeziehung der Kinder und Erzieher angedacht. 4 Investitionsaufwand Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: 19 Prozent Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag KG- Nr. Kostengruppe Kosten 100 Grundstück 240.000 200 Öffentliche Erschließung 300 Bauwerk – Baukonstruktion 12.000 794.000 400 Bauwerk- Technische Anlagen 670.000 500 Außenanlagen 256.000 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten 100 - 700 Summe 12.000 562.000 2.546.000 fiktive LE des AGM 5 Finanzierungsplan 2.546.000 2.306.000 gesamt davon förderfähig Fördermittel-Bund (U3) Fördermittel-Land (Ü3) Eigenmittel 6 546.000 0 2.000.000 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung Auf Grundlage der Information des SMK vom 29.12.2014 zum „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015.... „ werden für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (U3) Fördermittel bereit gestellt. Entsprechend Förderrichtlinien VwV Kita Bau vom 10.04.2012 liegt hier die Förderquote bei 75 %. Es wurde ein Fördermittelantrag eingereicht. Die förderfähigen Kosten liegen bei 2 306 Millionen Euro bei einer geplanten Kinderzahl von 80 Krippenkindern. Eine Förderung in Höhe von 546 000 € ist durch den KSVSachsen geplant. In der Anmeldung zur HH- Planung 2015/16 ist in 2016 eine Einnahme im PSP- Element 70000.142.705 von 546.000 € nicht vorgesehen. Jahr 2015 2016 2017 gesamt Ausgaben 500 000 1.646.000 400 000 2.546.000 Einnahmen 546.000 546.000 Eigenanteil 500 000 1.100.000 400.000 2.000.000 Die Planungskosten LP 1 – 3 HOAI (= Entwurfsplanung, sowie diverse Gutachten) betragen ca. 150 000,00 €. 6.1 Folgekosten Die Höhe der Folgekosten kann erst in der Vorlage Baubeschluss eingeschätzt werden. Durch die Brandschutzmaßnahmen ist mit einer Erhöhung der Folgekosten zu rechnen. 7. Fristenplan Vorbereitung: Planungsbeschluss/ AST 08/2015 Planung, LP1-3 10/2015 Baubeschluss 02/2016 Bauausführung 7.1 08/2016 bis 12/2017 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 HOAI Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI Tragwerksplanung nach § 49 HOAI LP Bauplanung GmbH WPW Leipzig GmbH wird noch festgelegt 8. Anlagenverzeichnis Anlage 1 Stadtplanausschnitt Anlage 2 Lageplan Flurstück 4819/4821/2218 und 2217 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1 verschlechtert ja nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)             3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1