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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1034272.pdf
Größe
520 kB
Erstellt
07.07.15, 12:00
Aktualisiert
21.07.16, 15:18

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01620 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussfassung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Information zur Kenntnis Jugendhilfeausschuss Information zur Kenntnis Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Planungsbeschluss komplexe Sanierung der Kindertagesstätte Leonhard-FrankStraße 24, 04318 Leipzig Beschluss: 1. Der Planungsbeschluss, gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der gültigen Fassung, zur komplexen Sanierung der Kindertagesstätte Leonhard-Frank-Straße 24, 04318 Leipzig wird gefasst. 2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) betragen ca. 135.000 Euro. Im Haushalt 2015 sind die Mittel in Höhe von 135.000 Euro im PSP-Element 7.0001225.700 eingestellt. 3. Die Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, die Planung bis zur Leistungsphase 3 nach HAOI zu beauftragen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nei n ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nei n ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nei n ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2015 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 135.000 von bis 7.0001225.700 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Planungsbeschluss Lageplan HAUSHALTSVORLAGE Planungsbeschluss für die Maßnahme komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24, in 04318 Leipzig Bauvorhaben: Komplexe Sanierung Kita Leonhard-Frank-Straße 24 Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126, 04317 Leipzig Stand: 11.08.2015 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24 Stand vom: 11.08.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen.....................................................................................................................3 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption ...................................................................................3 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen..................................................................................3 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens..................................................3 IST-Zustand.....................................................................................................................3 Ableitung des Investitionsbedarfes...................................................................................3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit....................................................................4 Alternativlösungen............................................................................................................4 Folgen bei Nichtbeschlussfassung...................................................................................4 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.5 3.7 Beschreibung der beabsichtigten Investition..............................................................4 Städtebauliche Einordnung .............................................................................................4 Erläuterung Projektkonzept..............................................................................................4 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition ..................................................5 Eigentumsverhältnisse.....................................................................................................5 Energiekonzept ...............................................................................................................5 Barrierefreies Bauen........................................................................................................5 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen......................................................................5 4 Investitionsaufwand.......................................................................................................6 5 Finanzierungsplan.........................................................................................................6 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung....................................................6 6.1 Folgekosten.....................................................................................................................7 6.2 Aufwandsvergleiche.........................................................................................................7 7 Fristenplan......................................................................................................................7 8 Planungsbeteiligte.........................................................................................................7 Anlage: Lageplan Seite 2 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24 Stand vom: 11.08.2015 1 1.1 Grundlagen Ziel - und Entwicklungskonzeption * Die Kindertagesstätte Leonhard-Frank-Straße 24 wird zur Zeit durch zwei Träger genutzt. In einem Gebäudeteil werden insgesamt 87 Kinder, davon 18 Krippenkinder und 69 Kindergartenkinder betreut. Der Träger dieses Einrichtungsteils ist Kinderland 2000. Der andere Gebäudeabschnitt wurde in den vergangenen Jahren ausschließlich für Auslagerungen während der Bauausführung in anderen Kitas genutzt. Ab Mitte August 2015 wird dieser Bereich leer stehen. Aufgrund umfangreicher Auflagen ist eine Wiederinbetriebnahme ausgeschlossen. Bei vollständiger Nutzung verfügt die Einrichtung über eine Kapazität von ca. 150 Plätzen. Nach der Sanierung soll die Betreibung des gesamten Gebäudes durch einen Träger erfolgen. Die Neustrukturierung der Einrichtung wird unter dem Gesichtspunkt der Kapazitätserweiterung im Rahmen der Planung geprüft. Zielstellung dieser Vorlage ist die Durchführung der Beauftragung der Leistungsphasen 1 -3 nach HOAI durch das AGM. 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen Handlungsgrundlage ist die Bedarfsplanung Kitas für das Schuljahr 2015/16, welche durch die DB des OBM am 02.06.2015 bestätigt wurde. Im Ratsbeschluss Nr. RBIV1050/11 vom 14.11.2011, Langfristiges Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis 2025, wird der Bedarf auch für den Stadtbezirk Ost im Ortsteil Sellerhausen ausgewiesen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter und über 3 Jahre bis zum Schuleintritt unterstreicht die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes. Die Einrichtung ist Bestandteil der Bedarfsplanung der Stadt Leipzig. Der Standort ist langfristig zu erhalten. Investitionen sind zwingend durchzuführen, da die Sicherung des wachsenden Bedarfs an Betreuungsplätzen auch den Erhalt bestehender Einrichtungen voraussetzt. 2 2.1 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens IST-Zustand Das Gebäude in der Leonhard-Frank-Straße 24 wurde 1986 mit dem Nutzungszweck „Kindertagesstätte“ errichtet. An diesem DDR-Plattenbau Typ KSVE 54/108 WBS 70 wurden bisher nur Reparaturarbeiten und kleinere Erneuerungen im Sanitärbereich durchgeführt. Das Gebäude muss zur Sicherung der Nutzung umfassend saniert werden. Die Anforderungen des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD), des Brandschutzes sowie der Unfallkasse sind dabei zu berücksichtigen. Dach, Fenster und Fassade sind unter Berücksichtigung der EnEV 2014 zu erneuern. Seite 3 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24 Stand vom: 11.08.2015 Die Elektroanlage, die Kleinlastenaufzüge, die Wasser und Abwasseranlage einschließlich Sanitäreinrichtungen sowie die Heizungsanlage sind aufgrund des altersbedingten Verschleißes und veränderter technischer Regeln dringend zu sanieren. Neben der Sanierung der technischen Anlagen muss eine Erneuerung der Bodenbeläge, der Türen, eine Verbesserung der Akustik sowie die malermäßige Instandsetzung erfolgen. Auch die Sanierung der Freifläche ist zu planen und zu realisieren. 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfes Der Investitionsbedarf leitet sich aus den Punkten 1.2 und 2.1 ab. 2.3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit Entsprechend der Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes für Kindertagesstätten bis 2025 ist die Gewährung einer möglichst wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt nicht ohne den Erhalt vorhandener und die Regenerierung bisher nicht nutzbarer Kapazitäten möglich. Siehe auch Punkt 3.2. 2.4 Alternativlösungen Das im Wohngebiet von Leipzig Sellerhausen gelegene Grundstück LeonhardFrank-Straße 24 befindet sich in städtischem Eigentum. Die Sanierung am Standort ist dringend notwendig. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung warum Bei Nichtbeschlussfassung kann die dringend notwendige Sanierung der Kindertagesstätte nicht erfolgen. Es brechen mittelfristig 87 bestehende Betreuungsplätze im Stadtbezirk weg. Weitere 63 Plätze können nicht wieder ans Netz gehen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist gefährdet. Somit eröffnet sich für Eltern der Klageweg, Entschädigungsleistungen von der Stadt Leipzig einzufordern. Siehe auch Punkt 1.2. 3 3.1 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Einordnung Der Kita-Standort liegt im östlichen Bereich der Stadt. Der Bereich der LeonhardFrank-Straße ist durch eine Wohnbebauung mit modernisierten Wohnblöcken und Hochhäusern geprägt. Das Gebietes ist verkehrstechnisch mit Bus und Bahn gut erschlossen. Auf Grund des Wohngebietscharakters, bestehen für die Erreichbarkeit mit Fahrrad und zu Fuß gute Bedingungen. Seite 4 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24 Stand vom: 11.08.2015 3.2 Erläuterung Projektkonzept Das AGM erhält die Aufgabenstellung die Auflagen des ABD und anderer Genehmigungsbehörden umzusetzen. Eine optimale Raumnutzung unter Beachtung der Nutzungsvorgabe, ein Träger betreibt 2 Einrichtungen, ist als Grundlage der weiteren Planung zu erarbeiten. Die Erweiterung der bestehenden Kapazitäten ist unter den Bedingungen des Bestandes zu prüfen. Die geplanten Baumaßnahmen beinhalteten im wesentlichen folgende Bauleistungen: − Erneuerung Dach, Fenster, Fassade − Brandschutzmaßnahmen − Erneuerung der Elektroanlage − Erneuerung der Kleinlastenaufzüge − Erneuerung der Sanitäranlagen − Sanierung der Ausgabeküche − Verbesserung der Akustik − Erneuerung der Türen, Bodenbeläge und Malerarbeiten − Erneuerung der Wasserver- und -entsorgung − Sanierung der Heizanlage − Gartengestaltung Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII von Kindertageseinrichtungen durch das Landesjugendamt ist die Empfehlung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindereinrichtungen vom 02. Juni 2005. Diese Anforderungen, sowie weitere einschlägige Vorschriften (z.B. Sächsische Integrationsverordnung, Sächsische Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, rechtliche Grundlagen der Unfallkasse Sachsen), der organisatorische, räumlich funktionale Betriebsablauf der Kita sowie bautechnologische Standards bilden die Basis der für die Planung der Sanierungsmaßnahmen. Die umfangreichen Baumaßnahmen können nicht im genutzten Zustand erfolgen. Für die Zeit der Baumaßnahme ist eine Freilenkung erforderlich. Durch den Auszug des kommunalen Trägers entspannt sich diese Situation. Für den freien Träger werden die Auslagerungsmöglichkeiten noch geprüft und im Baubeschluss präzisiert. 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition • 3.4 Siehe 3.2 Eigentumsverhältnisse Eigentum: Gemarkung: Flurstücks - Nr.: Größe in m²: Stadt Leipzig Sellerhausen 626, 684 ca. 5385 m² Seite 5 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24 Stand vom: 11.08.2015 3.5 Energiekonzept Die Sanierung des bestehenden Gebäudes erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen: • niedrige Betriebskosten • niedrige Investitionskosten • hohe Funktionalität • wirtschaftliche Betriebsführung 3.5 Barrierefreies Bauen In Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern, ist die Schaffung eines barrierfreien Zugangs, eines Behinderten WCs und die barrierefreie Erreichbarkeit von Personalräumen zu prüfen. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Für das Erarbeiten des Farbkonzeptes im Gebäudeinneren ist die Einbeziehung der Kinder möglich. Seite 6 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24 Stand vom: 11.08.2015 4 Investitionsaufwand Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: 19 % Kostenermittlungsstufe: Kostenannahme KG-Nr. Kostengruppe 100 Grundstück 200 Öffentliche Erschließung 300 Bauwerk – Baukonstruktion 400 Bauwerk – Technische Anlagen 611.700,00 € 500 Außenanlagen 180.000,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten 100 - 700 Summe 5 Kosten 0,00 € 5.000,00 € 1.223.300,00 € 0,00 € 650.000,00 € 2.670.000,00 € Finanzierungsplan Maßnahme gesamt davon förderfähig Fördermittel Bund (U3) Fördermittel Land (Ü3) Eigenmittel Kosten in € (beantragte FM Bund) 2.670.000,00 € 2.670.000,00 € 659.208,07 € 0,00 € 2.010.791,93 € Auf Grundlage der Information des SMK vom 29.12.2014 zum „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015.... „ werden für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (U3) Fördermittel bereit gestellt. Entsprechend Förderrichtlinien VwV Kita Bau vom 10.04.2012 liegt hier die Förderquote bei 75 %. Es wurde ein Fördermittelantrag (659.208,07 €) eingereicht. Es ist vorgesehen einen Fördermittelantrag für Landesmittel (Ü3) einzureichen Hier liegt die Förderquote bisher bei 50%. Seite 7 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24 Stand vom: 11.08.2015 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung In der Anmeldung zur HH- Planung 2015/16 ist in 2016 eine Einzahlung von 250.000 € und in 2017 eine Einzahlung von 750.000 € vorgesehen. 7.0001225 „Kita L.-Frank-Str.“ Fördermittel Eigenmittel Finanzhaushalt/Gesamtauszahlungen VE kassenwirksam in 2016, 2017 bzw. 2018 2015 in € 2016 in € 2017 In € 2018 in € 135.000 135.000 250.000 300.000 550.000 750.000 750.000 1.500.000 250.000 235.000 485.000 1.385.000 davon 300.000 davon 600.000 davon 485.000 Gesamt in € 1.250.000 1.420.000 2.670.000 *Diese Einzahlungen können zur Zeit nicht vollständig untersetzt werden. Mit der Haushaltsplanung 2017/18 erfolgt in 2016 eine Präzisierung der Jahresscheibe 2017 und 2018. Notwendige Veränderungen werden mit dem Baubeschluss angepasst. Die Planungskosten für die LP 1–3 nach HOAI (= Entwurfsplanung, sowie diverse Gutachten) betragen ca. 135 000 €. 6.1 Folgekosten Die Höhe der Folgekosten kann erst in der Vorlage Baubeschluss ausgewiesen werden. Erst dann liegt eine Entwurfsplanung vor, welche die Grundlage für die Ermittlung der Betriebs- und Folgekosten bildet. 6.2 Aufwandsvergleiche Aufwandsvergleiche können erst in der Vorlage Baubeschluss dargestellt werden. Auf Grundlage der dann vorliegenden Planung sind Vergleichsrechnungen möglich. 7 Fristenplan Vorbereitung: Planungsbeschluss/ Vorbereitung AST 08/2015 Planung, LP1-3 11/2015 Baubeschluss 02/2016 Fördermittelbescheidung Baudurchführung: 11/2016 bis 12/2017 Seite 8 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Komplexe Sanierung Kindereinrichtung Leonhard-Frank-Straße 24 Stand vom: 11.08.2015 8 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 HOAI Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI Tragwerksplanung nach § 49 HOAI wird noch festgelegt wird noch festgelegt wird noch festgelegt Seite 9 von 9 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1