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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1033802.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
24.06.15, 12:00
Aktualisiert
07.03.18, 18:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01466-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung Vorberatung Verwaltungsausschuss Vorberatung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Übertragung der Bearbeitung tierschutzrelevanter Themen auf den Fachausschuss Umwelt und Ordnung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Die Tätigkeit des Beirates für Tierschutz wird beendet. 2. Tierschutzrelevante Probleme werden - soweit erforderlich - unter Einbeziehung externer Fachleute halbjährlich im Fachausschuss Umwelt/Ordnung behandelt. 3. Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig wird entsprechend geändert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Dem Antrag wird zugestimmt. Gemäß seiner Geschäftsordnung befasst sich der Tierschutzbeirat „mit tierschutzrelevanten Problemstellungen in der Stadt Leipzig und empfiehlt Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen“ als „Entscheidungshilfe für die Verwaltung“. Am 30.05.2013 beantragte der Tierschutzbeirat von sich aus eine Änderung der Geschäftsordnung zur Reduktion der Sitzungshäufigkeit von drei auf zwei Sitzungen pro Jahr aufgrund fehlender Themen. Der Beschluss dazu wurde am 08.07.2013 vom Beirat mehrheitlich gefasst. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung wurde gestellt, jedoch nicht mehr vollzogen. Das seit Gründung zur Verfügung stehende Budget i.H.v. 400 € pro Jahr für Öffentlichkeitsarbeit wurde bisher vom Beirat nie abgefordert. Sollten tatsächlich tierschutzrelevante Fragen auftreten, die nicht per Gesetz hoheitliche Verwaltungsaufgaben sind, könnten diese im Fachausschuss Umwelt und Ordnung als adäquatem Gremium behandelt werden. Zu einzelnen Sachthemen ist es jederzeit möglich, auch externe Fachberater zu Sitzungen des FA mit einzubeziehen.