Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034305.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
08.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01627
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
01.09.2015
Beschlussfassung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
10.09.2015
Information zur Kenntnis
Jugendhilfeausschuss
14.09.2015
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
15.10.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Planungsbeschluss zur Sanierung der Kindertagesstätte Reichelstraße 3/5, 04109
Leipzig
Beschluss:
1. Der Planungsbeschluss, gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der
gültigen Fassung, zur Sanierung eine Kindertagesstätte mit 245 Plätzen (170 Kiga und 75 Krippe)
wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses ( Leistungsphase 3 HOAI ) betragen
150.000,00 €. Im Haushalt 2015 sind die Mittel in Höhe von 150.000 € im PSP-Element
7.0000.142.700 eingestellt.
3. Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, mit der
Bestätigungder Vorlage in der DB OBM die Planung bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI zu
beauftragen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendunge
n
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlunge
n
2015
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
150.000 7.0000.142.700
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH
Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Planungsbeschluss
Lageplan
-
HAUSHALTSVORLAGE
Planungsbeschluss für die Maßnahme :
Sanierung der Kindertagesstätte Reichelstraße 3/5, 04109 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26,04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
07.08.2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Grundlagen
2
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption ...................................................................................2
1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen....................................................................................2
2 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
2
2.1 IST-Zustand.........................................................................................................................2
2.2 Ableitung des Investitionsbedarfes....................................................................................2
2.3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit ...............................................................2
2.4 Alternativlösungen..............................................................................................................3
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung......................................................................................3
3 Beschreibung der beabsichtigten Investition
3
3.1 Städtebauliche Einordnung ...............................................................................................3
3.2 Erläuterung Projektkonzept..............................................................................................3
3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition .................................................4
3.5 Energiekonzept ...................................................................................................................4
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ....................................................................4
4 Investitionsaufwand
5 Finanzierungsplan
6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
4
5
5
6.1 Folgekosten..........................................................................................................................5
7.1 Planungsbeteiligte
8. Anlagenverzeichnis
6
6
1
1.1
Grundlagen
Ziel- und Entwicklungskonzeption
In der Kindertagesstätte Reichelstraße 5 werden zur Zeit 245 Kinder betreut, davon 170
Kindergartenkinder und 75 Krippenkinder. Träger der Einrichtungen sind die Kommune mit
196 Plätzen (136/60) und der Träger „ Freien Raben“ mit 49 Plätzen ( 34/15).
Ziel ist es, den Standort langfristig zu erhalten, da der Bedarf an Betreuungsätzen im Stadtzentrum wächst. Geplant ist die vorhandene Kapazität mit 245 Kinder beizubehalten, um
langfristig dem Bedarf nach wohnortnahen Betreuungsplätzen zu entsprechen. Diese Kapazität kann nur mit der Fortsetzung der Sanierung des Gebäudes erhalten werden.
Zielstellung dieser Vorlage ist die Durchführung der Beauftragung der Leitungsphasen 3
nach HOAI.
1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Handlungsgrundlage ist die Bedarfsplanung für das Schuljahr 2015/2016 die in der DB des
OBM am 02.06.2015 bestätigt wurde.Im langfristigen Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis 2025 wird der Bedarf für den Ortsteil Mitte im Versorgungsraum ausgewiesen. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz unterstreicht die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes.
2
2.1
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
IST-Zustand
Das Gebäude wurde 1984 als DDR-Plattenbau, KVSE 180/90 WBS 70 errichtet. Im Rahmen
des Förderprogramms KP II erfolgte 2010/2011 die Erneuerung der Fenster, Sanierung
Dach, der Fassade und die Erneuerung der kompletten Heizungsanlage. Damit wurde ein
erster Teilschritt der Sanierung in der Kindereinrichtung Reichelstraße durchgeführt. In dieser Kindereinrichtung gibt es umfangreiche Mängel im baulichen Brandschutz. Es fehlen
Brandschutztüren zu den Gebäudetrakten bzw. zu den Garderoben. Etliche Türen weisen
nicht den erforderlichen Feuerwiderstand auf. Es existiert keine Sicherheitsbeleuchtung. Beleuchtete Rettungswegzeichen an den Ausgängen zu den Treppenräumen oder ins Freie
fehlen. Die Kleinlastenaufzüge entsprechen nicht den Vorschriften des Brandschutzes und
müssen erneuert werden.
Die komplette elektrische Anlage hat umfangreiche Mängel, eine Erneuerung ist dringend
notwendig. Die Warm und – Kaltwasserversorgung muss saniert werden, hier kommt es immer wieder zu Rohrbrüchen. Weiterhin ist eine Trockenlegung des gesamten Gebäudes sowie die umfassende kindgerechte Neugestaltung des Freigeländes notwendig.
2.2 Ableitung des Investitionsbedarfes
Auf Grund des schlechten baulichen Zustandes im Gebäudeinneren sowie der vorhandenen Mängel im Brandschutz zzgl. der erheblichen Mängel in der Freianlage ist die Sanierung
der Einrichtung dringend notwendig
2.3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Entsprechend der Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes für
Kindertagesstätten bis 2025 ist die Gewährung einer möglichst wohnortnahen
Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt nicht ohne
Sanierung von bestehenden Kindereinrichtungen möglich. Darüber hinaus ist mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab vollendetem 1.Lebensjahr
die Nachfrage noch über die im langfristigen Entwicklungskonzept prognostizierte Zahl
angestiegen.
2.4
Alternativlösungen
Das Gebäude Reichelstraße 3/5 ist eine kommunale Immobilie. Die Anpassung auf gültigen
Normen und Vorschriften ist zwingend zur Sicherung der Kapazität notwendig.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung dieser Baumaßnahme droht der Entzug der Betriebserlaubnis
Damit können 245 Plätze zur Versorgung mit Betreuungsplätzen entfallen, die
Umsetzung des Rechtsanspruchs ist gefährdet. Stehen nicht genügend Betreuungsplätze
zur Verfügung, eröffnet sich für Eltern der Klageweg, Entschädigungsleistungen von der
Stadt Leipzig einzufordern.
3
Beschreibung der beabsichtigten Investition
3.1 Städtebauliche Einordnung
Der Kita-Standort liegt im Stadtbezirke Mitte und ist verkehrsgünstig zu erreichen.
3.2 Erläuterung Projektkonzept
Gegenstand dieses Planungsbeschluss ist eine Innensanierung des Gebäudes sowie die
brandschutztechnische Ertüchtigung der Einrichtung mit dem Ziel, die Rettungswege und die
brandschutztechnische Gliederung des Gebäudes zu verbessern.
Die geplanten Baumaßnahmen beinhalteten im wesentlichen folgende Bauleistungen:
− Brandschutzmaßnahmen
− Erneuerung der Elektroanlage
− Erneuerung der Kleinlastenaufzüge
− Erneuerung der Sanitäranlagen
− Sanierung aller Sanitäranlagen und Bäder
− Sanierung der Ausgabeküche
− Akustikdecken
− weitere erforderlichen Instandsetzungsarbeiten ( Erneuerung der Türen, Bodenbeläge und Malerarbeiten)
− Erneuerung der Grundleitungen
− Bauwerksabdichtungen als Restleitung aus der energetischen Sanierung
− Gartengestaltung
Die Sanierung der Einrichtung kann nur durch Freilenkung des Gebäudes erfolgen. Als
Auslagerungsobjekt ist die Kindereinrichtung Windscheidstraße 24 für die Freien Raben vorgesehen. Die Freien Raben mit einer Kapazität von 49 Kindern bleiben nach der Sanierung
der Reichelstraße in der Kindereinrichtung Windscheidstraße 24. Für die Auslagerung der
kommunalen Kindereinrichtung ist die Nonnenstraße 17 mit einer Kapazität von 100 Kindern
vorgesehen, sowie die weitere Aufteilung der 50 Krippenkinder in kommunale Bestandseinrichtungen (Nordstraße 43 und Tarostraße 9).
Zusätzliche Mietkosten entstehen in der Nonnenstraße 17. Die im Zusammenhang mit der
Investition notwendigen Bauleistungen, die Umzugskosten sind in der KG 100 veranschlagt
(siehe Punkt 4). Die Mietkosten für die Nonnenstraße 17 werden aus dem Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung gedeckt.
Nach der Sanierung der Reichelstraße 3/5 soll es zwei kommunale Einrichtung am Standort geben. Die Kapazität der beiden Einrichtungen beträgt insgesamt 246 Kinder. Die erste
Einrichtung 134 Kinder (davon 32 Krippenkinder) und die zweite Einrichtung 112 Kinder (davon 48 Krippenkinder).
3.3
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Durch die Baumaßnahme wird die Sicherheit der Kinder und der Erzieherinnen wesentlich
verbessert.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
Flurstücks-Nr.:
Größe in m²:
3.5
Stadt Leipzig
Leipzig
4819, 4821, 2218 und 2217
3533 m²
Energiekonzept
Die Planung der Sanierung erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
- niedrige Betriebskosten
- niedrige Investitionskosten
- hohe Funktionalität
- wirtschaftliche Betriebsführung
3.6
Barrierefreies Bauen
Bei der Sanierung wird die Barrierefreiheit geprüft. Die Planung wird frühzeitig mit dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig abgestimmt.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Für das Erarbeiten des Raumkonzeptes bzw. des Farbkonzeptes im Gebäudeinneren ist die
Einbeziehung der Kinder und Erzieher angedacht.
4
Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
19 Prozent
Kostenermittlungsstufe:
Kostenüberschlag
KG- Nr.
Kostengruppe
Kosten
100
Grundstück
240.000
200
Öffentliche Erschließung
300
Bauwerk – Baukonstruktion
12.000
794.000
400
Bauwerk- Technische Anlagen
670.000
500
Außenanlagen
256.000
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
100 - 700
Summe
12.000
562.000
2.546.000
fiktive LE des AGM
5
Finanzierungsplan
2.546.000
2.306.000
gesamt
davon förderfähig
Fördermittel-Bund
(U3)
Fördermittel-Land
(Ü3)
Eigenmittel
6
546.000
0
2.000.000
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Auf Grundlage der Information des SMK vom 29.12.2014 zum „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015.... „ werden für Kinder bis zur Vollendung des 3.
Lebensjahres (U3) Fördermittel bereit gestellt. Entsprechend Förderrichtlinien VwV Kita Bau
vom 10.04.2012 liegt hier die Förderquote bei 75 %. Es wurde ein Fördermittelantrag eingereicht. Die förderfähigen Kosten liegen bei 2 306 Millionen Euro bei einer geplanten Kinderzahl von 80 Krippenkindern. Eine Förderung in Höhe von 546 000 € ist durch den KSVSachsen geplant.
In der Anmeldung zur HH- Planung 2015/16 ist in 2016 eine Einnahme im PSP- Element
70000.142.705 von 546.000 € nicht vorgesehen.
Jahr
2015
2016
2017
gesamt
Ausgaben
500 000
1.646.000
400 000
2.546.000
Einnahmen
546.000
546.000
Eigenanteil
500 000
1.100.000
400.000
2.000.000
Die Planungskosten LP 1 – 3 HOAI (= Entwurfsplanung, sowie diverse Gutachten) betragen
ca. 150 000,00 €.
6.1 Folgekosten
Die Höhe der Folgekosten kann erst in der Vorlage Baubeschluss eingeschätzt werden.
Durch die Brandschutzmaßnahmen ist mit einer Erhöhung der Folgekosten zu rechnen.
7.
Fristenplan
Vorbereitung:
Planungsbeschluss/ AST
08/2015
Planung, LP1-3
10/2015
Baubeschluss
02/2016
Bauausführung
7.1
08/2016 bis 12/2017
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33 HOAI
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
LP Bauplanung GmbH
WPW Leipzig GmbH
wird noch festgelegt
8. Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Stadtplanausschnitt
Anlage 2
Lageplan Flurstück 4819/4821/2218 und 2217
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1
verschlechtert
ja
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1