Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034272.pdf
Größe
520 kB
Erstellt
07.07.15, 12:00
Aktualisiert
21.07.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01620
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussfassung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Information zur Kenntnis
Jugendhilfeausschuss
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Planungsbeschluss komplexe Sanierung der Kindertagesstätte Leonhard-FrankStraße 24, 04318 Leipzig
Beschluss:
1. Der Planungsbeschluss, gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der
gültigen Fassung, zur komplexen Sanierung der Kindertagesstätte Leonhard-Frank-Straße 24,
04318 Leipzig wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) betragen ca.
135.000 Euro. Im Haushalt 2015 sind die Mittel in Höhe von 135.000 Euro im PSP-Element
7.0001225.700 eingestellt.
3. Die Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, die Planung bis zur
Leistungsphase 3 nach HAOI zu beauftragen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nei
n
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nei
n
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nei
n
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2015
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
135.000
von
bis
7.0001225.700
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Planungsbeschluss
Lageplan
HAUSHALTSVORLAGE
Planungsbeschluss
für die Maßnahme komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24,
in 04318 Leipzig
Bauvorhaben:
Komplexe Sanierung Kita Leonhard-Frank-Straße 24
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126, 04317 Leipzig
Stand:
11.08.2015
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24
Stand vom: 11.08.2015
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen.....................................................................................................................3
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption ...................................................................................3
1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen..................................................................................3
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens..................................................3
IST-Zustand.....................................................................................................................3
Ableitung des Investitionsbedarfes...................................................................................3
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit....................................................................4
Alternativlösungen............................................................................................................4
Folgen bei Nichtbeschlussfassung...................................................................................4
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.5
3.7
Beschreibung der beabsichtigten Investition..............................................................4
Städtebauliche Einordnung .............................................................................................4
Erläuterung Projektkonzept..............................................................................................4
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition ..................................................5
Eigentumsverhältnisse.....................................................................................................5
Energiekonzept ...............................................................................................................5
Barrierefreies Bauen........................................................................................................5
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen......................................................................5
4
Investitionsaufwand.......................................................................................................6
5
Finanzierungsplan.........................................................................................................6
6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung....................................................6
6.1 Folgekosten.....................................................................................................................7
6.2 Aufwandsvergleiche.........................................................................................................7
7
Fristenplan......................................................................................................................7
8
Planungsbeteiligte.........................................................................................................7
Anlage: Lageplan
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24
Stand vom: 11.08.2015
1
1.1
Grundlagen
Ziel - und Entwicklungskonzeption *
Die Kindertagesstätte Leonhard-Frank-Straße 24 wird zur Zeit durch zwei Träger genutzt. In einem Gebäudeteil werden insgesamt 87 Kinder, davon 18 Krippenkinder
und 69 Kindergartenkinder betreut. Der Träger dieses Einrichtungsteils ist Kinderland
2000.
Der andere Gebäudeabschnitt wurde in den vergangenen Jahren ausschließlich für
Auslagerungen während der Bauausführung in anderen Kitas genutzt. Ab Mitte August 2015 wird dieser Bereich leer stehen. Aufgrund umfangreicher Auflagen ist eine
Wiederinbetriebnahme ausgeschlossen.
Bei vollständiger Nutzung verfügt die Einrichtung über eine Kapazität von ca. 150
Plätzen.
Nach der Sanierung soll die Betreibung des gesamten Gebäudes durch einen Träger
erfolgen.
Die Neustrukturierung der Einrichtung wird unter dem Gesichtspunkt der Kapazitätserweiterung im Rahmen der Planung geprüft.
Zielstellung dieser Vorlage ist die Durchführung der Beauftragung der Leistungsphasen 1 -3 nach HOAI durch das AGM.
1.2
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Handlungsgrundlage ist die Bedarfsplanung Kitas für das Schuljahr 2015/16, welche
durch die DB des OBM am 02.06.2015 bestätigt wurde. Im Ratsbeschluss Nr. RBIV1050/11 vom 14.11.2011, Langfristiges Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis 2025, wird der Bedarf auch für den Stadtbezirk Ost
im Ortsteil Sellerhausen ausgewiesen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter und über 3 Jahre bis zum Schuleintritt unterstreicht die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes.
Die Einrichtung ist Bestandteil der Bedarfsplanung der Stadt Leipzig. Der Standort ist
langfristig zu erhalten. Investitionen sind zwingend durchzuführen, da die Sicherung
des wachsenden Bedarfs an Betreuungsplätzen auch den Erhalt bestehender Einrichtungen voraussetzt.
2
2.1
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
IST-Zustand
Das Gebäude in der Leonhard-Frank-Straße 24 wurde 1986 mit dem Nutzungszweck
„Kindertagesstätte“ errichtet.
An diesem DDR-Plattenbau Typ KSVE 54/108 WBS 70 wurden bisher nur Reparaturarbeiten und kleinere Erneuerungen im Sanitärbereich durchgeführt. Das Gebäude
muss zur Sicherung der Nutzung umfassend saniert werden.
Die Anforderungen des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD), des
Brandschutzes sowie der Unfallkasse sind dabei zu berücksichtigen.
Dach, Fenster und Fassade sind unter Berücksichtigung der EnEV 2014 zu erneuern.
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24
Stand vom: 11.08.2015
Die Elektroanlage, die Kleinlastenaufzüge, die Wasser und Abwasseranlage einschließlich Sanitäreinrichtungen sowie die Heizungsanlage sind aufgrund des altersbedingten Verschleißes und veränderter technischer Regeln dringend zu sanieren.
Neben der Sanierung der technischen Anlagen muss eine Erneuerung der Bodenbeläge, der Türen, eine Verbesserung der Akustik sowie die malermäßige Instandsetzung erfolgen. Auch die Sanierung der Freifläche ist zu planen und zu realisieren.
2.2
Ableitung des Investitionsbedarfes
Der Investitionsbedarf leitet sich aus den Punkten 1.2 und 2.1 ab.
2.3
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Entsprechend der Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes für Kindertagesstätten bis 2025 ist die Gewährung einer möglichst wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt nicht ohne den Erhalt
vorhandener und die Regenerierung bisher nicht nutzbarer Kapazitäten möglich.
Siehe auch Punkt 3.2.
2.4
Alternativlösungen
Das im Wohngebiet von Leipzig Sellerhausen gelegene Grundstück LeonhardFrank-Straße 24 befindet sich in städtischem Eigentum. Die Sanierung am Standort
ist dringend notwendig.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung warum
Bei Nichtbeschlussfassung kann die dringend notwendige Sanierung der Kindertagesstätte nicht erfolgen.
Es brechen mittelfristig 87 bestehende Betreuungsplätze im Stadtbezirk weg. Weitere 63 Plätze können nicht wieder ans Netz gehen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist gefährdet. Somit eröffnet sich für Eltern der Klageweg, Entschädigungsleistungen von der Stadt Leipzig einzufordern.
Siehe auch Punkt 1.2.
3
3.1
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Der Kita-Standort liegt im östlichen Bereich der Stadt. Der Bereich der LeonhardFrank-Straße ist durch eine Wohnbebauung mit modernisierten Wohnblöcken und
Hochhäusern geprägt. Das Gebietes ist verkehrstechnisch mit Bus und Bahn gut erschlossen. Auf Grund des Wohngebietscharakters, bestehen für die Erreichbarkeit
mit Fahrrad und zu Fuß gute Bedingungen.
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24
Stand vom: 11.08.2015
3.2
Erläuterung Projektkonzept
Das AGM erhält die Aufgabenstellung die Auflagen des ABD und anderer Genehmigungsbehörden umzusetzen.
Eine optimale Raumnutzung unter Beachtung der Nutzungsvorgabe, ein Träger betreibt 2 Einrichtungen, ist als Grundlage der weiteren Planung zu erarbeiten. Die Erweiterung der bestehenden Kapazitäten ist unter den Bedingungen des Bestandes
zu prüfen.
Die geplanten Baumaßnahmen beinhalteten im wesentlichen folgende Bauleistungen:
− Erneuerung Dach, Fenster, Fassade
− Brandschutzmaßnahmen
− Erneuerung der Elektroanlage
− Erneuerung der Kleinlastenaufzüge
− Erneuerung der Sanitäranlagen
− Sanierung der Ausgabeküche
− Verbesserung der Akustik
− Erneuerung der Türen, Bodenbeläge und Malerarbeiten
− Erneuerung der Wasserver- und -entsorgung
− Sanierung der Heizanlage
− Gartengestaltung
Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII von Kindertageseinrichtungen durch das Landesjugendamt ist die Empfehlung des Sächsischen
Staatsministerium für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindereinrichtungen vom 02. Juni 2005. Diese Anforderungen, sowie weitere einschlägige Vorschriften (z.B. Sächsische Integrationsverordnung, Sächsische Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, rechtliche Grundlagen der Unfallkasse Sachsen), der organisatorische, räumlich funktionale Betriebsablauf der Kita sowie bautechnologische Standards bilden die Basis der für die Planung der Sanierungsmaßnahmen.
Die umfangreichen Baumaßnahmen können nicht im genutzten Zustand erfolgen.
Für die Zeit der Baumaßnahme ist eine Freilenkung erforderlich. Durch den Auszug
des kommunalen Trägers entspannt sich diese Situation. Für den freien Träger werden die Auslagerungsmöglichkeiten noch geprüft und im Baubeschluss präzisiert.
3.3
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
•
3.4
Siehe 3.2
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
Flurstücks - Nr.:
Größe in m²:
Stadt Leipzig
Sellerhausen
626, 684
ca. 5385 m²
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Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24
Stand vom: 11.08.2015
3.5
Energiekonzept
Die Sanierung des bestehenden Gebäudes erfolgt unter den Gesichtspunkten einer
effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
•
niedrige Betriebskosten
•
niedrige Investitionskosten
•
hohe Funktionalität
•
wirtschaftliche Betriebsführung
3.5
Barrierefreies Bauen
In Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern, ist die Schaffung eines barrierfreien Zugangs, eines Behinderten WCs und die barrierefreie Erreichbarkeit von Personalräumen zu prüfen.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Für das Erarbeiten des Farbkonzeptes im Gebäudeinneren ist die Einbeziehung der
Kinder möglich.
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Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24
Stand vom: 11.08.2015
4
Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
19 %
Kostenermittlungsstufe:
Kostenannahme
KG-Nr.
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Öffentliche Erschließung
300
Bauwerk – Baukonstruktion
400
Bauwerk – Technische Anlagen
611.700,00 €
500
Außenanlagen
180.000,00 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
100 - 700
Summe
5
Kosten
0,00 €
5.000,00 €
1.223.300,00 €
0,00 €
650.000,00 €
2.670.000,00 €
Finanzierungsplan
Maßnahme
gesamt
davon förderfähig
Fördermittel Bund (U3)
Fördermittel Land (Ü3)
Eigenmittel
Kosten in €
(beantragte FM Bund)
2.670.000,00 €
2.670.000,00 €
659.208,07 €
0,00 €
2.010.791,93 €
Auf Grundlage der Information des SMK vom 29.12.2014 zum „Gesetz zur weiteren
Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015.... „ werden für Kinder bis zur
Vollendung des 3. Lebensjahres (U3) Fördermittel bereit gestellt. Entsprechend Förderrichtlinien VwV Kita Bau vom 10.04.2012 liegt hier die Förderquote bei 75 %. Es
wurde ein Fördermittelantrag (659.208,07 €) eingereicht.
Es ist vorgesehen einen Fördermittelantrag für Landesmittel (Ü3) einzureichen
Hier liegt die Förderquote bisher bei 50%.
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Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24
Stand vom: 11.08.2015
6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
In der Anmeldung zur HH- Planung 2015/16 ist in 2016 eine Einzahlung von 250.000
€ und in 2017 eine Einzahlung von 750.000 € vorgesehen.
7.0001225
„Kita
L.-Frank-Str.“
Fördermittel
Eigenmittel
Finanzhaushalt/Gesamtauszahlungen
VE kassenwirksam in 2016,
2017 bzw. 2018
2015
in €
2016
in €
2017
In €
2018
in €
135.000
135.000
250.000
300.000
550.000
750.000
750.000
1.500.000
250.000
235.000
485.000
1.385.000
davon
300.000
davon
600.000
davon
485.000
Gesamt
in €
1.250.000
1.420.000
2.670.000
*Diese Einzahlungen können zur Zeit nicht vollständig untersetzt werden. Mit der Haushaltsplanung
2017/18 erfolgt in 2016 eine Präzisierung der Jahresscheibe 2017 und 2018. Notwendige Veränderungen werden mit dem Baubeschluss angepasst.
Die Planungskosten für die LP 1–3 nach HOAI (= Entwurfsplanung, sowie diverse
Gutachten) betragen ca. 135 000 €.
6.1
Folgekosten
Die Höhe der Folgekosten kann erst in der Vorlage Baubeschluss ausgewiesen werden. Erst dann liegt eine Entwurfsplanung vor, welche die Grundlage für die Ermittlung der Betriebs- und Folgekosten bildet.
6.2
Aufwandsvergleiche
Aufwandsvergleiche können erst in der Vorlage Baubeschluss dargestellt werden.
Auf Grundlage der dann vorliegenden Planung sind Vergleichsrechnungen möglich.
7
Fristenplan
Vorbereitung:
Planungsbeschluss/ Vorbereitung
AST
08/2015
Planung, LP1-3
11/2015
Baubeschluss
02/2016
Fördermittelbescheidung
Baudurchführung:
11/2016
bis 12/2017
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Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24
Stand vom: 11.08.2015
8
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33 HOAI
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
wird noch festgelegt
wird noch festgelegt
wird noch festgelegt
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Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1